Anforderungen Voraussetzung bei Einstellung. Einsatzmöglichkeiten. Nach Aufnahme der Tätigkeit zu erbringen

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1 Erläuterungen zur Vereinbarung zu den Grundsätzen über die Qualifikation und den Personalschlüssel nach 26 Abs. 3 Nr. 3 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz KiBiz) vom 26. Mai 2008 in der Fassung vom Abs. 1: Staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher staatlich anerkannte Heilpädagoginnen und Heilpädagogen Nach Aufnahme der Tätigkeit zu erbringen unmittelbarer Einsatz in der Praxis in allen Gruppenformen Gruppenleitungsaufgaben können direkt übernommen werden ( 18 Abs. 3 Nr. 4 KiBiz) staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger Leitungsaufgaben nach zwei Jahren ( 5 Abs. 1) 1 Abs. 2: Staatlich anerkannte Kindheitspädagoginnen und Kindheitspädagogen staatlich anerkannte Sozialpädagoginnen/Sozialarbeiterinnen und Sozialpädagogen/Sozialarbeiter Nach Aufnahme der Tätigkeit zu erbringen unmittelbarer Einsatz in der Praxis in allen Gruppenformen Gruppenleitungsaufgaben können direkt übernommen werden ( 18 Abs. 3 Nr. 4 KiBiz) Leitungsaufgaben nach zwei Jahren ( 5 Abs. 1)

2 1 Abs. 3 Punkt 1: AbsolventInnen von: Erziehungswissenschaften (1-Fach BA, Master, Diplom) Heilpädagogik, Soziale Arbeit, Sozialpädagogik, Kindheitspädagogik (ohne staatliche Anerkennung) Rehabilitationspädagogik Insgesamt sechsmonatige oder einer anderen institutionellen Kindertagesbetreuung für Kinder im Alter von 0-10 Jahren Nach Aufnahme der Tätigkeit zu erbringen - Praxiserfahrung, soweit noch nicht vorhanden unmittelbarer Einsatz in der Praxis in allen Gruppenformen Gruppenleitungsaufgaben können nach Erbringung der erforderlichen Praxiserfahrung übernommen werden ( 18 Abs. 3 Nr. 4 KiBiz) Leitungsaufgaben nach zwei Jahren ( 5 Abs. 1) Anforderungen Voraussetzung bei 1 Abs. 3 Punkt 2: Qualifizierung in Pädagogik der Kindheit und Entwicklungspsychologie (Umfang mind. 160 Stunden) Personen, die die erste Staatsprüfung bzw. einen Masterabschluss für das Lehramt an Grundschulen erfolgreich absolviert haben Insgesamt sechsmonatige Nach Aufnahme der Tätigkeit zu erbringen - Praxiserfahrung und Qualifizierungsmaßnahme Qualifizierungsmaßnahme sollte innerhalb der ersten drei Monate nach Aufnahme der Tätigkeit begonnen werden. unmittelbarer Einsatz in der Praxis in allen Gruppenformen Gruppenleitungsaufgaben erst nach der Praxiszeit ( 18 Abs. 3 Nr. 4 KiBiz) und Bescheinigung vom LJA Leitungsaufgaben nach zwei Jahren ( 5 Abs. 1)

3 Vor : Träger stellt Antrag beim LJA Formblatt 1 Verfahrensablauf zu 1 Abs. 3 Punkt 2 LJA prüft Voraussetzungen: Personen, die die erste Staatsprüfung bzw. einen Masterabschluss für das Lehramt an Grundschulen erfolgreich absolviert haben (sechs Monate) vorläufigen (Fristsetzung 12 Monate) Dauerhafter Einsatz als Sozialpädagogische Fachkraft/Gruppenleitung 160 Std. Qualifizierung - Träger stellt Antrag beim LJA (Formblatt 1a) Vorläufiger Einsatz als Fachkraft Träger gibt LJA Information über Zwischenstand LJA prüft Voraussetzungen LJA setzt neue Frist zur erneuten Rückmeldung fest Träger stellt Antrag beim LJA (Formblatt 1a) Einsatz als Leitung grundsätzlich entsprechend 5 Abs. 1 PersV nach mindestens zweijähriger einschlägiger pädagogischer Berufserfahrung Dauerhafter Einsatz als Sozialpädagogische Fachkraft/Gruppenleitung LJA prüft Voraussetzungen Dauerhafter Einsatz als Sozialpädagogische Fachkraft/Gruppenleitung

4 1 Abs. 4 Punkt 1: Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger Nach Aufnahme der Tätigkeit zu erbringen Einsatz als weitere Fachkraft Keine Übernahme von Leitungs- und Gruppenleitungsaufgaben ( 18 Abs. 3 Nr. 4 KiBiz).

