11350 BELGISCH STAATSBLAD MONITEUR BELGE

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1 11350 BELGISCH STAATSBLAD MONITEUR BELGE ÜBERSETZUNG MINISTERIUM DER WALLONISCHEN REGION D [C 2002/27243] 24 JANUAR 2002 Erlass der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 10. Juli 1997 zur Festlegung eines Abfallkatalogs Die Wallonische Regierung, Aufgrund des Dekrets vom 27. Juni 1996 über die, insbesondere der Artikel 2 und 5; Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 10. Juli 1997 zur Festlegung eines Abfallkatalogs, insbesondere des Artikels 3, 2, a) und der Anlage I; In der Erwägung, dass die Richtlinie 92/32/EWG des Rates vom 30. April 1992 zur siebten Abänderung der Richtlinie 67/548/EWG den Begriff fortpflanzungsgefährdend eingeführt hat; dass dieser Begriff den Begriff teratogen ersetzte und eine genaue Begriffsbestimmung hat, ohne dass er am Konzept etwas ändert und dass er daher der Eigenschaft H10 in Anhang III der Richtlinie 91/689/EWG entspricht; In der Erwägung, dass die Einstufung sowie die R-Nummern sich auf die Richtlinie 67/548/EWG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und auf ihre spätere Abänderungen beziehen; Aufgrund des am 23. Mai 2001 abgegebenen Gutachtens der Kommission für ; Aufgrund des am 7. November 2001 gegebenen Gutachtens /4 des Staatsrats; Auf Vorschlag des Ministers der Raumordnung, des Städtebaus und der Umwelt; Nach Beratung, Beschließt: Artikel 1 - Der vorliegende Erlass setzt das Folgende teilweise um: die Richtlinie 75/442/EWG des Rates vom 15. Juli 1975 über ; die Richtlinie 91/689/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 über gefährliche Der vorliegende Erlass setzt das Folgende um: die Entscheidung 2000/532/EG der Kommission vom 3. Mai 2000 zur Ersetzung der Entscheidung 94/3/EG über ein Abfallverzeichnis gemäβ Artikel 1 Buchstabe a) der Richtlinie 75/442/EWG des Rates über und der Entscheidung 94/904/EG des Rates über ein Verzeichnis gefährlicher im Sinne von Artikel 1, 4 der Richtlinie 91/689/EWG des Rates über gefährliche ; die Entscheidung 2001/118/EG der Kommission vom 16. Januar 2001 zur Abänderung der Entscheidung 2000/532/EG über ein Abfallverzeichnis; die Entscheidung 2001/119/EG vom 22. Januar 2001 zur Abänderung der Entscheidung 2000/532/EG; die Entscheidung 2001/573/EG vom 23. Juli 2001 zur Abänderung der Entscheidung 2000/532/EG über ein Abfallverzeichnis. Art. 2 - Artikel 3, 2, a) des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 10. Juli 1997 zur Festlegung eines Abfallkatalogs wird durch den folgenden Wortlaut ersetzt: «a) was die in der Anlage III aufgeführten Punkte H3 bis H8, H10 und H11 angeht, wenn er eine oder mehrere der folgenden Eigenschaften aufweist: Flammpunkt 55 C; Gesamtkonzentration von 0,1 % an einem oder mehreren als sehr giftig eingestuften Stoffen; Gesamtkonzentration von 3 % an einem oder mehreren als giftig eingestuften Stoffen; Gesamtkonzentration von 25 % an einem oder mehreren als gesundheitsschädlich eingestuften Stoffen; Gesamtkonzentration von 1 % an einem oder mehreren nach R35 als ätzend eingestuften Stoffen; Gesamtkonzentration von 5 % an einem oder mehreren nach R34 als ätzend eingestuften Stoffen; Gesamtkonzentration von 10 % an einem oder mehreren nach R41 als reizend eingestuften Stoffen; Gesamtkonzentration von 20 % an einem oder mehreren nach R36, R37, R38 als reizend eingestuften Stoffen; Konzentration von 0,1 % an einem als krebserzeugend bekannten Stoff der Kategorie 1 oder 2; Konzentration von 1 % an einem als krebserzeugend bekannten Stoff der Kategorie 3; Konzentration von 0,5 % an einem nach R60 oder R61 als fortpflanzungsgefährdend eingestuften Stoff der Kategorie 1 oder 2; Konzentration von 5 % an einem nach R62 oder R63 als fortpflanzungsgefährdend eingestuften Stoff der Kategorie 3; Konzentration von 0,1 % an einem nach R46 als erbgutverändernd eingestuften Stoff der Kategorie 1 oder 2; Konzentration von 1 % an einem nach R40 als erbgutverändernd eingestuften Stoff der Kategorie 3». Art. 3 - Der Anhang I zum Erlass der Wallonischen Regierung vom 10. Juli 1997 zur Festlegung eines Abfallkatalogs wird durch den folgenden Wortlaut ersetzt: «Einleitung 1. Zu erwähnen sei auch, dass die Aufnahme eines Stoffes in das Verzeichnis nicht bedeutet, dass dieser Stoff unter allen Umständen ein Abfall ist. Stoffe werden nur dann als Abfall betrachtet, wenn die Voraussetzungen der Begriffsbestimmung von Artikel 2, 1 des Dekrets vom 27. Juni 1996 über die erfüllt sind 2. Die verschiedenen Abfallarten in diesem Verzeichnis sind vollständig definiert durch den sechsstelligen und die entsprechenden zwei- bzw. vierstelligen Kapitelüberschriften. Deshalb ist ein Abfall im Verzeichnis in den folgenden vier Schritten zu bestimmen:

