Genehmigungsbescheid

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1 , Detmold 27. Februar 2018 Firma Lobbe Entsorgung West GmbH & Co. KG Stenglingser Weg Iserlohn Seite 1 von 52 Aktenzeichen /17/ bei Antwort bitte angeben Auskunft Zimmer: Telefon Fax Genehmigungsbescheid zur wesentlichen Änderung und zum geänderten Betrieb der Abfallbehandlungsanlage I. Tenor Auf den Antrag vom , Eingang vom , mit den Nachträgen vom und wird aufgrund der 16 und 6 Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG)* in Verbindung mit den 1 und 2 und Nr , Nr , Nr und Nr des Anhangs 1 der 4. BImSchV die Genehmigung zur wesentlichen Änderung und zum geänderten Betrieb der Anlage erteilt. Gegenstand der Genehmigung 1. Die geänderte Zuordnung von Abfällen zu den Betriebseinheiten und Behandlungen. 2. Die Erhöhung des zulässigen Ammoniumgehaltes im Input. 3. Die Änderung des Annahmekatalogs für die Abfallbehandlung und Lagerung. 4. Die Außerbetriebnahme des Notstromaggregats der Abluftanlage. 5. Die getrennte Konditionierung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen in den Becken B 91 und B Die Erweiterung der Anlage um die BE 17a zur Lagerung von Filterkuchen im Container. 7. Die Lagerung von Schlämmen und Filterkuchen in Becken B95. Leopoldstr Detmold Telefon Fax poststelle@brdt.nrw.de (auch zur rechtsverb. ) Parken/Anreise: siehe Hinweise im Internet Servicezeiten: 8:30 12:00 und 13:30 15:00 Uhr Landeskasse Düsseldorf Helaba Konto Nr BLZ IBAN DE BIC WELADEDD

2 Seite 2 von 52 des Genehmigungsbescheides vom 27. Februar 2018, Aktenzeichen /17/ Die Kesselrestentleerung (Lkw) zusätzlich zu Becken B 96 auch in Becken B Der Umschlag nicht brennbarer Abfälle von IBC s auf Saug-Druck-Tankwagen. 10. Die Reduzierung der Lagermenge für AVV *, * und * auf jeweils kg und die Reduzierung des Abfallkatalogs für die Abfalllagerung. Standort: Schelpmilser Weg 13, Bielefeld, Gemarkung Bielefeld, Flur 56, Flurstück 970, 971 und 972. Genehmigter Umfang der Anlage und des Betriebes Gesamtkapazität der Anlage: Behandlung m³/a Lagerung: CP Behandlung 258 m³ Konditionierung 60 m³ Tanklager, zuvor Notbehälter 30 m³ Tanks (Altsäuren bzw. Altlaugen) 85 m³ Konditionierungsbecken 155 m³ IBC-Zwischenlager 198 m³ IBC-Zwischenlager 84 m³ Filterkuchen 40 m³ (neu) Die Lagermenge für die Abfälle * (Salpetersäuren), * (hier: Chromsäuren) und * (andere halogenorganische Lösemittel) ist auf jeweils maximal kg beschränkt. Einsatzstoffe (emissionsrelevant) Tabelle 1 Inputkatalog der chemisch /physikalische Behandlungsanlage BE Abfälle a. n. g Abfälle aus der physikalischen und chemischen Verarbeitung von metallhaltigen Bodenschätzen * gefährliche Stoffe de Abfälle aus der Abfälle aus der physikalischen und chemischen Weiphysikalischen und chemischen Weiterverar- terverarbeitung von nichtmetallhaltigen Bodenschätbeitung von nichtmetallhaltigen Bodenschät- zen zen Abfälle von Kies- und Gesteinsbruch mit Abfälle aus der physikalischen und chemischen Wei- Ausnahme derjenigen, die unter terverarbeitung von nichtmetallhaltigen Bodenschätfallen zen Abfälle von Sand und Ton Abfälle aus der physikalischen und chemischen Weiterverarbeitung von nichtmetallhaltigen Bodenschätzen Aufbereitungsrückstände und andere Abfälle Abfälle aus der physikalischen und chemischen Weiaus der Wäsche und Reinigung von Boden- terverarbeitung von nichtmetallhaltigen Bodenschätschätzen mit Ausnahme derjenigen, die unter zen 2/52

3 Seite 3 von 52 des Genehmigungsbescheides vom 27. Februar 2018, Aktenzeichen /17/ und fallen Abfälle aus Steinmetz- und -sägearbeiten mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle aus der physikalischen und chemischen Weiterverarbeitung von nichtmetallhaltigen Bodenschätzen Schlämme und Abfälle aus Süßwasserbohrun- Bohrschlämme und andere Bohrabfälle gen * ölhaltige Bohrschlämme und -abfälle Bohrschlämme und andere Bohrabfälle * Bohrschlämme und andere Bohrabfälle, die Bohrschlämme und andere Bohrabfälle gefährliche Stoffe barythaltige Bohrschlämme und -abfälle mit Bohrschlämme und andere Bohrabfälle Ausnahme derjenigen, die unter und fallen Chlorid haltige Bohrschlämme und -abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter und fallen Bohrschlämme und andere Bohrabfälle Schlämme von Wasch- und Reinigungsvorgängen (hier nur Kondensate und Reinigungsflüssigkeiten aus Räuchereien) für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe Schlämme aus der betriebseigenen behandlung Abwasser- Abfälle aus der Zubereitung und Verarbeitung von Fleisch, Fisch und anderen Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs Abfälle aus der Herstellung von alkoholischen und alkoholfreien Getränken (ohne Kaffee, Tee und Kakao) Abfälle aus der Herstellung von alkoholischen und alkoholfreien Getränken (ohne Kaffee, Tee und Kakao) Abfälle a. n. g. Abfälle aus der Herstellung von alkoholischen und alkoholfreien Getränken (ohne Kaffee, Tee und Kakao) De-inking-Schlämme aus dem Papierrecycling Abfälle aus der Herstellung und Verarbeitung von Zellstoff, Papier, Karton und Pappe mechanisch abgetrennte Abfälle aus der Auflösung Abfälle aus der Herstellung und Verarbeitung von von Papier- und Pappabfällen Zellstoff, Papier, Karton und Pappe Abfälle aus dem Sortieren von Papier und Abfälle aus der Herstellung und Verarbeitung von Pappe für das Recycling Zellstoff, Papier, Karton und Pappe Faserabfälle, Faser-, Füller- und Überzugsschlämme aus der mechanischen Abtrennung Abfälle aus der Herstellung und Verarbeitung von Zellstoff, Papier, Karton und Pappe Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle aus Verbundmaterialien (imprägnierte Textilien, Elastomer, Plastomer) * Abfälle aus dem Finish, die organische Lösungsmittel Abfälle aus dem Finish mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle aus der Herstellung und Verarbeitung Zellstoff, Papier, Karton und Pappe Abfälle aus der Textilindustrie Abfälle aus der Textilindustrie Abfälle aus der Textilindustrie Abfälle aus der Textilindustrie Abfälle aus der Textilindustrie * Bodenschlämme aus Tanks Abfälle aus der Erdölraffination * ölhaltige Schlämme aus Betriebsvorgängen Abfälle aus der Erdölraffination und Instandhaltung * Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe Abfälle aus der Erdölraffination von 3/52

