Ausführungsreglement zum Gemeindereglement über die ausserschulische Betreuung ASB (ARGeRASB)

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1 Ausführungsreglement zum Gemeindereglement über die ausserschulische Betreuung ASB (ARGeRASB) Der Gemeinderat von Düdingen, gestützt auf: das Gemeindereglement über die ausserschulische Betreuung (ASB) vom 8. Juni 08; I. Ziel verabschiedet die folgenden Bestimmungen: Art. Das vorliegende Ausführungsreglement beschreibt die Organisation der ASB Düdingen und dient zugleich als ausführliche Information für deren Nutzer. II. Organisation Art. Die ausserschulische Betreuung Düdingen (ASB Düdingen) ist eine Dienstleistung der Gemeinde Düdingen. Sie ist dem Ressort Bildung" angegliedert. Die ASB Düdingen wird von einer fachlichen Leitung geführt, welche die pädagogische und administrative Verantwortung wahrnimmt. Ihr steht ausgebildetes Betreuungspersonal und je nach Bedarf auch Hilfspersonal zur Seite. > Die Personaldotation entspricht den Vorgaben des Kantonalen Jugendamtes. III. Abmeldung bei Nutzung des Angebots - ausserordentliche Kündigung Art. Art. 4 Abmeldung (Art. 8 GeRASB) Besondere Pflichten der Nutzer: > Erkrankt oder verunfallt ein angemeldetes Kind, ist dies der ASB Düdingen so rasch wie möglich mitzuteilen. Bei krankheits- oder unfallbedingter Abwesenheit von mehr als einer Woche, die durch ein ärztliches Zeugnis begründet wird, können die Kosten für die Betreuungsleistungen frühestens ab der zweiten Woche um 50 % reduziert werden. Der Entscheid liegt bei der Leitung. > Die informieren die Einrichtung spätestens am Vortag über die Rückkehr des genesenen Kindes. > Punktuelle Absenzen eines Kindes sind der Leitung mindestens 4 Stunden im Voraus anzukündigen und zu begründen; sie werden in Rechnung gestellt. 4 > Die sind verpflichtet, jegliche ansteckende Krankheit zu melden; das kranke Kind muss zu Hause bleiben. 5) Alle in der ASB angemeldeten Kinder müssen persönlich durch eine Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung gedeckt sein. Ausserordentliche Kündigung (Art. 9 GeRASB) Ausnahmsweise ist die Kündigung des Betreuungsverhältnisses unter Angabe triftiger Gründe (Wohnortswechsel, veränderte Bedürfnisse) auch während des Schuljahres möglich. Der Entscheid liegt bei der Leitung. Die Kündigung hat mindestens 60 Tage im Voraus auf das Ende eines Monats bei der Leitung zu erfolgen. > Die Leistungen werden unabhängig von der tatsächlich erfolgten Betreuung bis zum Ende des festgelegten Kündigungstermins in Rechnung gestellt. In Härtefällen entscheidet die Leitung über das weitere Vorgehen.

2 IV. Betrieb Art. 5 Örtlichkeiten (Art. GeRASB) Das Angebot findet im Zentrum Drei Rosen, Alfons-Aeby-Strasse 5, statt. Art. 6 Öffnungszeiten (Art. GeRASB) Ab dem Schuljahr 08/09 ist die ASB Düdingen an folgenden Schultagen geöffnet. Mittag inkl. Nachmittag Frühbetreuung Nachmittag inkl. Zwischenmahlzeit inkl. Frühstück Montag 7:00-8:00 h : h :40-5:0 h 5:0-8:00 h Dienstag 7:00-8:00 h : h :40-5:0 h 5:0-8:00 h Donnerstag 7:00-8:00 h : h :40-5:0 h 5:0-8:00 h Freitag 7:00-8:00 h : h :40-5:0 h 5:0-8:00 h Die Kinder müssen jeweils spätestens um 8:00; :40, 5:0 bzw.8:00 Uhr die Einrichtung verlassen, resp. dort abgeholt werden. ) Für die Öffnungszeiten gelten folgende Ausnahmen, an denen die ASB Düdingen geschlossen bleibt: - an gesetzlichen Feiertagen; - an schulfreien Tagen; - bei ungenügender Auslastung kann die Leitung in Absprache mit der zuständigen Ressortleitung die Öffnungszeiten einschränken oder schliessen (Art. GeRASB) - grundsätzliche Mindestbelegung pro Modul 5 Kinder; - während den Schulferien bleibt die ASB grundsätzlich geschlossen, bei genügender Nachfrage kann eine Ferienbetreuung angeboten werden. V. Kosten des Angebotes (Art. 4-6 GeRASB) Art. 7 Art. 8 Einschreibegebühr Bei der Erstanmeldung wird pro / Familie eine Einschreibegebühr (Dossiererstellungskosten) von CHF 50. erhoben. Grundlagen zur Berechnung