5 1 Abs. 4 Punkt 2: Personen, die mindestens 95 Creditpoints (CP) im Rahmen eines Hochschulstudiums erworben haben. Mindst. einjährige 95 Creditpoints in mindestens drei der folgenden Studieninhalte. Die Studieninhalte des ersten Spiegelstrichs müssen zwingend enthalten sein: Grundlagenwissen soziale Arbeit/Sozialpädagogik und Erziehung/Bildung Institutionelle Kenntnisse der Kinder- und Jugendhilfe Entwicklung, Lebenslagen, Lebenssituationen von Kindern (Entwicklungs-) Psychologie, Soziologie Professionelles Handeln und pädagogische Interaktion Reflektion und (Selbst-) Evaluation 95 Creditpoints Mindst. sechsmonatige Praxiserfahrung in einer Nach Aufnahme der Tätigkeit zu erbringen Noch zu erbringende Praxiserfahrung (höchstens sechs Monate) Einsatz als weitere Fachkraft Keine Übernahme von Leitungs- und Gruppenleitungsaufgaben ( 18 Abs. 3 Nr. 4 KiBiz).

6 Verfahrensablauf zu 1 Abs. 4 Punkt 2 Vor : Träger stellt Antrag beim LJA (Formblatt 2) LJA prüft Voraussetzungen: 95 Creditpoints in handlungsrelevanten Feldern (mind. ein Jahr) vorläufigen Vorläufiger Einsatz Dauerhafter Einsatz fehlende Praxiszeit ist absolviert Träger stellt Antrag beim LJA (Formblatt 2a) LJA prüft Voraussetzungen Dauerhafter Einsatz

7 1 Abs. 4 Punkt 3: Abschluss vor mehr als vier Jahren Staatlich geprüfte Erzieherinnen und Erzieher Mindst. einjährige 160 Std. Qualifizierung Nach Aufnahme der Tätigkeit zu erbringen - Noch zu erbringende Praxiserfahrung (1-11 Monate) Qualifizierung im Umfang mind. 160 Stunden Einsatz als weitere Fachkraft Keine Übernahme von Leitungs- und Gruppenleitungsaufgaben ( 18 Abs. 3 Nr. 4 KiBiz).

8 Verfahrensablauf zu 1 Abs. 4 Punkt 3 Vor : Träger stellt Antrag beim LJA (Formblatt 3) LJA prüft Voraussetzungen: Personen gemäß 1 Abs. 4 Punkt 3 der PersV (mind. ein Jahr) vorläufigen (Fristsetzung 12 Monate) 160 Std. Qualifizierung Vorläufiger Einsatz Dauerhafter Einsatz Träger stellt Antrag beim LJA (Formblatt 3a) Träger gibt LJA Information über Zwischenstand LJA prüft Voraussetzungen LJA setzt neue Frist zur erneuten Rückmeldung fest Träger stellt Antrag beim LJA (Formblatt 3a) LJA prüft Voraussetzungen Dauerhafter Einsatz als weitere Fachkraft Dauerhafter Einsatz als weitere Fachkraft

9 1 Abs. 5: Grundsätzlich pädagogische Ausbildung Ausnahmen für den Einsatz als Fachkraft Insgesamt sechsmonatige oder einer anderen institutionellen Kindertagesbetreuung für Kinder im Alter von 0-10 Jahren 160 Std. Qualifizierung, die insbesondere die Anforderungen an die Pädagogik der Kindheit und Entwicklungspsychologie berücksichtigen. Grundsätzlich pädagogische Ausbildung Insgesamt sechsmonatige Praxiserfahrung in einer oder einer anderen institutionellen Kindertagesbetreuung für Kinder im Alter von 0-10 Jahren Nach Aufnahme der Tätigkeit zu erbringen Qualifizierung im Umfang mind. 160 Stunden. Die Fortbildung soll i.d.r. innerhalb von sechs Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit absolviert werden Einsatz als weitere Fachkraft Keine Übernahme von Leitungs- und Gruppenleitungsaufgaben ( 18 Abs. 3 Nr. 4 KiBiz).

10 Verfahrensablauf zu 1 Abs. 5 Vor : Träger stellt im Einvernehmen mit dem örtliche Jugendamt Antrag beim LJA (Formblatt 4) LJA prüft Voraussetzungen: Grundsätzlich pädagogische Ausbildung Insgesamt sechsmonatige oder einer anderen institutionellen Kindertagesbetreuung für Kinder im Alter von 0-10 Jahren 160 Std. Qualifizierung, die insbesondere die Anforderungen an die Pädagogik der Kindheit und Entwicklungspsychologie berücksichtigen. - Pädagogische Ausbildung und Praxiserfahrung liegen vor vorläufigen ablehnenden Dauerhafter Einsatz Vorläufiger Einsatz als weitere Fachkraft Träger stellt Antrag (Formblatt 4a) Die (fehlenden) Stunden Qualifizierung sollen innerhalb von sechs Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit absolviert werden Dauerhafter Einsatz als weitere Fachkraft

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