Wärmedämm- Verbundsystem

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1 FÜR DEN FACHBETRIEB/FACHMANN AUSGABE 02/2018 Wärmedä- Verbundsystem Produktübersicht

2 Warum Stein von elementarer Bedeutung für unser modernes Leben ist. Sicherheit, Geborgenheit, Zufriedenheit sind elementare menschliche Bedürfnisse. Elementar sind auch die vielfältigen verborgenen Qualitäten von Vulkangestein. Seit 80 Jahren entwickeln wir daraus Produkte, mit denen wir das Wohl be finden von Menschen steigern. Mit unseren hochwertigen Dä stoffen schöpfen wir die Potenziale aus, die der natürliche Rohstoff Stein uns allen bietet! Der Schutz von Menschen ist oberstes Gebot ob im Wohnbereich, an Arbeitsstätten oder in öffentlichen Gebäuden. Der hohe Brandschutz unserer nichtbrennbaren Steinwolle-Dästoffe sorgt für ein Maß an Sicherheit, das wir die 1000 C-Verantwortung nennen. Das bedeutet, im Brandfall wertvolle Zeit für die Rettung von Menschen zu gewinnen. Dank eines Materials, das seine Feuertaufe bereits bei seiner Entstehung bestanden hat. Unsere Steinwolle-Dästoffe bereichern das moderne Leben auf vielfältige Weise. Ihr hoher Schallschutz z. B. schützt uns in Gebäuden vor Lärm von außen wie von innen. Der hohe Wärmeschutz unserer Produkte hilft beim Energiesparen. Und es liegt in der Natur der Steinwolle, dass sie ein Vorbild in Sachen Klimaschutz und Nachhaltigkeit ist. Es ist weit mehr als nur Däung, was wir aus der ursprünglichen Kraft vulkanischen Gesteins machen. Es ist der Schlüssel zu langlebigen Lösungen, die das Leben aller Menschen entscheidend verbessern. Entdecken Sie das gute Gefühl, Lebensräume mit sicheren und zukunftsfähigen Dästoffen zu gestalten. Warum der Vulkan unser Markenzeichen ist? Weil er den vulkanischen Ursprung des natürlichen Rohstoffs Stein symbolisiert, aus dem wir unsere Steinwolle- Lösungen herstellen. Vulkangestein ist in nahezu unerschöpflichem Maße als Rohstoff in der Natur vorhanden und ermöglicht uns, hochwertige, langlebige und nachhaltige Produkte für das moderne Leben zu entwickeln, die zur Bewältigung globaler Herausforderungen wie z. B. der Reduzierung von CO 2 -Emissionen beitragen. 2 3

3 6 PRODUKTÜBERSICHT Coverrock Coverrock II 6 Speedrock II 7 Coverrock LB Coverrock BR 8 Ceilrock Ceilrock Top 9 10 ALLE PRODUKTE AUF EINEN BLICK 12 LIEFERSERVICE 15 ALLGEMEINE VERKAUFS-, LIEFERUNGS- UND ZAHLUNGS- BEDINGUNGEN Sehr geehrter Kunde! Ihnen liegt die neueste Fassung unseres Prospekts vor. Bei den Erläuterungen und Formulierungen in unseren Prospekten gehen wir davon aus, dass Ihnen als Fachmann einschlägige Normen über Bauprodukte und die Bautechnik bestens bekannt sind. Wir verzichten daher auf umfangreiche Ausführungen, die für den Laien erforderlich wären. Alle Ausführungen entsprechen unserem heutigen Wissensstand und sind somit aktuell. Im Prospekt beschriebene Anwendungs beispiele dienen der besseren Darstellung und berücksichtigen nicht die Besonderheiten des Einzelfalls. Die DEUTSCHE ROCKWOOL legt großen Wert auf die Produktweiterentwicklung, sodass wir auch ohne vorherige Ankündigung ständig daran arbeiten, unsere Produkte zu verbessern. Wir empfehlen Ihnen daher, die jeweils neueste Auflage unserer Druckschriften zu verwenden, denn unser Erfahrungs- und Wissensstand entwickelt sich stets weiter. Benötigen Sie für Ihren konkreten Anwendungsfall verbind liche Angaben oder haben Sie technische Fragen, dann steht Ihnen unser technischer Service zur Verfügung. Wir verweisen in diesem Zusaenhang auf unsere Allge meinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen in der jeweils neuesten Fassung, die stets Ihren Geschäftsbeziehungen mit uns zugrunde liegen, und hier insbesondere auf Ziff. VI. Sie finden die gültigen AGBs in unseren aktuellen Preislisten sowie unter Auf Anfrage senden wir Ihnen die AGBs auch gerne zu. Die DEUTSCHE ROCKWOOL bietet Ihnen Steinwolle-Dästoffe für unterschiedlichste Anwendungsbereiche. Wir sind sicher, dass Ihre hohen Erwartungen an unsere Produkte in vollem Umfang erfüllt werden. Mit besten Grüßen Außen gute Däung, innen pures Wohlbefinden Volker Christmann Rob Meevis Ist die Fassade eines Hauses sicher gedät, fühlen sich die Menschen darin rundum wohl. Deshalb ist ein Wärmedä-Verbundsystem mit ROCKWOOL Steinwolle ier eine hervorragende Lösung für eine hochwertige Däung von außen. Mit ROCKWOOL Steinwolle ziehen mehr Sicherheit und Lebensqualität, höherer Wohnkomfort und eine bessere Energie effizienz ein. 4 5

