Betrieb und Überwachung von Fettabscheideranlagen (aus Sicht des Abwasserbeseitigungspflichtigen)

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1 Betrieb und Überwachung von Fettabscheideranlagen (aus Sicht des Abwasserbeseitigungspflichtigen) Beitrag zur Qualifizierungsinitiative SH Heike Weißmann, azv Südholstein

2 Inhalt 1) Funktionsprinzip Fettabscheideranlage 2) Einbaupflichtige Betriebe für Fettabscheideranlagen 3) Betrieb von Abscheideranlagen 4) Rechtliche Grundlagen 5) Abwassersatzung des AZV Pinneberg (Auszug) 6) Forderung zum Einbau einer Fettabscheideranlage 7) Aufforderung / Bescheid 8) Zusammenfassung Folie 2

3 Funktionsprinzip Fettabscheideranlage schwere Stoffe im Abwasser sinken auf den Boden, leichte Stoffe (z. B. tierische Öle und Fette) schwimmen auf = Schwerkraftprinzip Schlammfang: Speicherung der abgeschiedenen Sinkstoffe (Schlamm) Fettabscheideraum: Trennung der Öle/Fette vom Abwasser In regelmäßigen Abständen muss der komplette Inhalt des Abscheiders, d. h. Fett/Öl, Wasser und Schlamm, anschließend Wiederbefüllung Separater Probenahmeschacht, ggfls. Hebeanlage (Rückstausicherung), Belüftung Folie 3

4 Einbaupflichtige Betriebe für Fettabscheideranlagen wer? DIN EN , Abs. 4 Einsatzbedingungen: Abscheideranlagen für Fette sind immer dann einzusetzen, wenn Fette und Öle pflanzlichen und tierischen Ursprungs aus dem Schmutzwasser zurückgehalten werden müssen. Dies gilt für Betriebe gewerblicher und industrieller Art z. B. Restaurants, Hotels, lebensmittelverarbeitende Unternehmen, Imbisse, Schlachthöfe, Speiseausgabestellen mit Rücklaufgeschirr Fettablagerungen in Rohrleitungen, Kanälen Folie 4

5 Einbaupflichtige Betriebe für Fettabscheideranlagen warum? Schutz der Kanalisation vor Korrosion, Zerstörung, Ablagerung* Vermeidung von Verstopfung, Geruchsentwicklung, Ungezieferbefall Schutz der Kläranlage vor plötzlichen und starken Belastungen Einhaltung der Einleitungsbedingungen * Fettablagerungen Pumpwerken Folie 5

6 Betrieb von Abscheideranlagen Einleitungsbegrenzungen (DIN EN , Abs. 4 / DIN , Abs. 10, 1) Keine Einleitung von Schwarzwasser, Regenwasser oder Schmutzwasser mit Leichtflüssigkeiten Keine Einleitung von Grob- und Feststoffen Bei der Einleitung emulgierter Inhaltsstoffe (Molkereien, Fischverarbeitung) ist evtl. eine weitere Abwasserbehandlung erforderlich Reinigungsmittel: Abscheideleistung ist nicht mehr gegeben Folie 6

7 Betrieb von Abscheideranlagen Anwendungsbegrenzungen (DIN EN , Abs. 4 / DIN , Abs. 10, 1) Verwendung abscheidefreundlicher Spül-, Reinigungs-, Desinfektions- und Hilfsmittel* Einsatz biologisch aktiver Mittel (Enzyme, Bakterien) ist unzulässig Entsorgung (DIN , 12.2) Leerung und Reinigung mind. monatlich, vorzugsweise alle 2 Wochen Wiederbefüllung der Anlage* Ohne Wiederbefüllung: Abscheideleistung ist nicht mehr gegeben Folie 7

8 Betrieb von Abscheideranlagen Wartung und Instandhaltung (DIN , ) Jährliche Wartung durch einen Sachkundigen Vor Inbetriebnahme und in regelmäßigen Abständen < 5 Jahre Prüfung durch einen Fachkundigen (Generalinspektion) -> vollständige Entleerung und Reinigung, Zustands- und Funktionsprüfung Gegebenenfalls Sanierungsanordnung durch die zuständige Behörde Führung eines Betriebstagebuches Sachkunde: Lehrgang für Betreiber von Fettabscheideanlagen und deren Beauftragte (z. B. Entsorger) zur fachgerechten Bedienung und Wartung der Anlage Fachkundige: unabhängige, beim Land zugelassene Sachverständige, die nachweislich über die erforderlichen Fachkenntnisse für Betrieb, Wartung und Überprüfung von Anlagen verfügen Korrosion Überlastung der Anlage Folie 8

9 Rechtliche Grundlagen 57 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG): Schadstofffracht des Abwassers so gering halten, wie dies nach dem Stand der Technik möglich ist Abwasserverordnung (AbwV) bundeseinheitliche Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer 33 LWG (Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein) i. V. m. 58 Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Einhaltung der betroffenen Anforderungswerte, z. B. durch Vorbehandlungsanlagen Einleitungen in öffentliche Abwasseranlagen nur mit Genehmigung, gilt unter Auflagen als erteilt (Genehmigungsfiktion): Betrieb einer Abwasserbehandlungsanlage mit Bauartzulassung Regelmäßige Wartung Generalinspektion vor Inbetriebnahme und anschließend alle fünf Jahre Gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik (DIN EN 1825 Teil 1 und 2, DIN 4040 Teil 100 DWA-M 167 Teil 3) Kommunale Abwassersatzungen Überlassung des Abwassers wie und in welcher Zusammensetzung und Beschaffenheit (Grenzwerte) welches Abwasser nur nach einer Vorbehandlung Folie 9