4 Seite 4 von 52 des Genehmigungsbescheides vom 27. Februar 2018, Aktenzeichen /17/ Schlämme aus der Kesselspeisewasseraufbereitung Abfälle aus der Erdölraffination Bitumen Abfälle aus der Erdölraffination * Schwefelsäure und schweflige Säure Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Säuren * Salzsäure Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Säuren * Phosphorsäure und phosphorige Säure Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und An-wendung (HZVA) von Säuren * andere Säuren Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Säuren * Calciumhydroxid Abfälle aus HZVA von Basen * Natrium- und Kaliumhydroxid Abfälle aus HZVA von Basen * andere Basen Abfälle aus HZVA von Basen Metalloxide mit Ausnahme derjenigen, die Abfälle aus HZVA von Salzen, Salzlösungen und unter fallen (hier Magnesiumoxidschlamm ) Metalloxiden * Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung Reaktionsabfälle auf Kalziumbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle aus HZVA von phosphorhaltigen Chemikalien aus der Phosphorchemie Reaktionsabfälle auf Kalziumbasis aus der Titandioxidherstellung Abfälle aus der Herstellung von anorganischen Pigmenten und Farbgebern * halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen (hier nur Feuerlöschwasser des Erzeugers Flughafen Münster- Osnabrück) * andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) organischer Grundchemikalien Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) organischer Grundchemikalien * andere Reaktions- und Destillationsrückstände Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) organischer Grundchemikalien * Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) organischer Grundchemikalien Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) organischer Grundchemikalien unter fallen * wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen Abfälle aus HZVA von Kunststoffen, synthetischem Gummi und Kunstfasern * andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten Abfälle aus HZVA von Kunststoffen, synthetischem und Mutterlaugen Gummi und Kunstfasern * andere Reaktions- und Destillationsrückstände Abfälle aus HZVA von Kunststoffen, synthetischem Gummi und Kunstfasern * andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien Abfälle aus HZVA von Kunststoffen, synthetischem Gummi und Kunstfasern * Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, Abfälle aus HZVA von Kunststoffen, synthetischem die gefährliche Stoffe Gummi und Kunstfasern Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle aus HZVA von Kunststoffen, synthetischem Gummi und Kunstfasern Abfälle a. n. g. (hier Kunststoffschlämme, lösemittelfrei) * wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen Abfälle aus HZVA von Kunststoffen, synthetischem Gummi und Kunstfasern Abfälle aus HZVA von organischen Farb-stoffen und Pigmenten (außer 06 11) 4/52

5 Seite 5 von 52 des Genehmigungsbescheides vom 27. Februar 2018, Aktenzeichen /17/ * andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen Abfälle aus HZVA von organischen Farb-stoffen und Pigmenten (außer 06 11) * Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe Abfälle aus HZVA von organischen Farb-stoffen und Pigmenten (außer 06 11) Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die Abfälle aus HZVA von organischen Farbstoffen und Pigmenten (außer 06 11) unter fallen * wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlau- Abfälle aus HZVA von Pharmazeutika gen * andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten Abfälle aus HZVA von Pharmazeutika und Mutterlaugen Abfälle a. n. g. ( hier nur Kochsalzlösung aus Abfälle aus HZVA von Pharmazeutika Infusionsherstellung ) * wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen (hier nur Waschwässer aus der Reinigung von Anlageteilen ) Abfälle aus HZVA von Fetten, Schmierstoffen, Seifen, Waschmitteln, Desinfektionsmitteln und Körperpflegemitteln * andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen * Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a. n. g. ( hier Tensid haltige Abwässer/ Spülwässer der Firma Messing & Keppler, Lemgo) * wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen * Farb- oder Lackschlämme, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe (Lösemittelgehalt < 3 %) Farb- oder Lackschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * wässrige Schlämme, die Farben oder Lacke mit organischen Lösemitteln oder anderen gefährlichen Stoffen wässrige Schlämme, die Farben oder Lacke, mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Abfälle aus der Farb- oder Lackentfernung, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe (Lösemittelgehalt < 3%) Abfälle aus der Farb- oder Lackentfernung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * wässrige Suspensionen, die Farben oder Lacke mit organischen Lösemitteln oder anderen gefährlichen Stoffen (Lösemittelgehalt < 3%) wässrige Suspensionen, die Farben oder Lacke, mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle aus HZVA von Fetten, Schmierstoffen, Seifen, Waschmitteln, Desinfektionsmitteln und Körperpflegemitteln Abfälle aus HZVA von Fetten, Schmierstoffen, Seifen, Waschmitteln, Desinfektionsmitteln und Körperpflegemitteln Abfälle aus HZVA von Fetten, Schmierstoffen, Seifen, Waschmitteln, Desinfektionsmitteln und Körperpflegemitteln Abfälle aus HZVA von Fetten, Schmierstoffen, Seifen, Waschmitteln, Desinfektionsmitteln und Körperpflegemitteln Abfälle aus HZVA von Feinchemikalien und Chemikalien a. n. g. Abfälle aus HZVA und Entfernung von Farben und Lacken Abfälle aus HZVA und Entfernung von Farben und Lacken Abfälle aus HZVA und Entfernung von Farben und Lacken Abfälle aus HZVA Lacken Abfälle aus HZVA Lacken Abfälle aus HZVA Lacken Abfälle aus HZVA Lacken Abfälle aus HZVA Lacken und Entfernung von Farben und und Entfernung von Farben und und Entfernung von Farben und und Entfernung von Farben und und Entfernung von Farben und 5/52

