Rechtsanwältin Hanna Henning Rechtsanwältin Hanna Henning Gießener Str. 6a Hungen

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1 Rechtsanwältin Hanna Henning Rechtsanwältin Hanna Henning Gießener Str. 6a Hungen Gießener Str. 6a Hungen Telefon: 06402/ Telefax: 06402/ Mobil: 0177/ E Mail:RA.HannaHenning@t-online.de Bankverbindung: Empfänger: Rechtsanwaltskanzlei Henning Fidor Bank IBAN.: DE BIC.: FDDODEMMXXX USt-ID-Nr.: Datum: Mein Zeichen: PresseK. /Ulvi K. Ihr Zeichen.: ohne Mitgliedschaften Republikanischer Anwaltsverein Vereinigung Hessischer Strafverteidiger e.v. Kartell gegen 63 StGB Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr Mittwochnachmittags ab 12 Uhr geschlossen 1. Vorstellung der Klage Der Kläger Herr Kulac, vertreten durch seine Betreuerin Frau Rödel, wurde durch das Landgericht (Jugendkammer) Hof mit Urteil vom unter anderem wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Ausschlaggebend für diese Verurteilung war das seinerzeit von dem Sachverständigen Prof. Kröber erstellte Gutachten hinsichtlich der Aussagetüchtigkeit und insbesondere zu der Glaubhaftigkeit eines Geständnisses, in welchem der Kläger die Tötung des Kindes Peggy Knobloch gestanden haben soll. a). Dem Sachverständigen Prof. Kröber haben hinsichtlich der Gutachtenerstellung die Vernehmungen des Klägers vollständig, ebenso der Abschlussbericht der Soko Peggy 2, sowie 4 Videoaufzeichnungen und diverse andere Akten vorgelegen. Obwohl der Sachverständige Prof. Kröber durch die 1

2 Staatsanwaltschaft nur mit der Frage der Begutachtung hinsichtlich der Aussagetüchtigkeit beauftragt worden war, das Gutachten zu der Frage der Glaubhaftigkeit seiner Angaben, sollte durch Prof. Dr. Steller vorgenommen werden, hat der Sachverständige Prof. Kröber, aus vorgeblich zeitlichen Gründen dann auch das Gutachten hinsichtlich der Glaubhaftigkeit erstellt. b). Der Sachverständige Prof. Kröber hat Herrn Kulac sodann 4-mal im Bezirkskrankenhaus aufgesucht. Die ersten 3 Explorationen sind von dem Sachverständigen nicht wie durch den Bundesgerichtshof festgeschrieben aufgezeichnet worden, insoweit kann nicht nach- oder überprüft werden, was dort in welcher Form exploriert wurde. c). Der Sachverständige teilt in seinem Gutachten selbst mit, dass sein Gutachten auch auf der Kenntnis der drei ihm zugesandten Videobänder zur Tatrekonstruktion beruhen würde. Er habe aber aus technischen Gründen das Rekonstruktionsvideo vom nicht ansehen können, sondern nur akustisch wahrnehmen. Aus der Ermittlungsakte ergibt sich, dass sich der Sachverständige vor der Erstattung seines schriftlichen Gutachtens auch nicht um ein Video bemüht hat, dass er dann ansehen hätte können. Aufgrund dessen hat der Sachverständige auch nicht die erheblichen Unterschiede der Abläufe der beiden Tatrekonstruktionen sehen und erkennen können. Im ersten Tatrekonstruktionsvideo geht Herr Kulac mit den Polizeibeamten den Weg ab und soll diese zunächst zu der Stelle führen, an der das Kind Peggy K. angeblich über einen Stein gestürzt ist. An irgendeinem Punkt des Weges sagt Herr Kulac, hier wäre das Kind gestürzt. Allerdings befindet sich dort kein Stein. Einer der Polizeibeamten schaut dann nach links und deutet auf einen Stein der moosbehaftet, von Gras eingewachsen, tief im Boden und dies seit Jahren, verankert liegt und fragt Herrn Kulac, war das der Stein. Herr Kulac bejaht dies. Im Gutachten des Sachverständigen wird dazu ausgeführt: Ein weiteres Detail: Herr Kulac erklärte auch jetzt sehr nachdrücklich, dass er dem Sachverständigen genau den Stein zeigen könne, über den Peggy gestolpert sei. Er konnte dies auch bei der Tatrekonstruktion, obwohl wie die Soko berichtete, der Stein zunächst von Gras verdeckt war. Wie sich aus der jetzt gezeigten Videosequenz ergibt, hat Herr Kulac weder der Soko einen Stein gezeigt, noch befand sich ein solcher an der Stelle, wo das Kind Peggy gestürzt sein soll. Wie sich aus der jetzt gezeigten Videosequenz des zweiten Tatrekonstruktionsvideos zwingend ergibt, wurde der Stein durch die Polizei auf den Weg gelegt. 2

