Botschaft zur 8. Sitzung des Generalrates Düdingen vom 18. Juni 2018, 19:30 Uhr Begegnungszentrum, Horiastrasse 1, Düdinger-Saal, 1.

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1 Botschaft zur 8. Sitzung des Generalrates Düdingen vom 18. Juni 2018, 19:30 Uhr Begegnungszentrum, Horiastrasse 1, Düdinger-Saal, 1. Stock

2 Traktandenliste: Sitzungseröffnung Traktandenliste Präsenzliste Mitteilungen aus dem Büro des GnR Mitteilungen aus dem Gemeinderat 1. Protokoll der Generalratssitzung vom 23. April Gemeindereglement über die ausserschulische Betreuung ASB mit Anhang 1 "Gebühren und Maximaltarife"; Anpassung und Genehmigung 3. Bushaltestelle mit Querungshilfe Camping Schiffenen; Kreditbegehren 4. Ersatzbeschaffung Mehrzweck-Geräteträger für die Liegenschaften; Kreditbegehren 5. Informationen des Gemeinderates zur Halbzeit der Legislaturperiode Parlamentarische Vorstösse Anträge, Motionen, Postulate 7. Verschiedenes/Allfälliges 2

3 Traktandum 1: Protokoll der Generalratssitzung vom 23. April 2018 Auszug aus dem Protokoll Teilnehmende Generalräte: Vorsitz: Protokoll: 44 Generalräte Michael Zurkinden, Generalratspräsident Eliane Waeber, Sekretärin des Generalrates Es wurden folgende Beschlüsse gefasst: Genehmigt einstimmig das Protokoll der Generalratssitzung vom 11. Dezember Verabschiedet die Jahresrechnung 2017, welche mit einem Einnahmenüberschuss in der Laufenden Rechnung 2017 von CHF Mio. abschliesst. Der Gewinnverteilung für eine Wertberichtigung auf dem Heimwesen Heitiwil von TCHF 589, der Vornahme von ausserordentlichen Abschreibungen von CHF Mio. sowie der Zuweisung an das Eigenkapital von CHF Mio. wird einstimmig zugestimmt. Ebenfalls genehmigt wird die Investitionsrechnung 2017 mit einer Zunahme der Nettoinvestitionen von CHF Mio.. Genehmigt mit 44 JA-Stimmen ohne Gegenstimme die nicht budgetierten zusätzlichen Ausgaben in der Höhe von CHF für die Erstellung der Analyse der Gemeindeorganisation auf Gemeinderats- (strategisch) und Verwaltungsebene (operativ). Wählt Franz Schneider (FDP) als Präsident sowie André Schneuwly (Freie Wähler Düdingen) als Vizepräsident für das Geschäftsjahr 2018/19. Das ausführliche Protokoll kann unter (Rubrik Politik/Generalrat/Protokolle) oder bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Ebenfalls wird das Protokoll den Unterlagen zur Generalratssitzung als separates Dokument beigelegt. ANTRAG des Büros des Generalrates Das Büro des Generalrates beantragt dem Generalrat, das Protokoll der Generalratssitzung vom 23. April 2018 zu genehmigen. 3

4 Traktandum 2: Gemeindereglement über die ausserschulische Betreuung ASB mit Anhang 1 "Gebühren und Maximaltarife"; Anpassung und Genehmigung Im Zusammenhang mit der Einführung der Früh- und Ferienbetreuung in der ASB ab dem Schuljahr 2018/2019 muss das Gemeindereglement über die ausserschulische Betreuung ASB (GeRASB) mit dem Anhang 1: Gebühren und Maximaltarife angepasst werden. Beschreibung In dem von der Gemeindeversammlung Düdingen am 9. April 2014 genehmigten Gemeindereglement über die ausserschulische Betreuung ASB ist im Art. 12 "Öffnungszeiten" erwähnt, dass die ASB Düdingen an den Schultagen geöffnet ist. Da nun die