Allgemeine Lieferbedingungen der Hans Wegmüller GmbH
|
|
- Johanna Haupt
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Allgemeine Lieferbedingungen der Hans Wegmüller GmbH (Stand März 2019) I. Allgemeines 1. Die nachstehenden Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. 2. Für alle auch zukünftigen - Lieferungen gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Lieferbedingungen, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart worden ist. Abweichende Vereinbarungen wie Änderungen, Nebenabreden und Ergänzungen sowie AGB oder Einkaufsbedingungen unserer Besteller gelten nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Außerdem gelten übergeordnet, bei Belieferung durch uns als Händler, die Geschäftsbedingungen der vertretenen Hersteller. II. Verkaufsunterlagen und Preise 1. Unsere Angebote und Preislisten sind freibleibend und unverbindlich unter dem Vorbehalt unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Als Auftragsbestätigung gilt im Falle umgehender Ausführung des Auftrages auch der Lieferschein bzw. die Warenrechnung. 2. Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich unsere Preise FCA Versandstelle Sinsheim (Incoterms 2010) in Euro zuzüglich der zum Lieferzeitpunkt gültigen Mehrwertsteuer, Fracht und Verpackung und nur für den jeweiligen Einzelauftrag. Sie gelten außerdem nur für die im Einzelnen aufgeführten Leistungen; Sonderleistungen werden gesondert berechnet. 3. Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu unseren am Tag der Lieferung gültigen Preisen berechnet. 4. Kostenvoranschläge sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Eine Überschreitung um nicht mehr als 20 % gilt als unwesentlich. 5. Bei Verträgen mit Lieferfristen von mehr als 2 Monaten oder bei Jahresverträgen oder anderen Rahmenverträgen oder Preisvereinbarungen mit einer Laufzeit von mehr als 2 Monaten sind wir berechtigt, die vereinbarten Preise entsprechend zu erhöhen, soweit H a n s W e g m ü l l e r G m b H, i n d e r A u 8, D E S i n s h e i m S e i t e 1 7
2 nach Vertragsschluss erhebliche Änderungen der Energie-, Material- oder Rohstoffpreise oder der Personalkosten eingetreten sind und wir diese Änderung nicht zu vertreten haben. Eine solche Preiserhöhung wird nicht größer als 10 % sein. III. Ausführung und Menge 1. Abweichungen hinsichtlich Material, Farbe, Gewicht, Abmessung, technischer Gestaltung oder ähnlicher Merkmale bleiben vorbehalten, soweit der Liefergegenstand dadurch insgesamt für den Besteller zumutbar bleibt. 2. Im Übrigen verstehen sich alle Mengen, Maßangaben und ähnliche Merkmale mit den handelsüblichen Toleranzen. IV. Lieferfristen, Höhere Gewalt und Teillieferungen 1. Unsere Lieferfristen sind lediglich circa Angaben und beginnen mit dem Zugang der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Einzelheiten der Auftragsausführung sowie Erhalt einer vereinbarten Anzahlung oder Zahlungssicherheit. In jedem Fall setzt die Einhaltung der Lieferzeit die Erfüllung der Vertragspflichten seitens des Bestellers voraus. Die Lieferfrist oder der Liefertermin ist eingehalten, wenn die Ware bis zum Fristablauf bzw. bis zu dem Termin auf das bereitgestellte Beförderungsmittel verladen worden ist. Verzögert sich der Versand ohne unser Verschulden, ist die Lieferfrist eingehalten mit Mitteilung der Versandbereitschaft. Durch nachträgliche Änderungsoder Ergänzungswünsche des Bestellers kann sich die Lieferzeit in angemessener Weise verlängern. Etwaige hierdurch entstehende Mehrkosten oder Mehraufwendungen sind vom Besteller zu übernehmen. 2. Unsere Lieferpflicht steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer, es sei denn, die nicht richtige oder verspätete Selbstbelieferung ist durch uns verschuldet. In diesen Fällen können wir vom Vertrag zurücktreten. 3. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von sonstiger nicht von uns zu vertretender Ereignisse, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z.b. nachträglich eintretende Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Rohstoffverknappungen, behördliche Maßnahmen, Streik, Aussperrung usw., auch wenn diese bei unseren Lieferanten oder unseren Unterlieferanten eintreten, befreien uns von verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen. Sie berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder bei nicht nur vorübergehenden Hindernissen vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche sind in den in dieser Ziffer IV. 2 genannten Fällen ausgeschlossen. 4. Dem Besteller zumutbare Teillieferungen sind zulässig. H a n s W e g m ü l l e r G m b H, i n d e r A u 8, D E S i n s h e i m S e i t e 2 7