3 d). Der Sachverständige geht insbesondere auch nicht auf die erheblich differierenden Rekonstruktionsabläufe der beiden Videos ein. Er teilt nicht mit, dass Herrn Kulac im Rahmen der ersten Rekonstruktion, selbst bei Kleinigkeiten vorgegeben wurde, wie es abgelaufen sein soll. Aus der nächsten Videosequenz ergibt sich folgendes: Ein Beamter sagt zu Herrn Kulac, was hat sie dann gemacht, hat sie gestampft? Herr Kulac sagt sie habe gestampft. Im Rahmen der zweiten Tatrekonstruktion, wird Herr Kulac dann angehalten dies erneut zu sagen. Jetzt allerdings gibt Herr Kulac noch zusätzlich an das Kind habe ihm in die Eier getreten. Das sei heftig gewesen. c). Im Rahmen des Weiteren Ablaufes der ersten Tatrekonstruktion, sagt Herr Kulac das Kind habe auf der dritten Stufe gestanden, er sei an dem Kind vorbeigegangen, habe es dann geschubst. Bei der zweiten Tatrekonstruktion ist es dann nunmehr die zweite Stufe. Hinzu treten die unvereinbaren Unstimmigkeiten hinsichtlich der Frage sie konnten doch nicht sehen ob sie die Augen geschlossen hat. d. Besonders gravierend sind die vorsätzlich falschen Feststellungen des Sachverständigen von einem ihm als besonders überzeugend und beeindruckenden Realkennzeichen: Hier führt der Sachverständige in seinem Gutachten aus: Des Weiteren ist ein Detail aussagekräftig, die Beobachtung dass der Ranzen (kraft physikalischer Gesetzmäßigkeit) weiter geflogen war, als das hinstürzende Kind, eine Beobachtung, die der schwachbegabte Proband schwerlich erfunden haben kann. Hier verschweigt der Sachverständige, dass Herr Kulac im Rahmen einer Vernehmung mit einem Schulranzen konfrontiert wurde, den er auch werfen durfte. Somit hat Herr Kulac diese Beobachtung auch nicht erfunden, diese beruht allerdings nicht darauf, dass es sich um ein tatsächliches Erleben in Bezug auf einen Sturz des Kindes handelt, sondern auf eine Beobachtung die er im Rahmen der Vernehmung machen konnte. Das der Sachverständige dies nicht in seinem Gutachten erwähnt, bedeutet das er das mit Vorsatz verschwiegen hat, damit er an diesem angeblichen Realkennzeichen unbedingt zur Überzeugungsbildung festhalten konnte. e). Weitaus noch gravierender sind die Feststellungen des Sachverständigen: so kann man sich kaum vorstellen, dass er dann (gemeint ist Herr Kulac) diese Rekonstruktionen so zielstrebig, um keine Antwort verlegen, ohne Zaudern und ohne Korrekturen durchgeführt hat. Hier hat der Sachverständige gelogen. Er führt dazu unter anderem aus, dies beginne mit so nebensächlichen Elementen wie dem Wechsel von der Bank. Aus der 3

