Tauchabteilung des VFL Lüneburg Regeln für das Tauchen im Kalkbruchsee (Stand: )
|
|
- Nadine Berg
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Für das Tauchen im Kalkbruchsee gibt es Regeln, die unbedingt einzuhalten sind. Diese Regeln dienen eurer Sicherheit. Bitte nicht vergessen: Auch wir, die Taucher, sind Gäste am See. Der Eigentümer des Sees, der Lüneburger Angelverein e.v., kann uns jederzeit, wenn wir die Regeln zur Nutzung des Kalkbruchs nicht konsequent einhalten, die Tauchgenehmigung für den See entziehen. Deshalb gilt: Haltet euch strikt an die unten aufgeführten Regeln: Wer gegen sie verstößt, muss mit einer Abmahnung oder gar mit dem Ausschluss aus der Abteilung rechnen. 1. Wer darf tauchen? Tauchen dürfen nur Mitglieder der Tauchabteilung des VfL Lüneburg. 2. Was ist vor dem Tauchen im Kalkbruch zu beachten? 2.1. Wer im Kalkbruch tauchen will, muss sich vorher anmelden. Dies ist möglich - als Eintragung im Kalkbruch-Buch, das im Flur des Vereinsheims ausliegt, oder - als Nachricht auf dem Anrufbeantworter (Tel / oder -48) oder - als Fax- Nachricht: 04131/ oder - als an: tauchen@vfl-lueneburg.de tauchen.vfl-lueneburg@online.de - per schriftlicher Nachricht, die ihr in den Briefkasten des Vereins (an der Eingangstür von LÜNEdive) einwerft. Die Anmeldung muss die folgenden Informationen enthalten: Wer taucht wann mit wem? Wer nicht korrekt angemeldet ist, hat keinen Versicherungsschutz Der Mitgliedsausweis der Tauchabteilung muss zum Tauchen im Kalkbruch immer mitgeführt und auf Aufforderung Mitgliedern des Lüneburger Angelvereins und des VfL Lüneburg vorgezeigt werden. 3. Was ist beim Tauchen zu beachten? Wie dürfen wir den Kalkbruchsee nutzen? 3.1 Das Gelände des Kalkbruchs darf nur zum Tauchen genutzt werden. Andere Aktivitäten, wie Schwimmen im See oder Sonnenbaden auf den angrenzenden Grünflächen, sind auch für die Mitglieder der Tauchabteilung untersagt. 3.2 Die Ausbildung und der Tauchbetrieb in der Tauchabteilung erfolgen nach den Standards von PADI. Das bedeutet u.a., dass OWD-Taucher nicht tiefer als 18 Meter und nicht nach Einbruch der Dunkelheit tauchen dürfen. Es ist strikt untersagt, ohne Buddy zu tauchen. Wer alleine taucht, wird umgehend aus der Tauchabteilung ausgeschlossen. Bei Gewitter darf nicht, bei geschlossener Eisdecke nur nach vorhergehender Genehmigung des Vorstandes getaucht werden. 3.3 Das Tauchen im Kalkbruch soll aus Sicherheitsgründen möglichst nur mit einer kaltwassertauglichen Konfiguration (zwei getrennte erste Stufen ) erfolgen. Ab ist das Tauchen nur noch mit einer kaltwassertauglichen Konfiguration (zwei getrennte erste Stufen ) erlaubt. 3.4 Als Einstiegsstelle darf nur die Straße genutzt werden. Achtet beim Tauchen auf die Sperrgebiete (s. Anlage 1). Diese Bereiche hängen auch auf dem Parkplatz des Kalbbruchsees aus. Im Sperrgebiet 1 ist eine Wassertiefe von mindestens 7 m einzuhalten, das Schilf darf nicht betaucht werden. Das Sperrgebiet 2 ist für Taucher tabu, wenn dort Angler sind. Dies ist vor dem Abtauchen zu prüfen. Am Steilhang muss besonders vorsichtig getaucht werden, da die Gefahr besteht, dass Sediment abrutscht. 3.5 In der Zeit vom bis darf nicht im Flachwasserbereich (Mindesttiefe: Drei Meter) getaucht werden, um die Fische in der Laichzeit zu schützen. Seite 1
2 3.6 Es ist strikt untersagt, ohne vorhergehende Erlaubnis des Vorstandes etwas im See zu versenken. 3.7 Im Kalkbruch können wir während der Trainingszeiten (s. Anlage 2) tauchen. Es ist auch möglich, außerhalb der offiziellen Trainingszeiten zu tauchen, wobei jedoch zu beachten ist: Es darf nur in der Zeit zwischen 9.00 und Uhr getaucht werden. Nachttauchen darf nur 1 x in der Woche stattfinden, daher sollten sich bitte alle Interessierten in einem Aushang eintragen, damit sich andere dem Termin anschließen können. 3.8 Die Zeiten für die Ausgabe und Rücknahme der Vereinsausrüstung und das Füllen von Privatflaschen sind der Anlage 2, die Verleihbedingungen der Anlage 3 zu entnehmen. 4. Wo darf ich parken? 4.1. Während der Trainingszeiten (s. Anlage 1) darf nur der Parkplatz Volgershall (Parkplatz der Universität und des Studienseminars) genutzt werden. Die Karten zur Nutzung dieses Parkplatzes können gegen Pfand bei der Geräteausgabe entliehen und müssen nach dem Tauchen wieder abgegeben werden Nur aus Anlass des privaten Tauchens hat uns der Lüneburger Angelverein freundlicherweise auch erlaubt, Parkflächen innerhalb des eingezäunten Bereichs am See zu nutzen: Hier dürfen allerdings nur die für die Taucher ausgewiesenen Flächen genutzt werden (s. Anlage 4). Sollten alle für Taucher vorgesehenen Parkplätze besetzt sein, so ist der Parkplatz Volgershall zu nutzen. Es ist strikt untersagt, den Parkraum, der für den Angelverein vorgesehen ist, zu nutzen oder die Zufahrt zu den Parkplätzen der Angler zu behindern. Da nur wenige Parkplätze auf dem Gelände vorhanden sind, bitten wir dringend darum, Fahrgemeinschaften zu bilden. Während der Trainingszeiten und zu allen Veranstaltungen, die der Vorstand der Tauchabteilung organisiert (Antauchen, Abtauchen, Nikolaustauchen