6 Seite 6 von 52 des Genehmigungsbescheides vom 27. Februar 2018, Aktenzeichen /17/ * Farb- oder Lackentferner-Abfälle (aus alkali- Abfälle aus HZVA und Entfernung von Farben und schen Abbeizprozessen) Lacken wässrige Schlämme, die keramische Werk- Abfälle aus HZVA anderer Beschichtungen (einstoffe schließlich keramischer Werkstoffe) wässrige Suspensionen, die keramische Werk- Abfälle aus HZVA anderer Beschichtungen (einstoffe schließlich keramischer Werkstoffe) wässrige flüssige Abfälle, die Druckfarben Abfälle aus HZVA von Druckfarben Druckfarbenabfälle mit Ausnahme derjenigen, Abfälle aus HZVA von Druckfarben die unter fallen * Druckfarbenschlämme, die gefährliche Stoffe Abfälle aus HZVA von Druckfarben (Lösemittelgehalt < 3 %) Druckfarbenschlämme mit Ausnahme derjeni- Abfälle aus HZVA von Druckfarben gen, die unter fallen * Abfälle von Ätzlösungen Abfälle aus HZVA von Druckfarben * Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die orga- Abfälle aus HZVA von Klebstoffen und Dichtmassen nische Lösemittel oder andere gefährliche (einschließlich wasserabweisender Materialien) Stoffe (Lösemittelgehalt < 3 %) Klebstoff- und Dichtmassenabfälle mit Aus- Abfälle aus HZVA von Klebstoffen und Dichtmassen nahme derjenigen, die unter fallen (einschließlich wasserabweisender Materialien) * klebstoff- und dichtmassenhaltige Schlämme, Abfälle aus HZVA von Klebstoffen und Dichtmassen die organische Lösemittel oder andere gefähr- (einschließlich wasserabweisender Materialien) liche Stoffe (Lösemittelgehalt <3 %) klebstoff- und dichtmassenhaltige Schlämme Abfälle aus HZVA von Klebstoffen und Dichtmassen mit Ausnahme derjenigen, die unter (einschließlich wasserabweisender Materialien) fallen * wässrige Schlämme, die Klebstoffe oder Abfälle aus HZVA von Klebstoffen und Dichtmassen Dichtmassen mit organischen Lösemitteln (einschließlich wasserabweisender Materialien) oder anderen gefährlichen Stoffen (Lösemittelgehalt< 3 %) wässrige Schlämme, die Klebstoffe oder Abfälle aus HZVA von Klebstoffen und Dichtmassen Dichtmassen, mit Ausnahme derje- (einschließlich wasserabweisender Materialien) nigen, die unter fallen * wässrige flüssige Abfälle, die Klebstoffe oder Abfälle aus HZVA von Klebstoffen und Dichtmassen Dicht-massen mit organischen Lösemitteln (einschließlich wasserabweisender Materialien) oder anderen gefährlichen Stoffen (Lösemittelgehalt < 3 %) wässrige flüssige Abfälle, die Klebstoffe oder Abfälle aus HZVA von Klebstoffen und Dichtmassen Dicht-massen, mit Ausnahme derje- (einschließlich wasserabweisender Materialien) nigen, die unter fallen * Entwickler und Aktivatoren-Lösungen auf Abfälle aus der fotografischen Industrie Wasserbasis * Offsetdruckplatten-Entwicklerlösungen auf Abfälle aus der fotografischen Industrie Wasser-basis * Schwefelsäure Abfälle aus Kraftwerken und anderen Verbrennungsanlagen (außer 19) * wässrige Schlämme aus der Kesselreinigung, Abfälle aus Kraftwerken und anderen Verbrennungsdie gefährliche Stoffe anlagen (außer 19) wässrige Schlämme aus der Kesselreinigung Abfälle aus Kraftwerken und anderen Verbrennungsmit Ausnahme derjenigen, die unter anlagen (außer 19) fallen * ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehand- Abfälle aus der Eisen- und Stahlindustrie lung andere Schlämme und Filterkuchen Abfälle aus der Eisen- und Stahlindustrie 6/52

7 Seite 7 von 52 des Genehmigungsbescheides vom 27. Februar 2018, Aktenzeichen /17/ Abfälle aus der Anodenherstellung die Kohlenstoffe Abfälle aus der thermischen Aluminium-Metallurgie, mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehand- Abfälle aus der thermischen Aluminium-Metallurgie lung * ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung Abfälle aus der thermischen Bleimetallurgie * ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung Abfälle aus der thermischen Zinkmetallurgie * ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung Abfälle aus der thermischen Kupfermetallurgie * ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung Abfälle aus der thermischen Silber-, Gold- und Pla- tinmetallurgie * ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung Abfälle aus sonstiger thermischer Nichteisenmetallurgie * Gemengeabfall mit gefährlichen Stoffen vor Abfälle aus der Herstellung von Glas und Glaserzeugdem Schmelzen ( hier nur Spülwässer der Firma Schott AG, Dellingsen) nissen * Glaspolier- und Glasschleifschlämme, die gefährliche Stoffe Abfälle aus der Herstellung von Glas und Glaserzeugnissen Glaspolier- und Glasschleifschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * feste Abfälle aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe feste Abfälle aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung Abfälle aus der Herstellung von Glas nissen Abfälle aus der Herstellung von Glas nissen Abfälle aus der Herstellung von Glas nissen und Glaserzeug- und Glaserzeug- und Glaserzeug- Abfälle aus der Herstellung von Keramiker-zeugnissen und keramischen Baustoffen wie Ziegeln, Fliesen, Steinzeug Abfälle aus der Herstellung von Zement, Branntkalk, Gips und Erzeugnissen aus diesen Abfälle aus der Herstellung von Zement, Branntkalk, Gips und Erzeugnissen aus diesen Abfälle aus der Kalzinierung und Hydratisierung von Branntkalk Abfälle aus der Herstellung von Asbestzement mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle aus der Herstellung anderer Verbundstoffe Abfälle aus der Herstellung von Zement, Branntkalk, auf Zementbasis mit Ausnahme derjeni- Gips und Erzeugnissen aus diesen gen, die unter und fallen Betonabfälle und Betonschlämme Abfälle aus der Herstellung von Zement, Branntkalk, Gips und Erzeugnissen aus diesen Abfälle a. n. g. Abfälle aus der Herstellung von Zement, Branntkalk, Gips und Erzeugnissen aus diesen * saure Beizlösungen Abfälle aus der chemischen Oberflächenbearbeitung und Beschichtung von Metallen und anderen Werkstoffen (z. B. Galvanik, Verzinkung, Beizen, Ätzen, Phosphatieren, alkalisches Entfetten und Anodisierung) * alkalische Beizlösungen Abfälle aus der chemischen Oberflächenbearbeitung und Beschichtung * Phosphatier-Schlämme Abfälle aus der chemischen Oberflächenbearbeitung und Beschichtung * Schlämme und Filterkuchen, die gefährliche Abfälle aus der chemischen Oberflächenbearbeitung 7/52