3 V. Erfüllungsort, Lieferung, Versand und Gefahrtragung, Lieferverzug 1. Mangels anderweitiger Vereinbarung ist Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Besteller Sinsheim. 2. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung gemäß FCA Versandstelle Sinsheim (Incoterms 2010). Die Gefahr geht gemäß FCA Versandstelle Sinsheim (Incoterms 2010) auf den Besteller über und zwar auch dann, wenn wir ausnahmsweise noch andere Leistungen, z.b. die Versandkosten oder die Organisation der Versendung übernehmen. 3. Verladung und Versand erfolgen nach unserem besten Ermessen und stets für Rechnung und auf Gefahr des Bestellers. Wird Lieferung zum Empfangsort vereinbart, sind wir berechtigt, die verauslagten Kosten in Rechnung zu stellen. 4. Bei Transportschäden ist es Sache des Bestellers, unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme bei der zuständigen Stelle zu veranlassen, da anderenfalls eventuelle Ansprüche gegen den Transportbeauftragten sowie gegen eine Versicherung entfallen können. 5. Soweit unsere Mitarbeiter oder Beauftragte bei der Verladung oder beim Abladen mitwirken, handeln sie auf Gefahr des Bestellers als dessen Erfüllungsgehilfen. 6. Bei Lieferverzug ist unsere Haftung im Falle einfacher Fahrlässigkeit auf 0,5 % pro vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch auf maximal 5 % des Netto- Rechnungsbetrages des vom Verzug betroffenen Teils der Lieferung begrenzt. Der Schadensersatzanspruch statt der Leistung gemäß Ziffer XII wird dadurch nicht berührt. VI. Nichtabnahme 1. Kommt der Besteller mit der Annahme der Ware in Verzug (stellt er z.b. das Beförderungsmittel nicht rechtzeitig bereit), sind wir (ohne weitere Mahnung oder weiteres Angebot) berechtigt, die Ware nach eigener Wahl auf Kosten des Bestellers zu versenden oder zu lagern. Wir haften in diesem Fall nicht für den Untergang, den Verlust oder eine Beschädigung der Ware. 2. Wir sind ab Eintritt des Annahmeverzugs berechtigt, die Ware in Rechnung zu stellen. VII. Zahlung 1. Alle Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Eine Berechtigung zur Skontierung besteht nur nach Maßgabe gesondert getroffener Vereinbarung oder gemäß Bestimmung auf der Rechnung. H a n s W e g m ü l l e r G m b H, i n d e r A u 8, D E S i n s h e i m S e i t e 3 7
4 2. Wird ein Auftrag in mehreren Teilabschnitten ausgeführt, sind wir berechtigt, die einzelnen Abschnitte gesondert zu berechnen. Bei Zahlungsverzug kann von uns die Lieferung bis zur Zahlung ausgesetzt werden. 3. Diskontfähige Wechsel oder Schecks nehmen wir nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung und zahlungshalber an. Sämtliche sich hieraus ergebenden Kosten und Auslagen sind vom Besteller zu bezahlen. Wechsel und Schecks werden erst nach vorbehaltlosem Eingang des Nettoerlöses und nur in Höhe desselben gutgeschrieben. 4. Alle unsere Forderungen werden unabhängig von einer etwaigen Zahlungsfrist, Stundung oder von der Laufzeit etwa hereingenommener Wechsel oder sonstiger Papiere sofort fällig, wenn uns Umstände (z. B. Wechselprotest, Zahlungsrückstände etc.) bekannt werden, welche auf eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers schließen lassen. Wir können in diesem Fall sofortige Vorauszahlung und angemessene Sicherheitsleistung für etwa noch von uns ausstehende Lieferungen und Leistungen verlangen. VIII. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht Der Besteller kann nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, soweit seine Gegenforderungen unbestritten rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde im Übrigen nur geltend machen, soweit seine Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht. IX. Eigentumsvorbehalt 1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum Erhalt aller Zahlungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. 2. Die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen, ohne uns zu verpflichten. Für den Fall der Verbindung und Vermischung der Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen, werden wir Eigentümer der neuen Sache im proportionalen Verhältnis zu dem Netto-Rechnungswert der Ware mit Eigentumsvorbehalt zu unseren Gunsten an dieser Sache. Die entstandene neue Sache gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Ziffer IX. 3. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns dabei jedoch alle Forderungen in voller Höhe im Voraus ab, die ihm aus der Weiterveräußerung erwachsen. Wir nehmen diese Abtretungen an. 4. Der Besteller ist berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen einzuziehen, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsbeziehung mit uns rechtzeitig nachkommt. H a n s W e g m ü l l e r G m b H, i n d e r A u 8, D E S i n s h e i m S e i t e 4 7