2 BELGISCH STAATSBLAD MONITEUR BELGE Bestimmung der Herkunft der in den Kapiteln 01 bis 12 bzw. 17 bis 20 und des entsprechenden sechsstelligen s (ausschlieβlich der auf 99 endenden Codes dieser Kapitel). Eine bestimmte Anlage muss ihre je nach der Tätigkeit gegebenenfalls auf mehrere Kapitel aufteilen. So kann z. B. ein Automobilhersteller seine je nach Prozessstufe unter Kapitel 12 ( aus Prozessen der mechanischen Formgebung und Oberflächenbearbeitung von Metallen), 11 (anorganische metallhaltige aus der Metallbearbeitung und -beschichtung) und 08 ( aus der Anwendung von Überzügen) finden, da die verschiedenen Kapitel den verschiedenen Schritten des Herstellungsprozesses entsprechen. Anmerkung: Getrennt gesammelte Verpackungsabfälle (einschlieβlich Mischverpackungen aus unterschiedlichen Materialien) werden nicht in 20 01, sondern in eingestuft Lässt sich in den Kapiteln 01 bis 12 und 17 bis 20 kein passender finden, dann müssen zur Bestimmung des Abfalls die Kapitel 13, 14 und 15 geprüft werden Trifft keiner dieser s zu, dann ist der Abfall gemäβ Kapitel 16 zu bestimmen Fällt der Abfall auch nicht unter Kapitel 16, dann ist der Code 99 ( a. n. g.) in dem Teil des Verzeichnisse zu verwenden, der der in Schritt 1 bestimmten abfallerzeugenden Tätigkeit entspricht. 3. Für die Zwecke dieser Entscheidung bedeutet gefährlicher Stoff jeder Stoff, der gemäβ der Richtlinie 67/548/EWG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe oder durch ihre spätere Abänderungen als gefährlich eingestuft wurde oder künftig so eingestuft wird; Schwermetall bedeutet jede Verbindung von Antimon, Arsen, Kadmium, Chrom (VI), Kupfer, Blei, Quecksilber, Nickel, Selen, Tellur, Thallium und Zinn sowie diese Stoffe in metallischer Form, insofern sie als gefährliche Stoffe eingestuft sind. 4. Wenn ein Abfall durch einen spezifischen oder allgemeinen Verweis auf gefährliche Stoffe als gefährlich eingestuft wird, wird dieser Abfall nur dann als gefährlich betrachtet, wenn diese Stoffe in so hoher Konzentration (in Gewichtsprozent) vorhanden sind, dass der Abfall eine oder mehrere der in Anhang III genannten Eigenschaften aufweist. Im Hinblick auf die Eigenschaften H3 bis H8, H10 und H11 ist Artikel 3 dieses Erlasses anzuwenden. Die Eigenschaften H1, H2, H9 sowie H12 bis H14 werden in Artikel 3 des vorliegenden Erlasses derzeit nicht spezifiziert. 5. Im Einklang mit der Richtlinie 1999/45/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 1999 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Zubereitungen, in deren Erwägungen festgestellt wurde, dass aufgrund der Beschaffenheit von Legierungen deren Eigenschaften mit den heutigen konventionellen Methoden unter Umständen nicht genau bestimmt werden können, gelten die Bestimmungen von Artikel 3 nicht für reine Metalllegierungen (sofern diese nicht durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind). Dies gilt in Erwartung der Ergebnisse von Arbeiten über die genaue Vorgehensweise für die Einstufung von Legierungen, zu denen die Kommission und Mitgliedstaaten sich verpflichtet haben., die in der Liste aufgeführt sind, behalten ihre jetzige Einstufung bei. 6. Gemäβ der Entscheidung 2001/573/EG des Rates vom 23. Juli 2001 zur Abänderung der Entscheidung 2000/532/EG der Kommission über ein Abfallverzeichnis betrifft die Einstufung der unter dem Code als gefährliche eingetragenen nicht die Aufnahme in das technische Vergrabungszentrum, bis die Wallonische Regierung die Bedingungen für die Behandlung und die Beseitigung dieser festgelegt hat. INDE Kapitel des Verzeichnisses (Stellen mit zwei Ziffern) 01, die beim Aufsuchen, Ausbeuten und Gewinnen sowie bei der physikalischen und chemischen Behandlung von Bodenschätzen entstehen 02 aus Landwirtschaft, Gartenbau, Teichwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei sowie der Herstellung und Verarbeitung von Nahrungsmitteln 03 aus der Holzbearbeitung und der Herstellung von Platten, Möbeln, Zellstoffen, Papier und Pappe 04 aus der Leder-, Pelz- und Textilindustrie 05 aus der Erdölraffination, Erdgasreinigung und Kohlepyrolyse 06 aus anorganisch-chemischen Prozessen 07 aus organisch-chemischen Prozessen 08 aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Beschichtungen (Farben,Lacken, ), Dichtmassen und Druckfarben 09 aus der fotografischen Industrie 10 Anorganische aus thermischen Prozessen 11 aus der chemischen Oberflächenbearbeitung und Beschichtung von Metallen und anderen Werkstoffen; Nichteisen-Hydrometallurgie 12 aus Prozessen der Formgebung sowie der physikalischen und mechanischen Oberflächenbearbeitung von Metallen und Kunststoffen 13 Ölabfälle und aus flüssigen Brennstoffen (auβer Speiseöle, 05, 12 und 19) 14 aus organischen Lösemitteln, Kühlmitteln und Treibgasen (auβer 07 und 08) 15 Verpackungen und Verpackungsabfälle, Aufsaugmassen, Wischtüchern, Filtermaterialien und Schutzkleidung (a. n. g.) 16, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind 17 Bau- und Abbruchabfälle (einschlieβlich Aushub von verunreinigten Standorten) 18 aus der humanmedizinischen oder tierärztlichen Versorgung und Forschung (ohne Küchen- und Restaurantabfälle, die nicht aus der unmittelbaren Krankenpflege stammen) 19 aus Abfallbehandlungsanlagen, öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen sowie der Aufbereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch und Wasser für industrielle Zwecke 20 Siedlungsabfälle (Haushaltsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle sowie aus Einrichtungen), einschlieβlich getrennt gesammelter Fraktionen

