Frühjahrsempfang der VG Wörrstadt Die Verbandsgemeinde Wörrstadt - Eine große Familie

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Frühjahrsempfang der VG Wörrstadt Die Verbandsgemeinde Wörrstadt - Eine große Familie"

Transkript

1 mit den amtlichen Bekanntmachungen für die gemeinden Armsheim, Ensheim, Gabsheim, Gauheim, Spiesheim, Sulzheim, Udenheim, Venders- Blatt heim, Nr. 14 Donnerstag, den 4. April Jahrgang Verbandsgemeinde Wörrstadt und die Orts- Weinheim, Partenheim, Saulheim, Schorns- Wallertheim und die Stadt Wörrstadt Verkehrsbeschränkung Vollsperrung Wörrstadt, Ober-Saulheimer-Straße (K 21) Die Arbeiten in der Ober-Saulheimer-Straße nähern sich dem Ende! Im Vorfeld gab es hier einige Komplikationen, die den Bürgern so bisher nicht bekannt waren. Auf einer Länge von 1,2 km musste eine, dem Auftragnehmer und Planungsbüro unbekannte, Telekommunikationsleitung getauscht werden, da diese unterhalb des bestehenden und späteren Kanals liegt. Des Weiteren musste eine bestehende Telekommunikationsleitung auf der kompletten Länge des Baufeldes frei- und tiefergelegt werden. Aufgrund dessen hat sich die Maßnahme ungeplant nach hinten verschoben. Ebenso müssen das Beleuchtungskabel, die Wasserleitung und die Telekommunikationskabel die Ober-Saulheimer-Straße kreuzen, um einen sogenannten Ringschluss herzustellen. Da Kabel-, Erd- und Betonarbeiten witterungsabhängig sind, konnten diese jedoch nicht im Dezember 2018 und Januar 2019 erfolgen. Das Kabel wurde zum getauscht bzw. tiefergelegt und der Kanal erneuert, somit kann nun die Asphaltdeckschicht eingebaut werden. Dies wird, bedingt durch Vorlaufzeiten, in der Zeit vom Samstag, bis Samstag, unter der Einrichtung einer Vollsperrung erfolgen. Eine Umleitung wird über die B 420, L 401 und K 22 eingerichtet. Die Zufahrt von Saulheim kommend ist bis zur Albert-Schweitzer-Straße, von Wörrstadt kommend bis zur Straße Zum Römergrund möglich. Die Anfahrt der Gewerbebetriebe und Einkaufsmärkte in der Ober-Saulheimer- Straße ist während der Vollsperrung nur über Saulheim möglich. Die Bushaltestellen Saulheim, Wörrstädter Straße, und Wörrstadt, Gewerbegebiet, entfallen in diesem Zeitraum. In Saulheim wird in der Heppmühlstraße eine Ersatzhaltestelle eingerichtet. Wir bitten alle Betroffenen um Verständnis. Frühjahrsempfang der VG Wörrstadt Die Verbandsgemeinde Wörrstadt - Eine große Familie Alles Große entsteht dort, wo jemand mehr tut als er muss, sagte Hermann Gmeiner, Gründer der SOS-Kinder - dörfer. Ein Zitat, welches direkt die Dankbarkeit gegenüber den verdienten Persönlichkeiten aus der Kommunalpolitik ausdrückt, die am vergangenen Freitag beim traditionellen Frühjahrsempfang der VG Wörrstadt in der Sängerhalle in Gabsheim ausgezeichnet wurden. Beim alljährlichen Frühjahrsempfang schaute Verbandsbürgermeister Markus Conrad in seiner Ansprache stolz, aber auch nicht unkritisch auf das vergangene Jahr zurück. Sein Blick nach vorne galt jedoch den wichtigen Themen, die global bewegen, aber auch regional von Bedeutung sind. Sei es der Klimaschutz, der uns alle betrifft, die Förderung der Elektromobilität in der VG, das Projekt Dorfkirchenstraße, welches sich aktuell in der Planung befindet, die Erneuerung der Solaranlage des Neubornbades oder auch die Aufstockung der Stellen im Vollzugsdienst. Conrad verglich die Kommune beim VG-Frühjahrsempfang in Gabsheim mit dem Bild der Großfamilie. Wie in einer Familie trägt jeder Bürger in der Verbandsgemeinde Wörrstadt, deren Zahl erstmals über gewachsen ist, seinen Teil zu einem funktionierenden Familienleben bei, bringt Erfahrungen und Fähig - keiten mit ein; sei es in politischen Gremien, Verwaltungsorganisationen, Am 30. Mai 2019 ist es wieder so weit: die Verbandsgemeinde Wörrstadt lädt zusammen mit der Stadt Wörrstadt ganz herzlich zum 40. Weinfest der VG Wörrstadt ein. Auf finden Sie auf der Startseite in der Themenbox zum VG-Weinfest die ersten Informationen. Es handelt sich um das Programm der vier Festtage, die Richtlinien und das Anmeldeformular für den Festzug am den Gemeinden, Wirtschaftsbetrieben, Schulen, Kirchen, Vereinen, Organisationen und Hilfsdiensten sowie natürlich aber auch jeder Bürger und jede Bürgerin. Es galt also danke zu sagen an alle diejenigen, die sich in dieser Großfamilie engagieren. So wurden am Abend unter anderem verdiente Kommunalpolitiker und langjährige Ratsmitglieder für ihre Verdienste um die VG mit der Verdienstplakette der VG Stufe 1 und 2 ausgezeichnet. Mit der Verdienstplakette der Stufe 2 wurden geehrt: Kathrin Saaler aus 2. Juni sowie den Fahrplan der Pro - millebusse. Bitte beachten Sie beim Promillebus, dass wir Ihnen gegen - über dem Einzelticket - ein verbil - ligtes Hin- und Rückfahrticket anbieten. Wir werden in Kürze weitere Informationen einstellen: zur Weinstraße, zur Parksituation, zu Sperrungen und Umleitungen etc. Ihr Orga-Team in der VG-Verwaltung Wörrstadt, Martin Fölix aus Saulheim, Volker Stahl sowie Gabriele Prinzler aus Partenheim und Karl-Heinz Kayser aus Sulzheim. Der Verdienstorden der Stufe 1 wurde in diesem Jahr an Ingo Kleinfelder aus Wörrstadt, Bernhard Bögelein aus Saulheim und Ulf Baasch aus Sulzheim verliehen. Für beschwingte frühlingshafte Stimmung sorgte zwischen den Wortbeiträgen der Musikverein Wörrstadt unter der Leitung von Dirigent Ralf Worf. Der Abend klang bei interessanten Gesprächen und einem Gläs chen Wein aus. Text/Foto: K.Bm. Qualifizierungsm odule in der Flüchtlings - begleitung für schon Aktive und Interessierte Die Integration in unsere Gesellschaft, insbesondere in unseren gemeinsamen Alltag, von geflohenen Menschen, die jetzt fast alle anerkannt sind, ist weiterhin ein sehr intensiver Prozess, der von vielen ehrenamtlichen Aktiven unterstützt wird und der ebenso weitere neue engagierte Aktive benötigt. Auf dem Weg des gemeinsamen Miteinander entstehen, je mehr man sich kennt, neue Fragen, Entwicklungen und He - rausforderungen. Hier haben wir auch in 2019 eine Reihe von Qualifizierungsmodulen konzipiert. Lesen Sie weiter auf Seite 14

2 Notruf 110 Feuer 112 Polizeiwache Wörrstadt / Rettungsdienst DRK Krankentransport oder 112 Ärztlicher Bereitschaftsdienst Fr., 16 Uhr bis Mo., 7 Uhr; Mi., 14 Uhr bis Do., 7 Uhr werktags, 19 Uhr bis 7 Uhr Folgetag und am Tag vor einem Feiertag ab 18 Uhr (bitte Postleitzahl bereithalten) Kinderärztlichen Bereitschaftsdienst bei Zentrale anfragen. Zahnärztlicher Notdienst Wochenendnotdienst von Fr 15 Uhr - Mo 8 Uhr An Feiertagen von Uhr des folgenden Tages. Feste Sprechzeiten der Notfalldienstpraxis: Fr Uhr, Sa und So Uhr und Uhr Alzey, (14 ct. aus dem dt. Festnetz) / N O T D I E N S T E Apothekennotdienst Vereinfachte Neuregelung in Rheinland-Pfalz / plus Postleitzahl des Standortes Festnetz (0,14 Euro/Min.) - Mobilfunknetz (max. 0,42 Euro/Min.) Notdienstbereite Apotheken im Internet: Stromversorgung EWR Netz GmbH während der üblichen Geschäftszeiten / Bei Störfällen (rund um die Uhr) / Erdgasversorgung Störungsdienst Armsheim, Gabsheim, Gau-Weinheim, Saulheim, Schornsheim, Sulzheim, Udenheim, Wallertheim, Wörrstadt RWE Energie Regionalversorgung, RNK / Partenheim EWR Netz GmbH, Alzey während der üblichen Geschäftszeiten / Bei Störfällen (rund um die Uhr) / Elektro-Notdienst / Krisentelefon für psychisch Kranke und Angehörige; Mo-Fr: Uhr, Sa, So u. Feiertag: Uhr (0,06 Euro/Anruf) / Notfalldienst Eigenbetrieb Abwasser / Bei Verstopfungen in Kanalhausanschlüssen wenden Sie sich bitte direkt an ein Reinigungsunternehmen. Telefonseelsorge evangelisch/katholisch rund um die Uhr - gebührenfrei - vertraulich / und / Wasserversorgung Rheinhessen-Pfalz GmbH Entstörungsdienst Der Anruf wird über eine Rufweiterschaltung / an den zuständigen Meister weitergeleitet. Katholische Gottesdienste: Armsheim: So Uhr Eucharistiefeier f.d. Pfarrgruppe. Di Uhr Eucharistiefeier mit Erstkommunionkindern. + Internet siehe Wörrstadt. Pfarrgruppe Saulheim-Gabsheim mit Filialgemeinden Schornsheim und Udenheim: Öffnungszeiten Kath. Pfarrbüro der Pfarrgruppe Saulheim-Gabsheim in Saulheim: Mo+Fr Uhr, Di+Do Uhr, Mi geschlossen, post@kath-pfarramt-saulheim.de, Tel , Fax Fr 18 Uhr Kreuzwegandacht, Uhr Hl. Messe, in Saulh. Sa 17 Uhr Vorabendmesse in Schornsh.; 18 Uhr Vorabendmesse in Udenh. So 9.30 Uhr Amt in Gabsh.; 11 Uhr Amt in Saulh. Di 18 Uhr Rosenkranz, Uhr Hl. Messe, in Saulh. Mi Uhr ökum. Gottesdienst im Haus Gabriel in Saulh. Do 8.30 Uhr Hl. Messe in Gabsheim. Spiesheim: Sa 18 Uhr Eucharistiefeier. + Internet s. Wörrstadt. Sulzheim: Fr 9 Uhr Eucharistiefeier. So 9 Uhr Eucharistiefeier. Mi 19 Uhr Eucharistiefeier. + Internet siehe Wörrstadt. Wörrstadt: Fr 18 Uhr Beten der Kreuzwegstationen. So Uhr Eucharistiefeier. Do 10 Uhr Wort-Gottes-Feier mit Erstkommunionkindern. Internet: pfarramtwoerrstadt@gmx.de. Evangelische Gottesdienste: Armsheim: So Uhr Gottesdienst (Pfr. Bendler). Ensheim: Sa 10 Uhr Kinder-Gottesdienst. Di Uhr Passionsandacht mit Be-Bi-Chor in Bechtolsheim. Gau-Weinheim: So 10 Uhr Gottesdienst (Prädikantin Harth). Nieder-Saulheim: Fr 19 Uhr Flötenkreis (Büroanbau DBH). So Uhr Gottesdienst (Prädikantin Best). Mo 20 Uhr Bläserkreis. Di Uhr Konfirmanden- Unterricht (DBH). Mi Uhr ökum. Andacht im Seniorenheim Haus Gabriel; 20 Uhr Singkreis (MLH). Do Uhr Seniorenkreis. Sprechzeiten n. tel. Vereinbarung unter Bürozeiten: Di + Do Uhr, Mi Uhr, Gemeindebüro Neupforte 16, Tel , Fax: Homepage: G O T T E S D I E N S T E EvKi-Nieder-Saulheim@t-online.de. Ober-Saulheim: So Uhr Gottesdienst, anschl. Kirchencafé. Mo 20 Uhr Bläserkreis (DBH). Di Uhr Konfirmandenunterricht (MLH). Mi 15 Uhr Gemeindetreff, 20 Uhr Singkreis, beide MLH. Bürozeiten im MLH: Mi 9-12 Uhr; Tel Veranstaltungsorte: Kirche Ober-Saulheim, Wörrstädter Str. 3-5; Martin-Luther-Haus (MLH), Wörrstädter Str. 3-5; Dietrich-Bonhoeffer-Haus (DBH), Neupforte 16. Kleidersammlung für die Nieder-Ramstädter Diakonie: samstags am MLH von Uhr. Bürozeiten im MLH: Mi 9-12 Uhr, Tel Partenheim: Kirchen-Taxi zum Gottesdienst nach Absprache. So Uhr Gottesdienst. Mo Uhr Kirchenchor. Di+Mi 8-11 Uhr Bürostunde. Mi 10 Uhr Krabbelkreis. Do Uhr Bürostunde. Termine mit Pfarrerin u. Pfarrer nach Vereinbarung. Schornsheim: Do 16 Uhr Jungschar mit Marion. So Uhr Gottesdienst. Mo 16 Uhr Jungschar mit Marion. Di Uhr Konfirmandenstunde. Bürostunden v. Karin Trapp im ev. Gemeindehaus Schornsheim: Mi 9-12 und Do Uhr, Tel. 4048, Fax: , EvKGSchornsheim@t-online.de, Sprechstunden von Pfr. Klein nach tel. Vereinbarung, Tel./Fax: Spiesheim: Sa Uhr Gottesdienst. Di Uhr Passionsandacht mit Be-Bi-Chor in Bechtolsheim. Udenheim: So 9 Uhr Gottesdienst. Di 15 Uhr Konfirmandenstunde. Mi 20 Uhr Kirchenchor. Büro- u. Sprechstunden v. Pfr. Klein siehe Schornsheim. Vendersheim: Kirchen-Taxi zum Gottesdienst nach Absprache. So Uhr Gottesdienst in Partenh. Di+Mi 8-11 Uhr Bürostunde. Do Uhr Bürostunde. Termine mit Pfarrerin u. Pfarrer nach Vereinbarung. Wörrstadt: Sa 17 Uhr Gottesdienst mit Taufe (Pfr. Koch) in Sulzheim. So Uhr Gottesdienst zur Predigt- u. Diskussionsreihe Vaterunser 2019 (Pfr. Koch), anschl. Diskussion. Mi 16 Uhr Gottesdienst im Seniorenheim (Pfrin. Becker). Gemeindearbeit: Fr Uhr Seniorennachmittag. Mo Kinderchor: 16 Uhr (4-7 J.), Uhr (9-13 J.). Mi 18 Uhr Bläserkreis; Uhr Suchtkrankenhilfe; 20 Uhr Flötenensemble, i.d. Kirche. Do Uhr und Uhr (nach Vereinbarung) Café Willkommen; Uhr Konfirmandenunterricht; 20 Uhr Kantorei. Sprechstunde Pfrin. Becker: jederzeit n. tel. Vereinbarung, Tel , im ev. Gemeindebüro; Tel privat. Sprechstunde Pfr. Koch: jederzeit n. tel. Vereinbarung, Tel , im Pfarrhaus, Pfarrstr. 13. Bürostunden im Ev. Gemeindebüro, Hermannstr. 45, Tel. 8509: Di+Fr Uhr, Mi Uhr, Do Uhr. Internet: Rommersheim: So Uhr Gottesdienst (A. König). Gemeindearbeit: So 17 Uhr Bachchor. Mo 20 Uhr Probe Posaunenchor. Sprechstunde Pfr. Koch und Gemeindebürostunden siehe Wörrstadt. Ev. Chrischona-Gemeinde Am Kreuz: Osterstr. 32, Udenheim; Gottesdienst sonntags um 10 Uhr, jeden 1. Sonntag im Monat um 11 Uhr mit Kindergottesdienst; Fr 15 Uhr Seniorentreff (14-tägig; in ungeraden Wochen). Klein-gruppen/Hauskreise in Partenheim, Udenheim und Essenheim. Infos: Gemeinschaftspastor Tobias Lehr, Tel , tobias.lehr@chrischona.org, Stadtmission Alzey: Schloßgasse 41, Alzey, So Uhr Gottesdienst mit Kinder-Gottesdienst, Cafeteria nach GD geöffnet. HotSpot:Programm für Teens u. Jugendliche ab 13 J. freitags Uhr. Jugendhauskreise: Jugendliche treffen sich 14-tägig in kleinen Gruppen, Infos bei Julia.thiele@stami-az.de. Hauskreise: 14-tägig in verschiedenen Zusammensetzungen. Bibelgespräch i.d. Regel am letzten Do im Monat um 16 Uhr. Seelsorge und Lebensberatung: Mitarbeiterteam aus professionellen, ehrenamtlichen Personen bietet Hilfe an. Termine nach Vereinbarung: frieder.wiener@stami-az.de. Neuapostolische Kirche: Alzey, Wormser Straße 81: So 10 Uhr Gottesdienst. Mi 20 Uhr Gottesdienst. Männerrunde im Diakonischen Werk Alzey, Gesprächskreis zu Alltagssorgen, Lebens krisen, Partnerschaft, Familie, Beruf... jede gerade KW, donnerstags v Uhr Schloßgasse 14, Alzey, Tel

3 Donnerstag, den 4. April 2019 Beginn Amtlicher Teil Seite 3 VG Wörrstadt Zum Römergrund Wörrstadt Telefon Verwaltung / Telefax Verwaltung / Telefon Bürgerbüro / Telefax Bürgerbüro / Internet: info@vgwoerrstadt.de Öffnungszeiten Verwaltung: Montag, von 8.30 bis Uhr Dienstag, von 7.00 bis Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag, von 8.30 bis Uhr, und von bis Uhr Freitag, von 8.30 bis Uhr Öffnungszeiten Bürgerbüro: Montag, von 8.30 bis Uhr Dienstag, von 7.00 bis Uhr Mittwoch ganztägig geschlossen Donnerstag, von 8.30 bis Uhr Freitag, von 8.30 bis Uhr Samstag von bis Uhr Die Verantwortung für den amtlichen Teil trägt die Verbandsgemeindeverwaltung. Europawahl am 26. Mai 2019 Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Unionsbürger Vom 23. bis 26. Mai 2019 findet in der Europäischen Union die 9. Direktwahl des Europäischen Parlaments statt, in Deutschland am Sonntag, dem 26. Mai Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz- Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen. Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen. Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt, Zum Römergrund 2-6, Wörrstadt bis spätestens Sonntag, dem 5. Mai 2019 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Der Antrag kann auch per Post eingesandt werden. Das Formular und ein Merkblatt erhalten Sie unter informationen-waehler/unionsbuerger.html. oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt, Wahlamt, Zum Römergrund 2-6, Wörrstadt, Zimmer 327. Weitere Informationen zur Wahlteilnahme erhalten Sie in allen Amtssprachen der EU unter Sitzung des Ausschusses für Soziales, Sport und Generationen Am Dienstag, 9. April 2019, findet um 18:00 Uhr die 10. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Sport und Generationen im Ratssaal der VG Wörrstadt, Zum Römergrund 2-6, Wörrstadt, statt. Tagesordnung: Öffentlich: 1. Begrüßung 2. Bestellung eines/r Schriftführers/in gemäß 41 (1) GemO 3. Aktionsplan der VG Wörrstadt zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung 4. Mitteilungen und Anfragen. Sitzung des Werksausschusses für den Eigenbetrieb Abwasser Am Dienstag, 9. April 2019, findet um 19:00 Uhr die 24. Sitzung des Werksausschusses für den Eigenbetrieb Abwasser und Eigenbetrieb Neubornbad im Ratssaal der VG Wörrstadt, Zum Römergrund 2-6, Wörrstadt, statt. Bürgerbus der Verbandsgemeinde Wörrstadt Telefonische Anmeldung: Montag und Mittwoch von Uhr unter Tel.-Nr Fahrtage: Dienstag und Donnerstag, jeweils Uhr und Uhr sowie Mittwoch und Freitag von Uhr. Kostenloser Fahrservice: Ehrenamtliche Fahrerinnen und Fahrer fahren Bürgerinnen und Bürger, die nicht (mehr) selbst fahren können bzw. nicht gut zu Fuß sind, zum Arzt, zur Apotheke, zum Einkaufen, zur Bank, mal ins Café Der Bürgerbus fährt nach telefonischer Vorbestellung und holt alle Fahrgäste an der Haustür ab. Er bedient alle Orte in der Verbandsgemeinde Wörrstadt. Kontakt per Weitere Informationen: buergerbus@vgwoerrstadt.eu und (Leben in der VG) Generationenbüro der Verbandsgemeinde Wörrstadt Generationenbeauftragte Susanne Schwarz-Fenske Verbandsgemeinde Wörrstadt Zum Römergrund 2-6 Telefon: susanne.schwarz-fenske@vgwoerrstadt.de Internet: Kinonachmittag für jung gebliebene Ältere der Generation 55+ Am Donnerstag, den 11. April 2019 findet um Uhr wieder der Kinonachmittag in Wörrstadt in der Neubornhalle, Jahnstraße 15, statt. Der Kinonachmittag mit dem Kinofilm Willkommen im Hotel Mama beginnt um Uhr mit Kaffee und Kuchen, der im Eintrittspreis von 8,00 enthalten ist. Zur Planung bitten wir dringend um Reservierung unter der Rufnummer der Generationenbeauftragten: Die Neubornhalle ist barrierefrei. Tagesordnung: Öffentlich: 1. Begrüßung 2. Bestellung eines/r Schriftführers/in gemäß 41 (1) GemO 3. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe des Prüfungsauftrages zur Prüfung des Jahresabschlusses 2018 des Eigenbetriebes Neubornbad 4. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe des Auftrages für die Erneuerung der Solaranlage (Absorbertechnik) im Neubornbad Wörrstadt 5 Information über den Sachstand Nutzungskonzept für das Nachbargrundstück sowie über den allgemeinen Sachstand zu Beginn der Badesaison Information über die Wasserversorgung zur KA Schornsheim, Beratung und Beschlussfassung über das weitere Vorgehen 7. Mitteilungen und Anfragen. Im Anschluss haben die Zuhörer/innen bis zu 15 Minuten Gelegenheit, Fragen gemäß 16a der GemO zu stellen. Nichtöffentlich: 8. Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines Eiskremlieferungsvertrages für den Verkaufskiosk im Neubornbad Wörrstadt 9. Beratung und Beschlussfassung über Vertragsangelegenheiten 10. Information über Bauangelegenheiten 11. Mitteilungen und Anfragen. Öffentlich: 12. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefass - ten Beschlüsse. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses Am Mittwoch, 10. April 2019, findet um 15:00 Uhr die 1. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses im Ratssaal der VG Wörrstadt, Zum Römergrund 2-6, Wörrstadt, statt. Tagesordnung: Öffentlich: 1. Begrüßung 2. Bestellung eines/r Schriftführers/in gemäß 41 (1) GemO 3. Maßnahmenprüfung Baumaßnahme technisches Rathaus VG Wörrstadt. Im Anschluss haben die Zuhörer/innen bis zu 15 Minuten Gelegenheit, Fragen gemäß 16a der GemO zu stellen. Sitzung des Ausschusses für Natur, Raum und Bau Am Donnerstag, 11. April 2019, findet um 19:00 Uhr die 29. Sitzung des Ausschusses für Natur, Raum und Bau im Ratssaal der VG Wörrstadt, Zum Römergrund 2-6, Wörrstadt, statt. Tagesordnung: Öffentlich: 1. Begrüßung 2. Bestellung eines/r Schriftführers/in gemäß 41 (1) GemO 3. Beratung und Beschlussfassung über die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes II der VG Wörrstadt, Teilplan Wallertheim (Bereich des Bebauungsplanes Gewerbegebiet - An der Sülz ) 4. Grundschule Partenheim - Bauvorhaben Schulhofumgestaltung - Detailvorstellung durch die Planer 5. Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe des Gewerkes Klimatisierung für das Technische Rathaus Verbandsgemeinde Wörrstadt. 6. Vorstellung der weiteren Maßnahmen nach Abschluss der baulichen Herstellung der Mühl - bachaue/bürgerpark Saulheim 7. Mitteilungen und Anfragen. Die Verbandsgemeinde Wörrstadt sucht zum unbefristet und in Teilzeit (8-10 Std./Woche) eine/n Außendienstmitarbeiter/in (m/w/d). Zu den Aufgaben gehören: - Regelmäßige Begehung und Kontrolle der Gewässerläufe - Zustandserfassung von Ufergehölzen und Bäumen - Zuarbeiten für das Baumkataster der Verbandsgemeinde Wörrstadt - Wahrnehmung von Ortsterminen - Dokumentation der Geländearbeit.

4 Seite 4 Amtlicher Teil Donnerstag, den 4. April 2019 Weinfest-Festzug in Wörrstadt am 2. Juni 2019 Informationen zur Anmeldung Der Weinfestumzug in Wörrstadt am Sonntag, den 2. Juni 2019 bildet wieder einen der Höhepunkte unseres Festprogramms. Wir laden auch dieses Jahr alle Gruppierungen und Vereine unserer Ortsgemeinden bzw. der Stadt Wörrstadt sowie des nahen Umlandes herzlich ein, sich daran zu beteiligen. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung aller Zugteilnehmer ausschließlich über die Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt abgewickelt wird. Wir bitten Sie, uns das Anmeldeformular bis spätestens 26. April 2019 per Post, per Fax oder per an die unten stehende Adresse zu schicken. Noch ein paar Hinweise: Wagen oder Fußgruppen mit lauter Disko-Musik oder ähnlichem, die eher zu einem Fastnachtsumzug passen, sind von den Veranstaltern nicht erwünscht. Außerdem führt die Verbandsgemeinde etwa ein bis zwei Wochen vor dem Umzugstermin eine Sichtprüfung der Festwagen durch, um die Einhaltung der Richtlinien zu überprüfen. Termin und Ort der Sichtprüfung werden im Nachrichtenblatt rechtzeitig bekannt - gegeben. Ohne erfolgreiche Sichtprüfung ist die Teilnahme am Umzug leider nicht möglich. Zum Festzug-Ablauf: Der Festzug stellt sich in der Humboldtstraße und im Breitenweg zwischen dem AWO Seniorenzentrum und der Einmündung in die Friedrich-Ebert- Straße in umgekehrter Reihenfolge auf. Mitarbeiter der Verbandsgemeinde werden dabei behilflich sein. Näheres zur Festzugaufstellung (Reihenfolge der Zugnummern etc.) werden wir kurz vor dem Weinfest im Nachrichtenblatt und auf unserer Internetseite mitteilen. Der Festzug startet Ecke Breitenweg/Friedrich- Ebert-Straße. Er läuft durch die Friedrich-Ebert- Straße, Schlagstraße, Hermannstraße, Friedrich- Ebert-Straße bis Neunröhrenplatz, dann links in die Pariser Straße bis zu den Kirchen. Die Auflösung erfolgt nach den Kirchen in Richtung Kreisel an der Feuerwehr. Wir weisen darauf hin, dass alle Teilnehmer des Festzuges selbst für die versicherungsrechtliche Absicherung ihres Festzugbeitrages verantwortlich sind. Sie sind verpflichtet, sich an die Richtlinien der VG Wörrstadt zur Festzugteilnahme zu halten, die Sie auf unserer Internetseite (im Info - kasten zum Weinfest) finden. Bitte senden Sie die Anmeldung an: Verbandsgemeinde Wörrstadt, Frau Franziska Zirwes, Zum Römergrund 2-6, Wörrstadt, Tel , Fax , Mail: franziska.zirwes@vgwoerrstadt.de Datenschutzhinweis: Vor dem Hintergrund der DSGVO teilen wir Ihnen mit, dass die Anmeldungen von uns zur Erfassung der Teilnehmerzahl und zur weiteren Planung des Festzugs verarbeitet werden. Für die Berichterstattung über die Veranstaltung werden Fotoaufnahmen gemacht, auf denen Sie evtl. zu sehen sind. Mit Ihrer Teilnahme erklären Sie sich hiermit einverstanden. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen. Den vollständigen Ausschreibungstext zu diesem Stellenangebot inklusive aller Aufgaben und Anforderungen - finden Sie auf unserer Homepage unter Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Armsheim Ortsbürgermeister Axel Spieckermann Sprechstunden: Montag, von bis Uhr Donnerstag, von bis Uhr Telefon / (Rathaus) Telefon / (privat) Telefon / (mobil) Sprechstunden des 1. Beigeordneten Dr. Hans-Christian Gaebell (Umwelt und Kindertagesstätten) Donnerstag, von bis Uhr Telefon / (Rathaus) Sprechstunden der Beigeordneten Constanze Bräuer (Kultur, Jugend, Sport und Senioren) Freitag, von bis Uhr Telefon / (Rathaus) Sprechstunden des Beigeordneten Christian Wertke (Friedhofsangelegenheiten, Öffentlichkeitsarbeit, Internetauftritt, Verwaltung der Zukunft) Montag, von bis Uhr Telefon / (Rathaus) Öffnungszeiten Rathaus: Dienstag, Mittwoch und Freitag, von bis Uhr Montag und Donnerstag, von bis Uhr

5 Donnerstag, den 4. April 2019 Amtlicher Teil Seite 5 Rathaus, Bahnhofstraße Armsheim Telefon / 3 52 Telefon Gemeindearbeiter / Telefax / Internet: gemeindebuero@armsheim.de Schredderplatz der Ortsgemeinde Armsheim: Öffnungszeiten: Freitag von bis Uhr und Samstag von bis Uhr Europawahl am 26. Mai 2019 Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Unionsbürger Siehe unter VG Wörrstadt. Schnelles Internet Es ist so weit. Die Firma Pontanet bietet ab sofort schnelles Internet mit maximal 120 Mbit in Armsheim an. Wer gerne zu Pontanet wechseln möchte, kann sich in einer Informationsveranstaltung am 5. April 2019 im Dorfgemeinschaftshaus schlau machen. Ein Vertreter der Firma Pontanet steht Ihnen in separaten Gesprächen von bis Uhr zur Verfügung. Dr. Hans-Christian Gaebell, 1. Ortsbeigeordneter Sitzung des Ausschusses für Dorferneuerung Am Montag, 8. April 2019, findet um 18:00 Uhr die 2. Sitzung des Ausschusses für Dorferneuerung am Effenplatz, Schimsheim, statt. Tagesordnung: Öffentlich: 1. Begrüßung 2. Bestellung eines/r Schriftführers/in gemäß 41 (1) GemO 3. Beratung über die Gestaltung des Effenplatzes und Nutzung des Feuerwehrgerätehauses 4. Beratung und Empfehlungsbeschlussfassung über die Bepflanzung der Verkehrsinsel auf der L407 am Ortseingang von Flonheim kommend 5. Informationen zum Spielplatz in Schimsheim 6. Mitteilungen und Anfragen. Im Anschluss haben die Zuhörer/innen bis zu 15 Minuten Gelegenheit, Fragen gemäß 16a der GemO zu stellen. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Jugend, Sport und Senioren Am Freitag, 12. April 2019, findet um 19:00 Uhr die 17. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Jugend, Sport und Senioren im Dorfgemeinschaftshaus, Bahnhofstraße 17, Armsheim, statt. Tagesordnung: Öffentlich: 1. Begrüßung 2. Bestellung eines/r Schriftführers/in gemäß 41 (1) GemO 3. Nachlese zum Weihnachtsmarkt Beratung und Beschlussfassung über die Planung und Durchführung der Kerb 5. Mitteilungen und Anfragen. Im Anschluss haben die Zuhörer/innen bis zu 15 Minuten Gelegenheit, Fragen gemäß 16a der GemO zu stellen. Tag der Vereine in Armsheim Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, das aktive Vereinsleben in Armsheim kennenzulernen. Kommen Sie mit den jeweiligen Vereinsvertretern ins Gespräch und informieren Sie sich ganz unverbindlich über die verschiedenen Angebote. Der Tag der Vereine findet am Samstag, den in der Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr in der Wiesbachtalhalle statt. Der Eintritt ist frei. Für Speisen und Getränke ist ausreichend gesorgt. Christian Wertke, Ortsbeigeordneter Ensheim Ortsbürgermeister Stefan Haßler Mittwoch, von bis Uhr Gemeindebüro, Hahnengasse Ensheim Telefon / Internet: buergermeister@ensheim-rheinhessen.eu Europawahl am 26. Mai 2019 Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Unionsbürger Siehe unter VG Wörrstadt. Gabsheim Ortsbürgermeister Christian Geier Montag, von bis Uhr Gemeindebüro, Hauptstraße Gabsheim Büro u. Dorfgemeinschaftsraum Telefon / Mobil: / Internet: verwaltung@gabsheim.de Europawahl am 26. Mai 2019 Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Unionsbürger Siehe unter VG Wörrstadt. Gau-Weinheim Ortsbürgermeister Hans-Bernhard Krämer Freitag, von bis Uhr Rathaus, Sportfeldstraße 14 a Gau-Weinheim Telefon / oder / Internet: ortsgemeinde@gau-weinheim.de Europawahl am 26. Mai 2019 Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Unionsbürger Siehe unter VG Wörrstadt. Sitzung des Ausschusses für Landwirtschaft, Weinbau, Umwelt, Feldwege Am Mittwoch, 10. April 2019, findet um 20:00 Uhr die Sitzung des Ausschusses für Landwirtschaft, Weinbau, Umwelt, Feldwege im Sitzungszimmer des Rathauses, Sportfeldstr. 14a, Gau-Weinheim, statt. Tagesordnung: Öffentlich: 1. Begrüßung 2. Bestellung eines/r Schriftführers/in gemäß 41 (1) GemO 3. Beratung und Beschlussfassung über den Neu- Ausbau eines Wirtschaftsweges, Anfrage des Bauern- und Winzervereins Wallertheim 4. Beratung und Beschlussfassung über die Benutzung der Wirtschaftswege 5. Beratung und Beschlussfassung über den Ausschuss betreffende Angelegenheiten 6. Mitteilungen und Anfragen. Im Anschluss haben die Zuhörer/innen bis zu 15 Minuten Gelegenheit, Fragen gemäß 16a der GemO zu stellen. Einladung zur Generalversammlung der Jagdgenossenschaft Gau-Weinheim Am Donnerstag, den findet um 20:00 Uhr im Rathaus der Ortsgemeinde Gau-Weinheim, Sportfeldstraße 14a, Gau-Weinheim die ordentliche Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Gau-Weinheim, statt. Tagesordnung: 1. Eröffnung der Versammlung 2. Bestimmung eines Schriftführers und zweier Stimmzähler 3. Kassenbericht 4. Beratung und Beschluss über die Entlastung des Vorstandes 5. Wahl eines neuen Vorstandes sowie dessen Beisitzern 6. Beratung und Beschluss über die Verwendung der Jagdpacht 7. Mitteilungen, Anfragen. Zu der Versammlung sind alle Grundstückseigentümer/innen des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Gau-Weinheim eingeladen. Das Jagdkataster liegt zur Einsichtnahme bei Jagdvorsteher Dirk Freitag, Mittelgasse 8, Gau-Weinheim aus. Anträge auf Neueintragung und Berichtigung des Jagdkatasters sind bis spätestens beim Jagdvorsteher Dirk Freitag, Mittelgasse 8, Gau- Weinheim anzuzeigen. Hierzu ist ein notarieller Kaufvertrag oder eine Bescheinigung des Katasteramtes erforderlich, in der die im Eigentum befindlichen Flächen des jeweiligen Jagdgenossen bestätigt sind. Anträge auf Beratung und Beschlussfassung müssen ebenfalls bis beim Vorsitzenden eingereicht sein. Der Vorstand 1. Monatsübung der Feuerwehr Am Montag, den findet die erste Monatsübung im April statt. Beginn ist um 19:30 Uhr am Feuerwehrgerätehaus. Unter anderem findet eine Übungseinheit zur FwDV 3 statt sowie die Kontrolle der Persönlichen Schutzausrüstung. Es wird um vollzähliges Erscheinen gebeten. Die Wehrführung Partenheim Ortsbürgermeister Volker Stahl Montag, von bis Uhr Freitag, von bis Uhr Rathaus, Schmiedgasse Partenheim Telefon / Internet obgm.partenheim@t-online.de Europawahl am 26. Mai 2019 Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Unionsbürger Siehe unter VG Wörrstadt. Sitzung des Hauptund Finanzausschusses Am Dienstag, 9. April 2019, findet um 19:00 Uhr die 19. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses im Sitzungssaal des Rathauses, Schmiedgasse, Partenheim, statt. Tagesordnung: Öffentlich: 1. Begrüßung 2. Bestellung eines/r Schriftführers/in gemäß 41 (1) GemO 3. Beratung und Beschlussfassung über die Satzung der Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau der Verkehrsanlagen für die Ortsgemeinde Partenheim 4. Beratung und Beschlussfassung über die Verschonungssatzung der Ortsgemeinde Partenheim 5. Beratung und Beschlussfassung über den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Dorfmoderation - DVV 6. Mitteilungen und Anfragen. Im Anschluss haben die Zuhörer/innen bis zu 15 Minuten Gelegenheit, Fragen gemäß 16a der GemO zu stellen.