8 Seite 8 von 52 des Genehmigungsbescheides vom 27. Februar 2018, Aktenzeichen /17/ Stoffe und Beschichtung Schlämme und Filterkuchen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle aus der chemischen Oberflächenbearbeitung und Beschichtung * wässrige Spülflüssigkeiten, die gefährliche Stoffe Abfälle aus der chemischen Oberflächenbearbeitung und Beschichtung wässrige Spülflüssigkeiten mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle aus der chemischen Oberflächenbearbeitung und Beschichtung * Abfälle aus der Entfettung, die gefährliche Stoffe Abfälle aus der chemischen Oberflächenbearbeitung und Beschichtung Abfälle aus der Entfettung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle aus der chemischen Oberflächenbearbeitung und Beschichtung Abfälle aus der Herstellung von Anoden für Abfälle aus Prozessen der Nichteisenwässrige elektrolytische Prozesse Hydrometallurgie Abfälle a. n. g. Abfälle aus Prozessen der Nichteisen- Hydrometallurgie * halogenfreie Bearbeitungsöle auf Mineralölbasis (außer Emulsionen und Lösungen) Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung sowie der physikalischen und mechanischen Oberflächenbearbeitung von Metallen und Kunststoffen * halogenhaltige Bearbeitungsemulsionen und - lösungen (AOX < 20mg/l ) * halogenfreie Bearbeitungsemulsionen und - lösungen Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung sowie der physikalischen und mechanischen Oberflächenbearbeitung von Metallen und Kunststoffen Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung sowie der physikalischen und mechanischen Oberflächenbearbeitung von Metallen und Kunststoffen * synthetische Bearbeitungsöle Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung sowie der physikalischen und mechanischen Oberflächenbearbeitung von Metallen und Kunststoffen * gebrauchte Wachse und Fette Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung sowie der physikalischen und mechanischen Oberflächenbearbeitung von Metallen und Kunststoffen * Bearbeitungsschlämme, die gefährliche Stoffe Bearbeitungsschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Strahlmittelabfälle mit Ausnahme die unter fallen derjenigen, * ölhaltige Metallschlämme (Schleif-, Hon- Läpp-schlämme) und * gebrauchte Hon- und Schleifmittel, die gefährliche Stoffe gebrauchte Hon- und Schleifmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * wässrige Waschflüssigkeiten Abfälle aus der Wasser * Abfälle aus der Dampfentfettung Abfälle aus der Wasser- Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung sowie der physikalischen und mechanischen Oberflächenbearbeitung von Metallen und Kunststoffen Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung sowie der physikalischen und mechanischen Oberflächen-bearbeitung von Metallen und Kunststoffen Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung sowie der physikalischen und mechanischen Oberflächen-bearbeitung von Metallen und Kunststoffen Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung sowie der physikalischen und mechanischen Oberflächen-bearbeitung von Metallen und Kunststoffen Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung sowie der physikalischen und mechanischen Oberflächen-bearbeitung von Metallen und Kunststoffen Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung sowie der physikalischen und mechanischen Oberflächen-bearbeitung von Metallen und Kunststoffen und Dampfentfettung (außer 11) und Dampfentfettung (außer 11) * nichtchlorierte Emulsionen Abfälle von Hydraulikölen * Bilgenöle aus der Binnenschifffahrt Bilgenöle 8/52

9 Seite 9 von 52 des Genehmigungsbescheides vom 27. Februar 2018, Aktenzeichen /17/ * Bilgenöle aus Molenablaufkanälen Bilgenöle * Bilgenöle aus der übrigen Schifffahrt Bilgenöle * feste Abfälle aus Sandfanganlagen und Öl- Inhalte von Öl-/Wasserabscheidern /Wasserabscheidern * Schlämme aus Öl-/Wasserabscheidern Inhalte von Öl-/Wasserabscheidern * Schlämme aus Einlaufschächten Inhalte von Öl-/Wasserabscheidern * Öle aus Öl-/Wasserabscheidern Inhalte von Öl-/Wasserabscheidern * öliges Wasser aus Öl-/Wasserabscheidern Inhalte von Öl-/Wasserabscheidern * Abfallgemische aus Sandfanganlagen und Öl- Inhalte von Öl-/Wasserabscheidern /Wasserabscheidern * Schlämme oder Emulsionen aus Entsalzern Ölabfälle a. n. g * andere Emulsionen Ölabfälle a. n. g * Abfälle a. n. g. Ölabfälle a. n. g * andere Lösemittel und Lösemittelgemische Abfälle aus organischen Lösemitteln, Kühlmitteln sowie Schaum- und Aerosoltreibgasen * getrennt gesammelte Elektrolyte aus Batterien Batterien und Akkumulatoren und Akkumulatoren * ölhaltige Abfälle Abfälle aus der Reinigung von Transport- und Lagertanks und Fässern (außer 05 und 13) * Abfälle, die sonstige gefährliche Stoffe enthal- Abfälle aus der Reinigung von Transport- und Laten gertanks und Fässern (außer 05 und 13) * wässrige flüssige Abfälle, die gefährliche Wässrige flüssige Abfälle zur externen Behandlung Stoffe wässrige flüssige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, Wässrige flüssige Abfälle zur externen Behandlung die unter fallen Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, Bitumengemische, Kohlenteer und teerhaltige Produkte die unter fallen * Schlämme aus der physikalisch-chemischen Behandlung, die gefährliche Stoffe Schlämme aus der physikalisch-chemischen Behandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle aus der physikalisch-chemischen Behandlung von Abfällen (einschließlich Dechromatisierung, Cyanidentfernung, Neutralisation) Abfälle aus der physikalisch-chemischen Behandlung von Abfällen (einschließlich Dechromatisierung, Cyanidentfernung, Neutralisation) * Öl und Konzentrate aus Abtrennprozessen Abfälle aus der physikalisch-chemischen Behandlung von Abfällen (einschließlich Dechromatisierung, Cyanidentfernung, Neutralisation) * Deponiesickerwasser, das gefährliche Stoffe Deponiesickerwasser enthält Deponiesickerwasser mit Ausnahme desjenigen, Deponiesickerwasser das unter fällt Sieb- und Rechenrückstände Abfälle aus Abwasserbehandlungsanlagen a. n. g Sandfangrückstände Abfälle aus Abwasserbehandlungsanlagen a. n. g Fett- und Ölmischungen aus Ölabscheidern, Abfälle aus Abwasserbehandlungsanlagen a. n. g. die ausschließlich Speiseöle und -fette * Fett- und Ölmischungen aus Ölabscheidern Abfälle aus Abwasserbehandlungsanlagen a. n. g. mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Schlämme aus der biologischen Behandlung Abfälle aus Abwasserbehandlungsanlagen a. n. g. von industriellem Abwasser, die gefährliche Stoffe Schlämme aus der biologischen Behandlung von industriellem Abwasser mit Ausnahme Abfälle aus Abwasserbehandlungsanlagen a. n. g. 9/52