3 11352 BELGISCH STAATSBLAD MONITEUR BELGE Abfallkatalog, Liste der gefährlichen, Liste der inerten und Liste der, die den Haushaltsabfällen gleichgestellt werden können 01, die beim Aufsuchen, Ausbeuten und Gewinnen sowie bei der physikalischen und chemischen Behandlung von Bodenschätzen entstehen aus dem Abbau von Bodenschätzen aus dem Abbau von metallhaltigen Bodenschätzen aus dem Abbau von nichtmetallhaltigen Bodenschätzen aus der physikalischen und chemischen Verarbeitung von metallhaltigen Bodenschätzen Säure bildende Aufbereitungsrückstände aus der Verarbeitung von sulfidischem Erz andere Aufbereitungsrückstände, die gefährliche Stoffe enthalten Aufbereitungsrückstände mit Ausnahme derjenigen, die unter und fallen Andere ; die Stoffe enthalten, aus der physikalischen und chemischen Verarbeitung von metallhaltigen Bodenschätzen staubende und pulvrige mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Rotschlamm aus der Aluminiumoxidherstellung mit Ausnahme von Rotschlamm, der unter fällt a. n. g aus der physikalischen und chemischen Weiterverarbeitung von nichtmetallhaltigen Bodenschätzen gefährliche Stoffe enthaltende aus der physikalischen und chemischen Weiterverarbeitung von nichtmetallhaltigen Bodenschätzen von Kies- und Gesteinsbruch mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen von Sand und Ton staubende und pulvrige mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen aus der Verarbeitung von Kali- und Steinsalz mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Aufbereitungsrückstände und andere aus der Wäsche und Reinigung von Bodenschätzen mit Ausnahme derjenigen, die unter und fallen aus Steinmetz- und -sägearbeiten mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen a. n. g..

4 BELGISCH STAATSBLAD MONITEUR BELGE Bohrschlämme und andere Bohrabfälle Schlämme und aus Süβwasserbohrungen ölhaltige Bohrschlämme und -abfälle Bohrschlämme und andere Bohrabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten barythaltige Bohrschlämme und -abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter und fallen chloridhaltige Bohrschlämme und -abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter und fallen a. n. g. 02 aus Landwirtschaft, Gartenbau, Teichwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei sowie der Herstellung und Verarbeitung von Nahrungsmitteln aus Landwirtschaft, Gartenbau, Teichwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei Schlämme von Wasch- und Reinigungsvorgängen aus tierischem Gewebe aus pflanzlichem Gewebe Kunststoffabfälle (ohne Verpackungen) tierische Ausscheidungen, Gülle/Jauche und Stallmist (einschlieβlich verdorbenes Stroh), Abwässer,getrennt gesammelt und extern behandelt aus der Forstwirtschaft von Chemikalien für die Landwirtschaft, die gefährliche Stoffe enthalten von Chemikalien für die Landwirtschaft mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Metallabfälle Im Rahmen der Krankheitsbekämpfung getötete Tiere Tierabfälle, die Substanzen oder Mikroorganismen beinhalten, die die Gesundheit von Mensch und Tier gefährden können Schlachttiere, die vor dem Schlachten verendet sind a.n.g.