etc.), darf der Parkraum auf dem eingezäunten Gelände nur mit besonderer vorhergehender Erlaubnis des Vorstandes benutzt werden Auf der Zufahrt von der rot-weißen Schranke bis zum Tor und auf den angrenzenden Grünflächen ist das Parken verboten. Diese Zufahrt ist Eigentum der Universität Lüneburg Achtet bitte unbedingt darauf, dass die rot-weiße Schranke und das Tor zum Seegelände verschlossen sind. Haltet Euch bitte an diese Regeln. Sie dienen Eurer Sicherheit und sichern uns allen ein dauerhaftes Tauchvergnügen im Kalkbruch. Euer Vorstand Anlage 1: Sperrgebiete (Erläuterung zu der Tauchregel Nr. 3.3) Anlage 2: Trainingszeiten, Zeiten für die Ausgabe und Entgegennahme von Leihausrüstung und das Füllen von Privatflaschen (Erläuterung zu der Tauchregel Nr. 3.7, 3.8 und 4.1) Anlage 3: Verleihbedingungen (Erläuterung zu den Tauchregeln Nr. 3.6 und 4.1) Anlage 4: Parkplatzübersicht (Erläuterung zu der Tauchregel Nr. 4.2) Seite 2
3 Anlage 1: Sperrgebiete (Erläuterung zu der Tauchregel Nr. 3.3) Seite 3
4 Anlage 2: Trainingszeiten und Zeiten für die Ausgabe und Entgegennahme von Leihausrüstung und das Füllen von Privatflaschen (Erläuterung zu der Tauchregel Nr. 3.7, 3.8 und 4.1) Trainingszeiten für das Tauchen im Kalkbruch: Sommertraining: Mittwoch, Uhr Uhr: Briefing durch den/die zuständige/n Übungsleiter/in, der/die die Buddy-Teams zusammensetzt und die Mitnahme des Sauerstoffkoffers organisiert Uhr: Gemeinsame Abfahrt zum Parkplatz Volgershall Zeiten für die Ausgabe und Entgegennahme der Leihausrüstung und der Privatflaschen: Montag, Uhr Freitag, Uhr zusätzlich für das Sommertraining: Mittwoch, Uhr und Uhr zusätzlich für das Wintertraining: Sonntag, Uhr und Uhr An gesetzlichen Feiertagen findet keine Ausgabe bzw. Rücknahme der Leihausrüstung statt. Privatflaschen werden montags und freitags im Sommer zusätzlich auch mittwochs gefüllt, nicht jedoch an gesetzlichen Feiertagen. Seite 4
5 Anlage 3: Verleihbedingungen (Erläuterung zu den Tauchregeln Nr. 3.6 und 4.1) 1. Der Verleih von Vereinsausrüstung erfolgt nur an Mitglieder der Tauchabteilung des VfL Lüneburg gegen Vorlage des Ausweises der Tauchabteilung zum eigenen Gebrauch. Eine Weitergabe von Ausrüstungsgegenständen des VfL an Dritte ist verboten. Wer im passiven Status ist, darf keine Vereinsausrüstung ausleihen. 2. Der Mieter/Die Mieterin überprüft den einwandfreien Zustand und die Funktionstüchtigkeit beim Empfang. Spätere Beanstandungen können nicht berücksichtigt werden. Die Benutzung der Ausrüstung erfolgt auf eigene Gefahr, der VfL Lüneburg haftet nicht für den Gebrauch der Ausrüstung und eventuelle Folgeschäden. 3. Die aktuelle Liste mit den jeweiligen Gebühren hängt im Vereinsheim am schwarzen Brett aus. Die Verleihgebühr wird entsprechend der Nutzung tageweise erhoben und ist im Voraus zu entrichten. (Beispiel: Ausgabe am Freitag, Benutzung am Samstag, Rückgabe am Montag bedeutet: Gebühren für einen Tag). Dies gilt auch, wenn die Ausrüstung für einen längeren Zeitraum (z.b. für eine Urlaubsreise) ausgeliehen wird. Bei der Ausleihe ist anzugeben, an welchen Tagen die Ausrüstung benutzt und an welchem Tage sie zurückgegeben wird. Eine Erstattung der Leihgebühr bei Nichtbenutzung kann nicht erfolgen. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand bzw. der/die Leiter/in der Gerätewarte. 4. Die Ausrüstung ist gereinigt und in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Der Mieter/Die Mieterin haftet für den Verlust oder bei Beschädigung der Tauchausrüstung. Wird die Ausrüstung oder werden Teile der Ausrüstung verunreinigt zurückgegeben, so ist eine Reinigungspauschale von 25.- zu entrichten. Tauchflaschen müssen mit einem Restdruck zurückgegeben werden. Tauchflaschen ohne Restdruck müssen geöffnet und gereinigt werden. Die Kosten für die Reinigung trägt der/die Mieter/in. Wird die Ausrüstung nicht zum vereinbarten Abgabetermin zurückgegeben, werden für jeden weiteren Tag zusätzliche Leihgebühren fällig, die unabhängig davon berechnet werden, ob die Ausrüstungsannahme in der Zwischenzeit geöffnet gewesen oder die Ausrüstung benutzt worden ist. 5. Sollten innerhalb der Leihzeit Mängel oder Schäden an der Ausrüstung auftreten, ist es strikt untersagt, diese Mängel eigenständig zu reparieren. Der Mieter/Die Mieterin hat bei Verstoß die Kosten für die Revision und die Instandsetzung der eigenständig reparierten Vereinsausrüstung zu tragen und wird von der Möglichkeit, weiterhin Vereinsausrüstung des VfL zu leihen, ausgeschlossen. Sollten innerhalb der Leihzeit Mängel oder Schäden an der Ausrüstung auftreten, so können die angefallenen Kosten für das Leihen einer Ersatzausrüstung gegen Vorlage einer Quittung nach Prüfung durch die Gerätewarte vom Vorstand erstattet werden. Seite 5
6 Anlage 4: Parkplatzübersicht Kalkbruchsee (Erläuterung zu der Tauchregel Nr. 4.2) Seite 6
Benutzungsordnung der Stadtbücherei Vohenstrauß
1 Benutzungsordnung der Stadtbücherei Vohenstrauß 1. Allgemeines Die Stadtbücherei ist eine öffentliche Einrichtung. Sie dient der Bildung, der Fortbildung und Information sowie der Erholung und Freizeitgestaltung.
