ANLIEFERUNG VON ABFÄLLEN IN DER TREA BREISGAU. 2) Abfallart: z.b. Hausmüll, Sperrmüll, Gewerbeabfall
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- Christian Wetzel
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4 Anlage 1 ANLIEFERUNG VON ABFÄLLEN IN DER TREA BREISGAU Fahrzeugführer müssen bei der Anlieferung in der TREA Breisgau dem Wiegepersonal folgende Angaben machen: 1) Herkunft des Abfalls: Erzeuger 2) Abfallart: z.b. Hausmüll, Sperrmüll, Gewerbeabfall Die Anlieferung ist innerhalb der folgenden Öffnungszeiten möglich: Mo-Fr: Uhr Wenn an einem Wochentag aufgrund eines Feiertags keine Anlieferung stattfindet, verändern sich die Anlieferungszeiten wie folgt: Samstag der betreffenden Woche: Uhr Letzte Einfahrt jeweils 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeit. Nach dem Abstellen auf der Waage ist der Motor auszuschalten und das Fahrzeug (auch ev. Beifahrer) zu verlassen. Anschließend sind dem Wiegepersonal die o.g. Angaben zu machen. Den Anordnungen des Wiege-, bzw. Einweisepersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Kontakt: TREA Breisgau Heitersheimer Straße Eschbach Tel.: Fax.: Die Werkleitung/Stand:
5 Anlage 2 Anfahrtswege: Über Autobahn A5 Von Bundesstraße B3 über Gewerbegebiet Heitersheim
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7 Positivkatalog Katalog der zugelassenen Abfälle der TREA Breisgau Stand: Juni 2017 Öffnungszeiten: Montag Freitag: Uhr Adresse: Heitersheimer Straße Eschbach Tel: 07634/ Ansprechpartner: H. Haerecke Tel: 0681/ Waage der TREA Tel: 07634/
8 Positivkatalog Liste der zugelassenen Abfälle in der TREA Breisgau Stand: Juni Abfälle aus Landwirtschaft, Gartenbau, Teichwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei sowie der Herstellung und Verarbeitung von Nahrungsmitteln Abfälle aus Landwirtschaft, Gartenbau, Teichwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei Kunststoffabfälle (ohne Verpackungen) Abfälle aus der Zubereitung und Verarbeitung von Fleisch, Fisch und anderen Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe (Einschränkung: nur gelegentliche Chargen verdorbener Lebensmittel) Abfälle aus der Zubereitung und Verarbeitung von Obst, Gemüse, Getreide, Speiseölen, Kakao, Kaffee, Tee und Tabak, aus der Konservenherstellung, der Herstellung von Hefe- und Hefeextrakt sowie der Zubereitung und Fermentierung von Melasse Abfälle aus der Extraktion mit Lösemitteln für Verzehr und Verarbeitung ungeeignete Stoffe Abfälle aus der Milchverarbeitung für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe Abfälle aus der Herstellung von Back- und Süßwaren für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe 03 Abfälle aus der Holzbearbeitung und der Herstellung von Platten, Möbeln, Zellstoffen, Papier und Pappe Abfälle aus der Holzbearbeitung und der Herstellung von Platten und Möbeln Rinden und Korkabfälle Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen, aber kein Sägemehl und keine Späne Abfälle aus der Herstellung und Verarbeitung von Zellstoff, Papier, Karton und Pappe Rinden- und Holzabfälle De-inking-Schlämme aus dem Papierrecycling mechanisch abgetrennte Abfälle aus der Auflösung von Papier- und Pappabfällen 04 Abfälle aus der Leder-, Pelz- und Textilindustrie Abfälle aus der Leder- und Pelzindustrie Abfälle aus der Zurichtung und dem Finish Abfälle aus der Textilindustrie Abfälle aus Verbundmaterialien (imprägnierte Textilien, Elastomer, Plastomer) Organische Stoffe aus Naturstoffen (z. B. Fette, Wachse) Abfälle aus unbehandelten Textilfasern Abfälle aus verarbeiteten Textilfasern
9 Positivkatalog Liste der zugelassenen Abfälle in der TREA Breisgau Stand: Juni Abfälle aus organisch-chemischen Prozessen Abfälle aus HZVA von Kunststoffen, synthetischem Gummi und Kunstfasern Kunststoffabfälle Abfälle aus HZVA von Pharmazeutika feste Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen (Einschränkung zugelassen sind: nur Medikamente, Verbrauchsmaterialien aus Labor und Produktion) Abfälle a.n.g. (Einschränkung: Nicht mehr verkaufsfähige Medikamente) Abfälle aus HZVA von Fetten, Schmierstoffen, Seifen, Waschmitteln, Desinfektionsmitteln und Körperpflegmitteln Abfälle a.n.g. (Einschränkung - zugelassen sind: Nicht mehr verkaufsfähige Körperpflegemittel