Thüringer Präventionstage 27./
|
|
- Nicole Heintze
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Thüringer Präventionstage 27./ Fachtag: Themeninsel Freizeit Arbeiten und Geld verdienen in der Freizeit Referent: Matthias Hofmann TLV Undine Matczinski 1
2 Jugendarbeitsschutz - Historischer Hintergrund Entwicklung des Arbeitsschutzes für Kinder ist eng mit der Industrialisierung in England in der 2. Hälfte des 18.Jahrhunderts und in Deutschland Anfang des 19. Jahrhunderts verknüpft: - Rücksichtslose Ausbeutung von Kindern in Baumwollspinnereien, Bergwerken und Fabriken - Kinderarbeit bis zu 16 Stunden am Tag unter gesundheitsgefährdenden Bedingungen - in England Gesetz für Gesundheit und Moral von Armenlehrlingen in mech. Baumwollspinnereien, erst 1833 Gesetz mit Kontrolle durch staatliche Inspektoren - Bau der Eisenbahn in Deutschland forcierte die Stahlproduktion und damit die Erz- und Kohleförderung und Kinderarbeit in diesen Bereichen TLV Undine Matczinski 2
3 Jugendarbeitsschutz - Historischer Hintergrund Folge: - körperliche und geistig-seelische Unterentwicklung, bis hin zur Wehruntauglichkeit (Landeswehrbericht, Generalleutnant v. Horn 1828) - preußisches Heer konnte nicht mehr die erforderlichen Truppenkontingente stellen - Herrschaft König Friedrich Wilhelm lll war damit unmittelbar bedroht - König wies persönlich an, ein Gesetz zu erarbeiten, das die Kinderarbeit einschränken sollte wurde das Preußische Regulativ über die Beschäftigung Jugendlicher Arbeiter erlassen (erstes dt. Gesetz zum Arbeitsschutz) - Inhalt: Verbot von Kinderarbeit bis zum 9. Lebensjahr in Fabriken, Berg- und Hüttenwerken Arbeitszeit von Kindern/Jugendlichen unter 16 J. max. 10 Std. pro Tag; Fabrikarbeit erst nach 3-jähriger Schulzeit TLV Undine Matczinski 3
4 Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) vom 12.April 1976, zuletzt geändert 11.November Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend - für Personen bis 18 Jahren, egal welches Beschäftigungsverhältnis Begriffe: - Kind ist, wer noch nicht 15 Jahre alt ist - Jugendlicher ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist - Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen (in Thüringen bis 10.Klasse) gelten als Kinder TLV Undine Matczinski 5
5 Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz Abteilung Arbeitsschutz Technischer Arbeitsschutz Umfasst Sicherheitsstandards und Schutzvorschriften für sichere Arbeitsbedingungen Kontrolle der Sicherheit der Arbeitsstätten, Arbeitsmittel und überwachungsbedürftigen Anlagen Kontrolle der Maßnahmen zum Schutz vor gefährlichen, chemischen, biologischen und explosiven Arbeitsstoffen Sozialer Arbeitsschutz Arbeitsbedingungen aller Beschäftigten oder spezielle Schutzrechte von besonders bedürftigen Arbeitnehmergruppen z.b. Jugendarbeitsschutz (JArbSchG), Mutterschutz (MuSchG), Arbeitszeit (ArbZG) TLV Undine Matczinski 6
6 Die Beschäftigung von Kindern ist grundsätzlich verboten! 1. Ausnahmen: geringfügige Beschäftigung, Ferienarbeit 2. Behördliche Ausnahmen Gestaltende Mitwirkung von Kindern über drei / sechs Jahren gemäß 6 Abs. 1 JArbSchG bei Produktionen im Kultur- und Medienbereich TLV Undine Matczinski 7
7 Ausnahme: Geringfügige Beschäftigung Für Kinder ab dem 13. Lebensjahr und Jugendliche, die vollzeitschulpflichtig sind, gibt es streng geregelte Ausnahmen vom Beschäftigungsverbot. ( siehe auch 5 JArbSchG) Zulässig sind u.a.: - Austragen von Zeitungen - Beschäftigung in privaten und landwirtschaftlichen Haushalt - Nachhilfeunterricht, Betreuung von Haustieren, - Einkaufstätigkeiten - in landwirtschaftlichen Betrieben: - Ernte und Feldbestellung, Versorgung von Tieren - Selbstvermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse - Handreichung beim Sport - Tätigkeiten bei nicht gewerblichen Aktionen, Veranstaltungen der Kirchen, Verbände TLV Undine Matczinski 8