MehrBenutzungsordnung und Gebührenverzeichnis für die Stadtbücherei Winnenden
Benutzungsordnung und Gebührenverzeichnis für die Stadtbücherei Winnenden Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. 07. 2000 (GBl. S. 581) und der 2, 13 und 14 des
MehrBenutzungsordnung der Jugendbücherei Königsbronn
GEMEINDEVERWALTUNG KÖNIGSBRONN Benutzungsordnung der Jugendbücherei Königsbronn 1 Allgemeines (1) Die Jugendbücherei Königsbronn ist eine öffentliche, kulturelle Einrichtung der Gemeinde Königsbronn. (2)
MehrBenutzungsordnung für die Stadtbücherei Lünen vom
Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Lünen vom 13.12.2018 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 2 Benutzerkreis - Anmeldung 2 3 Entgelte 3 4 Büchereiausweis 3 5 Ausleihe - Leihfrist 3 6 Verlängerungen
MehrBenutzungsordnung. und Gebührenverzeichnis. der Stadtbücherei Winnenden
Benutzungsordnung und Gebührenverzeichnis der Stadtbücherei Winnenden Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 589/698), zuletzt geändert am 14.02.2006
MehrStadtbibliothek. Benutzerordnung. für die. Anschrift: Schubertstraße Roding. Öffnungszeiten:
Benutzerordnung für die Stadtbibliothek Anschrift: Schubertstraße 2 93426 Roding Telefon: 09461 3762 Email: Buecherei@Roding.de Internet: www.roding.de Öffnungszeiten: Montag bis Mittwoch: Donnerstag:
MehrVerleihordnung. 1. Allgemeines:
Verleihordnung 1. Allgemeines: Der Tauchsportclub Bietigheim e.v. stellt seinen aktiven Mitgliedern und Vereinsorganisierter Veranstaltungen vereinseigene Tauchausrüstungen kostenlos zur Verfügung. Alle
MehrBenutzungsordnung der Ortsbücherei Kirchheim
Benutzungsordnung der Ortsbücherei Kirchheim 1. Allgemeines Die Ortsbücherei ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Kirchheim. Sie dient der Information, Unterhaltung, Aus- und Weiterbildung und
MehrBenutzungsordnung Geschirrmobil und WC Wagen
Benutzungsordnung Geschirrmobil und WC Wagen Änderungen eingearbeitet zum 26.07.1999, 01.01.2002, 01.04.2003 I. Allgemeines Das Geschirrmobil der Gemeinde Bartholomä kann bei Festen und Veranstaltungen
MehrGeräte- und Ausleihordnung des TC MANTA Saarbrücken e. V.
Geräte- und Ausleihordnung TC MANTA Saarbrücken e. V. Der TC Manta verleiht clubeigne Ausrüstungsgegenstände ausschließlich an Vereinsmitglieder. Es handelt sich zum Teil um technisch sehr hochwertige
MehrBenutzungsordnung. und Gebührenverzeichnis. der Stadtbücherei Winnenden
Benutzungsordnung und Gebührenverzeichnis der Stadtbücherei Winnenden Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 589/698), zuletzt geändert am 14.02.2006
MehrInhaltsverzeichnis. Benutzungsordnung für die Bibliothek der MEDIADESIGN HOCHSCHULE (MD.H)
Gemäß 7 Abs. 2 Satz 3 der Grundordnung der MEDIADESIGN Hochschule für Design und Informatik in der 3. Fassung vom 15.07.2009 erlässt der Akademische Senat die folgende Benutzungsordnung für die Bibliothek
MehrStadt Wasserburg am Inn. Benutzungsordnung für die Bibliothek Wasserburg a. Inn
Stadt Wasserburg am Inn Benutzungsordnung für die Bibliothek Wasserburg a. Inn 2 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 2. Benutzerkreis... 3 3. Anmeldung... 3 4. Entleihung, Verlängerung, Vormerkung...