10 Seite 10 von 52 des Genehmigungsbescheides vom 27. Februar 2018, Aktenzeichen /17/ derjenigen, die unter fallen * Schlämme, die gefährliche Stoffe aus einer Abfälle aus Abwasserbehandlungsanlagen a. n. g. anderen Behandlung von industriellem Abwasser Schlämme aus einer anderen Behandlung von Abfälle aus Abwasserbehandlungsanlagen a. n. g. industriellem Abwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a. n. g. Abfälle aus Abwasserbehandlungsanlagen a. n. g Schlämme aus der Wasserklärung Abfälle aus der Zubereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch oder industriellem Brauchwasser Schlämme aus der Dekarbonatisierung Abfälle aus der Zubereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch oder industriellem Brauchwasser * wässrige flüssige Abfälle Abfälle aus der Altölaufbereitung * Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, Abfälle aus der Altölaufbereitung die gefährliche Stoffe Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung Abfälle aus der Altölaufbereitung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Schlämme aus der Sanierung von Böden, die Abfälle aus der Sanierung von Böden und Grundwasser gefährliche Stoffe Schlämme aus der Sanierung von Böden mit Ausnahme derjenigen, die unter Abfälle aus der Sanierung von Böden und Grundwasser fallen * Schlämme aus der Sanierung von Grundwasser, die gefährliche Stoffe Abfälle aus der Sanierung von Böden und Grundwasser Schlämme aus der Sanierung von Grundwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle aus der Sanierung von Böden und Grundwasser * Säuren Getrennt gesammelte Fraktionen (außer 15 01) * Laugen Getrennt gesammelte Fraktionen (außer 15 01) Abfälle mit * sind gefährliche Abfälle. Tabelle 2 Inputkatalog der Konditionierungsanlage BE 16 mit B 91 und BE Schlämme und Abfälle aus Süßwasserbohrungen Bohrschlämme und andere Bohrabfälle B 91 Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere mit Ausnahme derjenigen, die Abfälle aus der Holzbearbeitung und der unter fallen Herstellung von Platten und Möbeln (Einsatz als Konditionierungsmittel für pastöse und feste organische Abfälle) De-inking-Schlämme aus dem Papierrecycling Abfälle aus der Herstellung und Verarbeitung von Zellstoff, Papier, Karton und Pappe B mechanisch getrennte Abfälle aus der sung von Papier- und Pappabfällen Auflö- Abfälle aus der Herstellung und Verarbeitung von Zellstoff, Papier, Karton und Pappe B 91 10/52

11 Seite 11 von 52 des Genehmigungsbescheides vom 27. Februar 2018, Aktenzeichen /17/ Abfälle aus dem Sortieren pe für das Recycling von Papier und Pap- Faserabfälle, Faser-, Füller- und Überzugsschlämme aus der mechanischen Abtrennung Abfälle aus Verbundmaterialien (imprägnierte Textilien, Elastomer, Plastomer) * andere Reaktions- und Destillationsrückstände * Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * andere Reaktions- und Destillationsrückstände Abfälle a.n.g * * * * * * Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Farb- oder Lackschlämme, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe Farb- oder Lackschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen wässrige Schlämme, die Farben oder Lacke mit organischen Lösemitteln oder anderen gefährlichen Stoffen wässrige Schlämme, die Farben oder Lacke, mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle aus der Farb- oder Lackentfernung, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe (Lösemittelgehalt < 3%) Abfälle aus der Farb- oder Lackentfernung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen wässrige Suspensionen, die Farben oder Lacke mit organischen Lösemitteln oder anderen gefährlichen Stoffen wässrige Suspensionen, die Farben oder Lacke, mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Farb- oder LackentfernerAbfälle (aus alkalischen Abbeizprozessen) Abfälle a. n. g Abfälle von Beschichtungspulver Abfälle aus der Herstellung und Verarbeitung von Zellstoff, Papier, Karton und Pappe Abfälle aus der Herstellung und Verarbeitung von Zellstoff, Papier, Karton und Pappe B 91 B 91 Abfälle aus der Textilindustrie B 91 Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) organischer Grundchemikalien Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) organischer Grundchemikalien Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) organischer Grundchemikalien Abfälle aus HZVA von Kunststoffen, synthetischem Gummi und Kunstfasern Abfälle aus HZVA von Kunststoffen, synthetischem Gummi und Kunstfasern Abfälle aus HZVA und Entfernung von Farben und Lacken Abfälle aus HZVA und Entfernung von Farben und Lacken Abfälle aus HZVA und Entfernung von Farben und Lacken Abfälle aus HZVA und Entfernung von Farben und Lacken Abfälle aus HZVA und Entfernung von Farben und Lacken Abfälle aus HZVA und Entfernung von Farben und Lacken Abfälle aus HZVA und Entfernung von Farben und Lacken Abfälle aus HZVA und Entfernung von Farben und Lacken Abfälle aus HZVA und Entfernung von Farben und Lacken Abfälle aus HZVA und Entfernung von Farben und Lacken Abfälle aus HZVA und Entfernung von Farben und Lacken Abfälle aus HZVA und Entfernung von Farben und Lacken Abfälle aus HZVA anderer Beschichtungen (ein-schließlich keramischer Werk- B 92 B 91 11/52

