Ansichtsexemplar. Zeugnis Volksschule. Anna. Burri. Personalien. Burri. Name. Anna. Vorname. Geburtsdatum 30. März 2012.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Ansichtsexemplar. Zeugnis Volksschule. Anna. Burri. Personalien. Burri. Name. Anna. Vorname. Geburtsdatum 30. März 2012."

Transkript

1 Zeugnis Volksschule Personalien Vorname Geschlecht Burri Anna feminin Geburtsdatum 30. März 2012 Erziehungsberechtigte Sonja Burri Gustav Burri Anna Burri Eintritt am 1. August 2017 in Luzern LU Adresse Luzernerstrasse 27, 6000 Luzern

2 Ganzheitlich Beurteilen und Fördern Kindergarten Schulort Schulhaus Luzern Brunnenwies Beurteilungsgespräch Jahr 1. Anlässlich des Beurteilungsgesprächs haben die Erziehungsberechtigten, die Lerndende und die Klassenlehrperson die Informationen zum aktuellen Lern- und Entwicklungsstand des Kindes gegenseitig ausgetauscht. Als Grundlage dienen das Fremdbeurteilungsdokument der Klassenlehrperson, das Lernportfolio sowie die Beobachtungen der Erziehungsberechtigten. Schullaufbahn Die Lernende, die Erziehungsberechtigten und die Klassenlehrperson sind sich über die Fortsetzung der Schullaufbahn einig geworden. besucht ab nicht einig geworden. Der Entscheid liegt bei der Schulleitung. Administrative Bemerkungen Keine die Datum des Beurteilungsgesprächs Erziehungsberechtigte Lernende/r Klassenlehrperson Petra Küng

3 Ganzheitlich Beurteilen und Fördern Kindergarten Schulort Schulhaus Luzern Brunnenwies Beurteilungsgespräch Jahr 2. Anlässlich des Beurteilungsgesprächs haben die Erziehungsberechtigten, die Lerndende und die Klassenlehrperson die Informationen zum aktuellen Lern- und Entwicklungsstand des Kindes gegenseitig ausgetauscht. Als Grundlage dienen das Fremdbeurteilungsdokument der Klassenlehrperson, das Lernportfolio sowie die Beobachtungen der Erziehungsberechtigten. Schullaufbahn Die Lernende, die Erziehungsberechtigten und die Klassenlehrperson sind sich über die Fortsetzung der Schullaufbahn einig geworden. besucht ab nicht einig geworden. Der Entscheid liegt bei der Schulleitung. Administrative Bemerkungen Keine die Datum des Beurteilungsgesprächs Erziehungsberechtigte Lernende/r Klassenlehrperson Petra Küng

4 Ganzheitlich Beurteilen und Fördern Basisstufe Schulort Schulhaus Luzern Brunnenwies Beurteilungsgespräch Jahr 1. Anlässlich des Beurteilungsgesprächs haben die Erziehungsberechtigten, die Lerndende und die Klassenlehrperson die Informationen zum aktuellen Lern- und Entwicklungsstand des Kindes gegenseitig ausgetauscht. Als Grundlage dienen das Fremdbeurteilungsdokument der Klassenlehrperson, das Lernportfolio sowie die Beobachtungen der Erziehungsberechtigten. Schullaufbahn Die Lernende, die Erziehungsberechtigten und die Klassenlehrperson sind sich über die Fortsetzung der Schullaufbahn einig geworden. besucht ab nicht einig geworden. Der Entscheid liegt bei der Schulleitung. Administrative Bemerkungen Keine die Datum des Beurteilungsgesprächs Erziehungsberechtigte Lernende/r Klassenlehrperson Antonio Modello

5 Ganzheitlich Beurteilen und Fördern Basisstufe Schulort Schulhaus Luzern Brunnenwies Beurteilungsgespräch Jahr 2. Anlässlich des Beurteilungsgesprächs haben die Erziehungsberechtigten, die Lerndende und die Klassenlehrperson die Informationen zum aktuellen Lern- und Entwicklungsstand des Kindes gegenseitig ausgetauscht. Als Grundlage dienen das Fremdbeurteilungsdokument der Klassenlehrperson, das Lernportfolio sowie die Beobachtungen der Erziehungsberechtigten. Schullaufbahn Die Lernende, die Erziehungsberechtigten und die Klassenlehrperson sind sich über die Fortsetzung der Schullaufbahn einig geworden. besucht ab nicht einig geworden. Der Entscheid liegt bei der Schulleitung. Administrative Bemerkungen Keine die Datum des Beurteilungsgesprächs Erziehungsberechtigte Lernende/r Klassenlehrperson Antonio Modello

6 Ganzheitlich Beurteilen und Fördern Basisstufe Schulort Schulhaus Luzern Brunnenwies Beurteilungsgespräch Jahr 3. Anlässlich des Beurteilungsgesprächs haben die Erziehungsberechtigten, die Lerndende und die Klassenlehrperson die Informationen zum aktuellen Lern- und Entwicklungsstand des Kindes gegenseitig ausgetauscht. Als Grundlage dienen das Fremdbeurteilungsdokument der Klassenlehrperson, das Lernportfolio sowie die Beobachtungen der Erziehungsberechtigten. Schullaufbahn Die Lernende, die Erziehungsberechtigten und die Klassenlehrperson sind sich über die Fortsetzung der Schullaufbahn einig geworden. besucht ab nicht einig geworden. Der Entscheid liegt bei der Schulleitung. Administrative Bemerkungen Keine die Datum des Beurteilungsgesprächs Erziehungsberechtigte Lernende/r Klassenlehrperson Antonio Modello

7 Ganzheitlich Beurteilen und Fördern Basisstufe Schulort Schulhaus Luzern Brunnenwies Beurteilungsgespräch Jahr 4. Anlässlich des Beurteilungsgesprächs haben die Erziehungsberechtigten, die Lerndende und die Klassenlehrperson die Informationen zum aktuellen Lern- und Entwicklungsstand des Kindes gegenseitig ausgetauscht. Als Grundlage dienen das Fremdbeurteilungsdokument der Klassenlehrperson, das Lernportfolio sowie die Beobachtungen der Erziehungsberechtigten. Schullaufbahn Die Lernende, die Erziehungsberechtigten und die Klassenlehrperson sind sich über die Fortsetzung der Schullaufbahn einig geworden. besucht ab nicht einig geworden. Der Entscheid liegt bei der Schulleitung. Administrative Bemerkungen Keine die Datum des Beurteilungsgesprächs Erziehungsberechtigte Lernende/r Klassenlehrperson Antonio Modello

8 Ganzheitlich Beurteilen und Fördern 1. und 2. Klasse Primarschule Schulort Schulhaus Luzern Brunnenwies Beurteilungsgespräch Klasse Anlässlich des Beurteilungsgesprächs haben die Erziehungsberechtigten, die Lerndende und die Klassenlehrperson die Informationen zum aktuellen Lern- und Entwicklungsstand des Kindes gegenseitig ausgetauscht. Als Grundlage dienen das Fremdbeurteilungsdokument der Klassenlehrperson, das Lernportfolio sowie die Beobachtungen der Erziehungsberechtigten. Schullaufbahn Die Lernende, die Erziehungsberechtigten und die Klassenlehrperson sind sich über die Fortsetzung der Schullaufbahn einig geworden. besucht ab nicht einig geworden. Der Entscheid liegt bei der Schulleitung. Administrative Bemerkungen Keine die Datum des Beurteilungsgesprächs Erziehungsberechtigte 1. Primarschule Lernende/r Klassenlehrperson Luzia Koller

9 Ganzheitlich Beurteilen und Fördern 1. und 2. Klasse Primarschule Schulort Schulhaus Luzern Brunnenwies Beurteilungsgespräch Klasse Anlässlich des Beurteilungsgesprächs haben die Erziehungsberechtigten, die Lerndende und die Klassenlehrperson die Informationen zum aktuellen Lern- und Entwicklungsstand des Kindes gegenseitig ausgetauscht. Als Grundlage dienen das Fremdbeurteilungsdokument der Klassenlehrperson, das Lernportfolio sowie die Beobachtungen der Erziehungsberechtigten. Schullaufbahn Die Lernende, die Erziehungsberechtigten und die Klassenlehrperson sind sich über die Fortsetzung der Schullaufbahn einig geworden. besucht ab nicht einig geworden. Der Entscheid liegt bei der Schulleitung. Administrative Bemerkungen Keine die Datum des Beurteilungsgesprächs Erziehungsberechtigte 2. Primarschule Lernende/r Klassenlehrperson Luzia Koller