6 Seite 6 Amtlicher Teil Donnerstag, den 4. April 2019 Nichtöffentlich: 7. Beratung und Beschlussfassung über einen Städtebaulichen Vertrag 8. Mitteilungen und Anfragen. Öffentlich: 9. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefass - ten Beschlüsse. Saulheim Sprechstunden: Ortsbürgermeister Martin Fölix Mittwoch, von bis Uhr 1. Beigeordneter Franz Daichendt Montag, von bis Uhr oder nach Vereinbarung Beigeordneter Dr. Markus Bachen Donnerstag, von bis Uhr Beigeordneter Torsten Wethlow Donnerstag, von bis19.30 Uhr oder nach Vereinbarung Seniorenbeauftragter Wolfgang Rüttgens Donnerstag, von bis Uhr Beauftragter für Landwirtschaft und Umwelt Ekkehard Höfer jeden 1. Dienstag im Monat, von bis Uhr Bürozeiten Sekretariat: Montag, Dienstag und Freitag von 8.00 bis Uhr Mittwoch, von bis Uhr Donnerstag, von bis Uhr Rathaus, Auf dem Römer Saulheim Telefon: / Fax: / Internet: info@saulheim.de Europawahl am 26. Mai 2019 Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Unionsbürger Siehe unter VG Wörrstadt. Seniorenausflug der AWO und der Ortsgemeinde Saulheim Am Montag, 13. Mai 2019 findet der Seniorenausflug der AWO und der Ortsgemeinde Saulheim an die Mosel statt. Wir laden alle Seniorinnen und Senioren herzlich ein. Abfahrt ist jeweils schon um Uhr. Am Bürgerhaus, am Parkplatz Neupforte und am Rathausplatz in Ober-Saulheim steht jeweils ein Bus bereit. Anschließend fahren wir gemeinsam mit allen Bussen ab Bürgerhaus los. An der Mosel geht es auf das Schiff zu einer Moselrundfahrt und danach in das Burg-Café zum Kaffee trinken. Gegen Uhr treten wir dann die Heimreise an. Im Bürgerhaus erwarten uns die fleißigen Helferinnen und Helfer in der Küche mit einem guten Abendessen. Ein kleines Unterhaltungsprogramm ist auch für Sie vorbereitet. Bei Bedarf steht für die Heimfahrt unserer Gäste ein Bus zur Verfügung. Der Preis pro Person beträgt 10 Euro. Diesen Betrag sammeln wir am Ausflugstag im Bus ein. In jedem Bus werden Betreuungspersonen für Sie zur Verfügung stehen. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung. Martin Fölix, Ortsbürgermeister Seniorenausflug Montag, 13. Mai 2019 Name: Straße: Personenzahl: Sitzung des Hauptund Finanzausschusses Am Mittwoch, 10. April 2019, findet um 19:00 Uhr die 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses im Rathaus in Saulheim, Auf dem Römer 8, Saulheim, statt. Tagesordnung: Öffentlich: 1. Begrüßung 2. Bestellung eines/r Schriftführers/in gemäß 41 (1) GemO 3. Außerdienststellung von Wirtschaftswegen in der Gemarkung Nieder-Saulheim (2. Änderung der Satzung) im Bereich des Bebauungsplanentwurfs Nr Gewerbepark Teil II, 3. Änderung - 1. Bauabschnitt 4. Mitteilungen und Anfragen. Im Anschluss haben die Zuhörer/innen bis zu 15 Minuten Gelegenheit, Fragen gemäß 16a der GemO zu stellen. Nichtöffentlich: 5. Beratung und Beschlussfassung über einen Städtebaulichen Vertrag 6. Beratung und Beschlussfassung über Personal - angelegenheiten 7. Beratung und Beschlussfassung über Vertragsangelegenheiten 8. Mitteilungen und Anfragen. Öffentlich: 9. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefass - ten Beschlüsse. Personalversammlung Am Donnerstag, findet unsere Personalversammlung statt. Deshalb sind ab Uhr alle Einrichtungen, Kitas, Bauhof, Rathaus geschlossen. Martin Fölix, Ortsbürgermeister Dreck-weg-Tag in Saulheim Am Samstag, , 9.30 Uhr findet wieder der Dreck-weg-Tag in Saulheim statt. Wir treffen uns auf dem Bauhof, Holderstrauch 35. Von dort starten dann verschiedene Gruppen in die Gemarkung und zu markanten Stellen. Nach getaner Arbeit sind alle Helferinnen und Helfer zu einem kleinen Imbiss mit gutem Saulheimer Wein, Bier und antialkoholischen Getränken eingeladen. Martin Fölix, Ortsbürgermeister Fahrradboxen am Bahnhof weitere Bedarfsabfrage Die Fahrradboxen am Bahnhof sind vermietet. Da die Bürgerinnen und Bürger in der letzten Zeit neue und teurere Fahrräder oder Elektro Fahrräder kaufen, ist die Nachfrage nach zu vermietenden Fahrradboxen größer geworden. Wir möchten jetzt den Bedarf abklären und fragen an ob Interesse besteht. Melden Sie sich bitte telefonisch oder per Mail. Danach können wir weiter abklären, ob und wie viele Boxen neu benötigt werden. Martin Fölix, Ortsbürgermeister Fundsache Im Fundbüro der Ortsgemeinde Saulheim ist eine Brille (schwarzes Gestell, Beschädigungen an beiden Gläsern), Fundort Friedhof abgegeben worden. Während der Öffnungszeiten kann die Fundsache im Rathaus abgeholt werden. Martin Fölix, Ortsbürgermeister Durchzuführende Verkehrsbeschränkungen In der Bahnhofstraße 2 werden Tiefbauarbeiten wegen Störungsbeseitigungen der Deutschen Telekom ausgeführt. Dadurch wird der Bürgersteig noch bis zum gesperrt bleiben. Die beiden Baukräne in der Mainzer Straße Flur 38, Nr. 520 bleiben voraussichtlich noch bis zum stehen. In der Ober-Saulheimer Straße in Wörrstadt von der Eisenbahnbrücke bis zur Einmündung Weidenbach- Siedlung wird die Straße vom bis zum gesperrt wegen Tiefbauarbeiten/Kanalerneuerung und Asphaltarbeiten. Bitte beachten Sie die Umleitungsbeschilderung. Im Lise-Meitner-Ring 6 wird bis zum der Gehweg gesperrt wegen der Aufstellung eines Baukrans. Wir bitten um ihr Verständnis. Martin Fölix, Ortsbürgermeister Rasenabfall bitte in der Grünmülltonne oder auf dem Kompost entsorgen Wir machen alle Bürger darauf aufmerksam, dass Sie ihren Gras- oder Rasenabfall nicht am Feldweg, an der Böschung vom Mühlbach oder sonst wo im Gelände abladen. Im letzten Jahr haben Schafe davon gefressen und sind jämmerlich verendet. Damit das nicht mehr passiert, bitte einfach in der grünen Tonne entsorgen oder auf dem Kompost oder auch auf den Wertstoffhof bringen. Martin Fölix, Ortsbürgermeister Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Saulheim vom 26. März 2019 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich 2 Friedhofszweck 3 Schließung und Aufhebung 2. Ordnungsvorschriften 4 Öffnungszeiten 5 Verhalten auf dem Friedhof 6 Ausführen gewerblicher Arbeiten 3. Allgemeine Bestattungsvorschriften 7 Allgemeines, Anzeigepflicht, Bestattungszeit 8 Särge und Urnen 9 Grabherstellung 10 Ruhezeit 11 Umbettungen 4. Grabstätten 12 Allgemeines, Arten der Grabstätten 13 Reihengrabstätten 14 Wahlgrabstätten 15 Urnengrabstätten 16 Ehrengrabstätten 5. Gestaltung der Grabstätten 17 Wahlmöglichkeit 18 Allgemeine Gestaltungsgrundsätze 6. Grabmale 19 Gestaltung der Grabmale in Grabfeldern mit allgemeinen Gestaltungs-vorschriften 20 Gestaltung der Grabmale in Grabfeldern mit besonderen Gestaltungs-vorschriften 21 Errichten und Ändern von Grabmalen 22 Standsicherheit der Grabmale 23 Verkehrssicherungspflicht für Grabmale 24 Entfernen von Grabmalen 7. Herrichten und Pflege von Grabstätten 25 Herrichten und Instandhalten der Grabstätten 26 Vernachlässigte Grabstätten 8. Leichenhalle und Trauerfeier 27 Benutzen der Leichenhalle Neupforte 28 Trauerfeier 9. Schlussvorschriften 29 Alte Rechte 30 Haftung 31 Ordnungswidrigkeiten 32 Gebühren 33 Inkrafttreten Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Saulheim vom 26. März 2019 Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Saulheim hat in seiner Sitzung vom aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) sowie der 2, Abs. 3, 5 Abs. 2 und 6 Abs. 1 Satz 1 des Bestattungsgesetzes (BestG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird: 1. Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich (1) Diese Satzung gilt für die im Gebiet der Ortsgemeinde Saulheim gelegenen und von ihr verwalteten Friedhöfe.

7 Donnerstag, den 4. April 2019 Amtlicher Teil Seite 7 (2) Das Gemeindegebiet wird in die Bestattungsbezirke Nieder-Saulheim und Ober-Saulheim eingeteilt. Die Grenze wird durch die Grenze zwischen den Gemarkungen Nieder-Saulheim und Ober-Saulheim (Tannenweg, Albert-Einsteinstraße bis zum Bahndamm) gebildet. (3) Die Verstorbenen sind grundsätzlich auf dem Friedhof des Bestattungsbezirks zu bestatten, in dem sie ihren letzten Wohnsitz hatten, sofern sie nicht bei ihrem Ableben ein Recht auf Bestattung in einer bestimmten Grabstätte eines anderen Friedhofs besaßen. Die Friedhofsverwaltung kann Ausnahmen zulassen. (4) Einwohner, die im Wohngebiet, das begrenzt wird von der Friedhofstraße, dem Bahndamm, der Grenze zwischen den Gemarkungen Niederund Ober-Saulheim und der Nieder-Saulheimer Straße ihren Wohnsitz haben, können wählen, ob sie nach ihrem Ableben auf dem Friedhof Neupforte oder dem Friedhof Friedhofstraße bestattet werden wollen. Wird dieses Wahlrecht zu Lebzeiten des oder der Verstorbenen nicht ausgeübt, kann es im Todesfall von den Angehörigen, insbesondere von dem Inhaber der Grabzuweisung ( 25 Abs. 2) ausgeübt werden. Diese Regelung gilt auch für die Anwohner auf der Nordseite der Nieder-Saulheimer Straße zwischen der Ulmenstraße und dem Tannenweg. 2 Friedhofszweck (1) Die Friedhöfe sind nicht rechtsfähige Anstalten (öffentliche Einrichtungen) der Ortsgemeinde Saulheim. (2) Sie dienen der Bestattung derjenigen Personen, die a) bei ihrem Tode Einwohner der Ortsgemeinde Saulheim waren, b) ein besonderes Recht auf Bestattung in einer bestimmten Grabstätte haben oder c) ohne Einwohner zu sein, nach 2 Abs. 2 Sätze 2 und 3 BestG zu bestatten sind d) sowie derjenigen ehemaligen Einwohner Saulheims, die wegen Alters, Gebrechlichkeit oder Krankheit in einem auswärtigen Alters- oder Pflegeheim bis zu ihrem Ableben ihren Aufenthalt hatten. (3) Die Bestattung anderer Personen bedarf der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. 3 Schließung und Aufhebung (1) Der Friedhof oder Teile des Friedhofs können ganz oder teilweise für weitere Bestattungen oder Beisetzungen gesperrt (Schließung) oder anderen Zwecken gewidmet werden (Aufhebung) - vgl. 7 BestG -. (2) Durch die Schließung wird die Möglichkeit weiterer Bestattungen und Beisetzungen ausgeschlossen. Soweit durch die Schließung das Recht auf weitere Bestattungen oder Beisetzungen in Wahl- oder Urnenwahlgrabstätten (Sondergräber) erlischt, wird dem Nutzungsberechtigten für die restliche Nutzungszeit bei Eintritt eines weiteren Bestattungs- oder Beisetzungsfalles auf Antrag eine andere Wahl- bzw. Urnenwahlgrabstätte zur Verfügung gestellt. Außerdem kann er die Umbettung verlangen, soweit die Nutzungszeit noch nicht abgelaufen ist. (2a) Erfolgt eine vorübergehende Schließung von Teilen des Friedhofs lediglich zur Neugestaltung der betroffenen Teile, z.b. Verbreiterung der Wege o.ä. (Belegsperre), so ist die Schließung nur nach Ablauf der erstmaligen Nutzungszeit zulässig. In diesen Fällen wird das Bestattungsrecht auf den überlebenden Ehepartner oder Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft beschränkt. Weitere Bestattungen sind unzulässig. Sofern in einer Grabstätte keine weiteren Bestattungen mehr erfolgen, kann die Friedhofsverwaltung bis zur Neuordnung des betroffenen Teils dem Nutzungsberechtigten gegen eine festgesetzte Gebühr ein Pflegerecht einräumen. (3) Durch die Aufhebung geht die Eigenschaft des Friedhofes als Ruhestätte der Toten verloren. Die in Reihen- oder Urnenreihengrabstätten Bestatteten werden, falls die Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist, die in Wahl- oder Urnenwahlgrabstätten, falls die Nutzungszeit noch nicht abgelaufen ist, auf Kosten der Ortsgemeinde Saulheim in andere Grabstätten umgebettet. (4) Schließung oder Aufhebung werden öffentlich bekanntgemacht. Der Nutzungsberechtigte einer Wahl- oder Urnenwahlgrabstätte erhält außerdem einen schriftlichen Bescheid, wenn sein Aufenthalt bekannt oder über das Einwohnermeldeamt zu ermitteln ist. (5) Umbettungstermine werden einen Monat vorher öffentlich bekanntgemacht. Gleichzeitig werden sie bei Wahl- oder Urnenwahlgrabstätten den Nutzungsberechtigten, bei Reihen- oder Urnenreihengrabstätten - soweit möglich - einem Angehörigen des Verstorbenen mitgeteilt. (6) Ersatzgrabstätten werden von der Ortsgemeinde Saulheim auf ihre Kosten entsprechend den Grabstätten auf dem aufgehobenen bzw. geschlossenen Friedhof oder dem Friedhofsteil hergerichtet. Die Ersatzwahlgrabstätten werden Gegenstand des Nutzungsrechts. 2. Ordnungsvorschriften 4 Öffnungszeiten (1) Die Öffnungszeiten werden an den Eingängen durch Aushang bekanntgegeben. Zu anderen Zeiten dürfen die Friedhöfe nur mit Erlaubnis der Friedhofsverwaltung betreten werden. (2) Die Friedhofsverwaltung kann aus besonderem Anlaß das Betreten eines Friedhofes oder einzelner Friedhofsteile vorübergehend untersagen. 5 Verhalten auf dem Friedhof (1) Die Besucher haben sich auf dem Friedhof der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Die Anordnungen des Friedhofspersonals sind zu befolgen. (2) Kinder unter 10 Jahren dürfen den Friedhof nur in Begleitung Erwachsener betreten. (3) Auf dem Friedhof ist insbesondere nicht gestattet, a) die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren; Kinderwagen und Rollstühle sowie Handwagen zur Beförderung von Material zur Grabherrichtung, leichte Fahrzeuge von zugelassenen Gewerbetreibenden und Fahrzeuge der Friedhofsverwaltung sind ausgenommen, b) Waren aller Art, sowie gewerbliche Dienste anzubieten, c) an Sonn- und Feiertagen und in der Nähe einer Bestattung, Beisetzung oder Gedenkfeier störende Arbeiten auszuführen, d) gewerbsmäßig oder andere als eigene Grabstätten zu fotografieren oder zu filmen, es sei denn, aa) ein entsprechender Auftrag eines Nutzungsberechtigten liegt vor oder bb) der Friedhofsträger hat zugestimmt. Für das Verwaltungsverfahren gilt 6 Abs. 6 entsprechend. e) Druckschriften zu verteilen, f) den Friedhof und seine Einrichtungen, Anlagen und Grabstätten zu verunreinigen oder zu beschädigen, g) Abraum außerhalb der dafür bestimmten Stellen abzuladen, h) Tiere - ausgenommen Blindenhunde - mitzubringen, i) zu spielen, zu lärmen und Musikwiedergabegeräte zu betreiben. Die Friedhofsverwaltung kann Ausnahmen zulassen, soweit sie mit dem Zweck des Friedhofes und der Ordnung auf ihm vereinbar sind. (4) Feiern und andere nicht mit einer Bestattung/Beisetzung zusammenhängende Veranstaltungen bedürfen der Zustimmung der Friedhofsverwaltung; sie sind spätestens sieben Tage vorher anzumelden. 6 Ausführen gewerblicher Arbeiten (1) Bildhauer, Steinmetze, Gärtner und sonstige mit der Gestaltung und Instandhaltung von Grabstätten befasste Gewerbetreibende bedürfen für Tätigkeiten auf dem Friedhof der vorherigen Zulassung durch die Friedhofsverwaltung. Die Tätigkeiten sind nur innerhalb des jeweiligen Berufsbildes zulässig. (2) Zugelassen werden nur solche Gewerbetreibende, die in fachlicher, betrieblicher und persönlicher Hinsicht zuverlässig sind. Die Zulassung kann befristet werden. (3) Die fachliche Zuverlässigkeit ist vor der ersten Tätigkeit auf den Friedhöfen unaufgefordert gegenüber der Friedhofsverwaltung nachzuweisen. In der Regel erfolgt dies durch Vorlage der Handwerkskarte. (3a) Zur Errichtung bzw. Änderung von Grabmalen und Einfassungen fachlich geeignet ist eine Person, die aufgrund ihrer Ausbildung in der Lage ist, unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten des Friedhofs die angemessene Gründungsart zu wählen und nach den geltenden Regeln der Technik, insbesondere den Vorschriften der TA-Grabmal die erforderlichen Fundamentabmessungen und Befestigungsmodalitäten zu berechnen. Sie muss in der Lage sein, für die Befestigung der Grabmalteile das richtige Befes tigungsmittel auszuwählen, zu dimensionieren und zu montieren. Weiterhin muss sie die Standsicherheit von Grabanlagen beurteilen können. Personen, die unvollständige Anzeigen bzw. nicht korrekt dimensionierte Abmessungen von sicherheitsrelevanten Bauteilen bei der Anzeige benennen oder sich bei der Ausführung der Fundamentierung oder der Befestigung der Grabmalteile nicht an die in der Anzeige genannten Daten halten, werden als unzuverlässig eingestuft. (4) Die Zulassung kann zurückgenommen werden, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 2 nicht mehr vorliegen, wenn Gewerbetreibende wiederholt gegen die Bestimmungen der Friedhofssatzung verstoßen oder wenn sie wiederholt Arbeiten auf den Friedhöfen unsachgemäß ausgeführt haben. (5) Bildhauer, Steinmetze und sonstige mit der Gestaltung und Instandhaltung von Grabstätten befasste Gewerbetreibende dürfen gewerbliche Tätigkeiten auf den Friedhöfen nur während der allgemeinen Arbeitszeit des Friedhofspersonals ausüben. (6) Für die Zulassung des Gewerbetreibenden nach 6 Abs. 1 und die Zulassung von Ausnahmen nach 5 Abs. 3 finden die Bestimmungen über die Genehmigungsfiktion nach 42a VwVfG mit der Maßgabe Anwendung, dass die Frist nach 42a Abs. 2 Satz 1 VwVfG einen Monat beträgt. Das Verfahren für die Zulassung kann über einen einheitlichen Ansprechpartner im Sinne des 1 Abs. 1 des Landesgesetzes über die einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten des Landes Rheinland-Pfalz vom (GVBl. 2009, S. 355) in der jeweils geltenden Fassung abgewickelt werden. 3. Allgemeine Bestattungsvorschriften 7 Allgemeines, Anzeigepflicht, Bestattungszeit (1) Jede Bestattung ist unverzüglich nach Eintritt des Todes bei der Friedhofsverwaltung anzumelden. Für die Beisetzung von Aschen gilt 15 Abs. 7. (2) Wird eine Bestattung oder Beisetzung in einer vorher erworbenen Wahlgrabstätte / Urnenwahlgrabstätte beantragt, ist auch das Nutzungsrecht nachzuweisen. (3) Die Friedhofsverwaltung setzt Ort und Zeit der Bestattung im Benehmen mit den Angehörigen oder mit dem von den Angehörigen beauftragten Bestattungsunternehmen und der zuständigen Religionsgemeinschaft fest. (4) Aschen müssen spätestens zwei Monate nach der Einäscherung beigesetzt werden, andernfalls werden sie auf Kosten des Bestattungspflichtigen (Verantwortlichen gem. 9 BestG) in einer Urnenreihengrabstätte beigesetzt. (5) In jedem Sarg darf nur eine Leiche bestattet werden. Es ist jedoch gestattet, ein Elternteil mit seinem nicht über 1 Jahre alten Kind in einem Sarg zu bestatten. Mit Zustimmung der Friedhofsverwaltung können auch Geschwister im Alter bis zu 5 Jahren in einem Sarg bestattet werden. 8 Särge und Urnen (1) Die Särge müssen festgefügt und so abgedichtet sein, dass jedes Durchsickern von Feuchtigkeit ausgeschlossen ist. Sie dürfen nicht aus schwer verrottbarem Material sein, soweit nichts Anderes ausdrücklich vorgeschrieben ist.

8 Seite 8 Amtlicher Teil Donnerstag, den 4. April 2019 (2) Die Särge sollen höchstens 2,10 m lang, 0,70 m hoch und im Mittelmaß 0,70 m breit sein. Sind in Ausnahmefällen größere Särge erforderlich, ist die Zustimmung der Friedhofsverwaltung bei der Anmeldung der Bestattung einzuholen. Die Särge für Kindergräber dürfen höchstens 1,20 m lang, 0,50 m hoch und im Mittelmaß 0,50 m breit sein. (3) In dem anonymen Urnengrabfeld und in dem Urnenrasengrabfeld dürfen nur biologisch abbaubare Urnen beigesetzt werden. 9 Grabherstellung (1) Die Gräber werden von dem Friedhofspersonal bzw. den Beauftragten der Friedhofsverwaltung ausgehoben und wieder verfüllt. (2) Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdoberfläche (ohne Hügel) bis zur Oberkante des Sarges mindestens 0,90 m, bis zur Oberkante der Urne mindestens 0,50 m. Bei Tiefgräbern ( 14 Abs. 4) beträgt die Tiefe bis zur Grabsohle mindestens 2,30 m. (3) Die Gräber für Erdbestattungen müssen voneinander durch mindestens 0,30 m starke Erdwände getrennt sein. (4) Der Nutzungsberechtigte hat Grabzubehör vorher auf seine Kosten entfernen zu lassen. Bei Zweitbelegung einer Grabstätte ist das Grabmal grundsätzlich aus haftungsrechtlichen Gründen abzubauen, es sei denn, ein Steinmetz legt dem Friedhofsträger eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vor, in der bestätigt wird, dass das Grabmal nicht abgebaut werden muss. Sofern beim Ausheben der Gräber Grabmale, Fundamente oder Grabzubehör durch die Friedhofsverwaltung entfernt werden müssen, sind die dadurch entstehenden Kosten durch den Nutzungsberechtigten der Friedhofsverwaltung zu erstatten. 10 Ruhezeit Die Ruhezeit für Leichen und Aschen beträgt 20 Jahre. 11 Umbettungen (1) Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört werden. (2) Umbettungen von Leichen und Aschen bedürfen, unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Vorschriften, der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Die Zustimmung kann nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erteilt werden; bei Umbettungen innerhalb eines Friedhofs im ersten Jahr der Ruhezeit nur bei Vorliegen eines dringenden öffentlichen Interesses. Umbettungen aus einer Reihengrabstätte / Urnenreihengrabstätte in eine andere Reihengrabstätte / Urnenreihengrabstätte sind innerhalb der Ortsgemeinde nicht zulässig. 3 Abs. 2 bleibt unberührt. (3) Umbettungen erfolgen nur auf Antrag; antragsberechtigt sind bei Umbettungen aus Reihengrabstätten / Urnenreihengrabstätten die Verantwortlichen nach 9 Abs. 1 BestG, bei Umbettungen aus Wahlgrabstätten / Urnenwahlgrabstätten der jeweilige Nutzungsberechtigte. Die Ortsgemeinde Saulheim ist bei dringendem öffentlichen Interesse berechtigt, Umbettungen vorzunehmen. (4) Umbettungen werden von der Friedhofsverwaltung durchgeführt. Sie kann sich dabei auch eines gewerblichen Unternehmers bedienen. Sie bestimmt den Zeitpunkt der Umbettung. (5) Die Kosten der Umbettung und den Ersatz von Schäden, die an benachbarten Grabstätten und Anlagen durch eine Umbettung entstehen, hat der Antragsteller zu tragen. (6) Der Ablauf der Ruhezeit und der Nutzungszeit wird durch eine Umbettung nicht unterbrochen oder gehemmt. (7) Leichen und Aschen dürfen zu anderen als zu Umbettungszwecken nur auf behördliche oder richterliche Anordnung hin ausgegraben werden. 4. Grabstätten 12 Allgemeines, Arten der Grabstätten (1) Die Grabstätten werden unterschieden in a) Reihengrabstätten, 13 b) Wahlgrabstätten, 14 c) Urnengrabstätten, 15 d) Ehrengrabstätten, 16 (2) Die Grabstätten bleiben Eigentum des Friedhofseigentümers. An ihnen können Rechte nur nach dieser Satzung erworben werden. Es besteht kein Anspruch auf Verleihung des Nutzungsrechts an einer der Lage nach bestimmten Grabstätte oder auf Unveränderlichkeit der Umgebung. 13 Reihengrabstätten (1) Reihengrabstätten sind Grabstätten (Einzel - gräber) für Erdbestattungen, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit des zu Bestattenden schriftlich zugeteilt werden. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts an der Reihengrabstätte ist nicht möglich. (2) Es werden eingerichtet: a) Einzelgrabfelder für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr, b) Einzelgrabfelder für Verstorbene ab vollendetem 5. Lebensjahr (3) In jeder Reihengrabstätte darf außer in den Fällen des 7 Abs. 5 nur eine Leiche bestattet werden. (4) Das Abräumen von Einzelgrabfeldern oder Teilen von ihnen nach Ablauf der Ruhezeiten wird 3 Monate vorher veröffentlicht und durch ein Hinweisschild auf dem betreffenden Grabfeld bekanntgemacht. (5) Die Gräber haben folgende Abmessungen: a) Grabgröße für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr: Länge: 1,40 m, Breite 0,70 m, seitlicher Abstand 0,30 m b) Grabgröße für Verstorbene ab vollendetem 5. Lebensjahr: Länge 2,50 m; Breite 1,00 m; seitlicher Abstand 0,40 m 14 Wahlgrabstätten (1) Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen, an denen auf Antrag nach Zahlung der festgesetzten Gebühr ein Nutzungsrecht für die Dauer von 30 Jahren (Nutzungszeit) verliehen. Die Grabstätten werden der Reihe nach vergeben. (2) Die Verleihung des Nutzungsrechts an einer Wahlgrabstätte an Nichtberechtigte nach 2 Abs. 3 bedarf einer Sondervereinbarung. (3) Es wird eine Urkunde, die Beginn und Ende des Nutzungsrechts enthält, ausgestellt. Aus dem Nutzungsrecht ergibt sich die Pflicht zur Anlage und Pflege des Grabes. (4) Erdgrabstätten werden als ein- oder mehrstellige Grabstätten, als Einfach- oder Tiefgräber vergeben, sofern die geologischen Verhältnisse dies zulassen. In einer Grabstelle ist eine Erdbestattung oder die Beisetzung von 2 Urnen möglich (5) In einer bereits als Erdgrabstätte genutzten Grabstätte ist auf Antrag zusätzlich die Beisetzung von 2 Urnen möglich. (6) Während der Nutzungszeit darf eine weitere Bestattung nur stattfinden, wenn die Ruhezeit die Nutzungszeit nicht überschreitet oder das Nutzungsrecht für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhezeit verlängert worden ist. (6a) Die Bestattung von standesamtlich nicht anmeldepflichtigen Leibesfrüchten (Fehlgeburt), die in einfacher fester Umhüllung dem Friedhof zugeführt werden, kann in einem bestehenden Grab erfolgen, sofern noch eine Nutzungszeit von mindestens 5 Jahren an der Grabstätte besteht. (7) Das Nutzungsrecht kann nach Ablauf für die gesamte Wahlgrabstätte wiederverliehen werden, sofern die Gesamtdauer der Nutzung 90 Jahre nicht überschreitet. Die Wiederverleihung erfolgt auf Antrag nach den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen über den Inhalt des Nutzungsrechts und die zu zahlenden Gebühren. Eine Wiederverleihung des Nutzungsrechtes für Teile von Wahlgrabstätten ist nicht möglich. (8) Schon bei der Verleihung des Nutzungsrechts soll der Nutzungsberechtigte für den Fall seines Ablebens aus dem in Satz 3 genannten Personenkreis einen Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen und ihm das Nutzungsrecht durch einen Vertrag übertragen. Der Nachfolger hat gegenüber der Friedhofsverwaltung die Bereitschaft zur Übernahme des Nutzungsrechts zu erklären. Wird bis zu seinem Ableben keine derartige Regelung getroffen, geht das Nutzungsrecht in nachstehender Reihenfolge auf die Angehörigen des verstorbenen Nutzungsberechtigten mit deren Zustimmung über: a) auf den überlebenden Ehegatten oder überlebenden Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, b) auf die Kinder, c) auf die Enkel in der Reihenfolge der Berechtigung ihrer Väter oder Mütter, d) auf die Eltern, e) auf die Geschwister, f) auf sonstige Erben. Innerhalb der einzelnen Gruppen wird unter Ausschluss der übrigen Angehörigen der Gruppe die nach Jahren älteste Person nutzungsberechtigt. (9) Der jeweilige Nutzungsberechtigte kann das Nutzungsrecht auf eine Person aus dem Kreis der in Abs. 7 Satz 3 genannten Personen übertragen. Der Rechtsnachfolger hat bei der Friedhofsverwaltung das Nutzungsrecht unverzüglich nach Erwerb auf sich umschreiben zu lassen. (10) Der jeweilige Nutzungsberechtigte hat im Rahmen dieser Satzung und der dazu ergangenen Regelungen das Recht, in der Wahlgrabstätte bestattet zu werden, bei Eintritt eines Bestattungsfalles über andere Bestattungen und über die Art der Gestaltung und der Pflege der Grabstätte zu entscheiden. (11) Das Nutzungsrecht an teilbelegten Grabstätten kann erst nach Ablauf der letzten Ruhezeit zurückgegeben werden. Eine Rückgabe ist nur für die gesamte Grabstätte möglich. (12) Bei einer vorzeitigen Rückgabe von Wahlgrabstätten wird an den Nutzungsberechtigten die für die Wahlgrabstätte gezahlte Gebühr nicht zurückerstattet. (13) Die Gräber haben folgende Abmessungen: a) Gräber auf dem alten Teil der Friedhöfe Nieder-Saulheim und Ober-Saulheim: Grabstätten mit einer Stelle: Länge 2,00 m; Breite 1,00 m; seitlicher Abstand 0,40 m Grabstätten mit zwei Stellen: Länge: 2,00 m; Breite 2,00 m; seitlicher Abstand 0,40 m b) Gräber Typ A auf dem neuen Teil der Friedhöfe Nieder-Saulheim und Ober-Saulheim: Grabstätten mit einer Stelle: Länge 2,20 m; Breite 1,00 m; seitlicher Abstand 0,40 m Grabstätten mit zwei Stellen: Länge 2,20 m; Breite 2,00 m; seitlicher Abstand 0,40 m c) Gräber Typ B auf dem neuen Teil der Friedhöfe Nieder-Saulheim und Ober-Saulheim: Grabstätten mit einer Stelle: Länge 2,60 m; Breite 1,00 m; seitlicher Abstand 0,40 m Grabstätten mit zwei Stellen: Länge: 2,60 m; Breite 2,00 m; seitlicher Abstand 0,40 m d) Gräber Typ C auf dem neuen Teil der Friedhöfe Nieder-Saulheim und Ober-Saulheim Grabstätten mit einer Stelle: Länge 2,50 m; Breite 1,00 m; seitlicher Abstand 0,40 m Grabstätten mit zwei Stellen: Länge 2,50 m; Breite 2,00 m; seitlicher Abstand 0,40 m Die Grabstätten sind in ihren Abmessungen den umliegenden Grabstätten anzupassen. 15 Urnengrabstätten (1) Aschen dürfen beigesetzt werden a) in Erdwahlgrabstätten, 14 Abs. 4 und 5 b) in Urnenreihengrabstätten c) in Urnenwahlgrabstätten d) nicht besetzt e) in Urnenreihengräbern auf dem anonymen Urnengrabfeld f) in Urnenwänden