der Betreuungskosten Die gültige Tarifskala befindet sich im Anhang des vorliegenden Ausführungsreglementes. Die Beträge werden anhand des Bruttoeinkommens während des Schuljahres berechnet. Das monatliche Bruttoeinkommen umfasst den Bruttolohn inklusive Anteil des. Monatslohns, Gratifikation, Haushalts- und Kinderzulagen, Unterhaltsbeiträge, Renten, Stipendien, Kranken- und Unfallversicherungstaggelder, Leistungen aus Sozialversicherungsrenten und Ergänzungsleistungen, Arbeitslosenentschädigung und Erwerbsausfall, Einkommen aus Erwerbsersatzordnung (Militär- und Zivilschutzdienst), andere regelmässige Einkünfte (Kapitalzinseinnahmen, Miet- und Pachtzinseinnahmen). Bei unregelmässigem Einkommen wird ein Jahresdurchschnittseinkommen (August - Juli) berechnet. Nicht mitberechnet werden Kinderbetreuungszulagen des Arbeitgebers. ) Veränderungen der Einkommensverhältnisse sind der Leitung der ASB Düdingen sofort zu melden. Jährlich sind bis Ende Mai die aktuellen Lohnausweise, Lohnabrechnungen vom April und die letzte gültige Veranlagungsanzeige vorzulegen.

3 5) Werden die nötigen Belege nicht vorgelegt oder die verlangten Auskünfte nicht erteilt, wird der Maximalansatz in Rechnung gestellt. Auf eine spätere Rückforderung wird nicht eingetreten. 6) Bei Selbsteinstufung im Höchsttarif müssen keine Belege eingereicht werden. 7) Bei selbstständig Erwerbenden wird vom Selbsterwerb (gemäss Veranlagungsanzeige) plus 0% ausgegangen. (Im ersten Betriebsjahr wird ein Bruttoeinkommen von mindestens CHF '500. pro Monat angenommen). 8) Bei nicht verheirateten Paaren ist das Einkommen des teils massgebend, bei dem das Kind lebt. Für den im gleichen Haushalt lebenden Partner wird zusätzlich ein Pauschalzuschlag von CHF '00. pro Monat berechnet. 9 > Bei nicht verheirateten, die im gleichen Haushalt leben, sind beide Einkommen massgebend. 0 >Bei Wiederverheiratung tragen beide Ehegatten zum Familienunterhalt bei, auch für die Kinder nur eines Ehegatten. Deshalb werden für die Berechnung des Tarifes beide Einkommen berücksichtigt. Art. 9 Mahlzeiten Es wird auf eine ausgewogene Ernährung geachtet. Im Frühmodul wird ein Frühstück, im Mittagsmodul eine Mittagsmahlzeit und im NachmittagsModul eine kleine Zwischenverpflegung abgegeben. Die Kosten für das Frühstück betragen CHF.50, die der Mittagsmahlzeit CHF 0., die Zwischenverpflegung kostet CHF.. Alle; Mahlzeiten werden zusätzlich zu den Betreuungskosten in Rechnung gestellt. ) Bei besonderer Verpflegung (spezielle Diät, spezielle Ernährung aus religiösen oder anderweitigen Gründen) sind die verpflichtet, den Kindern die entsprechenden Mahlzeiten mitzugeben. Art. 0 Besondere Kosten: - Bei gelegentlicher Betreuung: die effektiven Kosten (Art. 7 GeRASB); - Bei Abwesenheit des Kindes (Art. ); - Bei vorzeitiger Kündigung des Vertrages (Art. ; - Mahnungskosten bei Zahlungsverzug CHF 0.. VI. Betreuung (Art. GeRASB) Art. Verantwortung und Pflichten des Personals Während der ganzen Betreuungszeit ist das Betreuungspersonal für die anwesenden Kinder aufsichtspflichtig. Für den Hin- und Rückweg vom Schulunterricht zur Tagesstruktur stehen die Kinder im Kindergartenalter unter der Obhutspflicht des Personals der ASB Düdingen. > Die ASB Düdingen lehnt jegliche Verantwortung ab für: - die Strecke zwischen Wohnort / Schulhaus (und umgekehrt); - Diebstähle oder Verluste innerhalb der Einrichtung oder deren Umfeld; - mutwillige Zerstörung des Inventars der Einrichtung; - Unfälle, die sich in Anwesenheit der oder einer anderer Person, die das Kind abholen darf, ereignen; - ungenaue oder unvollständige Angaben im Anmeldeformular; - aussergewöhnliche Ereignisse. Art. Zusammenarbeit zwischen dem Betreuungspersonal, den und der Lehrerschaft > Das Betreuungspersonal unterliegt der Schweigepflicht. > Fragen im Zusammenhang mit dem Kind bespricht es ausschliesslich mit der Familie des Kindes, dem Personal der ASB Düdingen oder mit der zuständigen Ressortleitung.