5 5. Kommt der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht mehr nach, können wir die Befugnis zur Weiterveräußerung und zur Weiterverwendung widerrufen und verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt, und seinen Schuldnern die Abtretung mitteilt. In der Rücknahme von Vorbehaltswaren liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Erklären wir den Rücktritt vom Vertrag, sind wir zur freihändigen Verwertung berechtigt. 6. Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware sorgfältig zu verwahren und auf eigene Kosten gegen Verlust und Beschädigung ausreichend zum Wiederbeschaffungswert zu versichern. Der Besteller ist verpflichtet, uns die Versicherungspolice sowie der Nachweis der Bezahlung der Prämien auf unser Verlangen vorzulegen. Der Besteller tritt seine Ansprüche aus dem Versicherungsverhältnis bereits jetzt auflösend bedingt durch den Übergang des Eigentums auf den Besteller an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. 7. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Kosten, die durch die Abwehr eines Zugriffs entstehen, übernimmt der Besteller, sofern sie nicht beim Dritten beigetrieben werden können. 8. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 %, so werden wir auf Verlangen des Bestellers insoweit unsere Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben. 9. Soweit der Eigentumsvorbehalt nach dem Recht des Landes, in dem sich die gelieferte Ware befindet, nicht wirksam sein sollte, hat der Besteller uns unverzüglich darüber zu informieren und dann auf unser Verlangen eine gleichwertige Sicherheit vorzulegen. Kommt der Besteller diesem Verlangen nicht nach, können wir ohne Rücksicht vereinbarte Zahlungsziele die sofortige Bezahlung sämtlicher offenen Rechnungen verlangen. X. Mängelgewährleistung 1. Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach deren Ablieferung auf alle offenen Sachmängel zu untersuchen. Offene Sachmängel sind uns unverzüglich nach Ablieferung anzuzeigen. Versteckte Mängel sind uns unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Die Anzeige muss schriftlich erfolgen und hat Art und Ausmaß des Mangels genau zu bezeichnen. Werden diese Fristen überschritten, erlöschen alle Mängel und Rechte aus der Mängelhaftung für diese Mängel. 2. Bei ordnungsgemäß erhobenen und berechtigten Mängelrügen werden wir nach unserer Wahl entweder Ersatz liefern oder die Ware nachbessern. Sollte die Nacherfüllung fehlschlagen, so ist der Besteller berechtigt, eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen oder bei erheblichen Mängeln, die die Fortsetzung des Vertrages unzumutbar machen vom Vertrag zurückzutreten. Ferner H a n s W e g m ü l l e r G m b H, i n d e r A u 8, D E S i n s h e i m S e i t e 5 7
6 steht es ihm bei Fehlschlagen der Nacherfüllung zu, nach Maßgabe der Ziffer XII. Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. 3. Kosten der Nacherfüllung, die dadurch entstehen, dass die gelieferte Ware nach der Lieferung an einen anderen Ort als die gewerbliche Niederlassung des Bestellers verbracht wurde, übernehmen wir nicht. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. 4. Die Verletzung von Rechten Dritter stellt nur dann einen Rechtsmangel dar, wenn diese Schutzrechte in der Bundesrepublik Deutschland bestehen. XI. Garantie 1. Garantie in dem Rechtssinne erhält der Besteller durch uns nicht. 2. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. XII. Allgemeine Haftung, Schadensersatzansprüche 1. Wir haften bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz nach Maßgabe des Gesetzes. Im Falle einer übernommenen Garantie haften wir nach Maßgabe etwaiger Garantiebestimmungen. 2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlicher Vertragspflicht und zwar beschränkt auf den Ersatz des vertragstypischen und vorhersehbaren Schadens. Eine solche wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertraut und vertrauen darf und deren Verletzung das Erreichen des Vertragszwecks gefährdet. In allen übrigen Fällen der einfachen Fahrlässigkeit ist unsere Haftung ausgeschlossen. 3. Schadensersatzansprüche, die nach BGB/HGB verschuldensabhängig sind, bestehen nicht, wenn wir die Pflichtverletzung nicht zu vertreten haben. 4. Ansprüche des Bestellers wegen Mängeln bei gelieferter Ware, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet werden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, verjähren gemäß der gesetzlichen Vorschriften; alle übrigen Ansprüche des Bestellers wegen Mängeln verjähren in 12 Monaten ab Gefahrübergang. Alle sonstigen Ansprüche verjähren nach 12 Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Abweichend von den Sätzen 1 und 2 dieser Ziffer XII.4 gelten (1) im Falle unserer Haftung wegen Übernahme einer Garantie die Garantiebestimmungen und (2) bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie bei Schadensersatzansprüchen nach dem H a n s W e g m ü l l e r G m b H, i n d e r A u 8, D E S i n s h e i m S e i t e 6 7