9 Donnerstag, den 4. April 2019 Amtlicher Teil Seite 9 (2) Urnenreihengrabstätten sind Aschenstätten, die der Reihe nach belegt und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit schriftlich zugeteilt werden. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts an einer Urnenreihengrabstätte ist nicht möglich (3) Urnenwahlgrabstätten sind Aschenstätten, für die auf Antrag nach Zahlung der festgesetzten Gebühr ein Nutzungsrecht für die Dauer von 30 Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird. Urnenwahlgrabstätten werden der Reihe nach vergeben. In einer Grabstelle dürfen bis zu 2 Urnen beigesetzt werden. (4) Nicht besetzt (5) Urnengrabstätten auf dem anonymen Urnengrabfeld werden als Urnenreihengrabstätten vergeben. Sie werden der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit des zu Bestattenden schriftlich zugeteilt. In einer Grabstätte darf eine Urne beigesetzt werden. Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes an der Grabstätte ist nicht möglich. Die Bestattungsfläche wird als öffentliche Grünfläche unterhalten. (6) Urnenwände sind Urnenwahlgrabstätten, für die auf Antrag nach Zahlung der festgesetzten Gebühr ein Nutzungsrecht für die Dauer von 30 Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird. Grabkammern in Urnenwänden werden als zwei- oder vierstellige Kammern vergeben. (7) Die Beisetzung ist bei der Friedhofsverwaltung rechtzeitig anzumelden. Der Anmeldung sind eine Ausfertigung der standesamtlichen Sterbeurkunde und die Bescheinigung des Trägers der Feuerbestattungsanlage über die Einäscherung beizufügen. (8) Soweit sich aus der Satzung nicht etwas Anderes ergibt, gelten die Vorschriften für Reihenund Wahlgrabstätten entsprechend auch für Urnengrabstätten. (9) Die Urnengrabstätten nach Abs. 2 und Abs. 3 haben folgende Abmessungen: Länge: 0,90 m; Breite 0,60 m; seitlicher Abstand 0,30 m 16 Ehrengrabstätten Die Zuerkennung, die Anlage und die Unterhaltung von Ehrengrabstätten obliegt ausschließlich dem Friedhofsträger. Für die Anlage und Unterhaltung der Ehrengrabstätten der Kriegstoten gilt das Gräbergesetz in seiner jeweiligen Fassung. 5. Gestaltung der Grabstätten 17 Wahlmöglichkeit (1) Auf dem Friedhof werden Grabfelder mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften ( 18 und 19) und Grabfelder mit besonderen Gestaltungsvorschriften ( 20) eingerichtet. (2) Grabfelder mit besonderen Gestaltungsvorschriften sind in einem Belegungsplan festgelegt. (3) Bei der Zuweisung einer Grabstätte bestimmt der Antragsteller, ob diese in einem Grabfeld mit allgemeinen oder mit besonderen Gestaltungsvorschriften liegen soll. Entscheidet er sich für eine Grabstätte mit besonderen Gestaltungsvorschriften, so besteht die Verpflichtung, die Gestaltungsvorschriften dieser Friedhofssatzung einzuhalten. (4) Wird von dieser Wahlmöglichkeit nicht rechtzeitig vor der Bestattung Gebrauch gemacht, wird eine Grabstätte in einem Friedhofsteil mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften zugeteilt. 18 Allgemeine Gestaltungsgrundsätze Jede Grabstätte ist so zu gestalten und an die Umgebung anzupassen, dass die Würde des Friedhofes in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtanlage gewahrt wird. 6. Grabmale 19 Gestaltung der Grabmale in Grabfeldern mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften (1) Die Grabmale in Grabfeldern mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften unterliegen in ihrer Gestaltung und Bearbeitung keinen besonderen Anforderungen. (2) Die Grabstellen sind mit einer festen Einfassung zu versehen. (3) Grababdeckungen (Grabplatten) sind zulässig. 20 Gestaltung der Grabmale in Grabfeldern mit besonderen Gestaltungsvorschriften (1) Die Grabmale in Wahl- und Urnenwahlgrabfeldern mit besonderen Gestaltungsvorschriften müssen in ihrer Gestaltung und Bearbeitung nachstehenden Anforderungen entsprechen: a) Grabmäler müssen aus wetterbeständigem Werkstoff hergestellt, nach den Erfordernissen der jeweiligen Umgebung, handwerksgerecht und dem Werkstoff gemäß bearbeitet sein. b) Nicht zugelassen sind 1. Grabmäler aus Betonwerkstein, soweit sie nicht Natursteincharakter haben und handwerksgerecht bearbeitet sind. 2. Inschriften, die der Weihe des Ortes nicht entsprechen. 3. Farben, Kunststoffe sowie elektronischer Schmuck am Grabmal (z.b. digitale Fotos). (2) Auf den Grabstätten sind Grabmale mit folgenden Maßen zulässig: Stehende Grabmäler dürfen eine Höhe von 1,20 m einschließlich Sockel nicht überschreiten. Auf Kindergräbern oder Urnengräber sind Grabmäler bis zu einer Höhe von 0,80 m zulässig. (3) Einfassungen, Grababdeckungen oder Grabplatten sind nicht zulässig. Die Grabstätten sind ebenerdig anzulegen. (4) Auf Urnengrabstätten dürfen stehende Grabmale eine Höhe von 1 m nicht überschreiten. Liegende Grabmäler (Grabplatten oder sog. Kissensteine) sind zulässig. (5) Die Grabstätten werden vom Friedhofsträger bzw. dem Beauftragten der Friedhofsverwaltung auf Kosten des Nutzungsberechtigten oder Bestattungspflichtigen (Verantwortlichen nach 8 BestG) mit Betonplatten in den Maßen 0,40 m x 0,40 m eingefasst. (6) Nicht besetzt (7) Das anonyme Urnengrabfeld wird von der Ortsgemeinde als öffentliche Grünfläche eingerichtet und gepflegt. Anonyme Urnengrabstätten dürfen nicht mit Einfassungen, Grabmalen oder sonstigem Schmuck versehen werden. (8) Die Urnenkammern an den Urnenwänden sind mit einer Verschlussplatte versehen. Die Verschlussplatte kann vom Nutzungsberechtigten auf dessen Kosten graviert werden. 18 ist zu beachten. An den Urnenwänden darf kein über die Wandfläche hinausragender Schmuck und keine Kerzen angebracht werden. Mit der Grabplatte fest verbundene Blumenvasen mit einem Durchmesser von höchstens 4 cm sind gestattet. Im gesamten Bereich der Vorfläche der Urnenstelen, auf und an den Urnenkammern dürfen keine Pflanzen, Blumen und sonstiger Grabschmuck angebracht werden. Die Friedhofsverwaltung ist berechtigt, Blumenschmuck und auch sonstige an, auf und vor den Urnenwänden platzierten Gegenstände ohne vorherige Ankündigung zu entfernen. (9) Der Friedhofsträger kann Ausnahmen von den Vorschriften der Absätze 1 bis 8 und auch sonstige baulichen Anlagen zulassen, soweit er es unter Beachtung des 18 für vertretbar hält. 21 Errichten und Ändern von Grabmalen (1) Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen bedürfen der vorherigen Genehmigung der Friedhofsverwaltung. Der Antragsteller hat bei Reihengrabstätten die Grabzuweisung vorzulegen, bei Wahlgrabstätten sein Nutzungsrecht nachzuweisen. (2) Dem Antrag sind beizufügen der Grabmalentwurf mit Grundriss und Seitenansicht im Maßstab 1:10 unter Angabe des Materials, seiner Bearbeitung und der Art und Weise der Grabmalgründung. In besonderen Fällen kann die Vorlage eines Modells im Maßstab 1:10 oder das Aufstellen einer Attrappe in natürlicher Größe auf der Grabstätte verlangt werden. Außerdem ist eine Erklärung beizufügen, dass das Vorhaben der gültigen Friedhofssatzung entspricht und nach den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt wird. Die Anträge können auch von dem mit der Errichtung der Grabmale beauftragten Gewerbetreibenden eingereicht werden. (3) Für die Errichtung und jede Veränderung aller sonstigen baulichen Anlagen gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend. (4) Die Zustimmung erlischt, wenn das Grabmal oder die sonstige bauliche Anlage nicht binnen eines Jahres nach Einreichen der Anzeige errichtet bzw. geändert worden ist. (5) Nicht zustimmungspflichtig sind provisorische Grabmale aus naturlasierten Holztafeln. (6) Künstlerisch oder historisch wertvolle Grabmale oder solche, die als besondere Eigenart eines Friedhofs erhalten bleiben sollen, werden in einem Verzeichnis geführt. Die Friedhofsverwaltung kann im Einvernehmen mit der Ortsgemeinde die Zustimmung zur Änderung derartiger Grabmale versagen. Anträge auf Erhaltung von Grabmalen können von jedermann gestellt werden. 22 Standsicherheit der Grabmale Die Grabmale sind ihrer Größe entsprechend nach den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik zu fundamentieren und so zu befestigen, daß sie dauernd standsicher sind und auch beim Öffnen benachbarter Gräber nicht umstürzen oder sich senken können. Satz 1 gilt für sonstige bauliche Anlagen entsprechend. 23 Verkehrssicherungspflicht für Grabmale (1) Die Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen sind dauernd in verkehrssicherem Zustand zu halten. Sie sind zu überprüfen oder überprüfen zu lassen, und zwar in der Regel jährlich einmal im Frühjahr nach der Frostperiode. Verantwortlich dafür ist bei Reihengrabstätten, wer den Antrag auf Zuteilung der Grabstätte ( 13) gestellt hat; bei Wahl- und Urnenwahlgrabstätten der Nutzungsberechtigte. (2) Scheint die Standsicherheit eines Grabmals, einer sonstigen baulichen Anlage oder von Teilen davon gefährdet, ist der für die Unterhaltung Verantwortliche (Abs. 1) verpflichtet, unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. (3) Bei Gefahr im Verzuge kann die Friedhofsverwaltung auf Kosten des Verantwortlichen Sicherungsmaßnahmen (z.b. Umlegen von Grabmalen) treffen. Wird der ordnungswidrige Zustand trotz schriftlicher Aufforderung der Friedhofsverwaltung nicht innerhalb einer festzusetzenden angemessenen Frist beseitigt, ist die Friedhofsverwaltung dazu auf Kosten des Verantwortlichen berechtigt. Sie kann das Grabmal oder Teile davon entfernen. Die Ortsgemeinde ist verpflichtet, diese Gegenstände drei Monate aufzubewahren. 24 Abs. 2 Satz 4 gilt entsprechend. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder über das Einwohnermeldeamt nicht zu ermitteln, genügen als Aufforderung eine öffentliche Bekanntmachung und ein Hinweisschild auf der Grabstätte, das für die Dauer von einem Monat aufgestellt wird. 24 Entfernen von Grabmalen (1) Vor Ablauf der Ruhezeit oder der Nutzungszeit dürfen Grabmale nur mit vorheriger Zustimmung der Friedhofsverwaltung im Einvernehmen mit der Ortsgemeinde entfernt werden. (2) Nach Ablauf der Ruhezeit bei Reihengrabstätten, nach Ablauf der Nutzungszeit bei Wahl- und Urnenwahlgrabstätten oder nach der Entziehung von Grabstätten und Nutzungsrechten sind die Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen einschließlich der Fundamente innerhalb einer Frist von drei Monaten zu entfernen. Auf den Ablauf der Ruhezeit bzw. der Nutzungszeit wird durch öffentliche Bekanntmachung hingewiesen. Kommt der Verpflichtete dieser Verpflichtung nicht nach, so ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, die Grabstätte abräumen zu lassen. Läßt der Verpflichtete das Grabmal bzw. die sonstigen baulichen Anlagen nicht binnen drei Monaten abholen, geht es bzw. gehen diese entschädigungslos in das Eigentum der Ortsgemeinde Saulheim über. Sofern Grabstätten von der Friedhofsverwaltung abgeräumt werden, hat der jeweilige Verpflichtete die Kosten zu tragen.

10 Seite 10 Amtlicher Teil Donnerstag, den 4. April 2019 (3) Künstlerisch oder geschichtlich wertvolle Grabmäler oder solche, die als besondere Eigenart des Friedhofs aus früheren Zeiten zu gelten haben, unterstehen dem besonderen Schutz des Friedhofseigentümers im Einvernehmen mit dem zuständigen staatlichen Denkmalpfleger. Sie werden in einem besonderen Verzeichnis geführt und dürfen nicht ohne besondere Einwilligung entfernt oder abgeändert werden. 7. Herrichten und Pflege der Grabstätten 25 Herrichten und Instandhalten der Grabstätten (1) Alle Grabstätten müssen im Rahmen der Vorschriften des 18 hergerichtet und dauernd instandgehalten werden. Dies gilt entsprechend für den Grabschmuck. Verwelkte Blumen und Kränze sind unverzüglich von den Grabstätten zu entfernen. (2) Für die Herrichtung und die Instandhaltung ist bei Reihen- und Urnenreihengrabstätten der Inhaber der Grabzuweisung (Verantwortlicher gemäß 9 BestG), bei Wahl- und Urnenwahlgrabstätten der Nutzungsberechtigte verantwortlich. (3) Die für die Grabstätten Verantwortlichen können die Grabstätten selbst anlegen und pflegen oder damit einen Friedhofsgärtner beauftragen. (4) Reihen- und Urnenreihengrabstätten müssen innerhalb von sechs Monaten nach der Bestattung, Wahl- und Urnenwahlgrabstätten innerhalb von sechs Monaten nach der Verleihung des Nutzungsrechtes hergerichtet werden. (5) Die Herrichtung, Unterhaltung und Veränderung der gärtnerischen Anlagen außerhalb der Grabstätten obliegen ausschließlich der Friedhofsverwaltung. (6) Die Verwendung von Pflanzenschutz- und Unkrautbekämpfungsmitteln ist nicht gestattet. (7) Die Bepflanzung darf die anderen Grabstätten sowie die öffentlichen Anlagen und Wege nicht beeinträchtigen. Nicht zugelassen sind insbesondere Bäume und großwüchsige Sträucher. 26 Vernachlässigte Grabstätten (1) Wird eine Grabstätte nicht ordnungsgemäß hergerichtet oder bepflanzt, hat der Verantwortliche auf schriftliche Aufforderung der Friedhofsverwaltung die Grabstätte innerhalb einer jeweils festzusetzenden angemessenen Frist in Ordnung zu bringen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, kann die Friedhofsverwaltung die Grabstätte nach ihrem Ermessen auf seine Kosten herrichten lassen. (2) Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, genügt für die Durchführung der Maßnahme nach Abs. 1 eine öffentliche Bekanntmachung oder ein Hinweis auf der Grabstätte. (3) Hat der Verantwortliche die Grabstätte innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Aufforderung nicht ordnungsgemäß hergerichtet oder bepflanzt, kann die Friedhofsverwaltung die Reihengrabstätte oder das Nutzungsrecht an einem Wahlgrab entziehen. Hierauf ist der Verantwortliche in der Aufforderung nach Abs. 1 Satz 1 hinzuweisen. 24 Abs. 2 findet entsprechende Anwendung. 8. Leichenhalle und Trauerfeier 27 Benutzen der Leichenhalle Neupforte (1) Die Leichenhalle dient der Aufnahme der Leichen bis zur Bestattung. Sie darf nur mit Erlaubnis der Friedhofsverwaltung betreten werden. Die Friedhofsverwaltung kann hierfür bestimmte Zeiten festlegen, wobei in besonderen Fällen (z.b. Unfalltod) Ausnahmen möglich sind. (2) Die Särge sind spätestens eine Stunde vor Beginn der Trauerfeier oder der Beisetzung endgültig zu schließen. (3) Sofern der Verstorbene bei Eintritt des Todes an einer nach seuchenrechtlichen Bestimmungen meldepflichtigen Krankheit gelitten hat, soll der Sarg in einem besonderen Raum der Leichenhalle aufgestellt werden. Der Zutritt zu diesen Räumen und die Besichtigung der Leichen bedürfen zusätzlich der vorherigen Zustimmung des Amtsarztes. 28 Trauerfeier (1) Die Trauerfeier kann in der Trauerhalle des Friedhofs des jeweiligen Bestattungsbezirks, am Grab oder an einer anderen dafür vorgesehenen Stelle auf dem Friedhof abgehalten werden. (2) Die Ausschmückung (Dekoration) der Trauerhalle im Friedhof und der Leichenzellen erfolgt durch den Bestatter. Eine zusätzliche Ausschmückung durch Friedhofsgärtner ist gestattet. (3) Eine Trauerfeier im Freien (am Grab oder an anderer Stelle) kann untersagt werden, wenn der Verstorbene an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit gelitten hat oder Bedenken wegen des Zustandes der Leiche bestehen (Ansteckungsgefahr). 9. Schlussvorschriften 29 Alte Rechte (1) Bei Grabstätten, die bei Inkrafttreten dieser Satzung bereits zugeteilt oder erworben sind, richten sich Ruhezeit und Gestaltung nach den bisherigen Vorschriften. (2) Die vor dem Inkrafttreten dieser Satzung entstandenen Nutzungsrechte von unbegrenzter oder unbestimmter Dauer oder von mehr als 30 Jahren werden auf Nutzungszeiten nach 14 Abs. 1 oder 15 Abs. 3 dieser Satzung seit Verleihung in der Nutzungszeit begrenzt. Sie enden jedoch nicht vor Ablauf eines Jahres nach Inkrafttreten dieser Satzung und der Ruhezeit der zuletzt beigesetzten Leiche oder Asche. (3) Im Übrigen gilt diese Satzung. 30 Haftung Die Ortsgemeinde Saulheim haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt (z.b. Blitzschlag, Sturm, Wasser) oder durch satzungswidrige Benutzung der Friedhöfe sowie ihrer Anlagen und Einrichtungen durch dritte Personen oder durch Tiere entstehen. 31 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. den Friedhof entgegen der Bestimmungen des 4 betritt, 2. sich auf dem Friedhof nicht der Würde des Ortes entsprechend verhält oder die Anordnungen des Friedhofspersonals nicht befolgt ( 5 Abs. 1), 3. gegen die Bestimmungen des 5 Abs. (3) verstößt, 4. eine gewerbliche Tätigkeit auf dem Friedhof ohne Zulassung oder außerhalb der zugelassenen Zeiten ausübt oder ohne die hierfür erforderliche fachliche Qualifikation zu haben ( 6 Abs. 1, 5 und 6), 5. Umbettungen ohne vorherige Zustimmung vornimmt ( 11), 6. die Bestimmungen über zulässige Maße für Grabmale oder sonstige Gestaltungsvorschriften nicht einhält ( 20), 7. als Verfügungsberechtigter, Nutzungsberechtigter oder Gewerbetreibender Grabmale oder sonstige Grabausstattungen ohne Zustimmung errichtet oder verändert ( 21 Abs. 1 und 3), 8. Grabmale ohne Zustimmung der Friedhofsverwaltung entfernt ( 24 Abs. 1), 9. Grabmale und Grabausstattungen nicht in verkehrssicherem Zustand hält ( 22, 23 und 25), 10. Pflanzenschutz- und Unkrautbekämpfungsmittel verwendet ( 25 Abs. 6), 11. Grabstätten nicht oder entgegen 25 Abs. 7 bepflanzt, 12. Grabstätten vernachlässigt ( 26), 13. der Meldepflicht nach 7 Abs. 1 oder 15 Abs. 7 nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt oder die Bestattung nicht rechtzeitig gemäß 7 Abs. 2 beantragt wird, 14. die Leichenhalle entgegen 27 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 2 betritt, 15. Grabflächen entgegen 20 Abs. 3 mit vollständigen Grababdeckungen versieht, 16. Grabschmuck entgegen 20 an nicht dafür vorgesehenen Stellen ablegt. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000,-- geahndet werden. Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) vom (BGBl. I S. 602) in der jeweils geltenden Fassung findet Anwendung. 32 Gebühren Für die Benutzung der von der Ortsgemeinde Saulheim verwalteten Friedhöfe und ihrer Einrichtungen sind die Gebühren nach der jeweils geltenden Friedhofsgebührensatzung zu entrichten. 33 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Friedhofssatzung vom in der Fassung vom und alle übrigen entgegenstehenden ortsrechtlichen Vorschriften außer Kraft. Saulheim, den 26. März 2019 gez.: Martin Fölix, Bürgermeister der Ortsgemeinde Saulheim Gemäß 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung wird da - rauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntgabe als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Schornsheim Ortsbürgermeister Heiko Schmittbetz Montag, von bis Uhr Freitag, von bis Uhr Gemeindebüro, Kirchstraße Schornsheim Telefon / (Büro) oder (privat) Internet: schmittbetz@web.de Europawahl am 26. Mai 2019 Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Unionsbürger Siehe unter VG Wörrstadt. Sitzung des Haupt-, Finanzund Bauausschusses Am Dienstag, 9. April 2019, findet um 19:00 Uhr die 9. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Bauausschusses im Ratssaal in Schornsheim, Kirchstraße 1, Schornsheim, statt. Tagesordnung: Öffentlich: 1. Begrüßung 2. Bestellung eines/r Schriftführers/in gemäß 41 (1) GemO 3. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit Anlagen für die Haushaltsjahre 2019/ Mitteilungen und Anfragen. Im Anschluss haben die Zuhörer/innen bis zu 15 Minuten Gelegenheit, Fragen gemäß 16a der GemO zu stellen.

11 Donnerstag, den 4. April 2019 Amtlicher Teil Seite 11 Sitzung des Ortsgemeinderates Schornsheim Am Dienstag, 9. April 2019, findet um 20:00 Uhr die 47. Sitzung des Ortsgemeinderates Schornsheim im Ratssaal in Schornsheim, Kirchstraße 1, Schornsheim, statt. Tagesordnung: Öffentlich: 1. Begrüßung 2. Bestellung eines/r Schriftführers/in gemäß 41 (1) GemO 3. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit Anlagen für die Haushaltsjahre 2019/ Information über den Planungsstand der Gestaltung des neuen Rasengrabfeldes auf dem Friedhof in Schornsheim 5. Vorstellung des Projekts Movements vom Kulturhof Oma Inge 6. Beratung und Beschlussfassung über die Um - rüstung von gemeindeeigenen Räumen auf LED 7. Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe zur vertiefenden Machbarkeitsstudie zum Gemeindezentrum Schornsheim / Neubau Gemeindehalle 8. Beratung und Beschlussfassung über Verkehrsangelegenheiten 9. Vorschlag zur Spendenverwendung 10. Mitteilungen und Anfragen. Im Anschluss haben die Zuhörer/innen bis zu 15 Minuten Gelegenheit, Fragen gemäß 16a der GemO zu stellen. Nichtöffentlich: 11. Beratung und Beschlussfassung über Bau- und Grundstücksangelegenheiten 12. Mitteilungen und Anfragen. Öffentlich: 13. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefass - ten Beschlüsse. Jagdgenossenschaft Schornsheim Einladung zur ordentlichen Generalversammlung der Jagdgenossenschaft Schornsheim am Donnerstag, den , um Uhr, im Ratssaal Schornsheim. Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Bestimmung eines Schriftführers 3. Geschäftsbericht 4. Kassenbericht 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung von Vorstand und Kassierer 7. Wahlen-Neuwahl des Vorstandes a) Vorsitzender b) 1. Beisitzer und Stellvertreter des Vorstandes c) 2. Beisitzer und Kassierer d) 1. Stellvertreter e) 2. Stellvertreter f) 2. Kassenprüfer 8. Beratung und Beschlussfassung über Zuschuss einer Wetterstation 9. Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung der Jagdpachtgelder 10. Verschiedenes. Der Vorstand weist darauf hin, dass jeder Jagdgenosse nach den Bestimmungen des Bundesjagdgesetzes zu Beginn der Versammlung die von ihm eingebrachte oder vertretene Grundstücksfläche nachzuweisen hat. Die Versammlung ist nichtöffentlich. Es können nur Mitglieder (Grundstückbesitzer) oder durch Vollmacht legitimierte Vertreter teilnehmen. Edwin Henn, Vorsitzender Spiesheim Ortsbürgermeister Hans Philipp Schmitt Sprechstunde Mittwoch, von bis Uhr Gemeindebüro, Niederstraße 4, Spiesheim Telefon / Internet: buergermeister@spiesheim.de Neubornbus Bürgerbus der Stadt Wörrstadt Telefonische Anmeldung: Montag und Donnerstag von Uhr, Mittwoch von Uhr für Seniorennachmittag unter Tel.-Nr Fahrtage: Dienstag und Freitag, jeweils Uhr Kostenloser Fahrservice: Ehrenamtliche Fahrerinnen und Fahrer fahren Bürgerinnen und Bürger, die nicht (mehr) selbst fahren können bzw. nicht gut zu Fuß sind, zum Arzt, zur Apotheke, zum Einkaufen, zur Bank, zum Friseur, zu Veranstaltungen Der Bürgerbus fährt nach telefonischer Vorbestellung und holt alle Fahrgäste an der Haustür ab. Er bedient die Stadt Wörrstadt und Rommersheim. Kontakt per Weitere Informationen: Europawahl am 26. Mai 2019 Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Unionsbürger Siehe unter VG Wörrstadt. Umwelttag 2019 Ich darf an dieser Stelle noch einmal auf den Umwelttag der Ortsgemeinde am Samstag, den 6. April 2019 hinweisen. Ab Uhr reinigen wir wieder die Gemarkung rund um Spiesheim vom Müll und Dreck der ewig Uneinsichtigen. Ich hoffe auf viele Helferinnen und Helfer, Treffpunkt ist der Parkplatz am Sportplatz. Für das leibliche Wohl ist wie immer bestens gesorgt. Hans Philipp Schmitt, Ortsbürgermeister Sulzheim Ortsbürgermeister Ulf Baasch Montag, von bis Uhr Rathaus, Hauptstraße Sulzheim Telefon / Internet: gemeinde@sulzheim-rhh.de Europawahl am 26. Mai 2019 Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Unionsbürger Siehe unter VG Wörrstadt. Udenheim Ortsbürgermeister Klaus Quednau Montag, von bis Uhr Gemeindebüro, Wilhelmstraße Udenheim Telefon / Internet: buergermeister@udenheim.de neubornbus@woerrstadt.de und (Neubornbus) Europawahl am 26. Mai 2019 Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Unionsbürger Siehe unter VG Wörrstadt. Geänderte Bürostunde Aus organisatorischen Gründen findet die Bürostunde am 8. April 2019 von Uhr bis Uhr statt. Ich bitte um Verständnis. Klaus Quednau, Ortsbürgermeister Vendersheim Ortsbürgermeisterin Elfi Schmitt-Sieben Montag, von bis Uhr Gemeindebüro, Hauptstraße Vendersheim Telefon / Telefon (privat) / Mobil / Internet: info@vendersheim.de Europawahl am 26. Mai 2019 Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Unionsbürger Siehe unter VG Wörrstadt. Fundsache Es wurde eine Sonnenbrille gefunden. Die Brille kann während der Bürostunden bei mir abgeholt werden. Elfi Schmitt-Sieben, Ortsbürgermeisterin Wallertheim Ortsbürgermeisterin Karla Martin Mittwoch, von bis Uhr Samstag, von bis Uhr oder nach Vereinbarung Rathaus, Neustraße Wallertheim Telefon / in dringenden Fällen auch mobil / Internet: gemeinde@wallertheim.de Europawahl am 26. Mai 2019 Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Unionsbürger Siehe unter VG Wörrstadt. Einladung zum Workshop Solarenergie am 8. April 2019 Die Ortsgemeinde Wallertheim und die Sanierungsmanagerin der VG Wörrstadt, Lisa Thörle, laden alle Wallertheimer Bürger herzlich zum 2. Workshop im Zuge des Integrierten Quartierskonzeptes am 8. April ab Uhr in die Mehrzweckhalle, Schimsheimer Str. 38, ein. In Wallertheim startet der 2. Workshop mit dem spannenden Thema Strom und Wärme vom eigenen Dach - Unabhängig von der Strompreisentwicklung werden und aktiv einen Beitrag zur Stabilisierung der dezentralen Energieversorgung leisten. Praktische Tipps rund um die eigene PV- und Solar- Anlage und Infos zum aktuellen Stand bei Batterietechnik und Förderprogrammen sollen an diesem Abend beleuchtet und gemeinsam besprochen werden. Auch das Thema Brandschutz und Versicherung wird dabei nicht außer Acht gelassen.

