Zwecke des Artikels 5 Absatz 4 der Richtlinie 2003/71/EG abgefasst. Vollständige Informationen über
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- Reiner Pohl
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1 Diese Endgültigen Bedingungen vom (die "Endgültigen Bedingungen") wurden für die Zwecke des Artikels 5 Absatz 4 der Richtlinie 2003/71/EG abgefasst. Vollständige Informationen über die Emittentin und das Angebot der Schuldverschreibungen sind ausschließlich auf der Grundlage dieser Endgültigen Bedingungen im Zusammenlesen mit dem Prospekt vom 16. Juni 2017 und etwaiger Nachträge dazu (der "Prospekt") erhältlich. Der Prospekt und der Nachtrag vom wurden bzw. werden auf der Website der Luxemburger Börse ( veröffentlicht. Soweit Schuldverschreibungen (i) an einem regulierten Markt einer Wertpapierbörse zugelassen; und/oder (ii) öffentlich angeboten werden, werden die Endgültigen Bedingungen bezüglich dieser Schuldverschreibungen auf der Webseite der Emittentin ( veröffentlicht. Diese Endgültigen Bedingungen vom (die "Endgültigen Bedingungen") wurden für die Zwecke des Artikels 5 Absatz 4 der Richtlinie 2003/71/EG abgefasst. Vollständige Informationen über die Emittentin und das Angebot der Schuldverschreibungen sind ausschließlich auf der Grundlage dieser Endgültigen Bedingungen im Zusammenlesen mit dem Prospekt vom 16. Juni 2017, etwaiger Nachträge dazu (der "Prospekt") sowie mit den im Prospekt vom 17. Juni 2016 in seiner jeweils geltenden Fassung, geändert durch etwaige Nachträge, enthaltenen Endgültigen Bedingungen (die "Original-Endgültigen Bedingungen") und den im Prospekt enthaltenen Emissionsbedingungen der Schuldverschreibungen (die "Original-Emissionsbedingungen") erhältlich. Die in diesem TEIL I. nachfolgend aufgeführten Emissionsbedingungen sind insgesamt den Original-Endgültigen Bedingungen entnommen. Die Original-Emissionsbedingungen ersetzen insgesamt die im Prospekt enthaltenen Emissionsbedingungen der Schuldverschreibungen. Begriffe, die in den Original- Emissionsbedingungen definiert sind, haben, falls die in diesem TEIL I. nachfolgend aufgeführten Emissionsbedingungen nicht etwas anderes bestimmen, die gleiche Bedeutung, wenn sie in den in diesem TEIL I. nachfolgend aufgeführten Emissionsbedingungen verwendet werden. Der Prospekt und der Nachtrag vom wurden bzw. werden auf der Website der Luxemburger Börse ( veröffentlicht. Soweit Schuldverschreibungen (i) an einem regulierten Markt einer Wertpapierbörse zugelassen; und/oder (ii) öffentlich angeboten werden, werden die Endgültigen Bedingungen bezüglich dieser Schuldverschreibungen auf der Webseite der Wiener Börse ( und auf der Webseite der Emittentin ( veröffentlicht. Warnung: Der Prospekt vom 16. Juni 2017 wird voraussichtlich bis zum 15. Juni 2018 gültig sein. Für die Zeit danach beabsichtigt die Emittentin einen aktualisierten und gebilligten Prospekt auf der Internetseite der Emittentin ( zu veröffentlichen, und die Endgültigen Bedingungen sind ab diesem Zeitpunkt in Verbindung mit dem neuen Prospekt zu lesen. Die Schuldverschreibungen sind ab dem 1. Januar 2018 oder mit Wirkung zu dem genannten Datum, nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern aus dem europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden. Ein Kleinanleger in diesem Sinne ist eine Person, die eines oder mehrere der folgenden Kritereien erfüllt: (i) die als Kleinanleger in Art. 4 Absatz 1 Nummer 11 der Richtlinie 2014/65/EU ("MiFID II") definiert ist; (ii) ein Kunde, der im Sinne der Richtlinie 92/202/EG ("IMD") nicht als professioneller Kunde gemäß Art. 4 Absatz 1 Nummer 10 der MIFID II angesehen wird; oder (iii) kein qualifizierter Anleger, wie er in Art. 2 Absatz 1 lit. e) der Prospekt-Richtlinie 2003/71/EG definiert ist. Aus diesem Grund wurde kein Produktinformationsblatt gemäß der Verordnung Nr. 1286/2014 (die "PRIIPs-Verordnung") erstellt, das für das Anbieten, den Verkauf oder das anderweitige zur Verfügung stellen von Schuldverschreibungen an EWR- Kleinanleger erforderlich wäre. Das Anbieten, der Verkauf und das anderweitige Zurverfügungstellen von den Schuldverschreibungen an EWR-Kleinanleger könnte daher gegen die PRIIP-Verordnung verstoßen. Endgültige Bedingungen ,921% fix verzinste Schuldverschreibungen der HYPO NOE Gruppe Bank AG /6 begeben aufgrund des EUR 5,500,000,000 Debt Issuance Programme Datiert 16. Juni 2017 Ausgabepreis: 100%