MehrSatzung der Stadt Recklinghausen über die Benutzung der Stadtbibliothek und die Erhebung von Gebühren vom
Satzung der Stadt Recklinghausen über die Benutzung der Stadtbibliothek und die Erhebung von Gebühren vom 04.12.2018 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom
Mehrfür die Bücherei der Stadt Zweibrücken (Büchereisatzung) vom 19. Mai 2003, zuletzt geändert durch Satzung vom
4.2-1 B e n u t z u n g s o r d n u n g für die Bücherei der Stadt Zweibrücken (Büchereisatzung) vom 19. Mai 2003, zuletzt geändert durch Satzung vom 15.04.2013 Inhaltsverzeichnis 1 - Benutzungsrecht 2
MehrBenutzungs-, Gebühren- und Hausordnung für die Gemeindebücherei St. Martin in Waging am See
Benutzungs-, Gebühren- und Hausordnung für die Gemeindebücherei St. Martin in Waging am See 1. Allgemeines Die Gemeindebücherei St. Martin ist eine gemeinnützige öffentliche Einrichtung der Marktgemeinde
MehrBenutzungsordnung Der Katholischen öffentlichen Bücherei St. Matthias Langendernbach
Benutzungsordnung Der Katholischen öffentlichen Bücherei St. Matthias Langendernbach Anschrift: Katholische öffentliche Bücherei St. Matthias Kirchstr. 9 65599 Dornburg-Langendernbach Telefon: 06436 4320
MehrKreis- und Stadt- Bibliothek
Kreis- und Stadt- Bibliothek Marienplatz 2 84130 Dingolfing Tel.: 08731 / 48 47 Fax: 08731 / 39 75 49 E-Mail: info@bibliothek-dingolfing.de www.bibliothek-dingolfing.de Öffnungszeiten: Dienstag Freitag
MehrSatzung über die Benutzungsordnung der Bücherei Gemmingen (Büchereibenutzungsordnung) Vom 26. November 2015
Satzung über die Benutzungsordnung der Bücherei Gemmingen (Büchereibenutzungsordnung) Vom 26. November 2015 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit den 2 und 13
MehrBENUTZUNGS- UND GEBÜHRENSATZUNG für die Bücherei im Bildungszentrums Landkreis Wolfenbüttel (Bücherbus)
BENUTZUNGS- UND GEBÜHRENSATZUNG für die Bücherei im Bildungszentrums Landkreis Wolfenbüttel (Bücherbus) Aufgrund der 7 und 9 der Niedersächsischen Landkreisordnung (NLO) i. d. F. vom 30.10.2006 (Nds. GVBl.
MehrBenutzungsordnung und Gebührenssatzung für die Stadtbücherei Fröndenberg
Benutzungsordnung und Gebührenssatzung für die Stadtbücherei Fröndenberg Aufgrund des 7 i.v. mit 41 Abs. 1 Satz 2 Buchst. f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung
MehrAZ: GEMEINDE FRICKENHAUSEN LANDKREIS ESSLINGEN SATZUNG ÜBER DIE BENUTZUNG DER BÜCHEREI (BENUTZUNGSORDNUNG)
GEMEINDE FRICKENHAUSEN LANDKREIS ESSLINGEN SATZUNG ÜBER DIE BENUTZUNG DER BÜCHEREI (BENUTZUNGSORDNUNG) INHALTSVERZEICHNIS 1 Aufgabe der Bücherei 3 2 Benutzerkreis, Öffnungszeiten 3 3 Anmeldung, Leseausweis
MehrDas Vereinshaus und Vereinsgelände kann durch alle Mitglieder des Vereins während aller
Hausordnung über die Benutzung des Vereinshauses der Hutowa Jugend Commerau e.v. 1 Nutzung des Sportplatzes und des Vereinshauses : Das Vereinshaus und Vereinsgelände kann durch alle Mitglieder des Vereins
MehrBenutzungsordnung der Stadtbibliothek Dübendorf. 1. Januar 2015
Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Dübendorf 1. Januar 2015 0 Inhaltsverzeichnis 1. 2. 3. 4. 5. 6. Mitgliedschaft... 1 Ausleihe... 1 Internet/Computer Arbeitsstationen... 2 Haftung... 2 Beschränkung
MehrReglement für die Bibliotheken der Stadt Schaffhausen
Reglement für die Bibliotheken der Stadt Schaffhausen vom. März 006 Der Stadtrat, gestützt auf Art. 9 Abs. lit. a und lit. b der Stadtverfassung vom 4. August 98 ), erlässt folgendes Reglement: I. Allgemeines
MehrHier finden Sie unsere. Verleih - Preise
1 Hier finden Sie unsere Verleih - Preise 1 2 Verleih-Preise: Ski (Verleihpreise ohne Skischuhe) > Ski Ski Ski Allround VIP Premium Tage > Leihgebühr > Leihgebühr > Leihgebühr > 1-4 60,00 80,00 100,00
MehrBenutzungs- und Gebührenordnung für die Ortsbücherei Grafenberg
Gemeinde Grafenberg Landkreis Reutlingen Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vom 03.10.1983 in Verbindung mit den 2, 8 und 9 des Kommunalabgabegesetzes vom 29.06.1983 hat der Gemeinderat
MehrBenutzungs- und Entgeltordnung der Gemeindebibliothek Bannewitz vom
Benutzungs- und Entgeltordnung der Gemeindebibliothek Bannewitz vom 28.04.2015 1 Allgemeine Bestimmungen und Aufgaben 1. Die Gemeindebibliothek in Bannewitz sowie ihre Außenstelle in Possendorf sind öffentliche
MehrSatzung über die Benutzung der Stadtbücherei Neuburg an der Donau
Aufgrund des Art. 23 und 24 Abs. 1 Ziffer 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung GO) erlässt die Stadt Neuburg an der Donau folgende Satzung über die Benutzung der Stadtbücherei
MehrBenutzungs-, Gebühren- und Hausordnung für die Gemeindebüchereien Weiler im Allgäu und Simmerberg
Benutzungs-, Gebühren- und Hausordnung für die Gemeindebüchereien Weiler im Allgäu und Simmerberg 1. Allgemeines Die Bibliothek ist eine gemeinnützige öffentliche Einrichtung des Marktes Weiler-Simmerberg.