10 Zeugnis Primarschule Schulort Schulhaus Pflichtfächer Deutsch Englisch Mathematik Luzern Brunnenwies Natur, Mensch, Gesellschaft Bildnerisches Gestalten Textiles und Technisches Gestalten Musik Bewegung und Sport Note Klasse Semester 1 Weitere Fächer Religion 3. Primarschule Note Seite 1 von 2

11 Lern- und Arbeitsverhalten Selbstständig arbeiten Sorgfältig arbeiten Sich aktiv am Unterricht beteiligen Eigene Fähigkeiten einschätzen Sozialverhalten Mit anderen zusammenarbeiten Konstruktiv mit Kritik umgehen Respektvoll mit anderen umgehen Regeln einhalten Abwesenheit nicht Klasse Semester 1 teilweise Entschuldigt 0 Halbtage Unentschuldigt 0 Halbtage Administrative Bemerkungen Keine Datum Unterschrift der Klassenlehrperson 3. Primarschule Datum Unterschrift der Erziehungsberechtigten übertroffen Antonio Modello Seite 2 von 2

12 Zeugnis Primarschule Schulort Schulhaus Pflichtfächer Deutsch Englisch Mathematik Luzern Brunnenwies Natur, Mensch, Gesellschaft Bildnerisches Gestalten Textiles und Technisches Gestalten Musik Bewegung und Sport Note Klasse Semester 2 Weitere Fächer Religion 3. Primarschule Schullaufbahn Note Anna besucht im nächsten Schuljahr die 4. Klasse der Primarschule. Seite 1 von 2

13 Lern- und Arbeitsverhalten Selbstständig arbeiten Sorgfältig arbeiten Sich aktiv am Unterricht beteiligen Eigene Fähigkeiten einschätzen Sozialverhalten Mit anderen zusammenarbeiten Konstruktiv mit Kritik umgehen Respektvoll mit anderen umgehen Regeln einhalten Abwesenheit nicht Klasse Semester 2 teilweise Entschuldigt 0 Halbtage Unentschuldigt 0 Halbtage Administrative Bemerkungen Keine Datum Unterschrift der Klassenlehrperson 3. Primarschule Datum Unterschrift der Erziehungsberechtigten übertroffen Antonio Modello Seite 2 von 2

14 Zeugnis Primarschule Schulort Schulhaus Pflichtfächer Deutsch Englisch Mathematik Luzern Brunnenwies Natur, Mensch, Gesellschaft Bildnerisches Gestalten Textiles und Technisches Gestalten Musik Bewegung und Sport Note Klasse Semester 1 Weitere Fächer Religion 4. Primarschule Note Seite 1 von 2

15 Lern- und Arbeitsverhalten Selbstständig arbeiten Sorgfältig arbeiten Sich aktiv am Unterricht beteiligen Eigene Fähigkeiten einschätzen Sozialverhalten Mit anderen zusammenarbeiten Konstruktiv mit Kritik umgehen Respektvoll mit anderen umgehen Regeln einhalten Abwesenheit nicht Klasse Semester 1 teilweise Entschuldigt 0 Halbtage Unentschuldigt 0 Halbtage Administrative Bemerkungen Keine Datum Unterschrift der Klassenlehrperson 4. Primarschule Datum Unterschrift der Erziehungsberechtigten übertroffen Antonio Modello Seite 2 von 2

16 Zeugnis Primarschule Schulort Schulhaus Pflichtfächer Deutsch Englisch Mathematik Luzern Brunnenwies Natur, Mensch, Gesellschaft Bildnerisches Gestalten Textiles und Technisches Gestalten Musik Bewegung und Sport Note Klasse Semester 2 Weitere Fächer Religion 4. Primarschule Schullaufbahn Note Anna besucht im nächsten Schuljahr die 5. Klasse der Primarschule. Seite 1 von 2

17 Lern- und Arbeitsverhalten Selbstständig arbeiten Sorgfältig arbeiten Sich aktiv am Unterricht beteiligen Eigene Fähigkeiten einschätzen Sozialverhalten Mit anderen zusammenarbeiten Konstruktiv mit Kritik umgehen Respektvoll mit anderen umgehen Regeln einhalten Abwesenheit nicht Klasse Semester 2 teilweise Entschuldigt 0 Halbtage Unentschuldigt 0 Halbtage Administrative Bemerkungen Keine Datum Unterschrift der Klassenlehrperson 4. Primarschule Datum Unterschrift der Erziehungsberechtigten übertroffen Antonio Modello Seite 2 von 2

18 Zeugnis Primarschule Schulort Schulhaus Pflichtfächer Deutsch Englisch Französisch Mathematik Luzern Brunnenwies Natur, Mensch, Gesellschaft Bildnerisches Gestalten Textiles und Technisches Gestalten Musik Bewegung und Sport Note Klasse Semester 1 Weitere Fächer Religion 5. Primarschule Note Seite 1 von 2

19 Lern- und Arbeitsverhalten Selbstständig arbeiten Sorgfältig arbeiten Sich aktiv am Unterricht beteiligen Eigene Fähigkeiten einschätzen Sozialverhalten Mit anderen zusammenarbeiten Konstruktiv mit Kritik umgehen Respektvoll mit anderen umgehen Regeln einhalten Abwesenheit nicht Klasse Semester 1 teilweise Entschuldigt 0 Halbtage Unentschuldigt 0 Halbtage Administrative Bemerkungen Keine Datum Unterschrift der Klassenlehrperson 5. Primarschule Datum Unterschrift der Erziehungsberechtigten übertroffen Antonio Modello Seite 2 von 2

20 Zeugnis Primarschule Schulort Schulhaus Pflichtfächer Deutsch Englisch Französisch Mathematik Luzern Brunnenwies Natur, Mensch, Gesellschaft Bildnerisches Gestalten Textiles und Technisches Gestalten Musik Bewegung und Sport Note Klasse Semester 2 Weitere Fächer Religion 5. Primarschule Schullaufbahn Note Anna besucht im nächsten Schuljahr die 6. Klasse der Primarschule. Seite 1 von 2

21 Lern- und Arbeitsverhalten Selbstständig arbeiten Sorgfältig arbeiten Sich aktiv am Unterricht beteiligen Eigene Fähigkeiten einschätzen Sozialverhalten Mit anderen zusammenarbeiten Konstruktiv mit Kritik umgehen Respektvoll mit anderen umgehen Regeln einhalten Abwesenheit nicht Klasse Semester 2 teilweise Entschuldigt 0 Halbtage Unentschuldigt 0 Halbtage Administrative Bemerkungen Keine Datum Unterschrift der Klassenlehrperson 5. Primarschule Datum Unterschrift der Erziehungsberechtigten übertroffen Antonio Modello Seite 2 von 2

22 Zeugnis Primarschule Schulort Schulhaus Pflichtfächer Deutsch Englisch Französisch Mathematik Luzern Brunnenwies Natur, Mensch, Gesellschaft Bildnerisches Gestalten Textiles und Technisches Gestalten Musik Bewegung und Sport Note Schuljahr 2018/19 Klasse 6. Semester 1 Weitere Fächer Religion Note Seite 1 von 2

23 Schuljahr 2018/19 Lern- und Arbeitsverhalten Selbstständig arbeiten Sorgfältig arbeiten Sich aktiv am Unterricht beteiligen Eigene Fähigkeiten einschätzen Sozialverhalten Mit anderen zusammenarbeiten Konstruktiv mit Kritik umgehen Respektvoll mit anderen umgehen Regeln einhalten Abwesenheit nicht Klasse 6. Semester 1 teilweise Entschuldigt 0 Halbtage Unentschuldigt 0 Halbtage Administrative Bemerkungen Keine übertroffen Datum Unterschrift der Klassenlehrperson Datum Unterschrift der Erziehungsberechtigten Antonio Modello Seite 2 von 2