5 11354 BELGISCH STAATSBLAD MONITEUR BELGE aus der Zubereitung und Verarbeitung von Fleisch, Fisch und anderen Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs Schlämme von Wasch- und Reinigungsvorgängen aus tierischem Gewebe für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung a. n. g aus der Zubereitung und Verarbeitung von Obst, Gemüse, Getreide, Speiseölen, Kakao, Kaffee, Tee und Tabak, aus der Konservenherstellung, der Herstellung von Hefe- und Hefeextrakt sowie der Zubereitung und Fermentierung von Melasse Schlämme aus Wasch-, Reinigungs-, Schäl-, Zentrifugierund Abtrennprozessen von Konservierungsstoffen aus der Extraktion mit Lösemitteln für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung a. n. g aus der Zuckerherstellung Rübenerde nicht spezifikationsgerechter Calciumcarbonatschlamm Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung a. n. g aus der Milchverarbeitung für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung a. n. g aus der Herstellung von Back- und Süβwaren für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe von Konservierungsstoffen Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung a. n. g..

6 BELGISCH STAATSBLAD MONITEUR BELGE aus der Herstellung von alkoholischen und alkoholfreien Getränken (ohne Kaffee, Tee und Kakao) aus der Wäsche, Reinigung und mechanischen Zerkleinerung des Rohmaterials aus der Alkoholdestillation aus der chemischen Behandlung für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung a. n. g. 03 aus der Holzbearbeitung und der Herstellung von Platten, Möbeln, Zellstoffen, Papier und Pappe aus der Holzbearbeitung und der Herstellung von Platten und Möbeln Rinden und Korkabfälle Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere, die gefährliche Stoffe enthalten Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen a. n. g aus der Holzkonservierung halogenfreie organische Holzschutzmittel chlororganische Holzschutzmittel metallorganische Holzschutzmittel anorganische Holzschutzmittel andere Holzschutzmittel, die gefährliche Stoffe enthalten Holzschutzmittel a. n. g aus der Herstellung und Verarbeitung von Zellstoff, Papier, Karton und Pappe Rinden- und Holzabfälle Sulfitschlämme (aus der Rückgewinnung von Kochlaugen) De-inking-Schlämme aus dem Papierrecycling mechanisch abgetrennte aus der Auflösung von Papier- und Pappabfällen aus dem Sortieren von Papier und Pappe für das Recycling Kalkschlammabfälle Faserabfälle, Faser-, Füller- und Überzugsschlämme aus der mechanischen Abtrennung.

7 11356 BELGISCH STAATSBLAD MONITEUR BELGE Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen a. n. g. 04 aus der Leder-, Pelz- und Textilindustrie aus der Leder- und Pelzindustrie Fleischabschabungen und Häuteabfälle geäschertes Leimleder Entfettungsabfälle, lösemittelhaltig, ohne flüssige Phase chromhaltige Gerbereibrühe chromfreie Gerbereibrühe chromhaltige Schlämme, insbesondere aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung chromfreie Schlämme, insbesondere aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung chromhaltige aus gegerbtem Leder (Abschnitte, Schleifstaub, Falzspäne) aus der Zurichtung und dem Finish a. n. g aus der Textilindustrie aus Verbundmaterialien (imprägnierte Textilien, Elastomer, Plastomer) organische Stoffe aus Naturstoffen (z. B. Fette, Wachse) aus dem Finish, die organische Lösungsmittel enthalten aus dem Finish mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Farbstoffe und Pigmente, die gefährliche Stoffe enthalten Farbstoffe und Pigmente mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen aus unbehandelten Textilfasern aus verarbeiteten Textilfasern a. n. g.

8 BELGISCH STAATSBLAD MONITEUR BELGE aus der Erdölraffination, Erdgasreinigung und Kohlepyrolyse aus der Erdölraffination Entsalzungsschlämme Bodenschlämme aus Tanks saure Alkylschlämme verschüttetes Öl ölhaltige Schlämme aus Betriebsvorgängen und Instandhaltung Säureteere andere Teere Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen aus der Brennstoffreinigung mit Basen säurehaltige Öle Schlämme aus der Kesselspeisewasseraufbereitung aus Kühlkolonnen gebrauchte Filtertone schwefelhaltige aus der Ölentschwefelung Bitumen a. n. g aus der Kohlepyrolyse Säureteere andere Teere aus Kühlkolonnen a. n. g aus Erdgasreinigung und -transport quecksilberhaltige schwefelhaltige a. n. g.