4 Wärmedä-Verbundsystem Fassadendäung mit Putzträgerplatten Fassadendäung mit Putzträgerlamellen Coverrock Speedrock II e/ e/ , ,00 14,60 146, , ,80 9,79 97, , ,00 15,00 150, , ,20 9,79 97, , ,00 18,15 145, , ,40 9,79 97, ,50 6 9,00 21,24 127, , ,52 8,16 97, ,00 8 8,00 16,30 130, , ,60 9,79 97, ,00 8 8,00 18,40 147, ,96 8 7,68 11,42 91, ,00 6 6,00 20,50 123, ,96 6 5,76 13,06 78,34 L B: ,00 6 6,00 22,90 137,40 L B: ,96 6 5,76 14,69 88,13 Bezeichnungsschlüssel gem. DIN EN 13162: MW-EN T5-DS(T+)-CS(10)5-TR5-WL(P)-SDi*-AFr30-MU ,96 6 5,76 16,32 97, , ,80 8,98 89,76 Coverrock II Nichtbrennbare Steinwolle-Putzträgerplatte als Kernstück für Wärmedä-Verbundsysteme. Durch eine hoch verdichtete Oberlage werden eine hervorragende Putzhaftung und einfachere Verdübelung gewähr leistet. Die Platte ist mit der markierten Seite nach außen (Putzseite) einzubauen. n Anwendungsgebiet WAP-zg λ D = 0,034 W/(m K) λ = 0,035 W/(m K) n unbeschichtet Nur nabnahme möglich ,48 8 3,84 9,79 78,34 Bezeichnungsschlüssel gem. DIN EN 13162: MW-EN T5-DS(T+)-CS(Y)40-TR80-WL(P)-SDi*-AFr15-SS20-MU1 Nichtbrennbare Steinwolle-Putzträgerlamelle als Kernstück für Wärmedä-Verbundsysteme. Durch senkrecht zur Bauteiloberfläche ausgerichtete Wollstruktur hohe Druck- und Abreißfestig - keit, die eine dübelfreie Verlegung bis zu einer Windsogkraft 1,6 kn/m² ermöglicht. Die Be schichtung auf den Lamellenoberflächen ermöglicht eine maschinelle Verarbeitung des Klebemörtels auf dem Untergrund sowie den Putz auftrag ohne Pressspachtelung. n Anwendungsgebiet WAP-zh λ D = 0,040 W/(m K) λ = 0,041 W/(m K) n beidseitig beschichtet Nur nabnahme möglich e/ , ,00 15,00 150, , ,00 18,15 145, ,50 6 9,00 21,24 127, ,00 8 8,00 16,30 130, ,00 8 8,00 18,40 147, ,00 6 6,00 20,52 123, ,00 6 6,00 22,60 135,60 L B: Bezeichnungsschlüssel gem. DIN EN 13162: MW-EN T5-DS(T+)-CS(10)5-TR5-WL(P)-SDi*-AFr30-MU1 Nichtbrennbare Steinwolle-Putzträgerplatte als Kernstück für Wärmedä-Verbundsysteme. Durch eine hoch verdichtete Oberlage werden eine hervorragende Putzhaftung und einfachere Verdübelung gewährleistet. Die Beschichtung auf den Plattenoberflächen ermöglicht die maschinelle Verarbeitung des Klebemörtels auf dem Untergrund sowie den Putzauftrag ohne Pressspachtelung. Die Platte ist mit der markierten Seite nach außen (Putzseite) einzubauen. n Anwendungsgebiet WAP-zg λ D = 0,034 W/(m K) λ = 0,035 W/(m K) n beidseitig beschichtet Nur nabnahme möglich 6 7

5 Wärmedä-Verbundsystem Däung für Fensterlaibungen und Brandschutzertüchtigungen Däung von Decken im Innenbereich Laibungsplatte Coverrock LB Ceilrock / PAKET e/ e/ , ,60 13,82 138, , ,20 12,38 123, , ,40 13,82 138, , ,40 11,88 118, , ,80 13,82 138, , ,52 9,65 115, , ,04 11,52 138, , ,60 11,38 113,82 20* ,76 13, ,96 8 7,68 13,17 105,37 30* ,84 13, ,96 6 5,76 14,84 89,03 40* ,88 13, ,96 6 5,76 16,56 99,33 L B: * ,92 11,52 L B: Bezeichnungsschlüssel gem. DIN EN 13162: MW-EN T4-CS(10)5-TR5-AFr35-MU1 Bezeichnungsschlüssel gem. DIN EN 13162: MW-EN T5-DS(T+)-TR5-WL(P)-MU1 Nichtbrennbare Steinwolle-Däplatte für Wärmedä-Verbundsysteme zur Däung von Fensterlaibungen. Verarbeitungsfreundlich durch handliches Format und geringes Gewicht. n Anwendungsgebiet WAP-zg λ D = 0,034 W/(m K) λ = 0,035 W/(m K) n unbeschichtet Nichtbrennbare Steinwolle-Platte für die unterseitige Däung von Decken in Dübel- oder Klebemontage ohne Anforder ungen an die Optik. n Anwendungsgebiet DI λ D = 0,035 W/(m K) λ = 0,036 W/(m K) n einseitig zur Sichtseite beschichtet Nur nabnahme möglich *Auch abnahme möglich Brandriegelplatte Coverrock BR Ceilrock Top e/ e/ , ,52 9,70 116, , ,60 11,41 114, ,96 8 7,68 13,31 106, ,96 6 5,76 14,90 89, ,96 6 5,76 16,59 99,53 Bezeichnungsschlüssel gem. DIN EN 13162: MW-EN T5-DS(T+)-CS(10)5-TR5-WL(P)-SDi*-AFr30-MU , ,00 13,00 104, , ,00 9,90 99, , ,00 12,00 96, ,50 6 9,00 14,10 84, ,00 8 8,00 10,80 86, ,00 6 6,00 12,20 73,20 L B: Nichtbrennbare Steinwolle-Putzträgerplatte für den Einsatz als gebäudeumlaufender Brandriegel oder als Brandbarriere in schwer entflabaren Wärmedä-Verbundsystemen. n Anwendungsgebiet WAP-zg λ D = 0,035 W/(m K) λ = 0,036 W/(m K) n einseitig zur Wandseite (Klebeseite) beschichtet Nur nabnahme möglich L B: ,00 6 6,00 13,60 81,60 Nichtbrennbare Steinwolle-Däplatte mit ein seitiger heller Mineralvlieskaschierung. Für den Wärme-, Schall- und vorbeugenden Brandschutz von Kellerdecken im Alt- und Neubau. Für Bereiche ohne Anforder ungen an die Optik. Geeignet für die Verklebung mit ROCKWOOL Mörtelkleber. Bezeichnungsschlüssel gem. DIN EN 13162: MW-EN T5-CS(10)7,5-TR1-AFr5 n Anwendungsgebiet DI λ D = 0,034 W/(m K) λ = 0,035 W/(m K) n einseitige helle Mineralvlieskaschierung Nur nabnahme möglich 8 9

6 Alle Produkte auf einen Blick Eigenschaften Wärmedäung für WDVS-Fassadenflächen Wärmedäung für WDVS-Fensterlaibungen Eigenschaften Wärmedäung für WDVS- Brandschutz ertüchtigungen Däung von Decken im Innenbereich Coverrock Coverrock II Speedrock II Laibungsplatte Coverrock LB Brandriegelplatte Coverrock BR Ceilrock Ceilrock Top Anwendungsgebiet (DIN ) WAP-zg WAP-zg WAP-zh WAP-zg Anwendungsgebiet (DIN ) WAP-zg DI DI Euroklasse (DIN EN ) nichtbrennbar, A1 nichtbrennbar, A1 nichtbrennbar, A1 nichtbrennbar, A1 Euroklasse (DIN EN ) nichtbrennbar, A1 nichtbrennbar, A1 nichtbrennbar, A1 Schmelzpunkt (DIN ) > 1000 C > 1000 C > 1000 C > 1000 C Schmelzpunkt (DIN ) > 1000 C > 1000 C > 1000 C Nennwert der Wärmeleitfähigkeit (DIN EN 13162) λ D = 0,034 W/(m K) λ D = 0,034 W/(m K) λ D = 0,040 W/(m K) λ D = 0,034 W/(m K) Nennwert der Wärmeleitfähigkeit (DIN EN 13162) λ D = 0,035 W/(m K) λ D = 0,035 W/(m K) λ D = 0,034 W/(m K) Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit (DIN : ) λ = 0,035 W/(m K) λ = 0,035 W/(m K) λ = 0,041 W/(m K) λ = 0,035 W/(m K) Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit (DIN : ) λ = 0,036 