24 Zeugnis Primarschule Schulort Schulhaus Pflichtfächer Deutsch Englisch Französisch Mathematik Luzern Brunnenwies Natur, Mensch, Gesellschaft Bildnerisches Gestalten Textiles und Technisches Gestalten Musik Bewegung und Sport Note Schuljahr 2018/19 Klasse 6. Semester 2 Weitere Fächer Religion Schullaufbahn Note Anna besucht im nächsten Schuljahr die 1. Klasse der Sekundarschule. Seite 1 von 2

25 Schuljahr 2018/19 Lern- und Arbeitsverhalten Selbstständig arbeiten Sorgfältig arbeiten Sich aktiv am Unterricht beteiligen Eigene Fähigkeiten einschätzen Sozialverhalten Mit anderen zusammenarbeiten Konstruktiv mit Kritik umgehen Respektvoll mit anderen umgehen Regeln einhalten Abwesenheit nicht Klasse 6. Semester 2 teilweise Entschuldigt 0 Halbtage Unentschuldigt 0 Halbtage Administrative Bemerkungen Keine Datum Unterschrift der Klassenlehrperson Datum Unterschrift der Erziehungsberechtigten übertroffen Antonio Modello Seite 2 von 2

26

27

28

29

30

31 Dienststelle Volksschulbildung WEISUNG Weisungen zur Verordnung über die Beurteilung der Lernenden in der Volksschule Für Erziehungsberechtigte, Schulleitungen und Lehrpersonen Ganzheitlich Beurteilen und Fördern Im Kindergarten, in der 1. und 2. Klasse der Primarschule sowie in der Basisstufe gibt das Zeugnis Auskunft über das Eintrittsdatum in die Volksschule, die erfolgten Beurteilungsgespräche und die Schullaufbahn der Lernenden. Beurteilungsgespräch Einmal pro Schuljahr findet ein Beurteilungsgespräch statt. Grundlage des Gespräches bildet der von der Lehrperson aufgefüllte Fremdbeurteilungsbogen. Dieser wird dem Zeugnis nicht beigelegt. Notengebung Ab der 3. Klasse der Primarschule werden die Leistungen auch mit Ziffern bewertet. Die Zeugnisnote ist das Ergebnis einer Gesamtbeurteilung. Diese berücksichtigt neben den vorliegenden Noten auch die Beobachtungen und Erfahrungen der Lehrperson bezüglich des Lernprozesses. Die Zeugnisnote wird somit nicht rein rechnerisch als Durchschnitt aus den Prüfungsnoten ermittelt. Vielmehr ist sie ein professioneller Ermessensentscheid, der pädagogisch begründet ist und in Form einer Zahl eine verkürzte Mitteilungsform der Beurteilung darstellt. Fachliche Leistungen Für die Beurteilung und Bewertung der Fachbereiche mit Noten werden lernzielorientierte Kriterien angewendet. Deren Erfüllung wird mit den folgenden ganzen und den dazwischenliegenden halben Noten bewertet: Note Prädikat Bedeutung bezüglich der Lernziele 6 sehr gut Die gesetzten Ziele werden übertroffen. 5 gut Die gesetzten Ziele werden. 4 genügend Die gesetzten Ziele werden teilweise. 3-1 ungenügend Die gesetzten Ziele werden nicht. Lern- und Arbeits- sowie Sozialverhalten Von den überfachlichen Kompetenzen werden im Zeugnis Lernziele zum "Lern- und Arbeitsverhalten" und zum "Sozialverhalten" beurteilt. Lern- und Arbeitsverhalten - Selbständig arbeiten - Sorgfältig arbeiten - Sich aktiv am Unterricht beteiligen - Eigene Fähigkeiten einschätzen Sozialverhalten - Mit anderen zusammenarbeiten - Konstruktiv mit Kritik umgehen - Respektvoll mit anderen umgehen - Regeln einhalten / Weisungen zur Verordnung über die Beurteilung Seite 1 von 2

32 Die Erreichung dieser Lernziele wird im Zeugnis mit folgenden Prädikaten beurteilt: Prädikat Bedeutung bezüglich der Lernziele übertroffen Die gesetzten Ziele werden übertroffen. * Die gesetzten Ziele werden. teilweise Die gesetzten Ziele werden teilweise. nicht Die gesetzten Ziele werden nicht. * Erreicht bedeutet, dass das Verhalten und Handeln der Lernenden grundsätzlich dem gesetzten Ziel entspricht. Mit der Qualitätsstufe übertroffen werden besonders hohe Leistungen ausgezeichnet. Fremdsprachige Lernende Der Besuch des Unterrichts Deutsch als Zweitsprache wird mit besucht bestätigt. Der Besuch des Unterrichts in Heimatlicher Sprache und Kultur wird mit dem Eintrag der entsprechenden Sprache und der von der HSK-Lehrperson gemeldeten Note ausgewiesen. Konfessioneller Religionsunterricht Der Religionsunterricht ist Sache der betreffenden Religionsgemeinschaft. Diese entscheidet, ob im Fach Religion Noten erteilt werden oder besucht eingetragen wird. Administrative Bemerkungen. Grundsätzliches Im Zeugnis dürfen unter der Rubrik Administrative Bemerkungen nur die ordentlich im kantonalen Zeugnisprogramm für die Volksschulen enthaltenen Einträge gemacht werden. Bemerkung zu Absenzen Bei einer längeren Abwesenheit (mehr als 4 Wochen) infolge Krankheit, Unfall oder einer anderen Verhinderung kann unter der Rubrik Administrative Bemerkungen folgender Eintrag erfolgen: Abwesenheit wegen Krankheit / Unfall / sonstiger Verhinderung". Bemerkung zum Verzicht auf Noten Bei längerer Abwesenheit oder verminderter Belastbarkeit infolge Krankheit / Unfall oder in anderen begründeten Fällen kann auf Noten in einzelnen oder allen Fächern verzichtet werden. Unter der Rubrik Administrative Bemerkungen ist Folgendes einzutragen: Keine Noten gemäss 9 Abs. 2 Verordnung über die Beurteilung." Abschlusszertifikat Die Lernenden erhalten am Ende der dritten Klasse der Sekundarschule zusätzlich zum Zeugnis ein Abschlusszertifikat. Dieses enthält folgende Elemente: - Leistungsbeurteilung 2. Semester der dritten Klasse in den Pflicht- und Wahlfächern, - Abschlussarbeit mit Titel und Note und - Ergebnisse Stellwerk 9. Das Abschlusszertifikat wird von der Schulleitung unterschrieben. Wird die Schulpflicht ausnahmsweise vorzeitig beendet, kann die Schulleitung eine entsprechende Bestätigung ausstellen. Es besteht kein Anspruch auf Ausstellung eines Abschlusszertifikats. Beschwerdeführung Erziehungsberechtigte können gegen Entscheide im Zusammenhang mit der Verordnung über die Beurteilung der Lernenden in der Volksschule schriftlich und begründet Beschwerde führen. Die Beschwerdefrist beträgt 20 Tage. Die Beschwerde hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel einzureichen. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen und an folgende Adresse einzureichen: Bildungs- und Kulturdepartement, Bahnhofstrasse 18, 6002 Luzern. Luzern, 1. März Dr. Charles Vincent Leiter / Weisungen zur Verordnung über die Beurteilung Seite 2 von 2

Ansichtsexemplar. Zeugnis Volksschule. Anna Burri. Personalien. Burri. Name. Anna. Vorname. Geburtsdatum 30. März 2012

Ansichtsexemplar. Zeugnis Volksschule. Anna Burri. Personalien. Burri. Name. Anna. Vorname. Geburtsdatum 30. März 2012 Anna Burri Zeugnis Volksschule Personalien Burri Vorname Anna Geschlecht feminin Geburtsdatum 30. März 2012 Erziehungsberechtigte Sonja Burri Gustav Burri Eintritt am 1. August 2017 in Luzern LU Adresse

Mehr

Ansichtsexemplar. Zeugnis Primarschule. Christian Aeschli. Personalien. Aeschli. Name. Christian. Vorname. Geburtsdatum 29.

