Inhaltsverzeichnis A. Einleitung Betriebsreglement Trägerschaft Zweck Leitbild... 3

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1 Betriebsreglement

2 Inhaltsverzeichnis A. Einleitung Betriebsreglement Trägerschaft Zweck Leitbild... 3 B. Angebot Frühbetreuung Nachmittagsbetreuung Mittagstisch Randstundenbetreuung... 4 C. Zusammenarbeit mit den Eltern... 4 D. Administratives Ausschreibung, Anmeldung und Abmeldung Abmeldung bei Erkrankung Kündigung Öffnungszeiten, Bring- und Abholzeiten Krankheit oder ärztlicher Notfall während Betreuungszeit Tagesablauf... 6 E. Versicherung, Tarife und Bedingungen Versicherung Tarife und Zahlungsbedingungen Kostenbeteiligung durch die Gemeinde Mittagstisch... 7 F. Hygiene und Sicherheit Hygienekonzept Sicherheit... 7 G. Allgemeines... 7 H. Schlussbestimmungen Inkrafttreten

3 Gemeinde Mettauertal Betriebsreglement der Tagesstrukturen Mettauertal vom 3. April 2017 A. Einleitung 1 Betriebsreglement Das vorliegende Betriebsreglement gibt Auskunft über das Angebot und die operativen Abläufe der schulergänzenden Tagesstrukturen in der Gemeinde Mettauertal. Es richtet sich an Eltern, Betreuungspersonal und alle Interessierten. 2 Trägerschaft Trägerschaft der Tagesstrukturen Mettauertal ist die Gemeinde Mettauertal. Der Gemeinderat legt Standards zur Qualität des Angebots fest und ist für die Aufsicht zuständig. 3 Zweck Ab Beginn des Schuljahres 2017/2018 bietet die Gemeinde Mettauertal schulergänzende Tagesstrukturen für Kinder vom Kindergarteneintritt bis zum Ende der Primarschule an. Das Betreuungsangebot soll die Vereinbarkeit von Familie und Arbeit o- der Ausbildung in der Gemeinde Mettauertal erleichtern. Es gewährleistet Kindern eine gute Betreuung vor und nach der Schule bei Berufstätigkeit oder anderweitigen Verpflichtungen der Eltern. 4 Leitbild Im Zentrum der Arbeit steht das Kind in der Tagesbetreuung. Es wird eine gesunde körperliche, psychische und soziale Entwicklung der Kinder unterstützt. Die Förderung von Selbstwert, sozialer Kompetenz und Selbstkompetenz sind zentrale Ziele der Betreuungsarbeit. Die Zusammenarbeit mit den Eltern hat einen hohen Stellenwert. Es wird Wert auf Offenheit, Ehrlichkeit und gegenseitiges Vertrauen für ein friedliches Miteinander gelegt

4 B. Angebot 5 Frühbetreuung Die Frühbetreuung findet am Montag, Dienstag und Donnerstag in Etzgen statt. Sie öffnet um 7.00 und dauert bis 8.15 Uhr. Die Kinder werden in die Schule bzw. den Kindergarten geschickt Es besteht die Möglichkeit gemeinsam zu frühstücken. Kinder vom Schulstandort Wil AG können die Frühbetreuung in Etzgen besuchen und werden auf den Bus geschickt. 6 Nachmittagsbetreuung Die Nachmittagsbetreuung findet am Montag, Dienstag und Donnerstag in Etzgen statt. Die Kinder kommen vom Mittagstisch zur Nachmittagsbetreuung (13.30 bis Uhr) oder von der Schule bzw. dem Kindergarten in die Spätnachmittagsbetreuung (15.40 bis Uhr). Die Kinder werden von den Eltern abgeholt oder nach Vereinbarung auf den Bus geschickt. Die Abholzeit dauert von bis Uhr. 7 Mittagstisch Der Mittagstisch findet an den beiden Schulstandorten Wil AG und Etzgen statt. Der Mittagstisch steht allen offen. Mehrere Generationen sind erwünscht. Es wird Wert auf gesundes, saisonales und abwechslungsreiches Essen in gemütlicher Atmosphäre gelegt. 8 Randstundenbetreuung Die Betreuung während der Postauto-Wartezeit findet in Etzgen an Nachmittagen statt, an denen der Unterricht bis Uhr geht. Die Randstundenbetreuung dauert bis zur Postautoabfahrzeit (15.40 Uhr). Die Kosten für diese Betreuung werden von der Gemeinde getragen. C. Zusammenarbeit mit den Eltern Die Zusammenarbeit mit den Eltern hat einen hohen Stellenwert. Es wird grossen Wert auf einen offenen und vertrauensvollen gegenseitigen Austausch über die Entwicklung der Kinder gelegt. Die unterschiedlichen Kulturen, Religionen, Mentalitäten, Erwartungen und Wünsche der Eltern werden respektiert und soweit möglich berücksichtigt, insofern sich diese mit dem normalen Tagesablauf vereinbaren lässt. Es wird von den Eltern erwartet, dass Regeln und Werte der Tagesstruktur akzeptiert und berücksichtigt werden