7 Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung von Pflichten die gesetzlichen Vorschriften. XIII. Verbindlichkeit des Vertrages, Gerichtsstand und Recht 1. Die Unwirksamkeit einzelner vertraglicher Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Besteller und Lieferer verpflichten sich, den mit einer unwirksamen Klausel erstrebten wirtschaftlichen Erfolg auf andere rechtlich zulässige Weise möglichst weitgehend zu sichern. 2. Gerichtsstand für alle Rechte und Pflichten, auch aus Wechsel und Scheck, ist Heilbronn/Neckar, soweit die Besteller Vollkaufleute oder juristische Personen des öffentlichen Rechts sind. Das gleiche gilt für solche Besteller, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben. Wir sind in allen Fällen jedoch auch berechtigt, nach unserer Wahl gerichtlich am Sitz des Bestellers vorzugehen. 3. Auf die Vertragsbeziehungen mit dem Besteller ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. XIV. Datenspeicherung Der Besteller ist damit einverstanden, dass seine Daten von uns gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies zur ordnungsgemäßen Abwicklung der vertraglichen Beziehungen erforderlich ist. Die Datenspeicherung erfolgt im Sinne der relevanten datenschutzrechtlichen Normen. H a n s W e g m ü l l e r G m b H, i n d e r A u 8, D E S i n s h e i m S e i t e 7 7
Allgemeine Verkaufsbedingungen
Allgemeine Verkaufsbedingungen der, Wallbrunnstraße 24, 79539 Lörrach zur Verwendung gegenüber Unternehmern Stand April 2017 1. Geltungsbereich 1.1 Für alle - auch zukünftigen - Lieferungen und Leistungen
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen Für alle - auch zukünftigen - Lieferungen und Leistungen (nachfolgend nur als Lieferungen bezeichnet) gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, soweit
Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen der Rheinfelden Semis GmbH & Co. KG
Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen der Rheinfelden Semis GmbH & Co. KG (Stand: 01.10.2008) 1. Geltungsbereich Für alle - auch zukünftigen - Lieferungen und Leistungen (nachfolgend nur als Lieferungen
Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen
Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen 1 Geltungsbereich (1) Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen der WODE GmbH, nachfolgend Verkäufer genannt und dem Käufer abgeschlossenen
Allgemeine Geschäftsbedingungen. der CAT Clean Air Technology GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen der CAT Clean Air Technology GmbH A. Allgemeine Geschäftsbedingungen für alle Vertragsarten 1. Preisstellung Alle Preise verstehen sich stets netto zuzüglich Umsatzsteuer
Allgemeine Geschäftsbedingungen Verkauf
Allgemeine Geschäftsbedingungen Verkauf 1 Geltungsbereich 1. Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers
(1) Alle Angebote, Kaufverträge, Lieferungen und Dienstleistungen aufgrund von
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Allgemeines, Kundenkreis (1) Alle Angebote, Kaufverträge, Lieferungen und Dienstleistungen aufgrund von Bestellungen, welche nicht über unseren Online-Shop abgewickelt
Allgemeine Geschäftsbedingungen gültig ab
Allgemeine Geschäftsbedingungen gültig ab 02.04.2013 I. Geltungsbereich 1.1. Für alle Vertragsverhältnisse aus Lieferungen und Leistungen der Firma EM-Systeme GmbH gelten ausschließlich die nachstehenden
Allgemeine Geschäftsbedingungen Heizöl- und Diesellieferungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Heizöl- und Diesellieferungen I. ALLGEMEINES Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Kunden. Ergänzende und diese AGB abändernde Vereinbarungen gehen
V. (ZDK) Stand: 05/2008. I. Zahlung
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf neuer und gebrauchter Fahrzeugteile Unverbindliche Empfehlung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V. (ZDK) Stand: 01/2002 Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB s. Allgemeine Geschäftsbedingungen zur ausschließlichen Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Übernehmer. 1. Geltungsbereich...
Allgemeine Geschäftsbedingungen zur ausschließlichen Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Übernehmer Inhaltsverzeichnis 1. Geltungsbereich... 2 2. Auftragserteilung... 2 3. Gewährleistung und Nachbesserung...