Ansichtsexemplar. Zeugnis Primarschule. Christian Aeschli. Personalien. Aeschli. Name. Christian. Vorname. Geburtsdatum 29. Christian Aeschli Zeugnis Primarschule Personalien Name Aeschli Vorname Christian Geschlecht maskulin Geburtsdatum 29. Juli 2004 Erziehungsberechtigte Manuela Aeschli - Farine - Farine Schuleintritt am

Mehr

Nr. 405a Verordnung über die Beurteilung der Lernenden in der Volksschule. vom 15. Mai 2007 (Stand 1. August 2017)

Nr. 405a Verordnung über die Beurteilung der Lernenden in der Volksschule. vom 15. Mai 2007 (Stand 1. August 2017) Nr. 0a Verordnung über die Beurteilung der Lernenden in der Volksschule vom. Mai 007 (Stand. August 07) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf 6 Absatz des Gesetzes über die Volksschulbildung

Mehr

Lehrplan 21. Beurteilung der Lernenden. Informationsangebot zu Beurteilungsfragen

Lehrplan 21. Beurteilung der Lernenden. Informationsangebot zu Beurteilungsfragen Lehrplan 21. Beurteilung der Lernenden Informationsangebot zu Beurteilungsfragen März 2017 Ziele Ziele Die Teilnehmenden erkennen, dass die Beurteilung der Lernenden keine grundsätzlichen Änderungen erfährt.

Mehr

Nr. 405a Verordnung über die Beurteilung der Lernenden in der Volksschule. vom 15. Mai 2007 (Stand 1. August 2012)

Nr. 405a Verordnung über die Beurteilung der Lernenden in der Volksschule. vom 15. Mai 2007 (Stand 1. August 2012) Nr. 0a Verordnung über die Beurteilung der Lernenden in der Volksschule vom. Mai 007 (Stand. August 0) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf 6 Absatz des Gesetzes über die Volksschulbildung

Mehr

vom 15. Mai 2007 * (Stand 1. August 2011)

vom 15. Mai 2007 * (Stand 1. August 2011) Nr. 05a Verordnung über die Beurteilung der Lernenden in der Volksschule vom 5. Mai 007 * (Stand. August 0) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf 6 Absatz des Gesetzes über die Volksschulbildung

Mehr

Lehrplan 21. Informationsangebot zu Beurteilungsfragen

Lehrplan 21. Informationsangebot zu Beurteilungsfragen Lehrplan 21. Informationsangebot zu Beurteilungsfragen Joe Bucheli, Abteilungsleiter SB I Angela Brun, Beauftragte Sekundarschule Verantwortliche Übertrittsverfahren 06.06.2017 2017-723 Lehrplan 21. Informationsangebot

Mehr

vom 15. Mai 2007 * (Stand 1. Januar 2008)

vom 15. Mai 2007 * (Stand 1. Januar 2008) Nr. 05a Verordnung über die Beurteilung der Lernenden in der Volksschule vom 5. Mai 007 * (Stand. Januar 008) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf 6 Absatz des Gesetzes über die Volksschulbildung

Mehr

Beurteilungsgespräche zwischen Klassenlehrperson, Erziehungsberechtigten und der oder dem Lernenden.

Beurteilungsgespräche zwischen Klassenlehrperson, Erziehungsberechtigten und der oder dem Lernenden. Verordnung über die Beurteilung der Lernenden in der Volksschule vom 15. Mai 2007 * Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf 16 Absatz 3 des Gesetzes über die Volksschulbildung vom 22. März 1999

Mehr

Amt für Volksschule. Übersicht der Zeugnisse ab Schuljahr 2017/18

Amt für Volksschule. Übersicht der Zeugnisse ab Schuljahr 2017/18 Amt für Volksschule Übersicht der Zeugnisse ab Schuljahr 2017/18 Revidiert: Frauenfeld, 28.09.2017 V1.4/kmä Inhaltsübersicht Zeugnisse Zyklus Schulstufe Beurteilung Zeugnis Seite 1 Zeugnis Seite 2 I -

Mehr

Beurteilen und Fördern im 1. Zyklus. Barbara Brun, 1./2. Klasse Luzern Felsberg Pius Theiler, Beauftragter Kindergarten/Basisstufe

Beurteilen und Fördern im 1. Zyklus. Barbara Brun, 1./2. Klasse Luzern Felsberg Pius Theiler, Beauftragter Kindergarten/Basisstufe im 1. Zyklus Barbara Brun, 1./2. Klasse Luzern Felsberg Pius Theiler, Beauftragter Kindergarten/Basisstufe 16. Januar 2016 Inhalt und Zielsetzung Die Umsetzung des Lehrplans 21 im Unterricht erfordert

Mehr

LEHRPLAN VOLKSSCHULE APPENZELL I. RH. : ZEUGNIS UND BEURTEILUNG

LEHRPLAN VOLKSSCHULE APPENZELL I. RH. : ZEUGNIS UND BEURTEILUNG LEHRPLAN VOLKSSCHULE APPENZELL I. RH. : ZEUGNIS UND BEURTEILUNG 15. Mai 2018 1-6 1-5 Zeugnis und Beurteilung 1.1 Allgemeine Bemerkungen Die Notenzeugnisse sind weiterhin der wichtigste Bestandteil der

Mehr

Amt für Volksschule. Übersicht der Zeugnisse ab Schuljahr 2017/18

Amt für Volksschule. Übersicht der Zeugnisse ab Schuljahr 2017/18 Amt für Volksschule Übersicht der Zeugnisse ab Schuljahr 2017/18 Revidiert: Frauenfeld, 12.06.2018 V1.8/kmä Inhaltsübersicht Zeugnisse Zyklus Schulstufe Beurteilung Zeugnis Seite 1 Zeugnis Seite 2 I -

Mehr

Weisungen zur Beurteilung in der Schule

Weisungen zur Beurteilung in der Schule Weisungen zur Beurteilung in der Schule vom 16. Januar 2008 1 Der Erziehungsrat des Kantons St.Gallen erlässt gestützt auf Art. 30 des Volksschulgesetzes vom 13. Januar 1993 2 und Art. 4 der Verordnung

Mehr

LehrerOffice - LP21 / Fremdbeurteilungsdokument - FAQs

LehrerOffice - LP21 / Fremdbeurteilungsdokument - FAQs Dienststelle Volksschulbildung LehrerOffice - LP21 / Fremdbeurteilungsdokument - FAQs Mit dem Schulstart ins SJ 17/18 hat im Kindergarten (KG) bis zur 5. Primarklasse die Arbeit mit dem LP21 begonnen.

Mehr

Anleitung LehrerOffice Zeugnis Sonderschulung

Anleitung LehrerOffice Zeugnis Sonderschulung Dienststelle Volksschulbildung Anleitung LehrerOffice Zeugnis Sonderschulung Für die Erstellung des Zeugnisses Sonderschulung ist die Klassenlehrperson der Regelschule verantwortlich. Die beschriebenen

Mehr

Beurteilen und Fördern im 2. Zyklus

Beurteilen und Fördern im 2. Zyklus Beurteilen und Fördern im 2. Zyklus Silvia Vogel Wiederkehr, 6. Klasse, SH Kotten, Sursee Josy Jurt Betschart, Beauftragte Primarschule Informationsveranstaltung für Schulbehörden, 16. Januar 2016 16.

Mehr

Das neue Zeugnis für die Primarstufe

Das neue Zeugnis für die Primarstufe Bildungsdirektion Kanton Zürich Volksschulamt Das neue Zeugnis für die Primarstufe Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte (Zeugnis 3. Klasse) Das neue Zeugnis für die Primarstufe Lehren, Lernen,

Mehr

Übersicht. Teil 1: 1. Übertrittsverfahren 6. Primar 1. SEK / Langzeitgymnasium. 2. Präsentation Langzeitgymnasium Seetal

Übersicht. Teil 1: 1. Übertrittsverfahren 6. Primar 1. SEK / Langzeitgymnasium. 2. Präsentation Langzeitgymnasium Seetal Übersicht Teil 1: 1. Übertrittsverfahren 6. Primar 1. SEK / Langzeitgymnasium 2. Präsentation Langzeitgymnasium Seetal Übersicht Teil 2: 1. Integrierte Sekundarschule Eschenbach 2. Pädagogisches Konzept

Mehr

Weisungen des Erziehungsrates zur Beurteilung in der Schule. Beurteilung dient der Analyse, Diagnose und Förderung des Lernens sowie der Selektion.

