15/13. Sommerpause Das nächste Amtsblatt/ Landkreisjournal erscheint am 7. September 2013! Neuer Bücherbusfahrplan für 2013/2014

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1 Amtliche Nachrichten und aktuelle Informationen des Landkreises Ausgabe Nr August 2013 Jahrgang 19 des Landkreises Neustadt a.d.aisch-bad ad Windsheim 15/13 Sommerpause Das nächste Amtsblatt/ Landkreisjournal erscheint am 7. September 2013! Freibad Scheinfeld Neuer Bücherbusfahrplan für 2013/2014 Tag des offenen Denkmals am Sonntag, 8. September 2013 Auszeichnungen und Ehrungen für Verdienste um den Landkreis

2 Auszeichnungen an Persönlichkeiten überreicht Anlässlich der Kreistagssitzung am 19. Juli 2013 konnten wieder Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens für ihre besonderen Verdienste um den Landkreis ausgezeichnet werden. Kreisehrenmedaille in Gold Als junger Landwirt und Winzer habe Landrat Walter Schneider als Gemeinderat und Bürgermeister in Weigenheim Verantwortung übernommen. Im Alter von nur 33 Jahren wurde der Geehrte in den Kreistag gewählt, sechs Jahre später wurde er stellvertretender Landrat und 2002 Landrat und steht seither an der Spitze vieler Gremien und Verbände des politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens. Mit ruhiger Hand, aber zielstrebig habe er den Landkreis weiterentwickelt und dabei die Nähe der Bürgerinnen und Bürger nie verloren. Das oberste Anliegen Walter Schneiders waren die Investitionen in die Schulen. Weitere Eckpunkte seines Wirkens seien die Sicherung der wohnortnahen medizinischen Versorgung, die Stärkung der Wirtschaftskraft zusammen mit den kreisangehörigen Gemeinden durch Ansiedlung von Gewerbebetrieben, der Ausbau und Erhalt der Kreisstraßen, die Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs, hier die Integration der Bahnhöfe Uffenheim und Markt Bibart in den Verkehrsverbund Mainfranken sowie die Förderung des Tourismus über die Landkreisgrenzen hinaus. Auch das Umdenken im Umweltbereich habe er in Gang gesetzt, beispielsweise mit dem Bau einer Biogasanlage und Ausbau der Photovoltaik auf der Energie- und Verwertungsanlage Dettendorf und auf den Liegenschaften des Landkreises. Kreisehrenmedaille in Silber Mit viel Leidenschaft und persönlichem Einsatz habe sich Christa Götz aus Neustadt a.d.aisch für den Landkreis und die ländliche Bevölkerung eingebracht. Ihr hoher Einsatz für die Landwirtschaft und die Landfrauen ziehe sich durch ihr ganzes Wirken. Sie ist Ortsbäuerin im Ortsverband Neustadt a.d.aisch und war 20 Jahre lang als Kreisbäuerin und 15 Jahre lang im Bezirksvorstand des Bauernverbandes aktiv. Während ihrer Zeit als Kreisbäuerin hat sie die Landfrauenarbeit auf Kreisebene wesentlich mitbestimmt und vorangebracht. Sie habe dabei mit großem Eifer, Beharrlichkeit und einer gewissen Hartnäckigkeit ihre Ziele verfolgt. Daneben hat sie humanitäre Hilfstransporte nach Litauen organisiert und eine Vielzahl von Spendenaktionen für Bedürftige und soziale Einrichtungen durchgeführt. Große Verdienste habe sie sich auch als Kreisrätin, Stadträtin und von 2002 bis 2008 als Landtagsabgeordnete erworben. Ihr wertvolles Engagement bringt sie in vielfältiger Weise in der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Neustadt a.d.aisch und in verschiedenen Verbänden und Organisationen ein. 35 und 20 Jahre im Kreistag In der Sitzung des Kreistages hat Landrat Walter Schneider drei Kreistagsmitglieder für langjährige Mitgliedschaft im Kreistag geehrt. Friedrich Loscher-Frühwald aus Roßbach (CSU) gehört bereits 35 Jahre dem Kreistag an. In der Wahlperiode 2002 bis 2008 wurde er zum Stellvertreter des Landrats gewählt. Ebenfalls 35 Jahre gehört Hans Raab aus Emskirchen (CSU) dem Kreistag an. Für 25-jährige Mitgliedschaft im Kreistag wurde Hildegard Schlez aus Scheinfeld (FWG) geehrt. Landrat Schneider bedankte sich bei seinen Kreistagskollegen für das Engagement und gute Miteinander im Kreistag. Staatsmedaille für Verdienste um den ländlichen Raum Für seine ehrenamtlichen Verdienste um die Ländliche Entwicklung erhielt Michael Wolf aus Unternesselbach die Staatsmedaille in Silber aus den Händen des Landwirtschaftsministers Helmut Brunner. Michael Wolf engagierte sich unter anderem zehn Jahre als ehrenamtlicher Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof - Flurbereinigungsgericht. Als örtlich beauftragtes Vorstandsmitglied und Wegbaumeister in der Dorferneuerung Unternesselbach II von 1986 bis 1999 stärkte er die Gemeinschaft seines Heimatortes Unternesselbach und initiierte eines der ersten Dorfgemeinschaftshäuser. Bayerischer Verdienstorden Johannes Metzger aus Scheinfeld erhielt als Zeichen ehrender und dankbarer Anerkennung für hervorragende Verdienste um den Freistaat Bayern und das bayerische Volk von Ministerpräsident Horst Seehofer den Bayerischen Verdienstorden. Johannes Metzger setzte sich jahrzehntelang herausragend im Bereich des Gesundheitswesens und insbesondere für den öffentlichen Versorgungsauftrag der Apotheken ein. Er hat hierbei die vom Berufsstand getragenen sozialen wie auch kulturellen und berufspolitischen Institutionen zu neuer Blüte gebracht. Auf Landesebene hat er sich unter anderem durch innovative Neuerungen in der Bayerischen Landesapothekerkammer hohe Verdienste erworben. Foto: Bayerische Staatskanzlei Auszeichnung Grüner Engel des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit Erich Taube aus Bad Windsheim betreut in jahrzehntelanger Tätigkeit als Natur- und Fledermausschützer die Wochenstuben und Winterquartiere der Fledermäuse und unterhält eine Auffangstation für diese Tiere. Im Landkreis ist er als anerkannter und unersetzlicher Experte auf diesem Gebiet geschätzt. Erich Taube ist Initiator zahlreicher Artenhilfsmaßnahmen und hilft bei der Artenschutzkartierung mit. Seine speziellen Botanikkenntnisse lässt Hans Seitz aus Rüdisbronn im Arbeitskreis Botanik im Landkreis bei der Umsetzung des Artenhilfsprogrammes und bei Landschaftspflegemaßnahmen einfließen. Bei der Flora des Regnitzgebietes leistet er wertvolle Mitarbeit. Das Amtsblatt und Landkreisjournal im Internet: -Adresse: journal@kreis-nea.de 3