10 Abwassersatzung des AZV Pinneberg (Auszug) 9 Ausschluss und Beschränkung des Benutzungsrechts Abs. 4, 11 Für die Einleitung von Schadstoffen gelten die in der Anlage, die Bestandteil dieser Satzung ist, angegebenen Grenzwerte Betriebe, in denen Benzin, Benzol, Öle oder Fette ins Abwasser gelangen können, haben Vorrichtungen zur Abscheidung dieser Stoffe aus dem Abwasser zu betreiben (Abscheider) Folie 10

11 Abwassersatzung des AZV Pinneberg (Auszug) 16 Grundstücksentwässerungsanlage Abs. 6, 8, 9 Betrieb der Vorbehandlungsanlagen gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik Abscheider müssen in regelmäßigen Zeitabständen und bei Bedarf geleert werden Die ordnungsgemäße und regelmäßige Entleerung und die Beseitigung des Abscheideguts ist dem AZV nachzuweisen Die Grundstücksentwässerungsanlage ist stets in einem einwandfreien und betriebsfähigen Zustand zu erhalten. ( ) Werden Mängel festgestellt, so kann der AZV fordern, dass die Grundstücksentwässerungsanlage unverzüglich auf Kosten des Grundstückseigentümers in den vorschriftsmäßigen Zustand gebracht wird. Entsprechen vorhandene Grundstücksentwässerungsanlagen nicht oder nicht mehr den jeweils geltenden Bestimmungen im Sinne des Abs. 2, so hat sie der Grundstückseigentümer auf Verlangen des AZV auf eigene Kosten entsprechend anzupassen. Für die Anpassung ist dem Grundstückseigentümer eine angemessene Frist einzuräumen ( ) Folie 11

12 Forderung zum Einbau/Nachrüstung einer Fettabscheideranlage Routineuntersuchung Grenzwertüberschreitung Hinweisschreiben Nachuntersuchung Grenzwertüberschreitung Aufforderung zum Einbau Bescheid unter Fristsetzung Androhung eines Zwangsgeldes Festsetzung eines Zwangsgeldes Musterschreiben Folie 12

13 Aufforderung / Bescheid 1. Erläuterung des Sachverhalts, Verweis auf Satzung Bei der letzten Untersuchung wurde eine erhebliche Überschreitung festgestellt Die Überschreitung verstößt gegen der Ortsentwässerungssatzung Ausgeschlossen ist insbesondere die Einleitung von Folie 13

14 Aufforderung / Bescheid 2. Aufforderung zum Einbau/Nachrüstung einer Fettabscheideranlage innerhalb einer bestimmten Frist dazu: Hinweise zum fachgerechten Einbau und Betrieb gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik Bemessung, Einbau und Betrieb der Abscheideranlage nach DIN EN 1825 Teil 1 und 2 in Verbindung mit DIN sowie landesrechtlichen Regelungen für Schleswig-Holstein Probenahmeschacht, Rückstausicherung, Belüftung vor Inbetriebnahme Generalinspektion (Funktions- und Dichtheitsprüfung) durch einen unabhängigen und in Schleswig-Holstein zugelassenen Fachkundigen erfolgen Folie 14

15 Aufforderung / Bescheid Wenn bereits erfolgte Gespräche, vor-ort-termine und Aufforderungen nicht mehr zu einem Ergebnis führen: - Durchsetzung von Verhaltenspflichten durch Verwaltungsakte: Androhung, Festsetzung und Beitreibung Zwangsgeld; - bzw. Ahndung des satzungsrechtlichen Verstoßes: Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu geahndet werden Folie 15

16 Zusammenfassung Zur Einhaltung der wasserrechtlichen Anforderungen (Benutzungsrecht) können beim Indirekteinleiter u.a. der Bau und Betrieb einer Abwasservorbehandlungsanlage oder Beschränkungen oder Verbote für die Verwendung bestimmter Stoffe erforderlich werden Errichtung, Betrieb und Unterhaltung einer Abscheideranlage muss nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (DIN- Normen, DWA - Arbeitsblätter und sonstige in der Praxis bewährte Verfahren) erfolgen Angeordnete Maßnahmen sollten immer auf Verhältnismäßigkeit überprüft werden Fristen sollten (speziell bei Neubauten) immer auf betriebliche Gegebenheiten angepasst werden Das gleiche Prinzip gilt für Sanierungsanordnungen Folie 16

17 Zusammenfassung Weitergehende Informationen: Indirekteinleiterhandbuch vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (Kiel) und vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (Flintbek) oder Fragen auch gerne an: Herrn Thorsten Helmich azv Südholstein Herrn Markus Tietjens azv Südholstein Folie 17

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