9 11358 BELGISCH STAATSBLAD MONITEUR BELGE 06 aus anorganisch-chemischen Prozessen aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Säuren Schwefelsäure und schweflige Säure Salzsäure Flusssäure Phosphorsäure und phosphorige Säure Salpetersäure und salpetrige Säure andere Säuren a. n. g aus HZVA von Basen Calciumhydroxid Ammoniumhydroxid Natrium- und Kaliumhydroxid andere Basen a. n. g aus HZVA von Salzen, Salzlösungen und Metalloxiden Salze und Lösungen, die Cyanid enthalten feste Salze und Lösungen, die Schwermetalle enthalten feste Salze und Lösungen mit Ausnahme derjenigen, die unter und fallen Metalloxide, die Schwermetalle enthalten Metalloxide mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen a. n. g Metallhaltige mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen arsenhaltige quecksilberhaltige , die andere Schwermetalle enthalten a. n. g.

10 BELGISCH STAATSBLAD MONITEUR BELGE Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen aus HZVA von schwefelhaltigen Chemikalien, aus Schwefelchemie und Entschwefelungsprozessen , die gefährliche Sulfide enthalten sulfidhaltige mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen a. n. g aus HZVA von Halogenen und aus der Halogenchemie asbesthaltige aus der Elektrolyse Aktivkohle aus der Chlorherstellung quecksilberhaltige Bariumsulfatschlämme Lösungen und Säuren, z. B. Kontaktsäure a. n. g aus HZVA von Silizium und Siliziumverbindungen gefährliche Chlorsilane enthaltene a. n. g aus HZVA von phosphorhaltigen Chemikalien aus der Phosphorchemie phosphorhaltige Schlacke Reaktionsabfälle auf Kalziumbasis, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch solche Stoffe verunreinigt sind Reaktionsabfälle auf Kalziumbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen a. n. g aus HZVA von stickstoffhaltigen Chemikalien aus der Stickstoffchemie und der Herstellung von Düngemitteln , die gefährliche Stoffe enthalten a. n. g.

11 11360 BELGISCH STAATSBLAD MONITEUR BELGE aus der Herstellung von anorganischen Pigmenten und Farbgebern Reaktionsabfälle auf Kalziumbasis aus der Titandioxidherstellung a. n. g aus anorganischen chemischen Prozessen a. n. g anorganische Pflanzenschutzmittel, Holzschutzmittel und andere Biozide gebrauchte Aktivkohle (auβer ) Industrieruβ aus der Asbestverarbeitung Ofen- und Kaminruβ a. n. g. 07 aus organisch-chemischen Prozessen aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) organischer Grundchemikalien wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände andere Reaktions- und Destillationsrückstände halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen a. n. g.

12 BELGISCH STAATSBLAD MONITEUR BELGE aus HZVA von Kunststoffen, synthetischem Gummi und Kunstfasern wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände andere Reaktions- und Destillationsrückstände halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Kunststoffabfälle von Zusatzstoffen, die gefährliche Stoffe enthalten von Zusatzstoffen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Silicone enthaltende Siliconhaltige, andere als die in genannten a. n. g aus HZVA von organischen Farbstoffen und Pigmenten (auβer 06 11) wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände andere Reaktions- und Destillationsrückstände halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen a. n. g.

13 11362 BELGISCH STAATSBLAD MONITEUR BELGE aus HZVA von organischen Pflanzenschutzmitteln (auβer und ), Holzschutzmitteln (auβer 03 02) und anderen Bioziden wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände andere Reaktions- und Destillationsrückstände Halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen feste, die gefährliche Stoffe enthalten a. n. g aus HZVA von Pharmazeutika wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen Halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände andere Reaktions- und Destillationsrückstände halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen feste, die gefährliche Stoffe enthalten. x feste mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen a. n. g.

14 BELGISCH STAATSBLAD MONITEUR BELGE aus HZVA von Fetten, Schmierstoffen, Seifen, Waschmitteln, Desinfektionsmitteln und Körperpflegemitteln wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände andere Reaktions- und Destillationsrückstände halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen a. n. g aus HZVA von Feinchemikalien und Chemikalien a. n. g wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände andere Reaktions- und Destillationsrückstände halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen a. n. g.

15 11364 BELGISCH STAATSBLAD MONITEUR BELGE 08 aus HZVA von Beschichtungen (Farben, Lacke, ), Dichtmassen und Druckfarben aus HZVA und Entfernung von Farben und Lacken Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Farb- und Lackschlämme, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten Farb- und Lackschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen wässrige Schlämme, die Farben oder Lacke mit organischen Lösemitteln oder anderen gefährlichen Stoffen enthalten wässrige Schlämme, die Farben oder Lacke enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen aus der Farb- oder Lackentfernung, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten aus der Farb- oder Lackentfernung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen wässrige Suspensionen, die Farben oder Lacke mit organischen Lösemitteln oder anderen gefährlichen Stoffen enthalten wässrige Suspensionen, die Farben oder Lacke enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Farb- oder Lackentfernerabfälle a. n. g aus HZVA anderer Beschichtungen (einschlieβlich keramischer Werkstoffe) von Beschichtungspulver wässrige Schlämme, die keramische Werkstoffe enthalten wässrige Suspensionen, die keramische Werkstoffe enthalten a. n. g aus HZVA von Druckfarben wässrige Schlämme, die Druckfarben enthalten wässrige flüssige, die Druckfarben enthalten Druckfarbenabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten Druckfarbenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Druckfarbenschlämme, die gefährliche Stoffe enthalten.