Ferienbetreuung eingeführt wird, muss dieser Artikel entsprechend abgeändert werden. Im Frühmodul Uhr wird den betreuten Kindern ein Frühstück abgegeben. Aus diesem Grund muss der Maximalpreis für das Frühstück neu im Anhang 1 des GeRASB vermerkt werden. Der Maximalpreis wird mit CHF 4. festgelegt. Der aktuelle Preis für das Frühstück beträgt CHF ******************************************************* Gemeindereglement über die ausserschulische Betreuung ASB (GeRASB) Die Gemeindeversammlung Der Generalrat von Düdingen, gestützt auf: das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB; SR 210); die Verordnung vom 19. Oktober 1977 über die Aufnahme von Pflegekindern (Pflegekinderverordnung, PAVO; SR ); das Gesetz vom 9. Juni 2011 über die familienergänzenden Tagesbetreuungseinrichtungen (FBG; SGF 835. und das Reglement über die familienergänzenden Tagesbetreuungseinrichtungen vom 27. September 2011 (FBR; SGF 835.1; das Jugendgesetz vom 12. Mai 2006 (JuG; SGF 835.5) und das Jugendreglement vom 17. März 2009 (JuR; SGF 835.5; das Gesetz vom 25. September 1980 über die Gemeinden (GG; SGF 140.; das Gesetz vom 23. Mai 1991 über die Verwaltungsrechtspflege (VRG; SGF 150.; die Verordnung vom 18. Dezember 2012 über den Kindes- und Erwachsenenschutz (KESV; SGF Die Richtlinien der Direktion für Gesundheit und Soziales vom 1. März 2011 über die ausserschulischen Betreuungseinrichtungen; I. Ziele Anwendungsbereich Allgemeines verabschiedet beschliesst die folgenden Bestimmungen: Art. 1 Art. 2 Art. 3 Mit der Schaffung einer kommunalen ausserschulischen Betreuungseinrichtung (nachfolgend: ASB Düdingen) für Schüler des Kindergartens und der Primarschule Düdingens soll der Bevölkerung von Düdingen geholfen werden, Familien- und Berufsleben besser zu vereinbaren. Die Trägerschaft übernimmt die Gemeinde Düdingen. Sie sorgt für geeignete Räumlichkeiten, die im Ausführungsreglement bezeichnet werden. Der Gemeinderat ist oberstes Aufsichtsorgan. Er ernennt die Leitung der ASB. Er genehmigt das Ausführungsreglement inkl. Tarifliste sowie das Betreuungskonzept auf Antrag der Leitung. Der Gemeinderat kann eine Kommission für die ASB einsetzen. Dieses Reglement legt den Zugang zur ASB Düdingen sowie die Bedingungen im Zusammenhang mit deren Besuch fest. Die operative Verantwortung der ausserschulischen Betreuung liegt bei der Leitung der ASB Düdingen (nachfolgend: die Leitung). Weitere Details sind im Ausführungsreglement festgelegt. 4

5 Art. 4 II. Aufnahme Der Begriff die Eltern bezeichnet im Folgenden die Person bzw. die Personen, die die elterliche Sorge im Sinne des Schweizerischen Zivilgesetzbuches besitzt bzw. besitzen und gegenüber der ASB Düdingen als Nutzer auftreten. Art. 5 Anmeldung Anmeldungen müssen bis spätestens 60 Tage vor Beginn des Schuljahres schriftlich bei der Leitung der ASB Düdingen mit dem dafür vorgesehenen Anmeldeformular eingereicht werden. Pro Kind ist ein Anmeldeformular auszufüllen. Die Aufnahme des Kindes in die ASB Düdingen erfolgt mit dem Abschluss des Betreuungsvertrages und mit Unterschrift des darin integrierten Ausführungsreglements. Sie gilt grundsätzlich für die Dauer eines Schuljahres. 