MehrBenutzungs- und Gebührensatzung Stadtbibliothek Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbibliothek Dinslaken vom
Benutzungs- und Gebührensatzung Stadtbibliothek 402 1 Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbibliothek Dinslaken vom 01.09.1994 Aufgrund der 4 und 28 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
MehrS a t z u n g. des Fremdenverkehrszweckverbandes Riedener Mühlen. über die Nutzung der Freizeitanlage Waldsee Rieden. vom
S a t z u n g des Fremdenverkehrszweckverbandes Riedener Mühlen über die Nutzung der Freizeitanlage Waldsee Rieden vom 11.12.2006 geändert durch Satzung vom 22.08.2008 Die Verbandsversammlung hat aufgrund
MehrBenutzungsordnung der Bücherei Oberstenfeld
Benutzungsordnung der Bücherei Oberstenfeld 1 Allgemeines (1) Die Bücherei ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Oberstenfeld. (2) Durch die Bereitstellung von Büchern, Zeitungen und Zeitschriften,
MehrBenutzungsordnung für die Thomas-Valentin-Stadtbücherei in Lippstadt
Benutzungsordnung für die Thomas-Valentin-Stadtbücherei in Lippstadt 1 Allgemeines 1.1 Die Thomas-Valentin-Stadtbücherei (im Folgendem Stadtbücherei) ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Lippstadt.
MehrSatzung über die Benutzungs- und Gebührenordnung der Bücherei Lichtenwald
Satzung über die Benutzungs- und Gebührenordnung der Bücherei Lichtenwald Gemeinde Lichtenwald, Landkreis Esslingen Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i. V. mit den 2 und 9 des Kommunalabgabengesetztes
MehrHochschule für Telekommunikation Leipzig. Bibliotheksordnung
Hochschule für Telekommunikation Leipzig Bibliotheksordnung In der Fassung vom 12.07.2011 Gemäß 17 der Grundordnung der Hochschule für Telekommunikation Leipzig, im Folgenden kurz HfTL, vom 23. März 2010,
MehrBenutzungsordnung für die Stadtbibliothek Kempen vom 09. Dezember 2008 in der Fassung der 6. Änderung vom 03. Juli 2018
Benutzungsordnung für die Stadtbibliothek Kempen vom 09. Dezember 2008 in der Fassung der 6. Änderung vom 03. Juli 2018 Aufgrund der 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen in der
MehrORTSRECHT in Glienicke/Nordbahn. Satzungen und ordnungsbehördliche Verordnungen
ORTSRECHT in Glienicke/Nordbahn Satzungen und ordnungsbehördliche Verordnungen Benutzungsordnung der Gemeindebibliothek Glienicke/Nordbahn Bei Fragen und Hinweisen zuständiger Fachbereich der Gemeindeverwaltung:
MehrSpiel-, Platz- und Hallenordnung
Spiel-, Platz- und Hallenordnung Stand: April 20105 Bankverbindung: Kreissparkasse Bankverbindung: Göppingen Kontonr. Kreissparkasse 1810 Göppingen BLZ 61050000 Kontonr. 1810 BLZ 61050000 1. Vorsitzender:
MehrBenutzungs- und Gebührensatzung der kommunalen öffentlichen Gemeindebücherei der Ortsgemeinde Laurenburg vom
Benutzungs- und Gebührensatzung der kommunalen öffentlichen Gemeindebücherei der Ortsgemeinde Laurenburg vom 20.07.2012 Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 16.05.2012 aufgrund des 24 der Gemeindeordnung
MehrSatzung über die Benutzung der Gemeindebücherei Markt Schwaben
Satzung über die Benutzung der Gemeindebücherei Markt Schwaben Der Markt Markt Schwaben erläßt auf Grund der Art. 23 Satz 1 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat
MehrBenutzungs- und Entgeltordnung für die Öffentliche Bibliothek in der Gemeinde Rangsdorf vom 09.Juni 2004
Benutzungs- und Entgeltordnung für die Öffentliche Bibliothek in der Gemeinde Rangsdorf vom 09.Juni 2004 -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
MehrRechtssammlung der Gemeinde Simmerath Reg. 16. Satzung
Rechtssammlung der Gemeinde Simmerath Reg. 16 Satzung über die Benutzung und die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Gemeindebücherei Simmerath vom 10.12.2014 Aufgrund der 7,8 der Gemeindeordnung
MehrBenutzungs- und Gebührenordnung für die Bibliothek der Gemeinde Riederich
Benutzungs- und Gebührenordnung für die Bibliothek der Gemeinde Riederich Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vom 03.10.1983 (Ges.BI.S. 578) und der 2, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes
MehrWas finden Sie bei uns?
Liebe Leserinnen und Leser! Herzlich willkommen in unserer Stadtbibliothek! Bei uns finden Sie nicht nur Bücher, sondern auch viele andere interessante Medien. Zum Beispiel Zeitschriften oder CDs. Zu Medien
Mehrüber die Benutzung der Stadtbibliothek der Stadt Lingen (Ems)
ORL 1 über die Benutzung der Stadtbibliothek der Stadt Lingen (Ems) in der Fassung vom 31.10.2013, zuletzt geändert am 15.10.2015 Inhalt Seite 1 Benutzungsberechtigung... 2 2 Benutzerausweis... 2 3 Leihfristen...
MehrVertrag zur Ausleihe von Equipment des Multimediastudios
Vertrag zur Ausleihe von Equipment des Multimediastudios Verleiher Otto-Friedrich-Universität Bamberg, Kapuzinerstr. 16, 96047 Bamberg Entleiher Name, Vorname... Straße... Wohnort... Telefon... E-Mail-Adresse...