Weisungen des Erziehungsrates zur Beurteilung in der Schule. Beurteilung dient der Analyse, Diagnose und Förderung des Lernens sowie der Selektion. Im Amtlichen Schulblatt veröffentlicht am 15. Februar 2008 2.2 Weisungen des Erziehungsrates zur Beurteilung in der Schule vom 16. Januar 2008 Der Erziehungsrat des Kantons St.Gallen erlässt gestützt auf

Mehr

Informationsangebot für Beurteilungsfragen 1. Zyklus: KG, BS & 1./2. PS

Informationsangebot für Beurteilungsfragen 1. Zyklus: KG, BS & 1./2. PS Informationsangebot für Beurteilungsfragen 1. Zyklus: KG, BS & 1./2. PS Fabienne Hubmann & Pius Theiler März/April/Mai 2017 2017-273_Beurteilen LP 21_KG BS PS12 Programmübersicht Begrüssung / Vorstellung

Mehr

Informationsangebot für Beurteilungsfragen 2. Zyklus: 3. und 4. Klasse

Informationsangebot für Beurteilungsfragen 2. Zyklus: 3. und 4. Klasse Informationsangebot für Beurteilungsfragen 2. Zyklus: 3. und 4. Klasse Josy Jurt Betschart März/April/Mai 2017 2017-273_Beurteilen LP 21_PS 3. und 4. Klasse Beurteilen und Fördern auf drei Ebenen Zeugnis

Mehr

Merkblatt Zeugnis der Sekundarstufe I

Merkblatt Zeugnis der Sekundarstufe I 3 Merkblatt Zeugnis der Sekundarstufe I Inhalt 1. Allgemeines für alle Schultypen der Sekundarstufe I 2. Beurteilung der Sachkompetenz 3. Beurteilung der Selbst- sowie der Sozialkompetenz 4. Gesamtbeurteilung

Mehr

REGLEMENT über die Beurteilung und die Promotion an der Volksschule (Beurteilungsreglement)

REGLEMENT über die Beurteilung und die Promotion an der Volksschule (Beurteilungsreglement) REGLEMENT über die Beurteilung und die Promotion an der Volksschule (Beurteilungsreglement) (vom 15. Februar 2017 1 ; Stand am 1. August 2017) Der Erziehungsrat des Kantons Uri, gestützt auf Artikel 27

Mehr

Zeugnisanleitung Kanton Nidwalden

Zeugnisanleitung Kanton Nidwalden inhalt Auf den nächsten Seiten finden Sie detaillierte Erklärungen, wo und wie Sie die Angaben im Zeugnis verändern können. Das folgende Verzeichnis und die Zahlen auf den Übersichtsblättern sind aktiv,

Mehr

REGLEMENT über die Beurteilung und die Promotion an der Volksschule (Beurteilungsreglement)

REGLEMENT über die Beurteilung und die Promotion an der Volksschule (Beurteilungsreglement) REGLEMENT über die Beurteilung und die Promotion an der Volksschule (Beurteilungsreglement) (vom 7. Dezember 2011 1 ; Stand am 1. August 2012) Der Erziehungsrat des Kantons Uri, gestützt auf Artikel 27

Mehr

Weisungen zu Zeugnissen und Promotion

Weisungen zu Zeugnissen und Promotion Erziehungs-, Kultur und Umweltschutzdepartement Graubünden Departament d'educaziun, cultura e protecziun da l'ambient dal Grischun Dipartimento dell educazione, cultura e protezione dell'ambiente dei Grigioni

Mehr

Schülerinnen- und Schülerbeurteilung

Schülerinnen- und Schülerbeurteilung Bildungsdepartement Amt für Volksschulen und Sport Schülerinnen- und Schülerbeurteilung Informationen Übersicht Neuerungen Amt für Volksschulen und Sport Kollegiumstrasse 28 Postfach 2191 6431 Schwyz 041

Mehr

Gemäss Verordnung über Beurteilung, Beförderung, Zeugnis und Übertritt vom 01. August 2005.

Gemäss Verordnung über Beurteilung, Beförderung, Zeugnis und Übertritt vom 01. August 2005. Promotionsverordnung Gemäss Verordnung über Beurteilung, Beförderung, Zeugnis und Übertritt vom 01. August 2005. Zeugnis Jedem Schüler und jeder Schülerin wird am Schluss des Semesters ein Zeugnis ausgestellt.

Mehr

Zeugnisanleitung Kanton Aargau

Zeugnisanleitung Kanton Aargau Inhalt Auf den nächsten Seiten finden Sie detaillierte Erklärungen, wo und wie Sie die Angaben im Zeugnis verändern können. Das folgende Verzeichnis und die Zahlen auf den Übersichtsblättern sind aktiv,

Mehr

Reglement über Zeugnisse, Notengebung und Versetzung an der Basisstufe und an der Primarschule Klasse

Reglement über Zeugnisse, Notengebung und Versetzung an der Basisstufe und an der Primarschule Klasse Reglement über Zeugnisse, Notengebung und Versetzung an der Basisstufe und an der Primarschule. 6. Klasse I. AUFNAHME Auszug aus der Schulordnung ( 8) Die RIS Swiss Section - Deutschsprachige Schule Bangkok

Mehr

vom 25. April Zweck und Aufgabe der Beurteilung

vom 25. April Zweck und Aufgabe der Beurteilung 411.521.4 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 1995 Nr. 121 ausgegeben am 9. Juni 1995 Verordnung vom 25. April 1995 über die Beurteilung der Kinder und deren Beför- derung an der Primarschule

Mehr

Zeugnisanleitung Basel-Landschaft (Datei)

Zeugnisanleitung Basel-Landschaft (Datei) Inhalt Auf den nächsten Seiten finden Sie detaillierte Erklärungen, wo und wie Sie die Angaben im Zeugnis verändern können. Das folgende Verzeichnis und die Zahlen auf den Übersichtsblättern sind aktiv,

Mehr

Elternabend 3./4. Klassen

Elternabend 3./4. Klassen Elternabend 3./4. Klassen 23.08.2018 Lehrplan 21 Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte 2 Inhalt Teil 1 1. Was ist ein Lehrplan? 2. Weshalb braucht es einen neuen Lehrplan? 3. Was ist neu am

Mehr

Kanton Zug Promotionsordnung für das Kantonale Gymnasium

Kanton Zug Promotionsordnung für das Kantonale Gymnasium Kanton Zug. Promotionsordnung für das Kantonale Gymnasium Menzingen Vom 6. Juni 00 (Stand. Januar 009) Die Schulkommission der Kantonsschule Zug und des Kantonalen Gymnasiums Menzingen, gestützt auf 5

Mehr

Sekundarstufe I Zeugnisformalitäten Spezielle Förderung und Sonderschulung nach VO Laufbahn (SGS )

Sekundarstufe I Zeugnisformalitäten Spezielle Förderung und Sonderschulung nach VO Laufbahn (SGS ) Sekundarstufe I Zeugnisformalitäten Spezielle Förderung und Sonderschulung nach VO Laufbahn (SGS 640.21) Inhaltsverzeichnis 1. Spezielle Förderung und Sonderschulung... 2 1.1 Individuelle Lernziele (ILZ)...