16 BELGISCH STAATSBLAD MONITEUR BELGE Druckfarbenschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen von Ätzlösungen Tonerabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten Tonerabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Dispersionsöl a. n. g aus HZVA von Klebstoffen und Dichtmassen (einschlieβlich wasserabweisender Materialien) Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten Klebstoff- und Dichtmassenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen klebstoff- und dichtmassenhaltige Schlämme, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten klebstoff- und dichtmassenhaltige Schlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen wässrige Schlämme, die Klebstoffe oder Dichtmassen mit organischen Lösemitteln oder anderen gefährlichen Stoffen enthalten wässrige Schlämme, die Klebstoffe oder Dichtmassen enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen wässrige flüssige, die Klebstoffe oder Dichtmassen mit organischen Lösemitteln oder anderen gefährlichen Stoffen enthalten wässrige flüssige, die Klebstoffe oder Dichtmassen enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Harzöle a. n. g a. n. g Isocyanatabfälle.

17 11366 BELGISCH STAATSBLAD MONITEUR BELGE 09 aus der fotografischen Industrie aus der fotografischen Industrie Entwickler und Aktivatorenlösungen auf Wasserbasis Offsetdruckplatten-Entwicklerlösungen auf Wasserbasis Entwicklerlösungen auf Lösemittelbasis Fixierbäder Bleichlösungen und Bleich-Fixier-Bäder silberhaltige aus der betriebseigenen Behandlung fotografischer Filme und fotografische Papiere, die Silber oder Silberverbindungen enthalten Filme und fotografische Papiere, die kein Silber und keine Silberverbindungen enthalten Einwegkameras ohne Batterien Einwegkameras mit Batterien, die unter , oder fallen Einwegkameras mit Batterien mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen wässrige flüssige aus der betriebseigenen Silberrückgewinnung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen a. n. g. 10 aus thermischen Prozessen aus Kraftwerken und anderen Verbrennungsanlagen (auβer Kapitel 19) Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub mit Ausnahme von Kesselstaub, der unter fällt Filterstäube aus Kohlefeuerung Filterstäube aus Torffeuerung und Feuerung mit unbehandeltem Holz Filterstäube und Kesselstaub aus Ölfeuerung Reaktionsabfälle auf Kalziumbasis aus der Rauchgasentschwefelung in fester Form Reaktionsabfälle auf Kalziumbasis aus der Rauchgasentschwefelung in Form von Schlämmen Schwefelsäure Filterstäube aus emulgierten, als Brennstoffe verwendeten Kohlenwasserstoffen Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub aus der Abfallmitverbrennung, die gefährliche Stoffe enthalten.

18 BELGISCH STAATSBLAD MONITEUR BELGE Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub aus der Abfallmitverbrennung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Filterstäube aus der Abfallmitverbrennung, die gefährliche Stoffe enthalten Filterstäube aus der Abfallmitverbrennung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter , und fallen Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen wässrige Schlämme aus der Kesselreinigung, die gefährliche Stoffe enthalten wässrige Schlämme aus der Kesselreinigung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Sande aus der Wirbelschichtfeuerung aus der Lagerung und Vorbereitung von Brennstoffen für Kohlekraftwerke aus der Kühlwasserbehandlung a. n. g aus der Eisen- und Stahlindustrie aus der Verarbeitung von Schlacke unverarbeitete Schlacke feste aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten Feste aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Walzzunder ölhaltige aus der Kühlwasserbehandlung aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen andere Schlämme und Filterkuchen a. n. g..

19 11368 BELGISCH STAATSBLAD MONITEUR BELGE aus der thermischen Aluminium-Metallurgie Anodenschrott Schlacken aus der Erstschmelze Aluminiumoxidabfälle Salzschlacken aus der Zweitschmelze schwarze Krätzen aus der Zweitschmelze Abschaum, der entzündlich ist oder in Kontakt mit Wasser entzündliche Gase in gefährlicher Menge abgibt Abschaum mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt teerhaltige aus der Anodenherstellung aus der Anodenherstellung die Kohlenstoffe enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält Filterstaub mit Ausnahme von Filterstaub, der unter fällt andere Teilchen und Staub (einschlieβlich Kugelmühlenstaub), die gefährliche Stoffe enthalten Teilchen und Staub (einschlieβlich Kugelmühlenstaub) mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen feste aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten feste aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen ölhaltige aus der Kühlwasserbehandlung aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen , die Stoffe enthalten, aus der Behandlung von Salzschlacken und schwarzen Krätzen aus der Behandlung von Salzschlacken und schwarzen Krätzen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen a. n. g.