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. EDINSA GmbH, St. Leon-Rot
Fassung vom März 2011 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. EDINSA GmbH, St. Leon-Rot I. Geltungsbereich 1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge im kaufmännischen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Geltungsbereich a) Diese Verkaufsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen, ausschließlich, soweit die Vertragspartner nichts Abweichendes schriftlich vereinbart
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der. Ingenia Dienstleistung Beratung Management GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Ingenia Dienstleistung Beratung Management GmbH 1 Geltungsbereich Vertragsgegenstand (1) Unsere AGB gelten für Lieferung von beweglichen Sachen nach Maßgabe des
2.4 Für Lieferungen von NE-Metallen gelten die Usancen des Metallhandels; hrsg. vom VDM e.v. in der jeweils gültigen Fassung
. Allgemeines Geltungsbereich 1.1 Unsere Verkaufs- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufs- und Zahlungsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden
Allgemeine Geschäftsbedingungen Hayer Metalltechnik GmbH
1. Geltungsbereich a. Diese Verkaufsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen, ausschließlich, soweit die Vertragspartner nichts Abweichendes schriftlich vereinbart haben. Abweichungen sind
Stand: 06/2016. I. Zahlung
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf neuer und gebrauchter Fahrzeugteile Unverbindliche Empfehlung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V. (ZDK) -Teileverkaufsbedingungen-
Allgemeine Geschäftsbedingungen der MR SecurityPartner GmbH & Co. KG
Allgemeine Geschäftsbedingungen der MR SecurityPartner GmbH & Co. KG 1. Präambel und Geltungsbereich Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem
Allgemeine Einkaufsbedingungen der Gräff GmbH, Troisdorf, Bonner Str. 54
1 Allgemeine Einkaufsbedingungen der Gräff GmbH, Troisdorf, Bonner Str. 54 1. Allgemeines und Geltungsbereich 1.1 Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich und für den gesamten Geschäftsverkehr
Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen 1 Geltungsbereich 1. Diese allgemeinen Bedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des
Dankwardt. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen. Aerosols Liquids. Processing Filling Packaging Full-Service
Dankwardt Aerosols Liquids Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen Processing Filling Packaging Full-Service 1. Geltungsbereich und Wirksamkeit der AGB 1.1. Für alle unsere Angebote gelten ausschließlich
1. Unsere Angebote sind freibleibend. Mündliche und fernmündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
Lieferungen an Unternehmen i.s.d. 14 BGB erfolgen ausschließlich zu unseren nachfolgenden Bedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht ausdrücklich nochmals
2. Bis zur Annahme bzw. Erteilung einer Auftragsbestätigung sind die Angebote von TERLATEC ENGINEERING GmbH freibleibend.
Allgemeine Geschäftsbedingungen I. Allgemeine Bestimmungen Die Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen
Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen I. Allgemeines 1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Fahnen Zintl (im folgenden Verkäufer ) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser
Allgemeine Geschäftsbedingungen der GiS Gesellschaft für Informatik und Steuerungstechnik mbh
Allgemeine Geschäftsbedingungen der GiS Gesellschaft für Informatik und Steuerungstechnik mbh GiS Gesellschaft für Informatik und Steuerungstechnik mbh Höllochstrasse 1 D-73252 Lenningen Tel. +49 (0)7026
2 Rügepflicht des Auftraggebers, Kostentragung bei unberechtigter Mängelrüge
Allgemeine Geschäftsbedingungen Rohr-Service-Kunz GmbH 1 Sorgfaltspflichten des Auftraggebers (1) Für die Arbeit notwendige Zugänge zum Rohrnetz, insbesondere Revisionsschächte, Verschlüsse, Sanitärobjekte
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Gütermann GmbH, Gutach-Breisgau
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Gütermann GmbH, Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Geschäftskunden (b2b). Sie gelten nicht gegenüber Verbrauchern (b2c). Die nachstehenden
Wie man mit einem Vertrag mit einem großen Unternehmen Geld verdient
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Grindaix GmbH 1 Allgemeines, Geltungsbereich 1. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für all unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Haisch + Straub GmbH, Reutlinger Straße 7, Göppingen:
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Haisch + Straub GmbH, Reutlinger Straße 7, 73037 Göppingen: I.) Geltung der Verkaufs- / Liefer- und Zahlungsbedingungen All unsere Lieferungen erfolgen auf der
Konferenz Katalog im Hause Continental Schwalbach
Konferenz Katalog im Hause Continental Schwalbach Sehr geehrte Gäste, Gordon Schüppel Betriebsleiter Benjamin Weiss Küchenleiter Telefon: 06196 / 87 2372 Fax: 06196 / 87 2377 E-Mail: 97100108@aramark.de
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der TECNOLUMEN GmbH & Co. KG Lötzener Straße 2 4, Bremen
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der TECNOLUMEN GmbH & Co. KG Lötzener Straße 2 4, 28207 Bremen I. Geltungsbereich Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle
3. Der Besteller ist an eine Bestellung auf die Dauer von zwei Wochen ab Eingang der Bestellung bei uns gebunden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen I. Allgemeines 1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten, soweit nicht schriftlich Abweichendes vereinbart wird. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers
Allgemeine Geschäftsbedingungen der BV Anlagenbau GmbH (Stand: 10/2016)