W/(m K) λ = 0,036 W/(m K) λ = 0,035 W/(m K) Wasserdampf-Diffusionswiderstandszahl (DIN EN 12086) μ = 1 μ = 1 μ = 1 μ = 1 Wasserdampf-Diffusionswiderstandszahl (DIN EN 12086) μ = 1 μ = 1 μ = 1 Zugfestigkeit senkrecht zur Plattenebene (DIN EN 1607) σ mt 5 kpa σ mt 5 kpa σ mt 80 kpa σ mt 5 kpa Zugfestigkeit senkrecht zur Plattenebene (DIN EN 1607) σ mt 5 kpa Stufe der dynamischen Steifigkeit s 60, 80, Stufe der dynamischen Steifigkeit s Längenbezogener Strömungs widerstand AFri 30 kpa s/m² 30 kpa s/m² 15 kpa s/m² Längenbezogener Strömungs widerstand AFri 30 kpa s/m² 35 kpa s/m² 5 kpa s/m² Druckspannung bei 10 % Stauchung CS(Y) σ 5 kpa σ 5 kpa σ 40 kpa Druckspannung bei 10 % Stauchung CS(Y) σ 5 kpa Besonderheiten Zweischichtcharakteristik Zweischichtcharakte ristik, beid seitige Beschichtung beid seitige Beschichtung Besonderheiten einseitig beschichtet (Kleberseite), Format an Brandriegel bzw. -barrieren angepasst Zweischichtcharakteristik, einseitig beschichtet (Sichtseite) Zweischicht charakteristik, Oberfläche Mineralvlies kaschierung Abmessungen in Abmessungen in n in 60, 80, 100, 120, 140, 160, 180, , 100, 120, 140, 160, 180, , 60, 80, 100, 120, 140, 160, 180, 200, 220, , 30, 40, 50 n in 100, 120, 140, 160, , 80, 100, 120, 140, 160, , 80, 100, 120, 140, 160, 180 m² pro *Platte **Lamelle 0,5* 0,5* 0,24** 0,48* m² pro Platte 0,24 0,48 0,

7 ROCKWOOL Lieferservice Erreichbarkeit und Planungsablauf Strukturierte Abläufe Die Prozesse zwischen Auftragseingang und Anlieferung sind bei ROCKWOOL exakt definiert und in mehrere Phasen unterteilt. Die nachstehende Tabelle dokumentiert an nähernd diesen Ablauf und gibt Ihnen eine Übersicht über unsere i. d. R. üblichen Abfolgen. Anlieferung SO GEHT S GANZ EINFACH: Nutzen Sie die beiliegende Checkliste zur Anlieferung für Ihre Planung der Anlieferung und schicken Sie uns das Formblatt per Fax an folgende Nuer: +49 (0) Informationen zum Auftragsstatus Bestellstatus Information Zeitpunkt Eingang Bestellung Auftragsbestätigung mit Liefertermin nach abgeschlossener Auftragserfassung Produktionsplanung Transportplanung Lieferavis 1 2 bis 3 Arbeitstage vor dem Liefertermin Verladung Lieferavis 2 1 bis 2 Arbeitstage vor dem Liefertermin Transport Anlieferung telefonische Auskunft durch den Auftragsservice Liefertag Lieferavis 1 Bereits nach Abschluss der Transportplanung (mindestens zwei Arbeitstage vor Anlieferung) erhalten Sie den ersten Avis der Lieferung. Dieser Service ist nur für Lieferungen innerhalb Deutschlands ab den deutschen Werken möglich. Im Lieferavis 1 sind die folgenden Informationen enthalten: n Liefertermin n Ihre Bestellnuer n Transportnuer n Lieferadresse/Empfänger n Materialnuer, -bezeichnung und -menge n beauftragte Spedition mit Telefonnuer n voraussichtliche Lieferzeit n geplante Entladestelle Aufgrund von Gegebenheiten, die wir nicht beeinflussen können, wie beispielsweise Verkehrsunfälle/-staus, können wir leider keine stundengenauen Termine angeben. Lieferavis 2 Sobald die Verladung abgeschlossen ist und der Lkw das Werk verlassen hat, erhalten Sie Lieferavis 2, der weitere Angaben enthält: n Kennzeichen des Lieferfahrzeugs n Mobilnuer des Fahrers n Transportbeginn ab Werk Über eventuelle Verzögerungen informieren wir Sie bereits zu diesem Zeitpunkt. Beide Lieferavise schicken wir Ihnen per Fax oder zu. Hinweis: Wenn Sie zusätzlich den Avis der Lieferung telefonisch, z. B. beim Bauleiter, wünschen, geben Sie dies bitte bei der Bestellung an. Der Fahrer oder der Speditionsdisponent wird sich dann unter der von Ihnen angegebenen Telefonnuer mit dem Ansprechpartner in Verbindung setzen. Allgemeines zum Lieferservice Unsere Preise beinhalten die Anlieferung frei BRD Festland, standardmäßig ohne Entladung. Sollte eine Zustellung mit der Autofähre oder dem Autozug erforderlich sein, müssen wir die dadurch entstehenden Zusatzkosten weiterbelasten. Achten Sie bei der Bestellung bitte darauf, die genaue Liefer adresse anzugeben. Unklarheiten, z. B. eine fehlerhafte oder ungenaue Baustellenanschrift, können einen erhöhten Zeitaufwand und damit Lieferverzögerungen nach sich ziehen. Unter Umständen, z. B. wegen der zwingend notwendigen Einhaltung der gesetzlichen Lenkzeiten, bedeutet dies für nachfolgende Kunden sogar eine Verschiebung von deren Anlieferung auf den nächsten Tag. Bitte prüfen Sie vor der Bestellung, ob die Zufahrt für eine Anlieferung per Lkw möglich ist (Höhe von Unterführungen, Breite der Zufahrt und zulässiges Gewicht, Wendemöglichkeiten, Innenstadtverhältnisse etc.). Für unsere eingesetzten Jumbo-Hängerzüge gelten folgende technische Daten: Bitte beachten Sie, dass es vor allem zu Wochenbeginn ange sichts der begrenzten Verfügbarkeit von Lkw mit Mit nahmestapler zu Engpässen koen kann. Standardanlieferung mit Mitnahmestapler Diese Art der Anlieferung erfolgt mittels Jumbo-Hängerzug, welcher zusätzlich einen Mitnahmestapler mitführt. Die Entladung des Materials erfolgt durch den mitgeführten Mitnahmestapler. Aufgrund der Beschaffenheit der Mitnahmestapler (Mitnahmestapler sind nicht geländegängig) ist eine Verteilung des Materials auf der Baustelle nur bedingt möglich. Daher