8 Ausnahme: Ferienarbeit - ab 15 Jahre Ferienjob möglich - höchstens 4 Wochen pro Kalenderjahr (20 Ferientage) - kurzzeitige leichte und für Kinder geeignete Arbeiten erlaubt Merkblatt Ferienarbeit Was ist erlaubt? auf der Thüringer Arbeitsschutz Homepage TLV Undine Matczinski 9
9 Was hat der Arbeitgeber zu beachten - vor Beginn der Beschäftigung Unterweisung der Kinder und Jugendlichen über mögliche Gesundheitsgefahren - Gestaltung des Arbeitsplatzes so, dass keine Gesundheitsgefährdung davon ausgeht Gefährdungsbeurteilung (GFB) Arbeitszeit: - täglich höchstens 8 Stunden in der Zeit von 06:00 bis 20:00 Uhr (Ausnahmen in bestimmten Branchen möglich, z.b. in Schichtbetrieben) - maximal 5 Tage pro Woche (40 Stunden) - nicht am Wochenende und an Feiertagen Ruhepausen: - 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von 4,5 bis 6 Stunden - 60 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden - tägliche Freizeit von mindestens 12 Stunden TLV Undine Matczinski 10
10 keine Beschäftigung mit: - Arbeiten, die die physische und psychische -Leistungsfähigkeit übersteigt - Arbeiten, bei denen sie sittlichen Gefahren ausgesetzt sind, z.b. in Spielhallen, Tanzlokalen - Arbeiten, die mit besonderen Unfallgefahren verbunden sind (mangelndes Sicherheitsbewusstsein, mangelnde Erfahrung) - Arbeiten, bei denen ihre Gesundheit gefährdet ist (Hitze, Kälte, Nässe, Lärm, Staub, Gefahrstoffe, Erschütterungen und gefährliche Strahlen) - Akkordarbeit und andere tempoabhängigen Arbeiten - Arbeiten, mit schädlichen Einwirkungen durch biologische Arbeitsstoffe (z.b. Arbeiten mit Infektionsgefahr, Abfallbetriebe) - unter 16 Jahre, keine Arbeit unter Tage (Bergbau) TLV Undine Matczinski 11
11 Ärztliche Untersuchungen (mit Untersuchungsberechtigungsschein durch örtl. Meldebehörde) - Sind erforderlich vor Eintritt ins Berufsleben (Aufnahme einer Tätigkeit von mehr als 2 Monaten bzw. Berufsausbildung) - Bei Ferienarbeit nicht erforderlich, da es sich um keine dauerhafte Beschäftigung handelt TLV Undine Matczinski 12
12 2. Behördliche Ausnahme: Gestaltende Mitwirkung von Kindern über drei / sechs Jahren gemäß 6 Abs. 1 JArbSchG bei Produktionen im Kultur- und Medienbereich - Bei Veranstaltungen dürfen Kinder und Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, nur auf Grund einer besonderen Ausnahmegenehmigung mitwirken Veranstaltungsformen: Fernsehen; Film- und Fotoaufnahmen; Hörfunk; Musikaufführungen und andere Aufführungen; Theatervorstellungen; Aufnahmen auf Tonträger; Werbeveranstaltungen TLV Undine Matczinski 13
13 Behördliche Ausnahmen für Veranstaltungen 6 (1) JArbSchG: 1. bei Theatervorstellungen Kinder über 6 Jahre bis zu vier Sunden zwischen 10 und 23 Uhr 2. bei Musikaufführungen / Werbeveranstaltungen / Rundfunk- / Foto-/ Filmaufnahmen - 3 bis 6 Jahre bis zwei Stunden täglich zwischen 8 bis 17 Uhr - über 6 Jahre bis zu drei Stunden täglich zwischen 8 und 22 Uhr Keine Bewilligung für Mitwirkung in: - Kabaretts, Tanzlokalen, Vergnügungsparks, Jahrmärkten und bei ähnlichen Veranstaltungen, Schaustellungen TLV Undine Matczinski 14
14 Behördliche Ausnahmen für Veranstaltungen 6 (3) JArbSchG: Die Aufsichtsbehörde bestimmt: 1. Wie lange, zu welcher Zeit und an welchem/n Tag/en die Beschäftigung erfolgen darf 2. Die Dauer und Ruhepausen 3. Die Höchstdauer des täglichen Aufenthalts an der Beschäftigungsstätte TLV Undine Matczinski 15
15 TLV Undine Matczinski 16
16 TLV Undine Matczinski 17
17 TLV Undine Matczinski 18
18 TLV Undine Matczinski 19
19 Behördliche Ausnahmen für Veranstaltungen 6 (2) JArbSchG: Die Aufsichtsbehörde darf die Beschäftigung nur bewilligen wenn: 1. die Personensorgeberechtigten in die Beschäftigung schriftlich eingewilligt haben 2. der Aufsichtsbehörde eine ärztliche Bescheinigung über gesundheitliche Unbedenklichkeit vorliegt (Bescheinigung Arzt nicht älter als 3 Monate) 3. Das Fortkommen in der Schule nicht beeinträchtigt ist (evtl. Stellungnahme der Schule) 4. Das zuständige Jugendamt gehört wurde (Stellungnahme) TLV Undine Matczinski 20