12 Seite 12 Amtlicher Teil Donnerstag, den 4. April 2019 Erfahren Sie außerdem, wie Sie Ihre Gebäude über das Solarpotentialkataster ganz schnell und einfach auf Tauglichkeit für PV & Solar testen können und starten Sie eine erste Berechnung. Die Teilnahme am Workshop ist kostenfrei. Alle Bürger, auch aus anderen Gemeinden, sind eingeladen, an diesem spannenden Thema teilzunehmen. Lisa Thörle, Sanierungsmanagerin der VG Wörrstadt Wörrstadt Stadtbürgermeister Ingo Kleinfelder Sprechstunden: Montag, von 9.00 bis Uhr Mittwoch, von 9.00 bis Uhr Donnerstag, von bis Uhr Sprechstunden der Beigeordneten Gerhard Seebald, Peter Mai, Karl-Heinz Andresen: Donnerstag, von bis Uhr und nach Vereinbarung. Öffnungszeiten Rathaus: täglich von 9.00 bis Uhr Rathaus, Pariser Straße Wörrstadt Telefon / Fax: / Internet: stadt@woerrstadt.de Ortsvorsteher Rommersheim: Wolfgang Gfrörer Sprechstunden: 1. Mittwoch des Monats, von bis Uhr im Büro, Gartenstraße 9 und nach Vereinbarung unter Tel / Sonstige amtliche Bekanntmachungen Die Verantwortung für die sonstigen amtlichen Bekanntmachungen tragen die jeweiligen Verfasser. Außensprechstunde des Sozialpsychiatrischen Dienstes in Wörrstadt Die nächste Außensprechstunde des Sozialpsychiatrischen Dienstes des Gesundheitsamtes der Kreisverwaltung Alzey-Worms findet am Dienstag, den 9. April von 14:00 bis 16:00 Uhr in Raum 315 (2. Obergeschoss) der Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt, Zum Römergrund 2-6, statt. Sozialarbeiterin Anita Haas steht Ihnen in dieser Zeit persönlich wie auch unter der Telefonnummer zur Verfügung. Die Inanspruchnahme des Dienstes ist für die Bürger/innen kostenfrei und auf Wunsch erfolgt die Beratung auch anonym. Jugendsammelwoche des Landesjugendringes Rheinland- Pfalz vom 29. April bis 8. Mai 2019 Jedes Jahr werden junge Menschen aktiv, um Geld für Jugendarbeit zu sammeln für eigene Aktivitäten und für Projekte anderer Kinder und Jugendlicher. Auch dieses Jahr soll wieder gesammelt werden und dafür brauchen wir Ihre/eure Hilfe! Jugendarbeit wird überall in Rheinland-Pfalz durch ehrenamtliche Tätigkeit getragen und organisiert. Dieses große Engagement braucht Unterstützung, auch finanziell. Daher machen viele Jugendgruppen mit und sammeln an den verschiedensten Orten zu den unterschiedlichsten Gelegenheiten. Die eine Hälfte des gesammelten Geldes darf die sammelnde Jugendgruppe behalten. Damit kann alles finanziert werden, was für die Jugendgruppe wichtig ist: ob Gruppenräume renoviert oder neu ausgestattet, ob Materialien, Spiele oder ein neuer Computer angeschafft werden sollen oder auch der nächste Gruppenausflug bezahlt werden muss. Die andere Hälfte wird an den Landesjugendring überwiesen. Hiermit werden u.a. Projekte der Mitgliedsverbände und des Landesjugendringes (z. B. im Rahmen der Inklusion oder der Entwicklungszusammenarbeit) unterstützt. An der Sammlung dürfen sich alle Jugendgruppen in Rheinland-Pfalz beteiligen, unabhängig von einer Mitgliedschaft im Landesjugendring. Schirmherrin unserer Sammlung ist Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Die Sammelunterlagen werden vom Landesjugend - ring Mitte März an die Verbandsgemeinden und Stadtverwaltungen in Rheinland-Pfalz verschickt. Dort können die Unterlagen von den Jugendlichen abgeholt werden. Die Jugendsammelwoche ist durch den Erlaubnisbescheid der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier vom , Aktenzeichen /23 genehmigt und wird in ihrer Durchführung behördlich überwacht. Europawahl am 26. Mai 2019 Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Unionsbürger Siehe unter VG Wörrstadt. Ende amtlicher Teil V.i.S.d.P. Ina Köhler, VG Wörrstadt Agenda Gruppe Gerechtigkeit und Frieden/Fair Trade: Wieder Stand auf dem Bauernmarkt Am Samstag, den ist die AG Gerechtigkeit und Frieden/Fair Trade, wie jeden ersten Samstag im Monat auf dem Bauernmarkt im Winzerhof Huth (Hermannstraße 19) aktiv. Zwischen 08:00 und 13:00 Uhr können Sie sich über die Aktivitäten der Gruppe und den fairen Handel informieren. Christian Schnabel, AG Gerechtigkeit und Frieden/Fair Trade Fairtrade-Kommune VG Wörrstadt bei den Fairen Welten Zum dritten Mal nimmt die VG Wörrstadt im Rahmen der Rheinland-Pfalz Ausstellung an den Fairen Welten teil. Hier präsentieren sich Unternehmen und Organisationen, die sich für den Fairen Handel und die nachhaltige Entwicklung engagieren. Seit April 2014 ist die VG Wörrstadt Fairtrade- Kommune und wurde zwischenzeitlich zwei Mal rezertifiziert. Mitglieder der Agendagruppe Gerechtigkeit und Frieden/Fair Trade sowie eine Mitarbeiterin der Verwaltung werden am Montag, den 8. April von bis Uhr den Infostand der Fairtrade-Kommunen in Rheinland Pfalz besetzen. Die Besucherinnen und Besucher können sich über die Kriterien informieren, die notwendig sind, um Fairtrade-Kommune zu werden und was die Verbandsgemeinde Wörrstadt bereits in diesem Bereich getan und erreicht hat. Von den Agenda-Aktiven wird über die Pflanze Quinoa informiert, die inzwischen bei uns in den Weltläden zu bekommen ist. Schauen Sie doch mal vorbei, wir freuen uns auf Ihren Besuch. Christian Schnabel, AG Gerechtigkeit und Frieden/Fair Trade Ina Köhler, VG-Verwaltung Einladung zum Agendaforum Am Mittwoch, den 10. April 2019, treffen sich die Agenda-Aktiven im Ratssaal der Verbandsgemeindeverwaltung, Zum Römergrund 2-6 in Wörrstadt, zum nächsten Agendaforum. Offener Anfang ist um Uhr, Sitzungsbeginn um Uhr. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Festlegung Protokollführung 3. Mitteilungen 4. Genehmigung der Protokolle vom und vom Vorstellungsrunde 6. Termin und Inhalt Denkwerkstatt 7. Übergangslösung 8. Weinfest der VG Wörrstadt 8.1. Stand der Dinge 8.2. Formalitäten 8.3. Fotowettbewerb / Auslobung von Preisen 9. Kurzberichte aus den Gruppen 10. Termine 11. Anfragen. Alle an der nachhaltigen Entwicklung interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich zu diesem öffentlichen Forum eingeladen. Ina Köhler, VG-Verwaltung Gemeinsamkeit macht stark. Bringen Sie Ihre Ideen ein, machen Sie mit. Agenda 21 ist gelebte und praktizierte Demokratie! Informationen zur Lokalen Agenda erhalten Sie in der Verwaltung bei Ina Köhler, Tel / , Mail: ina.koehler@vgwoerrstadt.de oder agenda21@vgwoerrstadt.de, Internet

13 Donnerstag, den 4. April 2019 Nichtamtlicher Teil Seite 13 ANichtamtlicher Teil ktuelles aus den Gemeinden Kultur - Sport - Vereinsleben Verbandsgemeinde Infos Ihrer Verbandsgemeinde Zugewanderte Schüler erkunden die VG-Verwaltung Vergangene Woche statteten Schüler/innen der Erich-Kästner-Realschule plus im Rahmen des Projektes 2P für Zugewanderte (berufliche Orientierung) der Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt einen Besuch ab. Begleitet wurden sie von Dominika Guz, der Projektbetreuerin des CJD (Christliches Jugenddorfwerk Deutschland), sowie ihrer Lehrerin Eva Dieter-Meuser. Ausbildungsleiterein Pia Eckrich begrüßte die Gruppe und begleitete sie bei ihrem Rundgang. Bei der ersten Station im Bürgerbüro, der zentralen Anlaufstelle für viele Anliegen der Bürger, erklärte Sylvia Wilhelm die Arbeitsabläufe. Anschließend erzählte Standesbeamter Harald Kemptner den Projektteilnehmer im Trauzimmer viel Spannendes aus seinem Bereich. Beim Besuch im Bürgermeisterbüro stand Bürgermeister Markus Conrad den Schülern Rede und Antwort. So wollten sie wissen, wieviel Stunden er in der Woche arbeitet, was ein VG-Bürgermeister verdient, was ihm am meisten Spaß macht oder was zum Beispiel eher unangenehme Tätigkeiten sind. Nach ausführlichem Gespräch ging es zur letzten Station der Besichtigung. Die frisch gebackene Mitarbeiterin Eike Löb, die vor kurzem erst ihre Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte abgeschlossen hatte, berichtete aus erster Hand über ihren Beruf und die Ausbildung. Auch sie hatte einige Fragen zu beantworten. Pia Eckrich erläuterte die weiteren Ausbildungen, die man bei der Verbandsgemeinde absolvieren kann. Nach einer kleinen Stärkung und einem Gruppenfoto machten sich die Schüler/innen auf den Rückweg. I.K. Kunst / Kultur Der Jazzclub Rheinhessen präsentiert The International Trio & Olivier Franc Am Dienstag, 9. April um 20 Uhr in der Sängerhalle, Bahnhofstraße 22 in Saulheim. Das International Trio wurde 1982 vom amerik. Pianisten Art Hodes, dem Klarinettisten Reimer von Essen (Leader der Barrelhouse Jazzband) und dem engl. Drummer Trevor Richards gegründet. Art Hodes starb 1993 im Alter von 86 Jahren. Seit 2015 besetzt der amerik. Pianist Paul Asaro den Platz am Klavier. Nach dem Ausscheiden von Reimer von Essen übernimmt Thomas L Etienne nun dessen Part. In seinen alljährlichen Tourneen um die Osterzeit tritt das Trio einige Tage mit dem franz. Meister-Klarinettisten Olivier Franc als Gast auf, der heute als der sicherlich authentischste Vertreter der Bechet-Schule gilt. Neben Kompositionen von Sidney Bechet und Mezz Mezzrow füllen auch kreolische Rhythmen und heißer New-Orleans Jazz die Sängerhalle und bringen das Publikum zum Swingen. Das Nachrichtenblatt verlost 3 x 2 Eintrittskarten am Freitag, von Uhr unter der Hotline / Viel Glück! Vorverkauf/Reservierung: Jazzclub Rheinhessen e.v., Tel , ; Buchhandlung Bino, Pariser Str. 107, Nieder-Olm; Bäckerei Kindlmann, Friedrich-Ebert-Str. 43, Wörrstadt; Tourist Service Center, Brückenturm am Rathaus, Mainz; Ticketbox, Kleine Langgasse 4, Mainz; Ticket Regional, Hotline: , Kh.Bz. Konzert mit der Bigband des Gauß-Gymnasiums Der Jazzclub Rheinhessen präsentiert die Bigband des Gauß-Gymnasiums Worms unter der Leitung von Studienrat Martin Holl am Samstag, 13. April um 20 Uhr in der Neubornhalle, Jahnstraße 15 in Wörrstadt. Eintritt wird erhoben, Schüler und Studenten ermäßigt. Die Big-Band des Gauß-Gymnasiums wurde 1986 von Alfred Freddi Schnerch gegründet und hat seither bei mehr als 150 Auftritten im In- und Ausland ihr Publikum begeistert. Das Repertoire der Big-Band ist sehr breit angelegt. Rock- und Poptitel, Standards aus dem Jazzbereich sowie Filmmusiken sind in jedem Konzert vertreten. Somit wird den aktiven Musikern der Band eine große Bandbreite an vielen Stil- und Musikrichtungen geboten, die für ihre musikalische Entwicklung von großer Bedeutung sind. Kartenbestellungen, Reservierungen und Informationen: Tel oder info@jazzclub-rheinhessen.de. Kh.Bz. Vereinsleben Gasteltern gesucht Elternkreis Kinder von Tschernobyl Um den Tschernobylkindern wieder eine Erholungsfreizeit zu ermöglichen suchen wir für die Zeit vom Gasteltern. Montag bis Freitag werden die Kinder von Uhr betreut. Weitere Informationen unter Tel oder El.Gr. Verbandsgemeinde Kulturtreff Rheinhessen Mit frühlingshaften Schmetterlingen im Bauch kamen mehr als 500 tanzfreudige Gäste ins ausverkaufte Saulheimer Bürgerhaus um beim SWR1-Night- Fever volle 5 Stunden zu den größten Hits aller Zeiten begeistert abzutanzen. Der bestens aufgelegte DJ Hanns Lohmann sorgte für pausenlose Hochstimmung und das gutgelaunte Publikum dankte es mit frenetischer Begeisterung. Das Bürgerhaus hat in seiner 25-jährigen Geschichte schon viele Events gesehen, aber so etwas gab es noch nie. Entsprechend glücklich und zufrieden war man beim Veranstalter, dem Kulturtreff Rheinhessen, und mit den Einnahmen kann der Saulheimer Verein andere gemeinnützige Organisationen und Projekte aktiv unterstützen. W.W. FOS und Rheingrafen Realschule mit großem Erfolg bei Planspiel Börse Jährlich veranstaltet die Kreissparkasse Alzey-Worms das sogenannte Planspiel Börse, welches Schüler/innen auf spielerische Weise an den Handel mit Aktien und das Geschehen in der Wirtschaftswelt heranführen soll. Hierbei sollen die jungen Menschen erste Erfahrungen im Umgang mit Aktien machen und so einen wertvollen Wissenszuwachs erlangen, so Frank Belzer, Mitglied des Vorstands, bei der Siegerehrung. Betreut wird das Planspiel hierbei von Beate Ohl und ihrem Team aus Wertpapierexperten und Auszubildenden. In diesem Jahr konnte hierbei die Rheingrafen Realschule plus und Fachoberschule Wörrstadt einen überragenden Erfolg verzeichnen. So erzielten Schüler der FOS Wirtschaft und Verwaltung mit dem Team Börsenmakler, bestehend aus Niclas Grill, Corvin Hess, Niclas Wolf und Luka Vogel den 1. Platz in der Depotgesamtwertung und konnten ein Preisgeld von 600 Euro sowie Sachpreise mit nach Hause nehmen, welche je zu einem Teil von der Sparkasse Alzey-Worms-Ried und zu einem Teil vom Sparkassenverband zur Verfügung gestellt wurden. Auch die Nachhaltigkeitswertung, bei welcher es darauf ankommt, Gewinne mit Unternehmen zu erzielen, die auf Nachhaltigkeit achten, konnte von diesem Team gewonnen werden. Doch dessen nicht genug, erzielten sage und schreibe drei weitere Teams sowie eine Lehrkraft Spitzenpositionen im Wettbewerb. Das Team die Ausländer um die Fachoberschülerinnen K. Bouzid, S. Kilic und S. Djaferi belegte den 2. Platz in der Depotgesamtwertung, während der 4. Platz in dieser Wertung vom Team Bär und Bulle bestehend aus den Realschülern D. Brokewitz und F. Hinkel, belegt wurde. Zudem konnte das Team die verrückten Zwei mit den Zehntklässlerinnen S. Koch und J. Fischer als Mitgliedern den 3. Platz in der Nachhaltigkeitswertung belegen. Abgerundet wurde das Ergebnis durch den Sieg in der Lehrerwertung durch Heiko Kurz, welcher gemeinsam mit Beate Wegmann, der FOS-Koordinatorin der Fachoberschule Wirtschaft und Verwaltung in Wörrstadt, die Schüler/innen während der Spielphase betreute. Text/Foto: H.Kz. Ihre s an die Redaktion des Nachrichtenblattes senden Sie an: redaktion@nachrichtenblatt-woerrstadt.de

14 Seite 14 Nichtamtlicher Teil Donnerstag, den 4. April 2019 Rückblick des Fördervereins Ev. Sozialstation Wörrstadt-Wöllstein Am fand die Mitgliederversammlung des FÖV statt. Auch in diesem Jahr konnte der Förderverein FES WW dank der Unterstützung durch seine Mitglieder, der Ev. Sozialstation Wörrstadt-Wöllstein wieder Euro zur Verfügung stellen. Dieser Betrag soll für die Einrichtung der Küche im neuen Gebäude für die Tagespflege Verwendung finden. Frau Wagenführer von der Ev. Sozialstation Wörrstadt-Wöllstein informierte uns dankenswerter Weise über Sinn und Zweck der Tagespflege sowie die Unterschiede von Betreuung und Tagespflege zugunsten der Klientel und ihrer Angehörigen. Sobald die Baumaßnahmen beendet sind, wird die Ev. Sozialstation Wörrstadt-Wöllstein zusätzlich zu ambulanter Pflege, Hauswirtschaft und Betreuung auch die Tagespflege als Leistung anbieten. Erwähnenswert ist noch, dass dem FES WW an Bearbeitungskosten etc. zugunsten der Ev. Regionalverwaltung von insgesamt Euro in Rechnung gestellt wurden. Die Gesamteinnahmen inkl. Spenden betrugen Euro. El.Bo. Was sonst noch Fortsetzung der Titelseite Qualifizierungsm odule in der Flüchtlings begleitung für schon Aktive und Interessierte Sie bietet sowohl Einsteigern grundlegende Hilfen für die Flüchtlingsarbeit, als auch erfahrenden Aktiven neue Anknüpfungspunkte für die Begleitung von Flüchtlingen. Die Themen haben wir aus Rückmeldungen und Erfahrungen entwickelt und hoffen, dass sie auf Ihr Interesse stoßen. Die Qualifizierung findet in einzelnen thematischen Modulen statt, abends zwischen 18 und 21 Uhr und an einem Samstag von 9-16 Uhr, die Örtlichkeit wechselt zwischen dem Kardinal-Volk-Haus Alzey, DRK Alzey und Bonifatius-Haus Wörrstadt. Eine Anmeldung kann auch nur einzelne Module umfassen. Sie ist für die Teilnehmer/innen kostenfrei und für die Verköstigung wird gesorgt. Folgende Module sind vorgesehen: Do Nähe und Distanz, Sexualität im interkulturellen Kontext; Sa , 9-16 Uhr Interkulturelle Kommunikation; Di Infos über die rechte Szene; Mo Asyl- und Ausländerrecht; Di Grundlagen der Traumatologie; Mo Sozialpsychiatrische Unterstützungsangebote; Mi Prägungen des Islam; Di Trauer und Abschied in der Flüchtlingsarbeit. Die Anmeldung erfolgt über das Kath. Dekanat Alzey/Gau-Bickelheim, Guntram König, Tel und Die Qualifizierungsmodule in der Flüchtlingsbegleitung sind ein gemeinsames Angebot von Caritas Verband Worms e.v. und der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) Alzey und Umgebung, Federführung und Organisation Kath. Dekanat Alzey/Gau- Bickelheim, Mit Unterstützung von Menschen stärken Menschen, DRK und dem Flüchtlingsfonds des Bistum Mainz. Für weitere Informationen können Sie sich gerne an die Caritas Fachstelle Migration Wörrstadt, Sozialberatung von Flüchtlingen und Ehrenamtskoordination Andrea Rinke-Bachmann, Tel , wenden. Wir freuen uns auf Ihr Interesse und Kommen. A.R-B. Tag der offenen Tür in der Rheinhessen-Werkstatt Diamantene Hochzeit in Ensheim Am Freitag, 12. April öffnet von Uhr die Rheinhessen-Werkstatt der Nieder-Ramstädter Diakonie, Spiesheimer Weg in Wörrstadt ihre Türen und gibt allen Interessierten einen Einblick in die vielfältige Werkstatt-Arbeit. Die als WfBM (Werkstatt für Menschen mit Behinderung) anerkannte Rheinhessen-Werkstatt bietet derzeit 127 Menschen mit geistiger, körperlicher oder psychischer Beeinträchtigung einen Arbeitsplatz in ganz unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen, je nach Fähigkeiten und Neigungen. Hinzu kommen sogenannte Außenarbeitsplätze, bei denen die Beschäftigten in Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes arbeiten. Am Tag der offenen Tür haben Besucher die Gelegenheit, die verschiedenen Arbeitsbereiche bei laufendem Betrieb kennenzulernen. Jeweils um 9, 10 und 11 Uhr werden Führungen durch die Werkstatt angeboten. Wer möchte, findet zudem an einer Reihe von Informationsständen weiteres Wissenswertes über die unterschiedlichen Arbeitsmöglichkeiten. Hier werden sich beispielsweise die Tagesförderstätten von Jugenheim und Wallertheim vorstellen sowie die Küche in Jugenheim, in der ebenfalls Beschäftigte der Werkstatt arbeiten können. Darüber hinaus wird sich der ganz neu geschaffene Arbeitsbereich Service inklusiv - mobil vor Ort präsentieren, der Unternehmen im Gewerbepark Wörrstadt unterschiedlichste Serviceleistungen anbietet. Bei einem gemeinsamen Mittagessen oder Kaffee und Kuchen gibt es Raum für Gespräche und Fragen. Die Werkstatt-Leitung, Mitarbeiter und Beschäftigte freuen sich auf einen guten Austausch und zahlreiche Gäste. Text/Plakat (kostenpfl.) H.As. Vortrag mit Extremsportler Tristan Vinzent Wo andere schon an der Bewältigung der physischen Herausforderung eines einfachen Triathlons scheitern, geht er regelmäßig an seine Grenzen: Der Wörrstädter Extremsportler Tristan Vinzent hat im November des vergangenen Jahres beim Decaman-Triathlon in New Orleans den 3. Platz belegt. Decaman-Triathlon, das bedeutet: 38 Kilometer Schwimmen, Kilometer Radfahren, 422 Kilometer Laufen und täglich nur ein bis zwei Stunden Schlaf. Der 55-jährige Musiklehrer hat den Zehnfach-Ironman nach knapp zehn Tagen in unglaublichen 235 Stunden, 45 Minuten und 45 Sekunden beendet. Am Sonntag, 14. April laden daher Tristan Vinzent und seine Partnerin und Betreuerin Eva Leonardy um 18 Uhr unter dem Titel 2260 km Nonstop - und noch immer nicht am Ziel zu einem interessanten Vortrag in den Ratssaal der VG Wörrstadt, Zum Römergrund 2-6 ein. Tristan Vinzent wird von seinem ersten Decaman-Triatlon in New Orleans berichten, Bilder von Sportreisen in die Welt zeigen, über seine akribischen Vorbereitungen und seine Ernährung sprechen und manche Anekdote zu berichten wissen. Das verspricht ein Am 28. März feierten Willy und Gudrun Henning ihren 60. Hochzeitstag. Mit einem Freund machte Willy 1952 eine Radtour von Karlsruhe nach Koblenz, auf ihrem Weg machten die beiden Station in Ensheim und fragten mich und meine Freundin nach einer Gastwirtschaft, dann schoss Willy noch ein Erinnerungsfoto und fragten nach der Adresse, um es mir zuzusenden. Kurze Zeit später kam eine Ansichtskarte aus Koblenz, erinnert sich die Jubilarin zurück. Es folgte ein Briefwechsel, sieben Jahre später läuteten die Hochzeitsglocken. Neben ihrer Tochter und den beiden Enkeltöchtern gratulierten auch Bürgermeister der Verbands gemeinde Markus Conrad, Ortsbeigeordneter Karl-Heinz Fluhr und Kreis beigeordneter Gerhard Seebald dem Jubelpaar. Text/Foto: RG unterhaltsamer und spannender Abend zu werden. Der Eintritt ist frei, jeder ist willkommen. T.V. Künstler- und Flohmarkt am AWO Seniorenzentrum Am Samstag, 22. Juni ab 14 Uhr findet im Rahmen des großen Sommerfestes ein Künstler- und Flohmarkt am AWO Seniorenzentrum Wörrstadt statt. Ein ansprechendes musikalisches, tänzerisches und kulinarisches Rahmenprogramm wird die Attraktivität des Festes abrunden. Alle, die einen Stand anbieten wollen, können sich vorher unter Angabe ihrer Adresse, der Standgröße und des Angebotes bis spätestens unter Tel oder per an seniorenzentrum.woerrstadt@aworheinland.de anmelden. Standgebühr wird keine erhoben. Pa.Ge. Kunst / Kultur Englische Kathedralmusik von Purcell bis Rutter Im 3. Konzert der Reihe Frühlingsfreude in Rheinhessen - Farewell Britannia am Sonntag, 7. April um 17 Uhr in der ev. Kirche in Armsheim widmen sich Schüler/innen der Musikschule des Landkreises Alzey-Worms, der kath. Kirchenchor Canticum Sacrum Alzey und Sun Kim an der Orgel englischer Kathedralmusik von Purcell bis Rutter. England besitzt eine jahrhundertealte Musiktradition. Noch heute finden in den berühmten Kathedralen nahezu täglich der Evensong, das Abendlob statt, in denen prächtige Musik erklingt. In der Kathedrale von Armsheim feiert dieses Konzert das mit Instrumentalmusik angereicherte Abendlob. Mitwirkende sind das Saxophonensemble Blattgold, Blockflöten- und Gitarrenensembles und der Chor Canticum Sacrum lässt Werke von William Byrd, John Stainer und Hubert Parry (Jerusalem) erklingen. Der Eintritt zu dem Konzert ist frei, die Zuhörer/innen werden um eine Spende für die Ausführenden gebeten. M.Rp. Vereinsleben Armsheim - ANZEIGE - Informationsveranstaltung mit Fernseharzt Dr. Günter Gerhardt Der SPD-Ortsverein Armsheim und Bürgermeisterkandidat Axel Spieckermann laden herzlich ein zur Veranstaltung REHA vor Pflege, ärztliche Versorgung auf dem Land und Schilddrüse. Wir freuen uns, dass wir Herrn Dr. Günter Gerhardt, bekannt aus Funk und Fernsehen, als Hauptgast an diesem Abend begrüßen dürfen. Die Veranstaltung findet statt am Mittwoch, den 10. April 2019 um 19 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus (Bahnhofstraße 17, Armsheim). Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen. Lassen Sie uns anschließend bei einem Glas Wein weiter ins Gespräch kommen und den Abend gemütlich ausklingen. Christian Wertke, Ortsvereinsvorsitzender (kostenpfl. Text)

15 Donnerstag, den 4. April 2019 Nichtamtlicher Teil Seite 15 Was sonst noch Veranstaltungen der Kath. Pfarrgruppe Wörrstadt in der Karwoche und an Ostern 2019 für Familien & Kinder Siehe unter Wörrstadt, Rubrik Was sonst noch. Gemeindenachmittag Die Ev. Kirchengemeinde Armsheim lädt herzlich zum letzten Gemeindenachmittag in diesem Winterhalbjahr ein am Mittwoch, 10. April von Uhr im Ev. Gemeindehaus, Bahnhofstraße 4 zum Thema Wir feiern Abendmahl mit Pfr. Kurt Bendler. Nach dem gemeinsamen Kaffeetrinken sehen wir einen Film aus der Reihe Fahr mal hin - Armsheim vom Südwestrundfunk Mainz. Der Kirchenbus fährt zu den bekannten Zeiten an die üblichen Haltestellen. E.Ben. Ensheim Was sonst noch Veranstaltungen der Kath. Pfarrgruppe Wörrstadt in der Karwoche und an Ostern 2019 für Familien & Kinder Siehe unter Wörrstadt, Rubrik Was sonst noch. Gabsheim Was sonst noch Wieder Kindergottesdienst und Altkleidersammlung Siehe unter Schornsheim, Rubrik Was sonst noch. Gau-Weinheim Sport Tischtennis TuS Gau-Weinh./Vendersheim Kreisklasse B Herren Das Auswärtsspiel gegen TTC Wörrstadt IV am wurde mit 7:4 gewonnen. Die Punkte in den Doppeln holten Meininger/Schmidt 2x und in den Einzeln Meininger und Bals je 2x sowie Schmidt 1x. Kreisklasse C Herren Das Auswärtsspiel am gegen FSV Saulheim III wurde mit 7:4 verloren. Die Punkte für den TuS holten im Doppel Huth/Lenz 1x und in den Einzeln Kehl, Lenz, Bertram je 1x. J.T.M. Was sonst noch Radgruppe Gau-Weinheim/Wallertheim Ab sofort (1. Fahrt ist am 4. April) fahren wir wieder jeden Donnerstag unsere Radtouren. Neueinsteiger sind herzlich willkommen. Abfahrt: 17 Uhr, Untere Pforte 26, Gau-Weinheim. Info: oder Tel Partenheim Er.Go. Vereinsleben Landfrauenverein Terminabsage am Den Termin am mit Dr. Harlfinger um den Aufbau einer Geburtshilfeklinik und die Verstümmelung von Frauen in Afrika müssen wir leider absagen, da Dr. Harlfinger dringend zu einem Notfall nach Äthiopien musste. Wir werden einen neuen Termin vereinbaren und rechtzeitig bekannt geben. Sagt es bitte weiter, wenn ihr jemanden kennt, der gerne gekommen wäre. Vielen Dank. Hi.Ru. Was sonst noch Seniorenkreis Partenheim Rückblick und Nachwahl Zu Beginn der gut besuchten Mitgliederversammlung begrüße der 1. Vorsitzende Reinhold Lenz die anwesenden Mitglieder und gab einen kurzen Rückblick übe die Aktivitäten im abgelaufenen Jahr. Neben den monatlichen Treffen erwähnte er den Kreppelkaffee, das Sommerfest, bei dem der von Helmut Glomb gedrehte Heimatfilm über Partenheim von Raimund Botens auf Breitwand vorgeführt wurde, den Jahresausflug sowie die Weihnachtsfeier. Der Kassenbericht, vorgetragen von Rechnerin Annelie Haugg zeigt, dass der Seniorenkreis auf einer gesunden Basis steht. Die Kassenprüfer Ingrid Lawall und Erhard Freund bescheinigten eine einwandfreie Kassenführung und stellten den Antrag auf Entlastung, dem von der Versammlung einstimmig entsprochen wurde. Durch Todesfälle waren die Ämter des 2. Vorsitzenden und Schriftführers seither nur kommissarisch besetzt. Jetzt wurden Heinrich Schreiber als 2. Vorsitzender und Edith Jambor als Schriftführerin einstimmig für 2 Jahres gewählt, so dass der Vorstand wieder komplett ist. Neu als Kassenprüfer fungiert Helga Schmitt, I. Lawall bleibt noch ein Jahr im Amt. Nach den Schlussworten des 1. Vorsitzenden dankte Willi Brummer dem Vorstand für das große Engagement zum Wohle des Seniorenkreises und leitete zum gemütlichen Teil über. Mit guten Gesprächen und gemeinsam gesungenen Liedern, am Akkordeon von Reinhold Lenz begleitet, endet die 26. Mitgliederversammlung. W.Br. JETZT an die Markise für den Sommer denken! Saulheim Infos Ihrer Gemeinde Die Mühlbachaue lebt 90. Geburtstag in Partenheim Foto: M.Fö. Seit die ersten warmen Sonnenstrahlen kamen, ist ein reger Betrieb in der Mühlbachaue zu beobachten. Es gibt viele Spaziergänger, die dieses schöne Renaturierungsgebiet nutzen und sich in der warmen Sonne auf den Bänken ausruhen und neue Energie sammeln. Auch einige Tiere sind aus ihrem Winterquartier wieder zurück und beleben die Mühlbachaue z.b. die Blesshühner, die Stockenten, Fischreiher und zum ersten mal Nilgänse. Die Käfer und Insekten kommen aus ihren Bodenhöhlen, in denen sie überwintern. Sie wärmen sich nach der langen Winterpause auf und bringen damit ihren Stoffwechsel wieder in Gang. Im großen See zeigen sich wieder einige Fische an der Oberfläche und ab und zu sonnt sich eine Wasserschildkröte. Fledermäuse, die nachts über dem See nach Insekten suchen wurden auch beobachtet. Dies alles gab mir auch den Anlass den Stockenten-Erpel, den mir das Ordnungsamt als kleines Küken anvertraute und der bei mir groß geworden ist, am See in die Freiheit zu entlassen. Vielleicht findet er eine passende Partnerin und wir können uns bald an dem Nachwuchs erfreuen. Martin Fölix, Ortsbürgermeister Grabsteinprüfung auf unseren Friedhöfen Am 13. März wurde auf beiden Friedhöfen die Standfestigkeit der Grabsteine überprüft. Es war ein sehr positives Ergebnis. Auf dem Friedhof Neupforte wurden 741 Grabsteine geprüft. Davon haben 4 Grabsteine der Prüfung nicht standgehalten. 231 Grabsteine wurden auf dem Friedhof in der Friedhofstraße überprüft und davon haben Am 27. März feierte Helma Blum ihren 90. Geburtstag. Zu diesem Anlass überbrachten Verbandsgemeindebürgermeister Markus Conrad und Ortsbürgermeister Volker Stahl die besten Wünsche. Die gebürtige Wintersheimerin kam der Liebe Wegen nach Partenheim, ist Gründungsmitglied der Landfrauen, war viele Jahre aktiv im VdK und Mitglied im Seniorenverein. Mit dem täglichen Lösen von Sudoku-Rätseln hält sich die Mutter von zwei Töchtern, einem Sohn, vierfache Oma und zweifache Uroma fit. Die Jubilarin führt ihren Haushalt noch selbst und ist die gute Seele der Familie. Text/Foto: RG! ÄNDERUNG! Erscheindatum: Donnerstag, 25. April 2019, KW 17 Geänderter Annahmeschluss für redaktionelle Texte: Donnerstag, 18. April 2019, Uhr