Mehr

Laufbahnreglement für die Volksschule

Laufbahnreglement für die Volksschule 4.4 Laufbahnreglement für die Volksschule Vom. Juli 00 (Stand. August 05) Das Departement für Bildung und Kultur des Kantons Solothurn gestützt auf 5 Absatz des Volksschulgesetzes vom 4. September 969

Mehr

Laufbahnreglement für die Volksschule

Laufbahnreglement für die Volksschule 4.4 Laufbahnreglement für die Volksschule Vom. Juli 00 (gültig ab. August 05) Das Departement für Bildung und Kultur des Kantons Solothurn gestützt auf 5 Absatz des Volksschulgesetzes vom 4. September

Mehr

Das Zeugnis für die Primarstufe

Das Zeugnis für die Primarstufe Bildungsdirektion Kanton Zürich Volksschulamt Das Zeugnis für die Primarstufe Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte (Zeugnis 4. 6. Klasse) Das neue Zeugnis für die Primarstufe Lehren, Lernen,

Mehr

(ZeugnisreglementBeurteilungsreglement)

(ZeugnisreglementBeurteilungsreglement) Synopse Zeugnisreglement Änderung des Reglements des Departementes für Erziehung und Kultur über die Beurteilung durch Berichte und Zeugnisse (Zeugnisreglement) I. Der Erlass RB 4.5 (Reglement des Departementes

Mehr

Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt. Volksschulen. Schulharmonisierung. Kurzporträt Schullaufbahn Sekundarstufe I

Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt. Volksschulen. Schulharmonisierung. Kurzporträt Schullaufbahn Sekundarstufe I Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt Volksschulen Schulharmonisierung Kurzporträt Schullaufbahn Sekundarstufe I 01 1 04.1.01 Die Sekundarschule bzw. die Sekundarstufe I baut auf dem Können der

Mehr

Kanton Zug Promotionsordnung für das Langzeitgymnasium der Kantonsschule Zug (PO LZG KSZ)

Kanton Zug Promotionsordnung für das Langzeitgymnasium der Kantonsschule Zug (PO LZG KSZ) Kanton Zug 44. Promotionsordnung für das Langzeitgymnasium der Kantonsschule Zug (PO LZG KSZ) Vom 6. März 05 (Stand. August 05) Die Schulkommission der kantonalen Mittelschulen des Kantons Zug, gestützt

Mehr

Orientierungsschule: Lernbeurteilungsverordnung Vom 10. Juni 2003 (Stand 15. August 2011)

Orientierungsschule: Lernbeurteilungsverordnung Vom 10. Juni 2003 (Stand 15. August 2011) Orientierungsschule: Lernbeurteilungsverordnung.00 Verordnung betreffend die Beurteilung des Lernens der Orientierungsschülerinnen und -schüler sowie den Übertritt von der Orientierungsschule an die Weiterbildungsschule

Mehr

Nr. 405b Verordnung über die Übertrittsverfahren in der Volksschule. vom 15. Mai 2007 (Stand 1. August 2017)

Nr. 405b Verordnung über die Übertrittsverfahren in der Volksschule. vom 15. Mai 2007 (Stand 1. August 2017) Nr. 405b Verordnung über die Übertrittsverfahren in der Volksschule vom 5. Mai 007 (Stand. August 07) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf 6 Absatz des Gesetzes über die Volksschulbildung

Mehr

Lehrplan 21. Beurteilung der Lernenden

Lehrplan 21. Beurteilung der Lernenden Lehrplan 21. Beurteilung der Lernenden April 2017 Noten geben. Rechtlicher Rahmen und Gestaltungsfreiheiten Einleitung Unterscheide formative Beurteilung summative Beurteilung 2 Einleitung Die sich aus

Mehr

Kanton Zug Promotionsordnung für das Gymnasium der Kantonsschule Zug

Kanton Zug Promotionsordnung für das Gymnasium der Kantonsschule Zug Kanton Zug. Promotionsordnung für das Gymnasium der Kantonsschule Zug Vom. März 0 (Stand. August 0) Die Schulkommission der Kantonsschule Zug und des Kantonalen Gymnasiums Menzingen, gestützt auf Bst.

Mehr

3.2. Voraussehbare Absenzen Grundsatz: Arzt- und Zahnarztbesuche sind wenn immer möglich in der Freizeit zu vereinbaren.

3.2. Voraussehbare Absenzen Grundsatz: Arzt- und Zahnarztbesuche sind wenn immer möglich in der Freizeit zu vereinbaren. Absenzenreglement 1. Grundlage Die Schulabsenzen sind im Gesetz über die Volksschule wie folgt geregelt: 46 Schulabsenzen 1 Schulabsenzen gelten nur als entschuldigt, wenn sie aus wichtigen Gründen erfolgen.

Mehr

Zeugnisanleitung Kanton St. Gallen

Zeugnisanleitung Kanton St. Gallen INHALT Auf den nächsten Seiten finden Sie detaillierte Erklärungen, wo und wie Sie die Angaben im Zeugnis verändern können. Das folgende Verzeichnis und die Zahlen auf den Übersichtsblättern sind aktiv,

Mehr

Primarstufe. Sekundarstufe I. Sekundarstufe I. Von der 6. Primarklasse in die Sekundarstufe I

Primarstufe. Sekundarstufe I. Sekundarstufe I. Von der 6. Primarklasse in die Sekundarstufe I Von der 6. Primarklasse in die Sekundarstufe I Übertritt in die Sekundarstufe I 5. 6. 1. 2. 3. Primarstufe Sekundarstufe I 2006 Amt für Volksschulbildung des Kantons Luzern Übersicht 1. Teil Übertritt

Mehr

Promotionsordnung für die Kantonsschule Zug

Promotionsordnung für die Kantonsschule Zug . Promotionsordnung für die Kantonsschule Zug vom. Februar 999 Die Schulkommission der Kantonsschule Zug, gestützt auf Abs. des Gesetzes über die kantonalen Schulen vom 7. September 990 ), beschliesst:

Mehr

Übertrittsverfahren Sekundarschule Niveau A - Kurzzeitgymnasium. G:\DVS-GSAdr\Public\2012\ \Präsentation UeV Sek A KZG.potx

Übertrittsverfahren Sekundarschule Niveau A - Kurzzeitgymnasium. G:\DVS-GSAdr\Public\2012\ \Präsentation UeV Sek A KZG.potx Übertrittsverfahren Sekundarschule Niveau A - Kurzzeitgymnasium G:\DVS-GSAdr\Public\2012\2012061\Präsentation UeV Sek A KZG.potx 2 Übersicht Merkmale Dokumente Ablaufschema Grundlagen für den Übertrittsentscheid

Mehr

Schulzeugnisse und Beurteilung verstehen

Schulzeugnisse und Beurteilung verstehen Schulzeugnisse und Beurteilung verstehen Impulsreferat Berufsbildungsforum Zürich 3.November 2016 Seite 1 Themen Sekundarschule in der Von der Beurteilung zur Note Das Zeugnis Schlussplädoyers Seite 2

Mehr

Die neuen Beurteilungsinstrumente

Die neuen Beurteilungsinstrumente Die neuen Beurteilungsinstrumente Informationen zur Verordnung über die Laufbahnentscheide an der Volksschule (Promotionsverordnung vom 19. August 2009; SAR 421.352) Inhaltsübersicht Leitgedanken zur Beurteilung

Mehr

Promotionsordnung Schweizer Gymnasium. gültig ab Schuljahr 2017/18

Promotionsordnung Schweizer Gymnasium. gültig ab Schuljahr 2017/18 Promotionsordnung Schweizer Gymnasium gültig ab Schuljahr 2017/18 Kommission zur Revision der Promotionsordnung, Zugerberg, 14. August 2017 - 2 - Die von der Lehrerkonferenz beauftragte Kommission zur

Mehr

Elterninformation Integrierte Sekundarschule der Stadt Luzern

Elterninformation Integrierte Sekundarschule der Stadt Luzern Elterninformation Integrierte Sekundarschule der Stadt Luzern Elterninformation Sekundarschule Seit August 2016 führt die Volksschule der Stadt Luzern das Modell der Integrierten Sekundarschule. Was ist

Mehr

Informationen zur Wiedereinführung von Schulnoten ab der 4. Klasse

Informationen zur Wiedereinführung von Schulnoten ab der 4. Klasse Informationen zur Wiedereinführung von Schulnoten ab der 4. Klasse Ausgangslage und Grundlagen Beurteilung in der Mittelstufe (3.-6.Kl.) Beurteilungsgespräch Lernzielorientierung und individuelle Lernziele

Mehr

Kanton Zug Promotionsordnung für das Langzeitgymnasium der Kantonsschule Menzingen (PO LZG KSM)

Kanton Zug Promotionsordnung für das Langzeitgymnasium der Kantonsschule Menzingen (PO LZG KSM) Kanton Zug 44. Promotionsordnung für das Langzeitgymnasium der Kantonsschule Menzingen (PO LZG KSM) Vom 6. März 05 (Stand. August 05) Die Schulkommission der kantonalen Mittelschulen des Kantons Zug, gestützt

Mehr

Kanton Zug Reglement über die Promotion an den öffentlichen Schulen *

Kanton Zug Reglement über die Promotion an den öffentlichen Schulen * Kanton Zug 4. Reglement über die Promotion an den öffentlichen Schulen * Vom 5. Juni 98 (Stand. Januar 06) Der Bildungsrat des Kantons Zug, gestützt auf 7 Abs. des Schulgesetzes vom 7. September 990 )

Mehr

Laufbahnreglement (früher Promotionsreglement) (angepasst ab Schuljahr 2015/2106)

Laufbahnreglement (früher Promotionsreglement) (angepasst ab Schuljahr 2015/2106) Laufbahnreglement (früher Promotionsreglement) (angepasst ab Schuljahr 2015/2106) 1. Promotion 14 Zuständigkeit 1 Die Klassenlehrperson bzw. die Klassenkonferenz trifft Promotionsentscheide wie die definitive

Mehr

Kanton Zug Promotionsordnung für die Wirtschaftsmittelschule Zug (PO WMS)

Kanton Zug Promotionsordnung für die Wirtschaftsmittelschule Zug (PO WMS) Kanton Zug 44.54 Promotionsordnung für die Wirtschaftsmittelschule Zug (PO WMS) Vom 9. April 05 (Stand. August 05) Die Schulkommission der kantonalen Mittelschulen des Kantons Zug, gestützt auf 4 Abs.