3 Weitblicke im Steigerwald Netzwerk und Tourismusverband starten gemeinsames Projekt Die Freibäder im Landkreis Im Landkreis Neustadt a.d.aisch-bad Windsheim gibt es acht Freibäder, die zum Badevergnügen, Relaxen und Freizeitspaß einladen. Bad Windsheim Westheimer Straße 22, Tel täglich von 10:00 bis 20:00 Uhr Eintrittspreise: Erwachsene 3,00 Euro; Kinder und Jugendliche (bis 17 Jahre) 1,50 Euro Ab 17:00 Uhr: Erwachsene 1,50 Euro; Kinder und Jugendliche 1,00 Euro Burgbernheim Freibadstraße 3, Tel täglich von 10:00 bis 20:00 Uhr, Mittwoch von 07:00 bis 20:00 Uhr; bei schlechtem Wetter von 16:00 bis 19:00 Uhr Eintrittspreise: Erwachsene 2,50 Euro; Kinder und Jugendliche (5 bis 17 Jahre) 1,50 Euro Burghaslach Am Sportzentrum, Tel Montag bis Freitag von 10:00 bis 20:00 Uhr, Samstag, Sonntag und Feiertag von 09:00 bis 20:00 Uhr Was macht den Steigerwald aus, was ist für ihn besonders charakteristisch? Mit diesen und ähnlichen Fragen beschäftigen sich das Netzwerk Steigerwald und seine in einer Arbeitsgruppe aktiven Partner im Zuge der Profilschärfung der Region. Ein ganz besonderes Charakteristikum stellen die wunderschönen Aussichtspunkte dar, von denen sich weite Blicke in die Landschaft eröffnen. Diesem Aspekt tragen das Netzwerk Steigerwald und der Tourismusverband Steigerwald in dem gemeinsamen Projekt Weitblicke im Steigerwald Rechnung. Angeregt von dem Projekt Naturschauplätze der LAG Südlicher Steigerwald e.v., das auch besondere Aussichtspunkte enthält, dehnt sich dieses Projekt nun auf den gesamten Steigerwald aus. Für die Umsetzung des Projekts wurden rund 85 Städte und Gemeinden im Steigerwald angeschrieben und aufgefordert, ihre schönsten Weitblicke zu melden. Diese werden in der Netzwerkgeschäftsstelle gesammelt, kartiert, dokumentiert und nach bestimmten Auswahlkriterien von einer Jury bewertet. Die ausgewählten Punkte werden dann in einer digitalen Karte auf den Internetseiten der Partner sowie in einer gedruckten Version veröffentlicht. Darüber hinaus ist vorgesehen, die Aussichtspunkte in der Landschaft mit einem Emblem zu kennzeichnen. Bis in den Herbst werden die Aussichtspunkte erhoben und mit den Kommunen abgestimmt, so dass die grafische und kartografische Aufbereitung bis Jahresende erfolgen kann. Rechtzeitig zur nächsten Saison werden dann die Beschilderungen an den Standorten und die Marketingaktivitäten durchgeführt. Blick auf Greuth und Castell (Foto: Netzwerk Steigerwald) Eintrittspreise: Erwachsene 2,50 Euro; Ermäßigte 1,50 Euro; Kinder und Jugendliche (6 bis 17 Jahre) 1,20 Euro; Rentner 2,00 Euro; Montag bis Freitag ab 17:30 Uhr: Erwachsene 1,20 Euro; Ermäßigte und Rentner 0,80 Euro; Kinder und Jugendliche 0,60 Euro Münchsteinach Badstraße 10, Tel Montag bis Freitag von 13:00 bis 20:00 Uhr, während der Ferien von 12:00 bis 20:00 Uhr, Samstag, Sonntag und Feiertage von 10:00 bis 20:00 Uhr Eintrittspreise: Erwachsene 1,50 Euro; Jugendliche (15 bis 17 Jahre) und Ermäßigte 1,00 Euro; Kinder (3 bis 14 Jahre) 0,80 Euro Neuhof a.d.zenn Schulstraße 16 b, Tel täglich von 09:00 bis 20:00 Uhr Eintrittspreise: Erwachsene 2,50 Euro; Ermäßigte 1,25 Euro Waldbad Neustadt a.d.aisch Eilersweg 5, Tel täglich von 09:00 bis 20:00 Uhr, dienstags Frühschwimmertag von 07:00 bis 20:00 Uhr, In die sogenannte Freizeitphase der Altersteilzeit trat zum 1. August 2013 Herbert Rückel. Er arbeitete seit 40 Jahren als Sachbearbeiter in der Staatlichen Bauabteilung. Herbert Rückel war für die Bereiche Burghaslach, Gollhofen, Hemmersheim, Ippesheim, Langenfeld, Markt Bibart, Markt Nordheim, Markt Taschendorf, Oberickelsheim, Oberscheinfeld, Scheinfeld, Simmershofen, Sugenheim, Uffenheim, Weigenheim zuständig. Landrat Walter Schneider dankte dem scheidenden Mitarbeiter für seine langjährigen Leistungen und wünschte ihm für den kommenden Lebensabschnitt alles Gute. Dem Dank und Wünschen des Landrats schloss sich der Personalrat an. jeweils letzter Einlass: 19:30 Uhr Eintrittspreise: Erwachsene 3,50 Euro; Kinder und Jugendliche (6 bis 17 Jahre), Schüler und Ermäßigte 1,50 Euro Ab 17:00 Uhr: Erwachsene 1,50 Euro; Kinder 0,50 Euro Scheinfeld Badstraße 5, Tel täglich von 10:00 bis 20:00 Uhr, Montag (Frühschwimmerstunde) von 07:00 bis 08:30 Uhr, Samstag, Sonntag und Feiertage von 09:00 bis 20:00 Uhr Eintrittspreise: Erwachsene 3,00 Euro; Kinder (6 bis 16 Jahre) und Rentner 2,00 Euro Ab 17:30 Uhr: Erwachsene 1,50 Euro; Kinder (6 bis 16 Jahre) und Rentner 1,00 Euro Uffenheim Schulstraße, Tel täglich von 10:00 bis 20:00 Uhr; Einlass bis 19:00 Uhr; bei schlechtem Wetter von 10:00 bis 13:00 Uhr und von 17:00 bis 19:00 Uhr; Frühschwimmen: Dienstag und Donnerstag von 06:30 bis 09:00 Uhr Eintrittspreise: Erwachsene 3,00 Euro; Ermäßigte 1,50 Euro; ab 17:00 Uhr und Frühschwimmen: 1,50 Euro 5

4 Tag des offenen Denkmals am Sonntag, 8. September 2013 Motto: Jenseits des Guten und Schönen: Unbequeme Denkmale? Wenn jedes Jahr am zweiten Sonntag im September historische Bauten und Stätten, die sonst nicht oder nur teilweise zugänglich sind, ihre Türen öffnen, dann sind alle Architektur- und Geschichtsliebhaber zu Streifzügen in die Vergangenheit eingeladen. Geschichte zum Anfassen, das bietet der Denkmaltag dem Besucher. In fachkundigen Führungen berichten Denkmalpfleger an Beispielen über die Aufgaben und Tätigkeiten der Denkmalpflege. Archäologen, Restauratoren und Handwerker demonstrieren Arbeitsweisen und -techniken und lenken den Blick auf Details, die einem ungeschulten Auge verborgen bleiben. Altmannshausen Katholische Kirche St. Jakobus Führungen von 11:00-14:00 Uhr nach Bedarf Die Kirche wurde vor 400 Jahren geweiht. In der Folgezeit erfuhr sie zahlreiche Veränderungen. Auch jetzt steht eine Sanierung an. Bad Windsheim Archäologisches Fenster zur Stadtgeschichte am Marktplatz Besichtigung von 14:00-16:00 Uhr Es handelt sich um bedeutende archäologische Grabungen aus der Gründerzeit von Bad Windsheim. Ehemaliges Kloster am Klosterplatz Besichtigung des Klosterchores von 14:00-16:00 Uhr Historische St. Anna-Quelle Führungen von 14:00-16:00 Uhr Die Quelle befindet sich in einem Kellergeschossgewölbe am Parkplatz Anwesen Jäckelgasse 4. Historische Eiskeller Führungen von 14:00-16:00 Uhr Die Eiskeller befinden sich in der Husarengasse 1. Stadtpfarrkirche St. Kilian, Besteigung des Turmes möglich Besichtigung von 14:00-16:00 Uhr Es bietet sich ein herrlicher Blick auf die Altstadt und das Umland. Der Eingang befindet sich am Dr.-Martin-Luther-Platz. Burg Hoheneck (Gemeinde Ipsheim) Führungen von 12:00-18:00 Uhr Neben den Führungen werden ein Bücherflohmarkt mit Büchern zum Kilopreis, ein Kinderflohmarkt sowie Bastelund Spielaktionen angeboten. Im Burghof ist für Essen sowie Kaffee und Kuchen gesorgt. Informationen und Anmeldung für den Kinderflohmarkt unter Tel oder Diespeck (Nähe) Jüdischer Friedhof Führungen um 14:00 und 16:00 Uhr Geführt wird durch die Fachbuchautorin Ilse Vogel. Es handelt sich um die Begräbnisstätte der jüdischen Bürger aus den Gemeinden Diespeck und Pahres von Der Friedhof befindet sich auf halber Strecke zwischen Diespeck und Dettendorf. Markt Bibart Torschreinerhaus Geöffnet von 11:00-14:00 Uhr Vorgestellt wird die Geschichte des Torschreinerhauses, das sich nach langer Zeit des Wartens jetzt im neuen Glanz vorstellt. Im Rahmen der Sanierung wurden der ursprüngliche Zustand und die Arbeitsgänge der Sanierung dokumentiert. Markt Erlbach Steinkreuz und Kriegerdenkmal Führungen zu diesem Thema um 11:00 und 16:00 Uhr Treffpunkt jeweils am Torhaus in Markt Erlbach. Schloss Trautskirchen Neustadt a.d.aisch Kriegerdenkmal des Deutsch-Französischen Krieges Führung