4) Die Leitung entscheidet über die Aufnahme des Kindes in die ASB Düdingen. Art. 6 Warteliste Übersteigt die Betreuungsnachfrage die Kapazität der ASB Düdingen, erstellt die Leitung eine Warteliste. Die Person, die die definitive Anmeldung unterzeichnet, wird innerhalb von 10 Tagen nach Fertigstellung der definitiven Benutzerliste informiert, wenn eine Betreuung gar nicht oder nur teilweise möglich ist. In diesem Fall kann sie sich auf die Warteliste setzen lassen. Die Leitung beschliesst die Zuteilung der Plätze, wobei namentlich die folgenden Kriterien berücksichtigt werden: - Einelternfamilie mit Erwerbstätigkeit; - Paar mit doppelter Erwerbstätigkeit; - Beschäftigungsgrad; - Alter des Kindes/der Kinder; - Geschwistersituation; - Unabdingbarkeit der Betreuung durch die ASB Düdingen; - andere Betreuungsmöglichkeiten. Art. 7 Gelegentliche Betreuung Kann trotz der Bemühungen der Eltern keine Betreuungsmöglichkeit innerhalb der Familie oder deren Umfeld gefunden werden, ist eine gelegentliche Betreuung möglich. In diesem Falle werden die effektiven Kosten in Rechnung gestellt. Art. 8 Verpflichtungen im Falle einer Anmeldung Die Unterzeichnung des Anmeldeformulars verpflichtet die unterzeichnende Person zur Zahlung der erteilten Leistungen gemäss kommunaler Tarifskala. Die Unterzeichnung verpflichtet ausserdem zur Einhaltung der gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen der ASB Düdingen sowie der Verhaltensregeln namentlich bezüglich Anstand, Respekt, Ordnung, Disziplin, Teilnahme an den Aktivitäten, Sauberkeit und Hygiene. Die Eltern sind in allen Belangen, die das Kind betreffen, zur engen Zusammenarbeit mit der Leitung und dem Betreuungspersonal verpflichtet. Diesbezügliche Details werden im Ausführungsreglement festgelegt. III. Beendigung des Betreuungsverhältnisses Art. 9 Ordentliche Kündigung Die Kündigung des Betreuungsverhältnisses ist grundsätzlich auf Ende des Schuljahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 60 Tagen möglich. Sie ist in schriftlicher Form bei der Leitung einzureichen. Ausnahmsweise ist die Kündigung unter Angabe triftiger Gründe auch während des Schuljahres möglich. Die diesbezüglichen Details werden im Ausführungsreglement festgelegt. Die Leistungen werden unabhängig von der tatsächlich erfolgten Betreuung bis zum Ende des festgelegten Kündigungstermins in Rechnung gestellt. Art. 10 Suspendierung Der vorübergehende Ausschluss ist eine provisorische Massnahme und kann durch die Leitung für höchstens 10 Betreuungstage verfügt werden. Ausschlussgründe sind: - Nichteinhaltung der Verhaltensregeln; - Zahlungsverzug bei der monatlichen Rechnung von mehr als 30 Tagen. 5

6 Art. 11 Ausschluss Verstösst ein Kind mehrmals und erheblich gegen die Verhaltensregeln, so kann es von der Betreuung ausgeschlossen werden. Ein solcher Ausschluss ist erst möglich, nachdem die Eltern durch die Leitung schriftlich verwarnt worden sind. Letztere sind, wie auch das Kind, anzuhören. Der Ausschluss ist eine definitive Massnahme, die das gesamte Schuljahr über andauert. Der definitive Ausschluss wird auf Vorschlag der Leitung durch den Gemeinderat ausgesprochen. Den Eltern wird rechtliches Gehör gewährt. 