16 Seite 16 Nichtamtlicher Teil Donnerstag, den 4. April Stück die Prüfung nicht bestanden. Dadurch zeigt sich, dass unsere lange Arbeit und Überprüfung Früchte getragen hat. Jetzt müssen die Grabeigentümer der beanstandeten Gräber nur dafür sorgen, dass die losten Grabsteine befestigt werden, bevor etwas passiert. Martin Fölix, Ortsbürgermeister Sport FSV 1946 Saulheim Vorschau Jugendspielplan Heimspiele, Sa., : 10 Uhr, G-Junioren - SpVgg Essenheim; Uhr, F-Junioren - FSV Oppenheim; 13 Uhr, D-Junioren - SV Bretzenheim 12. O.Gö. Yoga-Kurs Mit Power in den Frühling Der Turn- und Sportverein 1897 Saulheim e.v. bietet als Folgekurs einen Power Vinyasa Yoga Kurs an 10 Abenden an. Dieser Kurs ist für erfahrene Teilnehmer als auch für Wiedereinsteiger geeignet. Die Teilnehmer werden verschiedene Varianten der Asanas kennenlernen und können diese Sequenzen nach eigener Belastbarkeit ausführen. Die Übungen lockern und festigen zugleich das Muskelsystem und bringen die Wirbelsäule in das richtige Gleichgewicht. Power Vinyasa Yoga fördert Kraft, Flexibilität und Ausdauer und hilft emotionale und körperliche Blockaden zu lösen. Der kostenpflichtige Kurs startet am Di., von Uhr im Sportheim Mühlbachaue. Anmeldungen bitte an die Geschäftsstelle unter Tel , oder info@ tus1897-saulheim.de. Sa.Be. SG Saulheim - Handball Ergebnisse Jugend: Büdesheim - m. C 19:26 Zu Beginn agierten wir etwas hektisch und trafen bei unseren Würfen nicht immer die richtige Entscheidung. In der Abwehr standen wir aber stabil und waren ständig in Führung. Zeitweise konnten wir uns auf +5 Tore absetzen. Mit 7:12 gingen wir in die Pause. Danach gelangen uns einfache Ballgewinne und auch unter Bedrängnis waren wir bei den Abschlüssen konzentrierter. Im Angriff war nun mehr Bewegung in den Aktionen und die Abläufe wurden gut zu Ende gespielt. Rund 10 Minuten vor Spielende lagen wir mit 9 Toren in Front. Am Ende konnten wir das Spiel ungefährdet mit 19:26 für uns entscheiden. Ste.B. Sobernheim - w. C 24:20 Schott - m. D 14:17 Büdesheim - m. B 23:35 Die w. E spielte in Zotzenheim. Aktive: 2. Herren - RN Bingen 26:21 1. Herren - Völklingen 26:22 1. Damen - Sobernheim 21:33 3. Herren - TV Alzey 21:32 2. Damen - TV Alzey 27:20 Vorschau Heimspiele: So., Uhr: m.. E - Osthofen Uhr: w D - Bretzenheim Uhr: w E - Worms/Osthofen Uhr: w. C - Osthofen Uhr: m. D - Osthofen Uhr: m. C - Bretzenheim Auswärtsspiele: Fr., Uhr: Schott - 2. Damen Sa., Uhr: Bodenheim - m. B Uhr: Kirn - 4. Herren Uhr: Schott - 3. Herren Uhr: Friesenheim - 1. Herren So., Uhr: Budenheim - m. A Uhr: Sobernheim - 2. Damen A.V. FSV Saulheim - Aktive Endlich wieder mal einen Sieg für den FSV. Gegen das Schlusslicht aus Eich siegt der FSV verdient mit 4:0-Toren. Am Anfang der Partie merkte man den Gastgebern an, dass es an diesem Sonntag um etwas ging. Aber im Verlaufe der 1. Halbzeit wurde die Nervosität abgelegt. Und bis zur Pause schraubte man das Ergebnis auf 3:0. Man leistete sich noch einen Luxus und verschoss eine Foulelfmeter in der 45. Min. durch Daniel Weyl. Torschützen im ersten Abschnitt waren Cedric Schmitt, Jan Mück und Daniel Weyl. Im 2. Durchgang war man nicht ganz so zielstrebig, was aber die harmlosen Gäste nicht ausnutzen konnten. So dauerte es bis in die 77. Min., ehe Jan Dietz mit dem 4:0 den Endstand herstellte. Die 2. Mannschaft zeigte einen leichten Aufwärtstrend. Gegen starke Gäste aus Laubenheim kam man zu einem verdienten 1:1. Vorschau, So., : Uhr, FC Nackenheim II - FSV II; Uhr, Fontana Finthen - FSV I. M.Kr. Vereinsleben SPD OV Saulheim Boule-Spiel Der SPD-Ortsverein Saulheim lädt zum gemeinsamen Boule-Spiel und geselligen Zusammensein am Sonntag, 7. April ab 14 Uhr auf dem neuen Boule-Platz in der Mühlbachaue (Ritter-Hundt-Straße am alten Trafohaus) ein. Für Snacks und Getränke ist gesorgt. Stammtisch Der nächste Stammtisch des SPD- Ortsverein Saulheim findet am Montag, 8. April um 19 Uhr in der Gaststätte Zum Goldenen Adler (Pizzeria Ciao), Rathausplatz 1 in Saulheim statt. Alle Verdiente Saulheimer Feuerwehrleute geehrt Zur 24. Generalversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Saulheim begrüßte Wehrführer Karsten Bieser Aktive und Ehrengäste: Ehrenwehrführer Adolf Dörrschuck, weitere Ehrenkameraden, Ortsbürgermeister Martin Fölix und den Verbandsgemeindebürgermeister Markus Conrad. In seiner Bilanz sagte Bieser: 87 Einsätze und über Stunden wurden 2018 von der FFW Saulheim im Dienst für die Gemeinschaft geleistet. Das führt das Ehrenamt an die Belastungsgrenze. Seit 2015 sei ein Anstieg über Stunden jährlich zu verzeichnen. Für 2019 stehen neben den zu erwartenden zahlreichen Einsätzen und den Ausbildungsvorhaben der Um- und Ausbau des Feuerwehrgerätehauses an. Es ist wichtig, an der Zukunftssicherung der Feuerwehren und Entlastungen für das Ehrenamt zu arbeiten, stellte Bieser an den Verbandsgemeindebürgermeister gerichtet fest. Markus Conrad seinerseits sicherte den Feuerwehrleuten zu, dass man die Zeichen der Zeit erkannt habe und seitens der Verwaltung soweit möglich nach Kräften unterstützen wird. Im Auftrag der Jugendwarte berichtete Lukas Ebling von den Aktivitäten der eigenen Jugendfeuerwehr und der erfolgreichen Zusammenarbeit mit anderen Jugendfeuerwehren, um an Wettkämpfen teilnehmen zu können. Zum Feuerwehrmann wurden Maximilian Bohn, Maik Jung, Michael Kröhl, Patrick Münzenberger und Richard Pacak befördert, Marius Haft und Michael Münzenberger zum Oberfeuerwehrmann sowie Marco Dapper zum Hauptfeuerwehrmann. Für ihren langjährigen aktiven Dienst in der FFW Saulheim wurden Michael Kröhl (10 Jahre), Michael Münzenberger (15 Jahre), Lasse Becker (25 Jahre) sowie Bernhard Fuchs und Frank Haft (35 Jahre) besonders geehrt. Erstmals in der Geschichte der Saulheimer Feuerwehr wurde mit Gernot Köster ein Aktiver für 45 Jahre Feuerwehrdienst ausgezeichnet. Bürgermeister Martin Fölix stellte in seinen Grußworten den Dank und die Anerkennung der Bürger an ihre Feuerwehr heraus und betonte: Wir sind stolz auf euch! Markus Conrad verabschiedete zuletzt die Urgesteine Bernhard Fuchs und Gernot Köster in den Feuerwehrruhestand. Beide wurden von allen Kameraden mit Standing Ovations für ihre jahrzehntelange Leistung gefeiert. In der anschließenden Diskussion mit den Wehrleuten nahm Markus Conrad zu den Themen Nachwuchsgewinnung, Ausbau der Wehren in der Verbandsgemeinde und dem geplanten Ausbau des Feuerwehrgerätehauses Saulheim Stellung. Gegen Uhr beendete Wehrführer Karsten Bieser eine bemerkenswerte und lebhafte Veranstaltung. Text: Bie./Foto: FF Saulheim Interessierte sind zu diesem Stammtisch in lockerer Runde herzlich willkommen. Hee. - ANZEIGE - Saulheimer Liberale Liste für neuen Politikstil im Gemeinderat Die Saulheimer FDP tritt mit einer kompetenten und breit aufgestellten Liste zur Kommunalwahl an. Kristian Jung führt die Liste an und steht als bisheriger Fraktionsvorsitzender für Kontinuität. Mit Mario Dechent folgt eine neue Kraft mit vielen Kompetenzen und neuen Ideen. Er, wie auch Hans Braun und Philipp Freitag wollen die innerörtliche Entwicklung anregen und für einen wirkungsvollen Einsatz des knappen Finanzrahmens der Ortsgemeinde sorgen. Christian Landgraf und Hans Josef Schnabel, zwei engagierte Lokalpolitiker aus der bisherigen Liste der FWG stellen sich mit den Liberalen zur Wahl. Ein Zeichen dafür, dass mehr Gemeinsamkeit den Politikstil prägen soll. Dringende Aufgaben sind: den erforderlichen Kindergartenneubau unbürokratisch zu realisieren und das geplanten Neubaugebiet vorausschauend und maßvoll zu entwickeln. Wohn- und Lebensqualität in den alten Ortskernen durch die Ansiedlung von Kleingewerbe und Geschäften, durch Tourismusstrategien in Verbindung mit dem Weinbau, aber auch durch Verkehrs- und Parkkonzepte zu fördern. Großinvestitionen wie die der Florette- Fabrik kritisch zu begleiten, um einerseits wirtschaftlichen Nutzen für Saulheim zu sichern und andererseits Belastungen und Schaden für die Umwelt und Zukunftsfähigkeit zu reduzieren. Im neuen Rat will die FDP die Rolle der Ortsgemeinde im Verhältnis zur VG stärken. Dazu ist eine gute Zusammenarbeit erforderlich. Qualitative Entscheidungsvorbereitung braucht die Fachkompetenz und den Verwaltungsapparat der VG. Doch die Verantwortungsbereiche und Entscheidungskompetenzen sind klar abzugrenzen. Politik zum Wohle Saulheims braucht einen neuen Politikstil mit einer breiten und immer offenen Diskussion im Rat aber auch mit möglichst vielen interessierten und engagierten Bürgern. Unsere Mannschaft für liberale Ortspolitik in Saulheim: Kristian Jung, Mario Dechent, Hans Braun, Philipp Freitag, Lisa Discher, Alexander Bohn, Christian Landgraf, Wolfgang Krauß, Katja Runkel, Hans Josef Schnabel, Helmut Keim, Dr. Nils Teschner, Jan Münzenberger, Carsten Fehlinger, Theo Jung, Thomas Runkel, Benjamin Venter, Jochen Wernersbach, Florian Hedderich, Karl-Heinrich Blum, Heinz Baumgärtner. Th.J. (kostenpfl. Text) MGV Germania Saulheim Vorstand wurde gewählt Der MGV Germania 1863 Saulheim e.v. führte seine Jahreshauptversammlung am durch. Bei gutem Besuch verlief die Versammlung zu aller Zufriedenheit. Diesmal standen wieder Vorstandswahlen an. Während die bisherigen Amtsinhaber im geschäftsführenden Vorstand, 1. Vorsitzender, Kassenwart und Schriftführer sich wieder zur Wahl stellten und keine Gegenkandidaten antraten, musste die Position des

17 Donnerstag, den 4. April 2019 Nichtamtlicher Teil Seite 17 Veranstaltungen Verbandsgemeinde Wörrstadt Armsheim , Uhr Förderverein der Gemeindebücherei Bücherkiste Armsheim e.v. Osterbasteln für Kinder im Kindergarten- und Grundschulalter Dorfgemeinschaftshaus , Uhr FFW Armsheim und Förderverein der FFW Armsheim e.v. Jahres/Mitgliederversammlung Feuerwehrgerätehaus, Keltenweg Gau-Weinheim , Uhr Förderverein der FFW Gau-Weinheim Mitgliederversammlung Feuerwehrgerätehaus, Sportfeldstr. 14 Partenheim , Uhr Workshop Solarenergie St. Georgenhalle, Am Sportplatz 10 Saulheim , Uhr Workshop Mit dem E-Bike on Tour Bürgerhaus, Am Westring 4 Schornsheim , Uhr Landfrauenverein Schornsheim Mitgliederversammlung Ev. Gemeindehaus Bitte Teller, Besteck + Glas mitbringen , Uhr SC Schornsheim 1997 e.v. Mitgliederversammlung Altentagesstätte der Gemeindehalle Wallertheim , Uhr Kita Abenteuerland und die Ortsgemeinde Wallertheim Kindersachenbasar Mehrzweckhalle Einlass f. Schwangere Uhr , Uhr Workshop Solarenergie Mehrzweckhalle, Schimsheimer Str. 36 Wörrstadt , Uhr Ev. Kirchengemeinde Wörrstadt Seniorennachmittag Ev. Gemeindehaus, Hermannstr , Uhr Musikverein 1978 e.v. Wörrstadt Mitgliederversammlung Ratssaal des Rathauses der Stadt Wörrstadt, Pariser Straße Vorsitzenden neu besetzt werden, nachdem der bisherige langjährige Amtsinhaber Dieter Eitelmann nicht mehr zur Wahl antrat. Dieter Eitelmann wurde für seine 38-jährige Tätigkeit im Vorstand, davon 15 Jahre als 2. Vorsitzender geehrt und mit dem gebührenden Applaus bedacht. Für den 2. Vorsitz kandidierte Beate Brodowski. Die Wahl bestätigte die bisherigen Amtsinhaber sowie die Kandidatin für den 2. Vorsitz mit 100%-iger Zustimmung. Der geschäftsführende Vorstand setzt sich zusammen: 1. Vorsitzender Bardo Horch; 2. Vorsitzende Beate Brodowski; Kassenwart Ernst-Ulrich Heymann; Schriftführer Werner Schmidt. Im Beirat sind 10 Mitglieder vertreten. W.Sch. Wir gratulieren Wörrstadt Waltraud Obelöer Hilde Meyer Kunst / Kultur Feste / Feiern Verbandsgemeinde Wörrstadt , Uhr 10. Außergewöhnliches Konzert von außergewöhnlichen Leuten Ev. Chrischona-Gemeinde Am Kreuz Osterstraße 32, Udenheim Eintritt frei Gabsheim , Uhr KMV Gabsheim Frühlingskonzert Gemeindehalle Saulheim , Uhr Waldorfkindergarten Saulheim Osterbasar Ostergasse 70A 80 Jahre 85 Jahre Schornsheim , Uhr Kulturhof Oma Inge Impro Comedy Show Der Fuchs und Ausstellung Ausdruck Schillerstraße Uhr Vernissage der Ausstellung Veranstaltungen der Kulturund Weinbotschafter/innen finden Sie unter Förderverein der FFW Saulheim blickte zurück Pünktlich um 19 Uhr am begrüßte der Vorsitzende des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Saulheim Heinz-Peter Jung die Anwesenden zur jährlichen Mitgliederversammlung und berichtete über die Aktivitäten des Fördervereins 2018, insbesondere zu den Kerben und zum Kanuausflug auf dem Neckar nach Heidelberg. Mit zahlreichen Anschaffungen unterstützte der Förderverein die Aktiven der Freiwilligen Feuerwehr Saulheim, z.b. mit neuen hochwertigen Einsatzstiefeln für alle Aktiven. Schriftführer Stephan Saaler resümierte gewohnt prägnant die Vorstandsarbeit, während Kassierer Meik Dörrschuck routiniert und detailliert zu den Finanzen des Fördervereines Auskunft gab. Die Versammlung wählte erneut Matthias Kerz (Beisitzer Aktive) und Günter Bohn (Besitzer Inaktive) in den Vorstand. Als Kassenprüferin stellte sich dankenswerterweise Christine Jung zur Verfügung. Straff durchgezogen endete die Versammlung nach einer knappen halben Stunde, so dass mit der anschließenden Generalversammlung rasch fortgesetzt werden konnte. Bie. Was sonst noch Interkulturelles Kochen und Genießen Die Flüchtlingshilfe Saulheim startet ab April das Projekt Zusammen Kochen und Genießen. Im familiären Rahmen wird miteinander im privaten Umfeld gekocht. Anschließend genießen wir das Er - gebnis in gemütlicher Runde. Es wird eine fotographische Begleitung des Projektes geben, um die Gerichte und Rezepte in einem Kochbuch festzuhalten. Ziel des Projektes ist das Interesse an anderen Kulturen zu wecken, Menschen zusammenzubringen und letztendlich Integration auf Augenhöhe. Geplant sind Speisen aus Afghanistan, Armenien, Georgien, Kosovo, Pakistan, Rheinhessen, Schwaben, Somalia und Syrien. Die Flüchtlingshilfe Saulheim freut sich über viele interessierte Saulheimer Bürger/innen, die an dem einen oder anderen Termin teilnehmen. Termine der Veranstaltungen werden gemeinsam abgesprochen. Anmeldung und weitere Infos unter Tel oder per an fluechtlingshilfe.saulheim@web.de. Gei. Frühlingskonzert der Sängervereinigung Saulheim Ausbringen der Pheromon-Dispenser 2019 Pheromon-Anwendergemeinschaft Saulheim Beginn ist am Samstag, 13. April und Samstag, 27. April, jeweils um 7.30 Uhr. Wir möchten uns an dieser Stelle bei allen Teilnehmern und Helfern der Saison 2018 bedanken. Damit auch dieses Jahr ein reibungsloser Ablauf gewährleistet werden kann, bitten wir alle Weingüter/Winzer sowie deren Helfer sich wieder zu beteiligen. Wenden Sie sich hierzu an Ihre Gruppenführer des letzten Jahres. Neuinteressenten melden sich bitte bei Andre Landgraf, Tel Auch dieses Jahr gilt für alle Mitglieder: Altdispenser müssen alle entfernt sein, dies gilt besonders auch für Minimalschnittanlagen, nicht geschnittene oder gebogene Weinberge sowie Neuanlagen; diese sind von den betreffenden Winzern selbst unverzüglich zu bearbeiten. Ch.La. Tolle Stimmung, hervorragende Gesangsbeiträge und der fast betörende Duft zahlreicher Frühlingsblümchen im Bürgerhaus, das sind die Eindrücke, die die zahlreichen Besucher beim Frühlingskonzert der Sängervereinigung mit nach Hause nehmen konnten. incognito, der Frauenchor der SV, eröffnete schwungvoll mit Mr. Sandman und ließ sozusagen den Traum von endlich Frühling! wahr werden. Aus der Nachbarschaft kamen Choristen aus Schornsheim und überzeugten als Frauen-, Männerund gemischter Chor. Auf das stimmungsvolle La Montanara der Männer folgte Tears in Heaven in der Frauenchorversion. Bei der gemischten Besetzung war beim Vortrag Sittin on the Dock allerdings höchste Konzentration für eine gute Interpretation gefragt. Die Sänger von der Eintracht Erbach Taunus verströmten besondere Klangmomente mit Cantate Domino. Höchst interessant die moderne Fassung von Das Leben bringt groß Freud. Mit dem Liebeslied im Garten wurden gewissermaßen Frühlingsgefühle geweckt. Der MGV 1846 Viernheim überraschte mit einer kurpfälzer Fassung des Bläck Fööss-Hits Trink doch oanner mit. Richtig fetzig wurde es beim schwungvollen Rock me Baby, worauf eine Zugabe gefordert und mit Loch Lomond perfekt dargeboten wurde. Große Begeisterung löste auch der stimmgewaltige Vortrag Conquest of Paradise des Männerchors Saulheim aus. Für das Dorfrockerlied Im Dorf, wo ich geboren bin rissen sich die Rocker quasi die Jackets vom Leib und brillierten mit knallroten breiten Hosenträgern. Vorsitzender Fritz Dechent dankte den Chorleitern mit einem Weinpräsent und lud alle zur Nachfeier am Weinstand ein. Die große Stunde der fröhlichen Trinklieder nahm seinen Lauf. Text/Foto: Fr.De.

18 Seite 18 Nichtamtlicher Teil Donnerstag, den 4. April 2019 Schornsheim Kunst / Kultur Theater Streu Licht Workshop: Gut gestimmt - Singen Gesang ist ein Erlebnis für die Sinne und das musikalische Empfinden. Dieser Kurs ist geeignet für alle, die mehr Leichtigkeit beim Singen erleben und regelmäßig in einer Gruppe singen möchten. Für EinsteigerInnen und Geübte. Montags von Uhr, 6. Mai bis 24. Juni (außer ); Kosten werdenerhoben. Workshop: Gut gestimmt - sprechen Die Stimme ist der tönende Ausdruck unseres Selbst. Befassen wir uns näher mit unserer Sprechstimme, werden wir die Vielfalt ihrer Klangfarben und Ausdrucksvarianten erleben. Freitag, 10. Mai von Uhr; Kosten werden erhoben. Mitzubringen sind eine Decke oder Isomatte, ein paar warme, rutschfeste Socken. Das Tragen lockerer, bequemer Kleidung wird empfohlen. Anmeldung/Info: Susanne Schwarz, Tel , ans@ theater-streu-licht.de, Schw. Mo/ve/ments im Ideenreich Rheinhessen Der Kulturhof Oma Inge plant mit Mo/ve/ments eine Ausstellung der besonderen Art und nimmt zurzeit mit diesem Projekt an einem IdeenReich Rheinhessen, Crowdfunding-Wettbewerb der Rheinhessen-Touristik GmbH teil. Mo/ve/ments ist ein besonderes Kunsterlebnis in der rheinhessischen Landschaft, raus aus den Museen und Galerien, mit einem geführten Wanderweg für Kunstinteressierte jeder Altersstufe entlang der ca. 20 ausgestellten Objekte Künstlerinnen werden ihre Kunstobjekte in die Natur integrieren. Die Objekte setzen sich sowohl mit Bewegung als auch dem Innehalten auseinander. Entlang der Kunstwerke wird ein 2-3 km langer Rundwanderweg markiert werden. Zur Vernissage am 8. September um 11 Uhr erwandern wir diesen Weg mit den beteiligten Künstlerinnen. Die Kunstwerke verbleiben 2 Wochen in der Zeit vom in der Natur. Während dieses Zeitraums können die Exponate entlang des Wanderwegs erlebt werden. Die Finissage findet am um 11 Uhr statt. Beide Veranstaltungen starten auf dem Kulturhof Oma Inge, Schillerstraße 40 in Schornsheim und werden am durch ein Rahmenprogramm begleitet. Weitere Informationen bietet unsere website movements.omainge.de. Eine Unterstützung unseres tollen Projekts im Rahmen des Wettbewerbs ist noch bis zum unter www. startnext.com/movements möglich. Künstlerinnen können sich für eine Ausstellungsbeteiligung unter post@ omainge.de bewerben. C.B.-Y. Was sonst noch Wieder Kindergottesdienst Am Sonntag, 7. April um 10 Uhr findet wieder Kindergottesdienst im ev. Gemeindehaus Schornsheim statt. Britta Gerharts freut sich über jedes Kind 40 Jahre Tennis in Schornsheim Mitgliederversammlung 2019 v.l.n.r.: H. Steinbach, J. Hanelt, H. Hofmeister zwischen 3 und 10 Jahren. Sie erzählt eine Jesus-Geschichte mit Puppen, singt und bastelt mit den Kindern. Bei den ganz Kleinen dürfen gerne auch Mamas oder Papas mitkommen. KRK Altkleidersammlung Die Ev. Kirchengemeinde sammelt wieder Altkleider für die Nieder-Ramstädter-Heime. In der Zeit vom April können diese bei Ingrid Weimar in der Schillerstraße 11 abgegeben werden. Herzlichen Dank allen Spendern. KRK Präsentation der Projekttage in der Grundschule Schornsheim In der Woche vom April findet unsere Projektwoche statt. Selbständiges Programmieren eines kleinen Computers, Bogenschießen, Kochen von Gerichten aus verschiedenen Ländern, naturwissenschaftliche Experimente, Bau von Brutkästen; aus diesen und mehr Projekten konnten sich die Kinder ihr Lieblingsthema aussuchen. Am Samstag, 13. April werden die Ergebnisse von Uhr präsentiert. Dazu laden wir alle Interessierten herzlich ein. Für das leibliche Wohl wird Im Jahr 1979 gründeten tennisbegeisterte Schornsheimer eine eigene Abteilung im Turn- und Sportverein. Der seit 1988 selbständige Tennisclub Schornsheim e.v. blickt somit auf eine nun 40-jährige Geschichte zurück. Dies nahm der Verein zum Anlass, die noch aktiven Gründungsmitglieder im Rahmen der Mitgliederversammlung am zu ehren. So wurde Heinz Steinbach für 40 Jahre Vorstandsarbeit von Jan Hanelt, Präsident des Tennisverbands Rheinhessen, mit der silbernen Ehrennadel ausgezeichnet. Als Beisitzer für Baumaßnahmen sorgte Heinz Steinbach entscheidend für die schnelle Planung und Errichtung von Tennisplätzen (1980) und Clubheim (1985), den raschen Wiederaufbau nach Blitzeinschlag und Niederbrand (1993) sowie die kürzlich fertiggestellte Clubheimrenovierung nach einem Wasserschaden. Heinz Steinbach dazu: All das wäre nicht ohne unzählige Arbeitsstunden der Mitglieder möglich gewesen. Einstimmig wurde er außerdem als Beisitzer für Baumaßnahmen wiedergewählt und bleibt somit dem Vorstand auch in Zukunft erhalten. Ebenfalls vom Tennisverband mit der silbernen Ehrennadel ausgezeichnet wurde Ehrenpräsident Hans Hofmeister. Als verantwortungsvoller Gründungspräsident leitete er bis Jahre lange die Geschicke des Vereins und erhielt dafür großen Dank und Anerkennung der anwesenden Mitglieder. Hans Hofmeister blickt zurück: Ich kann kaum glauben, wie schnell die 40 Jahre vergingen. Ich bin froh, dass ich weiterhin dabei sein darf! Präsident Thomas Steinbach und Sportwart Matthias Eckhard, welche beide wiedergewählt wurden, informierten zuvor über positive sportliche Entwicklungen sowie eine erfolgreiche Skiausfahrt. Ein großer Dank ging auch an Willi Messer und Heinz Bloth für Ihr besonderes Engagement für den Verein. Der Vorstand wurde von den Mitgliedern einstimmig entlastet. Er bekannte sich erneut zur wachsenden Jugend, welche im kommenden Sommer von einem neuen Trainerteam trainiert wird und noch stärker durch die Aktiven unterstützt werden soll. Hierzu ruft der Vorstand interessierte Spieler auf, sich bei Jugendsportwart Yannick Eckhard als Jugendpate anzumelden. Deren Aufgabe wird es sein, an den Spieltagen die Kinder zu unterstützen und anzuleiten. Text/Foto: Y.Ek. vom Förderverein bestens gesorgt. Die Schulgemeinschaft der Grundschule Schornsheim freut sich auf Ihr Kommen. S.Sb. Spiesheim Sport SG Spiesheim - Fußball Im letzten Auswärtsspiel kamen die Jungs von Spielertrainer Thomas Schwarz zu einem ungefährdeten 3:0- Auswärtserfolg in Wöllstein. Obwohl das Ergebnis klar für die Mannschaft spricht, war die Begegnung doch von vielen Unkonzentriertheiten und Unzulänglichkeiten geprägt. Viele Angriffe, die vor das gegnerische Tor getragen wurden, versandeten oft in ungenauen Abspielen und zu langem Ballhalten, was dem Gegner mit seiner Maurertaktik in die Karten spielte. Dennoch hatte man nie das Gefühl, es könnte etwas schief gehen. Und so konnte man am Ende drei sichere Punkte einfahren und auch auf Grund der Ergebnisse der Mitkonkurrenten den 2. Tabellenplatz sichern. Die Tore für die SG erzielten Julian Hirsch in der 45. Min., Timur Karais in der 75. Min. und ein Eigentor der Wöllsteiner beendete in der letzten Minute den Torreigen. Vorschau: Am nächsten Sonntag gastiert die Mannschaft aus Erbes-Büdesheim auf dem Kunstrasen in Spiesheim. Es gilt die Niederlage aus der Vorrunde wettzumachen. Die Mannschaft hofft auch hier wieder auf lautstarken und zahlreichen Besuch. Anpfiff ist um 15 Uhr. H.Sch. Was sonst noch Veranstaltungen der Kath. Pfarrgruppe Wörrstadt in der Karwoche und an Ostern 2019 für Familien & Kinder Siehe unter Wörrstadt, Rubrik Was sonst noch. Sulzheim Kunst / Kultur Frühjahrskonzert Der MGV Sängerlust 1885 e.v. Sulzheim veranstaltet am 13. April um Uhr sein alljährliches Frühlingskonzert in der Gemeindehalle. Neben dem Männerchor aus Sulzheim werden auch der gemischte Chor des Vereins, die Chöre aus Kraftsolms Harmonie und Cantabile, der Männerchor Germania Sindlingen und der gemischte Chor des MGV Vendersheim das Konzert abwechslungsreich gestalten. Alle Freunde der Chormusik sind herzlich eingeladen. Auf zahlreichen Besuch bei bester Bewirtung freut sich der MGV Sängerlust Sulzheim. KHK Sport Tischtennis SG Sulzheim/Rommersheim SG 1 Bezirksliga Süd Leicht ersatzgestärkt, ohne Funke dafür mit Jung, ging es in das Heimspiel gegen den Tabellenvorletzten Frei-Laubersheim 4. Aus den Doppeln konnten wir eine 2:1-Führung mitnehmen durch ein 3:0 von Brand/Serbest und einem

19 Donnerstag, den 4. April 2019 Nichtamtlicher Teil Seite 19 3:1 von Schnell/Jung. Leider mussten sich Kühne/Müller 0:3 geschlagen geben. Weiter ging es in den Einzeln mit 5 Siegen in der ersten Runde. Brand und Kühne gelang ein 3:1 im vorderen Paarkreuz, gefolgt von einem 3:2 durch Schnell. Im hinteren Paarkreuz entschieden Müller und Jung ihre Spiele mit 3:0 für sich. Lediglich Serbest konnte gegen einen starken Gegner kein Zeichen setzen und verlor mit 0:3. Im zweiten Spiel besiegte Brand die Nr. 1 der Gegner mit einem klaren 3:0 und nimmt somit Kurs auf die Trophäe des klassenbesten Einzelspielers. Im weiteren Verlauf musste sich Kühne mit einem knappen 2:3 geschlagen geben. Den bärenstarken Schlusspunkt setze Schnell mit einem deutlichen 3:0. Somit siegte man mit 9:3 und setzte sich mit 2 Punkten Vorsprung ab. Hierbei profitierte man von einem Sieg der Offenheimer in Leiselheim und benötigt jetzt noch 2 Punkte um den Aufstieg in die Bezirksoberliga perfekt zu machen. SG 2 Kreisklasse A Die SG 2 gewann ihr Auswärtsspiel in Alzey mit 9:0. Leider trat die Heimmannschaft aus Alzey nicht an. Durch dieses Ergebniss besteht noch die Chance den 2. Platz zu erreichen, der zum Aufstieg berechtigt. Dafür müsste man aber Flonheim und Neu-Bamberg schlagen. H.Fri. Was sonst noch Veranstaltungen der Kath. Pfarrgruppe Wörrstadt in der Karwoche und an Ostern 2019 für Familien & Kinder Siehe unter Wörrstadt, Rubrik Was sonst noch. Neuer Vorstand beim TV Sulzheim Am wurde in der Mitgliederversammlung des TV 1861 Sulzheim e.v. folgender neuer Vorstand gewählt: 1. Vorsitzender Suat Serbest (hinten 1.v.re.), 2. Vorsitzender Mike Funke (hinten 2.v.re.), 1. Schatzmeis - terin Steffi Zander (vorne li.), 2. Schatzmeister Jörg Baumgärtner (hinten 1.v.li.), 1. Schriftführerin Heidi Krause (vorne Mitte), 2. Schriftführerin Ellen Serbest (vorne re.) und als Beisitzer Ralf Wagner (hinten 2.v.li). Text/Foto: El.Sb. Goldene Hochzeit in Sulzheim Als Rudolf Flörks einmal einen Arbeitskollegen in Mainz besuchen wollte klingelte er falsch und seine Victoria öffnete die Tür, da war es um ihn geschehen. Schon bald läuteten die Hochzeitsglocken. Am 27. März feierten Rudolf und Victoria Flörks ihren 50. Hochzeitstag. Zur Goldenen Hochzeit überbrachten Bürgermeister der Verbandsgemeinde Markus Conrad und Ortsbeigeordnete Elfie Schwarz die besten Wünsche. Seit 1986 lebt das Jubelpaar in Sulzheim. Aus der Ehe gingen eine Tochter, ein Sohn und vier Enkel hervor. Text/Foto: RG Osterbrunnen Alljährlicher Blickfang Eine lieb gewonnene Tradition ist es mittlerweile geworden, welche die Sulzheimer Landfrauen mit ihrer Vorsitzenden Elfi Schwarz da pflegen. Alljährlich wird der Brunnen an der Neuen Pforte für Ostern hergerichtet. Unmengen an Material, wegen des Buchszünslers werden nun Thujazweige verwendet, haben die Damen wieder zu Girlanden geflochten. Generationenübergreifend wird hier seit vielen Jahren ein Kunstwerk geschaffen. Das Bemalen der Ostereier am Brunnen übernimmt seit Beginn dieser Aktion das Ehepaar Rieß mit ihren Enkeln. Routiniert wird alles am Gitter über dem Brunnen aufgebaut und befestigt, so dass ein wunderbarer Blickfang entsteht. Als Frühlingsbote konnten die Sulzheimer dann mit Umstellung auf die Sommerzeit die Dekoration des Osterbrunnens bewundern. Ein schöner Brauch, der Generationen verbindet. Kay. Udenheim Sport SG Udenheim/Sörgenloch Die Fans der SGU sahen ein gutes Spiel unserer Mannschaft. Spielertrainer Tobias Hübinger hatte das Team gut auf den Gegner eingestellt und das merkte man während des gesamten Spiels. Leider konnten einige Torchancen nicht genutzt werden. Der Tabellenführer war aber der erwartet schwere Gegner. Kurz vor der Halbzeit erzielte Schwabsburg den 1:0-Pausenstand. Doch die Moral unseres Teams stimmte heute zu 100 %. Bereits kurz nach der Pause erzielte Kevin Heeg den 1:1-Ausgleich. Trotz sich weiter bietenden Chancen blieb es bis zum Schlusspfiff bei diesem Ergebnis. Auf diese Leistung lässt sich aufbauen. Vorschau: Am kommenden Sonntag (07.04., 15 Uhr, SGU - VFB Bodenheim II) wartet schon die nächste Spitzenmannschaft auf die SGU. Über zahlreiche Unterstützung durch die Fans würde sich die Mannschaft sehr freuen. BM Was sonst noch Wieder Kindergottesdienst Siehe unter Schornsheim, Rubrik Was sonst noch. Altkleidersammlung Die Ev. Kirchengemeinde sammelt wieder Altkleider für die Nieder-Ramstädter-Heime. In der Zeit vom April können diese bei Edith Breyer-Melzer in der Ludwigstraße 82 abgegeben werden. Herzlichen Dank allen Spendern. KRK Seniorentreff der Ortsgemeinde Zu unserem 1. Spiele-Nachmittag im April laden wir herzlich ein. Er findet am Mittwoch, von Uhr im Mehrgenerationenhaus (Altes Rathaus) statt. Es wird eine breite Palette von Spielen angeboten. Es ergeht herzliche Einladung an alle Altersgruppen. Über neue Mitspieler/innen würden wir uns sehr freuen. E.U. KIRCHHEIMBOLANDEN im FOTO-EXPRESS am Parkplatz an der Schlossstraße montags geschlossen Wildbienen-Safari rund um Udenheim Die Insekten sterben und mit ihnen die Singvögel, weil sie keine Nahrung mehr finden. Rheinhessen könnte aufgrund seiner klimatischen Bedingungen ein Eldorado für Wildbienen und andere Insekten sein. Wildbienen-Botschafter Jean Sebastien Larro geht mit Ihnen am 13. April um 14 Uhr, Treffpunkt: Insektenhotel am Sportplatz Udenheim, Osterstraße, Dauer: 1,5 bis 2 Stunden, Strecke: ca. 2 km auf Entdeckungstour in der Udenheimer Gemarkung. Mit etwas Glück entdecken Sie auf dieser Safari unterschiedliche Wildbienenarten, die aktuell Saison haben und können sie an ihren Nistplätzen beobachten. Sie erfahren mehr über ihre Lebensweise, Voraussetzungen für Nestbau und Futter und über Möglichkeiten, wie Sie selbst aktiv etwas für Wildbienen tun können. Bei Interesse erhalten Sie während der Wanderung auch Tipps zur Anlage eines bienenfreundlichen Gartens und zur Anlage von größeren Blühflächen. Die Wanderung ist kostenfrei und führt über befestigte Wirtschaftswege zum Ausgangspunkt zurück. Sie findet nur bei Bienenflug-Wetter statt (kein Regen und über 12 Grad Celsius). Spenden werden erbeten für die Anlage und Erhaltung von Blühflächen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. A.L.-J. Vendersheim Sport Tischtennis TuS Gau-Weinh./Vendersheim Siehe unter Gau-Weinheim, Rubrik Sport. Wallertheim Infos Ihrer Gemeinde Seniorenclub Wallertheim Herzliche Einladung zum Seniorenclub im ev. Gemeindehaus am Mittwoch, 10. April. Achtung: Sommerzeitbeginn nun um 15 Uhr. Herr F. Roosen wird die Gäste mit dem Vortrag Hessisch, das is schee unterhalten. Dem Frauenkreis sei für die Bewirtung gedankt. Karla Martin, Ortsbürgermeisterin Sport Tischtennis Herren TGW Schwung leider auf der Strecke geblieben Den Schwung des Sieges in Gröningen haben die Spieler der TG Wallertheim offenbar bei der Heimfahrt auf der Autobahn verloren. Im Spiel gegen den SV Plüderhausen war davon jedenfalls nichts mehr zu sehen. Schon in den 3 Doppeln zu Beginn ging nicht viel zusammen. Besser wurde es auch in den Einzeln zunächst nicht. Im ersten Paarkreuz blieben Jonas Christmann und Aaron Vallbracht ohne Erfolg und so blieb es Nicolas Flügel vorbehalten, den einzigen Punkt des Tages für die Gastgeber zu holen. Pascal Naumann gewann nur einen Satz. Christian Tomoski und Andreas Sowietzki, der für den erkrankten Niclas Bauer eingesprungen war, jeweils 2, unterlagen aber beide mit 2:3, natürlich beide in 5 Sätzen. J. Christmann konnte die