MehrBenutzungs- und Entgeltordnung für die Gemeindebücherei Ampfing vom
Benutzungs- und Entgeltordnung für die Gemeindebücherei Ampfing vom 01.02.2012 1 Allgemeines 1.1 Die Gemeindebücherei ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Ampfing. Sie dient durch die Bereitstellung
MehrB e n u t z u n g s o r d n u n g
GEMEINDE LICHTENSTEIN LANDKREIS REUTLINGEN B e n u t z u n g s o r d n u n g der Gemeindebücherei Lichtenstein Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000
MehrBenutzungsordnung der Stadtbücherei Herzogenaurach
Stadtbücherei Benutzungsordnung - 1 - Benutzungsordnung der Stadtbücherei Herzogenaurach Rechtsgrundlagen: i.d.f. vom veröffentlicht am wirksam seit Änderungen 19.06.1991 20.06.1991 01.06.1991 30.03.2000
MehrB E N U T Z U N G S O R D N U N G
B E N U T Z U N G S O R D N U N G DER STADTBÜCHEREIEN IN MÖRFELDEN-WALLDORF 1 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 1 - Allgemeines 2 - Anmeldung 3 - Benutzerausweis 4 - Ausleihe und Rückgabe 5 - Verhalten
MehrS.V. Germania Schale 63 -Nutzungsordnung für das Sportheim des S.V. Germania Schale- (Stand: )
-Nutzungsordnung für das Sportheim des S.V. Germania Schale- (Stand: 04.11.2015) Seite 1 von 8 Grundsätzliches Für das Vereinsheim und die dazugehörenden Außenanlagen des gilt folgende Nutzungsordnung,
MehrFestmobiliar. Vermietung
Festmobiliar Vermietung vom 10. Mai 2016 2 FESTMOBILIAR PREISLISTE Die Gemeinde Steinhausen vermietet diverses Festmobiliar. Bei den Mieterinnen und Mietern wird unterschieden zwischen den Ortsvereinen
MehrAllgemeine Hausordnung für öffentliche Gebäude. Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Hausordnung für öffentliche Gebäude Inhaltsverzeichnis Vorwort Geltungsbereich Hausrecht Sicherheit und Ordnung Unzulässige Betätigungen Parken für Kraftfahrzeuge und Fahrräder Fundsachen Verstöße
MehrSatzung über die Nutzung der Bibliothek der Stadt Mittweida
Satzung über die Nutzung der Bibliothek der Stadt Mittweida Vom 27.03.2008 Der Stadtrat der Stadt Mittweida hat auf Grund des 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Bekanntmachung
MehrÄnderungen der Benutzungsordnung. Datum Beschluss SV Nachtrag (1), 7 (2, 3) 10
Änderungen der Benutzungsordnung Lfd. Nr. Ändernde Satzung Datum Beschluss SV Geänderte 1. 1. Nachtrag 30.06.2004 22.06.2004 4 (1), 7 (2, 3) 10 Art der Änderung Geändert (3) Hinzugefügt Benutzungsordnung
MehrFestmobiliar. Merkblatt Vermietung. vom 19. Februar
Festmobiliar Merkblatt Vermietung vom 19. Februar 2018 46.511 2 FESTMOBILIAR PREISLISTE Die Gemeinde Steinhausen vermietet diverses Festmobiliar. Bei den Mieterinnen und Mietern wird unterschieden zwischen
Mehr1 Zweck und Benutzungsanspruch 2. 2 Öffnungszeiten 2. 3 Anmeldung und Gebühren Ausleihe 3. 5 Mahnungen Behandlung der Medien, Haftung 4
Übersicht Ortsrecht der Stadt Karben Seite 1 Zweck und Benutzungsanspruch 2 2 Öffnungszeiten 2 3 Anmeldung und Gebühren 2-3 4 Ausleihe 3 5 Mahnungen 3-4 6 Behandlung der Medien, Haftung 4 7 Aufenthalt
MehrBibliothek im Bürgerhaus. Benutzungsordnung. Gebührenordnung. vom
Bibliothek im Bürgerhaus Benutzungsordnung Gebührenordnung vom 01.03.2011 Bibliothek Schwieberdingen Bürgerhaus Bahnhofstr. 14 71701 Schwieberdingen Tel.: 07150-305250 Mail: bibliothek@schwieberdingen.de
MehrMedienzentrum Landkreis und Stadt Cuxhaven NUTZUNGSBEDINGUNGEN. Stand Juni Juni 2018
2018 Medienzentrum Landkreis und Stadt Cuxhaven NUTZUNGSBEDINGUNGEN Stand Juni 2018 1. Juni 2018 Inhalt 1. Nutzungsberechtigung... 2 2. Nutzungsordnung... 2 2.1 Verleih und Leihfristen... 2 2.2 Benutzerkonten
MehrBenutzungsordnung für die Vorbergblickhütte in Weissach und die Waldhütte in Flacht Fassung vom
Gemeinde 71287 Weissach Landkreis Böblingen Benutzungsordnung für die Vorbergblickhütte in Weissach und die Waldhütte in Flacht Fassung vom 10.12.2007 Benutzungsordnung für die Vorbergblickhütte in Weissach
MehrBenutzungs- und Gebührensatzung der öffentlichen Bücherei der Gemeinde Winsen (Aller)
Benutzungs- und Gebührensatzung der öffentlichen Bücherei der Gemeinde Winsen (Aller) (Fassung: 16.07.2015) Aufgrund der 6, 8, 40 und 83 der Niedersächsischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 22. August
MehrStadtbücherei. Wir bieten. weil ich gern lese... Schulstraße Bergen Tel /
Schulstraße 10 29303 Bergen Tel. 05051 / 5588 www.bergen-online.de stadtbuecherei@bergen-online.de Wir bieten Romane Sachbücher Stadt des Friedens und der Internationalität Kinder- und Jugendliteratur
MehrBenutzungsordnung der Stadtbibliothek Bad Vilbel
Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Bad Vilbel 1 Allgemeines (1) Die Stadtbibliothek ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Bad Vilbel. Sie dient der allgemeinen Information, der kulturellen und
MehrSatzung für die Stadtbibliothek Erlangen
Satzung für die Stadtbibliothek Erlangen 1 Öffentliche Einrichtung und Aufgaben... 2 2 Gemeinnützigkeit... 2 3 Benutzerkreis... 2 4 Anmeldung, Leseausweis... 2 5 Medienausleihe, Ausleihfrist und Vorbestellung...