um 11:00 Uhr Das Kriegerdenkmal befindet sich in der Alleestraße. Kriegerdenkmal des Ersten Weltkrieges Führung um 14:00 Uhr Das Kriegerdenkmal befindet sich am Friedhof. Scheinfeld Wechselvolle Geschichte der Stadtbefestigung Stadtführung um 11:00 Uhr (ca. 1 Std.); Treffpunkt am Marktplatz vor dem Rathaus. Bei einem kleinen Spaziergang wird die Geschichte der Scheinfelder Stadtbefestigung vorgestellt. In Scheinfeld gab es früher drei Stadttore. Erhalten ist noch das sogenannte Obere Tor. Ehemalige Schlossgaststätte Geöffnet ab 11:00 Uhr Der Förderverein Museum Schwarzenberg e.v. zeigt Aquarelle und Zeichnungen von Nürnberger Architekten. Daneben gibt es eine Ausstellung über das Fürstenhaus Schwarzenberg in Franken zu sehen. Für eine kulinarische Unterbrechung stehen die Gasträume und der großzügige Biergarten zur Verfügung. Sugenheim Ehemalige Schafscheune, jetzt Heimatmuseum Geöffnet von 13:00-17:00 Uhr Im Rahmen einer Ausstellung werden die Geschichte der Schafscheune und die Bestände des Heimatmuseums gezeigt. Trautskirchen Schloss Trautskirchen Führungen von 10:00 - (nach Bedarf) Das Schloss in der heutigen Form wurde 1708 als Nachfolgebau errichtet, wobei sich auch ältere Bauteile erhalten haben. Momentan findet eine aufwändige Innensanierung statt. Wildbad (Stadt Burgbernheim) Markgrafenbau Führungen von 11:00 - Uhr (stündlich) Das Markgrafenschloss wurde 1789 erbaut und befindet sich in idyllischer Lage in der Nähe des sogenannten Wildbades (nun Gasthaus). 7

5 Übungsart: Hubschrauberlandeübungen (einschließlich Nachtlandungen) Übungszeitraum: bis Betroffene Gemeindegebiete: Trautskirchen und Gerhardshofen Die Bevölkerung wird gebeten, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten. Entschädigungsansprüche für Flur- und Forstschäden, für Schäden an privaten Straßen und Wegen sowie für sonstige Schäden sind umgehend, jedoch spätestens innerhalb eines Monats nach Beendigung der Übung schriftlich bei der Gemeinde oder innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem der Geschädigte von dem Schaden und der beteiligten Truppe Kenntnis erlangt hat, schriftlich bei der Schadensregulierungsstelle des Bundes anzumelden. 1. Schadensregulierungsstelle: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Regionalbüro Süd Nürnberg Krelingstraße Nürnberg Tel Fax: Beschwerden bezüglich Flugbetrieb/Lärm: Deutsch-Amerikanische Verbindungsstelle Frau Helga Moser Katterbach Army Airfield Ansbach Tel Nr. 15 Jahrgang Verleihung von Auszeichnungen des Landkreises Entsprechend 6 Absatz 3 der Satzung über die Auszeichnungen des Landkreises Neustadt a.d.aisch-bad und/oder Luftwaffenamt Köln Abteilung Flugbetrieb in der Bundeswehr Illesheim Ippesheim, M Ipsheim, M Windsheim wird bekannt gemacht, dass in der Sitzung Luftwaffenkaserne WAHN 501/ Langenfeld 991 des Kreistags am Postfach , Köln Marktbergel, M Landrat Walter Schneider, Weigenheim für hervorragende Verdienste um den Landkreis Neu- Fax: Markt Bibart, M Tel (gebührenfrei) stadt a.d.aisch-bad Windsheim mit der Kreisehrenmedaille FLIZ@bundeswehr.org Markt Erlbach, M in Gold und Markt Nordheim, M Beschwerden bezüglich der festgelegten Christa Götz, Neustadt a.d.aisch für besondere Landepunkte: Markt Taschendorf, M Verdienste um den Landkreis Neustadt a.d.aisch- Manöverbeauftragte der US-Army: Münchsteinach Bad Windsheim mit der Kreisehrenmedaille in Tel Neuhof a.d.zenn, M Silber ausgezeichnet wurden. LkrABl. Nr. 15/ Neustadt a.d.aisch, St Oberickelsheim 699 Landkreis Neustadt a.d.aisch-bad Windsheim Helmut Weiß, stv. Landrat E I N W O H N E R Z A H L E N Obernzenn, M am 31. Dezember 2012 LkrABl. Nr. 15/ Oberscheinfeld, M Scheinfeld, St Simmershofen 881 B E K A N N T M A C H U N G Sugenheim, M von Manövern Trautskirchen Beim Landratsamt Neustadt a.d.aisch-bad Windsheim Uehlfeld, M wurde angemeldet, dass Einheiten der amerikanischen Streitkräfte ein Manöver durchführen, von welchem Uffenheim, St auch der Landkreis Neustadt a.d.aisch-bad Windsheim Weigenheim berührt wird: Wilhelmsdorf Kreissumme Vom Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung wurden die fortgeschriebenen Einwohnerzahlen zum Stand 31. Dezember 2012 bekanntgegeben. Die Einwohnerzahl am 31. Dezember 2012 ist gemäß 1 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden (FAGDV 2002) vom 19. Juli 2002 (GVBl S. 418, BayRS F), zuletzt geändert durch 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2012 (GVBl S. 480, BayRS F), zuletzt geändert durch 3 des Gesetzes vom 18. Dezember 2012 (GVBl S. 714) auch für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen, der Zuweisungen nach Art. 7 (Kopfbeträge) und 9 FAG, der Investitionspauschalen nach Art. 12 FAG, der Zuweisungen nach Art. 15 FAG, der Krankenhausumlage nach Art. 10b Abs. 3 FAG sowie für die Ermittlung von Durchschnittszahlen je Einwohner für das Haushaltsjahr 2014 (Finanzausgleichsjahr) maßgebend. Bevölkerungsstand am 31. Dezember 2012 Landkreis Neustadt a.d.aisch-bad Windsheim, Mittelfranken Gemeinde Einwohner Bad Windsheim, St Baudenbach, M Burgbernheim, St Burghaslach, M Dachsbach, M Diespeck Dietersheim Emskirchen, M Ergersheim Gallmersgarten Gerhardshofen Gollhofen Gutenstetten Hagenbüchach Hemmersheim 686 Herausgeber: Landratsamt Neustadt a.d.aisch Konrad-Adenauer-Str Neustadt a.d.aisch Ansprechpartner: Günter Püschel Telefon: Telefax: amtsblatt@kreis-nea.de Internet: Verantwortlich für den Inhalt ist der jeweilige Verfasser LkrABl. Nr. 15/2013 Satzung für das Kommunalunternehmen Kliniken des Landkreises Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim Aufgrund von Art. 17 Satz 1, Art. 30 Abs. 1 Nr. 9 und Art. 77 Abs. 3 der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (LKrO) erlässt der Landkreis Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim durch Beschluss des Kreistags vom folgende Neufassung der Satzung für das Kommunalunternehmen Kliniken des Landkreises Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim vom : 1 Rechtsform, Name und Sitz (1) Die Kliniken Neustadt a.d.aisch und Bad Windsheim sind ein selbständiges Unternehmen in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmen). (2) Das Kommunalunternehmen führt den Namen Kliniken des Landkreises Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim. Es tritt unter diesem Namen im gesamten Geschäfts- und Rechtsverkehr auf. (3) Das Kommunalunternehmen hat seinen Sitz in Neustadt a. d. Aisch. 2 Gegenstand des Kommunalunternehmens

