Humanistisches Greifenstein Gymnasium Thum
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- Harry Giese
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1 Humanistisches Greifenstein Gymnasium Thum Hausordnung Grundlagen der Hausordnung a) Schulgesetz b) Schulordnung Gymnasien c) GUV (Gemeindeunfallversicherung) Oberster Grundsatz für alle Schüler (9-12): Versicherungsschutz besteht nur im Aufsichtsbereich der Schule bzw. auf Schul- und Unterrichtsweg während eines Schultages bzw. einer Schulveranstaltung (Genehmigung). Nichtbeachtung dieses Grundsatzes führt zum Erlöschen des Versicherungsschutzes. 1. Geltungsbereich Unsere Hausordnung regelt das Zusammenleben und Arbeiten von Schülern, Lehrern und technischem Personal im Schulbereich. Sie gilt vom Betreten des Schulgebäudes bzw. Schulgeländes bis zum Verlassen (gilt auch für Sporthalle und Stadion!). Jeder achtet auf die Einhaltung der Hausordnung, um eine optimale Lern- und Arbeitsatmosphäre für alle zu garantieren. Schulbereich / Aufsichtsbereich der Schule a) Zum Schulbereich gehören: - Schulgebäude - Schulhof - Schulanlagen bis zum Fußweg, nicht die Straßen! - Sporthalle, Stadion, Hartplatz b) Auf dem Schulhof ist das Abstellen von Fahrrädern in den dafür vorgesehenen Fahrradständern erlaubt. 1
2 2. Unterrichtszeiten Beginn Ende Frühbetreuung 6.50 Uhr 7.15 Uhr 1. Unterrichtsstunde 7.30 Uhr 8.15 Uhr 2. Unterrichtsstunde 8.25 Uhr 9.10 Uhr Hof- und Frühstückspause 9.10 Uhr 9.40 Uhr 9.25 Uhr Wechsel (Klassen zuerst Frühstück, dann Hofpause Klassen 7, 8, zuerst Hofpause, dann Frühstück) ab Klassenstufe 7 - Hofpause freigestellt, aber alle Schüler der Sek. I nehmen an der Frühstückspause teil. 3./4. Unterrichtsstunde 9.40 Uhr Uhr 5. Unterrichtsstunde Uhr Uhr Mittagspause Uhr Uhr Klassen Unterrichtsstunde Uhr Uhr Klassen Unterrichtsstunde Uhr Uhr Klassen Mittagspause Uhr Uhr Klassen ab Uhr Klasse Unterrichtsstunde Uhr Uhr 8. Unterrichtsstunde Uhr Uhr 7. / 8. Unterrichtsstunde Uhr Uhr Klasse 12 (möglich) 3. Verhalten im Unterricht, während der Pausen und Freistunden Nicht nur im Bereich der Schule pflegen wir höfliche und zuvorkommende Umgangsformen. Das Grüßen Erwachsener ist selbstverständlich. Die Garderoben befinden sich für alle Schüler im Erdgeschoss. Das Betreten der Unterrichtsräume mit Straßenschuhen ist untersagt. a) Unterricht - Mit dem Vorklingeln (2 Min. vor Beginn des Unterrichts) begeben sich alle Schüler an ihre Plätze im jeweiligen Unterrichtsraum. - Mit dem Hauptklingeln beginnt der Unterricht. Erscheint der Lehrer nicht bis 5 Minuten nach dem Klingelzeichen, meldet dies der Klassensprecher der Schulleitung. Die anderen Schüler verlassen das Klassenzimmer nicht. Nach der 5. Unterrichtsstunde, Uhr, bis zur 7. Unterrichtsstunde, Uhr, klingelt es im Hause nicht. 2