12 Seite 12 von 52 des Genehmigungsbescheides vom 27. Februar 2018, Aktenzeichen /17/ stoffe) wässrige Schlämme, die Druckfarben Abfälle aus HZVA von Druckfarben wässrige flüssige Abfälle, die Druckfarben Abfälle aus HZVA von Druckfarben * Druckfarbenabfälle, die gefährliche Stoffe Abfälle aus HZVA von Druckfarben Druckfarbenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle aus HZVA von Druckfarben * Druckfarbenschlämme, die gefährliche Stoffe Abfälle aus HZVA von Druckfarben Druckfarbenschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle aus HZVA von Druckfarben Tonerabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle aus HZVA von Druckfarben B * Dispersionsöl Abfälle aus HZVA von Druckfarben * Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe Abfälle aus HZVA von Klebstoffen und Dichtmassen (einschließlich wasserabweisender Materialien) * * * Klebstoff- und Dichtmassenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen klebstoff- und dichtmassenhaltige Schlämme, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe klebstoff- und dichtmassenhaltige Schlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen wässrige Schlämme, die Klebstoffe oder Dichtmassen mit organischen Lösemitteln oder anderen gefährlichen Stoffen wässrige Schlämme, die Klebstoffe oder Dichtmassen, mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen wässrige flüssige Abfälle, die Klebstoffe oder Dichtmassen mit organischen Lösemitteln oder anderen gefährlichen Stoffen wässrige flüssige Abfälle, die Klebstoffe oder Dichtmassen, mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle aus HZVA von Klebstoffen und Dichtmassen (einschließlich wasserabweisender Materialien) Abfälle aus HZVA von Klebstoffen und Dichtmassen (einschließlich wasserabweisender Materialien) Abfälle aus HZVA von Klebstoffen und Dichtmassen (einschließlich wasserabweisender Materialien) Abfälle aus HZVA von Klebstoffen und Dichtmassen (einschließlich wasserabweisender Materialien) Abfälle aus HZVA von Klebstoffen und Dichtmassen (einschließlich wasserabweisender Materialien) Abfälle aus HZVA von Klebstoffen und Dichtmassen (einschließlich wasserabweisender Materialien) Abfälle aus HZVA von Klebstoffen und Dichtmassen (einschließlich wasserabweisender Materialien) Abfälle aus HZVA von Klebstoffen und * Harzöle Dichtmassen (einschließlich wasserabweisender Materialien) andere Schlämme und Filterkuchen Abfälle aus der Eisen- und Stahlindustrie B Abfälle aus der Kalzinierung und Hydratisierung von Branntkalk Einsatz als Konditionierungsmittel * Phosphatierschlämme * Schlämme und Filterkuchen, die gefährliche Stoffe Abfälle aus der Herstellung von Zement, Branntkalk, Gips und Erzeugnissen aus diesen Abfälle aus der chemischen Oberflächenbearbeitung und Beschichtung von Metallen und anderen Werkstoffen (z. B. Galvanik, Verzinkung, Beizen, Ätzen, Phosphatieren, alkalisches Entfetten und Anodisierung) Abfälle aus der chemischen Oberflächenbearbeitung und Beschichtung B 91 B 92 B 92 12/52

13 Seite 13 von 52 des Genehmigungsbescheides vom 27. Februar 2018, Aktenzeichen /17/ Schlämme und Filterkuchen mit Ausnahme Abfälle aus der chemischen Oberflächenbearbeitung und Beschichtung derjenigen, die unter fallen Abfälle aus Prozessen der mechanischen * gebrauchte Wachse und Fette Formgebung sowie der physikalischen und mechanischen Oberflächenbearbeitung von Metallen und Kunst-stoffen * Bearbeitungsschlämme, die gefährliche Stoffe Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung Bearbeitungsschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Formgebung Abfälle aus Prozessen der mechanischen * ölhaltige Metallschlämme (Schleif-, Hon- und Abfälle aus Prozessen der mechanischen Läppschlämme) Formgebung * gebrauchte Hon- und Schleifmittel, die gefährliche Stoffe Formgebung Abfälle aus Prozessen der mechanischen gebrauchte Hon- und Schleifmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Formgebung Abfälle aus Prozessen der mechanischen * Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Verpackungen (einschließlich getrennt Stoffe oder durch gefährliche Stoffe gesammelter kommunaler Verpackungsabfälle) verunreinigt sind (hier nur zerkleinerte Kunststoffblasen mit Restanhaftungen) * * * Aufsaug- und Filtermaterialien (einschließlich Ölfilter a. n. g.), Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind ( nur ölverunreinigte Betriebsmittel) Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Schlämme aus der physikalisch-chemischen Behandlung, die gefährliche Stoffe Schlämme aus der physikalisch-chemischen Behandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Schlämme aus der biologischen Behandlung von industriellem Abwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Schlämme, die gefährliche Stoffe aus einer anderen Behandlung von industriellem Abwasser Schlämme aus einer anderen Behandlung von industriellem Abwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Schlämme aus der Wasserklärung gebrauchte Aktivkohle gesättigte oder verbrauchte Ionenaustauscherharze Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung Abfälle aus der physikalisch-chemischen Behandlung von Abfällen (einschließlich Dechromatisierung, Cyanidentfernung, Neutralisation) Abfälle aus der physikalisch-chemischen Behandlung von Abfällen (einschließlich Dechromatisierung, Cyanidentfernung, Neutralisation) Abfälle aus a. n. g. Abfälle aus a. n. g. Abfälle aus a. n. g. Abwasserbehandlungsanlagen Abwasserbehandlungsanlagen Abwasserbehandlungsanlagen Abfälle aus der Zubereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch oder industriellem Brauchwasser Abfälle aus der Zubereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch oder industriellem Brauchwasser Abfälle aus der Zubereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch oder industriellem Brauchwasser sonstige Abfälle (einschließlich Materialmi- Abfälle aus der mechanischen Behandlung B 91 B 92 B 91 B 92 B 92 B 91 B 92 B 92 B 91 B 92 B 91 B 91 B 92 B 91 B 91 B 91 B 91 13/52