4 ) Eine gute Zusammenarbeit zwischen dem Betreuungspersonal und der Lehrerschaft ist unerlässlich. Sie kann den gegenseitigen Austausch von Informationen, die für die Betreuung der Kinder und deren Entfaltung erforderlich sind, beinhalten. Bei unerwartetem Nichterscheinen hat das Personal situativ angepasst, innert vernünftiger Frist Nachforschungen einzuleiten. Bleibt diese Suche erfolglos, verständigt die Einrichtung die oder die Ansprechperson. 5) Die Pflicht zur Meldung einer Notsituation des Kindes gemäss der Gesetzgebung über den Kindesschutz bleibt vorbehalten. 6) Hausaufgaben können während der Betreuung erledigt werden. Die ASB Düdingen trägt keinerlei Verantwortung bezüglich deren Qualität oder Vollständigkeit. Diese Aufgabe obliegt ausdrücklich den. 7) Ein detailliertes Betreuungskonzept wird durch die Leitung der ASB Düdingen erarbeitet und jährlich durch die zuständige Ressortleitung genehmigt. Art. Zusammenleben > Die angebotene Tagesstruktur bietet dem Kind einen geschützten Rahmen, in dem es sich wohlfühlen soll und sich entwickeln kann. Die besonderen Bedürfnisse jedes Kindes werden respektiert. ) Der Umgang untereinander (Personal der ASB Düdingen - Kinder und ) ist respektvoll. Regeln des Zusammenlebens werden vorgelebt. Die Sozial- und Sachkompetenz sowie die Selbstverantwortung der Kinder werden altersgerecht gefördert. VII. Schlussbestimmungen Art. 4 > Das Ausführungsreglement ist ein Anhang zum Gemeindereglement. Es wird durch den Gemeinderat jährlich überprüft und genehmigt. Mit der Unterschrift des Anmeldeformulars bestätigen die betroffenen, dass sie umfassend über die Einrichtung ASB Düdingen" informiert wurden. Genehmigt durch den Gemeinderat Düdingen am 8. September 08. NAMENS DES GEMEINDERATES DÜDINGEN sig. René Wirz Der Gemeindeschreiber sig. Kuno Philipona Der Gemeindeammann Anhang: Tarifskala GEVER 77 4

5 ASB Düdingen SJ 8/9 Tarifskala für Schulkinder H - H (Kindergarten) mit kantonalen Subventionen Fruhmodul Mittagsi nodul Nachmittagsmodul Brutto- Stundentarif VorSdiulbeginn mit Mittags be treuung mit Unterrichtsfreier Nach Schulschluss mit Jah rese in kommen Betreuung Frühstück Nachmittag Zvieri Uhr Uhr Uhr Uhr Gemeinde Gemeinde Ehern Gemeinde Gemeinde Gemeinde bis 9' Fr Fr Fr..0 Fr. 7.6Ö Fr.40 Fr. 5-0 Fr..5 Fr..70 Fr..75 Fr bis SO'OÖO.OO Fr. AS Fr