Verein Kinderhaus Erlach
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- Kasimir Baum
- vor 7 Jahren
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1 Verein Kinderhaus Erlach Betriebsreglement Tagesschule und Ferienbetreuung 1. Auftrag In der Tagesschule werden Kinder ab dem Kindergarten bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit betreut. Die Tagesschule ist Teil einer Betreuungskette, die Kindertagesstätte, Tagesschule und Ferienbetreuung umfasst. Sie ermöglicht berufstätigen Eltern und Einelternfamilien eine professionelle Betreuung ihrer Kinder während ihrer berufsbedingten Abwesenheit und betreut Kinder, deren Eltern aus sozialen und familiären Gründen eine ausserfamiliäre Tagesbetreuung wünschen. Die Tagesschule dient der Unterstützung der Eltern in den Bereichen Existenzsicherung und Integration, sowie der Förderung der Chancengleichheit von Mann und Frau. Die Tagesschule steht allen Kindern, die in der Gemeinde Erlach den Kindergarten, die Primarschule oder das Oberstufenzentrum besuchen offen, unabhängig von Familienstruktur, Nationalität und Religion. 2. Trägerschaft Die Tagesschule Erlach wird vom Verein Kinderhaus Erlach im Auftrag der Einwohnergemeinde Erlach geführt. 3. Organisation Verein Kinderhaus Vorstand Geschäftsleitung KITA Leiterin Pädagogische Fachkraft Mitarbeiterin ohne Ausbildung Praktikantinnen 4. Aufsichtsbehörde Die Aufsicht wird durch die Schulkommission der Gemeinde Erlach ausgeübt. 5. Öffnungszeiten, angebotene Betreuungsmodule a. Betreuungsangebot während der Schulzeit (38 Schulwochen): Betreuung vor der Schule, während der gesamten Mittagspause inklusiv Mittagessen und nach der Schule mit Aufgabenbetreuung. 1
2 Frühbetreuung: 6.30 Uhr 8.10 Uhr Mittagsbetreuung inkl. Mittagessen Uhr Uhr Nachmittagsbetreuung 1: 13.30Uhr Uhr Nachmittagsbetreuung 2: Uhr Uhr Nachmittagsbetreuung 3: Uhr Uhr b. Betreuungsangebot während der Schulferien: ganztägige Betreuung inklusiv Mittagessen: 8.00 Uhr Uhr Alle Module, für die mindestens 6 Kinder angemeldet sind, werden durchgeführt. In Absprache mit der Gemeinde Erlach können auch Module, zu denen weniger als 6 Kinder angemeldet sind, durchgeführt werden. Das Tagesschulangebot wird jeweils für die Dauer eines Jahres garantiert. 6. Qualität der Betreuung, pädagogisches Konzept Den Kindern wird eine entspannte Atmosphäre mit zuverlässigen Beziehungen sowie eine Umgebung geboten, die Handlungsvielfalt zulässt und die Kinder in ihrem Lernprozess unterstützt. Es besteht ein verbindliches pädagogisches Konzept. 7. Stellenplan und Qualifikation des Personals Der Stellenplan und die Qualifikation des Personals entsprechen den Vorgaben der Erziehungsdirektion des Kantons Bern. Es besteht mindestens folgender Personalschlüssel: Die Tagesschule wird von einer qualifizierten pädagogisch ausgebildeten Fachkraft geleitet Für die Betreuung steht mindestens 50% ausgebildetes Personal zur Verfügung Eine Betreuungsperson ist für maximal 10 Kinder zuständig. Die Löhne entsprechen den kantonalen Richtlinien. 8. Raumkonzept Kindertagesstätte und Tagesschule befinden sich im selben Haus in jeweils eigenen Bereichen. Das Raumangebot der Tageschule umfasst die gesamte 1. Etage sowie einen zusätzlichen Raum unterm Dach, d.h. es stehen ein Raum für das Mittagessen, ein Spielzimmer, ein Raum für ruhiges Arbeiten (z.b. Hausaufgaben), eine Küche, WC und Mansarde zur Verfügung. Die Räumlichkeiten sind zweckmässig eingerichtet. Die Tagesschule verfügt über einen Aussenspielplatz. 9. Hygiene und Sicherheit Hygiene und Brandschutz entsprechen den gesetzlichen Anforderungen. Für die Sicherheit der Kinder werden die erforderlichen Vorkehrungen getroffen. 10. Verpflegung Die Kinder erhalten folgende Mahlzeiten: Frühstück, sofern sie vor Uhr in die Tageschule kommen Mittagessen (warme Mahlzeit) Zvieri 2