3 Achtung! Handy, Gameboy, MP3 Player oder Ähnliches sind während der gesamten Unterrichtszeit abgeschaltet und befinden sich im Ranzen. Die Schule übernimmt keine Haftung für den Verlust dieser Geräte. Bei Zuwiderhandlungen wird das Gerät vom Fachlehrer eingezogen, die Eltern holen es bei der Schulleitung ab. Verhalten im Klassenzimmer Jede Klasse achtet auf Ruhe und Ordnung auch in den Pausen und Freistunden. Das Sitzen auf Fensterbänken und Heizkörpern ist nicht gestattet! Während der Pausen bleiben die Fenster geschlossen bzw. gekippt, ebenfalls in Freistunden, wenn keine Aufsicht anwesend ist. Das Kaugummikauen ist während des Unterrichts untersagt. Bei Verunreinigung der Bänke werden die betreffenden Schüler zu Reinigungsarbeiten herangezogen. Ordnungsdienst Tafel sauber abwischen, Schwamm reinigen, Müll (z.b. Papier) beseitigen und auf Mülltrennung achten! Auf Ordnung und Sauberkeit bei Verlassen des Zimmers achten und die Mitschüler auf das Aufstuhlen nach der letzten Unterrichtsstunde hinweisen! Verhalten im Speiseraum Im Speiseraum wird eine angemessene Lautstärke eingehalten, Jacken werden beim Essen ausgezogen, Mützen abgesetzt. Es wird erst aufgestanden, wenn alle am Tisch mit dem Essen fertig sind, erst danach wischt der Tischdienst den Tisch ab. Nach dem Essen die Stühle reinstellen! Die Toiletten werden vor oder nach dem Essen aufgesucht. Das Kartenspielen am Esstisch ist untersagt. b) Pausen / Hofpausen Bei Klassenzimmerwechsel betreten die Schüler erst den Raum, wenn die vorhergehende Klasse das Zimmer ordentlich verlassen hat. Da die großen Pausen im besonderen Maße einer aktiven, individuellen Erholung dienen, gehen bei entsprechendem Wetter alle Schüler der Klassen 5-6 in die Schulanlagen, den Schülern ab Klassenstufe 7 wird dies empfohlen. Das Verlassen des Schulgeländes ist nicht gestattet. Sonderregelung Chemie - Kabinett Erst der Fachlehrer erteilt die Erlaubnis zum Betreten des Chemiezimmers! Sonderregelung Sporthalle / Stadion Die Schüler gehen zügig auf dem kürzesten Weg zur Sporthalle / Stadion bzw. Schule. Das Betreten der Sporthalle / Stadion ist nur in Anwesenheit eines Sportlehrers erlaubt. Vom Betreten bis zum Verlassen der Sporthalle / Stadion durch die Schüler besteht die Aufsichtspflicht durch den in dieser Zeit unterrichtenden Sportlehrer. 3
4 c) Aufenthalt vor und nach dem Unterricht und während der Freistunden - Mit Betreten bis zum Verlassen der Schule nach der letzten Unterrichtsstunde unterstehen die Schüler der Aufsicht der Schule (Versicherungsschutz). Außerhalb des Schulbereiches besteht kein Versicherungsschutz (Ausnahmen: Unterrichtsweg Schule - Turnhalle - Schule) Den Schülern der Sekundarstufe II ist es erlaubt, während der Mittagspause das Schulgelände zum Zwecke der Essenseinnahme zu verlassen, dies wird außerhalb des Schulgeländes verzehrt. Ansonsten wird Mittagessen nur im Speiseraum eingenommen. Während der Freistunde wird das Schulgelände nicht verlassen. - Die Schüler können sich von 6.50 Uhr bis 7.15 Uhr im Schulklub (Zi 4) aufhalten. Nach dem Klingelzeichen, 7.15 Uhr, gehen die Schüler in die Zimmer (gilt auch für Sporthalle/ Stadion), nachdem sie in den Garderoben die Schuhe gewechselt und Jacken abgelegt haben. Sie haben den Anweisungen des Personals unbedingt Folge zu leisten. Ranzen können direkt vor dem Schulklub ordentlich in Regale abgestellt werden. Jeder Schüler meldet sich beim Verlassen des Schulklubs ab! - In den Pausenräumen und in den Sanitäranlagen ist auf Ordnung und Sauberkeit zu achten! 4. Sicherheits- und Ordnungsmaßnahmen a) Beschmutzt, beschädigt oder zerstört ein Schüler mutwillig Schulmobilar, Wände o.