20 Behördliche Ausnahmen für Veranstaltungen 6 (2) JArbSchG: Die Aufsichtsbehörde darf die Beschäftigung nur bewilligen wenn: 5. Nach Beendigung der Beschäftigung eine mind. 14-stündige Freizeit eingehalten wird 6. Die erforderlichen Vorkehrungen und Maßnahmen zum Schutz des Kindes getroffen werden (Leben, Gesundheit, körperliche oder seelischgeistige Entwicklung 7. Betreuung und Beaufsichtigung des Kindes bei der Beschäftigung sichergestellt wird TLV Undine Matczinski 21
21 Dauer und Lage der Beschäftigung - ist abhängig vom Alter des Kindes und von der Veranstaltungsart - Gestaltende Mitwirkung an allen 7 Tagen der Woche möglich Ziel: nicht mehr als 5 Tage pro Woche sowie zwei zusammenhängende freie Tage - max. Bewilligungsdauer von 30 Tagen pro Kalenderjahr sollte angestrebt werden (Ausnahmen für div. Veranstaltungen) Beschäftigungstage für mehrere Arbeitgeber werden addiert TLV Undine Matczinski 22
22 Antrag 6 JArbSchG-Gestaltende Mitwirkung : s&mandantid=18&formuid=tlv-022-th-fl Anlage zum Antrag: s&mandantid=18&formuid=tlv-023-th-fl TLV Undine Matczinski 23
23 Kinder unter 3 Jahren - Jede Form der Beschäftigung (auch gestaltende Mitwirkung) für Kinder unter 3 Jahren ist ausnahmslos verboten! - Einsatz von Kindern im Rahmen von Film-, Fernseh- und Fotoaufnahmen nur möglich, wenn: - keine aktive Beteiligung - nur in natürlicher Lebensäußerung fotografiert oder gefilmt Beschäftigung TLV Undine Matczinski 24
24 Leider ist aus sozialer Not echte Kinderarbeit auch heute noch in sogenannten Entwicklungsländern gängige Praxis!! TLV Undine Matczinski 25
Kinderarbeit. ist grundsätzlich verboten!
Kinderarbeit Kinderarbeit ist grundsätzlich verboten! Ausnahmen Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen bei Film-,, Foto-, Rundfunk-,, Fernsehaufnahmen, Aufnahmen von Ton- und Bildträgern, bei Musik-,,
MehrAusgewählte Informationen zum Kinder- und Jugendarbeitsschutz in Deutschland
Ausgewählte Informationen zum Kinder- und Jugendarbeitsschutz in Deutschland 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Ausgewählte Informationen zum Kinder- und Jugendarbeitsschutz in Deutschland Aktenzeichen:
Mehr9 Jugendarbeitsschutz
9 Jugendarbeitsschutz 9.1 Vorbemerkungen Bereits zu Beginn des 19. Jahrhunderts hielt man den Jugendarbeitsschutz für erforderlich, da sich aufgrund der schlechten Arbeitsbedingungen sowie der überlangen
MehrLeseprobe zum Download
Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen
MehrArbeitnehmerschutzgesetze. Schutzbedürftige Personen. Menschliche Arbeit im Betrieb
Menschliche Arbeit im Betrieb Arbeitnehmerschutzgesetze Quellen: IG-Metall FH-Deggendorf Verdi.. Schutzbedürftige Personen Um den Schutz besondere Personengruppen zu gewährleisten, wurden spezielle Schutzgesetze
MehrStand: 12/2014. Zustellung von Anzeigenblättern an Samstagen und Vergütung von Kinder- und Jugendarbeit
Zustellung von Anzeigenblättern an Samstagen und Vergütung von Kinder- und Jugendarbeit Stand: 12/2014 Autor: Dr. Manuel Braun, Fachanwalt für Arbeitsrecht, LEXTON Rechtsanwälte Kinder- und Jugendarbeit
MehrAuszug aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz zum 12. April 1976 zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. Juli 2005
Auszug aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz zum 12. April 1976 zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. Juli 2005 Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich (1) Dieses Gesetz gilt für die Beschäftigung
MehrWarum Arbeitsschutz in der Ausbildung?
Warum in der Ausbildung? HWK Nr. 1 Gründe für den 1. Humane Gründe Vermeidung von Personenschäden Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.... (GG Art. 2 Ziff. 2) 2. Betriebswirtschaftliche
MehrFerienarbeit Was ist erlaubt?
Ferienarbeit Was ist erlaubt? Quelle: SPÖ Landtagsklub / pixelio.de Informationen für Arbeitgeber, Eltern und Jugendliche Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Regelungen 3 2. Was hat der Arbeitgeber zu beachten?
