Kindergarten- und Primarschulreglement
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- Karoline Knopp
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1 Kindergarten- und Primarschulreglement 00 der Einwohnergemeinde Täuffelen-Gerolfingen Einwohnergemeinde Gerolfingen Täuffelen Gemeindeschreiberei Hauptstrasse 86 Postfach Täuffelen 0/ Fax 0/96 06 [email protected] Kindergarten- und Primarschulreglement 00 Genehmigt am Seite
2 Kindergarten- und Primarschulreglement 00 der Einwohnergemeinde Täuffelen-Gerolfingen. Organisation Organisation Artikel Das Kindergarten- und Primarschulreglement der Einwohnergemeinde Täuffelen regelt die Organisation des Kindergartens, der Primarstufe und der Tagesschule Täuffelen. Artikel In den Kindergarten werden alle Kinder aufgenommen, die ein oder zwei Jahre vor dem Schuleintritt stehen sowie vom Schulbesuch zurückgestellte Kinder. Dauer des Kindergartenbesuchs Die Aufnahme in den Kindergarten verpflichtet zu regelmässigen Besuchen. Die Zuteilung der Kinder auf die einzelnen Kindergärten obliegt der Schulleitung. Artikel Der Gemeinderat Täuffelen schliesst mit Gemeinden, aus denen Schülerinnen und Schüler den Kindergarten oder die Primarstufe in Täuffelen besuchen, Verträge ab. Verträge mit anderen Gemeinden Schulgelder Organisatorische Fragen sowie die Schulgelder werden in diesen Verträgen geregelt. Aufsichtsbehörde Artikel 4 Aufsichtsbehörde für den Kindergarten, die Primarstufe und die Tagesschule ist der Gemeinderat. Seite
3 Kindergarten- und Primarschulreglement 00 der Einwohnergemeinde Täuffelen-Gerolfingen.. Fachgruppe Bildung Zusammensetzung Artikel 5 Wahl der Mitglieder von Täuffelen Die Fachgruppe Bildung setzt sich zusammen aus der Ressortvorsteherin oder dem Ressortvorsteher Bildung Täuffelen und der Schulleitung. Die Fachgruppe Bildung kann durch die Ressortvorsteher/innen Bildung der Anschlussgemeinden erweitert werden. Die Wahl der Ressortvorsteherin oder dem Ressortvorsteher Bildung richtet sich nach den Bestimmungen des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Täuffelen. Die Wahl der Ressortvorsteherin oder dem Ressortvorsteher Bildung der Anschlussgemeinden richtet sich nach deren Organisationsreglement. Artikel 6 Der Fachgruppe Bildung obliegt die unmittelbare Verwaltung und Aufsicht des Kindergartens, der Primarstufe und der Tagesschule. Ihr stehen alle Befugnisse zu, die nicht durch Vorschriften der Gemeinde, des Kantons oder des Bundes einem anderen Organ zugewiesen sind. Der Gemeinderat Täuffelen regelt die Aufgaben in einer Verordnung. Die Fachgruppe Bildung stellt die Lehrkräfte sowie die Inhaberinnen und Inhaber von Funktionen für den Kindergarten, die Primarstufe und die Tagesschule an, gemäss den Vorschriften der Gesetzgebung über die Anstellung der Lehrkräfte. Das voll- und nebenamtliche Hauswartpersonal wird durch den Gemeinderat Täuffelen angestellt. Befugnisse Wahl der Mitglieder von Anschlussgemeinden Anstellungsbehörde Anstellung des Hauswartpersonals Ausgabenkompetenz Seite
4 Kindergarten- und Primarschulreglement 00 der Einwohnergemeinde Täuffelen-Gerolfingen Unterschriften 4 Die Fachgruppe Bildung verfügt über eine Ausgabenkompetenz von Fr für neue Ausgaben, maximal Fr pro Jahr. Artikel 7 Die Ressortvorsteherin oder der Ressortvorsteher Bildung sowie die Sekretärin oder der Sekretär unterschreiben gemeinsam für nicht pädagogische Bereiche. Die Schulleitung unterschreibt für alle pädagogischen Bereiche. Verhinderung Ist die Ressortvorsteherin oder der Ressortvorsteher Bildung verhindert, unterschreibt die Schulleitung. Ist die Sekretärin oder der Sekretär verhindert, unterschreibt ein Mitglied der Fachgruppe Bildung... Elternmitarbeit Elternmitarbeit Artikel 8 Der Gemeinderat kann eine Verordnung über die Elternmitarbeit erlassen... Tagesschulangebot Grundsatz Artikel 9 Die Tagesschulangebote werden von der Gemeinde geführt, wenn eine genügende Nachfrage besteht. Das Angebot bestimmt der Gemeinderat. Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern, kann die Gemeinde auch Tagesschulangebote bereitstellen, für die keine genügende Nachfrage besteht. Der Gemeinderat entscheidet abschliessend über die Durchführung von Tagesschulangeboten gemäss Absatz. Seite 4
5 Kindergarten- und Primarschulreglement 00 der Einwohnergemeinde Täuffelen-Gerolfingen Artikel 0 Von den Eltern werden Gebühren für Betreuungsstunden nach dem kantonalen Tarif erhoben. Gebühren Der Gemeinderat regelt die Höhe der Mahlzeitengebühr in der Verordnung. Die Eltern füllen einmal jährlich bei Anmeldung bzw. bei Schuljahresbeginn eine Selbstdeklaration aus und reichen die nötigen Unterlagen ein. Artikel Die Anstellungsbedingungen des Tagesschulpersonals richten sich nach dem Personalreglement und der Personalverordnung der Einwohnergemeinde Täuffelen-Gerolfingen. Anstellung des Tagesschulpersonals. Übergangs- und Schlussbestimmungen Artikel Dieses Reglement tritt mit der Genehmigung durch die Gemeindeversammlung auf den 0. Januar 00 in Kraft. Inkrafttreten Die Tagesschulangebote werden auf den Beginn des Schuljahres 00/ eingeführt. Dieses Reglement hebt auf den. Dezember 009 das Kindergarten- und Primarschulreglement 000 vom 05. Juni 000 auf. Inkrafttreten der Tageschulangebote 4 Im Weiteren werden alle Vorschriften und Beschlüsse der Einwohnergemeinde Täuffelen aufgehoben, welche diesem Reglement widersprechen. Aufhebung bisheriger Reglemente Widersprüchliche Vorschriften Seite 5
6 Kindergarten- und Primarschulreglement 00 der Einwohnergemeinde Täuffelen-Gerolfingen So beraten und angenommen durch die Einwohnergemeindeversammlung Täuffelen-Gerolfingen am 07. Dezember 009. EINWOHNERGEMEINDE TAEUFFELEN-GEROLFINGEN Der Präsident: sig. Andreas Stauffer Die Sekretärin: sig. Barbara Zbinden Auflagezeugnis: Die unterzeichnete Gemeindeschreiberin-StV von Täuffelen-Gerolfingen bescheinigt, dass das vorliegende Reglement vorschriftsgemäss publiziert und 0 Tage vor der Gemeindeversammlung vom 07. Dezember 009 öffentlich aufgelegt worden ist. Innerhalb der gesetzlichen Frist sind gegen das Reglement und gegen den diesbezüglichen Gemeindeversammlungsbeschluss keine Beschwerden eingereicht worden. Täuffelen, 0. Januar 00 Die Gemeindeschreiberin: sig. Barbara Zbinden Seite 6
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