MehrIdeen für die kalte Theke
Ideen für die kalte Theke Lecker gewürzt, einfach, raffiniert und rationell hergestellt Seminar am 26.03.2014, Beginn 16 Uhr im Zentrum für Ernährung und Gesundheit, in Koblenz Präsentiert von Klaus Zühlke,
MehrBenutzungs- und Entgeltordnung für das Geschirrmobil / Geschirr 76.1
Benutzungs- und Entgeltordnung für das Geschirrmobil/Geschirr der Stadt Bergisch Gladbach I. Benutzungsordnung 1. Allgemeines Mit der Bereitstellung eines Geschirrmobils schafft die Stadt Bergisch Gladbach
MehrGEMEINDE GEMMINGEN Landkreis Heilbronn. Inhaltsverzeichnis
GEMEINDE GEMMINGEN Landkreis Heilbronn Satzung über die Benutzungsordnung der Bücherei Gemmingen () Vom 21. Februar 2002. Inhaltsverzeichnis 1 ALLGEMEINES 2 BENUTZER 3 BENUTZUNGSERLAUBNIS 4 AUSLEIHE 5
MehrSchulbuchausleihe ohne Leihgebühr für das Schuljahr 2016/2017
! Schulbuchausleihe ohne Leihgebühr für das Schuljahr 2016/2017 Januar 2016 Der beiliegende Antrag auf kostenfreie Schulbuchausleihe (ohne Leihgebühr) - muss bis spätestens 15. März 2016 bei uns oder bei
MehrCulinarium Nöggel Tarife
Culinarium Nöggel Tarife Tarife Tarife pro Benützung Ortseigene Auswärtige ohne gewerbliche Nutzung Küche inkl. Essteil 100.- 200.- Dauermieter 50.- 100.- Essteil ohne Küche 50.- 100.- Dauermieter 30.-
MehrMietvertrag über eine Hüpfburg mit Anhänger. Stadtjugendring Wetzlar e.v.
Ernst-Leitz-Straße 30, 35576 Wetzlar E-Mail: Huepfburg@SJR-Wetzlar.de Bei Rückfragen Tel. Nr. 06445-481 Mietvertrag über eine Hüpfburg mit Anhänger des Stadtjugendringes Wetzlar e.v. MieterIn: AnsprechpartnerIn:
MehrBeitrags- /Kurs- / und Gebührenordnung
Beitrags- /Kurs- / und Gebührenordnung Stand: 01.01.2015 A. Beiträge und Gebühren Aufnahmegebühren: (gem. Satzung per Lastschriftverfahren im Voraus zu entrichten) 50,00 für Jugendliche (bis zum 18. Lebensjahr),
MehrSatzung über die Benutzung der Bücherei der Samtgemeinde Tostedt und über die Erhebung von Gebühren (Büchereibenutzungs- und - gebührensatzung)
Satzung über die Benutzung der Bücherei der Samtgemeinde Tostedt und über die Erhebung von Gebühren (Büchereibenutzungs- und - gebührensatzung) Aufgrund der 10, 13, 58, 98 und 111 der Niedersächsisches
MehrBenutzungs- und Entgeltordnung für die Stadtbibliothek Minden
Benutzungs- und Entgeltordnung für die Stadtbibliothek Minden Aufgrund des 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe i der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
MehrDas Jugendhaus mit Terrasse und Außengelände (Grillpavillon, Spielfeld und Drachenturm)
Stand 24. Januar 2018 Nutzungsvertrag über die Sterntaler-Drachenbergeanlage Zwischen dem Verein Bensheim, vertreten durch Herrn Volker Beetz, 1. Vorsitzender des Vereins und Name, Vorname, Geb.Datum Strasse,
MehrBez. Tag Fastnacht macht Pfadi
Bez. Tag 2009 Fastnacht macht Pfadi 29-30. August 2009 Bätterkinden, Chräiligenfeld Pfadi Landshut, Bätterkinden www.pfadilandshut.ch 1 Inhaltsverzeichnis 1 Inhaltsverzeichnis...2 2 Notfallnummer...2 3
MehrRichtlinie. Richtlinie über die Benützung und den Betrieb der Sportanlage Feldheim. vom 19. Juni
Richtlinie Richtlinie über die Benützung und den Betrieb der Sportanlage Feldheim vom 9. Juni 07 46.3 Richtlinie über die Benützung und den Betrieb der Sportanlage Feldheim vom 9. Juni 07 Der Gemeinderat
MehrZugangs- und Parkplatzregelung der Deutschen Internationalen Schule Dubai (DISD)
Zugangs- und Parkplatzregelung der Deutschen Internationalen Schule Dubai (DISD) 1. Schulzeiten Die Schulzeiten der DISD: Der Unterricht beginnt täglich um 07:50 Uhr und endet 14:10 Uhr. Nachmittagsunterricht
MehrHausordnung für die Benützung der Räumlichkeiten des Pfarrzentrums St. Andra v.d.hgt.
Hausordnung für die Benützung der Räumlichkeiten des Pfarrzentrums St. Andra v.d.hgt. Stand per 11.10.2018 1. Sicherheit Ein Erste-Hilfe-Kasten befindet sich in der Küche im großen Schrank; ein Feuerlöscher
Mehr(1) Die Zulassung zur Benutzung der Stadtbücherei erfolgt aufgrund einer persönlichen Anmeldung und durch Ausstellung eines Büchereiausweises.
Benutzungs- und Gebührenordnung für die Stadtbücherei Münster in der Fassung vom 16.12.1993 (zuletzt geändert durch Satzung vom 05.04.2006) Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 16.12.1993
MehrBenutzungsordnung der Bereichsbibliothek 1 der Philosophischen Fakultäten der Universität des Saarlandes Zweck und Aufgaben der Bereichsbibliothek
Benutzungsordnung der Bereichsbibliothek 1 der Philosophischen Fakultäten der Universität des Saarlandes Zweck und Aufgaben der Bereichsbibliothek In der Bereichsbibliothek 1 der Philosophischen Fakultäten
MehrHausordnung Miete Mehrzweckraum Schulhaus Chilewis Fisibach
Hausordnung Miete Mehrzweckraum Schulhaus Chilewis Fisibach Inhalt 1 Allgemeine Bestimmungen 1.1 Grundsätzliches 2 Hausregeln 2.1 Zugewiesene Räume 2.2 Mehrzweckraum 2.3 Küche 2.4 Eingangsbereich 2.5 Tische
MehrSatzung der Stadtbücherei Herborn im Lahn-Dill-Kreis
Herborn im Lahn-Dill-Kreis Aufgrund der 5 und 51 des Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7.3.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.3.2015 (GVBl. I S.