sollte der Fahrweg zwischen Jumbo-Hängerzug und Abladeplatz nicht mehr als einfach 25 m betragen. Für die von uns eingesetzten Mitnahmestapler gelten folgende technische Daten: auf Anfrage n Hubhöhe: n Tragkraft: n Eigengewicht: n Masthöhe: max. 2,80 Meter max. 2,50 Tonnen ca. 2,00 Tonnen max. 2,40 Meter n Höhe: n Innenhöhe: n Länge: n Breite: n Wendekreis: n Leergewicht: 4,00 m 3,00 m 20,00 m 2,60 m 29,00 m 17,00 t Eine Entladung ist generell nur auf befahrbaren, befestigten und eben erdigen Flächen möglich (weder Stufen noch Schwellen und Steigung des Fahrtwegs max. 20 %). Der Auftragsservice teilt Ihnen gerne die Konditionen für diesen Zusatzservice mit. Eine Anlieferung ist generell nur auf befahrbaren und befestigten Flächen möglich. Aufgrund der geringen Bodenfreiheit der eingesetzten Lkw sollte das Gelände außerdem ausreichend eben sein. Motorwagenanlieferung mit Mitnahmestapler Diese Sonderlogistik eignet sich besonders für Baustellen mit beschränkten Zufahrts- und Rangiermöglichkeiten, da die Baustelle lediglich mit dem Motorwagen befahren wird. Unser Auftragsservice ist für Sie erreichbar: n montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis Uhr n freitags von 8.00 Uhr bis Uhr Bitte beachten Sie: Eine Anlieferung ist generell nur auf befahrbaren, befestigten und ebenerdigen Flächen bzw. Straßen möglich. Standardanlieferung Die Anlieferung erfolgt standardmäßig auf Jumbo-Hänger zügen. Die Entladung kann von der Seite oder von hinten erfolgen. Dazu lässt sich die Plane hinten und an mindestens einer der Seiten öffnen. Bei palettiertem Material ist eine Entladung mit Entladehilfen grundsätzlich möglich. Falls Sie beispielsweise einen Jumbo-Hängerzug mit Mitnahmestapler benötigen, geben Sie dies bitte bei der Bestellung an. Der Auftragsservice teilt Ihnen gerne die Konditionen für diesen Zusatzservice mit. Die Anlieferung erfolgt mittels eines speziellen Jumbo-Hängerzugs mit Mitnahmestapler. Der mitgeführte Anhänger mit Wechselbrücke wird vor Anlieferung abseits geparkt. Somit können mittels Motorwagen 60 T bzw. 36 n und durch Tausch der Wechselbrücken bis zu 120 T bzw. 72 n durch eine Anlieferung übergeben werden. Der Auftragsservice teilt Ihnen gerne die Konditionen für diese Sonderlogistik mit. Diese Distributionsform bedarf der Bestellung und gesonderten Terminrücksprache

8 Der Lieferservice auf einen Blick DEUTSCHE ROCKWOOL GmbH & Co. KG Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen Stand: n schnelle Auftragserfassung und -bestätigung n umfassender Avis n hohe Pünktlichkeit Nachstehend sind unsere i. d. R. üblichen, jedoch nicht rechtsverbindlichen Standardleistungen in Bezug auf Auftragsabwicklung und Lieferservice detailliert dargestellt. Lieferzeit/Lieferservice Lieferzeit für Preislistenprodukte im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazität Auftragseingang arbeitstäglich bis Uhr, freitags bis Uhr Auftragsbestätigung Lieferavis ab 3 nachfolgenden Arbeitstagen nach Auftragseingang Lieferung täglich von 7.00 bis Uhr kurzfristig detailliert zweimalig Bei einer nur mit unserer schriftlichen Zustiung möglichen Stornierung, zu welcher auch eine Mengenreduzierung gehört, werden wir eine pauschale Belastung von netto 360,00 vornehmen. Liefergenauigkeit/Lieferzeitraum (ca.) mengenunabhängig Mengen Mindestmenge pro Auftrag Mindermengenzuschläge Tagestermin mind. 1 * *Bitte beachten Sie, dass kostenpflichtige Europaletten zum Einsatz koen (Abweichung: Laibungsplatte Coverrock LB auch paketweise erhältlich). Sonderleistungen/weitere Informationen Kosten Kosten gemäß Jahresvereinbarung gemäß Jahresvereinbarung T = Transportkubikmeter Lkw abplanbar nach Absprache/Verfügbarkeit auf Anfrage Entladehilfe (bei palettierten Produkten)* Anlieferung mit Jumbo-Hängerzug nach Absprache/Verfügbarkeit Entladung durch Fahrer mittels Mitnahmestapler (nicht geländegängig, Untergrund muss befestigt sein) mind. Durchfahrthöhe 4,20 m Achtung: Fahrzeuge haben geringe Bodenfreiheit Kosten gemäß Jahresvereinbarung frei BRD Festland Wechselbrücken nach Absprache/Verfügbarkeit auf Anfrage Sonderlogistik *Ausnahme: Laibungsplatte Coverrock LB. nach Absprache/Verfügbarkeit Motorwagenanlieferung mit Mitnahmestapler gemäß Jahresvereinbarung I. Allgemeines Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere, auch zukünftigen Lieferungen und Leistungen jedweder Art, auch wenn wir nicht jeweils gesondert darauf hinweisen; Geschäftsbedingungen unseres Auftraggebers (= AG) sind nur wirksam, wenn wir sie für den jeweiligen konkreten Vertragsabschluss ausdrücklich schriftlich anerkennen; wird der Auftrag vom AG abweichend von unseren Geschäftsbedingungen bestätigt, so gelten auch dann nur unsere Geschäftsbedingungen, selbst wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen. Ist der AG mit der alleinigen Geltung unserer Geschäftsbedingungen nicht einverstanden, so hat er sofort in einem gesonderten Schreiben ausdrücklich darauf hinzuweisen. Spätestens jedoch mit der Entgegennahme unserer Lieferung/Leistung gelten unsere Bedingungen als anerkannt, insbesondere der in Ziffer IX. geregelte erweiterte umfassende