4) Unabhängig von der ausgesprochenen Massnahme erlischt die Zahlungspflicht auf Ende des Monats, in dem der Ausschluss ausgesprochen wird. IV. Betrieb Art. 12 Öffnungszeiten Die ASB Düdingen ist an den Schultagen geöffnet. Art. 13 Die Öffnungszeiten der ASB Düdingen während der Schulzeiten werden durch die Leitung im Einvernehmen mit dem Gemeinderat vor Beginn des neuen Schuljahrs festgelegt. Sie sind Bestandteil des Ausführungsreglements. Unter besonderen Umständen (z.b. spezieller Freitag) kann die Leitung die ASB Düdingen schliessen, unter der Voraussetzung, dass die Eltern innert angemessener Frist informiert werden können. Bei ungenügender Auslastung kann die Leitung die Öffnungszeiten einschränken oder schliessen. Diesbezügliche Details werden im Ausführungsreglement geregelt. Betreuung Die Betreuung der Kinder geschieht durch gemäss den gesetzlichen Vorgaben ausgebildetes Personal. Die detaillierten Aufgaben des Betreuungspersonals sind im Ausführungsreglement und im Stellenbeschrieb geregelt. Ein von der Leitung erarbeitetes und vom Gemeinderat genehmigtes Betreuungskonzept stützt sich im Wesentlichen auf die Betreuungsempfehlungen des Jugendamtes des Kantons Freiburg. V. Kosten des Angebotes Art. 14 Elternbeiträge Die den Eltern zu verrechnenden Kosten werden nach einer degressiven Tarifskala entsprechend der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern festgesetzt. Die Beiträge werden von der Leitung jährlich vor Beginn des Schuljahres festgesetzt und durch den Gemeinderat genehmigt. Die Tarifskala ist Bestandteil des Ausführungsreglements. Der Höchsttarif entspricht dem kostendeckenden Preis der Leistung nach Abzug allfälliger Subventionen. Er wird jährlich durch den Gemeinderat festgelegt und darf den in Anhang 1 des vorliegenden Reglements definierten Maximaltarif nicht übersteigen. 4) Der Tarif für Kindergartenkinder wird gemäss dem Gesetz über die familienergänzenden Betreuungseinrichtungen (FBG) vom 11. Juni 2011 angepasst. 5) Es wird eine einmalige Einschreibegebühr pro Familie erhoben. 6) Nicht ortsansässige Kinder bezahlen den Höchsttarif. Art. 15 Mahlzeiten Mahlzeiten und Zwischenverpflegung sind obligatorisch und werden separat verrechnet. Die Modalitäten werden im Ausführungsreglement festgelegt. Die Preise für Mahlzeiten und Zwischenverpflegung werden im Ausführungsreglement festgelegt. Sie dürfen die in Anhang 1 des vorliegenden Reglements definierten Maximalpreise nicht übersteigen. Art. 16 Kosten bei Abwesenheit des Kindes Bei entschuldigter Abwesenheit des Kindes kann die Leitung eine Kostenreduktion gewähren. Die Voraussetzungen für eine Kostenreduktion werden im Ausführungsreglement geregelt. Art. 17 Rechnungstellung Die Betreuungsleistungen werden monatlich in Rechnung gestellt und sind innerhalb von 30 Tagen zu bezahlen. Verrechnet werden die im Anmeldeformular bzw. im Stundenplan vereinbarten Betreuungseinheiten. Zusätzliche vollständige oder angefangene Betreuungseinheiten werden entsprechend der Tarifskala der ASB Düdingen nachverrechnet. Bei Zahlungsverzug werden ein Zins von 5 % und die Mahnungskosten in Rechnung gestellt. Eine Eintreibung auf dem Betreibungsweg bleibt vorbehalten. 6