MehrHalle, 17.September Leihvertrag DOSTAL GmbH. Halle,
Leihvertrag Halle, 17.09.15 Vorwort Die (im folgenden DOSTAL genannt) wünscht mit ihren Vertragspartnern ehrliche, ausgewogene und transparente und faire Geschäftsbeziehungen zu führen. Daher möchte DOSTAL
MehrSATZUNG DER STADT GUBEN. über die Benutzung der Stadtbibliothek
SATZUNG DER STADT GUBEN über die Benutzung der Stadtbibliothek 2 Aufgrund der 5, 35 Abs. 2 Nr. 10 Gemeindeordnung für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl.
MehrBenutzungsreglement Mehrzweckhalle Stetten
Benutzungsreglement Mehrzweckhalle Stetten Stetten, den 26.02.2019 gültig ab: 27.02.2019 1 Allgemeine Bestimmungen 1. Allgemeines Der Gemeinderat von Stetten erlässt gemäss Art. 52 Abs. 1 und Abs. 4 des
MehrBenutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbibliothek der Stadt Aken (Elbe)
Lesefassung Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbibliothek der Stadt Aken (Elbe) Auf der Grundlage der 4, 6 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO-LSA) vom 05.10.1993 (GVBl.
MehrBedingungen der Andreas-Schneider-Schule für die Leihe von Tablets durch Schülerinnen und Schüler
Bedingungen der Andreas-Schneider-Schule für die Leihe von Tablets durch Schülerinnen und Schüler Im Rahmen des Schulversuchs Tablets im Unterricht erhalten die betroffenen Schülerinnen und Schüler ein
MehrStadtbüchereiS 184. Satzung für die Stadtbücherei Marktredwitz
Satzung für die Stadtbücherei Marktredwitz StadtbüchereiS Vom 24.03.1997 (Amtsblatt der Stadt Marktredwitz Nr. 4 vom 30.04.1997), zuletzt geändert durch 1. Änderungssatzung vom 21.12.2005 (Amtsblatt der
MehrSatzung. für die Stadtbücherei Lauf a.d.pegnitz. Vom 30. April 2010
Satzung für die Stadtbücherei Lauf a.d.pegnitz Vom 30. April 2010 Die Stadt Lauf a.d.pegnitz erlässt auf Grund der Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende
MehrPreisliste Tauchausbildung Bettin Stand: Mai 2014
Discover Scuba Diver (Schnuppertauchen) Schwimmzeug, gute Laune und die Neugier auf eine ganz neue Erfahrung. komplettes Leih-Equipment Theorie-Einweisung 1 Pool-Tauchgang (45 ) oder 1 See-Tauchgang (69
MehrNutzungsordnung der Gemeinde Bad Kleinen über die Benutzung der Gemeindebibliothek und die Erhebung von Benutzungsentgelten vom
Nutzungsordnung der Gemeinde Bad Kleinen über die Benutzung der Gemeindebibliothek und die Erhebung von Benutzungsentgelten vom 03.01.2017 1 Allgemeines Die Gemeindebibliothek ist eine öffentliche Einrichtung
MehrBenutzungssatzung für die Stadtbücherei Mössingen 3/10. Benutzungssatzung für die Stadtbücherei Mössingen in der Fassung vom
Benutzungssatzung für die Stadtbücherei Mössingen in der Fassung vom 03.12.2012 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) i.v. mit den 2 und 9 des Kommunalabgabengesetztes (KAG),
MehrBenutzungs- und Gebührensatzung der Stadtbibliothek Paderborn vom
Auszug aus dem Amtsblatt der Stadt Paderborn Nr. 18 Jahrgang 2010 ausgegeben 18.06.2010 Eintrag Nr. 062/2010 Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadtbibliothek Paderborn vom 31.05.2010 Aufgrund der 7,8
MehrSTADT LEER (OSTFRIESLAND)
STADT LEER (OSTFRIESLAND) Benutzungs- und Gebührenordnung für die Stadtbibliothek Leer (Ostfriesland) Stand: 1. Januar 2014 2 Inhalt 1 Allgemeines... 3 2 Benutzerkreis... 3 3 Anmeldung... 3 4 Benutzerausweis...
MehrFragen & Antworten (FAQ)
Fragen & Antworten (FAQ) Anmeldung/Termine Wann muss ich mich für eine Führung anmelden? Bitte melden Sie sich bis spätestens Donnerstag für die jeweils folgende Kalenderwoche an. Wann muss ich mich für
MehrBenutzungsordnung. für den Jugendraum im Bürgerhaus der Gemeinde Minheim
Benutzungsordnung für den Jugendraum im Bürgerhaus der Gemeinde Minheim 1 Nutzung der Räume Der Jugendraum soll folgender Nutzung dienen: 1. Maßnahmen des offenen kommunalen Jugendtreffs 2. oder/und der
MehrBenutzungs- und Gebührenordnung für die Stadtbücherei Kitzingen. vom
1 STADT KITZINGEN Benutzungs- und Gebührenordnung für die Stadtbücherei Kitzingen vom 03.05.2004 Inkrafttreten: 03.05.2004 1. Änderung der Gebührenordnung durch Stadtratsbeschluss vom 11.03.2010 Inkrafttreten:
MehrB e n u t z u n g s o r d n u n g
B e n u t z u n g s o r d n u n g für die Stadtbücherei Weilheim a. d. Teck Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.v. mit den 2, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes hat der Gemeinderat
Mehr