Eigentumsvorbehalt. II. Angebot und Abschluss, vereinbarte Beschaffenheit, Leistungserklärungen, Produkt informationen, Hinweise Unsere Angebote sind freibleibend. Alle Vereinbarungen mit uns, ferner unsere Erklärungen, insbesondere eine evtl. Garantie für die Beschaffenheit der Ware, werden erst durch unsere ausdrück liche schriftliche (zwei Unterschriften, auch Faksimile, z. B.: gez.) Bestätigung rechtswirksam. Jedwede telefonischen und persönlichen Auskünfte sind stets bis zu unserer vorerwähnten Bestätigung unverbindlich, ebenso die in Prospekten, Katalogen, Preislisten, Rundschreiben, Anzeigen, Downloads etc. enthaltenen Angaben, insbesondere Zeichnungen, Abbildungen, Anleitungen, technische Daten, Gewichts und Maßangaben sowie Eigenschafts und Leistungsbeschreibungen, welche unter Berücksichtigung der einschlägigen DIN, DIN EN und sonstigen Normen eine annähernde, jedoch von uns jederzeit einseitig und ohne Ankündigung abänderbare bloße Anpreisung beinhalten. Die vereinbarte Beschaffenheit ergibt sich mangels anderweitiger ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung jedoch ausschließlich aus dem jeweiligen Text unserer Angebote, Lieferscheine und Rechnungen sowie den für unsere Produkte einschlägigen DIN und DIN EN Normen. Wird nach Muster verkauft, so gilt dieses nur als Typenmuster zur ungefähren Beschreibung der Ware; Struktur bzw. farbliche Gegebenheiten können abweichen. Dies ist auch bei Nachbestellungen möglich. Auch soweit wir Ware in nicht üblichen Abmessungen liefern, handelt es sich um vertretbare Sachen, die wir nicht für ein bestites Gewerk des AG herstellen, selbst wenn uns vor Auftragserteilung bereits der endgültige Verwendungszweck mitgeteilt worden sein sollte. Auch insoweit gilt stets Kaufvertragsrecht nach Maßgabe dieser Geschäftsbedingungen. Die erforderliche Zurverfügungstellung der Abschrift der jeweiligen Leistungserklärung unserer Bauprodukte gem. Art. 4 ff. EU BauPV erfolgt ausschließlich in Dateiform auf unserer Website, die wir im Rahmen der CE Kennzeichnung auf unserem jeweiligen Produktetikett angeben bzw. die durch einen Barcode, QR Code oder eine andere Alternativlösung aufzurufen ist. Die jeweilige Datei kann ausgedruckt oder zunächst auch nur heruntergeladen und gespeichert und als solche auch in elektronischer Weise anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Die von uns produzierten Bauprodukte sind von den Pflichten der REACH VO nicht betroffen. Die bei uns üblichen Produktinformationen, Handlungsanleitungen, Verarbeitungshinweise u. dgl. mehr finden Sie als Downloads auf unserer Website. III. Preise und Zahlungsbedingungen Mangels unserer anderweitigen Bestätigung gelten die am Tage der Lieferung in unseren jeweils gültigen Preislisten angegebenen Preise (netto ab Lager oder ab Werk zuzüglich Verpackung, Fracht und Mehrwertsteuer). Unsere Rechnungen sind sofort drei Werktage nach Rechnungsdatum fällig und zahlbar innerhalb eines Monats nach Rechnungsdatum ohne Abzug; bei Zahlungseingang innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum gewähren wir 2 % Skonto, jeweils bezogen auf den Warenwert ohne Verpackungs und Frachtanteil; vorausgesetzt ist jeweils, dass keine sonstigen Zahlungen überfällig sind; in diesem Falle werden Zahlungen des AG, selbst wenn sie einen anderslautenden Zweckvermerk haben, zunächst gem. 366 Abs. 2, 367 BGB verrechnet. Bei verspäteter Zahlung hat der AG vom Fälligkeitstag an Zinsen in Höhe von fünf und ab dem 31. Tag ab Rechnungsstellung in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen; die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt uns vorbehalten; insbesondere sind wir berechtigt, für jede Mahnung als Bearbeitungsgebühr 10,00 zzgl. MwSt. in Rechnung zu stellen. Schecks werden nur zahlungshalber entgegengenoen. Kot der AG seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach oder werden uns Umstände bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischem Ermessen geeignet sind, seine uneingeschränkte Zahlungsfähigkeit und willigkeit in Frage zu stellen, sind wir berechtigt, alle Forderungen sofort zahlbar zu stellen und für evtl. noch ausstehende Lieferungen Vorkasse zu verlangen. Sofern unsere Forderung gegen den AG das ihm unsererseits ausschließlich intern eingeräumte, jederzeit ohne Gründe änderbare Kreditlimit erreicht hat, sind wir berechtigt, für weitere Lieferungen jeweils Vorkasse zu verlangen. Ein Zurückbehaltungsrecht insoweit, gleich aus welchem Grund, aus früheren oder anderen Geschäften, steht dem AG nicht zu. Eine Aufrechnung des AG ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig titulierten Gegenforderungen zulässig. IV. Liefer- und Leistungszeit, Menge Mangels unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung gelten Lieferfristen und termine als verbindlich nur annähernd. Lieferfristen beginnen mit dem Zugang unserer Bestätigung und verstehen sich ab Werk bzw. ab Lager; sie gelten auch mit der Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig versandt werden kann. Bei Aufträgen auf Abruf beginnt die Lieferfrist mit dem Arbeitstag (Mo. Fr.), der auf den Arbeitstag folgt, an dem der