MehrFerienjobs von Schülern/Studenten Hinweise für Arbeitgeber
Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 25920 Ferienjobs von Schülern/Studenten Hinweise für Arbeitgeber Spätestens zu Beginn der Ferien stellt sich in vielen Unternehmen wieder
MehrDie IHK informiert: Merkblatt. Ferienjobs von Schülern/Studenten -Hinweise für Arbeitgeber-
Die IHK informiert: Merkblatt Ferienjobs von Schülern/Studenten -Hinweise für Arbeitgeber- Spätestens zu Beginn der Ferien stellt sich in vielen Unternehmen wieder die Frage, was bei der Beschäftigung
MehrAbschlussbericht. Landesprojekt Jugendarbeitsschutz im Baunebengewerbe
Abschlussbericht Landesprojekt 2009 Jugendarbeitsschutz im Baunebengewerbe Einleitung An Jugendliche werden beim Wechsel von der Schule ins Erwerbsleben gerade im Baugewerbe zwangsläufig neue Anforderungen
MehrFerienjobs von Schülern / Studenten Hinweise für Arbeitgeber. Nr. 186/16
Ferienjobs von Schülern / Studenten Hinweise für Arbeitgeber Nr. 186/16 Ansprechpartner: Frank Wildner Geschäftsbereich Recht Steuern der IHK Nürnberg für Mittelfranken Ulmenstraße 52, 90443 Nürnberg Tel.:
MehrMerkblatt zum Jugendarbeitsschutzgesetz
Merkblatt zum Jugendarbeitsschutzgesetz 1 Geltungsbereich 2 Definitionen 3 Mindestalter für die Beschäftigung 4 Grenze der Beschäftigungszeit 5 Beschäftigung an Samstagen 6 Beschäftigung an Sonntagen 7
MehrBESCHÄFTIGUNGSVERBOT IN DER SCHWANGERSCHAFT
BESCHÄFTIGUNGSVERBOT IN DER SCHWANGERSCHAFT WORAUF SIE ACHTEN SOLLTEN, WENN SIE EINE SCHWANGERSCHAFT FESTSTELLEN Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber möglichst bald mit, dass sie schwanger sind, um einen umfassenden
MehrMerkblatt zur Jugendarbeitsschutzgesetz
Stand: 4. Februar 2013 Merkblatt zur Jugendarbeitsschutzgesetz 1 Geltungsbereich 2 Definitionen 3 Mindestalter für die Beschäftigung 4 Grenze der Beschäftigungszeit 5 Berufsschule 6 Prüfungen und außerbetriebliche
MehrJugendarbeitsschutz Kinderarbeitsschutz
Der Wissende erkundigt sich, aber der Unwissende weiß nicht einmal, wonach er sich erkundigen soll. Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit Jugendarbeitsschutz Kinderarbeitsschutz Voll
MehrFerienjobs / Beschäftigung von Schülern und Studenten - Hinweise für Arbeitgeber
Seite 1 von 7 MERKBLATT Recht und Steuern Ferienjobs / Beschäftigung von Schülern und Studenten - Hinweise für Arbeitgeber Spätestens zu Beginn der Ferien stellt sich in vielen Unternehmen wieder die Frage,
MehrJugendarbeitsschutz ARBEITSRECHT A07
ARBEITSRECHT A07 Stand: Mai 2012 Ihr Ansprechpartner Heike Cloß E-Mail heike.closs@saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-600 Fax (0681) 9520-690 Jugendarbeitsschutz 1. Geltungsbereich Das Jugendarbeitsschutzgesetz
MehrJugendarbeitsschutzgesetz. Eine Information für Jugendliche
Jugendarbeitsschutzgesetz Eine Information für Jugendliche Herausgeber: Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg Postfach 10 34 43, 70029 Stuttgart http://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de
MehrJugend- arbeitsschutz- gesetz
Jugend- arbeitsschutz- gesetz... eine Information für Jugendliche Stand 01.10.2004 Baden-Württemberg SOZIALMINISTERIUM Erläuterungen zum Jugendarbeitsschutzgesetz und zur Kinderarbeitsschutzverordnung
MehrMutterschutzgesetz (MuSchG)
Titel, Vorname, Name Abteilung, Fachbereich oder Institut Mutterschutzgesetz (MuSchG) Was gilt seit dem 01.01.2018? Bildquelle:pixabay.de Mutterschutzgesetz Ziele: Gesetz zum Schutz von Müttern bei der
MehrJugend- arbeitsschutz- gesetz
Jugend- arbeitsschutz- gesetz... eine Information für Jugendliche Herausgeber: Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg Postfach 10 34 43, 70029 Stuttgart www.sozialministerium-bw.de Stuttgart,
MehrAbschlussbericht. Landesprojekt Jugendarbeitsschutz im Einzelhandel
Abschlussbericht Landesprojekt 2008 Jugendarbeitsschutz im Einzelhandel Einleitung Für viele Jugendliche bringt der Wechsel von der Schule in das Erwerbsleben einschneidende Veränderungen mit sich, die
MehrAntrag auf gestaltende Mitwirkung bzw. Beschäftigung eines Kindes gemäß 6 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Amt für Arbeitsschutz Abteilung Arbeitnehmerschutz V3-AS26 Billstr. 80 20539 Hamburg E-Mail: Kinderbeschaeftigung@bgv.hamburg.de Antrag auf gestaltende Mitwirkung bzw. Beschäftigung eines Kindes Arbeitgeber
MehrJugendarbeitsschutz. Arbeitszeitregelungen für Jugendliche
Jugendarbeitsschutz Arbeitszeitregelungen für Jugendliche Zum Schutz Jugendlicher gelten besondere Arbeitszeitvorschriften. Sie sind im Jugendarbeitsschutzgesetz (Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend
MehrAlles Theater. Was Sie tun müssen, wenn Sie Kinder und Jugendliche in der Kultur- und Medienbranche beschäftigen wollen
Alles Theater Was Sie tun müssen, wenn Sie Kinder und Jugendliche in der Kultur- und Medienbranche beschäftigen wollen Schneewittchen ist da die sieben Zwerge fehlen was ist passiert? Wer Kinder oder Jugendliche
MehrMutterschutzgesetz was ist neu?