6 (1) Gegenstand des Kommunalunternehmens ist der Betrieb der Kliniken Neustadt a.d.aisch und Bad Windsheim einschließlich der zugehörigen Ausbildungsstätten sowie der Nebeneinrichtungen und Nebenbetriebe. Aufgabe des Kommunalunternehmens ist die Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausleistungen im Rahmen der Aufgabenstellung nach dem Krankenhausplan des Freistaates Bayern. Außerdem kann es die Bevölkerung im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeiten sowohl mit ambulanten Gesundheitsleistungen als auch mit Leistungen der Pflege, Rehabilitation und Prävention versorgen. (2) Auf das Kommunalunternehmen gingen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge alle Rechte und Pflichten, alle bestehenden Forderungen, Mitgliedschaften, Vermögensrechte und Verbindlichkeiten, die mit dem Betrieb der früheren Krankenhäuser zusammenhingen (Sondervermögen Krankenhäuser) über, unabhängig von ihrem Rechtsgrund und der Art ihrer Verbuchung. Nicht zum Sondervermögen Krankenhäuser gehörten Grundstücke, Gebäude und grundstücksgleiche Rechte. Sie wurden deshalb von der Gesamtrechtsnachfolge nicht erfasst. Ihre Nutzung und der sonstige Leistungsaustausch zwischen dem Kommunalunternehmen und dem Landkreis Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim wurden durch Vereinbarung geregelt. 3 Gemeinnützigkeit (1) Das Kommunalunternehmen verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Zweck des Kommunalunternehmens ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege durch den Betrieb von Krankenhäusern als Zweckbetrieb im Sinne von 67 der Abgabenordnung. (2) Das Kommunalunternehmen ist selbstlos tätig; es verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann das Kommunalunternehmen sich auch Einrichtungen anderer Rechtsformen bedienen oder solche Einrichtungen schaffen. Mittel des Kommunalunternehmens dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. (3) Der Landkreis Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim als Anstalts- und Gewährträger des Kommunalunternehmens erhält keine Zuwendungen aus Mitteln des Kommunalunternehmens. Er erhält bei Auflösung oder Aufhebung des Kommunalunternehmens oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als seine eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert seiner geleisteten Sacheinlagen zurück. (4) Das Kommunalunternehmen darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Kommunalunternehmens fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen. (5) Bei Auflösung oder Aufhebung des Kommunalunternehmens oder bei Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks fällt das Vermögen des Kommunalunternehmens an den Landkreis Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat. 4 Stammkapital, Geschäftsjahr und Dauer des Unternehmens (1) Das Stammkapital des Kommunalunternehmens beträgt ,00 (in Worten: Einhundertdreiundfünfzigtausend Euro). (2) Geschäftsjahr des Kommunalunternehmens ist das Kalenderjahr. (3) Die Umwandlung zum Kommunalunternehmen erfolgte mit Wirkung zum ; die Dauer des Kommunalunternehmens ist zeitlich nicht beschränkt. 5 Organe des Kommunalunternehmens Organe des Kommunalunternehmens sind: 1. der Verwaltungsrat ( 6 bis 8) 2. der Vorstand ( 9) 6 Verwaltungsrat (1) Der Verwaltungsrat besteht aus dem Vorsitzenden und acht weiteren Mitgliedern. Die Vertretung des Vorsitzenden richtet sich nach Art. 33 Satz 3 LKrO. Für die weiteren Mitglieder werden Vertreter bestellt. (2) Vorsitzender des Verwaltungsrats ist der Landrat des Landkreises Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim. (3) Die weiteren Mitglieder des Verwaltungsrats sowie deren Vertreter werden vom Kreistag aus dessen Mitte für sechs Jahre bestellt. (4) Die Amtszeit von Mitgliedern des Verwaltungsrats endet mit dem Ende der Wahlzeit oder dem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Kreistag. Die Mitglieder des Verwaltungsrats üben ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Mitglieder weiter aus. Mitglieder des Verwaltungsrats können nicht sein: 1. Beamte und leitende oder hauptberufliche Angestellte des Kommunalunternehmens 2. leitende Beamte und leitende Angestellte von juristischen Personen oder sonstigen Organisationen des öffentlichen oder privaten Rechts, an denen das Kommunalunternehmen mit mehr als 50 v.h. beteiligt ist; eine Beteiligung am Stimmrecht genügt 3. Beamte und Angestellte der Rechtsaufsichtsbehörde, die unmittelbar mit Aufgaben der Aufsicht über das Kommunalunternehmen befasst sind (5) Die Mitglieder des Verwaltungsrats haben über alle vertraulichen Angaben und Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kommunalunternehmens Verschwiegenheit zu bewahren. Diese Pflicht besteht auch nach ihrem Ausscheiden fort. Sie gilt nicht gegenüber den Organen des Landkreises. (6) Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhalten für ihre Tätigkeit vom Kommunalunternehmen eine angemessene Entschädigung nach den Bestimmungen der Satzung über die Entschädigung der Kreisräte und Kreisrätinnen und der sonstigen ehrenamtlichen Bürger und Bürgerinnen. 7 Zuständigkeit des Verwaltungsrats (1) Der Verwaltungsrat überwacht die Geschäftsführung des Vorstands. (2) Der Verwaltungsrat kann jederzeit vom Vorstand über alle Angelegenheiten des Kommunalunternehmens Berichterstattung verlangen. (3) Der Verwaltungsrat beschließt über: wesentliche Änderungen des Betriebsumfanges der Kliniken, soweit diese Auswirkungen auf den Krankenhausplan des Freistaates Bayern haben die Beteiligung des Kommunalunternehmens an anderen Unternehmen Bestellung und Abberufung des Vorstands und dessen Stellvertreters sowie Regelung des Dienstverhältnisses des Vorstands Erlass einer Geschäftsordnung für die Leitung der Kliniken Einstellung und Entlassung der Chefärzte, kaufmännischen Leiter sowie der Pflegedienstleitungen Festsetzung allgemeiner Tarife und Entgelte für die Leistungsnehmer (Allgemeine Vertragsbedingungen und Kostentarife der Kliniken) Genehmigung des Wirtschaftsplans, des Stellenplans und des Finanzplans sowie deren Änderungen Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und Verwendung des Ergebnisses sowie Entlastung des Vorstands 9. Bestellung des Abschlussprüfers 10. Verfügungen über Anlagevermögen und Verpflichtungen hierzu, wenn der Gegenstandswert im Einzelfall den Betrag von ,00 überschreitet 11. Erwerb, Veräußerung, Tausch und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten 12. Aufnahme und Gewährung von Darlehen außerhalb des Finanzplans, sowie Abschluss sonstiger Rechtsgeschäfte, die einer Aufnahme von Darlehen wirtschaftlich gleichkommen, soweit sie den Betrag von ,00 überschreiten. 8 Einberufung und Beschlüsse des Verwaltungsrats (1) Der Verwaltungsrat tritt auf schriftliche Einladung des Vorsitzenden des Verwaltungsrats zusammen. Die Einladung muss Tagungszeit und -ort und die Tagesordnung angeben und den Mitgliedern des Verwaltungsrats spätestens am siebten Tag vor der Sitzung zugehen. In dringenden Fällen kann die Frist bis auf 24 Stunden abgekürzt werden. (2) Der Verwaltungsrat wird vom Vorsitzenden nach Bedarf, mindestens zweimal jährlich, einberufen. Er muss außerdem einberufen werden, wenn es mindestens ein Drittel der Mitglieder des Verwaltungsrats unter Angabe der Beratungsgegenstände beantragt.