20 Seite 20 Nichtamtlicher Teil Donnerstag, den 4. April 2019 Wallertheim ist wieder sauber Das Wort Dreckwegtag ist heutzutage ein fester Begriff in vielen Gemeinden. Dass die regelmäßige Säuberung der Gemarkung nicht nur der Umwelt zugutekommt, wurde am vergangenen Samstag auch in Wallertheim wieder deutlich. Eine große Gruppe Freiwilliger jeden Alters fand sich zusammen und zog, begleitet von ortsansässigen Winzern und ihren Fahrzeugen, in alle Himmelsrichtungen aus, um den Müll, der achtlos weggeworfen wurde einzusammeln. Bei strahlendem Sonnenschein fiel diese Aufgabe umso leichter, sodass auch anregende Gespräche und der Spaß zwischendurch nicht zu kurz kamen. Allen fiel auf, dass die Regelmäßigkeit dieser alljährlichen Aktion dazu führt, dass die Menge des gesammelten Mülls deutlich geringer als in den Vorjahren ausfiel. Und doch war es wieder erschreckend, was so sorglos entsorgt wird. Neben unzähligen Zigarettenschachteln, Flaschen und Einwegbechern, fand sich aber auch ein Reifen, viel Bauschutt und Styropor. All dies konnte zum Abschluss bestaunt werden und die fleißigen Helfer hatten sich redlich die Erfrischung und die Stärkung am Feuerwehrhaus verdient. Die Ortsbürgermeisterin Karla Martin dankte allen Beteiligten und auch der Organisation und den Unterstützern. Die große Zufriedenheit bei allen nach diesem gemeinschaftlichen Einsatz hat gezeigt, dass ein Dreckwegtag in vielerlei Hinsicht zur sinnvollen Tradition geworden ist. Text/Foto: K.Hüp. Niederlage dann nicht abwenden. So bleibt die Hoffnung, dass im letzten Heimspiel am 14. April doch noch ein weiterer Sieg gelingt. Ph.Hü. Vereinsleben Mitgliederversammlung der Sängervereinigung Eintracht Am Mittwoch, 24. April um 19 Uhr findet im Nebenraum der Mehrzweckhalle, Schimsheimer Straße die Generalversammlung der Sängervereinigung Eintracht 1847 e.v. Wallertheim statt. Alle Mitglieder sind dazu recht herzlich eingeladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung; 2. Totengedenken; 3. Bericht des 1. Vorsitzenden; 4. Bericht des Schriftführers; 5. Bericht des Kassierers; 6. Bericht der Kassenprüfer; 7. Aussprache zu Punkt 1-6; 8. Entlastung des Vorstandes; 9. Vereinsaktivitäten 2018; 10. Verschiedenes. J.H. Was sonst noch Radgruppe Gau-Weinheim/Wallertheim Siehe unter Gau-Weinheim, Rubrik Was sonst noch. Treffen des VdK OV Wallertheim Das nächste Treffen findet am 8. April um 15 Uhr im Wallertheimer Kaffeestübche statt. H.Vö. Wörrstadt Kunst / Kultur Nighthawks Kulturkreis Wörrstadt lädt ein Am Samstag, 6. April um 20 Uhr spielen die Nighthawks in der Neubornhalle in Wörrstadt. Karten gibt es unter im Lotto-Schreibwarenladen, Friedrich- Ebert-Straße oder telefonisch unter B.Gl. Diary Slam in Wörrstadt Am Donnerstag, 18. April findet um Uhr in der ehemaligen Güterabfertigung am Bahnhof in Wörrstadt der 1. Diary Slam statt. Kramt eure Tagebücher und Poesiealben raus und traut euch auf unsere Bühne! Neben Stories über die erste große Liebe, euer Jahr im Ausland oder den ersten Urlaub ohne Eltern sind auch Liebesbriefe, Gedichte und Artverwandtes erlaubt. Kurz: Alles, was niemals für fremde Ohren bestimmt war! Info und Anmeldung unter www. bahnhofsansage.de. U.J. Sport TuS Wörrstadt - Handball Vorschau , 16 Uhr, Männer Bretzenheim III - TuS II , 10 Uhr, E-Jgd Budenheim II - TuS. J.Lie. FC Wörrstadt 06 Heimsieg gegen Weinsheim Der FC Wörrstadt gewann sein Heimspiel gegen den TuS Worms-Weinsheim II mit 6:1. Der FCW legte entschlossen los und erspielte sich Chancen im Minutentakt. Ein Eigentor der Gäste nach einem Eckball führte bereits in der 3. Min. zum 1:0 für die Wörrstädter. Nur 10 Minuten später erhöhte Neuzugang Adnan Krasnici mit seinem Premierentreffer für den Fußballclub auf 2:0 (13.). Bis zur Halbzeit erhöhten Artur Preis (22.) und Hans- Peter Bieser (45.) auf 4:0 für die Hausherren. Nach dem Seitenwechsel vollstreckte Alexander Mormul einen Foulelfmeter (49.), Michael Bittner war für den sechsten FC-Treffer verantwortlich (68.). Den Gästen gelang eine Minute zuvor der Ehrentreffer (67.), in einem insgesamt guten Spiel das noch aus Sicht der Heimelf hätte höher ausgehen können. Vorschau: Am kommenden Sonntag spielt der FC Wörrstadt auswärts beim TSV Armsheim II, Anpfiff ist um 13 Uhr. Weitere Infos: Mi.Al. TTC 3 erneut sehr stark In der Kreisklasse A ist die 3. Herrenmannschaft des Tischtennisclubs Wörrstadt endgültig angekommen. In Siefersheim war der Start mit den 3 Doppeln noch denkbar ungünstig, da alle 3 verloren gingen. Diese Truppe bringt so etwas jedoch nicht mehr aus der Ruhe und in den Einzeln begann direkt die Aufholjagd. Diese wurde wie beim letzten Spiel vom Filius Immanuel Lauterbach mit einem deutlichen Sieg gegen die Nr. 1 der Gegner eingeläutet. Der 2. Jungspund des Teams, Tim Einsfeld sowie der erfahrene Sven Rocker steuerten ebenfalls jeweils einen Einzelsieg bei. Überragend an diesem Abend waren Jannik Mussel und Bernhard Mattes. Beide glänzten mit spielerischem Können und Nervenstärke und lieferten zusammen 4 Einzelsiege ab. Dadurch kam man ins Abschlussdoppel bei 7:8. Hier trumpften J.Mussel/I.Lauterbach groß auf. Sie gewannnen in einer hochklassigen Partie im 5. Satz und das 8:8-Unentschieden war perfekt. M.Lau. TTC 5 mit Unentschieden In der Kreisklasse D2 empfing die 5. Herrenmannschaft des TTC Wörrstadt den Tabellenführer aus Offenheim/Erbes-Büdesheim zum Duell. Nach den beiden Anfangsdoppeln, welche beide verloren gingen, sah es zunächst aus wie erwartet und das Team geriet ins Hintertreffen. In den Einzeln konnte man diesen 2-Punkte- Rückstand beibehalten, da das vordere Paarkreuz mit Stephan Obermüller und Markus Baumgart an diesem Abend wohl nicht zu bezwingen war. Beide gewannnen ihre beiden Einzel und so ging es mit 4:6 in die beiden Schlussdoppel. Hier überraschte der TTC den Tabellenführer mit 2 Siegen durch die Paarungen St.Obermüller/ Patrick Töpfer und M.Baumgart/ Markus Fahl und das 6:6-Unentschieden war gelungen. M.Lau. TuS Wörrstadt - Jugendfußball C-Jugend Kreisklasse TuS Weinsheim - TuS C9 3:3 Von Beginn an übernahm die Heimmannschaft die Initiative und ging infolgedessen auch mit einer 2:0-Führung in die Halbzeit. Unsere Jungs wollten in der 2. Hälfte einiges besser machen, mussten aber direkt nach Anpfiff das dritte Gegentor hinnehmen. Nun total verunsichert kam die Neuborn-Neun aber mit der Zeit über gewonnene Zweikämpfe besser ins Spiel. Was eigentlich keiner mehr für möglich gehalten hatte, trat ein. In der 48. Min. konnte Dimitrije Bucalo zum 1:3 verkürzen. Nur sechs Minuten später stellte Jonas Pfeifer auf 2:3 und Hoffnung auf ein Unentschieden kam auf. D-Jugendspieler Noel Lehr gelang in der 60. Min. der zu Beginn kaum noch geglaubte Ausgleich. Da sieht man mal wieder, was mit Willen und mannschaftlicher Geschlossenheit alles möglich ist. In diesem Spiel zeigten alle eingesetzten Jungs eine tolle Moral. B.Mar. für die Verbandsgemeinde Wörrstadt Wochenzeitung mit den öffentlichen Bekannt machungen der Verbandsgemeinde Wörrstadt und der Ortsgemeinden Armsheim, Ensheim, Gabsheim, Gau-Weinheim, Partenheim, Saulheim, Schornsheim, Spiesheim, Sulzheim, Udenheim, Vendersheim, Wallertheim und der Stadt Wörrstadt. Auflage Verantwortlich für den amtlichen Teil Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt Bürgermeister Markus Conrad Zum Römergrund 2-6, Wörrstadt (Zugleich ladungsfähige Anschrift für die Verantwortlichen des amtlichen Teils) Telefon / Fax / info@vgwoerrstadt.de Herausgeber-Verlag Oppenheimer Druckhaus GmbH Ober-Saulheimer Straße 5, Wörrstadt AG Mainz HRB USt-IdNr. DE Steuer-Nr (Zugleich ladungsfähige Anschrift für alle im Impressum genannten Verlagsverantwortlichen) Gesellschafter/Geschäftsführer: Gabriele Kerz-Greim, Hans Kerz Verlagsleitung: Claudia Nitsche Telefon / Fax / verlag@oppenheimer-druckhaus.de Nichtamtlicher redaktioneller Teil V.i.S.d. 55 Abs. 2 RStV: Anita Friedrich Anzeigenteil Claudia Nitsche (verantwortlich) Druck VRM Druck GmbH & Co. KG Alexander-Fleming-Ring Rüsselsheim Anzeigenannahme im Verlag Telefon / Telefax / anzeigen@oppenheimer-druckhaus.de Öffnungszeiten im Verlag Mo., Di., Do., Fr. von Uhr Mi. geschlossen Anzeigenannahmeschluss: Rahmenanzeigen Freitag, Uhr Kleinanzeigen Montag, Uhr Redaktionsschluss: Montag, Uhr Gültige Mediadaten: Stand Januar 2019 Redaktion Telefon / Telefax / redaktion@nachrichtenblatt-woerrstadt.de Familien- und Kleinanzeigen Annahmestelle Wallertheim Buntstift, Marktplatz 6 Impressum Das Nachrichtenblatt erscheint wö chent lich donnerstags und wird kostenlos an alle Haushalte in der VG zugestellt. Falls das Nachrichtenblatt nicht erscheint (z.b. zwischen Weihnachten und Neujahr), wird dies rechtzeitig angekündigt. Bei Erstattung der Portokosten und der Bear beitungsgebühr können Einzelstücke über die Anzeigenannahme angefordert werden. Bei Satzfehlern besteht in keinem Fall Anspruch auf Schadensersatz; es kann nur die Auf nahme einer Ersatzanzeige verlangt werden. Für telefonisch aufgegebene Anzeigen und Texte sowie unverlangt eingesandte Manuskripte und Bilder wird keine Haftung übernommen. Es be steht grundsätzlich kein Anspruch auf Rücksendung einge gangener Un ter la gen. Ange sichts der Fülle von Einsendungen be halten wir uns in jedem Fall das Recht der Kürzung vor. Für die Richtigkeit von Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen (Copyright). Vom Verlag erstellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Die im nichtamtlichen Teil mit Kennzeichnung ver öffentlichten Artikel stellen stets die Meinung des jeweiligen Verfassers dar. Die Verantwortlichkeit liegt beim Verfasser. Schadensansprüche an den Verlag sind ausgeschlossen. Der Nachdruck von redaktionellen Beiträgen ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlags gestattet. Dies gilt auch für die Aufnahme in elektro nische Datenbanken und Vervielfältigung auf CD. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, bestehen keine Ansprüche an den Verlag. Vereinsdanksagungen im nichtamtlichen redaktionellen Teil sind kostenpflichtig. Pro Zeile: 0,78 Euro + MwSt (kstpfl. Text)

21 Donnerstag, den 4. April 2019 Nichtamtlicher Teil Seite 21 FJFV Rhh-Mitte - TuS F2 14:1 Im benachbarten Spiesheim hatte unsere Mannschaft leider keine Chance und quittierte eine krachende Niederlage, die noch höher ausgefallen wäre, hätte Lina M. im Tor nicht die ein oder andere gute Möglichkeit des Gegners zunichte gemacht. Durch mehrere kurzfristige Ausfälle ersatzgeschwächt hielt unsere Mannschaft in den ersten Minuten beachtlich gut mit und hatte durch Tom S. sogar die erste Gelegenheit. Danach schlug es allerdings mehrfach im TuS-Kasten ein und so ging es mit einem deutlichen 0:6- Rückstand in die Pause. Auch im 2. Durchgang versuchten die Spieler alles. Immerhin gelang Connor P. noch der Ehrentreffer für unsere F2, die angesichts der klaren Überlegenheit des Gegners und respektabler eigener Leistung keineswegs geknickt nach Hause fahren musste. O.H. Was sonst noch Treffpunkt Teufel informieren Dieses Wochenende treffen die Roten Teufel im Heimspiel am Samstag, 6. April auf die Mannschaft des VfR Aalen. Spielbeginn uf em Betze ist um 14 Uhr. Wir fahren mit unserem Fan- Bus wie folgt an den 3 bekannten Stationen ab: Uhr Lonsheim; 12 Uhr Wörrstadt (Kindergarten); Uhr Alzey (Bahnhof). Wer also mitfahren will, kann dies gerne tun. Wir freuen uns über eure Anmeldung. Also wendet euch bei Interesse bitte an Matthias Eberle unter Tel Ta.Ke. Rentnerbande sucht Nachwuchs Wir wollen Wörrstadts Plätze und Anlagen schöner gestalten. Hierfür suchen wir noch rüstige Rentner. Tortz dieser Arbeit kommt die Geselligkeit nicht zu kurz. Wenn ihr interessiert seid, wir treffen uns das nächste Mal zur Besprechung der anstehnden Arbeiten am 10. April um 14 Uhr in der Grillhütte am Neuborn. Infos: Heinrich Jakob Müller, Tel H.J.M. Veranstaltungen der Kath. Pfarrgruppe Wörrstadt in der Karwoche und an Ostern 2019 für Familien & Kinder Auch dieses Jahr wollen wir wieder mit Kindern und Familien die Karwoche und Ostern feiern. Wir gehen ein Stück Weg und erleben Palmsonntag, Gründonnerstag sowie den Kreuzweg Jesu und das Fest der Auferstehung. Palmsonntag für Kinder: Samstag, 13. April um 18 Uhr, Wörrstadt, Familiengottesdienst mit Palmprozession (bitte dazu Palmstäußchen mitbringen). Gründonnerstag für Kinder: Agapefeier, Gründonnerstag, 18. April um 17 Uhr, Gemeindehalle, Böhlweg, Sulzheim. Karfreitag für Kinder: Kinderkreuzweg, Karfreitag, 19. April um 11 Uhr, kath. Kirche, Armsheim. Der Kreuzweg findet außen statt. Familiengottesdienst mit Ostereiersuche: Ostermontag 22. April um Uhr, kath. Kirche, Wörrstadt. S.Rös. 90. Geburtstag in Wörrstadt Nicht nur seinen 90. Geburtstag feiert Karl Weingärtner dieses Jahr, sondern auch sein 50-jähriges Jubiläum als Bürger der Stadt Wörrstadt. Der gelernte Buchdrucker war fast drei Jahrzehnte lang in Wörrstadt als Drucker tätig, sodass auch das erste Nachrichtenblatt von ihm gedruckt wurde. Karl Weingärtner sagt über sich selbst, er habe drei Berufe gehabt: Drucker, Landwirt und Winzer. Ein Glässchen Wein am Tag ist sein Rezept für das Alter. Zu seinem Jubiläum gratulierte neben Freunden und Familie der erste Beigeordnete der Stadt Wörrstadt Gerhard Seebald. Text/Foto: Li.B. Jahrgang 1940 auf Frühlingstour Zu einem gemütlichen Ausflug an die blühende Bergstraße mit Heidelberg und Schwetzingen lädt der Jahrgang 1940 seine Mitglieder mit Partner/in ganz herzlich ein. Anmeldungen könnenbis bei Gerd Jung, Tel erfolgen. G.J. Sonstiges Vereinsleben Kreisfeuerwehrverband Alzey-Worms Am 17. April um 18 Uhr findet die alljährliche Delegiertenversammlung des Kreisfeuerwehrverbands Alzey-Worms in der Firma Juwi, Energie-Allee 1 in Wörrstadt statt. Hierzu lädt der Vorstand alle Wehrführer, Vorsitzenden der Feuerwehr-Musikkapellen, Vorsitzenden der Feuerwehr-Fördervereine sowie die Alters- und Ehrenkameraden recht herzlich ein. Dieser Abend steht im Zeichen der Neuausrichtung des Feuerwehrverbands, da große Teile des geschäftsführenden Vorstands neu gewählt werden müssen. Da die vorgenannten Wehrführer und Vereinsvorsitzenden an diesem Abend stimmberechtigt sind, freuen wir uns auf Ihre zahlreiche Teilnahme. Anträge und Infos können Sie uns vorab per an KFV_AZ-WO@web.de senden. Für weitere Fragen zum Ablauf etc. steht Ihnen der Vorsitzende Holger Heß gerne zur Verfügung. Chr.D. Die Landsenioren Rheinhessen laden ein Unsere erste Studienfahrt in diesem Jahr unternehmen wir zur Neckarstadt Heidelberg. Diese Reise findet am Donnerstag, 25. April statt. Es sind folgende Programmpunkte geplant: 7.30 Uhr Abfahrt in Nieder-Olm, Am Schwimmbad; 7.45 Uhr Abfahrt in Alzey, Hotel Best Western; 10 Uhr Stadtrundfahrt, 11 Uhr Schlossführung; 12 Uhr Rückfahrt zur Innenstadt, anschl. Mittagessen; der Nachmittag steht zur freien Verfügung; Uhr Rückfahrt. Die Kosten für Bus, Parkplatzreservierung, Stadt- und Schlossführung sowie Schlosseintritt werden erhoben und bei der Heimfahrt eingesammelt. Anmeldung nur am Dienstag, bei Dieter Frank, Tel Wir freuen uns auf Sie, Ihre Freunde und Bekannte. Dt.Fr. Kultur- und Weinbotschafter Rheinhessen e.v. In einer sehr gut besuchten Mitgliederversammlung haben die rheinhessischen Kultur- und Weinbotschafter einen neuen Vorstand gewählt. Dem Albiger Hermann Ley folgt nach dreijähriger Tätigkeit als Vorsitzender Frau Dr. Herrad Krenkel aus Gau-Algesheim. In der turnusmäßigen Vorstandswahl wurden weitere Positionen im 10-köpfigen Vorstand neu besetzt. Nach Grußworten von Walter Jertz, Bürgermeister der Stadt Oppenheim, stellte Hermann Ley den Mitgliedern, Fördermitgliedern und Vertretern der Organisationen im Jahresbericht die vielfältigen Aktivitäten, Kooperationen und Projekte des Vereines dar. Nach dem Kassenbericht und den Aussprachen konnten eine zügige und harmonische Vorstandswahl durchgeführt werden. Peter E. Eckes dankte anschließend den inzwischen 207 Kultur- und Weinbotschafter in Rheinhessen für ihre außergewöhnliche ehrenamtliche Arbeit und die vielen Aktivitäten zum Wohle unserer Region. Die Vereinigung ist inzwischen ein elementarer Bestandteil unseres Rheinhessens, fest eingebunden in das Netzwerk um Rheinhessenwein, Rheinhessen-Touristik und Rheinhessen-Marketing. Sie sind jedem Rheinhessen/jeder Rheinhessin ein Begriff und positiv in aller Munde. Er dankte den ausscheidenden Vorstandsmitgliedern für diese Entwicklung. Text: Ley./Foto: E.Fr. Veranstaltungsprogramm Rheinhessen Tag für Tag 2019 Auch im 4. Jahr wird die im Jubiläumsjahr begründete erfolgreiche Veranstaltungsreihe Rheinhessen Tag für Tag fortgesetzt: Der diesjährige Veranstaltungskalender steht unter dem Motto Heimat = Zusammenspiel und stellt auf über 150 Seiten mehr als 120 regionale Veranstaltungen vor, die vielfältige Einblicke in die Kulturlandschaft Rheinhessens bieten. Außerdem in das Programm aufgenommen wurden über 30 Kulturveranstaltungen, die Rheinhessen zwar inhaltlich nicht zum Thema haben, aber zu den Höhepunkten des regionalen Kulturjahres von März 2019 bis Januar 2020 zählen und als solche Aushängeschilder mit vorgestellt werden. Das gedruckte Programm ist ab sofort kostenlos in allen VRM-Kundencentern, Banken und Sparkassen, Ortsund Verbandsgemeindeverwaltungen, Tourist-Informationen sowie in vielen Lotto-Annahmestellen in Rheinhessen und darüber hinaus erhältlich. Die Online-Version steht unter www. rheinhessen.de/tag-fuer-tag zum Download bereit. D.Rie. Was sonst noch 1. FCK-Fanclub Rheinsender - Teufel Wolfsheim Bus zum Heimspiel des 1. FCK Am Samstag, 6. April kommt der VfR Aalen auf den Betzenberg. Spielbeginn ist um 14 Uhr. Die Abfahrtszeiten sind folgendermaßen: Uhr Wolfsheim, Uhr Wörrstadt. Stammtisch Zum Stammtisch treffen wir uns am Freitag, 12. April ab Uhr in der Gaststätte Grüner Baum in Jugenheim, Hauptstraße 79. St.Sc. - ANZEIGE - Führungen im Ruhewald Rheinhessische Schweiz Am 13. April findet um 14 Uhr eine kostenlose Führung in der einzigartigen rheinhessischen Waldbegräbnisstätte in Stein-Bockenheim statt. Anmeldungen unter Tel oder oder unter html (mit Anfahrtsskizze). Individuelle Führungen können auf Anfrage vereinbart werden. Rü.B. (kostenpfl. Text Ende nichtamtlicher Teil Ihre s an die Redaktion des Nachrichtenblattes senden Sie an: redaktion@nachrichtenblatt-woerrstadt.de

22 Seite 22 Anzeigenteil Donnerstag, den 4. April 2019 K L E I N A N Z E I G E N M A R K T Telefon / Fax / Kleinanzeigen@oppenheimer-druckhaus.de After Work am ab Uhr mit hausgemachten Burgern. Bitte mit Anmeldung. Le Petit das kleine Café, Wörrstadt (gew.) Baumpflege (-fällung) mit SeilTechnik Artenschutzkonforme Schnitte auch nach möglich. info@baumpflege-nieder-olm.de (gew.) Belohnung Schwere Sachbeschädigung. Am Mittwoch, zwischen 19 und 23 Uhr, wurde mein fast neues schwarzes Auto in Nieder-Olm, Bussolengo Platz 6 (zwischen Restaurant Il Vecchio Mulino und Rewe) mit Schottersteinen beworfen. Lack und Scheiben sind erheblich beschädigt. Die Tat muss etwa gegen 20 Uhr geschehen sein. Für sachdienliche Hinweise, die zur Ergreifung des/der Täter/s führen wird eine hohe Belohnung gezahlt. Hinweise (auf Wunsch vertraulich) bitte direkt an oder jede Polizeidienststelle. BIO Teppichwäsche auf traditionelle Art. Polsterreinigung und Reparaturen jeglicher Art. Kostenlose An- und Abfahrt. Herr Wagner (gew.) Einladung zum 3. kreativen Wohnzimmer am , Uhr in Saulheim. Genieße außergewöhnliche Kunst, Inspiration und Austausch bei einem Gläschen Sekt! Lass dich verzaubern von facettenreichem Schmuckdesign und Werken in Acryl Verkaufsausstellung, Wo: Praxis Stefanie Schütz Ulmenstraße (gew.) Erfolgreiche Nachhilfe in allen Klassen und Fächern Wir bieten kompetenten, effektiven und zuverlässigen Unterricht, Vorbereitung auf Prüfungen und Klassenarbeiten sowie Vermittlung von Lerntechniken. Lerncenter Wörrstadt (gew.) Führe Transporte mit 7,5 T. LKW mit Hebebühne aus Preis VHS. G.Horn info@kwh-horn.de (gew) Geburtstag, orig. Zeitung v. jed. Tag, Jahrgangs-Weine v. jed. Jahr Historia (gew.) KOIFARMER Spiesheim Alles für den Koi und Gartenteich Fische, Technik, Teichbau, Zubehör, Teichauflösungen. Öffnungszeiten Mo-Fr Uhr, Sa Uhr (gew.) Mutterboden (auch kleinere Mengen) kostenlos abzugeben. Evtl. Anlieferung möglich Özkan-Baudekoration übernimmt Renovierungsarbeiten Verputzen, Malerarbeiten, Laminat, Gartengestaltung. Habe langjährige Erfahrung, arbeite sauber, zuverlässig und preiswert (gew.) Winzer sucht Weinberge zur Pacht in Saulheim, Wörrstadt und Sulzheim Probleme mit der Heizung? Meisterbetrieb mit 24h Notdienst: Wartung, Reparatur und Austausch aller Fabrikate. Fachbetrieb für Holzpellet- und Solaranlagen. Warzas-Wärmekonzepte Schornsheim (gew.) Treppen vom Fachmann Holztreppen klassisch oder postmodern mit Beratung - Aufmaß und Montage. GF Handelsvertretung Guido Felsch, Vendersheim (gew.) guido.felsch@gmx.net Trockene Räume im Handumdrehen bei Wasserschäden, Vermeidung von Schimmel und Geruch, Bau- und Estrichtrocknung sowie mobile Heizungen von kw (gew.) info@techno-2000.com Vodafone Kabel Deutschland TV, Internet + Mobilphone Kostenlose Beratung vor Ort Wolfgang Malina (gew.) kabel@wmalina.de Waschmaschine Neu oder defekt? Wir kommen direkt! Ihr Hausgerätespezialist Schrauth Haustechnik Wörrstadt (gew.) 17 Autogramme von der Deutschen Rennsportmeisterschaft 1980 Stommeln, Stuck, Ertel, Ludwig und BMW Juniorteam, zu verkaufen, VHB 200, Acker oder Weinberg in Rheinhessen zum Kaufen gesucht. Chiffre Z001/9390 Alte Wagenradlampe mit 6 Leuchter für Weinkeller für 30,- abzugeben. Terrarien mit viel Zubehör gegen Anzeigengebühr abzugeben City-Bike Alurahmen 8-Gang Nabe, tiefer Einstieg, Rücktritt, 2 Handbremsen, Lichtanlage, 28 Zoll, neuwertig, VHB 219,-, Rattan Garnitur braun, Polster creme, mit Deko-Kissen, kaum gebraucht, wegen Platzmangel zu verkaufen, 250, Küche gebraucht 6 Jahre weiß, U-Form, inkl. Induktionsherd, Kühl- Gefrierkombi, Spülmaschine, Dunstabzug, sehr gut erhalten, L: 220 cm, 280 cm, 193 cm. Besichtigung jederzeit möglich. VHB 2.200, Perry Rhodan-Sammlung Erstauflage (1964), ca. 300 Hefte, teils gebunden, nur kpl. / kein Flohmarkt, Preis VHS, Suche Pelze aller Art Bezahle in bar Großer priv. Hof- + Garagen- Flohmarkt am von Uhr in Alzey-Weinheim, Kleiner Spitzenberg Oster-Deko, Spiele + Bücher 50 Cent, LP s 50 Cent, CD s 1,-, Deko Puppen 4,-, Geschirr, Gläser + Vasen, Tupperware, Bilder u.v.m. Herrenfahrrad 26 Zoll, 80,- Herrenfahrrad 28 Zoll, 100,-. Damenfahrrad 28 Zoll, 100,-, Damenfahrrad 28 Zoll (kaum gefahren) 130, auch AB Hofflohmarkt am ab 9 Uhr, Langgasse 69, Bechtolsheim. Suche Herbstbütte und Weintanks / Regenwassertank (keine liegenden) von 500 l bis 7000 l, ab 18 Uhr Lust auf Malen? Dienstags Uhr, Info & Anmeldung: oder: mechthild.hubrich@web.de (gew.) Praxis trifft Kunst Sa/So 6./7.04., Uhr Essenheim Eintritt frei; Ausstellung Gemälde & Objekte von Detlef Gerhardt. detlef_gerhardt@t-online.de Wir freuen uns darauf Sie an den Ausstellungstagen in behaglichem Ambiente begrüßen zu dürfen. Detlef & Katja Gerhardt Veranstaltungsort: Quantum Physio Katja Gerhardt, Mainzer Straße Essenheim (gew.) Schöner Single-Treff ab 50 Jahre, Samstag, ab 19 Uhr, wie immer im Gewerbegebiet Wörrstadt, Neue herzlich willkommen, Suche Partnerin Bin 53 J., suche schlanke, sportliche Frau zum Kennenlernen. Bitte mit Bild. Chiffre Z001/9392 Wandern, radeln, erholen im Luftkurort Lam, komfortable FeWo mit Extras, 2-4 Personen, Balkon, Panoramablick, Waldrand, Garage Zi-Whg. in Wörrstadt, VHB, zu verkaufen. Chiffre Z001/9375 Attraktive Neubau Doppelhäuser! KfW55, Keller, 5 Zimmer mit 194 m² Wohnnutzfläche, Komfortbadezimmer, Spielstraße, Gäste-WC, Fußbodenheizung, Keller, der Rohbau steht bereits, 55kWh, Gas, Bj. 2019, KP: ab ,-!! In schöner beliebter Familienlage! GSK Immobilien AG (gew.) Familie sucht ein Haus von Privat in Zornheim/Stadecken-Elsheim oder nahe Umgebung, Immobilien-Wertgutachten von zertifiziertem Sachverständigen (TAS), für z.b. Finanzamt, Erbschaft, Scheidung, (Ver-)Kauf o.ä. Gerhard & Gerhard Pariser Str Wörrstadt (gew.) BAYER IMMOBILIEN GMBH IMMOBILIEN AUS GUTER HAND SEIT 1985 Sie möchten verkaufen? Was können Sie von uns erwarten? Exakte Marktwertschätzung Ihrer Immobilie! Für Sie als Verkäufer kostenlos! Bankgeprüfte Kunden durch die Kooperation mit der Tel.: Kleines Haus von privat in der VG Alzey, auch renovierungsbedürftig gesucht. Angebote unter oder Mail unter vt500c@web.de Ortsansässiges, selbstständiges Ehepaar sucht: Bauplatz (bis 800 m²), älteres oder neueres 1-Familienhaus (mit oder ohne Einliegerwohnung) oder ein altes Gehöft, im Ortsteil Stadecken. Bitte keine Makleranfragen. Diskretion und eine schnelle, reibungslose Abwicklung wird zugesichert EFH in Albig Bj. 1968, 119 m² Wfl., 4 Zimmer, Küche, 2 Bäder, Gäste WC, 338 m² Grundstück von Privat zu verkaufen. VHB , Verkaufen Sie mit uns erfolgreich! Ihre seriöse Immobilienmaklerin mit Spitzen-Bewertungen. Für Verkäufer kostenlose Schätzung und Verkauf! (gew.) DR. KLENSCH-ZIMMER IMMOBILIEN Wir helfen bei Verkauf und Vermietung Ihrer Immobilie! Rosenbrock Immobilien (gew.) Wir suchen für unseren Bauträger Grundstücke für Bebauung von Eigentumswohnungen, Doppelhaushälften und Reihenhäuser. Außerdem suchen wir für unsere Kundenkartei Häuser und Eigentumswohnungen zum Verkaufen. FRITZ IMMOBILIEN (gew.) Mo-Sa bis 22 Uhr DG 2 Zi. TL-Bad mit Badewanne, EBK, Geschirrspüler und Backofen, ab oder später, Warmmiete 580,- + 3 MM KT Saulheim helle 2 ZKB, Abstellkammer, 64 m², Separater Wasch- und Kellerraum, moderne EBK (muss übernommen werden), PKW- Stellplatz, Zentrale Lage, nur an NR, keine Haustiere, ab (Eventuell auch früher) 480,- + NK + 3 MM KT Spiesheim ca. 86 m², ruhige 3 ZKB, EG, Terrasse, 2 Stellpl., Niedrigenergiehaus Info Suche 1 Zi.-Wohnung in Wörrstadt und Umgebung (Mann, 56 J.) Suche Ausstellungsfläche für Gewerbebetrieb ohne Lärmbelästigung, ab ca m², einschließlich Lager, WC, EG, mit guten Anlieferungs- und Parkmöglichkeiten. Gerne auch in alter Scheune, Bahnhof oder ähnliches. Chiffre Z001/ 9391 Unterstellpl. für Wohnwagen (bis 6 Meter) in trockener Halle in Nieder-Olm zu vermieten Vermiete Garage in Nd-Olm Goldberg Wir, ehemalige Saulheimer (beide voll berufstätig) möchten zurück in die Heimat. Suchen ein Haus zum Kauf oder zur Miete in Saulheim. bebe6.67@web.de, Lagerraum St.-Elsheim trocken, abschließbar, zu vermieten Saulheim, Wohnung OG 65 m², 2 ZKBB, Keller, ab frei, KM 480,- + NK LM-Sommerreifen 195/65 R 15, 115, Continental Sommerreifen 215/65 R km gefahren, VHB 180,-, Karosserie & Lack Jürgen Felz Wir kümmern uns um Alles. Mit unserer modernen 3D Achsvermessung können wir immer sicherstellen, dass Ihr Fahrzeug auf der richtigen Spur ist. Wörrstadt (gew.) Kaufe KFZ aller Art!! jeder Zustand, Unfall, defekt, zahle über Restwert (gew.) auch WE Sommerräder auf Felgen 4 neue Reifen wg. Sterbefall zu verkaufen, Continental Sport Contact 5 235/55 R18V, mm Profiltiefe auf Original Alu-Felgen (VW) Cevher 7 J x 18 H2 ET 43, VHB nach 16 Uhr Vespa 125 GT EZ 3/2005, 2. Hand, TÜV 2/2021, 32tkm, Koffer und Windschild, technisch einwandfrei, leichte Gebrauchsspuren, VHB 1.300, Wir kaufen Ihr Auto! Vergleichen Sie selbst und lassen Sie sich von uns ein unverbindliches Angebot machen. Schnell und unkompliziert. Autofixx, Robert-Bosch-Straße 28a Alzey (gew.) info@autofixx-az.de Wir kaufen Wohnmobile + Wohnwagen (gew.) Zu verk. Yamaha YZF-R 125 schwarz/gold, 1. Hand, unfallfrei, Bj. 05/2012, km, VHB Zur korrekten Bearbeitung Ihrer Aufträge benötigen wir immer Ihre vollständige Anschrift und Bankverbindung! Außer bei Barzahlung. Ohne diese Angaben können wir Ihren Auftrag nicht bearbeiten!