3 Auf eine gesunde und abwechslungsreiche Ernährung wird geachtet. Die Mahlzeiten werden vom Personal zubereitet oder von geeigneten Betrieben geliefert. Zum Trinken stehen immer ausreichend Wasser und andere ungesüsste Getränke zur Verfügung. Die Kinder sollen keine Esswaren oder Süssigkeiten mitbringen. Begründete Ausnahmen werden von der Tagesschulleiterin festgelegt. 11. Kleidung, eigene Spielsachen Die Kinder sollen der Witterung entsprechend bequeme Kleider tragen. Für Spielsachen und Schmuck, die mitgebracht werden, wird keine Verantwortung übernommen. 12. Krankheit Bei Krankheit und Unfall kann das Kind die Tagesschule nicht besuchen. Ausnahmen werden von der Tagesschulleiterin festgelegt. Bei Erkrankung des Kindes in der Tagesschule werden die Erziehungsberechtigten sofort benachrichtigt. Das Kind wird bis zum Abend weiter betreut, falls dies von den Eltern gewünscht wird und nach Einschätzung der Tagesschulleitung ohne Risiken für das erkrankte Kind und die anderen Kinder möglich ist. In Notfällen wird der von der Tagesschule bezeichnete Kontaktarzt beigezogen. Krankheiten, Allergien und andere Unverträglichkeiten müssen von den Eltern bei Eintritt in die Tagesschule gemeldet werden. 13. Information über Abwesenheit und Krankheit Kinder, die am Besuch der Tagesschule verhindert sind, müssen von den Eltern vor Beginn des Moduls, für das sie angemeldet sind, telefonisch abgemeldet werden. Die zuständige Betreuerin informiert die Eltern telefonisch, wenn Kinder ohne vorherige Information nicht in der Tagesschule erscheinen. 14. Versicherung und Haftung Bei Aufnahme des Betreuungsverhältnisses müssen die Erziehungsberechtigten eine Privathaftpflicht- und eine Kranken- und Unfallversicherung des Kindes vorweisen. Die Tagesschule verfügt über eine Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung gegen Personen- und Sachschäden. Die Tagesschule haftet nicht bei Schäden, die ein Kind verursacht. Ein eventueller Selbstbehalt wird den Eltern in Rechnung gestellt. Bei Unfällen während des Aufenthaltes in der Tagesschule sowie auf dem Weg in die Tagesschule oder nach Hause haftet in erster Linie die Versicherung der Eltern oder Erziehungsberechtigten. Für Kleidung und persönliche Gegenstände der Kinder wird keine Haftung übernommen. 15. Anmeldung und Aufnahme c. Die Anmeldung der Kinder für die Tagesschule erfolgt jeweils vor den Sommerferien für das folgende Schuljahr und ist rechtsverbindlich. d. Sie gilt stillschweigend bis zum Ende des Schuljahres, sofern bis Ende Dezember keine Kündigung für das folgende Semester erfolgt. e. Während des laufenden Schuljahrs sind in begründeten Fällen (z.b. Zuzug, Änderung der beruflichen Situation ) Neuanmeldungen für alle angebotenen Module möglich. f. Zu Beginn des Schuljahres erhalten die Eltern eine Übersicht darüber, in welchen Ferienwochen Ferienbetreuung angeboten wird, sowie Informationen über die jeweiligen Anmeldetermine. Kinder, die die Tagesschule besuchen 3