7 VI. Rechtsmittel Schlussbestimmungen Art. 18 Jegliche Verfügung, die die Leitung in Anwendung dieses Reglements trifft, kann innerhalb von 30 Tagen seit Mitteilung mit schriftlicher und begründeter Einsprache beim Gemeinderat angefochten werden. Gegen die Verfügungen des Gemeinderats kann innert 30 Tagen seit Mitteilung beim Oberamtmann Beschwerde eingereicht werden. Art. 19 Der Gemeinderat ist für den Vollzug dieses Reglements zuständig. Er genehmigt jährlich das Ausführungsreglement. Art. 20 Art. 201 Bestimmungen, die diesem Reglement vorausgegangen sind und ihm zuwiderlaufen, sind aufgehoben, namentlich das Gemeindereglement über die ausserschulische Betreuung vom 1. Juni Das vorliegende Reglement über die ausserschulische Betreuung der Gemeinde Düdingen tritt nach der Genehmigung durch die Direktion für Gesundheit und Soziales des Kantons Freiburg auf das durch den Gemeinderat festzulegende Datum in Kraft. Beschlossen vom die Gemeindeversammlung Generalrat Düdingen am 18. Juni April 2014 Der Gemeinderat setzt dieses Reglement per 1. Juni 2014 Juli 2018 in Kraft Anhang 1 Gebühren und Maximaltarife Die Einschreibegebühr wird jährlich durch den Gemeinderat festgelegt. Sie beträgt maximal CHF 80.. Die Mahnungskosten werden jährlich durch den Gemeinderat festgelegt. Sie betragen maximal CHF 30.. Der Tarif für die Betreuung wird jährlich durch den Gemeinderat festgelegt. Der Maximaltarif für eine Stunde Betreuung für ein Kind beträgt CHF 14.. Der Preis für das Frühstück wird jährlich durch den Gemeinderat festgelegt. Der Maximalpreis für das Frühstück beträgt CHF 4.. Der Preis für die Mittagsmahlzeit wird jährlich durch den Gemeinderat festgelegt. Der Maximalpreis für die Mittagsmahlzeit beträgt CHF 12.. Der Preis für die Zwischenverpflegung wird jährlich durch den Gemeinderat festgelegt. Der Maximalpreis für die Zwischenverpflegung beträgt CHF 2.. Beschlossen vom Generalrat Düdingen am 18. Juni 2018 ******************************************************* ANTRAG des Gemeinderates Der Gemeinderat beantragt dem Generalrat, dem angepassten Gemeindereglement über die ausserschulische Betreuung ASB mit Anhang 1 "Gebühren und Maximaltarife" zuzustimmen. 7

8 Traktandum 3: Bushaltestelle mit Querungshilfe Camping Schiffenen; Kreditbegehren Die Bushaltestelle beim Camping Schiffenen, welche von PostAuto Schweiz bedient wird, entspricht nicht mehr den aktuellen Normen. Am heutigen Standort, kurz vor der Staumauer, sind die Sichtverhältnisse ungenügend und die Strassenquerung ist kritisch. Der Zugang für die Fahrgäste an diesem Standort ist nicht behindertengerecht. Der Camping Schiffenen hat 240 permanente Einwohner, viele davon im Pensionsalter und auf den ÖV angewiesen. Der Besucherzustrom zum Camping mit seinen zwei Restaurants, Freizeitanlagen, Golfanlage, Schiffenensee, Wanderwege usw. ist in der warmen Jahreszeit besonders gross. Eine gute ÖV-Erschliessung, mit benutzerfreundlichen und sicheren Infrastrukturen, ist daher unabdingbar. Die Sanierung dieser Bushaltestelle mit Querungshilfe ist als dringend einzustufen. Ausgangslage Die Gemeinde wird schon seit Längerem von Benutzern der bestehenden Haltestelle vor