2 Valutierungstag: Nettoerlös: EUR ,00 (abzüglich eines Betrages für Kosten) Begriffe, die in den im Prospekt enthaltenen Emissionsbedingungen (die "Emissionsbedingungen") definiert sind, haben, falls hier nicht etwas anderes bestimmt ist, die gleiche Bedeutung, wenn sie in diesen Endgültigen Bedingungen verwendet werden. Bezugnahmen in diesen Endgültigen Bedingungen auf Paragraphen beziehen sich auf die Paragraphen der Emissionsbedingungen. Die Emissionsbedingungen werden durch die Angaben in TEIL I dieser Endgültigen Bedingungen vervollständigt und spezifiziert. Die Option I der Emissionsbedingungen, vervollständigt und spezifiziert durch und in Verbindung mit TEIL I dieser Endgültigen Bedingungen stellen die Bedingungen für die betreffende Serie von Schuldverschreibungen dar (die "Bedingungen"). Sofern und soweit die Emissionsbedingungen von den Bedingungen abweichen, sind die Bedingungen maßgeblich. Sofern und soweit die Bedingungen von den übrigen Angaben in diesem Dokument abweichen, sind die Bedingungen maßgeblich.
3 TEIL I. Bedingungen, die die Emissionsbedingungen komplettieren bzw. spezifizieren. Dieser TEIL I. der Endgültigen Bedingungen ist in Verbindung mit dem Satz der Emissionsbedingungen, der auf Festverzinsliche SchuldverschreibungenAnwendung findet, zu lesen, der als Option I im Prospekt enthalten ist. Begriffe, die in den Emissionsbedingungen definiert sind, haben dieselbe Bedeutung, wenn sie in diesen Endgültigen Bedingungen verwendet werden. Bezugnahmen in diesem TEIL I. der Endgültigen Bedingungen auf Paragraphen und Absätze beziehen sich auf die Paragraphen und Absätze der Emissionsbedingungen. Die Platzhalter in den auf die Schuldverschreibungen anwendbaren Bestimmungen der Emissionsbedingungen gelten als durch die in den Endgültigen Bedingungen enthaltenen Angaben ausgefüllt, als ob die Platzhalter in den betreffenden Bestimmungen durch diese Angaben ausgefüllt wären. Sämtliche Optionen der Emissionsbedingungen, die nicht durch die in den Endgültigen Bedingungen enthaltenen Angaben ausgewählt und ausgefüllt wurden, gelten als in den auf die Schuldverschreibungen anwendbaren Bedingungen gestrichen. 1 WÄHRUNG, STÜCKELUNG, FORM, DEFINITIONEN 1 (1) Währung, Stückelung Serien-Nummer: /6 Tranchen-Nr.: 1 Festgelegte Währung: EUR Gesamtnennbetrag: Festgelegte Stückelung/Stückelungen: Zusammenfassung der Tranche mit einer bestehenden Serie: Inhaberschuldverschreibungen Inhaberpfandbriefe Öffentliche Pfandbriefe, deren Laufzeit sich bei Ausbleiben der Zahlung des Rückzahlungsbetrages seitens der Emittentin am Fälligkeitstag verlängert Hypothekenpfandbriefe, deren Laufzeit sich bei Ausbleiben der Zahlung des Rückzahlungsbetrages seitens der Emittentin am Fälligkeitstag verlängert Fundierte Inhaberbankschuldverschreibungen, deren Laufzeit sich bei Ausbleiben der Zahlung des Rückzahlungsbetrages seitens der Emittentin am Fälligkeitstag verlängert 1 (3) Dauerglobalurkunde Vorläufiger Globalurkunde Austausch Dauerglobalurkunde (TEFRA C) Vorläufiger Globalurkunde Austausch (TEFRA D)
4 1 (4) Clearing System Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main Mergenthalerallee Eschborn Euroclear Bank SA/NV Boulevard du Roi Albert II B-1210 Brussels Clearstream Banking, société anonyme, Luxembourg 42 Avenue JF Kennedy L-1855 Luxembourg OeKB CSD GmbH Strauchgasse 1-3 A-1010 Vienna Sonstige: New Global Note Verwahrung in einer Weise, die EZB- Fähigkeit bewirkt Im Fall der Anwendbarkeit dieses Punktes ist damit beabsichtigt, die Schuldverschreibungen zum Zeitpunkt ihrer Emission bei einer der internationalen zentralen Verwahrstellen (ICSDs) als gemeinsame Sicherheitsverwahrstelle einzureichen. Das bedeutet nicht notwendigerweise, dass die Schuldverschreibungen zum Zeitpunkt ihrer Emission oder zu einem anderen Zeitpunkt während ihrer Laufzeit als geeignete Sicherheit im Sinne der Geldpolitik des Eurosystems und für Zwecke der untertägigen Kreditfähigkeit durch das Eurosystem anerkannt werden. Eine solche Anerkennung hängt von der Erfüllung der Kriterien der Eignung des Eurosystems ab (EZB- Fähigkeit).