5 D. Administratives 9 Ausschreibung, Anmeldung und Abmeldung Die Ausschreibung der Betreuungsangebote erfolgt einmal jährlich im Hinblick auf das nächste Schuljahr, jeweils Mitte Mai per Versand und durch Aushänge. Die Anmeldung gilt für ein Schuljahr bzw. bis Ende des laufenden Schuljahres. Die Anmeldung erfolgt mittels Anmeldeformular. Das Anmeldeformular kann auf der Gemeinde und über die Website der Gemeinde bezogen werden. Der Eintritt in die Tagesstrukturen kann jederzeit auch unter dem Schuljahr erfolgen. Je nach Verfügbarkeit können Kinder für einzelne Besuche aufgenommen werden. Die Anmeldung erfolgt mindestens 24 Stunden vorher bei der Leitung Tagesstruktur. Die Bezahlung erfolgt mittels Betreuungsgutscheinen, die auf der Gemeindeverwaltung bezogen werden können. Planbare Abmeldungen müssen 1 Monat im Voraus erfolgen. Kurzfristige Abmeldungen sind so schnell wie möglich der Leitung Tagesstruktur zu melden. 10 Abmeldung bei Erkrankung Ein krankes Kind darf nicht in die Tagesbetreuung gebracht werden. Kranke Kinder sind möglichst frühzeitig bei der Leitung Tagesstruktur abzumelden. 11 Kündigung Die Kündigung hat schriftlich an die Leitung Tagesstruktur zu erfolgen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten. Auf Ende Schuljahr muss nicht gekündigt werden. Nach Absprache mit der Leitung Tagesstrukturen ist das Umbuchen auf andere Betreuungsmodule auch innerhalb des Jahres möglich. 12 Öffnungszeiten, Bring- und Abholzeiten Die Tagesstrukturen werden am Montag, Dienstag und Donnerstag angeboten. Sie öffnen um Uhr und schliessen um Uhr. Die Betreuungszeiten sind auf die Stundenplanzeiten abgestimmt. Die genauen Bring- und Abholzeiten werden mittels Informationsblatt beim Eintritt an die Eltern abgegeben. Während den Ferien, an schulfreien Tagen und an den offiziellen Frei- und Feiertagen der Gemeinde Mettauertal bleiben die Tagesstrukturen geschlossen