ä. bzw. Schulanlagen, Schulhof (gilt auch für Sporthalle / Stadion), so kommt er für den entstandenen Schaden finanziell auf und wird (nach Einzelprüfung) zu Säuberungsarbeiten herangezogen. Dies gilt besonders auch für Verunreinigungen durch Kaugummi. b) Gemäß Verhaltenskodex gilt folgendes: Das Konsumieren von Alkohol und andere Drogen u.ä. ist strengstens untersagt. Es wird weiterhin verboten, dass Schüler Symbole der Gewaltverherrlichung (z.b. an Kleidung) tragen. c) Bei Nichteinhaltung der Hausordnung oder des Verhaltenskodex muss ein Schüler mit Erziehungsoder Ordnungsmaßnahmen rechnen. 1. Verwarnung durch den Klassenleiter 2. Verweis durch den Klassenleiter 3. Verweis durch den Schulleiter 4. Ausschluss von einzelnen Schulveranstaltungen 5. Versetzung in Parallelklasse (Befristung möglich) 6. In Härtefällen muss ein Schüler mit dem Ausschluss aus der Schule rechnen. Je nach Schwere der Verletzung werden Ordnungsmaßnahmen eingeleitet. 4
5 5. Verhalten bei Katastrophenalarm / Rauchmelder Im Falle einer drohenden Gefahr ertönt ein dreimaliges, jeweils lang anhaltendes Warnsignal bzw. ein sechsmaliges Klingelzeichen. Das bedeutet: a) Sofortiges, zügiges Verlassen des Klassenzimmers - nichts wird mitgenommen! b) Achtet auf geschlossene Fenster, Licht ausschalten! c) Der Lehrer verlässt als letzte Person das Zimmer (Schüleranwesenheit ist zu prüfen!) Klassenbuch mitnehmen! Ziel ist der Aufstellungsort Schulanlagen. d) Genutzt wird der Fluchtweg in Richtung Schulanlagen über Aufgang A. Die Schüler, die sich in den Zimmern 5, 14, 15, 16, 17, 24, 25, 26, 27, 34, 35, 36 und 37 aufhalten, nutzen den neuen Treppenaufgang, verlassen die Schule über den Hof und begeben sich außen in die Schulanlagen. e) Aufstellungsplan: Orientierung Haus des Gastes Klasse 7 a / b, Klasse 8 a / b Klasse 6 a / b Blumen- Klasse 9 rondell Klasse 12 Klasse 5 a / b Eingang HGGT f) Die Lehrer / Aufsicht erstatten der Schulleitung Meldung und warten auf weitere Anweisungen. 6. Allgemeine Regeln Entschuldigungen, Unfälle a) Bei Krankheit eines Schülers muss innerhalb von 3 Tagen dem Klassenleiter eine schriftliche Entschuldigung der Eltern übergeben werden. Am 1. Krankheitstag ist bis 8.30 Uhr die Schule über das Fehlen des Kindes zu informieren (telefonisch über Sekretariat). Das Fehlen bei Klausuren wird nur mit ärztlichem Attest entschuldigt. b) Bei Unwohlsein von Schülern steht eine Liege im Arztzimmer zur Verfügung (Meldung im Sekretariat) c) Bei einem Unfall während des Unterrichts oder auf dem Schulweg muss innerhalb von 3 Tagen eine Unfallanzeige im Sekretariat erfolgen, sofern ein Arzt aufgesucht wird. 7. Inkrafttreten Die Hausordnung tritt mit Wirkung vom in Kraft. U. Bauer Schulleiterin 5
6 Hitze- und Schlechtwettervariante (Nachtrag zur Hausordnung) 3. / 4. Stunde gekürzt (ab 5. Stunde Unterrichtszeit 30 min.) 3. / 4. Stunde 9.40 Uhr Uhr 5. Stunde Uhr Uhr Mittagspause: Uhr Uhr (Kl ) 6. Stunde Uhr Uhr (Kl ) 6. Stunde: Uhr Uhr (Kl. 7 12) Mittagspause: Uhr Uhr (Kl. 7-12) 7. Stunde Uhr Uhr (Kl ) 7. Stunde: Uhr Uhr (Kl. 7 12) 8. Stunde Uhr Uhr 9. Stunde Uhr Uhr 6
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