14 Seite 14 von 52 des Genehmigungsbescheides vom 27. Februar 2018, Aktenzeichen /17/ schungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallenhier nur Feinfraktion * aus der Behandlung von Spuckstoffen(Einsatz als Konditionierungsmittel für pastöse und feste organische Abfälle) Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen von Abfällen (z. B. Sortieren, Zerkleinern, Verdichten, Pelletieren) a. n. g. Getrennt gesammelte Fraktionen (außer 15 01) Getrennt gesammelte Fraktionen (außer 15 01) * Tabelle 3 Inputkatalog / Outputkatalog des Zwischenlagers BE 18 und BE 18a Abfälle aus dem Abbau von metallhaltigen Bodenschätzen Abfälle aus dem Abbau von Bodenschätzen Abfälle aus dem Abbau von nichtmetallhaltigen Bodenschätzen Abfälle aus dem Abbau von Bodenschätzen Aufbereitungsrückstände mit Ausnahme derjenigen, die unter und fallen beitung von metallhaltigen Bodenschätzen Abfälle aus der physikalischen und chemischen Verar staubende und pulvrige Abfälle mit Ausnahme Abfälle aus der physikalischen und chemischen Verarbeitung von metallhaltigen Bodenschätzen derjenigen, die unter fallen Rotschlamm aus der Aluminiumoxidherstellung mit Ausnahme von Rotschlamm, der Abfälle aus der physikalischen und chemischen Verarbeitung von metallhaltigen Bodenschätzen unter fällt Abfälle a. n. g. Abfälle aus der physikalischen und chemischen Verarbeitung von metallhaltigen Bodenschätzen Abfälle von Kies- und Gesteinsbruch mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle von Sand und Ton staubende und pulvrige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle aus der Verarbeitung von Kali- und Steinsalz mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Aufbereitungsrückstände und andere Abfälle aus der Wäsche und Reinigung von Bodenschätzen mit Ausnahme derjenigen, die unter und fallen Abfälle aus Steinmetz- und -sägearbeiten mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a. n. g. Abfälle aus der physikalischen und chemischen Weiter-verarbeitung von nichtmetallhaltigen Bodenschätzen Abfälle aus der physikalischen und chemischen Weiter-verarbeitung von nichtmetallhaltigen Bodenschätzen Abfälle aus der physikalischen und chemischen Weiter-verarbeitung von nichtmetallhaltigen Bodenschätzen Abfälle aus der physikalischen und chemischen Weiter-verarbeitung von nichtmetallhaltigen Bodenschätzen Abfälle aus der physikalischen und chemischen Weiter-verarbeitung von nichtmetallhaltigen Bodenschätzen Abfälle aus der physikalischen und chemischen Weiter-verarbeitung von nichtmetallhaltigen Bodenschätzen Abfälle aus der physikalischen und chemischen Weiter-verarbeitung von nichtmetallhaltigen Bodenschätzen 14/52

15 Seite 15 von 52 des Genehmigungsbescheides vom 27. Februar 2018, Aktenzeichen /17/ Schlämme und Abfälle aus Süßwasserbohrungen Bohrschlämme und andere Bohrabfälle * ölhaltige Bohrschlämme und -abfälle Bohrschlämme und andere Bohrabfälle * Bohrschlämme und andere Bohrabfälle, die gefährliche Stoffe Bohrschlämme und andere Bohrabfälle barythaltige Bohrschlämme und -abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter und Bohrschlämme und andere Bohrabfälle fallen Chlorid haltige Bohrschlämme und -abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter Bohrschlämme und andere Bohrabfälle und fallen Abfälle a. n. g. Bohrschlämme und andere Bohrabfälle Schlämme von Wasch- und Reinigungs- Abfälle aus Landwirtschaft, Gartenbau, Teichwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei vorgängen Abfälle aus pflanzlichem Gewebe Abfälle aus Landwirtschaft, Gartenbau, Teichwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei Kunststoffabfälle (ohne Verpackungen) Abfälle aus Landwirtschaft, Gartenbau, Teichwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei Abfälle aus der Forstwirtschaft Abfälle aus Landwirtschaft, Gartenbau, Teichwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei Abfälle a. n. g. Abfälle aus Landwirtschaft, Gartenbau, Teichwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei Abfälle aus der Zubereitung und Verarbeitung von Schlämme von Wasch- und Reinigungs- Fleisch, Fisch und anderen Nahrungsmitteln tierischen vorgängen Ursprungs für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe Abfälle a. n. g Schlämme aus Wasch-, Reinigungs-, Schäl-, Zentrifugier- und Abtrennprozessen Abfälle von Konservierungsstoffen Abfälle aus der Extraktion mit Lösemitteln für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung Abfälle a. n. g. Abfälle aus der Zubereitung und Verarbeitung von Fleisch, Fisch und anderen Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs Abfälle aus der Zubereitung und Verarbeitung von Fleisch, Fisch und anderen Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs Abfälle aus der Zubereitung und Verarbeitung von Obst, Gemüse, Getreide, Speiseölen, Kakao, Kaffee, Tee und Tabak, aus der Konservenherstellung, der Herstellung von Hefe- und Hefeextrakt sowie der Zubereitung und Fermentierung von Melasse Abfälle aus der Zubereitung und Verarbeitung von Obst, Gemüse, Getreide, Speiseölen, Kakao, Kaffee, Tee und Tabak, aus der Konservenherstellung, der Herstellung von Hefe- und Hefeextrakt sowie der Zubereitung und Fermentierung von Melasse Abfälle aus der Zubereitung und Verarbeitung von Obst, Gemüse, Getreide, Speiseölen, Abfälle aus der Zubereitung und Verarbeitung von Obst, Gemüse, Getreide, Speiseölen,. Abfälle aus der Zubereitung und Verarbeitung von Obst, Gemüse, Getreide, Speiseölen, Abfälle aus der Zubereitung und Verarbeitung von Obst, Gemüse, Getreide, Speiseölen, Rübenerde Abfälle aus der Zuckerherstellung nicht spezifikationsgerechter Calciumcarbonatschlamm Abfälle aus der Zuckerherstellung Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung Abfälle aus der Zuckerherstellung 15/52