6 13 Krankheit oder ärztlicher Notfall während Betreuungszeit Fühlt ein Kind sich krank, wird es vorerst durch die Betreuungsperson betreut. Ausser bei normalem Unwohlsein wird mit den Eltern Kontakt aufgenommen und das weitere Vorgehen besprochen. Bei einem Notfall ist die Leitung resp. die Person mit Tagesverantwortung berechtigt und verpflichtet, das Kind sofort in ärztliche Betreuung oder Spitalpflege zu geben. Für allgemeine Arztbesuche des Kindes sind die Eltern zuständig. 14 Tagesablauf Die Eltern bringen oder schicken ihre Kinder zu den angemeldeten Tagen und Zeiten in die Betreuung Öffnung der Tagesstruktur Empfangszeit Frühbetreuung inkl. Frühstück Mittagstisch und Mittagsbetreuung Nachmittagsbetreuung Hausaufgaben, gemeinsames Spiel und Aktivitäten 15:00 15:40 Randstundenbetreuung Spätnachmittagsbetreuung Zvieri, Hausaufgaben, gemeinsames Spiel und Aktivitäten Abholzeit Tagesstrukturen schliessen E. Versicherung, Tarife und Bedingungen 15 Versicherung Die Eltern sind für die Kranken- und Unfallversicherung sowie für die Privathaftpflichtversicherung des Kindes verantwortlich. Für Schäden, welche die Kinder verursachen, haften die Eltern. Für private Gegenstände (wie Schmuck, Geld, Spielsachen etc.) besteht keine Haftung von Seiten der Tagesstrukturen. 16 Tarife und Zahlungsbedingungen Die Tarife werden in einem separaten Tarifreglement festgehalten, das integrierter Bestandteil des Betriebskonzepts ist. Die Erziehungsberechtigten tragen die Kosten der familienergänzenden Kinderbetreuung. Der Betrag ergibt sich aus den ausgewählten Modulen. Familien mit geringem Einkommen haben Anrecht auf Kostenbeteiligung durch die Gemeinde. Die effektiven Kosten für die Betreuung berechnen sich aus dem - 6 -

7 aktuellen steuerbaren Nettoeinkommen der Erziehungsberechtigten. Für die Berechnung steht auf der Website der Gemeinde Mettauertal ein Berechnungs-Tool zur Verfügung (die Berechnung ist nicht verbindlich). Die Elternbeiträge werden durch die Gemeinde Mettauertal fakturiert. Sie werden aufgrund der Steuerdaten nach dem Elternbeitragsreglement berechnet. Die Kosten für die Betreuung werden zweimonatlich in Rechnung gestellt und sind innert 30 Tagen zahlbar. Nach Nichterfüllen der 1. Mahnung bzw. wenn eine Rechnung drei Monate nach ihrem Eintreffen nicht beglichen ist, erlischt der Anspruch auf die Betreuung. Zusätzlich werden die Säumigen betrieben. Rückvergütungen wegen Krankheit oder Unfall oder kurzfristigen Abmeldungen sind nicht möglich. 17 Kostenbeteiligung durch die Gemeinde Die Tagesstrukturen werden durch die Elternbeiträge und Beiträge der Gemeinde Mettauertal finanziert. Die Elternbeiträge richten sich nach dem Elternbeitragsreglement der Gemeinde Mettauertal. Das Elternbeitragsreglement kann auf der Gemeinde angefordert werden und ist auf der Website abrufbar. 19 Mittagstisch Einzelne Besuche des Mittagstisches können direkt vor Ort bezahlt werden (Fixbetrag). F. Hygiene und Sicherheit 20 Hygienekonzept Die Hygienevorschriften werden eingehalten. Die Einzelheiten können dem Hygienekonzept entnommen werden. 21 Sicherheit Für die Sicherheit der Kinder werden entsprechende Massnahmen getroffen. Für medizinische Erste Hilfe steht eine Notfallapotheke zur Verfügung. Ein Notfallkonzept liegt vor und wird regelmässig überprüft. G. Allgemeines Die Mahlzeiten sind saisonal, gesund und schmackhaft. Allergien und Unverträglichkeiten müssen gemeldet werden. Nach Möglichkeit werden religiöse Speisevorschriften respektiert. Adressänderungen sowie Änderung der Notfall- und Telefonnummern der Erziehungsberechtigten sind der Leitung Tagesstruktur - 7 -

8 zu melden. Die Kinder dürfen für interne und externe Zwecke fotografiert werden. Die Eltern haben bei Eintritt des Kindes die Möglichkeit, dies zu verbieten. Für Auskünfte im Zusammenhang mit der Betreuung steht die Leitung Tagesstrukturen zur Verfügung. H. Schlussbestimmungen 22 Inkrafttreten Das Betriebsreglement wurde durch den Gemeinderat Mettauertal an der Sitzung vom 3. April 2017 genehmigt und tritt per 1. August 2017 in Kraft. GEMEINDERAT METTAUERTAL Gemeindepräsident Gemeindeschreiber 3. April

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