7 (3) Die Sitzungen des Verwaltungsrats werden vom Vorsitzenden des Verwaltungsrats geleitet. (4) Der Verwaltungsrat ist beschlussfähig, wenn sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen sind und die Mehrheit der Mitglieder bzw. deren Stellvertreter anwesend und stimmberechtigt ist. Über andere als in der Einladung angegebene Beratungsgegenstände darf nur dann Beschluss gefasst werden, wenn 1. die Angelegenheit dringlich ist und der Verwaltungsrat der Behandlung mehrheitlich zustimmt oder 2. sämtliche Mitglieder des Verwaltungsrats bzw. deren Stellvertreter anwesend sind und kein Mitglied der Behandlung widerspricht. (5) Wird der Verwaltungsrat zum zweiten Mal zur Verhandlung über denselben Gegenstand zusammengerufen, so ist er ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig. Bei der zweiten Einladung muss auf diese Folge hingewiesen werden. (6) Die Beschlüsse des Verwaltungsrats werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit ist die Stimme des Vorsitzenden ausschlaggebend. (7) Der Vorstand ist verpflichtet, an den Sitzungen des Verwaltungsrats teilzunehmen. Der Verwaltungsrat kann den Vorstand von der Teilnahme an bestimmten Beratungspunkten, insbesondere bei persönlicher Beteiligung des Vorstands, ausschließen. Der Vorstand hat ein selbständiges Antragsund Rederecht. Für die Anträge des Vorstandes gilt Absatz 4 entsprechend. (8) Über die gefassten Beschlüsse ist eine Niederschrift zu fertigen. Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden des Verwaltungsrats zu unterzeichnen und dem Verwaltungsrat zur Genehmigung vorzulegen. 9 Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus einer Person. (2) Der Vorstand wird vom Verwaltungsrat auf die Dauer von fünf Jahren bestellt; eine erneute Bestellung ist zulässig. (3) Die Vertretung des Vorstands wird in der Geschäftsordnung geregelt. Ärztliche und pflegerische Kompetenz sind mit einzubeziehen. (4) Der Vorstand leitet das Kommunalunternehmen eigenverantwortlich nach Maßgabe der Gesetze, dieser Unternehmenssatzung und der vom Verwaltungsrat zu erlassenden Geschäftsordnung für die Leitung der Kliniken. (5) Der Vorstand hat den Verwaltungsrat über alle wichtigen Vorgänge rechtzeitig zu unterrichten und auf Anforderung dem Verwaltungsrat über alle Angelegenheiten des Kommunalunternehmens Auskunft zu geben. (6) Geschäfte, die in die Zuständigkeit des Verwaltungsrats fallen, dürfen erst nach einer durch dieses Organ erteilten Zustimmung durchgeführt werden. Ausnahmsweise kann der Vorsitzende des Verwaltungsrats den Vorstand zum Abschluss eines Geschäftes, das nach der Unternehmenssatzung der Zustimmung des Verwaltungsrats bedarf, ermächtigen, wenn das Geschäft keinen Aufschub duldet und ein rechtzeitiger Beschluss des Verwaltungsrats nicht herbeigeführt werden kann. Derart durchgeführte Geschäfte müssen dem Verwaltungsrat in seiner nächsten Sitzung bekanntgegeben werden. (7) Der Vorstand ist dem Kommunalunternehmen gegenüber verpflichtet, die Beschränkungen einzuhalten, die ihm hinsichtlich der Ausübung und des Umfangs seiner Geschäftsführungsbefugnis durch die Unternehmenssatzung, die Geschäftsordnung für die Leitung der Kliniken und den Anstellungsvertrag auferlegt werden. (8) Der Vorstand hat dem Verwaltungsrat halbjährlich Zwischenberichte über die Abwicklung des Vermögens- und Erfolgsplans schriftlich vorzulegen. Des Weiteren hat der Vorstand den Verwaltungsrat zu unterrichten, wenn bei der Ausführung des Erfolgsplans erfolggefährdende Mindererträge oder Mehraufwendungen zu erwarten sind. Sind darüber hinaus Verluste zu erwarten, die Auswirkungen auf den Haushalt des Landkreises Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim haben können, sind der Landkreis und der Verwaltungsrat unverzüglich zu unterrichten. (9) Dem Vorstand gegenüber vertritt der Verwaltungsratsvorsitzende das Kommunalunternehmen gerichtlich und außergerichtlich. 10 Gesetzliche Vertretung, Schriftform (1) Der Vorstand vertritt das Kommunalunternehmen gerichtlich und außergerichtlich. Ist kein Vorstand bestellt, der Vorstand und seine Vertreter abberufen oder handlungsunfähig, vertritt der Verwaltungsratsvorsitzende das Kommunalunternehmen. (2) Verpflichtende Erklärungen bedürfen der Schriftform, soweit es sich nicht um ständig wiederkehrende Geschäfte des täglichen Lebens handelt, die finanziell von unerheblicher Bedeutung sind. 11 Arbeitnehmer (1) Das Kommunalunternehmen hatte bei der Gründung im Jahr 2000 die Angestellten und Arbeiter des bisherigen Eigenbetriebes der Vereinigten Kreiskrankenhäuser des Landkreises Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim unter Wahrung ihrer erworbenen tariflichen und arbeitsvertraglichen Rechte übernommen. Für die Angestellten und Arbeiter des Vereins Stiftsklinik Augustinum e. V. Bad Windsheim wurden einzelvertragliche Regelungen getroffen. (2) Das Kommunalunternehmen trat mit dem Inkrafttreten der Kommunalunternehmenssatzung zum dem Kommunalen Arbeitgeberverband Bayern (KAV Bayern) und der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden (ZVK) bei. Es behandelt bei ihm Beschäftigte sowie künftig einzustellende Beschäftigte entsprechend der Satzung des KAV Bayern und versichert diese entsprechend der Satzung der ZVK. 12 Wirtschaftsführung und Rechnungslegung (1) Das Kommunalunternehmen ist sparsam und wirtschaftlich unter Beachtung des in dieser Satzung bestimmten Zwecks zu führen. Im Übrigen gelten die Vorschriften der Verordnung über Kommunalunternehmen (KUV), der Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten von Krankenhäusern (KHBV) und der Verordnung über die Wirtschaftsführung der kommunalen Krankenhäuser (WkKV) in der jeweils geltenden Fassung, sowie Art. 79 Abs. 1 LKrO. (2) Der Vorstand hat den Jahresabschluss und den Lagebericht innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung des Geschäftsjahres aufzustellen und nach Durchführung der Abschlussprüfung dem Verwaltungsrat zur Feststellung vorzulegen. (3) Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind vom Vorstand unter Angabe des Datums zu unterzeichnen. Der Jahresabschluss, der Lagebericht und der Bericht über die Abschlussprüfung sind dem Landkreis zuzuleiten. (4) Im Rahmen der Abschlussprüfung prüft der Abschlussprüfer entsprechend Art. 93 Abs. 3 LkrO auch 1. die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, 2. die Entwicklung der Vermögens- und Ertragslage sowie der Liquidität und Rentabilität, 3. die verlustbringenden Geschäfte und die Ursachen der Verluste, wenn diese Geschäfte und die Ursachen für die Vermögens- und Ertragslage von Bedeutung waren, 4. die Ursachen eines in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Jahresfehlbetrages. 13 Inkrafttreten Die geänderte Satzung des Kommunalunternehmens Kliniken des Landkreises Neustadt a. d. Aisch Bad Windsheim tritt eine Woche nach der Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises in Kraft. Neustadt a.d.aisch, den 19. Juli 2013 Walter Schneider, Landrat LkrABl. Nr. 15/2013 E NDE AMTLICHER T EIL Suchen Sie ein kleines Geschenk für die Schultüte? Schenken Sie Ihrem Kind zum Schulanfang doch einen Bücherausweis der Kreisbücherei Neustadt a.d.aisch-bad Windsheim. Der Ausweis gilt ein Jahr lang in den Kreisbüchereien Bad Windsheim, Neustadt a.d.aisch und Scheinfeld sowie im Bücherbus. Gutscheine für einen Ausweis sind für 5,00 Euro in den Kreisbüchereien erhältlich. Sie können sofort, wenn Ihr Kind in die Schule kommt, eingelöst werden oder erst in einigen Monaten, wenn das Kind lesen kann.