16 Seite 16 von 52 des Genehmigungsbescheides vom 27. Februar 2018, Aktenzeichen /17/ Abfälle a. n. g. Abfälle aus der Zuckerherstellung für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe Abfälle aus der Milchverarbeitung Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung Abfälle aus der Milchverarbeitung Abfälle a. n. g. Abfälle aus der Milchverarbeitung für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe Abfälle aus der Herstellung von Back- und Süßwaren Abfälle von Konservierungsstoffen Abfälle aus der Herstellung von Back- und Süßwaren Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung Abfälle aus der Herstellung von Back- und Süßwaren Abfälle a. n. g. Abfälle aus der Herstellung von Back- und Süßwaren Abfälle aus der Wäsche, Reinigung und mechanischen Zerkleinerung des Rohmaterials alkoholfreien Getränken (ohne Kaffee, Tee und Kakao) Abfälle aus der Herstellung von alkoholischen und Abfälle aus der Alkoholdestillation Abfälle aus der Herstellung von alkoholischen und alkoholfreien Getränken (ohne Kaffee, Tee und Kakao) Abfälle aus der chemischen Behandlung Abfälle aus der Herstellung von alkoholischen und alkoholfreien Getränken (ohne Kaffee, Tee und Kakao) für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Abfälle aus der Herstellung von alkoholischen und Stoffe alkoholfreien Getränken (ohne Kaffee, Tee und Kakao) Schlämme aus der betriebseigenen Ab- Abfälle aus der Herstellung von alkoholischen und wasserbehandlung alkoholfreien Getränken (ohne Kaffee, Tee und Kakao) Abfälle a. n. g. Abfälle aus der Herstellung von alkoholischen und alkoholfreien Getränken (ohne Kaffee, Tee und Kakao) Rinden und Korkabfälle Abfälle aus der Holzbearbeitung und der Herstellung von Platten und Möbeln Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere mit Ausnahme derjenigen, die Abfälle aus der Holzbearbeitung und der Herstellung von Platten und Möbeln unter fallen Abfälle a. n. g. Abfälle aus der Holzbearbeitung und der Herstellung von Platten und Möbeln Rinden- und Holzabfälle Abfälle aus der Herstellung und Verarbeitung von Zellstoff, Papier, Karton und Pappe Sulfit-Schlämme (aus der Rückgewinnung von Abfälle aus der Herstellung und Verarbeitung von Zell- Kochlaugen) stoff, Papier, Karton und Pappe De-inking-Schlämme aus dem Papierrecycling Abfälle aus der Herstellung und Verarbeitung von Zellstoff, Papier, Karton und Pappe mechanisch getrennte Abfälle aus der Auflösung von Papier- und Pappabfällen stoff, Papier, Karton und Pappe Abfälle aus der Herstellung und Verarbeitung von Zell Abfälle aus dem Sortieren von Papier und Abfälle aus der Herstellung und Verarbeitung von Zell- Pappe für das Recycling stoff, Papier, Karton und Pappe Kalkschlammabfälle Abfälle aus der Herstellung und Verarbeitung von Zellstoff, Papier, Karton und Pappe Faserabfälle, Faser-, Füller- und Überzugsschlämme aus der mechanischen Abtrennung Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle aus der Herstellung und Verarbeitung stoff, Papier, Karton und Pappe Abfälle aus der Herstellung und Verarbeitung stoff, Papier, Karton und Pappe von Zell- von Zell Abfälle a. n. g. Abfälle aus der Herstellung und Verarbeitung von Zellstoff, Papier, Karton und Pappe geäschertes Leimleder Abfälle aus der Leder- Pelz- und Textilindustrie chromfreie Schlämme, insbesondere aus der Abfälle aus der Leder- Pelz- und Textilindustrie 16/52

17 Seite 17 von 52 des Genehmigungsbescheides vom 27. Februar 2018, Aktenzeichen /17/ betriebseigenen Abwasserbehandlung Abfälle aus der Zurichtung und dem Finish Abfälle aus der Leder- Pelz- und Textilindustrie Abfälle a. n. g. Abfälle aus der Leder- Pelz- und Textilindustrie Abfälle aus Verbundmaterialien (imprägnierte Textilien, Elastomer, Plastomer) Abfälle aus der Textilindustrie organische Stoffe aus Naturstoffen (z.b. Fette, Wachse) Abfälle aus der Textilindustrie * Abfälle aus dem Finish, die organische Lösungsmittel Abfälle aus der Textilindustrie Abfälle aus dem Finish mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle aus der Textilindustrie * Farbstoffe und Pigmente, die gefährliche Stoffe Abfälle aus der Textilindustrie Farbstoffe und Pigmente mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle aus der Textilindustrie * Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe Abfälle aus der Textilindustrie Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, Abfälle aus der Textilindustrie die unter fallen Abfälle aus unbehandelten Textilfasern Abfälle aus der Textilindustrie Abfälle aus verarbeiteten Textilfasern Abfälle aus der Textilindustrie Abfälle a. n. g. Abfälle aus der Textilindustrie * Bodenschlämme aus Tanks Abfälle aus der Erdölraffination * verschüttetes Öl Abfälle aus der Erdölraffination * ölhaltige Schlämme aus Betriebsvorgängen und Instandhaltung Abfälle aus der Erdölraffination * Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe Abfälle aus der Erdölraffination Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, Abfälle aus der Erdölraffination die unter fallen * Abfälle aus der Brennstoffreinigung mit Basen Abfälle aus der Erdölraffination * säurehaltige Öle Abfälle aus der Erdölraffination Schlämme aus der Kesselspeisewasseraufbereitung Abfälle aus der Erdölraffination Abfälle aus Kühlkolonnen Abfälle aus der Erdölraffination * gebrauchte Filtertone Abfälle aus der Erdölraffination Schwefelhaltige Abfälle aus der Ölentschwefelung Abfälle aus der Erdölraffination Bitumen Abfälle aus der Erdölraffination Abfälle a. n. g. Abfälle aus der Erdölraffination Abfälle aus Kühlkolonnen Abfälle aus der Kohlepyrolyse Abfälle a. n. g. Abfälle aus der Kohlepyrolyse * Schwefelsäure und schweflige Säure Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Säuren * Salzsäure Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Säuren * Phosphorsäure und phosphorige Säure Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Säuren * Salpetersäure und salpetrige Säure Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und An- 17/52

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