Mutterschutzgesetz was ist neu? Mutterschutzgesetz was ist neu? 1. Ziele des neuen Mutterschutzrechts 2. Neue Struktur 3. Geschützte Personengruppen 4. Gesundheitsschutz Arbeitszeitlicher Gesundheitsschutz
MehrAbschlussbericht. Landesprojekt Jugendarbeitsschutz im Friseurhandwerk
Abschlussbericht Landesprojekt 2010 Jugendarbeitsschutz im Friseurhandwerk Einleitung: Jährlich beginnt für viele Schulabgänger das Berufsleben, ein neuer Lebensabschnitt, der an junge Menschen ungewohnte
MehrJugendarbeitsschutzgesetz. eine Kurzinformation für Schüler
Jugendarbeitsschutzgesetz eine Kurzinformation für Schüler Schutzziel Kinder und Jugendliche sind vor Überforderung, Überbeanspruchung und gesundheitlicher und seelischer Gefährdung im Arbeitsleben zu
MehrABSCHLUSSBERICHT. Landesprojekt 2012: Jugendarbeitsschutz in Großbäckereien
ABSCHLUSSBERICHT Landesprojekt 2012: Jugendarbeitsschutz in Großbäckereien IMPRESSUM Herausgeber: Bearbeitung: Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz Kaiser-Friedrich-Straße
MehrGesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG)
Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG) Seite 1 von 32 Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG) Vom 12. April 1976 (BGBl.
Mehr,,Diese Broschüre gibt den aktuellen Stand wieder und enthält den Text des geltenden Jugendarbeitsschutzgesetzes und der
,,Diese Broschüre gibt den aktuellen Stand wieder und enthält den Text des geltenden Jugendarbeitsschutzgesetzes und der Kinderarbeitsschutzverordnung. Vorwort Vorwort Ein wesentlicher Garant für die Gesundheit
MehrJugendarbeitsschutzuntersuchungen
Jugendarbeitsschutzuntersuchungen Umsetzung im Freistaat Sachsen Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit Referat 26 Gewerbeaufsicht, Mess- und Eichwesen, Verbraucherschutz 25. April 2009
MehrJugendarbeitsschutz ARBEITSRECHT A07
ARBEITSRECHT A07 Stand: Oktober 2015 Ihr Ansprechpartner Heike Cloß E-Mail heike.closs@saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-600 Fax (0681) 9520-690 Jugendarbeitsschutz 1. Geltungsbereich Das Jugendarbeitsschutzgesetz
MehrFilm- und Fotoaufnahmen mit Kindern und Jugendlichen
Einleitung Wenn Kinder und Jugendliche bei Film- und Fotoaufnahmen mitwirken sollen, sind einige gesetzliche Regelungen zu beachten. Je nach Alter und Status der Schulpflicht sind unterschiedliche Beschäftigungen
Mehrklare Sache Informationen zum Jugendarbeitsschutz und zur Kinderarbeitsschutzverordnung
klare Sache Informationen zum Jugendarbeitsschutz und zur Kinderarbeitsschutzverordnung ,,Diese Broschüre gibt den aktuellen Stand wieder und enthält den Text des geltenden Jugendarbeitsschutzgesetzes
MehrJUGENDARBEITSSCHUTZ UND KINDERARBEITSSCHUTZVERORDNUNG
klare Sache Sache JUGENDARBEITSSCHUTZ UND KINDERARBEITSSCHUTZVERORDNUNG klare Sache Sache INFORMATIONEN ZUM JUGENDARBEITSSCHUTZ UND ZUR KINDERARBEITS- SCHUTZVERORDNUNG 1 DIESE BROSCHÜRE GIBT DEN AKTUELLEN
MehrJugendarbeitsschutzgesetz. Information für Schülerinnen, Schüler und Jugendliche.