Fr..95 Fr Fr.90 Fr..70 Fr..60 Fr..5 Fr Fr. 7.0 bis SO' Fr..0 Fr. 6.0 Fr Fr. 6.0 Fr 4.40 Fr. -0 Fr..95 Fr..00 Fr Fr. 5.5 bis 7Q'QOO-O0 Fr..95 Fr. 5.5 Fr Fr. 5.5 Fr 5.90 Fr Fr. 50 Fr Fr Fr..5 bis SO'OOO.OO Fr..70 Fr Fr. 6.0 Fr Fr 7.40 Fr. 9-0 Fr Fr..0 Fr. 0.5 Fr..50 bis go'ooo.oo Fr Fr..85 Fr Fr..85 Fr 8.90 Fr Fr Fr Fr..5 Fr bis loo'ooo.oo Fr. 5.0 Fr..0 Fr Fr..0 Fr 0,40 Fr. 6.0 Fr. 95 Fr Fr Fr bis HO'OOO.OO Fr Fr..5 Fr Fr..5 Fr.90 Fr Fr Fr. 4.5 Fr Fr bis 0' Fr Fr..60 Fr. 9.0 Fr..60 Fr.40 Fr..0 Fr. 5 Fr..90 Fr Fr bis 0' Fr Fr Fr Fr Fr 5,00 Fr..60 fr, SO Fr..45 Fr Fr..00 ab 0*00.00 Fr. 8.0 Fr Fr Fr Fr 6.60 Fr Fr. 45 Fr Fr..75 Fr Tarifzusarnmensetzung: Betreuung:inkl. Verpflegung (Frühstück Fr..50., Fr. 0- t Zvieri Fr.. ) Die Module können frei kombiniert werden. Geschwisterrabatt ; Das erste Kind {mit der höchsten Betreuungszeit) bezahlt 00 9é, das zweite und jedes weitere Kind Es kann keine Ermässigung beim zweiten oder weiteren Kindern auf dem Minimaltarif gewährt werden. ASB Düdingen SJ 8/9 Tarifskala für Schulkinder H - 8H f Klasse} ohne kantonale Subventionen Nachmittagsmodul Vor Schulbeginn mit Mittags be treuung mit Unterrichtsfreier Nach Schulschluss mit Frühstück Nachmittag Zvieri Uhr Uhr Uhr Uhr Fr..00 Fr Fr Fr. 7.SO Fr Fr. 5.0 Fr..60 Fr..70 Fr Fr bis 50' Fr..75 Fr Fr. 5.5 Fr Fr Fr..70 Fr. 45 Fr..5 Fr Fr. 7.0 bis SO'OOO.OO Fr..50 Fr. 6.0 Fr Fr. 6.0 Fr Fr. -0 Fr. 60 Fr..00 Fr Fr. 5.5 bis 70' Fr. 4.5 Fr. 5.5 Fr Fr. 5.5 Fr Fr Fr Fr Fr..65 Fr..5 bis SO'OOO.OO Fr Fr Fr Fr Fr Fr. 9-0 Fr Fr. 8.0 Fr..50 Fr..50 bis 90' Fr Fr..85 Fr. 8.5 Fr..85 Fr. 0 Fr fr. 05 Fr Fr Fr bis loo'ooo.oo Fr Fr..0 Fr Fr..0 Fr..00 Fr. 6-0 fr..70 Fr Fr. 7.5 Fr bis HO'OOO.OO Fr. 7.5 Fr..5 Fr Fr..5 Fr. 40 Fr fr..05 Fr. 4.5 Fr. 9.5 Fr bis 0' Fr Fr..60 Fr Fr..60 Fr Fr..0 fr Fr..90 Fr..00 Fr bis 0' Fr Fr Fr..0 Fr Fr Fr..60 ür. 55 Fr..45 Fr..00 Fr..00 ab 0'00.00 Fr Fr Fr..0 Fr Fr. 9.0 Fr Fr. 70 Fr Fr Fr Tarifzusarnmensetzung: Betreuung inkl. Verpflegung (Frühstuck Fr..50., Fr. 0. -, Zvieri Fr.. ) Die Module können frei kombiniert werden. Geschwisterrabatt: Das erste Kind {mit der höchsten Betreuungszeit} bezahlt 00 %, das zweite und jedes weitere Kind 80%. Es kann keine Ermässigung beim zweiten oder weiteren Kindern auf dem Minimaltarif gewährt werden. GEVER /5..06/.0.08/

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