der Staumauer Schiffenen um eine Verbesserung der Sicherheit bezüglich Strassenquerung angefragt. Im Jahr 2013 ist eine Petition von 250 Personen (Campingbewohnern) beim Kanton eingereicht worden. Für die Sanierung der bestehenden Haltestelle wurde vom TBA im Jahr 2014 eine Studie in Auftrag gegeben. Die Resultate der Studie können folgendermassen grob zusammengefasst werden: Neubau von Trottoirs im Bereich der Haltestelle, Neubau von Trottoirs bis zur Staumauer, Neubau einer Fussgängerschutzinsel sowie Einführung von Tempo 60 in diesem Bereich. In der Folge wurde ein Ingenieurbüro mit der Erarbeitung des Bauprojekts beauftragt. Nach näherer Betrachtung erwies sich der Bau der erwähnten Trottoirs als sehr kostenintensiv. Es hätte aufgrund der bestehenden Topographie hohe Stützmauern erstellt werden müssen. Zudem ist ein behindertengerechter Zugang ab dem Camping in diesem Bereich nicht realisierbar und die Querungshilfe kann auf Grund der örtlichen Verhältnisse nicht ideal platziert werden. Die Strecke vor der Staumauer erwies sich ebenfalls als zu kurz, um ein optimales Ein- und Ausbiegen der Busse zu ermöglichen. Aus diesem Grund wurde entschieden, den Standort der Haltestellen zur Zufahrt des Campings zu verschieben. Der neue Standort ersetzt denjenigen bei der Staumauer. Die Einführung von Tempo 60 im Bereich der Staumauer wurde vom TBA beibehalten. Diese Verkehrsmassnahme wurde Ende 2017 verfügt und sollte noch vor dem Bau der Bushaltestelle umgesetzt werden. Projektbeschrieb Der neue Standort der beiden projektierten Haltebuchten ist im Bereich der Zufahrt zum Camping Schiffenen vorgesehen. Geplant sind zwei Busbuchten mit Warteperrons, welche über neue Trottoirs zu einer Fussgängerschutzinsel führen, um die Kantonalstrasse zu überqueren. Diese Querungshilfe liegt auf der Wunschlinie der Fussgänger zwischen Campingeingang und Golfanlage. Ein kleiner Fusswegabschnitt ergänzt die optimale Anbindung an den Eingangsbereich des Campings. Die Vorsortierung für Rechtsabbieger zum Camping wird aufgehoben. Diese Fläche wird neu für die Haltebucht genutzt und im restlichen unteren Teil wird der Belag abgebrochen, humusiert und begrünt. Der Warteperron wird im Bereich der Busbuchten gegenüber der Fahrbahn um 16cm erhöht und im Ein-/Aussteigebereich werden die nötigen Mehrbreiten für den behindertengerechten Zugang realisiert. Im Bereich der Querung ist das Trottoir auf 2cm abgesenkt. Die daraus entstehenden Rampen entsprechen in ihrer Gefällsausbildung mit 6% den Anforderungen für behindertengerechtes Bauen. Die projektierte Fussgängerschutzinsel wird um 15cm erhöht zur Fahrbahn erstellt und mit Inselpfosten versehen, damit sie gut sichtbar ist und gleichzeitig als verkehrsberuhigendes Torelement wirkt. Bei der Bushaltestelle Seite Camping ist ein Personenunterstand geplant. Die bestehende Ein- und Ausfahrt zum Camping wird ohne Vorsortierung für Rechtsabbieger beibehalten. Die Linksabbiegespur aus Richtung Düdingen bleibt bestehen. Auf Seite Golfplatz wird die bestehende Unterhaltszufahrt der neuen Situation angepasst. Die Bushaltestelle, die Querungshilfe und ihre Annäherungsbereiche werden mit 6 Beleuchtungskandelabern normgerecht beleuchtet. Die gesamte Markierung und Signalisation wird gemäss Projekt neu angebracht. 8