5 Keine Verwahrung in einer Weise, die EZB-Fähigkeit bewirkt Während die Bestimmung am Tag dieser Endgültigen Bedingungen mit "" festgelegt wurde, können sich die Eurosystemfähigkeitskriterien für die Zukunft derart ändern, dass die Schuldverschreibungen fähig sein werden diese einzuhalten. Die Schuldverschreibungen können dann bei einem der ICSDs als gemeinsamer Verwahrer hinterlegt werden. Es ist zu beachten, dass die Schuldverschreibungen selbst dann nicht notwendigerweise als geeignete Sicherheit im Sinne der Währungspolitik des Eurosystems und der taggleichen Überziehungen (intra-day credit operations) des Eurosystem entweder nach Begebung oder zu einem Zeitpunkt während ihrer Existenz anerkannt werden. Eine solche Anerkennung wird von der Entscheidung der Europäischen Zentralbank abhängen, dass die Eurosystemfähigkeitskriterien erfüllt werden. Classical Global Note 1 (6) (7) Definitionen Relevante Finanzzentren: TARGET Nicht-nachrangige Schuldverschreibungen Schuldverschreibungen mit Non-preferred Senior Status Nachrangige Schuldverschreibungen 2 STATUS 3 ZINSEN OPTION I: Festverzinsliche Schuldverschreibungen 3 (1) Zinssatz und Zinszahlungstage Stufenzins Schuldverschreibungen: Verzinsungsbeginn: Zinssatz: Schuldverschreibungen mit einem Kupon Reset: Zinszahlungstag(e): 0,921% per annum zahlbar jährlich (nachträglich) eines jeden Jahres Erster Zinszahlungstag Anfänglicher Bruchteilzinsbetrag (pro festgelegte Stückelung) Abschließender Bruchteilzinsbetrag (pro festgelegte Stückelung) Stückzinsen (aufgelaufene Zinsen) werden gezahlt Ja
6 Feststellungstermin(e) 3 (4) Zinstagequotient Actual/Actual (ICMA) 30/360 Actual/Actual (Actual/365) Actual/360 30/360, 360/360 oder Bond Basis 30E/360 oder Eurobond Basis 4 ZAHLUNGEN 4 (5) Zahltag Modifizierte folgender Geschäftstag- Konvention FRN-Konvention Folgender Geschäftstag-Konvention Vorangegangener Geschäftstag-Konvention Angepasst Nicht angepasst Relevante(s) Finanzzentrum/Finanzzentren: TARGET 4 (8) Beschränkungen von Zahlungen auf Zinsen Zinszahlungen sind kumulativ 5 RÜCKZAHLUNG 5 (1) Rückzahlung bei Endfälligkeit Fälligkeitstag: Rückzahlungsmonat: Rückzahlungsbetrag pro Schuldverschreibung Juli Nennbetrag 5 (1a) Erweiterte Fälligkeit Nicht anwendbar 5 (2) Vorzeitige Rückzahlung aus steuerlichen Gründen 5 (3) Vorzeitige Rückzahlung aus aufsichtsrechtlichen Gründen
7 5 (4) Vorzeitige Rückzahlung nach Wahl der Emittentin 5 (5) Automatische Vorzeitige Rückzahlung 5 (6) Vorzeitige Rückzahlung nach Wahl des Gläubigers 6 EMISSIONSSTELLE, ZAHLSTELLEN UND BERECHNUNGSSTELLE Zahlstellen BNP Paribas Securities Services, Luxembourg Branch 60, avenue J.F. Kennedy L-1855 Luxembourg Grand Duchy of Luxembourg HYPO NOE Gruppe Bank AG Wipplingerstraße Vienna Austria Other Paying Agent(s)/specified office(s Andere Zahlstelle(n)/bezeichnete Geschäftsstelle(n) Berechnungsstelle/bezeichnete Geschäftsstelle BNP Paribas Securities Services, Luxembourg Branch 60, avenue J.F. Kennedy L-1855 Luxembourg Grand Duchy of Luxembourg Other Calculation Agent/specified office Andere Berechnungsstelle/bezeichnete Geschäftsstelle Vorgeschriebener Ort für Berechnungsstelle (angeben): HYPO NOE Gruppe Bank AG Wipplingerstraße Vienna Austria 7 STEUERN Relevante Jurisdiktion: Kündigung ( 9) Nichtzahlung und Insolvenz ( 9) Abwicklungsmaßnahmen ( 10) die Republik Österreich Ort und Medium der Bekanntmachung Bundesanzeiger 10 MITTEILUNGEN