8 In Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Bauamt Ansbach und der Regierung von Mittelfranken wurde seit Anfang Mai 2013 die NEA 4 zwischen Appenfelden und der Staatsstraße 2261 bei Oberrimbach ausgebaut. Die Bauarbeiten erfolgten auf einer Länge von Metern bei einer Breite von 5,50 Metern. Die Gesamtkosten des Projekts betrugen Euro. Die offizielle Freigabe erfolgte am 25. Juli Am zum 90. Geburtstag Johann Kroner Rosenau 3, Neuhof a.d.zenn Christa Christ An den Weinbergen 48, Neustadt a.d.aisch Am zum 90. Geburtstag Barbara Ittner Adelsdorf 20, Neuhof a.d.zenn Ottilie Halle Schlesienstr. 44, Neustadt a.d.aisch Am zur Diam. Hochzeit Elsa und Friedrich Erras J.A.-Bullnheimer Str. 3, Uffenheim Am zum 90. Geburtstag Dora Bobb In den Erlen 54, Gerhardshofen Am zur Diam. Hochzeit Lina und Friedrich Beyerlein Am Bayerngraben 12, Stübach, Diespeck Am zum 90. Geburtstag Maria Gampe Neumühlenweg 7, Bad Windsheim Christine Hirt Herrnberchtheim 40, Ippesheim Am zum 90. Geburtstag Marie Hüllenbrandt Hochstr. 1, Hagenbüchach Am zum 90. Geburtstag Rosa Glanz Am Tiefenbach 4, Steinach b.r., Gallmersgarten Am zum 90. Geburtstag Anna Zwanzger Augustinumstr. 14, Bad Windsheim Am zum 90. Geburtstag Maria Schuller Bergstr. 21, Scheinfeld Am zur Diam. Hochzeit Frieda und Erwin Hopf Albrecht-Dürer-Str. 14, Uffenheim Am zum 90. Geburtstag Emil Baumann Hinterpfeinach 9, Custenlohr, Uffenheim Am zum 90. Geburtstag Germaine Hum Schloßstr. 7, Scheinfeld Roland Gagel Eichelbergweg 13, Neustadt a.d.aisch Am zum 95. Geburtstag Betty Kraus Lerchenweg 7, Baudenbach Am zum 90. Geburtstag Frieda Krämer Wallmersbach 33, Uffenheim Am zum 90. Geburtstag Oswald Supp Bullenheim 120, Ippesheim Am zur Diam. Hochzeit Maria und Arthur Böse Ruthmannsweiler 2, Scheinfeld Am zum 90. Geburtstag Emilie Franz Wolfser Str. 14, Uffenheim Öffnungszeiten der Kreisbüchereien (während der Sommerferien) Kreisbücherei Bad Windsheim Montag geschlossen Dienstag 14:00-19:00 Uhr Mittwoch 14:00-17:00 Uhr Donnerstag 14:00-19:00 Uhr Freitag geschlossen Kreisbücherei Neustadt a.d.aisch Montag 14:30-17:00 Uhr Dienstag 14:30-19:00 Uhr Mittwoch 14:30-17:00 Uhr Donnerstag 14:30-19:00 Uhr Freitag geschlossen Kreisbücherei Scheinfeld Vom 12. bis 16. August 2013 ist die Kreisbücherei Scheinfeld geschlossen; ansonsten gelten die üblichen Montag 14:30-18:30 Uhr Dienstag 13:30-17:00 Uhr Mittwoch 10:00-13:00 und 14:30-17:00 Uhr Donnerstag 13:30-17:00 Uhr Freitag geschlossen Der Bücherbus fährt in den Sommerferien nicht. Sprechtag für hör- und sprachauffällige Kinder Die Pädagogisch-Audiologische Beratungsstelle vom Zentrum für Hörgeschädigte in Nürnberg hält am Donnerstag, den 12. September 2013 im Gesundheitsamt Neustadt a.d.aisch einen Sprechtag für hör- und sprachauffällige Kinder ab. Die Hörmessungen und Sprachtestungen sind kostenfrei. Interessierte Eltern können sich montags bis donnerstags von 08:00 bis 12:00 Uhr unter der Tel anmelden. Weinfest in Weigenheim Der Weinbauverein Weigenheim mit seinen Winzern lädt vom 15. bis 18. August 2013 zum Weinfest nach Weigenheim ein. Am Donnerstag stimmen um 19:00 Uhr die Rossinis auf das Weinfest ein. Am Freitag veranstaltet die BJB Weigenheim eine DJ- Party. Die Reuscher Musikanten umrahmen das Weinfest am Samstag. Nach dem Gottesdienst am Sonntag um 10:30 Uhr wird zum Mittagessen eingeladen. Für musikalische Stimmung sorgen am Nachmittag die Blaskapelle Buchheim und am Abend Hans und Harald. Fahrgäste, die mit dem Bocksbeutel- Express das Weinfest besuchen, werden am Samstag um 21:45 Uhr (Sonderfahrt) in Weigenheim an der Bushaltestelle abgeholt und nach Uffenheim zum Zug gebracht. Dieser fährt um 22:15 Uhr in Uffenheim ab. 12

9 Bücherbus-Fahrplan der Kreisbücherei Neustadt a.d.aisch-bad Windsheim 13. September 2013 bis 25. Juli 2014 Fahrstrecke 1 Ippesheim 13:30-14:10 Uhr Marktplatz Herrnberchtheim 14:20-14:35 Uhr Kirche Reusch 14:45-15:15 Uhr Ortsmitte Weigenheim 15:20-15:45 Uhr Bushaltestelle Ulsenheim 15:55-16:15 Uhr Ortsmitte Herbolzheim 16:25-16:45 Uhr Kirche Fahrt- und Ausleihtag: Montag 2013: , , , : , , , , , , , Fahrstrecke 2 Markt Erlbach 08:00-12:10 Uhr Schule Altziegenrück 13:25-13:40 Uhr Ortsmitte Jobstgreuth 14:05-14:25 Uhr Feuerwehrhaus Wilhelmsgreuth 14:30-14:45 Uhr Ortsmitte Haaghof 14:50-15:05 Uhr Gasthaus Linden 15:15-15:40 Uhr Ortsmitte Markt Erlbach 15:50-16:25 Uhr Schule Losaurach 16:35-16:50 Uhr Bushaltestelle Fahrt- und Ausleihtag: Dienstag 2013: , , , : , , , , , , , Fahrstrecke 3 Lipprichhausen 08:30-12:00 Uhr Schule Hemmersheim 13:10-13:35 Uhr Kindergarten Pfahlenheim 13:40-13:55 Uhr Dorfplatz Simmershofen 14:05-14:20 Uhr Kirche Hohlach 14:30-14:45 Uhr Ortsmitte Adelhofen 14:50-15:10 Uhr Bushaltestelle Gollachostheim 15:15-15:30 Uhr Kriegerdenkmal Oberickelsheim 15:40-16:00 Uhr Festplatz Gollhofen 16:05-16:30 Uhr Ortsmitte Fahrt- und Ausleihtag: Mittwoch 2013: , , (Mo./Schule), , (nur