Einwohnergemeinde Hasle bei Burgdorf. Tagesschulverordnung

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1 Einwohnergemeinde Hasle bei Burgdorf Tagesschulverordnung 010

2 Der Gemeinderat Hasle b.b. erlässt gestützt auf Artikel 14 des Volksschulgesetzes vom 19. März 199, die kantonale Tagesschulverordnung (TSV) vom 8. Mai 008 sowie OgR der Gemeinde Hasle b.b. folgende Verordnung: I. Allgemeines Tagesschulen Artikel 1 1 Tagesschulen sind in der Volksschule integrierte pädagogische Einrichtungen. Sie betreuen Kindergarten- und Schulkinder ausserhalb der obligatorischen Unterrichtszeit. Die Einwohnergemeinde führt gemäss Beschluss eine Tagesschule für Kindergarten- und Schulkinder. Grundlage dieser Verordnung ist das Betriebskonzept. Angebot Artikel 1 Das Angebot umfasst die Betreuung gemäss jeweils geltendem Betriebskonzept. Das Angebot kann bei Bedarf auf Beginn jedes Schuljahres hin ausgebaut und das Konzept angepasst werden. Die Schwerpunkte der Betreuung bilden das gemeinsame Mittagessen, die Anleitung zum selbständigen Erledigen der Hausaufgaben, nötigenfalls mit Unterstützung, sowie das Anregen zu sinnvoller Freizeitgestaltung. Anmeldung Artikel 3 1 Die definitive Anmeldung erfolgt bis Mitte Mai auf Basis der aktuellen Stundenpläne für das ganze Schuljahr. In begründeten Fällen können Anmeldungen auch nach dem Anmeldetermin berücksichtigt werden. Abmeldung und Artikel 4 Beitragsreduktion 1 Ausnahmsweise können Kinder per Semesterende abgemeldet werden. Ein begründeter Antrag muss bis spätestens 15. Dezember an die Tagesschulleitung erfolgen. Bei ausserordentlichen, länger dauernden Abmeldungen oder bei Wegzug aus der Gemeinde kann die Gemeinde auf Gesuch hin bei Vorliegen wichtiger Gründe den Betrag angemessen reduzieren.

3 3 Können Kinder infolge Schulanlässen wie Lager, Schulreise, Sporttag und dergleichen nicht am Tagesschulangebot (insbesondere auch Mittagessen) teilnehmen, erfolgt keine Kostenrückerstattung durch die Gemeinde. 4 Um einen Ausgleich zu schaffen, werden pro Kind und Schuljahr generell zwei Wochen weniger Gebühren einkassiert als Gesamtschulwochen ange-boten werden. 5 Können angemeldete Kinder infolge Krankheit oder Unfall das Angebot nicht nutzen, erfolgt eine Rückerstattung der Gebühren erst ab einer Absenz von mindestens einer Woche aufgrund eines vorliegenden Arztzeugnisses. II. Organisation Transport Artikel 5 Der Transport der Kinder ab Schulhaus zur Tagesschule und zurück zur Schule liegt im Verantwortungsbereich der Gemeinde und ist organisiert. Nach dem Nachmittagsmodul werden die Kinder zurück zum Schulhaus transportiert oder nach Absprache mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten direkt am Tagesschulort entlassen. Gemeindeverwaltung Artikel 6 Das Schulsekretariat unterstützt die Tagesschule in administrativen Belangen. Die Finanzverwaltung ist für die Berechnung und Erhebung der Gebühren sowie für die internen und externen Abrechnungen zuständig. Sie stützt sich dabei auf die Anwesenheitskontrolle, welche durch die Tagesschulleiterin geführt wird. Aufgaben, Verantwortung Artikel 7 und Kompetenzen der Tagesschulleitung Aufgaben, Verantwortung und Kompetenzen der Tagesschulleitung werden in einem separaten Pflichtenheft festgehalten. Aufgaben des Be- Artikel 8 treuungspersonals Das Betreuungspersonal ist der Tagesschulleitung unterstellt und ist verantwortlich für: - Betreuung der Kinder bei den Mahlzeiten und in der Freizeit - Aufgabenbetreuung - Zubereitung/Bereitstellen des Zvieris - Durchsetzen der aufgestellten Regeln - Teilnahme an den Teamsitzungen 3