8 Reuters Bloomberg Dow Jones Newswire Österreich (Amtsblatt zur Wiener Zeitung) Deutschland (Börsen-Zeitung) Luxemburg (Luxemburger Wort) Luxemburg (Tageblatt) Deutschland (Bundesanzeiger) London (Financial Times) Website of the Issuer Internet address Sonstige (angeben) Mitteilung an das Clearing System Mitteilung gilt am fünften Tag nach dem Tag der Mitteilung an das Clearing System als den Gläubigern mitgeteilt Ja 11 GLÄUBIGERVERSAMMLUNG, GEMEINSAMER VERTRETER ÄNDERUNG UND VERZICHT Anwendbar Nicht anwendbar Bestellung eines gemeinsamen Vertreters der Gläubiger durch Mehrheitsbeschluss der Gläubiger in den Emissionsbedingungen 12 SPRACHE Deutsch und Englisch (deutscher Text maßgeblich) Englisch und Deutsch (englischer Text maßgeblich) ausschließlich Deutsch
9 TEIL II. ANGABEN BEZOGEN AUF SCHULDTITEL MIT EINER MINDESTSTÜCKELUNG VON EUR Wesentliche Informationen Wesentliche Interessen von Seiten natürlicher und juristischer Personen, die an der Emission/dem Angebot beteiligt sind Die Emittentin ist berechtigt, Schuldverschreibungen für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter zu kaufen und zu verkaufen und weitere Schuldverschreibungen zu begeben. Die Emittentin kann darüber hinaus täglich an den nationalen und internationalen Geld- und Kapitalmärkten tätig werden. Sie kann daher für eigene Rechnung oder für Kundenrechnung Geschäfte auch mit Bezug auf Referenzzinssätze abschließen und sie kann in Bezug auf diese Geschäfte auf dieselbe Weise handeln, als wären die begebenen Schuldverschreibungen nicht ausgegeben worden. Wertpapier-Kenn-Nummern Common Code: ISIN Code: Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN): Sonstige Wertpapier-Kenn-Nummer: AT0000A1X2Z9 A19LCE Rendite Emissionsrendite: 0,921% Vertriebsmethode nicht syndiziert Syndiziert Dealer Brüll Kallmus Bank AG Verkaufsprovision 0,25% Börsenzulassungsprovision EUR 3.600,00 Angabe der geschätzten Gesamtkosten EUR ,00 Kursstabilisierender Manager Keiner Börsenzulassung(en) und Zulassung zum Handel Ja Luxemburger Börse Regulierter Markt EuroMTF
10 Wiener Börse Amtlicher Handel Geregelter Freiverkehr anderes Marktsegment Erster Handelstag der Schuldverschreibungen Verbot des Verkauds an EEA Kleinanleger Nicht anwendbar Information Dritter Sofern Informationen von Seiten Dritter übernommen wurden, bestätigt die Emittentin, dass diese Informationen zutreffend wiedergegeben worden sind und soweit es der Emittentin bekannt ist und sie aus den von diesen Dritten zur Verfügung gestellten Informationen ableiten konnte keine Fakten unterschlagen wurden, die die reproduzierten Informationen unzutreffend oder irreführend gestalten würden. Die Emittentin hat diese Informationen nicht selbständig überprüft und übernimmt keine Verantwortung für ihre Richtigkeit. Nicht anwendbar Rating Kein Rating
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