23 Donnerstag, den 4. April 2019 Anzeigenteil Seite 23 K L E I N A N Z E I G E N M A R K T Telefon / Fax / Kleinanzeigen@oppenheimer-druckhaus.de Elektriker/Mechatroniker (m/w/d) gesucht Für den Bereich Kundendienst / Montage suchen wir zum nächst möglichen Zeitpunkt einen neuen Mitarbeiter/-in. Voraussetzung: abgeschlossene Ausbildung / Führerschein. Schriftliche Bewerbung bitte an: Hein Tortechnik GmbH, Hinter dem Turm 4, Wörrstadt Fax: , melissa.hein@hein-tortechnik.de (gew.) Erfahrene Putzhilfe 1x wöchentlich vormittags 3-4 Std. nach Hahnheim gesucht Erfahrener Dachdecker sucht Arbeit, hat Erfahrung im Einbau von Dachfenstern, Kaminabdichtungen und Dachrinnen-Erneuerung usw Erfahrener Maler erledigt Arbeiten wie Tapezieren, Streichen, Trockenbau, Fassade, Wärmedämmung usw. Erreichbar unter (gew.) Gartenhilfe gesucht zuverlässige, fleißige, deutschsprachige Hilfe für regelmäßige Arbeiten in privatem Garten in Nieder-Olm gesucht Haushaltshilfe für 2-Pers.- Haushalt in Zornheim gesucht, 1-2 x pro Woche, Arbeitszeit und Vergütung nach Absprache, Haushaltshilfe für 2-Personenhaushalt in Zornheim 1 mal wöchentlich gesucht Haushaltshilfe nach Gau-Odernheim, wöchentlich 4 Std. vormittags gesucht Haushaltshilfe nach Vendersheim für 2-3 Std./Woche gesucht Köchin mit Erfahrung im diabetischen Kochen, möglichst deutschsprachig, für einen älteren Herrn nach Ober-Olm gesucht, baldmöglichst Physiotherapeut/in und Masseurin ab sofort gesucht. 25 Jahre Physiotherapie Katja Gerhardt. Unsere bekannte, geschätzte Praxis sucht dich zur Unterstützung, da die Nachfrage stetig steigt. Du denkst schon länger an Veränderung? Dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt. Im Jubiläumsjahr erwartet dich zum Eintritt ein Jubiläumsbonus. Sende uns deine Bewerbung als Physio/ Masseurin in der Praxis oder als mobile Physio/mobile Masseurin mit MLD bei freier Zeiteinteilung für Hausbesuche in Essenheim und Umgebung. Quantum Physio Katja Gerhardt Mainzer Straße 35, Essenheim quantum-katjagerhardt@t-online.de (gew.) Putzfrau sucht Putzstelle in Ober-Olm, Klein-Winternheim, Essenheim und Nieder-Olm Putzhilfe nach Albig gesucht für zweimal monatlich ca. 2 Stunden Reinigungskraft gesucht deutschsprachig, am besten Kenntnisse vorhanden, für 2 mal die Woche Montag und Freitag von 16 Uhr - 18:30 Uhr, auf Minijob-Basis für Gaststätte. Frau Winkler (gew.) Reinigungskräfte für ein Objekt in Nieder-Olm gesucht. Arbeitszeiten: Mo.-Sa. von ca. 6-8 Uhr oder Mo.-Sa. von Uhr im wlt. Wechsel. Bewerben bitte unter Reinigungsservice Puderbach GmbH (gew.) Rentner sucht auf 450,- Euro-Basis Arbeit in den Bereichen Schrift-, Wandmalerei, Bildmalerei, Mal- und Tapezierarbeiten sowie Holzschutzarbeiten Store-Manager gesucht Wir suchen zum nächstmöglichen Termin einen Store-Manager (Bereich Sicherheitstechnik und Smart Home) (m/w/d) in Vollzeit für unseren Shop in Wörrstadt! - Neueröffnung am Folgendes sollten Sie mitbringen: -Technisches Verständnis im Bereich Smart Home und Sicherheitstechnik -Abgeschlossene kaufmännische Ausbildung -Fundierte EDV-Kenntnisse (MS Office) -Charmanter und freundlicher Umgang mit Kunden -Erfahrung im Verkauf -Führerschein der Klasse B -Offen für weitere Aufgaben (z.b. im Bereich Lager und Logistik) Wir bieten Ihnen einen modernen Arbeitsplatz in einem jungen dynamischen Team. Nach einer ausführlichen Einarbeitung sind Sie verantwortlich für kaufmännische Tätigkeiten wie z.b. Bestellungen, Geldverkehr und Sicherstellung der Einhaltung von Leistungskennzahlen. Kundenkontakt und das Verkaufen unserer Produkte gehören zu Ihren täglichen Aufgaben sowie das Verwalten der Shop Bestände und der Kasse. Des Weiteren sollte die regelmäßige Planung von lokalen Werbeaktionen erfolgen. Interesse? Schicken Sie Ihre Bewerbungsunterlagen an info@smartplanet-shop.de. Weitere Informationen finden Sie unter (gew.) Zuverlässige Aushilfe auf Minijob-Basis für leichte Lagerarbeiten ab sofort gesucht. info@saling-gmbh.de (gew.) Suche Putzhilfe in Elsheim gründlich, zuverlässig und tierlieb, bei angemessener Bezahlung für freitags, ca. 3-4 Std Suche Arbeit Gartenarbeit aller Art, rund ums Haus. (Verputzen, streichen, Mauerarbeiten, Malerarbeiten, Pflastersteine verlegen usw). bin sehr zuverlässig und erfahren oder Suche zuverlässige engagierte Putzhilfe für Bürogebäude in Wörrstadt und Schornsheim. Auf Minijob-Basis für ca. 10 Std. die Woche nach Absprache (gew.) Sympathische Familie mit 3 Kindern und 2 Katzen sucht liebevolle Haushaltshilfe nach Ensheim für 1-mal pro Woche 3-4 Std Verstärkung für Service und Spülküche ab Mai für Hochzeiten gesucht, Minijob, sehr gute Bezahlung, immer samstags, Alte Festhalle Flonheim info@alte-festhalle.de. (gew.) Wer hilft mir 1-2 mal pro Woche im und am Haus in Saulheim Wir suchen flexibel zuverlässige Aushilfskraft ca. 40 Std. pro Monat auf 450,- -Basis, Postagentur Pariser Straße 64, Wörrstadt (gew.) Dachdecker sucht Arbeit Alles rund ums Dach, Rinne, Kamin, Flachdach Wir suchen Lagermitarbeiter (m/w/d) für unsren Kunden Geodis in Nieder-Olm mit der Option auf persönliche Entwicklung und Übernahme. Gearbeitet wird in Tagschicht und Gleitzeit (Kernarbeitszeit 9-15 Uhr). Sie unterstützen das Team in der Kommissionierung. Verpackung und Versandvorbereitung von EDV Geräten. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Nadja Karst (gew.) ris-geodis.nieder-olm@randstad.de Wir suchen PC-Techniker (m/w/d) für Geodis in Nieder-Olm mit der Option auf Übernahme. Gearbeitet wird in Tagschicht und Gleitzeit (Kernarbeitszeit 9-15 Uhr). Sie unterstützen das Team im Formatieren von EDV-Geräten, in der Datenlöschung und der Installation von Hard- und Software. Voraussetzung ist eine elektrotechnische Ausbildung. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Nadja Karst (gew.) ris-geodis.nieder-olm@randstad.de Wir suchen Verstärkung für unser Hofladenteam vom bis Obsthof Rainer Eckert Kieselgewann 2, Ober-Olm gegenüber von Rewe und Aldi (gew.) Zur Erweiterung unserer Elektroabteilung suchen wir ab sofort: Monteure/Obermonteure/ Projektleiter/Meister info@saling-gmbh.de (gew.) Suche Akkordarbeit schneiden, rausziehen und biegen Chiffre-Annoncen Wie antworte ich auf eine Chiffre-Annonce? Die Chiffre-Nr. finden Sie in der Klammer am Ende der Annonce. Senden Sie Ihr Schreiben an: Oppenheimer Druckhaus GmbH, Chiffre- Nr.... Ober-Saulheimer Straße Wörrstadt Wir leiten Ihre Briefe weiter. Der Zusatz (gew.) hinter einer Telefonnummer weist darauf hin, dass es sich hier um die Anzeige eines Gewerbetreibenden handelt. Ihre private Kleinanzeige Gartenmöbelgarnitur 6 verstellbare Hochlehner plus Auf lagen in rot, Tisch mit Loch und Halterung für Sonnenschirm, Eukalyptusholz geölt. Ein echter Hingucker! Sehr gepflegt, 4 Jahre in Gebrauch. Wegen Umzug günstig zu verkaufen XXXXXX XXXXXXX Muster Günstig zu verkaufen Kühlschrank, Damenfahrrad, Minibackofen, Campingzelt für 6. Pers., Kühlbox, Gasgrill, kl. Campingtisch, 2 Campingstühle XXXXXXX auch mit Foto ab 9,60 ohne Foto ab 7,10 Annahmeschluss ist Montag, 12 Uhr außer bei geändertem Annahmeschluss vor Feiertagen! Private Kleinanzeigen nur für private Anbieter und Käufer* Angebote und Gesuche (PK 1) von Neu- und Gebrauchtartikeln aller Art in haushaltsüblichen Mengen. Tiere gesucht oder zu verschenken, bis 20 Worte 7,10, jedes weitere Wort 0,57 inkl. MwSt. Angebote und Gesuche, (PK 2) in den Bereichen Kfz, Immobiliengesuche, Stellenmarkt, Bekanntschaftswünsche, Dienstleistungen gesucht, bis 20 Worte 10,90, jedes weitere Wort 0,57 inkl. MwSt. Miet-/Kaufangebote (PK 3) Häuser, Wohnungen, Ferienwohnungen, Garagen, Gärten, Ackerland und Weinberge, bis 20 Worte 15,-, jedes weitere Wort 0,57 inkl. MwSt. *Aufpreis Foto: Chiffre-Gebühr: 2,50 inkl. MwSt. 6, inkl. MwSt. Gewerbliche Kleinanzeigen Angebote und Gesuche in allen Bereichen z.b.: Kfz, Immobilien, Stellenmarkt, Dienstleistungen, Bekanntschaftswünsche, Kursangebote, Landwirtschaft, Verkauf, bis 20 Worte 37,40, jedes weitere Wort 1,09 plus MwSt. Chiffre-Gebühr: 6, plus MwSt. Ober-Saulheimer Straße Wörrstadt Tel.: / Fax: / kleinanzeigen@oppenheimer-druckhaus.de Geöffnet: Mo., Di., Do., Fr Uhr Mi. geschl. Zur korrekten Bearbeitung Ihrer Aufträge benötigen wir immer Ihre vollständige Anschrift und Bankverbindung! Außer bei Barzahlung. Ohne diese Angaben ist eine Bearbeitung Ihres Auftrages leider nicht möglich!

24 Seite 24 Anzeigenteil Donnerstag, den 4. April ADAC-MSC-Alzey-Jugend Kart- Slalom Meisterschaft 2019 in Alzey Auch in diesem Jahr startet der MSC Alzey mit einer Heimveranstaltung in die Mittelrheinische-ADAC-Kart-Slalom-Meisterschaft Am findet der 31. ADAC/MSC - Jugend-Kart-Slalom Wertungslauf des MSC Alzey auf dem Netto-Parkplatz in der Berliner Straße in Alzey statt. In der Meisterschaft starten Kinder und Jugendliche im Alter von 7 bis 18 Jahren. Die Teilnehmer werden jahrgangsentsprechend in Klassen aufgeteilt. Die jüngste Klasse K 1, Jahrgänge 2010/2011/2012 eröffnet die Veranstaltung mit dem Start um Uhr. Der Meisterschaftslauf wird mit Karts auf einem Parcours ausgetragen, welcher aus verschiedenen Aufgaben besteht. Sie sind mit Pylonen abgesteckt und werden Eigens für diese Veranstaltung aufgebaut. Gefahren wird gegen die Zeit. Am Ende jeder Klasse findet eine Siegerehrung statt, Dort erhalten die ersten 5 platzierten Fahrer einen Pokal, vom Platz gibt es eine Medaille. Zusätzlich bekommt jeder Teilnehmer eine Urkunde. Teilnehmer und Gäste der Veranstaltung erwartet der MSC-Alzey aus dem Nahe- und Moseltal, dem Hunsrück, der Eifel und aus dem näheren Umland Alzeys. Für Speisen und Getränke ist bestens gesorgt. Die Kartabteilung des MSC-Alzey ist in der Saison 2019 mit 8 Fahrerinnen und Fahrern vertreten. In der Klasse 1 starten Kristian Petrowski (Gau-Bickelheim) und Till Riemer (Alzey), In der Klasse 2 starten Alina Atanasova, Ben Riemer und Dennis Hageloch, Sie kommen alle aus Alzey. In der Klasse 3 startet Julian Bucher (Alzey). In der Klasse 4 gehen Alina Bucher (Alzey) und Max Weber (Worms) an den Start für den MSC-Alzey. Der MSC Alzey bedankt sich bei allen Sponsoren und Helfern für ihre Unterstützung, Ohne diese wäre solch eine Jugendveranstaltung nicht möglich. Text/Fotos: Kai Bucher Am 7. April 2019 findet der 31. ADAC/MSC Jugend-Kart-Slalom Wertungslauf des MSC Alzey auf dem Netto-Parkplatz in der Berliner Straße in Alzey statt. EUROREIFEN@GMX.DE KARL-HEINZ-KIPP STR. 12 t / GEWERBEGEBIET ALZEY KAROSSERIE- UND LACKIERZENTRUM GUNDLACH GMBH

25 Donnerstag, den 4. April 2019 Anzeigenteil Seite 25 Wir wünschen viel Spaß Startzeiten: Klasse 1 Jahrgänge 2010/2011/2012 Klasse 2 Jahrgänge 2008/2009 Klasse 3 Jahrgänge 2006/2007 Klasse 4 Jahrgänge 2004/2005 Klasse 5 Jahrgänge 2001/2002/ Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Landmaschinen GmbH & Co. KG Landtechnik, Weinbautechnik, Garten-, Kommunal- und Reinigungsgeräte Partenheim Heerstraße / Das TEAM vom NACHRICHTENBLATT wünscht viel Erfolg Floydine - Fotolia Wir haben die Ideen für Ihr Fest Info-Telefon Viel Spaß und Erfolg! Wir sind ganz in Ihrer Nähe: Dittelsheim-Hessloch, Flonheim, Framersheim (Hofladen Rupp) und Wendelsheim

26 Seite 26 Anzeigenteil Donnerstag, den 4. April 2019 Events & Kulinarisches grki - markus spiske - pixelrain - Fotolia.com aus der Region! Hasenplätzchen mit Schokoladenglasur Landgrafenhof trifft Kultur Rotwein ist für alte Knaben eine von den besten Gaben Wilhelm Busch Abend am um Uhr mit Günter Trunz Lassen Sie sich bei edlem Wein von der Begeisterung für Wilhelm Busch anstecken! Kartenvorverkauf ab bei Frisööör Lichtenheldt und im Weingut. LANDGRAFENHOF Außerhalb Saulheim Zutaten Für ca. 45 Stück: 12 Riegel kinder Schokolade (= 150 g), 125 g kalte Butter, 300 g Mehl, 1 TL Backpulver, 1 Ei, 1 Prise Salz, 120 g Zucker, Mark einer Vanilleschote Zubereitung Die Butter in Stückchen schneiden und mit den restlichen Zutaten rasch zu einem glatten Teig verkneten, in Folie wickeln und ca. 30 Minuten kaltstellen. Den Teig zwischen Folie ausrollen, etwa 45 Hasen ausstechen und auf zwei mit Backpapier ausgelegte Backbleche legen. Die Kekse im vorgeheizten Backofen bei 160 C Umluft ca Minuten backen und auf einem Kuchengitter auskühlen lassen. Anschließend fünf Riegel kinder Schokolade grob hacken, im Wasserbad schmelzen, in einen Spritzbeutel mit sehr feiner Lochtülle geben und jeweils eine Umrandung auf die Plätzchen malen und auskühlen lassen. Restliche Riegel in ein flaches Schälchen legen, in der Mikrowelle bei 600 Watt ca Sekunden schmelzen lassen (ohne diese zu verrühren), teelöffelweise auf den Keksen verteilen und mit Holzspießen marmorieren. Tipp: Als Ersatz für einen Spritzbeutel mit feiner Lochtülle können Sie auch einen Gefrierbeutel verwenden und eine sehr feine Spitze abschneiden. Weitere Rezepttipps: Foto: djd-mk/ferrero Viel Vergnügen! Guten Appetit

27 Donnerstag, den 4. April 2019 Anzeigenteil Seite 27 Ausbildung 2019/2020: Gute Bewerbung: Mehr Chancen! Tel / Dermatologische Praxis sucht ab sofort eine freundliche, flexible Medizinische Fachangestellte (m/w/d) in Teilzeit für vor- und nachmittags 20 Std/Woche Wir freuen uns über Ihre Bewerbung und ein persönliches Gespräch. Dr. med D. Gül Bahnhofstr. 2b Nieder-Olm Tel.: info@hautarzt-guel.de BÜROKAUFFRAU/MANN GESUCHT! Kaufmännische Berufsausbildung, gerne Wiedereinsteiger/in in Vollzeit. HASELSTEINER GMBH Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte an: Reichelsheimer Str Nieder-Olm info@haselsteiner.de AUSHILFSKRÄFTE GESUCHT! Kaufmännische Mitarbeiter für die Bereiche Personalsachbearbeitung und Controlling Neben einem sicheren Arbeitsplatz in unserem 45-köpfigen zukunftsorientierten Unternehmen bieten wir Ihnen leistungsgerechtes Gehalt, attraktive soziale Leistungen sowie flexible Arbeitszeiten. Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte an: Bundesagentur für Arbeit Aktuelle Stellenangebote Vermietassistent / m-w-d Für unsere Autovermietung in Alzey suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Vermietassistenten (Kfz) (m/w/d). Ihr Profil: - abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung - sicheres, gepflegtes, nettes Auftreten - technisches Verständnis - Führerschein Klasse B (alt: Klasse 3). Arbeitsort: Alzey Arbeitszeit: Vollzeit Chiffre Nummer: S Sachbearbeiter/Buchhaltung m-w-d Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Eintrittstermin einen Sachbearbeiter Buchhaltung (m/w/d). Ihr Profil: - abgeschlossene kaufmännische Ausbildung - Sie sind sicher im Umgang mit MS Office - buchhalterische Kenntnisse sind wünschenswert. Arbeitsort: Alzey Arbeitszeit: Vollzeit Chiffre Nummer: S Polier / m-w-d Für unser Unternehmen in Alzey suchen wir einen Polier (m/w/d) Straßen- und Tiefbau in Vollzeit. Wir suchen einen Mitarbeiter (m/w/d) mit abgeschlossener Berufsausbildung und/oder langjähriger Berufserfahrung und fundierten Kenntnissen im Straßen- und Tiefbau. Den Poliererschein (Nachweis über die Weiterbildung zum Geprüften Polier) setzen wir ebenso voraus wie den Führerschein Kl. B und gute Deutsch-Kenntnisse. Arbeitsort: Alzey Arbeitszeit: Vollzeit Chiffre Nummer: S Zahnmedizinische Fachangestellte (m/w/d) Wir suchen für unser Restaurant ab sofort auf dem Wißberg in St. Johann einen Koch, Jungkoch (m/w/d) oder Küchenhilfe in Vollzeit und Spülhilfen auf 450-Euro-Basis. Kontakt : Marie-Claire Gramm buero@gramms-restaurant.de / HASELSTEINER GMBH Reichelsheimer Str Nieder-Olm info@haselsteiner.de IT Systemadministrator /m-w-d Verstärken Sie unser Team zum nächstmöglichen Zeitpunkt als Systemadministrator (m/w/d). Arbeitsbereich Organisation und Betreuung unserer hauseigenen IT sowie Planung, Koordination und Kontrolle von IT-Projekten. Notwendig ist eine abgeschlossene Berufsausbildung, z.b. zum Fachinformatiker Systemintegration m/w/d oder Quereinsteiger m/w/d mit entsprechender Berufs- oder Projekterfahrung. Arbeitsort: Wörrstadt Arbeitszeit: Vollzeit Chiffre Nummer: S Die Geschenkidee... Informationen zu diesen Stellenangeboten erhalten Sie beim Arbeitgeberservice unter /285 (Diese Telefonnummern bitte ausschließlich bei Anfragen zu den Stellenanzeigen verwenden) Anfrage auch per an alzey.arbeitgeber@arbeitsagentur.de Werden auch Sie zum Helfer. Es ist schön zu erfahren, dass man den Menschen als Arzt direkt und effektiv helfen kann. Oliver Ostermeyer...der Wörrstädter Geschenk - Gutschein Erhältlich in Wörrstadt bei der Volksbank Alzey-Worms eg und der Sparkasse Worms-Alzey-Ried Einzulösen bei allen Mitgliedern des Mailen Sie Ihre Anzeige an: anzeigen@oppenheimer-druckhaus.de German Doctors e.v. Löbestr. 1a Bonn Telefon +49 (0) info@german-doctors.de Spendenkonto IBAN DE BIC GENODEF1EK1 drubig-fotolia.com

28 Seite 28 Anzeigenteil Donnerstag, den 4. April 2019 SAULHEIM Burgunderstr. 2 Di Uhr Fr Uhr Tel / Uhr Pelletöfen - Kaminothek Uhlmann SHK GmbH & Co. KG Wendelsheimer Str Nieder-Wiesen rika-kaminofen.de Tankstelle Schimsheimer Straße 37 Wallertheim Nutzen Sie rund um die Uhr unseren Tankautomaten. >>SOFORTHILFE<< Über 30 Jahre Erfahrung Abfluss Rohr+Kanalreinigung in Küche, Bad, WC u. Hof TV-Kanal-Untersuchung Toilettenwagenverleih auch mit Tank Rohr verstopft?- Nicht verzagen G M Rudolph, Lehn BH fragen! Gau-Odernheim / Auto-Seitner Inh. M. Seitner Weinheimer Landstr Alzey Eisenreich & Albert GmbH Mailen Sie Ihre Anzeige an: anzeigen@oppenheimer-druckhaus.de Kaminöfen Kaminsanierungen Holz-Pelletsheizungen Solarthermieanlagen Wartungen Neupforte Saulheim Tel. ( ) Fax team@ish-saulheim.de Ford Video Check kostenlos* ORIGINAL FORD SERVICE FRÜHJAHRS-CHECK Wir prüfen alle wichtigen Fahrzeugbestandteile auf Zustand und Funktion. 15,- Nachrichtenblatt Wörrstadt Nachrichtenblatt Alzey-Land Nachrichtenblatt aktuell Nieder-Olm *Gilt nur in Verbindung mit einem Werkstattauftrag. Durchzuführende Reparaturen sind kostenpflichtig und gesondert zu beauftragen. Karoline Wieland absolutimages- Fotolia Tel Autohaus Wir wünschen Ihnen frohe Ostern +++ Bayer GmbH Weinheimer Landstr. 33 Autohaus Bayer GmbH Alzey Alzey Telefon 06731/ Weinheimer Landstr Alzey Tel. ( ) alzey@autohaus-bayer.de GEWERBLICHE ANZEIGEN Beratung - Verkauf Tel / Fax / hv.wieland@oppenheimer-druckhaus.de Autohaus Bayer GmbH Ford Store Wiesbaden Äppelallee Wiesbaden Tel. (06 11) wiesbaden@autohaus-bayer.de Autohaus Bayer GmbH Niederlassung Nieder-Olm Am Hahnenbusch Nieder-Olm Tel. ( ) niederolm@autohaus-bayer.de

29 Donnerstag, den 4. April 2019 Anzeigenteil Seite 29 Mailen Sie Ihre Anzeige an: Trockene Räume im Handumdrehen bei Wasserschäden, Vermeidung von Schimmel und Geruch, Bau- und Estrichtrocknung sowie mobile Heizungen von kw 06136/ info@techno-2000.com Heizöl Diesel Schmierstoffe Pellets Büro Alzey: Zentrale: Wir lösen jede Verstopfung und reparieren!...mit uns läufts immer! Reinigung + Reparatur TV-Untersuchung Ingenieurleistungen 24-Stunden-Notdienst

30 Seite 30 Anzeigenteil Donnerstag, den 4. April 2019 Elisabeth Adelheid Ohl * Herzlichen Dank sagen wir allen, die sich in stiller Trauer mit uns verbunden fühlten und ihre Anteilnahme auf vielfältige Weise zum Ausdruck brachten. Sulzheim, im April 2019 Gerold, Sonja und Jan In liebervoller Erinnerung an Dieter Holler Immer wenn wir an Dich denken, fallen Sonnenstrahlen in unsere Seelen. Unsere Herzen halten Dich umfangen, als wärst Du nie gegangen. Was uns bleibt, ist Liebe und Erinnerung. Wir vermissen Dich Irene und Peter Lisa, Robert und Paul Es ist schön, dass es Dich gab! Katharina Vasiliou geb. Gerbracht * Danke sagen wir allen, die zum Abschied ihre Anteilnahme und Verbundenheit auf so vielfältige Weise zum Ausdruck brachten. Andreas Vasiliou und alle Angehörigen Saulheim, im April 2019 Muamu - Fotolia Nach einem erfüllten Leben nehmen wir Abschied von unserer lieben Mutter, Oma, Schwester und Tante TOTER SUCHT ANGEHÖRIGEN Eine Viertelmillion Familien weiß nicht: ein Angehöriger wurde gefunden. Lassen Sie sich jetzt registrieren: Waltraud Andre geb. Bender * In Liebe und Dankbarkeit Lutz Andre Axel Andre Elke Andre mit Jonas und Bernd Gudrun Resch und Familie sowie alle Angehörigen Spiesheim, Mittelstraße 4 Die Beerdigung findet am Freitag, dem 5. April 2019 um Uhr auf dem Friedhof in Spiesheim statt; anschließend Trauergottesdienst in der evangelischen Kirche. Volksbund Deutsche Kriegs gräber fürsorge e. V.

31 Donnerstag, den 4. April 2019 Anzeigenteil Seite 31 Orthopädie-Schuhtechnik Danke an alle, die uns mit Geschenken, Blumen und Glückwünschen anlässlich unserer Diamantenen Hochzeit erfreuten. Hans und Gretel Angerer Udenheim, im April Ringstraße Bad Kreuznach Tel / Rommersheimer Str Wörrstadt Tel / Nieder-Olmer-Str Mainz-Ebersheim Tel / Luisenstr Wiesbaden Tel / Mailen Sie Ihre Anzeige an: anzeigen@oppenheimer-druckhaus.de 24 Jahre Lifestyle Cosmetic Institut Sylvia Scherrer! Geben Sie Ihrer Schönheit die Jahre zurück! Sanft verjüngt, für ein natürliches, frisches und jugendliches Aussehen mit Hyaluronsäure. Informieren Sie sich über die natürliche Glättung von Falten mit Restylane (Hyaluronsäure) - Stirn-, Augen- und Lippenfältchen minimieren - traurige Mundwinkel anheben - der aufpolsternde und verjüngende Effekt ist sofort sichtbar - anhebende, verjüngende Konturierung an Kinn und Wangenkante - Volumenwiederherstellung an den Wangen oder den Lippen - lang anhaltend, aber nicht permanent - die natürlichen Gesichtszüge bleiben stets erhalten Tel / oder 0171 / Angebote: 20% auf Permanent Make up 10% auf Faltenunterspritzung mit Hyaluronsäure (Restylane) 10% auf neue Frühlingsbehandlungen Immer wieder ein Genuss Grüner & weißer Spargel-Set Erhältlich in unserer Geschäftsstelle Nachrichtenblatt Gerd-Altmann - pixelio.de Die besten Rezepte für grünen und weißen Spargel, denn mit diesem Lieblingsgemüse kann es gar nicht genug Gerichte geben! Die kurze Spargelsaison muss voll ausgekostet werden und mit den wunderbaren Ideen von Karl Newedel kann man Spargel den ganzen Tag essen. Und weil der Spargelschäler gleich dabei ist, kann es auch sofort losgehen! Gebunden mit Spargelschäler aus rostfreiem Edelstahl 295 x 180 x 23,5 mm 64 Seiten nur 6,99 Ober-Saulheimer Straße Wörrstadt / Öffnungszeiten: Mo., Di., Do., Fr Uhr, Mi. geschlossen Herzlichen Glückwunsch MahadeviMata Shakti Center Zentrum für Meditation, Energiearbeit und Bewusstsein MahaMeditation - MahaDarshan MantraSingen Guz Anna-fotolia.com Ganzheitlich-Spirituelle Lebensberatung Geistheilung - Spirituelle Blockadenlösung Spirituelle Veranstaltungen & Seminare Karlstraße Nieder-Wiesen Tel.: Wir bitten um Beachtung! Geänderter Annahmeschluss Erscheindatum: Donnerstag, , KW 17 tan4ikk - Fotolia.com Rahmenanzeigen: Dienstag, , 17 Uhr Kleinanzeigen: Donnerstag, , 12 Uhr

32 Seite 32 Anzeigenteil Donnerstag, den 4. April 2019

Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Kroppach vom (zuletzt geändert am )

Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Kroppach vom (zuletzt geändert am ) Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Kroppach vom 30.11.1985 (zuletzt geändert am 11.07.2016) Inhaltsverzeichnis: 1. Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich 2 Friedhofszweck 3 Schließung und Aufhebung 2.

Mehr

Friedhofssatzung der katholischen Kirchengemeinde St. Josef und Fronleichnam, Aachen

Friedhofssatzung der katholischen Kirchengemeinde St. Josef und Fronleichnam, Aachen Friedhofssatzung der katholischen Kirchengemeinde St. Josef und Fronleichnam, Aachen 1 Friedhofszweck (1) Die katholische Kirchengemeinde St. Josef und Fronleichnam betreibt in einem Teil der ehemaligen

Mehr

zur 1. Änderung der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Reichenberg vom

zur 1. Änderung der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Reichenberg vom S a t z u n g zur 1. Änderung der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Reichenberg vom 03.05.2010 Der Ortsgemeinderat von Reichenberg hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) sowie

Mehr

Friedhofssatzung. der O r t s g e m e i n d e K a n z e m. vom 14. Juli 2011

Friedhofssatzung. der O r t s g e m e i n d e K a n z e m. vom 14. Juli 2011 Friedhofssatzung der O r t s g e m e i n d e K a n z e m vom 14. Juli 2011 Der Ortsgemeinderat von Kanzem hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) sowie der 2 Abs. 3, 5 Abs.

Mehr

Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Atzelgift vom

Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Atzelgift vom Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Atzelgift vom 03.09.2016 Der Gemeinderat von Atzelgift hat mit Zustimmung des Ortsgemeinderates Luckenbach aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO)

Mehr

Friedhofssatzung INHALTSÜBERSICHT: Allgemeine Vorschriften... 3 Ordnungsvorschriften... 4 Allgemeine Bestattungsvorschriften... 5 Grabstätten...