nachmittags) : , , , , , , , Fahrstrecke 4 Sugenheim 08:30-12:00 Uhr Schule Ezelheim 13:30-13:45 Uhr Bushaltestelle Krassolzheim 13:55-14:10 Uhr Ortsmitte Markt Nordheim 14:20-14:40 Uhr Feuerwehrhaus Sugenheim 14:50-15:10 Uhr Ortsmitte Ullstadt 15:20-15:35 Uhr Herrenstraße Langenfeld 15:45-16:05 Uhr Flößleinstraße Schauerheim 16:15-16:30 Uhr Bushaltestelle/ Siedlung Fahrt- und Ausleihtag: Donnerstag 2013: (Fr.), , , : , , , , (Mo./Schule), , , Fahrstrecke 5 Scheinfeld 08:15-11:30 Uhr Schule Prühl 13:15-13:30 Uhr Ortsmitte Obertaschendorf 13:55-14:10 Uhr Ortsmitte Birkach 14:20-14:35 Uhr Ortsmitte Fahrt- und Ausleihtag: Freitag 2013: , , , : , , , , , , , Fahrstrecke 6 Emskirchen 08:45-11:45 Uhr Grundschule Brunn 13:15-13:30 Uhr Schloss Pirkach 13:45-14:00 Uhr Ortsmitte Mausdorf 14:05-14:20 Uhr Milchhaus Eckenberg 14:30-14:45 Uhr Feuerwehrhaus Borbath :05 Uhr Bushaltestelle Gunzendorf 15:15-15:30 Uhr Ortsmitte Wilhelmsdorf 15:35-15:55 Uhr Kirche Gerhardshofen 16:20-16:45 Uhr Marktplatz Fahrt- und Ausleihtag: Montag 2013: , , , , : , , , , , , , Fahrstrecke 7 Ipsheim 08:00-09:30 Uhr Schule Dietersheim 09:45-12:00 Uhr Schule Oberstrahlbach 13:15-13:30 Uhr Bushaltestelle Herrnneuses 13:40-13:55 Uhr Bushaltestelle Unterschweinach 14:05-14:30 Uhr Ortsmitte Obernesselbach 14:50-15:15 Uhr Bushaltestelle Altheim 15:25-15:40 Uhr Bushaltestelle Dottenheim 15:50-16:15 Uhr Bushaltestelle Ipsheim 16:25-16:50 Uhr Bushaltestelle Fahrt- und Ausleihtag: Dienstag 2013: , , , , : , , , , , , , Fahrstrecke 8 Emskirchen 08:00-11:45 Uhr Grundschule Hagenbüchach 13:15-13:35 Uhr Ortsmitte Siedelbach 13:50-14:15 Uhr Feuerwehrhaus Neidhardswinden 14:20-14:45 Uhr Bushaltestelle Buchklingen 14:55-15:15 Uhr Ortsmitte Schauerberg 15:25-15:50 Uhr Bushaltestelle Emskirchen 16:00-16:45 Uhr An der Norma Fahrt- und Ausleihtag: Mittwoch 2013: , , , , : , , , , , , , Fahrstrecke 9 Burgbernheim 08:00-12:00 Uhr Schule Muna-Marktbergel 13:20-13:35 Uhr Bushaltestelle Marktbergel 13:45-14:20 Uhr Rathaus Westheim 14:30-14:45 Uhr Ortsmitte Ottenhofen 14:55-15:10 Uhr Ortsmitte Illesheim 15:20-15:35 Uhr Kirche Erkenbrechtshofen 15:50-16:05 Uhr Ortsmitte Krautostheim 16:25-16:40 Uhr Bushaltestelle Fahrt- und Ausleihtag: Donnerstag 2013: , , , , : , , , , , , Fahrstrecke 10 Markt Bibart 08:00-09:45 Uhr Schule Obernzenn 10:30-12:00 Uhr Schule Fahrt- und Ausleihtag: Freitag 2013: , , , , : , , , , , , , Fahrstrecke 11 Dachsbach 09:00-12:00 Uhr Schule Birnbaum 13:30-13:50 Uhr Bushaltestelle Reinhardshofen 14:00-14:15 Uhr Bushaltestelle Bergtheim 14:25-14:45 Uhr Weiherstraße Rockenbach 14:50-15:05 Uhr Ortsmitte Stübach 15:25-15:45 Uhr Bushaltestelle Baudenbach 15:50-16:40 Uhr Ortsmitte Fahrt- und Ausleihtag: Montag 2013: , , , : , , , , , , Fahrstrecke 12 Neuhof a.d.zenn 08:15-12:00 Uhr Schule Neuhof a.d.zenn 13:00-13:25 Uhr Marktplatz Hirschneuses 13:35-13:50 Uhr Feuerwehrhaus Neukatterbach 14:00-14:15 Uhr Ortsmitte Trautskirchen 14:30-14:50 Uhr Sparkasse Limbach - 15:20 Uhr Ortsmitte Hechelbach 15:30-15:50 Uhr Ortsmitte Obernzenn 16:05-16:30 Uhr Am Plärrer Fahrt- und Ausleihtag: Dienstag 2013: , , , : , , , , , , , Fahrstrecke 13 Burghaslach 09:45-12:00 Uhr Schule Freihaslach 13:15-13:30 Uhr Ortsmitte Münchhof 13:35-13:50 Uhr Ortsmitte Burghöchstadt 14:00-14:20 Uhr Bushaltestelle Appenfelden 14:35-14:50 Uhr Bushaltestelle Oberrimbach - 15:15 Uhr Bushaltestelle Kirchrimbach 15:20-15:35 Uhr Ortsmitte Fürstenforst 15:50-16:10 Uhr Ortsmitte Burghaslach 16:15-16:50 Uhr Kirche Fahrt- und Ausleihtag: Mittwoch 2013: , , , : , , , , , , , Fahrstrecke 14 Bad Windsheim 08:00-11:45 Uhr H.-Delp-Schule Wiebelsheim 13:15-13:30 Uhr Ortsmitte Burgbernheim 13:45-14:00 Uhr Marktplatz Gallmersgarten 14:10-14:30 Uhr Wirtsbuck Steinach/Bahnhof 14:40 - Uhr Bahnhofstraße Ermetzhofen 15:20-15:50 Uhr Gasthaus Adler Seenheim 15:55-16:40 Uhr Bushaltestelle Fahrt- und Ausleihtag: Donnerstag 2013: , , , : , , , , , , , Fahrstrecke 15 Uehlfeld 09:00-12:00 Uhr Schule Rauschenberg 13:15-13:30 Uhr Bushaltestelle Schornweisach 13:35-13:50 Uhr Bäckerei Altershausen 14:00-14:15 Uhr Ortsmitte Obersteinbach 14:25-14:40 Uhr Ortsmitte Roßbach 14:50-15:10 Uhr Bushaltestelle Münchsteinach 15:20-15:35 Uhr Bushaltestelle Gutenstetten 15:45-16:05 Uhr Ortsmitte Fahrt- und Ausleihtag: Freitag 2013: , , , : , , , , , , , Bücherbus-Fahrplan der Kreisbücherei ineustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim 13