Mehr

Promotionsordnung Schweizer Gymnasium. gültig ab Schuljahr 2017/18

Promotionsordnung Schweizer Gymnasium. gültig ab Schuljahr 2017/18 Promotionsordnung Schweizer Gymnasium gültig ab Schuljahr 2017/18 Kommission zur Revision der Promotionsordnung, Zugerberg, 14. August 2017 - 2 - Die von der Lehrerkonferenz beauftragte Kommission zur

Mehr

Programm des Elternabends

Programm des Elternabends Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt Sekundarschule Vogesen HERZLICH WILLKOMMEN AN DER SEK VOGESEN! Elternabend 2. Klassen Programm des Elternabends 1. Teil: Allgemeine Infos Beurteilung Elternmitwirkung

Mehr

Kanton Zug Promotionsordnung für das Kurzzeitgymnasium der Kantonsschule Menzingen (PO KZG KSM)

Kanton Zug Promotionsordnung für das Kurzzeitgymnasium der Kantonsschule Menzingen (PO KZG KSM) Kanton Zug 44. Promotionsordnung für das Kurzzeitgymnasium der Kantonsschule Menzingen (PO KZG KSM) Vom 6. März 05 (Stand. August 05) Die Schulkommission der kantonalen Mittelschulen des Kantons Zug, gestützt

Mehr

Ausführungsbestimmungen über die Stundentafel für die Volksschule

Ausführungsbestimmungen über die Stundentafel für die Volksschule Ausführungsbestimmungen über die Stundentafel für die Volksschule vom. September 205 (Stand. August 20 42.2 Der Regierungsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 9 und Art. 2 Absatz 3 Buchstabe

Mehr

Medienkonferenz zur Einführung des Lehrplans 21 im Kanton Luzern

Medienkonferenz zur Einführung des Lehrplans 21 im Kanton Luzern Medienkonferenz zur Einführung des Lehrplans 1 im Kanton Luzern 1. Januar 015 G:\DVS-GSAdr\Public\009\0090\015\Lehrplan 1 Medienmitteilung_Präsentation LP1 1 Kantone - ein Lehrplan 1. Rechtliche Aspekte

Mehr

Promotionsordnung für das Gymnasium der Kantonsschule Zug

Promotionsordnung für das Gymnasium der Kantonsschule Zug 44.0. Promotionsordnung für das Gymnasium der Kantonsschule Zug vom 0. Juni 009 ) Die Schulkommission der Kantonsschule Zug und des Kantonalen Gymnasiums Menzingen, gestützt auf Abs. des Gesetzes über

Mehr

Kanton Zug Promotionsordnung für das Gymnasium der Kantonsschule Zug

Kanton Zug Promotionsordnung für das Gymnasium der Kantonsschule Zug Kanton Zug 44.0. Promotionsordnung für das Gymnasium der Kantonsschule Zug Vom 0. Juni 009 (Stand. August 009) Die Schulkommission der Kantonsschule Zug und des Kantonalen Gymnasiums Menzingen, gestützt

Mehr

Die neuen Beurteilungsinstrumente

Die neuen Beurteilungsinstrumente Die neuen Beurteilungsinstrumente Informationen zur Verordnung über die Laufbahnentscheide an der Volksschule (Promotionsverordnung vom 19. August 2009; SAR 421.352) Raphael Arnet, BKS Abteilung Volksschule,

Mehr

Kooperative Oberstufe

Kooperative Oberstufe Direktion für Bildung und Kultur Amt für gemeindliche Schulen Kooperative Oberstufe Kooperative Oberstufe Kanton Zug Die kooperative Oberstufe (Korst) mit verschiedenen Schularten und leistungsdifferenzierten

Mehr

Das Zeugnis für die Sekundarstufe

Das Zeugnis für die Sekundarstufe Bildungsdirektion Kanton Zürich Volksschulamt Das Zeugnis für die Sekundarstufe Informationen für Eltern, Erziehungsberechtigte, Arbeitgeber und Lehrbetriebe Das Zeugnis für die Sekundarstufe Lehren, Lernen,

Mehr

Laufbahnreglement für die Volksschule

Laufbahnreglement für die Volksschule 4.4 Laufbahnreglement für die Volksschule Vom. Juli 00 (Stand. August 0) Das Departement für Bildung und Kultur des Kantons Solothurn gestützt auf 5 Absatz des Volksschulgesetzes vom 4. September 969 )

Mehr

Zeugnisanleitung Kanton Aargau

Zeugnisanleitung Kanton Aargau INHALT Auf den nächsten Seiten finden Sie detaillierte Erklärungen, wo und wie Sie die Angaben im Zeugnis verändern können. Das folgende Verzeichnis und die Zahlen auf den Übersichtsblättern sind aktiv,

Mehr

Grundsätze zum Bewerten & Beurteilen der Leistungen unserer Schülerinnen & Schüler

Grundsätze zum Bewerten & Beurteilen der Leistungen unserer Schülerinnen & Schüler Schule Rüterwis Grundsätze zum Bewerten & Beurteilen der Leistungen unserer Schülerinnen & Schüler erarbeitet durch die Schul- und Stufenkonferenzen der Schule Rüterwis, als Schwerpunktthema im Schulprogramm

Mehr

Elternabend Lehrplan Volksschule. Herzlich willkommen!

Elternabend Lehrplan Volksschule. Herzlich willkommen! Elternabend Lehrplan Volksschule Herzlich willkommen! Lehrplan 21 = Lehrplan Volksschule Was ist ein Lehrplan? Warum ein neuer Lehrplan? Was meint Kompetenz? Aufbau über 11 Schuljahre Was ist neu? Neue

Mehr

Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement Graubünden Departament d'educaziun, cultura e protecziun da l'ambient dal Grischun Dipartimento dell educazione, cultura e protezione dell'ambiente dei

Mehr

I. Die Vollzugsverordnung vom 1. Juli 2003 zum Gesetz über die Volksschule (Volksschulverordnung, VSV) 4 wird wie folgt geändert:

I. Die Vollzugsverordnung vom 1. Juli 2003 zum Gesetz über die Volksschule (Volksschulverordnung, VSV) 4 wird wie folgt geändert: 312.11 Vollzugsverordnung zum Gesetz über die Volksschule (Volksschulverordnung, VSV) Änderung vom 19. Januar 2016 1 Der Regierungsrat von Nidwalden, gestützt auf Art. 64 Abs. 1 Ziff. 1 der Kantonsverfassung,

Mehr

Reglement zum Übertritt von Schülerinnen und Schülern aus Dornach in die Sekundarschule Niveau P im Kanton Basel-Landschaft

Reglement zum Übertritt von Schülerinnen und Schülern aus Dornach in die Sekundarschule Niveau P im Kanton Basel-Landschaft .6. Reglement zum Übertritt von Schülerinnen und Schülern aus Dornach in die Sekundarschule Niveau P im Kanton Basel-Landschaft Vom. Februar 0 (Stand. August 0) Das Departement für Bildung und Kultur gestützt

Mehr

Verordnung über die Beurteilung, die Promotion und den Übertritt der Lernenden an der Volksschule

Verordnung über die Beurteilung, die Promotion und den Übertritt der Lernenden an der Volksschule Kanton Glarus 995 IV B// Verordnung über die Beurteilung, die Promotion und den Übertritt der Lernenden an der Volksschule (Promotionsverordnung) (Vom. November 00) Der Regierungsrat, gestützt auf die

Mehr

Reglement über die Notengebung und die Promotion an den Fachmittelschulen 1 2. gestützt auf 13 des Mittelschulgesetzes vom 20.