jeweilige Abruf uns zu unseren üblichen Bürozeiten erreicht hat. Ereignisse höherer Gewalt einschließlich währungs und handelspolitischer oder sonstiger hoheitlicher Maßnahmen, Streiks, Aussperrungen, Fabrikations und Lagerstörungen etc., welche uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen uns, nach unserer Wahl den Lieferzeitpunkt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Vorlaufzeit hinauszuschieben oder hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils der Lieferung ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wird die Durchführung des Vertrages für den AG unzumutbar, kann er nach angemessener, auch die Dauer der vorerwähnten höheren Gewalt berücksichtigender Nachfristsetzung lediglich hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurücktreten, sofern ihm das Festhalten am Vertrag im Übrigen zuzumuten ist. Aus fabrikations und transporttechnischen Gründen behalten wir uns eine Mehr oder Minderlieferung von bis zu 3 % vor. Zu Teillieferungen sind wir in einem für den AG zumutbaren Umfang berechtigt. V. Verpackung, Versand und Gefahrübergang, leihweise Überlassung Mangels anderweitiger Vereinbarung liefern wir unverpackt ab Lager oder Werk. Eventuelle Verpackungen nehmen wir auf ausdrücklichen oder aber stillschweigenden, für uns erkennbaren Wunsch des AG als Transportverpackung vor; evtl. Europaletten werden von uns mit einem Kaufpreis belastet. Für die Entsorgung unserer sämtlichen Verpackungen ist, soweit gesetzlich zulässig, der AG unter eigener Kostentragung zuständig; ansonsten wird die Entsorgung im Rahmen der gesetzlichen Bestiungen durch ein flächendeckendes Entsorgungssystem, dem wir angeschlossen sind, vorgenoen, dessen Vorgaben der AG stets zu beachten hat. Versandweg und Transportmittel sind mangels entgegenstehender Weisung des AG unserer Wahl überlassen. Mit der unbeanstandeten Übergabe der Ware an den ersten Spediteur oder Frachtführer, gleichgültig ob der AG oder wir diese beauftragt haben, spätestens mit dem Zeitpunkt, zu dem die Ware unser Werk oder Lager verlässt, geht die Gefahr, auch bei Lieferung frei Bestiungsort wir schließen keine Transportversicherung ab, auf den AG über; auf Verlangen treten wir evtl. Schadensersatzansprüche gegen Dritte an den AG ab. Die unverzügliche Entladung obliegt dem AG. Leihweise überlassene Gegenstände sind pfleglich zu behandeln und mangels entgegenstehender schriftlicher Vereinbarung gereinigt und in unbeschädigtem Zustand unverzüglich frachtfrei zurückzusenden. Evtl. Weiteres ergibt sich aus unseren Druckschriften. VI. Beratung Für Planungs, Beratungs, Verarbeitungshinweise und richtlinien u. dgl. mehr wird eine wie auch ier geartete Haftung nur übernoen, sofern wir die Vorschläge dem AG auf dessen schriftliche Anfrage verbindlich und schriftlich sowie bezogen auf ein bestites, uns bekanntes Bauvorhaben mitgeteilt haben. In jedem Falle bleibt der AG verpflichtet, unsere Vorschläge unter Einbeziehung unserer Ware auf die Eignung für den von ihm vorgesehenen konkreten Verwendungszweck hin zu untersuchen, ggf. durch Probe verarbeitung bzw. Anlegen einer Probefläche sowie unter Einbeziehung von Architekten, Fachingenieuren u. Ä. mehr. Für mündliche, insbesondere telefonische Auskünfte übernehmen wir keine Haftung, da diese Auskünfte unverbindlich sind. Entsprechendes gilt für die Überprüfung von durchgeführten Arbeiten. VII. Mängelrüge und Mängelrechte Der AG bzw. bei Streckenlieferungen sein Abnehmer haben unsere Ware, auch bei Lieferung nach Muster, bzw. unsere Leistung unverzüglich nach ihrem Eintreffen bzw. ihrer Erbringung auf ihre Ordnungsmäßigkeit, so auch hinsichtlich Spezifikation und Menge, und Geeignetheit ggf. durch Probeverarbeitung hin zu untersuchen und eine Schlecht oder Falschlieferung/ leistung oder Mehr /Mindermengenlieferung unverzüglich schriftlich konkret zu reklamieren. Nicht offensichtliche Mängel sind nach Kenntnisnahme ebenfalls unverzüglich schriftlich konkret zu rügen. Bei Schlecht oder Falschlieferung sind die Be und Verarbeitung ebenso wie eine Weiterveräußerung unverzüglich zu unterlassen. Spätestens nach Ablauf von zwei Wochen, bei offensichtlichen Mängeln ab Eingang der Ware/Leistung, bei nicht offensichtlichen Mängeln ab deren Kenntnisnahme, gilt die Ware/Leistung als ordnungsgemäß genehmigt, sofern die Mängelrüge uns bis dahin nicht zugegangen ist. Bei rechtzeitiger und begründeter Mängelrüge von Ware bereits produktionsspezifisch ist die Beseitigung von deren Mangel i. d. R. ausgeschlossen kann der AG als Nacherfüllung i. S. d. 439 BGB lediglich die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen, wobei er die mangelhafte Sache nach Maßgabe der 346 bis 348 BGB zurück zu gewähren hat. Anstelle dessen sind wir nach unserer Wahl berechtigt nach einer fehlgeschlagenen Ersatzlieferung auch verpflichtet den entsprechenden bezahlten Rechnungswert oder, sofern der jeweilige Mangel die Gebrauchstauglichkeit nicht nachhaltig beeinträchtigt, den Minderwert zu erstatten. Sollten wir dennoch rechtlich verpflichtet sein, dem AG, ggf. auch als Rückgriffsanspruch gem. 445a BGB, die i. S. d. 439 III BGB erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften Ware und den Einbau der danach evtl. gelieferten Ersatzware zu ersetzen, so setzt diese Verpflichtung insgesamt voraus, dass im Zweifel vom AG detailliert darzulegen, durch Unterlagen zu belegen und demzufolge zu beweisen : die Ware in jedweder Hinsicht vor Einbau stets ordnungsgemäß transportiert und gelagert sowie vor Einbau nicht in irgendeiner Form, von einem evtl. Zuschnitt abgesehen, verändert worden ist sowie unter Beachtung von unseren Hinweisen, Einbauvorschriften u. dgl. mehr, Normen und sonstigen Vorgaben fachmännisch, ordnungsgemäß und entsprechend ihrer Art und ihrem üblichen Verwendungszweck eingebaut wurde, der Mangel trotz Beachtung der jeweiligen unverzüglichen Untersuchungs und Rügepflicht bei jeweiliger Anlieferung und einer erneuten Untersuchung kurz vor Einbau erst nach dem Einbau erkennbar war, wir unverzüglich schriftlich und konkret über den Mangel nach dessen Erkennen nach dem Einbau informiert und auch über die weitere Abwicklung stets unverzüglich schriftlich unterrichtet wurden, uns die Möglichkeit eröffnet wurde, den Mangel vor Ort uneingeschränkt ggf. auch unter Entnahme von Materialproben zu analysieren, uns bei berechtigter Mängelrüge auf unsere schriftliche Aufforderung hin die Möglichkeit eingeräumt wurde, auf unsere Kosten den Mangel selber bzw. durch beauftragte geeignete Dritte beseitigen zu lassen, wir im Übrigen rechtzeitig die uneingeschränkte Möglichkeit erhalten haben, das Entfernen der mangelhaften Ware und den Einbau der Ersatzware vor Ort selber und/oder durch von uns beauftragte Dritte zu beobachten und, auch mit dem Recht der Entnahme von Materialproben, zu dokumentieren, im Übrigen die zur Mangelbeseitigung aufzuwendenden Kosten verhältnismäßig i. S. d. 439 IV BGB sind. Ein darüber hinausgehender Anspruch auf Ersatz von jedweden Aufwendungen, Schadenersatz u. dgl. mehr, insbesondere auch bei leichter Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Sofern dem AG solche Ansprüche dennoch zustehen, ist unsere Haftung insoweit der Höhe nach begrenzt bei fehlendem Verschulden bzw. leichter Fahrlässigkeit auf das Zweifache, ansonsten auf das Vierfache des bezahlten Nettorechnungswertes (nach Abzug aller wie auch ier gearteten Nachlässe, Abzüge, Rückvergütungen etc.), jeweils bezogen auf die entsprechende Menge des mängelbehafteten Materials. Sofern es zur Mängelbeseitigung eingesetzt wird, ersetzen wir darüber hinaus durch Nachlieferung ordnungsgemäßen Materials in entsprechendem Umfang das mangelhafte Material. Wegen mangelhafter Teillieferungen kann der AG keine Mängelrechte bezüglich der übrigen, nicht mangelhaften Mengen geltend machen. Die Verjährung evtl. Mängelansprüche richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. VIII. Haftungsbegrenzung und -ausschluss; Verfallklausel Vertragliche und sonstige Schadensersatzansprüche, insbesondere aus unerlaubter Handlung, des AG uns gegenüber sind bei leichter Fahrlässigkeit, sofern in diesen Bedingungen nichts anderes geregelt, ausgeschlossen, ferner bei grober Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen, sofern es sich nicht um die Verletzung von Hauptpflichten oder wesentlichen Nebenpflichten handelt, es sei denn, dieser Erfüllungsgehilfe ist von uns nicht mit der nötigen Sorgfalt ausgewählt worden. Generell ist jedoch die Haftung ausgeschlossen für bei Vertragsschluss oder bei Pflichtverletzung nicht vorhersehbare Schäden, die dem Herrschafts bzw. Risikobereich des AG zuzurechnen sind, insbesondere die Haftung für Mangelfolgeschäden, so insbesondere auch für durch die mangelhafte Ware verursachte weitere Sachschäden, Mietausfall, Betriebsunterbrechungsschäden u. dgl. mehr. Soweit unsererseits dennoch eine Haftung besteht, ist diese suenmäßig auf 1 Mio. für Personen- und 0,5 Mio. für Sach- und Vermögensschäden begrenzt. Soweit wir, sofern rechtzeitig, also in nicht verjährter Zeit, und ordnungsgemäß in Anspruch genoen, irgendeine Haftung schriftlich dem Grunde oder aber teilweise der Höhe nach ablehnen, verjähren/verfallen geltend gemachte evtl. Ansprüche spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Zugang der Ablehnung, soweit wir durch eingeschriebenen Brief mit der Ablehnung auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben und der Anspruch nicht innerhalb dieser Frist rechtshängig gemacht worden ist. IX. Eigentumsvorbehalt Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher auch künftiger Ansprüche, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den AG jetzt oder künftig zustehen, unser Eigentum (= Vorbehaltsware). Auch wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden, geht unser Eigentum nicht unter. Bei laufender Rechnung dient die Vorbehaltsware zur Sicherung unserer Saldoforderung, die auch evtl. Rückgriffsansprüche, insbesondere aus evtl. scheckmäßiger Haftung, umfasst. Be und/oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller i.s.d. 950 BGB, jedoch ohne uns zu verpflichten. Bei Verarbeitung mit anderen, uns nicht gehörenden Waren durch den AG steht uns das Miteigentum an der hergestellten Sache im Verhältnis des Rechnungswertes