20 BELGISCH STAATSBLAD MONITEUR BELGE aus der thermischen Bleimetallurgie Schlacken (Erst- und Zweitschmelze) Krätzen und Abschaum (Erst- und Zweitschmelze) Calciumarsenat Filterstaub andere Teilchen und Staub feste aus der Abgasbehandlung Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung ölhaltige aus der Kühlwasserbehandlung aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen a. n. g aus der thermischen Zinkmetallurgie Schlacken (Erst- und Zweitschmelze) Filterstaub andere Teilchen und Staub feste aus der Abgasbehandlung Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung ölhaltige aus der Kühlwasserbehandlung aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Krätzen und Abschaum, die entzündlich sind oder in Kontakt mit Wasser entzündliche Gase in gefährlicher Menge abgeben Krätzen und Abschaum mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen a. n. g aus der thermischen Kupfermetallurgie Schlacken (Erst- und Zweitschmelze) Krätzen und Abschaum (Erst- und Zweitschmelze) Filterstaub andere Teilchen und Staub feste aus der Abgasbehandlung Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung ölhaltige aus der Kühlwasserbehandlung aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen a. n. g..

21 11370 BELGISCH STAATSBLAD MONITEUR BELGE aus der thermischen Silber-, Gold- und Platinmetallurgie Schlacken (Erst- und Zweitschmelze) Krätzen und Abschaum (Erst- und Zweitschmelze) feste aus der Abgasbehandlung andere Teilchen und Staub Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung ölhaltige aus der Kühlwasserbehandlung aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen a. n. g aus sonstiger thermischer Nichteisenmetallurgie Teilchen und Staub Salzschlacken (Erst- und Zweitschmelze) andere Schlacken Krätzen und Abschaum, die entzündlich sind oder in Kontakt mit Wasser entzündliche Gase in gefährlicher Menge abgeben Krätzen und Abschaum mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Teer, der aus der Anodenherstellung enthält aus der Anodenherstellung, die Kohlenstoff enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Anodenschrott Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen ölhaltige aus der Kühlwasserbehandlung aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen a. n. g..

22 BELGISCH STAATSBLAD MONITEUR BELGE vom Gieβen von Eisen und Stahl Ofenschlacke gefährliche Stoffe enthaltende Gieβformen und -sande vor dem Gieβen Gieβformen und -sande vor dem Gieβen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen gefährliche Stoffe enthaltende Gieβformen und -sande nach dem Gieβen Gieβformen und -sande nach dem Gieβen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt andere Teilchen, die gefährliche Stoffe enthalten Teilchen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen von Bindemitteln, die gefährliche Stoffe enthalten von Bindemitteln mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen aus rissanzeigenden Substanzen, die gefährliche Stoffe enthalten aus rissanzeigenden Substanzen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Sand in einer Bentonitverbindung, der keine organische Bindemittel enthält oder enthalten hat a. n. g vom Gieβen von Nichteisenmetallen Ofenschlacke gefährliche Stoffe enthaltende Gieβformen und -sande vor dem Gieβen Gieβformen und -sande vor dem Gieβen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen gefährliche Stoffe enthaltende Gieβformen und -sande nach dem Gieβen Gieβformen und -sande nach dem Gieβen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt andere Teilchen, die gefährliche Stoffe enthalten Teilchen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen von Bindemitteln, die gefährliche Stoffe enthalten.

23 11372 BELGISCH STAATSBLAD MONITEUR BELGE von Bindemitteln mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen aus rissanzeigenden Substanzen, die gefährliche Stoffe enthalten aus rissanzeigenden Substanzen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen a. n. g aus der Herstellung von Glas und Glaserzeugnissen Glasfaserabfall Teilchen und Staub Gemengeabfall mit gefährlichen Stoffen vor dem Schmelzen Gemengeabfall vor dem Schmelzen mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt Glasabfall in kleinen Teilchen und Glasstaub, die Schwermetalle enthalten (z. B. aus Elektronenstrahlröhren) Glasabfall mit Ausnahme desjenigen, das unter fällt Glaspolier- und Glasschleifschlämme, die gefährliche Stoffe enthalten Glaspolier- und Glasschleifschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen feste aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten feste aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen feste aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten feste aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen a. n. g..