10 Ev. Jugend Dekanat Uffenheim Herper wird 50 Jahre Es war im Sommer 63, da machte sich eine kleine Gruppe aus der Kirchengemeinde Uffenheim nach Herper/Gemeinde Oberscheinfeld auf, um den Grundstein für ein ganz besonderes Kinderzeltlager zu legen. Dieses soll über Generationen hinweg zum Synonym für Spaß, Spannung und tolle Erlebnisse werden. Seitdem ist viel passiert auf der Wiese hinter Herper, wo jedes Jahr der Ausnahmezustand ausgerufen wird, wenn sich eine Autokolonne, angeführt vom Bus der Evang. Jugend, durch die Hauptstraße schlängelt. Was als Freizeitmaßnahme für Buben begann, wurde schon kurze Zeit darauf auch für Mädchen ein echter Hit und im Laufe der Jahre stiegen die Kinderzahlen weiter an, dass man schließlich ein Lager für Jüngere und eines für Ältere anbot. Herper ist kult, so hört man es seit Jahren von den Mitarbeitern. 50 Jahre Herper bedeuten eine Menge für die Evang. Jugend Uffenheim und die Mitarbeiter. Mit Worten allein kann man nicht beschreiben, was dieses Zeltlager so besonders macht. Am besten, Sie machen sich selbst ein Bild und kommen nach Herper. Gelegenheit dazu haben Sie am Sonntag, 11. August An diesem Tag werden wir unser Jubiläum feiern und laden alle Interessierten ein. Beginn ist um 10:30 Uhr mit einem Gottesdienst auf dem Zeltplatz, danach besteht die Möglichkeit zum Mittagessen. Am Nachmittag gibt es allerlei zu sehen und zu tun und zur Stärkung dürfen auch Kaffee und Kuchen nicht fehlen. Hinweis: Für beide Lager sind noch einzelne Plätze frei. Bitte melden Sie sich bei Interesse im Büro der Evang. Jugend Uffenheim, Tel Ev. Jugend Dekanat Neustadt/Aisch Kanutrip am Oberlauf der Moldau 4. bis 8. September 2013 Du bist zwischen 18 und 28 Jahre, gerne draußen in freier Natur, schläfst gerne im Zelt, liebst es, am Abend am Lagerfeuer zu sitzen und paddelst gerne Kanu? Dann steige zu uns ins Kanu. Die Kanutour startet im böhmischen Dorf Vyssi Brod, wo wir die Kanus ausleihen und das Gepäck in wasserdichte Tonnen verladen. Dann geht es auch schon los und wir durchfahren das Biosphärenreservat Šumava (großräumiges Naturschutzgebiet im Südwesten Tschechiens im Böhmerwald). Es erwartet dich eine tolle Zeit mit unvergesslichen Naturerlebnissen. Dazu werden wir auch in Cesky Krumlov (Krumau) halt machen und die UNESCO-Welterbestadt besichtigen. Bei Aktivitäten wie Feuer machen, Kochen, Zelte auf- und abbauen, Singen und diskutieren über Gott und die Welt hoffen wir auf deine Unterstützung. Nähere Infos unter Tel Jugendbildungsstätte Burg Hoheneck Nach den Sommerferien bietet die Burg Hoheneck wieder viele interessante Fortbildungen für Ehrenamtliche und Hauptamtliche in der Jugendarbeit an. Alle Informationen dazu gibt es auf der Homepage: www. burg-hoheneck.de Der Kreisjugendring wünscht euch einen schönen Sommer Infos zu unseren Sommerangeboten unter: Das neue Programmheft Herbst/Winter 2013/2014 erscheint Ende August Pizza, Pizza über alles für Kinder von 6-12 Jahren Mi., , 14:00-17:00 ANJ 2002 Do., , 10:00-13:00 ANJ 2004 Do., , 14:00-17:00 ANJ 2006 Die ultimative Nudelschlacht für Kinder von 6-12 Jahren Mi., , 10:00-13:00 ANJ 2008 Mi., , 14:00-17:00 ANJ 2010 Do., , 10:00-13:00 ANJ 2012 Do., , 14:00-17:00 ANJ 2014 Neustadt, Grundschule, Schulküche mit Doris Lindner Gebühr 13,00 Euro (inkl. Lebensmittel) Kochendorf und Heilbronn Bahnfahrt mit Erwin von Hoff Sa., 7. September 2013 WZ 2124 Bahnfahrt und Einfahrt ins Salzbergwerk sind im Preis eingeschlossen. 24,00 Euro Radexkursion in die Weinberge nach Ulsenheim - Tagestour SZ 2102 Sa., , 10:00-18:00 Uhr Start in Scheinfeld, Aldi-Parkplatz mit Reimund Kappes 7,00 Euro Schwarzenberger Schlosskonzerte Crana Quartett SZ 1107 Samstag, 21. September :30 Uhr 12,00 Euro Scheinfeld, Gymnasium, Aula Die folgenden Kurse können aus organisatorischen Gründen erst ab gebucht werden: Poncho stricken SAC 7521 Mo., (3x) 19:00-21:30 Uhr Langenfeld, Mehrgenerationenhaus, Cafe mit Brigitte Grum 23,20 Euro Tai Chi - Die 8 Brokate NAG 5565 Do., (6x) 19:00-20:30 Uhr Neuhof, Grund- und Mittelschule mit Marion Struensee 39,00 Euro Buchführung - Aufbaukurs NE 2501 Mo./Mi., ab (12x) 18:30-20:00 Neustadt, VHS im Gesundheitsamt, Raum 4 mit Klaus-Dieter Müller 72,00 Euro Gebärdensprache Mo., , Anfänger ab 18:00 Uhr Mo., , Fortgeschrittene ab 19:00 Uhr jeder Kurs 10x und 40,00 Euro Gebühr Neustadt, VHS im Gesundheitsamt, Raum 4 mit Marina Meinl Excel Grundlagen der Tabellenkalkulation NE 1551 Di./Do., ab (10x) von 19:30-21:45 Uhr Neustadt, Schulzentrum, EDV-Raum 1 mit Markus Wilfinger 149,00 Euro Sprachkurse für Anfänger in Neustadt Kursort jeweils VHS im Gesundheitsamt Englisch NL 1500 Mi., , 09:30-11:00 Uhr (12x) mit Annette Wust, Gymnasiallehrerin Italienisch NL 3543 Di., , 10:00-11:30 Uhr (15x) mit Jutta Polito-Trösch, Dipl. Übersetzerin Italiano per turisti NL 3541 Mi., , 19:00-20:30 Uhr (10x) mit Saskia Kottenbrink, M.A. Tschechisch NL 5581 Di., , 18:00-19:30 Uhr (12x) mit Anna Butscher, Dolmetscherin Polnisch NL 5575 Mi., , 18:00-19:30 Uhr (10x) mit Irena Weiherer Russisch NL 5575 Do., , Uhr (10x) mit Alina Nasibullina Französisch NAL 2463 Mo., , 19:00-20:30 Uhr (15x) Markt Erlbach, Caspar-Löner-Schule mit Werner Arnold, Gymnasiallehrer Wir suchen für unsere Außenstellen in Marktbergel und Burgbernheim ehrenamtliche LeiterInnen. Nähere Informationen unter Tel

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