4 haben ein Anrecht auf einen Platz in der Ferienbetreuung, sofern die Anmeldung rechtzeitig erfolgt. 16. Tarife Die Elternbeiträge für die Tagesschule werden nach den Vorgaben der Erziehungsdirektion des Kantons Bern festgesetzt. Sie werden mittels der von der Erziehungsdirektion des Kantons Bern bereitgestellten Software berechnet. Die Beiträge sind nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten abgestuft und werden anhand des Nettoeinkommens der Eltern bzw. der Inhabern der elterlichen Sorge bemessen. Zur Berechnung der jeweiligen Tarife ist es erforderlich, dass die Eltern Einkommen und Vermögen durch Einreichung der entsprechenden Belege offen legen. Wenn Eltern auf die Einreichung der Belege verzichten, wird der Maximaltarif verrechnet. Die Verpflegungskosten sind im Tarif für die Betreuung nicht enthalten und werden den Eltern oder Erziehungsberechtigten zusätzlich in Rechnung gestellt. Für die Verpflegung werden kostendeckende Beiträge erhoben. Der Elternbeitrag wird in Rechnung gestellt und ist binnen 30 Tagen zu bezahlen. Die Elternbeiträge für die Ferienbetreuung sind ebenfalls nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern abgestuft. 17. Elternbeiträge bei Krankheit und Unfall eines Kindes a. Kann ein Kind wegen Krankheit oder Unfall die Tagesschule nicht besuchen, so schulden die Erziehungsberechtigten der Tagesschule während der ersten zwei vollen Wochen (Montag bis Freitag), welche auf die Abmeldung folgen, die Kosten für die Betreuung gemäss dem festgelegten Tarifansatz. Es ist ein Arztzeugnis einzureichen. b. Für die Mahlzeiten schulden die Erziehungsberechtigten die vollen Kosten bis zum Ende der ersten vollen Woche, die auf das Eintreffen der Abmeldung folgt. Es ist ein Arztzeugnis einzureichen. 18. Andere Absenzen und Ausfälle a. Um Ausfälle wegen Feiertagen, wegen schulinterner Weiterbildung oder wegen schulischen Anlässen zu kompensieren, werden den Erziehungsberechtigten pro Schuljahr nur 37 statt 38 Schulwochen verrechnet. b. Wegen Landschulwochen nicht beanspruchte Betreuungszeiten und Mahlzeiten werden zurückerstattet. c. Während Urlauben, die von der Schule bewilligt sind und länger als 2 Wochen dauern, entscheidet der Vorstand auf Gesuch hin über eine Reduktion der Beiträge. Das Gesuch muss mindestens 2 Monate vor Antritt des Urlaubs eingereicht werden. 19. Kündigung a. Die definitive Anmeldung gilt jeweils bis zum Ende des entsprechenden Schuljahres, sofern bis Ende Dezember keine schriftliche Kündigung für das zweite Semester erfolgt. b. Auch eine Reduktion oder Veränderung der gebuchten Einheiten im zweiten Semester erfordert eine schriftliche Teilkündigung bis Ende Dezember. c. Bei Wegzug der Erziehungsberechtigten aus der Gemeinde gilt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten, jeweils auf das Ende eines Kalendermonates. 4
5 d. Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, so schulden die Erziehungsberechtigten die vollen Kosten für die Betreuung (im Umfang der definitiven Anmeldung) bis zum Semesterende gemäss dem in der Vereinbarung festgelegten Tarifansatz. e. Für die Mahlzeiten schulden die Erziehungsberechtigten die vollen Kosten bis zum Ende des ersten Monates seit dem Eintreffen der Abmeldung. f. In begründeten Härtefällen kann der Vorstand des Vereins Kinderhaus Erlach einen anderen als den ordentlichen Kündigungstermin ohne Kostenfolge oder ohne volle Kostenfolge akzeptieren (Ausnahme von den Buchstaben d und e). Es ist ein schriftliches Gesuch an den Vorstand zu richten. 20. Zusammenarbeit mit den Eltern und der Schule Eine gute Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrern und Tagesschule ist uns wichtig. In Elterngesprächen und in Zusammenarbeit mit dem Klassenlehrer werden gemeinsame Ziele festgelegt. 21. Mitwirkung der Eltern Die Eltern sind eingeladen, dem Verein Kinderhaus beizutreten und im Rahmen ihrer Mitgliedschaft mitzuarbeiten und mitzuentscheiden. Revidierte Fassung gültig ab Januar
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