24 BELGISCH STAATSBLAD MONITEUR BELGE aus der Herstellung von Keramikerzeugnissen und keramischen Baustoffen wie Ziegeln, Fliesen, Steinzeug Rohmischungen vor dem Brennen Teilchen und Staub Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung verworfene Formen aus Keramikerzeugnissen, Ziegeln, Fliesen und Steinzeug (nach dem Brennen) feste aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten feste aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Glasurabfälle, die Schwermetalle enthalten Glasurabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung a. n. g aus der Herstellung von Zement, Branntkalk, Gips und Erzeugnissen aus diesen von Rohgemenge vor dem Brennen aus der Kalzinierung und Hydratisierung von Branntkalk Teilchen und Staub (auβer und ) Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung asbesthaltige aus der Herstellung von Asbestzement aus der Herstellung von Asbestzement mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen aus der Herstellung anderer Verbundstoffe auf Zementbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter und fallen feste aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten feste aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Betonabfälle und Betonschlämme a. n. g aus Krematorien quecksilberhaltige aus der Gasreinigung

25 11374 BELGISCH STAATSBLAD MONITEUR BELGE 11 aus der chemischen Oberflächenbearteitung und Beschichtung von Metallen und anderen Werksktoffen, Nichteisen-Hydrometallurgie und sonstige Stoffe aus der chemischen Oberflächenbearbeitung und Beschichtung von Metallen und anderen Werkstoffen (z. B. Galvanik, Verzinkung, Beizen, Ätzen, Phosphatieren, alkalisches Entfetten und Anodisierung) saure Beizlösungen Säurena.n.g alkalische Beizlösungen Phosphatierschlämme Schlämme und Filterkuchen, die gefährliche Stoffe enthalten Schlämme und Filterkuchen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen wässrige Spülflüssigkeiten, die gefährliche Stoffe enthalten wässrige Spülflüssigkeiten mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen aus der Entfettung, die gefährliche Stoffe enthalten aus der Entfettung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Eluate und Schlämme aus Membransystemen oder Ionenaustauschsystemen, die gefährliche Stoffe enthalten gesättigte oder verbrauchte Ionenaustauscherharze andere, die gefährliche Stoffe enthalten a. n. g aus Prozessen der Nichteisen-Hydrometallurgie Schlämme aus der Zink-Hydrometallurgie (einschlieβlich Jarosit, Goethit) aus der Herstellung von Anoden für wässrige elektrolytische Prozesse aus Prozessen der Kupfer-Hydrometallurgie, die gefährliche Stoffe enthalten aus Prozessen der Kupfer-Hydrometallurgie mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen andere, die gefährliche Stoffe enthalten Manganmasse aus der Herstellung von Mangansalzen und -oxyden a. n. g..

26 BELGISCH STAATSBLAD MONITEUR BELGE Schlämme und Feststoffe aus Härteprozessen cyanidhaltige andere aus Prozessen der thermischen Verzinkung Hartzink Zinkasche feste aus der Abgasbehandlung gebrauchte Flussmittel a. n. g.. 12 aus Prozessen der Formgebung sowie der physikalischen und mechanischen Oberflächenbearbeitung von Metallen und Kunststoffen aus Prozessen der mechanischen Formgebung sowie der mechanischen und physikalischen Oberflächenbearbeitung von Metallen und Kunststoffen Eisenfeil- und -drehspäne Eisenstaub und -teile NE-Metallfeil- und -drehspäne NE-Metallstaub und -teilchen Kunststoffspäne und -drehspäne halogenhaltige Bearbeitungsöle auf Mineralölbasis (auβer Emulsionen und Lösungen) halogenfreie Bearbeitungsöle auf Mineralölbasis (auβer Emulsionen und Lösungen) halogenhaltige Bearbeitungsemulsionen und -lösungen halogenfreie Bearbeitungsemulsionen und -lösungen synthetische Bearbeitungsöle gebrauchte Wachse und Fette Schweiβabfälle Bearbeitungsschlämme, die gefährliche Stoffe enthalten Bearbeitungsschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Strahlmittelabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten Strahlmittelabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen.

27 11376 BELGISCH STAATSBLAD MONITEUR BELGE ölhaltige Metallschlämme (Schleif-, Hon- und Läppschlämme) biologisch leicht abbaubare Bearbeitungsöle gebrauchte Hon- und Schleifmittel, die gefährliche Stoffe enthalten gebrauchte Hon- und Schleifmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen a. n. g aus der Wasser- und Dampfentfettung (auβer Kapitel 11) wässrige Waschflüssigkeiten aus der Dampfentfettung. 13 Ölabfälle und aus flüssigen Brennstoffen (auβer Speiseöle und Ölabfälle, die unter die Kapitel 05, 12 und 19 fallen) von Hydraulikölen Hydrauliköle, die PCB (1) enthalten chlorierte Emulsionen nichtchlorierte Emulsionen chlorierte Hydrauliköle auf Mineralölbasis nichtchlorierte Hydrauliköle auf Mineralölbasis synthetische Hydrauliköle biologisch leicht abbaubare Hydrauliköle andere Hydrauliköle von Maschinen-, Getriebe- und Schmierölen chlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis nichtchlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis synthetische Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle biologisch leicht abbaubare Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle andere Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle.

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