Jugendarbeitsschutzgesetz Information für Schülerinnen, Schüler und Jugendliche. Allgemeine Infos Warum gibt es das Gesetz? Die Arbeitswelt orientiert sich an der Leistungsfähigkeit von Erwachsenen. Wenn
MehrAllgemeine Vorschriften
Sechster Abschnitt Straftaten und Ordnungswidrigkeiten Straftaten und Ordnungswidrigkeiten................. 21 (weggefallen)............................. 22, 23 Siebter Abschnitt Schlussvorschriften In
MehrGesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz JArbSchG)
Jugendarbeitsschutzgesetz JArbSchG 820 Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz JArbSchG) Vom 12. April 1976 (BGBl. I S. 965) zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. November
MehrJugendarbeitsschutz ARBEITSRECHT A07
ARBEITSRECHT A07 Stand: Juli 2017 Ihr Ansprechpartner Heike Cloß E-Mail heike.closs@saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-600 Fax (0681) 9520-690 Jugendarbeitsschutz 1. Geltungsbereich Das Jugendarbeitsschutzgesetz
MehrAnleitung zur Erstellung des Betriebspraktikumsberichts in Jahrgang 9
Anleitung zur Erstellung des Betriebspraktikumsberichts in Jahrgang 9 Formale Vorgaben: Dein Bericht wird mithilfe eines Ordners bzw. eines Schnellhefters abgegeben. Folgendes muss enthalten sein: Deckblatt
Mehr1. Einverständniserklärungen der Personensorgeberechtigten (Eltern, Vormund) Wir sind mit nachstehender Beschäftigung unseres Kindes einverstanden:
Erklärungen und Stellungnahmen Bewilligungsverfahren beim Gewerbeaufsichtsamt zur Mitwirkung von Kindern und vollzeitschulpflichtigen Jugendlichen bei Veranstaltungen im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes
MehrGESETZ ZUM SCHUTZ DER ARBEITENDEN JUGEND. (Jugendarbeitsschutzgesetz JArbSchG)
GESETZ ZUM SCHUTZ DER ARBEITENDEN JUGEND (Jugendarbeitsschutzgesetz JArbSchG) Textnachweis ab: 1.5.1976 (Stand: Zuletzt geändert durch Art. 38a G v. 24.12.2003 BGBl. I S. 2954) Inhaltsübersicht Erster
MehrKurzfristige Beschäftigung von Schülern und Jugendlichen
Kurzfristige Beschäftigung von Schülern und Jugendlichen Möglichkeit und Grenzen der Beschäftigung Die Beschäftigung von Schülern, die noch Kinder, d. h. noch nicht 15 Jahre alt sind, und die Beschäftigung
MehrKlare Sache. un d. z t u. h i e. r g. a r
Klare Sache Diese Publikation wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales kostenlos h erausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlbewerbern oder Wahlhelfern
MehrWir führen für diese Jahrgangsstufe aufgrund der G-8 Regelung das Schülerbetriebspraktikum vom (nach den Herbstferien) durch.
Essen, im März 2010 SCHÜLERBETRIEBSPRAKTIKUM Jgst. 9 Sehr geehrte Eltern! Liebe Schüler und Schülerinnen der Klasse 9! Wir führen für diese Jahrgangsstufe aufgrund der G-8 Regelung das Schülerbetriebspraktikum
MehrERSTER ABSCHNITT Allgemeine Vorschriften. ZWEITER ABSCHNITT Beschäftigung von Kindern. DRITTER ABSCHNITT Beschäftigung Jugendlicher
Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG) Vom 12. April 1976 (BGBl. I S. 965) zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 10. März 2017 (BGBl. I Nr. 12, S.
MehrAushangpflichtige Gesetze und andere wichtige Vorschriften im Gesundheitswesen
Aushangpflichtige Gesetze und andere wichtige Vorschriften im Gesundheitswesen Bibliografische Information der Deutschen Bibliothek Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen
MehrJArbSch Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG)
Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG) Vom 12. April 1976 (BGBl. I S. 965) zuletzt geändert am 11. Februar 2005 (BGBl. I S. 241) ERSTER ABSCHNITT Allgemeine Vorschriften
MehrGesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG)
Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG) Vom 12. April 1976 (BGBl. I S. 965) zuletzt geändert durch Artikel 8a des Gesetzes vom 17. Juli 2015 (BGBl. I Nr. 31, S.