unserer verarbeiteten Vorbehaltsware zu der Sue der Rechnungswerte aller anderen bei der Herstellung verwendeten Waren zu (ebenfalls: = Vorbehaltsware). Wird unsere Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden und erlischt dadurch unser Eigentum an der Vorbehaltsware entsprechend 947, 948 BGB, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum des AG an dem vermischten Bestand oder der einheitlichen Sache im Umfang des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware auf uns übergeht und der AG diese Güter für uns unentgeltlich verwahrt, die dann ebenfalls Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen sind. Der AG darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er uns gegenüber nicht im Verzug ist, veräußern. Die diesbezüglichen Forderungen des AG gegen seinen Kunden bei Be-/Verarbeitung bzw. Vermischung/Verbindung in entsprechender vorerwähnter anteiliger Höhe werden bereits jetzt an uns in entsprechender Höhe abgetreten. Der AG ist berechtigt, diese Forderungen bis zu unserem jederzeit zulässigen und wirksamen Widerruf einzuziehen. Kot er jedoch uns gegenüber in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Einzugsermächtigung zu widerrufen und/oder die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen, ohne dass ihm gegen diesen Herausgabeanspruch ein Zurückbehaltungsrecht zusteht und ohne dass wir hierdurch vom Vertrag zurücktreten. Im Falle des Widerrufs der Einzugsermächtigung sind wir berechtigt, den Drittschuldner von der Abtretung zu unterrichten und Zahlung an uns zu verlangen, der AG ist verpflichtet, die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte unverzüglich zu erteilen und uns die erforderlichen Liefer und Rechnungsunterlagen in Kopie auszuhändigen. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen nicht nur vorübergehend um insgesamt mehr als 20 %, geben wir auf Verlangen des AG Sicherheiten in entsprechender Höhe nach unserer Wahl frei. X. Urheberrechte, anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand An sämtlichen unserer Texte, Darstellungen und Abbildungen jedweder Art etc., gleichgültig in welcher Form (u. a. Druckschriften, Website) veröffentlicht, stehen uns die entsprechenden Urheberrechte zu, sodass deren Nutzung und Verwendung nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung gestattet ist. Das in der Bundesrepublik Deutschland geltende Recht wird unter Ausschluss der Bestiungen des Haager Kaufrechts (EKG/EAG) und des Einheitlichen UN Kaufrechts (CISG) vereinbart. Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz unseres Unternehmens, wir sind jedoch auch berechtigt, den AG vor dem Gericht seines Sitzes zu verklagen

9 DEUTSCHE ROCKWOOL GmbH & Co. KG Postfach Gladbeck T +49 (0) F +49 (0) HR A 5510 Gelsenkirchen Unsere technischen Informationen geben den derzeitigen Stand unseres Wissens und unserer Erfahrung wieder. Verwenden Sie bitte die jeweils neueste Auflage dieses Produktkatalogs, denn Erfahrungs- und Wissensstand entwickeln sich stets weiter. In Zweifelsfällen setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Die beschriebenen Anwendungsbeispiele können besondere Verhältnisse des Einzelfalles nicht berücksichtigen und erfolgen daher ohne Haftung. Es gelten ausschließlich unsere umseitig abgedruckten Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen PM/T/02/18/0/nz Geschäftsbereich Handel Vertrieb WDVS Angebote/Auftragsservice T +49 (0) F +49 (0) Umwelt-Produktdeklaration Das Institut Bauen und Umwelt e. V. hat die Mineralwolle-Dästoffe der Deutschen ROCKWOOL mit dem konsequent auf internationale Standards abgestiten Öko-Label Typ III zertifiziert. Diese Deklaration ist eine Umwelt-Produktdeklaration gemäß ISO und beschreibt die spezifische Umweltleistung von unkaschierten ROCKWOOL Steinwolle-Dästoffen in Deutschland. Sie macht Aussagen zum Energie- und Ressourceneinsatz und bezieht sich auf den gesamten Lebenszyklus der ROCKWOOL Dästoffe einschließlich Abbau der Rohstoffe, Herstellungsprozess und Recycling. Erzeugnisse aus MINERALWOLLE RAL-Gütezeichen ROCKWOOL Steinwolle-Dästoffe sind mit dem RAL-Gütezeichen gekennzeichnet und damit als gesundheitlich unbedenklich bestätigt. Nach den strengen Kriterien der Güte- und Prüfbestiungen der Gütegemeinschaft Mineralwolle e.v. unterliegen sie ständigen externen Kontrollen, die die Einhaltung der Kriterien des deutschen Gefahrstoffrechts und der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 garantieren. Biolösliche ROCKWOOL Steinwolle-Dästoffe bieten hervorragenden Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz bei hoher Sicherheit. Der Blaue Engel Zahlreiche ROCKWOOL Dästoffe wurden mit dem Blauen Engel für emissionsarme Wärmedästoffe und Unterdecken aus gezeichnet. Das Umweltzeichen kennzeichnet solche Wärme dästoffe und Unterdecken, die über die gesetz lichen Bestiungen hinaus schadstoffarm her ge stellt und in der Wohnumwelt aus gesundheitlicher Sicht unbedenklich sind. Für die Ver gabegrundlagen werden Wärme däung, Schallschutz und Begrenzung der Emissionen aus den Produkten berücksichtigt.

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