Friedhofssatzung INHALTSÜBERSICHT: Allgemeine Vorschriften... 3 Ordnungsvorschriften... 4 Allgemeine Bestattungsvorschriften... 5 Grabstätten... Friedhofssatzung Der Gemeinderat von Urmitz hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) sowie der 2, Abs. 3, 5 Abs. 2 und 6 Abs. 1 Satz 1 des Bestattungsgesetzes (BestG) folgende

Mehr

Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Wahlbach vom

Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Wahlbach vom Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Wahlbach vom 28.10.1997 Der Gemeinderat von Wahlbach hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) zuletzt

Mehr

Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Ortsgemeinde Gonbach

Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Ortsgemeinde Gonbach 1 von 9 08.06.2011 14:49 drucken Fenster schließen Detail Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Ortsgemeinde Gonbach Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Ortsgemeinde Gonbach

Mehr

Friedhofssatzung. der Ortsgemeinde Kappeln vom

Friedhofssatzung. der Ortsgemeinde Kappeln vom Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Kappeln vom 20.08.2013 Der Ortsgemeinderat von Kappeln hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz (GemO) sowie des 2 Abs. 3, 5 Abs. 2 und 6 Abs. 1 Satz

Mehr

Friedhofsatzung. der Ortsgemeinde DACHSENHAUSEN. in der zur Zeit gültigen Fassung INHALTSVERZEICHNIS

Friedhofsatzung. der Ortsgemeinde DACHSENHAUSEN. in der zur Zeit gültigen Fassung INHALTSVERZEICHNIS Friedhofsatzung der Ortsgemeinde DACHSENHAUSEN in der zur Zeit gültigen Fassung INHALTSVERZEICHNIS 1. Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich 2 Friedhofszweck 3 Schließung und Aufhebung 2. Ordnungsvorschriften

Mehr

Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Kelberg vom in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom

Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Kelberg vom in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Kelberg vom 19.03.2009 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 10.08.2011 Der Ortsgemeinderat von Kelberg hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz

Mehr

Friedhofssatzung. der Ortsgemeinde Irmenach vom (durchgeschriebene Fassung)

Friedhofssatzung. der Ortsgemeinde Irmenach vom (durchgeschriebene Fassung) Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Irmenach vom 01.01.2016 (durchgeschriebene Fassung) Der Ortsgemeinderat Irmenach hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) sowie der 2, Abs.

Mehr

Wie man einen Friedhof zu einem öffentlichen Ort macht

Wie man einen Friedhof zu einem öffentlichen Ort macht Friedhofssatzung der O r t s g e m e i n d e Oberbillig vom 8. November 2011 Der Ortsgemeinderat von Oberbillig hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) sowie der 2 Abs. 3, 5

Mehr

8. SCHLUSSVORSCHRIFTEN 25 Alte Rechte 26 Haftung 27 Ordnungswidrigkeiten 28 Gebühren 29 Inkrafttreten 1

8. SCHLUSSVORSCHRIFTEN 25 Alte Rechte 26 Haftung 27 Ordnungswidrigkeiten 28 Gebühren 29 Inkrafttreten 1 FRIEDHOFSSATZUNG der Ortsgemeinde Dieblich vom 19.05.2015 INHALTSVERZEICHNIS 1. ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN 1 Geltungsbereich 2 Friedhofszweck 3 Schließung und Aufhebung 2. ORDNUNGSVORSCHRIFTEN 4 Öffnungszeiten

Mehr

Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Watzerath über die Ordnung auf dem gemeindlichen Friedhof

Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Watzerath über die Ordnung auf dem gemeindlichen Friedhof Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Watzerath über die Ordnung auf dem gemeindlichen Friedhof Die Ortsgemeinde Watzerath hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) sowie der 2, Abs.

Mehr

der Ortsgemeinde Ditscheid vom

der Ortsgemeinde Ditscheid vom der Ortsgemeinde Ditscheid vom 14.09.2010 019-Friedhofssatzung 2010 Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Ditscheid vom 14.09.2010 1. Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich 2 Friedhofszweck 3 Schließung

Mehr

Friedhofssatzung. der Ortsgemeinde Hardt vom Inhaltsverzeichnis:

Friedhofssatzung. der Ortsgemeinde Hardt vom Inhaltsverzeichnis: Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Hardt vom 29.03.2016 Inhaltsverzeichnis: 1. Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich 2 Friedhofszweck 3 Schließung und Aufhebung 2. Ordnungsvorschriften 4 Öffnungszeiten

Mehr

Friedhofssatzung. der Gemeinde Bullay vom

Friedhofssatzung. der Gemeinde Bullay vom Friedhofssatzung der Gemeinde Bullay vom 25.06.2012 Der Gemeinderat von Bullay hat am 20.06.2012 auf Grund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) sowie der 2, Abs. 3, 5 Abs. 2 und 6 Abs.

Mehr

4.250 F R I E D H O F S A T Z U N G. der Ortsgemeinde Beindersheim. vom 19. Juli in der Fassung der Änderungssatzung vom

4.250 F R I E D H O F S A T Z U N G. der Ortsgemeinde Beindersheim. vom 19. Juli in der Fassung der Änderungssatzung vom 1 4.250 F R I E D H O F S A T Z U N G der Ortsgemeinde Beindersheim vom 19. Juli 1985 in der Fassung der Änderungssatzung vom 12.09.2003 Der Gemeinderat von Beindersheim hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung

Mehr

- 1 - Friedhofssatzung. Inhaltsverzeichnis

- 1 - Friedhofssatzung. Inhaltsverzeichnis - 1 - Friedhofssatzung 1. Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich 2 Friedhofszweck 3 Schließung und Aufhebung 2. Ordnungsvorschriften 4 Öffnungszeiten 5 Verhalten auf dem Friedhof 6 Ausführen gewerblicher

Mehr

Friedhofssatzung der Ortsgemeinde F E L L vom

Friedhofssatzung der Ortsgemeinde F E L L vom Friedhofssatzung der Ortsgemeinde F E L L vom 21.04.2011 Öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt der VG Schweich Ausgabe 30/2011 vom 29.07.2011 Der Ortsgemeinderat Fell hat am 21.04.2011 aufgrund des 24

Mehr

Friedhofssatzung der Gemeinde Gossersweiler-Stein

Friedhofssatzung der Gemeinde Gossersweiler-Stein Friedhofssatzung der Gemeinde Gossersweiler-Stein Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich 2 Friedhofszweck 3 Schließung und Aufhebung 2. Ordnungsvorschriften 4 Öffnungszeiten 5

Mehr

Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Wuppertal vom:

Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Wuppertal vom: Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Wuppertal vom: 27.09.2001 Aufgrund der 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666 / SGV NRW, 2023),

Mehr

Satzung für den Friedhof der Ortsgemeinde Dahlheim (Friedhofssatzung) vom

Satzung für den Friedhof der Ortsgemeinde Dahlheim (Friedhofssatzung) vom Satzung für den Friedhof der Ortsgemeinde Dahlheim (Friedhofssatzung) vom 19.04.2016 INHALTSÜBERSICHT: 1. Allgemeine Bestimmungen 1 Geltungsbereich 2 Friedhofszweck 3 Schließung und Aufhebung 2. Ordnungsvorschriften

Mehr

Friedhofssatzung. der Ortsgemeinde Nittel

Friedhofssatzung. der Ortsgemeinde Nittel Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Nittel vom 8. Februar 2012 Der Ortsgemeinderat von Nittel hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz (GemO) sowie der 2 Abs. 3, 5 Abs. 2 und 6 Abs.

Mehr

S a t z u n g über die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Rhens vom

S a t z u n g über die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Rhens vom S a t z u n g über die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Rhens vom 28.06.2013 Der Stadtrat Rhens hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) sowie der 2 Absatz 3, 5 Absatz 2 und 6 Absatz 1 Satz 1 des

Mehr

Friedhofssatzung. Inhaltsverzeichnis

Friedhofssatzung. Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich 2 Friedhofszweck 3 Schließung und Aufhebung Friedhofssatzung Inhaltsverzeichnis 2. Ordnungsvorschriften 4 Öffnungszeiten 5 Verhalten auf dem Friedhof 6 Ausführen

Mehr

Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Münster-Sarmsheim vom i. d. Fassung v

Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Münster-Sarmsheim vom i. d. Fassung v Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich 2 Friedhofszweck Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Münster-Sarmsheim vom 17.12.2007 i. d. Fassung v. 10.2.2010 3 Schließung und Aufhebung

Mehr

F R I E D H O F S S A T Z U N G. d e r O r t s g e m e i n d e M O R S H A U S E N. vom 20. September 2001

F R I E D H O F S S A T Z U N G. d e r O r t s g e m e i n d e M O R S H A U S E N. vom 20. September 2001 F R I E D H O F S S A T Z U N G d e r O r t s g e m e i n d e M O R S H A U S E N vom 20. September 2001 geändert am 01.03.2005 (1. Änderung) Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Morshausen hat aufgrund des

Mehr

Friedhofssatzung. der Ortsgemeinde Erlenbach bei Dahn vom

Friedhofssatzung. der Ortsgemeinde Erlenbach bei Dahn vom Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Erlenbach bei Dahn vom 20.01.2017 Der Gemeinderat von Erlenbach bei Dahn hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) sowie der 2 Abs. 3, 5 Abs.

Mehr

Friedhofssatzung. der Ortsgemeinde Oberweiler-Tiefenbach vom

Friedhofssatzung. der Ortsgemeinde Oberweiler-Tiefenbach vom Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Oberweiler-Tiefenbach vom 07.05.2015 In Kraft seit 04.06.2015 Der Ortsgemeinderat von Oberweiler-Tiefenbach hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz

Mehr

Friedhofssatzung für das Alt-Katholische Kolumbarium. Düsseldorf I. Aufgrund von 4 des Bestattungsgesetzes NRW beschließt das Katholische Bistum

Friedhofssatzung für das Alt-Katholische Kolumbarium. Düsseldorf I. Aufgrund von 4 des Bestattungsgesetzes NRW beschließt das Katholische Bistum Friedhofssatzung für das Alt-Katholische Kolumbarium Düsseldorf I Aufgrund von 4 des Bestattungsgesetzes NRW beschließt das Katholische Bistum der Alt-Katholiken in Deutschland, Gregor-Mendel-Straße 28,

Mehr

Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Longuich vom in der Fassung der I. Nachtragssatzung zur Friedhofssatzung vom

Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Longuich vom in der Fassung der I. Nachtragssatzung zur Friedhofssatzung vom Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Longuich vom 01.02.2010 in der Fassung der I. Nachtragssatzung zur Friedhofssatzung vom 24.03.2017 Der Ortsgemeinderat Longuich hat am 19.01.2010 aufgrund des 24 der Gemeindeordnung

Mehr

Friedhofsatzung. der Ortsgemeinde Kamp-Bornhofen. in der zur Zeit gültigen Fassung

Friedhofsatzung. der Ortsgemeinde Kamp-Bornhofen. in der zur Zeit gültigen Fassung Friedhofsatzung der Ortsgemeinde Kamp-Bornhofen in der zur Zeit gültigen Fassung INHALTSVERZEICHNIS 1. Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich 2 Friedhofszweck 3 Schließung und Aufhebung 2. Ordnungsvorschriften

Mehr

Friedhofssatzung. der Ortsgemeinde Hefersweiler. vom

Friedhofssatzung. der Ortsgemeinde Hefersweiler. vom Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Hefersweiler vom 22.12.1998 In Kraft seit 03.06.1999 geändert durch: 1. Änderung vom 12.07.2001 Geänderte Vorschriften: 12 Abs. 1, 15, 19 Abs. 2 In Kraft seit am Tage

Mehr

2. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührenordnung) vom 28. Januar Vom 10.

2. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührenordnung) vom 28. Januar Vom 10. GEMEINDE GEMMINGEN Landkreis Heilbronn 2. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührenordnung) vom 28. Januar 1999 Vom 10. Dezember 2009 Inhaltsverzeichnis I. ALLGEMEINE

Mehr

Friedhofssatzung. der Ortsgemeinde Plein. vom 16. November Inhaltsverzeichnis

Friedhofssatzung. der Ortsgemeinde Plein. vom 16. November Inhaltsverzeichnis Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Plein vom 16. November 2010 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich 2 Friedhofszweck 3 Schließung und Aufhebung 2. Ordnungsvorschriften 4 Öffnungszeiten

Mehr

F r i e d h o f s s a t z u n g der Ortsgemeinde Hottenbach vom

F r i e d h o f s s a t z u n g der Ortsgemeinde Hottenbach vom F r i e d h o f s s a t z u n g der Ortsgemeinde Hottenbach vom 16.11.2011 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich 2 Friedhofszweck 3 Schließung und Aufhebung 2. Ordnungsvorschriften

Mehr

Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Trittenheim vom in der Fassung der I. Nachtragssatzung vom (Bereinigte Fassung)

Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Trittenheim vom in der Fassung der I. Nachtragssatzung vom (Bereinigte Fassung) Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Trittenheim vom 12.11.2014 in der Fassung der I. Nachtragssatzung vom 18.08.2017 (Bereinigte Fassung) 1 Geltungsbereich 2 Friedhofszweck 3 Schließung und Aufhebung 4 Öffnungszeiten

Mehr

F r i e d h o f s s a t z u n g der Ortsgemeinde Hetzerath. vom 07. Januar 2011

F r i e d h o f s s a t z u n g der Ortsgemeinde Hetzerath. vom 07. Januar 2011 F r i e d h o f s s a t z u n g der Ortsgemeinde Hetzerath vom 07. Januar 2011 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich 2 Friedhofszweck 3 Schließung und Aufhebung 2. Ordnungsvorschriften

Mehr

F R I E D H O F S S A T Z U N G. der Ortsgemeinde Altrich. vom 19. November 2010

F R I E D H O F S S A T Z U N G. der Ortsgemeinde Altrich. vom 19. November 2010 Inhaltsverzeichnis F R I E D H O F S S A T Z U N G der Ortsgemeinde Altrich vom 19. November 2010 1. Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich 2 Friedhofszweck 3 Schließung und Aufhebung 2. Ordnungsvorschriften

Mehr

Rechtsverordnung über die Verwaltung kirchlicher Friedhöfe

Rechtsverordnung über die Verwaltung kirchlicher Friedhöfe Friedhofsrechtsverordnung FriedhRVO 616-1 Rechtsverordnung über die Verwaltung kirchlicher Friedhöfe Vom 13. November 1973 KABl. 1974, S. 1 Inhaltsverzeichnis 1 1 Rechtsgrundlagen 2 Anlage und Widmung

Mehr

F r i e d h o f s s a t z u n g. der Ortsgemeinde St. Sebastian. vom 23.Dezember 2004

F r i e d h o f s s a t z u n g. der Ortsgemeinde St. Sebastian. vom 23.Dezember 2004 F r i e d h o f s s a t z u n g der Ortsgemeinde St. Sebastian vom 23.Dezember 2004 1) 2) 3) 4) geändert durch die 1. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Sankt Sebastian vom 29.09.2006

Mehr

S a t z u n g. über die Friedhofsordnung in der Ortsgemeinde Kruft vom

S a t z u n g. über die Friedhofsordnung in der Ortsgemeinde Kruft vom S a t z u n g über die Friedhofsordnung in der Ortsgemeinde Kruft vom 18.11.2015 Der Ortsgemeinderat von Kruft hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) sowie der 2 Abs. 3, 5

Mehr

Bekanntmachung Satzung vom über die Erhebung von Friedhofsgebühren. der Gemeinde Altenkirchen. vom in der Fassung vom 15.

Bekanntmachung Satzung vom über die Erhebung von Friedhofsgebühren. der Gemeinde Altenkirchen. vom in der Fassung vom 15. Bekanntmachung Satzung vom über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Gemeinde Altenkirchen vom 17.8.2016 in der Fassung vom 15. März 2017 Der Gemeinderat hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz

Mehr

Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Bekond vom in der Fassung der I. Nachtragsssatzung vom (Bereinigte Fassung) Inhaltsverzeichnis

Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Bekond vom in der Fassung der I. Nachtragsssatzung vom (Bereinigte Fassung) Inhaltsverzeichnis 1 Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Bekond vom 26.01.2010 in der Fassung der I. Nachtragsssatzung vom 12.04.2016 (Bereinigte Fassung) Der Ortsgemeinderat von Bekond hat am 14.12.2009 aufgrund des 24 der

Mehr

H a u p t s a t z u n g der Gemeinde Harxheim

H a u p t s a t z u n g der Gemeinde Harxheim H a u p t s a t z u n g der Gemeinde Harxheim Der Gemeinderat hat aufgrund der 24 und 25 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 171), zuletzt geändert durch

Mehr

Friedhofssatzung. Kolumbarium Krefeld Kölner Straße 50 52, Krefeld. Die Heilsarmee in Deutschland Körperschaft des öffentlichen Rechts

Friedhofssatzung. Kolumbarium Krefeld Kölner Straße 50 52, Krefeld. Die Heilsarmee in Deutschland Körperschaft des öffentlichen Rechts Friedhofssatzung Kolumbarium Krefeld Kölner Straße 50 52, 47805 Krefeld Die Heilsarmee in Deutschland Körperschaft des öffentlichen Rechts Inhalt ERSTER ABSCHNITT: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN... 3 Geltungsbereich

Mehr

Friedhofssatzung Inhaltsverzeichnis

Friedhofssatzung Inhaltsverzeichnis Friedhofssatzung Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich 2 Friedhofszweck 3 Schließung und Aufhebung 2. Ordnungsvorschriften 4 Öffnungszeiten 5 Verhalten auf dem Friedhof 6 Ausführen

Mehr

Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Aach vom in der Fassung vom , in der Fassung vom , in der Fassung vom

Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Aach vom in der Fassung vom , in der Fassung vom , in der Fassung vom Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Aach vom 20.05.2011 in der Fassung vom 26.11.2013, in der Fassung vom 21.11.2014, in der Fassung vom 10.04.2015 Der Ortsgemeinderat von Aach hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung

Mehr

Auf den Kommunalfriedhöfen in Ennepetal können Verstorbene im Sarg oder in der Urne beigesetzt werden.

Auf den Kommunalfriedhöfen in Ennepetal können Verstorbene im Sarg oder in der Urne beigesetzt werden. Bestattungsformen und Grabarten Auf den Kommunalfriedhöfen in Ennepetal können Verstorbene im Sarg oder in der Urne beigesetzt werden. Dafür halten wir zahlreiche Grabarten vor, die nachfolgend näher erläutert

Mehr

Lesefassung der Friedhofssatzung der Stadt Annweiler am Trifels

Lesefassung der Friedhofssatzung der Stadt Annweiler am Trifels Lesefassung der Friedhofssatzung der Stadt Annweiler am Trifels Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich 2 Friedhofszweck 3 Schließung und Aufhebung 2. Ordnungsvorschriften 4 Öffnungszeiten

Mehr

1. Änderungssatzung zur FRIEDHOFSSATZUNG

1. Änderungssatzung zur FRIEDHOFSSATZUNG 1. Änderungssatzung zur FRIEDHOFSSATZUNG für den FRIEDPARK auf dem Friedhof Heckerhausen, Hauptstraße genannt Friedpark Alter Friedhof Heckershausen der Gemeinde Ahnatal Aufgrund des 5 der Hessischen Gemeindeordnung

Mehr

Friedhofssatzung. der Ortsgemeinde Leiwen vom 04. August 2005

Friedhofssatzung. der Ortsgemeinde Leiwen vom 04. August 2005 Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Leiwen vom 04. August 2005 einschließlich der 1. Nachtragssatzung zur Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Leiwen vom 24.11.2009 1. Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich

Mehr

Friedhofssatzung. I. Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich 2 Friedhofszweck 3 Schließung oder Aufhebung

Friedhofssatzung. I. Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich 2 Friedhofszweck 3 Schließung oder Aufhebung Friedhofssatzung Der Ortsgemeinderat von Welschbillig hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz (GemO) sowie der 2, Abs. 3, 5 Abs. 2 und 6 Abs. 1 Satz 1 des Bestattungsgesetzes (BestG)

Mehr

F r i e d h o f s s a t z u n g der Stadt Mülheim-Kärlich vom

F r i e d h o f s s a t z u n g der Stadt Mülheim-Kärlich vom F r i e d h o f s s a t z u n g der Stadt Mülheim-Kärlich vom 05.01.2011 1) 2) 3) geändert durch die 1. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Mülheim- Kärlich vom 17.03.2011. geändert durch

Mehr

Friedhofssatzung der Stadt Zell (Mosel) vom

Friedhofssatzung der Stadt Zell (Mosel) vom Friedhofssatzung der Stadt Zell (Mosel) vom 15.03.2011 Der Stadtrat von Zell (Mosel) hat am 14.03.2011 auf Grund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) sowie der 2, Abs. 3, 5 Abs. 2 und

Mehr

Ortsgemeinde Willmenrod

Ortsgemeinde Willmenrod Friedhofssatzung der Der Ortsgemeinderat von Willmenrod hat in seiner Gemeinderatsitzung am 06.04.2017 aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) sowie der 2, Abs. 3, 5 Abs. 2 und 6

Mehr

Friedhofssatzung. der Ortsgemeinde Osann-Monzel vom 23. November 2010

Friedhofssatzung. der Ortsgemeinde Osann-Monzel vom 23. November 2010 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich 2 Friedhofszweck 3 Schließung und Aufhebung Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Osann-Monzel vom 23. November 2010 2. Ordnungsvorschriften

Mehr

FRIEDHOFSSATZUNG DER STADT SINZIG

FRIEDHOFSSATZUNG DER STADT SINZIG FRIEDHOFSSATZUNG DER STADT SINZIG 2 Friedhofssatzung Inhaltsverzeichnis: 1. Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich 2 Friedhofszweck 3 Schließung und Aufhebung 2. Ordnungsvorschriften 4 Öffnungszeiten

Mehr

Friedhofssatzung. der Stadt Konz vom 1. Juli 2011

Friedhofssatzung. der Stadt Konz vom 1. Juli 2011 Friedhofssatzung der Stadt Konz vom 1. Juli 2011 Der Stadtrat von Konz hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) sowie der 2 Abs. 3, 5 Abs. 2 und 6 Abs. 1 Satz 1 des Bestattungsgesetzes

Mehr

Anlage 2. Stadtverordnetenversammlung Wittstock/Dosse Beschluss - Nr.: SVV / SVV

Anlage 2. Stadtverordnetenversammlung Wittstock/Dosse Beschluss - Nr.: SVV / SVV Stadtverordnetenversammlung Wittstock/Dosse Beschluss - Nr.: 064-1999-SVV / 116-2009-SVV Friedhofssatzung der Stadt Wittstock/Dosse vom 24.06.1999, geändert durch die 1. Änderungssatzung der Stadt Wittstock/Dosse

Mehr

Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Steimel vom

Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Steimel vom Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Steimel vom 03.03.2015 Der Ortsgemeinderat von Steimel hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) sowie der 2, Abs. 3, 5 Abs. 2 und 6 Abs. 1 Satz

Mehr

Friedhofssatzung der Gemeinde Weiler bei Bingen vom i. d. F. vom

Friedhofssatzung der Gemeinde Weiler bei Bingen vom i. d. F. vom Friedhofssatzung der Gemeinde Weiler bei Bingen vom 1.6.2009 i. d. F. vom 6.2.2010 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich 2 Friedhofszweck 3 Schließung und Aufhebung 2. Ordnungsvorschriften

Mehr

Friedhofssatzung. Inhaltsverzeichnis. Der Ortsgemeinde Gauersheim vom

Friedhofssatzung. Inhaltsverzeichnis. Der Ortsgemeinde Gauersheim vom Friedhofssatzung Der Ortsgemeinde Gauersheim vom 26.05.2010 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich 2 Friedhofszweck 3 Schließung und Aufhebung 2. Ordnungsvorschriften 4 Öffnungszeiten

Mehr

Neufassung der Friedhofssatzung für die Friedhöfe der Stadt Ludwigslust in den Ortsteilen Niendorf/Weselsdorf, Glaisin und Kummer

Neufassung der Friedhofssatzung für die Friedhöfe der Stadt Ludwigslust in den Ortsteilen Niendorf/Weselsdorf, Glaisin und Kummer Amtliche Bekanntmachung Neufassung der Friedhofssatzung für die Friedhöfe der Stadt Ludwigslust in den Ortsteilen Niendorf/Weselsdorf, Glaisin und Kummer Auf der Grundlage der Kommunalverfassung für das

Mehr

Hauptsatzung der Gemeinde Ockenheim vom 01. September 2004

Hauptsatzung der Gemeinde Ockenheim vom 01. September 2004 Hauptsatzung der Gemeinde Ockenheim vom 01. September 2004 geändert durch die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 26.08.2009 die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 26.05.2010 Inhaltsübersicht:

Mehr

H a u s h a l t s s a t z u n g

H a u s h a l t s s a t z u n g H a u s h a l t s s a t z u n g der Ortsgemeinde Lütz für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 vom 15.12.2017 Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.11.2017 Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz

Mehr

Friedhofssatzung Maxdorf 5.4

Friedhofssatzung Maxdorf 5.4 Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Maxdorf vom 30.08.2013 i. d. F. der 1. Änderung vom 10.06.2015 Der Ortsgemeinderat Maxdorf hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz (GemO) sowie der

Mehr

Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Gemünden (Felda)

Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Gemünden (Felda) Seite 1 von 6 Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Gemünden (Felda) Schr.-Nr.: 052381 Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005

Mehr

F R I E D H O F S A T Z U N G

F R I E D H O F S A T Z U N G Seite 1 von 15 F R I E D H O F S A T Z U N G der Ortsgemeinde Gondershausen vom 26.07.2001 einschließlich Änderung vom 29.10.2001, 16.12.2004, 05.02.2010, 22.08.2011, 15.10.2012 und 10.12.2014 1. Allgemeine

Mehr

Bekanntmachung. Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Dittweiler

Bekanntmachung. Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Dittweiler Bekanntmachung Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Dittweiler Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich 2 Friedhofszweck 3 Schließung und Aufhebung 2. Ordnungsvorschriften 4 Öffnungszeiten

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Bad Nauheim

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Bad Nauheim Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Bad Nauheim Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung v. 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert

Mehr

Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren

Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren mit Änderung vom 24.04.2012 Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Gemeinde Hermersberg vom 10. Februar 2010 Der Gemeinderat hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO)

Mehr

Friedhofssatzung der Stadt Herdorf. vom 26. Juni 2003

Friedhofssatzung der Stadt Herdorf. vom 26. Juni 2003 Friedhofssatzung der Stadt Herdorf vom 26. Juni 2003 (in der Fassung der Änderungssatzungen vom 24.05.2006,19.06.2008 und 17..2009) Der Stadtrat Herdorf hat am 25. Juni 2003 aufgrund des 24 der Gemeindeordnung

Mehr

Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Kobern-Gondorf vom

Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Kobern-Gondorf vom Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Kobern-Gondorf vom 01.01.2011 1. Allgemeine Vorschriften... 2 1 Geltungsbereich... 2 2 Friedhofszweck... 2 3 Schließung und Aufhebung... 2 2. Ordnungsvorschriften... 2

Mehr

Bekanntmachung. Friedhofssatzung. Inhaltsverzeichnis

Bekanntmachung. Friedhofssatzung. Inhaltsverzeichnis Bekanntmachung Friedhofssatzung Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich 2 Friedhofszweck 3 Schließung und Aufhebung 2. Ordnungsvorschriften 4 Öffnungszeiten 5 Verhalten auf dem

Mehr

Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Ohrdruf

Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Ohrdruf Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Ohrdruf Aufgrund des 19 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.Januar

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Bad Nauheim

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Bad Nauheim Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Bad Nauheim Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch

Mehr

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen Inhaltsverzeichnis 50 Jahresrechnung der Stadt Leichlingen für das Haushaltsjahr 07 51 Jahresrechnung der Stadt Leichlingen

Mehr

Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Luisenthal

Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Luisenthal Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Luisenthal Aufgrund des 19 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung(ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBl. Nr. 23, Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom

Mehr

Satzung der Ortsgemeinde Neuburg am Rhein über die Benutzung des Friedhofs und der Friedhofshalle (Friedhofssatzung) vom

Satzung der Ortsgemeinde Neuburg am Rhein über die Benutzung des Friedhofs und der Friedhofshalle (Friedhofssatzung) vom Satzung der Ortsgemeinde Neuburg am Rhein über die Benutzung des Friedhofs und der Friedhofshalle (Friedhofssatzung) vom 16.06.2015 Der Ortsgemeinderat Neuburg am Rhein hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung

Mehr

Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Rosenheim (Ldkrs. Altenkirchen) vom 11. Dezember 2017

Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Rosenheim (Ldkrs. Altenkirchen) vom 11. Dezember 2017 - 1 - Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Rosenheim (Ldkrs. Altenkirchen) vom 11. Dezember 2017 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich 2 Friedhofszweck 3 Schließung und Aufhebung

Mehr

Bekanntmachung der. Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Ohmbach vom

Bekanntmachung der. Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Ohmbach vom Bekanntmachung der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Ohmbach vom 27.12.2014 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich 2 Friedhofszweck 3 Schließung und Aufhebung 2. Ordnungsvorschriften

Mehr

Benutzungsordnung mit allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Ruhewald Rheinhessische Schweiz

Benutzungsordnung mit allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Ruhewald Rheinhessische Schweiz Benutzungsordnung mit allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Ruhewald Rheinhessische Schweiz (im Folgenden Ordnung genannt) Betreiber: Waldbegräbnisstätte Stein-Bockenheim - Anstalt des öffentlichen

Mehr

Friedhofssatzung. Inhaltsverzeichnis. der Ortsgemeinde Steinbach am Glan vom 26. April 2012 in der Fassung vom 31. Oktober 2012

Friedhofssatzung. Inhaltsverzeichnis. der Ortsgemeinde Steinbach am Glan vom 26. April 2012 in der Fassung vom 31. Oktober 2012 Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Steinbach am Glan vom 26. April 2012 in der Fassung vom 31. Oktober 2012 Der Ortsgemeinderat Steinbach am Glan hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland Pfalz

Mehr

Friedhofssatzung Allgemeine Vorschriften Geltungsbereich Friedhofszweck Schließung und Aufhebung...

Friedhofssatzung Allgemeine Vorschriften Geltungsbereich Friedhofszweck Schließung und Aufhebung... INHALTSÜBERSICHT: Friedhofssatzung... 2 1. Allgemeine Vorschriften... 2 1 Geltungsbereich... 2 2 Friedhofszweck... 2 3 Schließung und Aufhebung... 2 2. Ordnungsvorschriften... 3 4 Öffnungszeiten... 3 5

Mehr

Friedhofsatzung. der Ortsgemeinde Ölsen. vom 6. März 1986

Friedhofsatzung. der Ortsgemeinde Ölsen. vom 6. März 1986 Friedhofsatzung der Ortsgemeinde Ölsen vom 6. März 1986 zuletzt geändert mit Änderungssatzung vom 21.05.2012 Der Gemeinderat von Ölsen hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (Gem0)

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofssatzung der Stadt Rosbach v.d.höhe

Gebührenordnung zur Friedhofssatzung der Stadt Rosbach v.d.höhe Gebührenordnung zur Friedhofssatzung der Stadt Rosbach v.d.höhe Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01. April 1993 (GVBl. 1992 I, S. 534) zuletzt geändert

Mehr

Seite 1 FRIEDHOFSSATZUNG

Seite 1 FRIEDHOFSSATZUNG Seite 1 Stadtverwaltung Germersheim Az: 731-01 ID-Nr. 10156017 FRIEDHOFSSATZUNG Der Stadtrat der Stadt Germersheim hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) sowie der 2 Abs. 3,

Mehr

Friedhofssatzung INHALTSÜBERSICHT: Allgemeine Vorschriften...3 Ordnungsvorschriften...4 Allgemeine Bestattungsvorschriften...5 Grabstätten...

Friedhofssatzung INHALTSÜBERSICHT: Allgemeine Vorschriften...3 Ordnungsvorschriften...4 Allgemeine Bestattungsvorschriften...5 Grabstätten... Friedhofssatzung Der Stadtrat der Stadt Lahnstein hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz (GemO) sowie der 2, Abs. 3, 5 Abs. 2 und 6 Abs. 1 Satz 1 des Bestattungsgesetzes (BestG)

Mehr

für den RuheForst Hunsrück

für den RuheForst Hunsrück Friedhofssatzung für den RuheForst Hunsrück der Ortsgemeinde Niederhosenbach vom 10.12.2014 Der Gemeinderat von Niederhosenbach hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz (GemO) sowie

Mehr

Gebührenordnung. I. Gebührenpflicht. 1 Gebührenerhebung

Gebührenordnung. I. Gebührenpflicht. 1 Gebührenerhebung Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.03.2010 (GVBl. I S. 119), der 1 bis 5 a und

Mehr

S a t z u n g über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Mommenheim. vom:

S a t z u n g über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Mommenheim. vom: S a t z u n g über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Mommenheim vom: 08.05.2017 1 Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Mommenheim hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 1. Allgemeine Vorschriften. 2. Ordnungsvorschriften. 3. Allgemeine Bestattungsvorschriften. 4. Grabstätten

Inhaltsverzeichnis. 1. Allgemeine Vorschriften. 2. Ordnungsvorschriften. 3. Allgemeine Bestattungsvorschriften. 4. Grabstätten Zusammenfassung F r i e d h o f s s a t z u n g der Stadt Wörth am Rhein vom 18. August 2011, geändert am 04.03.2013, zuletzt geändert durch die Satzung der Stadt Wörth am Rhein vom 02. Januar 2014 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Satzung der Stadt Schweich über die Erhebung von Friedhofsgebühren vom 20. Juni 2008 in der Fassung der I. Nachtragssatzung vom 10.

Satzung der Stadt Schweich über die Erhebung von Friedhofsgebühren vom 20. Juni 2008 in der Fassung der I. Nachtragssatzung vom 10. Satzung der Stadt Schweich über die Erhebung von Friedhofsgebühren vom 20. Juni 2008 in der Fassung der I. Nachtragssatzung vom 10. September 2010 Der Stadtrat Schweich hat am 19. Juni 2008 und am 09.

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Ingelheim am Rhein vom 13. Juli 2006*

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Ingelheim am Rhein vom 13. Juli 2006* Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Ingelheim am Rhein vom 13. Juli 2006* Der Stadtrat der Stadt Ingelheim am Rhein hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung

Mehr

Friedhofssatzung INHALTSÜBERSICHT:

Friedhofssatzung INHALTSÜBERSICHT: Friedhofssatzung Die Gemeinderäte der Ortsgemeinden Puderbach und Dürrholz haben auf Grund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz (GemO) sowie der 2, Abs. 3, 5 Abs. 2 und 6 Abs. 1 Satz 1 des Bestattungsgesetzes

Mehr