4 III. Gebühren und Besoldung Bemessung Einkommen Artikel 9 und Gebühren, Rechnungsstelllung 1 Die Betreuungs- und Verpflegungsgebühr wird quartalsweise in Rechnung gestellt. Das für die Berechnung der Gebühr massgebende monatliche Einkommen der Eltern oder Erziehungsberechtigten wird nach den Vorgaben der kantonalen Tagesschulverordnung (TSV) berechnet (siehe Angang I). 3 Bezüglich Nachweiserbringung, Familienrabatt, Gebührenansatz und Be-rechnungsformel gelten ebenfalls die Vorschriften des Kantons (Art TSV). 4 Zur Überprüfung des Einkommens verwendet die Gemeinde die letzte gültige Veranlagungsverfügung des Kantons. Massgebend ist das Total der Einkünfte, welches in den Details zur Veranlagungsverfügung aufgeführt wird. Mahlzeitengebühren Artikel 10 Die Gebühren für das Mittagessen betragen Fr je Kind und Mahlzeit. Während der Nachmittagsbetreuung ist für die Kinder ein Zvieri eingeschlossen. Besoldung/Anstellung Artikel 11 Personal 1 Die Entlöhnung der Tagesschulleitung erfolgt gemäss den kantonalen Empfehlungen im Jahreslohn entsprechend der prozentualen Anstellung. Das Betreuungspersonal mit und ohne pädagogische Ausbildung wird nach den Bestimmungen der Personal- und Besoldungserlasse der Gemeinde Hasle entschädigt. Bei Lehrpersonen, die an der Tagesschule in der Betreuung tätig sind, erfolgt die Abrechnung über Persiska. 3 Für Teamsitzungen und Weiterbildung werden zusätzlich bis maximal 5 Stunden pro Jahr der Tagesschulleiterin und sämtlichen Mitarbeitenden entrichtet. 4 Anstellungsbehörde ist die Schulkommission. Versicherung Artikel 1 1 Die Eltern oder Erziehungsberechtigen haben zu ihren Lasten eine Privathaftpflichtversicherung abzuschliessen. Dasselbe gilt für die Versicherung gegen Krankheit und Unfall. 4

5 Die Tagesschule haftet nicht für verloren gegangene Gegenstände. 3 Der Versicherungsschutz endet mit der Übergabe der Kinder in die Obhut der Erziehungsberechtigten. IV. Schlussbestimmung Inkrafttreten und Artikel 13 Veröffentlichung Diese Verordnung tritt per 1. August 010 in Kraft. Der Gemeinderat hat diese Verordnung am 31. Mai 010 erlassen. Der Präsident: Der Geschäftsführer: Auflagezeugnis Der Geschäftsführer hat diese Verordnung vom 10. Juni 010 (30 Tage) in der Gemeindeverwaltung öffentlich aufgelegt. Er gab die Auflage in den amtlichen Anzeigern Nr. 3 vom und Nr. 4 vom bekannt. Während der Auflagefrist sind keine Eingaben zu dieser Verordnung eingegangen. Hasle b.b., 9. Juli 010 Der Geschäftsführer:... 5

6 Anhang I Gebühr Tagesschulangebot mit pädagogischen Anspruch Tarif / Stunde maximal 11.0 Tarif / Stunde minimal 0.65 Bruttoeinkommen maximal 13' Bruttoeinkommen minimal 3' Familienrabatt 1.07 Anrechenbares Bruttoeinkommen Stundenansatz (ohne Mittagessen) bei einer Haushaltgrösse von Pers 3 Pers 4 Pers 5 Pers 6 Pers 7 Pers 8 Pers 3' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' '

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