9 5637 Schiffenen bestehend bestehend NEU Inselpfosten schwarz/gelb plastik retroreflektierend best. Leitplanke best. Tafel NEU Inselpfosten schwarz/gelb plastik retroreflektierend Camping Fühlbare Markierung für Sehbehinderte andlinie Düdingen weiss 100/200/15 weiss 100/200/15 weiss 50/50/15 Radstreifenlinie 100/100/15 Radstreifenlinie 300/300/15 versetzen Kantonalstrasse weiss 50/50/ Murten BP 950 Randlinie best. Fussweg (Kies) versetzen Fühlbare Markierung für Sehbehinderte bestehend best. Sand best. Zufahrt Golf 5659 Düdingen Bern Murten bestehend ersetzen Falsches Signal Eggenacher Situation Markierung doppelseitig Driving Range doppelseitig 5640 NEU 1.04 HIP 90/90/90 cm

10 Kosten Bei der Querungshilfe, den Trottoirs- und Fusswegen, der öffentlichen Beleuchtung sowie dem Personenunterstand handelt es sich gemäss kantonalem Strassengesetz um Ausbauten und Einrichtungen mit städtebaulichem Charakter. Diese werden durch die Gemeinde finanziert. Die Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel entlang der Kantonalstrassen werden vom Staat gebaut und finanziert. Die Bushaltestelle Schiffenen ist mit CHF 200'000. im Finanzplan in den Jahren vorgesehen. a) Erstellungskosten Gemäss Kostenvoranschlag vom Ingenieur ist mit folgenden Baukosten für den Gemeindeteil zu rechnen: Tiefbauarbeiten CHF 70'000. Signalisation, Markierung, Beleuchtung CHF 25'000. Personenunterstand CHF 20'000. Honorare Ingenieur, Geometer CHF 15'000. Gebühren, Entschädigungen, Diverses CHF 13'000. Unvorhergesehenes CHF 15'000. Mehrwertsteuer 7.7 % CHF 12'000. Total Kostenvoranschlag CHF 170'000. b) Folgekosten Jährliche Abschreibung (25 Jahre) CHF 6'800. Verzinsung (z.z. ca. 1.5 %) CHF 2'500. Total Folgekosten (im 1. Jahr) CHF 9'300. Kantonsanteil: Die Bushaltestellen kosten laut KV CHF Dieser Betrag wird durch den Staat finanziert. ANTRAG des Gemeinderates Der Gemeinderat beantragt dem Generalrat: a) dem Projekt Bushaltestelle mit Querungshilfe Camping Schiffenen zuzustimmen; b) den notwendigen Bruttokredit von CHF 170'000., zuzüglich allfällige Teuerung bis zur Bauvollendung zu genehmigen; (Baupreisindex Espace Mittelland Tiefbauten, Stand Oktober 2017 = 98.8 Punkte, Basis Oktober 2015 = 100 Punkte) c) den Gemeinderat zu ermächtigen, die zur Finanzierung notwendigen Mittel auf dem Finanzmarkt zu beschaffen; d) die Investition in der Vermögensrechnung zu aktivieren und innert 25 Jahren abzuschreiben. 10

11 Traktandum 4: Ersatzbeschaffung Mehrzweck-Geräteträger für die Liegenschaften; Kreditbegehren Der Unterhalt der Rasenflächen und Hartplätze bei den Gemeindeliegenschaften ist eine der Hauptaufgaben der Hauswarte. Jeweils im Sommer wird dem 11-jährigen Mehrzweck-Geräteträger Iseki ein Frontsichelmähwerk angebaut, um die grossen und mittleren Rasenplätze zu mähen. Im Winter wird dem Iseki ein Schneepflug und ein Salzstreuer angebaut, um die grossen Hartplätze von Schnee und Eis zu befreien. Der Mehrzweck-Geräteträger hatte bereits zwei grosse Motorschäden, kann jederzeit wieder ausfallen und unverhältnismässig hohe Kosten verursachen. Deshalb