Cremes, Salben, Shampoo, Zahnpasta) 08 Abfälle aus HZVA von Beschichtungen (Farben, Lacke, ), Klebstoffen, Dichtmassen und Druckfarben Abfälle aus HZVA und Entfernung von Farben und Lacken Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Farb- und Lackschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle aus HZVA von Druckfarben Druckfarbenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle aus HZVA von Klebstoffen und Dichtmassen, einschließlich wasserabweisender Materialien) Klebstoff- und Dichtmassenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen 09 Abfälle aus der fotografischen Industrie Abfälle aus der fotografischen Industrie Filme und fotografische Papiere, die kein Silber und keine Silberverbindungen enthalten Einwegkameras ohne Batterien 12 Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung sowie der physikalischen und mechanischen Oberflächenbearbeitung von Metallen und Kunststoffen Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung sowie der physikalischen und mechanischen Oberflächenbearbeitung von Metallen und Kunststoffen Kunststoffspäne und drehspäne
10 Positivkatalog Liste der zugelassenen Abfälle in der TREA Breisgau Stand: Juni Verpackungsabfall, Aufsaugmassen, Wischtücher, Filtermaterialien und Schutzkleidung (a.n.g.) Verpackungen (einschließlich getrennt gesammelter kommunaler Verpackungsabfälle) Verbundverpackung Gemischte Verpackungen Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen 16 Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind Altfahrzeuge verschiedener Verkehrsträger (einschließlich mobiler Maschinen) und Abfälle aus der Demontage von Altfahrzeugen sowie der Fahrzeugwartung (außer 13, 14, 1606 und 1608) Altreifen 17 Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Aushub von verunreinigten Standorten) Holz, Glas und Kunststoff Holz Kunststoff Sonstige Bau- und Abbruchabfälle Gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter , und fallen 18 Abfälle aus der humanmedizinischen oder tierärztlichen Versorgung und Forschung (ohne Küchen- und Restaurantabfälle, die nicht aus der unmittelbaren Krankenpflege stammen) Abfälle aus der Geburtshilfe, Diagnose, Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten beim Menschen Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden (z. B. Wund- und Gipsverbände, Wäsche, Einwegkleidung, Windeln) Abfälle aus Forschung, Diagnose, Krankenbehandlung und Vorsorge bei Tieren Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden
11 Positivkatalog Liste der zugelassenen Abfälle in der TREA Breisgau Stand: Juni Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen, öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen sowie der Aufbereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch und Wasser für industrielle Zwecke Stabilisierte und verfestigte Abfälle Stabilisierte Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Verfestigte Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle aus der aeroben Behandlung von festen Abfällen nicht kompostierte Fraktion von Siedlungs- und ähnlichen Abfällen Abfälle aus Abwasserbehandlungsanlagen a.n.g Sieb- und Rechenrückstände Sandfangrückstände Schlämme aus der Behandlung von kommunalem Abwasser Abfälle aus der Zubereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch oder industriellem Brauchwasser gebrauchte Aktivkohle Abfälle aus der mechanischen Behandlung von Abfällen (z. B. Sortieren, Zerkleinern, Verdichten, Pelletieren) a. n. g Textilien brennbare Abfälle (Brennstoffe aus Abfällen) (Einschränkung: Brennstoff aus speziellen Aufbereitungsanlagen mit einem Heizwert Hu kj/kg) Sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen 20 Siedlungsabfälle (Haushaltsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen), einschließlich getrennt gesammelter Fraktionen Getrennt gesammelte Fraktionen (außer 1501) Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Garten- und Parkabfälle (einschließlich Friedhofsabfälle) biologisch abbaubare Abfälle (soweit nicht kompostierbar) Andere nicht biologisch abbaubare Abfälle Andere Siedlungsabfälle Gemischte Siedlungsabfälle Marktabfälle Straßenkehricht Abfälle aus der Kanalisationsreinigung Sperrmüll
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