MehrINHALTSVERZEICHNIS BESCHÄFTIGUNGSVERBOTE UND -BESCHRÄNKUNGEN
INHALTSVERZEICHNIS ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN 1 Geltungsbereich 2 Kind, Jugendlicher 3 Arbeitgeber 4 Arbeitszeit BESCHÄFTIGUNG VON KINDERN 5 Verbot der Beschäftigung von Kindern 6 Behördliche Ausnahmen für
MehrGesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG)
Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG) vom 12. April 1976 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 7d des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1666)
MehrBeschäftigungsverbot für die werdende oder stillende Mutter
Beschäftigungsverbot für die werdende oder stillende Mutter Das Beschäftigungsverbot gilt für die werdende oder stillende Mutter, die in einem Arbeitsverhältnis steht, unabhängig von deren individuellen,
MehrGesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG)
Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG) Vom 12. April 1976 (BGBl. I S. 965) zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 2 des Gesetzes vom 31. Oktober 2008 (BGBl. I,
Mehr(1) Dieses Gesetz gilt für die Beschäftigung von Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind,
Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend Vom April 976 (BGBl I 976, S 965) - 4 ERSTER ABSCHNITT Allgemeine Vorschriften Geltungsbereich () Dieses Gesetz gilt für die Beschäftigung von Personen, die noch
MehrQuelle: Fundstelle: BGBl I 1976, 965 FNA: FNA Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend Jugendarbeitsschutzgesetz
Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: JArbSchG Ausfertigungsdatum: 12.04.1976 Gültig ab: 01.05.1976 Dokumenttyp: Gesetz Quelle: Fundstelle: BGBl I 1976, 965 FNA: FNA 8051-10 Gesetz zum Schutze der arbeitenden
MehrQuelle: Fundstelle: BGBl I 1976, 965 FNA: FNA Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend Jugendarbeitsschutzgesetz
Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: JArbSchG Ausfertigungsdatum: 12.04.1976 Gültig ab: 01.05.1976 Dokumenttyp: Gesetz Quelle: Fundstelle: BGBl I 1976, 965 FNA: FNA 8051-10 Gesetz zum Schutze der arbeitenden
MehrBeschäftigungsverbot in der Schwangerschaft = Arbeitsunfähigkeit?
Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft = Arbeitsunfähigkeit? Eva Aich Betrieblicher Arbeitsschutz www.brd.nrw.de Rechtsgrundlagen zum Mutterschutz Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz
MehrJugendarbeitsschutzgesetz
1 von 19 23.01.2015 05:48 23. Januar 2015, 5:48 Uhr»»»»» IHK-Startseite Aus- und Weiterbildung Ausbildung Beratung Ausbilderinfos Jugendarbeitsschutzgesetz Jugendarbeitsschutzgesetz Der Bundestag hat mit
MehrMerkblatt zum Jugendarbeitsschutzgesetz 1
Informationen für die Praxis Merkblatt zum Jugendarbeitsschutzgesetz 1 Inhalt: 1. Geltungsbereich... 1 2. Definitionen... 1 3. Mindestalter für die Beschäftigung... 1 4. Grenze der Beschäftigungszeit...
MehrGesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG) vom 12. April 1976 (BGBI. I S. 965),
1 Geltungsbereich Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG) vom 12. April 1976 (BGBI. I S. 965), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Januar 1998 (BGBI. I S. 164)
MehrBASS. Ritterbach Verlag GmbH
2 3 Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz JArbSchG) Vom 12. April 1976 (BGBl. I S. 965) zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1983) Auszug 1 Geltungsbereich
MehrRitterbach Verlag GmbH
2 3 Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz JArbSchG) Vom 12. April 1976 (BGBl. I S. 965) zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Januar 1998 (BGBl. I S. 188) Auszug 1 Geltungsbereich
MehrJugendarbeitsschutzgesetz
Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (JArbSchG) vom 12. April 1976 (BGBl. I Nr. 42 vom 15.04.1976 S. 965) Jugendarbeitsschutzgesetz zuletzt geändert am 21. Dezember 2000 durch Artikel 36 des Gesetzes
MehrGesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend
Datum: 12. April 1976 Fundstelle: BGBl I 1976, 965 Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend Textnachweis ab: 1. 5.1976 Amtlicher Hinweis des Normgebers auf EG-Recht: Umsetzung der EGRL 33/94 (CELEX Nr:
MehrErster Abschnitt ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN
Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG) vom 12. April 1976 (BGBI. I S. 965), zuletzt geändert durch Art. 36 G vom 21.12.2000 (BGBI. I S. 1983) Erster Abschnitt
MehrGesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG)
Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG) JArbSchG Ausfertigungsdatum: 12.04.1976 Vollzitat: "Jugendarbeitsschutzgesetz vom 12. April 1976 (BGBl. I S. 965), das zuletzt
MehrGesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG)
Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG) JArbSchG Ausfertigungsdatum: 12.04.1976 Vollzitat: "Jugendarbeitsschutzgesetz vom 12. April 1976 (BGBl. I S. 965), das zuletzt
MehrGesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG)
Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG) JArbSchG Ausfertigungsdatum: 12.04.1976 Vollzitat: "Jugendarbeitsschutzgesetz vom 12. April 1976 (BGBl. I S. 965), das zuletzt
MehrGesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG)
Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG) JArbSchG Ausfertigungsdatum: 12.04.1976 Vollzitat: "Jugendarbeitsschutzgesetz vom 12. April 1976 (BGBl. I S. 965), das zuletzt
MehrGesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG) JArbSchG Ausfertigungsdatum: Stand: Zuletzt geändert durch
Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG) JArbSchG Ausfertigungsdatum: 12.04.1976 Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 Abs. 2 G v. 31.10.2008 I 2149 Inhaltsübersicht
MehrGesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG)
Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG) JArbSchG Ausfertigungsdatum: 12.04.1976 Vollzitat: "Jugendarbeitsschutzgesetz vom 12. April 1976 (BGBl. I S. 965), das zuletzt
MehrGesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG)
Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG) JArbSchG Ausfertigungsdatum: 12.04.1976 Vollzitat: "Jugendarbeitsschutzgesetz vom 12. April 1976 (BGBl. I S. 965), das zuletzt
MehrAbschlussbericht. Landesprojekt Jugendarbeitsschutz im Hotel- und Gaststättengewerbe
Abschlussbericht Landesprojekt 2007 Jugendarbeitsschutz im Hotel- und Gaststättengewerbe Einleitung: Jährlich beginnt für viele Schulabgänger das Berufsleben, ein neuer Lebensabschnitt, der an diesen Personenkreis
MehrWBM Lernfeld: 01: Eigene Rolle im Betrieb mitgestalten Seite 1 / 7
WBM Lernfeld: 01: Eigene Rolle im Betrieb mitgestalten Seite 1 / 7 Lernsituation WBM-LF01-LS04 Rechte vertreten Unternehmensprofil Sie sind im Rahmen Ihrer Ausbildung bei der Stadtmarketing GmbH noch immer
MehrGesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG)
Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG) vom 12. April 1976 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2592)
MehrÄ rztekammer des Saarlandes
Ä rztekammer des Saarlandes Körperschaft des öffentlichen Rechts Faktoreistraße 4 66111 Saarbrücken Telefon +49 681 4003-0 Telefax +49 681 4003-340 www.aerztekammer-saarland.de info-aeks@aeksaar.de Gesetz
MehrErster Abschnitt ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN. 1 Geltungsbereich
Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG) vom 12. April 1976 (BGBI. I S. 965), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Januar 1998 (BGBI. I S. 164) Erster Abschnitt
MehrSächsische Jugendarbeitsschutzverordnung
Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über den Arbeitsschutz für jugendliche Beamte im Freistaat Sachsen (Sächsische Jugendarbeitsschutzverordnung SächsJArbSchVO) Vom 31. Mai 1995 Aufgrund von 101
MehrArbeiter in Fabriken vom 9. März 1839
Jugendarbeitsschutz in Tagung für Betriebsräte 15. Mai 2013 Bad Kissingen Folie 1 Geschichte Preußisches Regulativ über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter in Fabriken vom 9. März 1839 unter 9 Jahren:
MehrGesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG)
Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG) JArbSchG Ausfertigungsdatum: 12.04.1976 Vollzitat: "Jugendarbeitsschutzgesetz vom 12. April 1976 (BGBl. I S. 965), das durch
MehrGesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG)
Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG) JArbSchG Ausfertigungsdatum: 12.04.1976 Vollzitat: "Jugendarbeitsschutzgesetz vom 12. April 1976 (BGBl. I S. 965), das zuletzt
MehrSächsische Jugendarbeitsschutzverordnung
Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über den Arbeitsschutz für jugendliche Beamte im Freistaat Sachsen ( SächsJArbSchVO) Vom 3 Mai 1995 Aufgrund von 101 des Beamtengesetzes für den Freistaat Sachsen
MehrSCHWANGER. MUTTER. SELBSTBESTIMMT!? Das neue Mutterschutzgesetz Novelle Januar 2018
SCHWANGER. MUTTER. SELBSTBESTIMMT!? Das neue Mutterschutzgesetz Novelle Januar 2018 Stephanie Oehl Leitung SC Personal und Recht Persönlicher Anwendungsbereich 1 Abs. 2 MuSchG Vor Benachteiligungen zu
MehrGesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG)
Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG) JArbSchG Ausfertigungsdatum: 12.04.1976 Vollzitat: "Jugendarbeitsschutzgesetz vom 12. April 1976 (BGBl. I S. 965), das zuletzt
MehrVON PROFI ZU PROFI Das Informationsportal der Gastronomiebranche
A 8710 Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz JArbSchG) Vom 12. April 1976 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Art. 2 d ÄndG vom 31. Mai 1994 (BGBl. I S. 1168) und durch
MehrGesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG) JArbSchG Ausfertigungsdatum:
Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG) JArbSchG Ausfertigungsdatum: 12.04.1976 Vollzitat: "Jugendarbeitsschutzgesetz vom 12. April 1976 (BGBl. I S. 965), das zuletzt
MehrGesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG)
Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG) JArbSchG Ausfertigungsdatum: 12.04.1976 Vollzitat: "Jugendarbeitsschutzgesetz vom 12. April 1976 (BGBl. I S. 965), zuletzt
Mehr(1) Dieses Gesetz gilt für die Beschäftigung von Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind,
Das Jugendarbeitsschutzgesetz Ausfertigungsdatum: 12. April 1976 Verkündungsfundstelle: BGBl I 1976, 965 Sachgebiet: FNA 8051-10 Stand: Stand: Zuletzt geändert durch Art. 38a G v. 24.12.2003 I 2954 Erster
MehrGesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG)
Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG) JArbSchG Ausfertigungsdatum: 12.04.1976 Vollzitat: "Jugendarbeitsschutzgesetz vom 12. April 1976 (BGBl. I S. 965), das zuletzt
Mehr