Allgemeine Geschäftsbedingungen der BV Anlagenbau GmbH (Stand: 10/2016) 1 Geltungsbereich und Anwendung Diese Geschäftsbedingungen gelten für Lieferungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschlands gegenüber
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für den ThermoGenius TM Wärmetauscher für Unternehmer (Stand November 2018) der
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für den ThermoGenius TM Wärmetauscher für Unternehmer (Stand November 2018) der ElringKlinger Kunststofftechnik GmbH Etzelstraße 10 74321 Bietigheim-Bissingen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Geltungsbereich (1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen der nitschmahler&friends GmbH (nachfolgend nitschmahler&friends
ALLGEMEINE LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN DER DREI BOND GMBH
ALLGEMEINE LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN DER DREI BOND GMBH 1. Geltungsbereich Für alle Rechtsgeschäfte mit dem Besteller gelten ausschließlich diese Allgemeinen Lieferund Zahlungsbedingungen (nachfolgend
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Car Management Arat (CMA)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Car Management Arat (CMA) 1. Geltungsbereich 1.1 Die Leistungen der CMA werden ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Endkunden (B2C)
tom logisch exploring the world in a better way UG (haftungsbeschränkt) rodelberg 47 14532 kleinmachnow germany phone: +49 33203 71501 fax: +49 33203 71504 web: www.tomlogisch.com mail: info@tomlogisch.com
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER LANNEWEHR & THOMSEN GMBH & Co. KG, SCHWACHHAUSER HEERSTRASSE 339, BREMEN
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER LANNEWEHR & THOMSEN GMBH & Co. KG, SCHWACHHAUSER HEERSTRASSE 339, 28211 BREMEN 1 ASIgemeines; Geltungsbereich (1) Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen. 1. Vertragspartner, Geltungsbereich, Allgemeines
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen 1. Vertragspartner, Geltungsbereich, Allgemeines 1.1 Vertragspartner des Kunden ist die Gebrüder Fabian GmbH ( Gebrüder Fabian ), eingetragen im Handelsregister
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Biella-Falken GmbH
1 Geltung Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Biella-Falken GmbH 1. Unsere Lieferungen von Papier-, Büro- und Schreibwarenartikeln (nachfolgend "Ware") an unsere Kunden ("Käufer") erfolgen ausschließlich
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen Technische Textilien Lörrach GmbH & Co. KG
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen Technische Textilien Lörrach GmbH & Co. KG Stand: August 2006 1 Geltungsbereich Für alle auch zukünftigen Lieferungen und Leistungen (nachfolgend nur als Lieferungen
Wilhelm Bauer Industriehartchrom Präzisions-Rundschleifen
Allgemeine Lieferbedingungen 1 Geltung der Bedingungen Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen DNT GmbH 1. Allgemeines 1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen, Angebote oder sonstige rechtsgeschäftlichen Erklärungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Partyservice Friedrich von Schiller für gastronomische Leistungen / Catering (Stand Juli 2011)
Allgemeine Geschäftsbedingungen Partyservice Friedrich von Schiller für gastronomische Leistungen / Catering (Stand Juli 2011) 1 Geltung der Bedingungen 1.1 Die Leistungen und Angebote von Partyservice
ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN 1 Geltungsbereich, Salvatorische Klausel 1. Unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragsschließenden. Abweichende Vereinbarungen
1 Geltungsbereich. 3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von 14 Abs. 1 BGB.
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Herrn Torsten Däbler 1 Geltungsbereich Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen geltend ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen
Allgemeine Verkaufsbedingungen der Firma 4B-EURO-ASIA Industrial Services, Inh. Dipl. Ing. Bernhard Bette. 1 Geltung dieser AGB
Allgemeine Verkaufsbedingungen der Firma 4B-EURO-ASIA Industrial Services, Inh. Dipl. Ing. Bernhard Bette 1 Geltung dieser AGB (1) Diese Verkaufsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche und daher auch künftigen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Ditcon GmbH
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Ditcon GmbH Stand: 2017 1 Allgemeines 1.1 Die nachfolgenden Bedingungen haben Gültigkeit für alle unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen und werden Inhalt
I. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN zum Gebrauchtwagenverkauf der KFZ Fachwerkstatt Siegfried Geldner I. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers 1. Der Käufer ist an die Bestellung
Maschinenbau GmbH Konstruktion Fertigung. Blatt 1 von 4 Erstellt
Blatt 1 von 4 Erstellt 04.04. 2010 Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Vertragsparteien 1.1 rosas bedeutet oder solchen Personen, deren sich rosas zur Erfüllung ihrer Vertragspflichten gegenüber
Allgemeine Verkaufsbedingungen. der. R&D Kaffee GmbH Ludwig-Landmann-Straße 322, Frankfurt a. M., Deutschland, (nachfolgend auch R&D Kaffee )
Allgemeine Verkaufsbedingungen der R&D Kaffee GmbH Ludwig-Landmann-Straße 322, 60487 Frankfurt a. M., Deutschland, (nachfolgend auch R&D Kaffee ) 1. Geltungsbereich 1.1. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen
I. Geltungsbereich. II. Angebot und Vertragsschluss
ALLGEMEINE VERKAUFS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN I. Geltungsbereich 1. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen dem Käufer und uns geschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren.