soll er ersetzt werden. Ersatzbeschaffung Für die Evaluation eines neuen Mehrzweck-Geräteträgers wurde innerhalb des Liegenschaftsdienstes vor zwei Jahren eine Arbeitsgruppe gebildet, um ein passendes Nachfolgemodell zu suchen. Es wurden drei Favoriten einzeln bei der Sportanlage Leimacker ausgiebig getestet und bewertet. Der neue Mehrzweck-Geräteträger sollte folgende Anforderungen abdecken: - Multifunktionell einsetzbar; grosse und kleine Rasenflächen mähen, Düngen der Rasenflächen mit dem Heck-Salzstreuer, Winterdienst mit Schneepflug und Salzstreuer, Kehren sämtlicher grosser Hartflächen unserer Liegenschaften und der Leichtathletikbahn, Hochdruckreiniger zum Reinigen von Abfallbehältern, Treppen, Verbundsteinen, der Brunnen bei den Liegenschaften sowie punktuelle Grundreinigung der Leichtathletikbahn, wie z. B. nach dem Düdinger-Cross. - Das Wechseln der Arbeitsgeräte (Rasenmäher, Schneepflug usw.) soll schnell und einfach sein (heute 4 Std. à 2 Mann neu 10 Min. à 1 Mann). - Der Geräteträger soll auf allen Gemeinde-Liegenschaften einen Nutzen bringen. - Der Geräteträger sollte sowohl in der Fahrkabine wie auch ausserhalb geringe Geräuschwerte aufweisen. - Die Service-Leistungen müssen schnell und professionell sein (Ersatz-Fahrzeug, Reparatur- Servicemonteur sollte innerhalb eines Tages auf Platz sein). - Der Geräteträger soll auch mit angemieteten Geräten wie Mulcher, Spezial-Reiniger für Sport Kunststoffbahnen usw. betrieben werden können. Aus den eingeholten Offerten geht hervor, dass ein Gerät, welches diese Anforderungen abdecken kann, maximal CHF 140'000. kosten wird. Der Ersatz des Mehrzweck-Geräteträgers ist im Finanzplan sowie im Investitionsvoranschlag 2018 mit CHF 150'000. vorgesehen. Musterfoto des künftigen Gerätes 11

12 a) Die Anschaffungskosten für den Mehrzweck-Geräteträger inkl. MwSt. betragen: - Mehrzweck-Geräteträger CHF 140' Rücknahme altes Fahrzeug CHF (noch zu verhandeln) Gesamtkosten (maximal) CHF 140'000. b) Folgekosten - Jährliche Abschreibung (6 Jahre) CHF 23' Verzinsung (z.z. ca. 1.5 %) CHF 2'100. Total Folgekosten (im 1. Jahr) CHF 25'500. ANTRAG des Gemeinderates Der Gemeinderat beantragt dem Generalrat: a) der Ersatzbeschaffung des Mehrzweck-Geräteträgers für die Liegenschaften zuzustimmen; b) den notwendigen Bruttokredit von CHF 140'000. zu bewilligen; c) den Gemeinderat zu ermächtigen, die zur Finanzierung notwendigen Mittel auf dem Finanzmarkt zu beschaffen; d) die Kosten in der Vermögensrechnung zu aktivieren und innert 6 Jahren abzuschreiben. 12

13 Traktandum 5: Informationen des Gemeinderates zur Halbzeit der Legislaturperiode Informationen zu diesem Traktandum werden nicht in die Botschaft integriert, sondern in Form von Präsentationen den Generalräten an der Sitzung vorgestellt. Traktandum 6: Parlamentarische Vorstösse Anträge, Motionen, Postulate Bis zur Einreichungsfrist vom 20. Mai 2018 wurde keine Motion eingereicht. Postulate können bis sieben Tage vor der Generalratssitzung dem Büro des Generalrates eingereicht werden. Traktandum 7: Allfälliges/Verschiedenes Düdingen, 30. Mai 2018 GEVER 724 Gemeinderat Düdingen 13

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