Reglement über die Notengebung und die Promotion an den Fachmittelschulen 1 2. gestützt auf 13 des Mittelschulgesetzes vom 20. 6. Reglement über die Notengebung und die Promotion an den Fachmittelschulen (Vom. Juli 00) Der Erziehungsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf des Mittelschulgesetzes vom 0. Mai 009, beschliesst: I. Allgemeine

Mehr

SCHULORDNUNG der Schule Schenkon

SCHULORDNUNG der Schule Schenkon SCHULORDNUNG der Schule Schenkon Geltungsbereich / Zweck Schulpflicht Schulangebot Schulbetrieb Absenzen / Dispensationen Schulweg Versicherung Wohnortwechsel 1 GELTUNGSBEREICH / ZWECK Diese Schulordnung

Mehr

Reglement für die Abschlussprüfung an der Fachmittelschule Glarus *

Reglement für die Abschlussprüfung an der Fachmittelschule Glarus * Reglement für die Abschlussprüfung an der Fachmittelschule Glarus * Vom 29. April 2003 (Stand 1. August 2016) Der Kantonsschulrat, IV B/4/11 gestützt auf Artikel 10 Absatz 4 der Schulordnung der Kantonsschule

Mehr

A.6 Leistungsbeurteilung an der Sekundarschule Gelterkinden

A.6 Leistungsbeurteilung an der Sekundarschule Gelterkinden A.6 Leistungsbeurteilung an der Sekundarschule Gelterkinden 1. Bildungsabschlüsse (LVo 2) An der Sekundarschule Gelterkinden wird der Volksschulabschluss Sekundarstufe l erworben. 2. Formen der Beurteilung

Mehr

Übertrittsverfahren Primar-Sekundar

Übertrittsverfahren Primar-Sekundar Übertrittsverfahren Primar Sekundar (oder Langzeitgymnasium) Neue Klassenbildung mit Losentscheid Integrierte Sekundar ISS Sie sind hier ISS 7x ISS 7y «Räume, Zeiten, Gesellschaften», «Natur und Technik»

Mehr

SCHULORDNUNG der Schule Schenkon

SCHULORDNUNG der Schule Schenkon SCHULORDNUNG der Schule Schenkon Geltungsbereich / Zweck Schulpflicht Schulangebot Schulbetrieb Hausordnung Absenzen / Dispensationen Schulweg Versicherung Wohnortwechsel Schulordnung der Schule Schenkon

Mehr

Einträge im Zeugnis Volksschule

Einträge im Zeugnis Volksschule Kanton St.Gallen Amt für Volksschule Orientierungshilfe Einträge im Zeugnis Volksschule Bildungsdepartement Seite 1 von 10 1 Ausgangslage Die Schülerinnen und Schüler erhalten am Ende jedes Schulsemesters

Mehr

Zeugnisanleitung Kanton Obwalden (DB)

Zeugnisanleitung Kanton Obwalden (DB) Inhalt Auf den nächsten Seiten finden Sie detaillierte Erklärungen, wo und wie Sie die Angaben im Zeugnis verändern können. Das folgende Verzeichnis und die Zahlen auf den Übersichtsblättern sind aktiv,

Mehr

Elterninformation Integrierte Sekundarschule der Stadt Luzern

Elterninformation Integrierte Sekundarschule der Stadt Luzern Elterninformation Integrierte Sekundarschule der Stadt Luzern Themen Ziele der Sekundarschule Die Sekundarschule der Stadt Luzern Übertritt von der Primar- in die Sekundarschule Schulalltag und Beispiele

Mehr

Prüfungsreglement für die Fachmittelschulen des Kantons Zürich

Prüfungsreglement für die Fachmittelschulen des Kantons Zürich Fachmittelschulen des Kantons Zürich Prüfungsreglement 4.5.4 Prüfungsreglement für die Fachmittelschulen des Kantons Zürich (vom 4. Juni 007) Der Bildungsrat beschliesst:. Dieses Reglement regelt die Abschlüsse

Mehr

Übertritt Primarstufe > Sekundarstufe I

Übertritt Primarstufe > Sekundarstufe I Übertritt Primarstufe > Sekundarstufe I 2016 Willkommen an der Sekundarschule Oberwil Vielfältiger Lebensraum für uns alle Anlässe Sporttag / Spieltag Vielfältiger Lebensraum für uns alle Schulhaus-Umgebung

Mehr

Schulangebote Asyl im Kanton Luzern Unterricht für Kinder und Jugendliche Asylsuchende im Alter der obligatorischen Schulpflicht

Schulangebote Asyl im Kanton Luzern Unterricht für Kinder und Jugendliche Asylsuchende im Alter der obligatorischen Schulpflicht Schulangebote Asyl im Kanton Luzern Unterricht für Kinder und Jugendliche Asylsuchende im Alter der obligatorischen Schulpflicht Schulangebote Asyl Brigitt Stadelmann/Silvia Rüttimann Informationsmarkt

Mehr

LehrerOffice. Anleitung Fremdbeurteilungsdokument

LehrerOffice. Anleitung Fremdbeurteilungsdokument LehrerOffice Anleitung Fremdbeurteilungsdokument Bildungs- und Kulturdepartement Dienststelle Volksschulbildung Kellerstrasse 10 6002 Luzern www.volksschulbildung.lu.ch Luzern, 9. März 2017/stt 2016-1033/LehrerOffice

Mehr

Schule Gisikon. Informationen zur Basisstufe

Schule Gisikon. Informationen zur Basisstufe Schule Gisikon Informationen zur Basisstufe Allgemeines zur Basisstufe Kindergarten und die ersten zwei Jahre der Primarschule verbinden Die Basisstufe verbindet den Kindergarten, die erste und die zweite

Mehr

Kanton Zug [Geschäftsnummer] (ID 1390)

Kanton Zug [Geschäftsnummer] (ID 1390) Kanton Zug [Geschäftsnummer] (ID 390) [M08] Resultat. Lesung Bildungsrat für Zirkularbeschluss vom 7.3.07 Reglement zum Schulgesetz Änderung vom. Dezember 05 Von diesem Geschäft tangierte Erlasse (BGS

Mehr

Zeugnisanleitung Kanton Solothurn (Datei)

Zeugnisanleitung Kanton Solothurn (Datei) Inhalt Auf den nächsten Seiten finden Sie detaillierte Erklärungen, wo und wie Sie die Angaben im Zeugnis verändern können. Das folgende Verzeichnis und die Zahlen auf den Übersichtsblättern sind aktiv,

Mehr

Informationsveranstaltung Volksschullehrplan

Informationsveranstaltung Volksschullehrplan Informationsveranstaltung Volksschullehrplan Inhaltsverzeichnis 1. Was ist ein Lehrplan? 2. Warum ein neuer Lehrplan? 3. Was ist neu am Lehrplan Volksschule? 4. Was ändert sich für Kinder oder Eltern?

Mehr

Reglement zum Übertritt von der Primarstufe in die Sekundarstufe I

Reglement zum Übertritt von der Primarstufe in die Sekundarstufe I Reglement zum Übertritt von der Primarstufe in die Sekundarstufe I.5 Verfügung des Departementes für Bildung und Kultur vom 9. Dezember 008 (Stand. August 009) Das Departement für Bildung und Kultur des

Mehr

Nr. 405b Verordnung über die Übertrittsverfahren in der Volksschule. vom 15. Mai 2007 (Stand 1. August 2012)

Nr. 405b Verordnung über die Übertrittsverfahren in der Volksschule. vom 15. Mai 2007 (Stand 1. August 2012) Nr. 405b Verordnung über die Übertrittsverfahren in der Volksschule vom 5. Mai 007 (Stand. August 0) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf 6 Absatz des Gesetzes über die Volksschulbildung

Mehr