Allgemeine Verkaufsbedingungen für die Limes Logistik GmbH & Co. KG
Allgemeine Verkaufsbedingungen für die Limes Logistik GmbH & Co. KG 1 Allgemeines (1) Unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht
Verkaufs- und Lieferungsbedingungen (Version: März 2018)
Verkaufs- und Lieferungsbedingungen (Version: März 2018) 1. Geltungsbereich 1.1 Für alle auch zukünftigen Lieferungen der in Ziff. 1.2 genannten Gesellschaften von fischer (nachfolgend als fischer oder
Allgemeine Verkaufsbedingungen. 1 Allgemeines Geltungsbereich
Allgemeine Verkaufsbedingungen 1 Allgemeines Geltungsbereich (1) Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden
ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN der COOLIKE Regnery GmbH, Lilienthalstraße 2-4, Bensheim. 1 Allgemeines - Geltungsbereich
Stand 01. April 2010 ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN der COOLIKE Regnery GmbH, Lilienthalstraße 2-4, 64625 Bensheim 1 Allgemeines - Geltungsbereich 1) Die Verkaufsbedingungen von COOLIKE gelten ausschließlich;
in speicherbarer und ausdruckbarer Fassung kostenlos abgerufen werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Online-Shop der Firma das foto forum, Inhaber Karl-Heinz Schmitt (Stand:01.2.2017) Geltungsbereich Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma das foto
Verkaufs- und Lieferbedingungen. KMK Metallwerke GmbH
Verkaufs- und Lieferbedingungen KMK Metallwerke GmbH 1. Allgemeines 1.1. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend: Verkaufsbedingungen ) gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (ONLINE-SHOP B2B) 1 Geltungsbereich und Anbieter
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (ONLINE-SHOP B2B) 1 Geltungsbereich und Anbieter (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen, die Sie bei dem Online-Shop der Muster GmbH Musterstraße
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf neuer und gebrauchter Kraftfahrzeuge. Hollmann International GmbH & Co. KG. Stand Februar 2016
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf neuer und gebrauchter Kraftfahrzeuge Hollmann International GmbH & Co. KG Stand Februar 2016 I. Vertragsabschluss! Übertragung von Rechten und Pflichten
(1) Unsere Lieferpflicht steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung.
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen 1. Allgemeines und Geltungsbereich (1) Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden (nachfolgend: Käufer ). Die
Liefer- und Zahlungsbedingungen der Schübeler Technologies GmbH
Liefer- und Zahlungsbedingungen der Schübeler Technologies GmbH I. Geltungsbereich 1. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich für alle zwischen dem Käufer und uns geschlossenen Verträge
Mietbedingungen für Baustellen- und Verkehrsabsicherungsgeräte der Firma Sauer GmbH & Co. KG Kirschbüchel 5, Straßenhaus
Mietbedingungen für Baustellen- und Verkehrsabsicherungsgeräte der Firma Sauer GmbH & Co. KG Kirschbüchel 5, 56587 Straßenhaus I. Geltung der Bedingungen Unsere Mietbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende
AGB Drucker Support Wohlgemuth
AGB Drucker Support Wohlgemuth Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen Steffi Wohlgemuth - Drucker Support Wohlgemuth 1. Geltung der Bedingungen Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen durch
Allgemeine Lieferungsbedingungen
Kaufmann Zerspanungstechnik November 2008 Allgemeine Lieferungsbedingungen 1. Geltungsbereich 1.1 Diese Allgemeinen Lieferbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, nicht aber gegenüber Verbrauchern.
FORTSCHRITT AUS TRADITION. Allgemeine Lieferbedingungen
FORTSCHRITT AUS TRADITION Allgemeine Lieferbedingungen VERSION MÄRZ 2014 I. Allgemeine Regelungen 1. Alle unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage der hier beschriebenen
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen 1 Allgemein, Geltungsbereich (1) Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden
Allgemeine Exportbedingungen der Firma egeplast international GmbH
Allgemeine Exportbedingungen der Firma 1. Geltung der Bedingungen 1.1 Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen,
AGB - VERKAUFSBEDINGUNGEN FÜR GESCHÄFTSKUNDEN (UNTERNEHMER)
AGB - VERKAUFSBEDINGUNGEN FÜR GESCHÄFTSKUNDEN (UNTERNEHMER) Eisele Pneumatics GmbH & Co. KG, Waiblingen 1 Allgemeines (1) Diese Verkaufsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Eisele Pneumatics GmbH
AGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen ZK Sondermaschinen, Pfählerweg 3, Westerheim
AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen ZK Sondermaschinen, Pfählerweg 3, 72589 Westerheim 1 Geltungsbereich 1. Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Weiss Mobiltechnik GmbH Weiss Mobiltechnik GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Weiss Mobiltechnik GmbH Weiss Mobiltechnik GmbH 1 Geltungsbereich Unsere nachfolgenden Bedingungen gelten für alle zwischen uns und dem Auftraggeber abgeschlossenen
Allgemeine Verkaufsbedingungen
Allgemeine Verkaufsbedingungen 1 Allgemeines, Geltungsbereich (1) Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden
ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN DER CAESAR & LORETZ GMBH
ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN DER CAESAR & LORETZ GMBH 1 Allgemeines - Geltungsbereich (1) Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Korff AG, Niedermattstrasse 35, CH-4538 Oberbipp
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Korff AG, Niedermattstrasse 35, CH-4538 Oberbipp 1. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen 1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle einseitigen
Allgemeine Verkaufsbedingungen
Allgemeine Verkaufsbedingungen 1 Geltungsbereich 1. Diese allgemeinen Bedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers werden ohne
SNR ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN
SNR Walzlager September 2008 SNR ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN Nach deutschem Recht. I - Allgemeines Geltungsbereich 1- Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren
1. Allgemeines. 2. Angebot und Abschluss
ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN 1. Allgemeines Unseren Angeboten, Lieferungen und allen Vereinbarungen mit uns liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde. Sie gelten durch Auftragserteilung
NTEC. Schul terschraube ISO September 201 5
NTEC 10601 Schul terschraube ISO 7379 September 201 5 Mit dieser Preisliste werden alle vorhergehenden Versionen ungültig. Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, die Sie auf www.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER FIRMA TRIBOTOOL GMBH KORNKAMP 32, 22926/AHRENSBURG, GERMANY.
Seite 1/5 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER FIRMA TRIBOTOOL GMBH KORNKAMP 32, 22926/AHRENSBURG,. PRÄAMBEL: Gegenstand des Unternehmens ist die technische Beratung und
AGB (nur für den Fachhandel)
AGB (nur für den Fachhandel) Wichtiger Hinweis: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht, wenn der Kunde privater Verbraucher ist, und unsere Lieferungen/ Leistungen weder seiner gewerblichen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Rudolf Schuy GmbH & Co. KG Rudolf-Schuy-Strasse 5 65549 Limburg Fassung für Unternehmer 1 Geltung der Bedingungen (1) Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen 1 Allgemeines/Geltungsbereich 1. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende
Allgemeine Geschäftsbedingungen. 2 Auftragserteilung und Leistung
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Wirkungsbereich Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit unseren Kunden, im Folgenden als "Klienten" bezeichnet. Die
Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern
Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern 1. Geltungsbereich Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen
DICO Möbel GmbH ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN. DICO Möbel GmbH Steller Strasse Delmenhorst Germany
DICO Möbel GmbH ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DICO Möbel GmbH Steller Strasse 26 27755 Delmenhorst Germany verkauf@dico-moebel.de I. Allgemeines a) Diese Bedingungen gelten für alle, auch die zukünftigen
Allgemeine Geschäftsbedingungen im Geschäftsverkehr mit Unternehmern im Sinne des 14 BGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen im Geschäftsverkehr mit Unternehmern im Sinne des 14 BGB 1. Geltungsbereich dieser AGB Für alle Bestellungen, Lieferungen und Leistungen von Herrn Klaus Richter, Friedrichvon-Schiller-Straße
Allgemeine Geschäftsbedingungen: AGB - Verkaufs- Liefer-, Zahlungsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen: AGB - Verkaufs- Liefer-, Zahlungsbedingungen 1. Allgemeines, Geltungsbereich Alle Lieferungen erfolgen nur zu nachstehenden Bedingungen; entgegenstehende oder von unseren
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 1 Allgemeines. 2 Angebote - Angebotsunterlagen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 1 Allgemeines 1.1 Die nachfolgend aufgeführten Bedingungen haben Gültigkeit für alle unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen, Kaufverträge und Leistungen sowie auch
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Teilnehmers erkennen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma ALGE TIMING GmbH Rotkreuzstraße 39, A-6890 Lustenau
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma ALGE TIMING GmbH Rotkreuzstraße 39, A-6890 Lustenau 1 Allgemeines Geltungsbereich (1) Unsere nachstehenden allgemeinen Liefer- und Einkaufsbedingungen (AGB)
Gipsformen-Katalog 06/2017
Gipsformen-Katalog 06/2017 Carl Jäger Tonindustriebedarf GmbH In den Erlen 4 D- 56269 Hilgert Telefon: +49 2624 94169 0 Telefax: +49 2624 94169 29 info@carl-jaeger.de Seite 1 Juni 2017 Seite 2 Juni 2017
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Veliberg GmbH, Im Mediapark 5, Köln für den Geschäftsverkehr mit Unternehmen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Veliberg GmbH, Im Mediapark 5, 50670 Köln für den Geschäftsverkehr mit Unternehmen 1 Geltung der Bedingungen 1. Die Herstellung, Lieferungen, Leistungen und Angebote
Verkaufs-, Lieferungs-und Zahlungsbedingungen
Verkaufs-, Lieferungs-und Zahlungsbedingungen 1. Geltungsbereich Für alle Bestellungen über unseren Online-Shop gelten die nachfolgenden AGB. 2. Vertragspartner, Vertragsschluss Der Kaufvertrag kommt zustande