4 jetzt gezeigten Sequenz kann folgendes gesehen werden. Herr Kulac wird von den Beamten über die Straße geführt, gezielt zu der linken Bank. Ein Beamter sagt zu Herrn Kulac jetzt setzen sie sich dahin wo sie gesessen haben oder auch nicht, dann werden Herrn Kulac alle Wege verstellt, die zu der anderen Bank führen, ein Beamter deutet auf die Bank auf die Herr Kulac sich setzen soll. Danach führen ihn die Beamten zu der anderen Bank auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Diese Videosequenz muss hier dann nicht weiter erläutert werden. f). Aus beiden Rekonstruktionsvideos ergeben sich zwingend gänzlich unterschiedliche Abfolgen, ergeben sich ebenso zwingend, dass Herr Kulac von den Beamten beständig zu seinen Angaben geführt, an diese erinnert wurde was hat sie dann gemacht? Hat sie gestampft. Herrn Kulac werden bei den Rekonstruktionen durchgängig Handlungsabläufe, wie aus den Vernehmungen erarbeitet, vorgegeben. g). Bei den weiteren Recherchen ist dann eine Publikation des Sachverständigen aufgetaucht, welche er bereits vor der Verurteilung des Herrn Kulac zum Abdruck eingereicht hatte. In der KrimZ Band 43 Herausgeber Elz/Jehle/Kröber SS 178 ff. Unter 6. Herr. (2001 StA Hof) hat der Sachverständige zu Herrn Kulac unter anderem ausgeführt: nach jetzigem vorläufigen (und unstreitigem) Kenntnisstand eine Vielzahl von Sexualdelikten gegenüber Kindern begangen hatte. Der Sachverständige im Strafverfahren unterliegt dem absoluten Gebot der Neutralität. Ein Sachverständiger, der vor rechtskräftiger Verurteilung bereits publiziert, dass nach unstreitigem Kenntnisstand durch den von ihm zu Begutachtenden Straftaten begangen worden sind, verletzt das Gebot der Neutralität umfassend. Er ist damit kein neutraler Sachverständiger mehr. h). Das gesamte Gutachten des Sachverständigen ist neben der Tatsache, dass es vollkommen unwissenschaftlich ist und keinerlei Konzeption zur Grundlage hat, geprägt von dem erkennbaren Willen des Sachverständigen, das widerrufene Geständnis von Herrn Kulac in jedem Fall, als glaubhaft abzubilden. Es handelt sich um ein mit Vorsatz erstelltes falsches Gutachten. Soweit der Sachverständige hierzu referiert hat, es ergäbe sich nichts was dafür sprechen würde, dass man Herrn Kulac in einer ganzen Serie von Vernehmungen Tat und Handlungsabläufe vorgegeben habe, ist dies gelogen. Aus den Vernehmungen (die dem Sachverständigen vorgelegen haben) ergibt sich ohne jedweden Zweifel, dass man Herrn Kulac diesen von der Polizei angenommenen Tatablauf vollständig suggeriert hat. Die 4

5 Vernehmungen von Herrn Kulac waren nach der Definition von Folter, Folter. Denn einen geistig schwerbehinderten Menschen dazu zu bringen ein Tötungsdelikt zu gestehen, welches er nicht begangen haben kann, ist Folter. Hier sei nur ein Aspekt der Vernehmung herausgegriffen, in der man Herrn Kulac mit angeblichen Blutspuren von dem Kind an seinem Arbeitskombi zur Gestehung der Tötung bringen wollte. Es gab keine Blutspuren von dem Kind an dem Arbeitsanzug. i). Der Sachverständige hat dann in seiner letzten Exploration Herrn Kulac zu der Wiedergabe dessen, was dieser seinerzeit bei der Polizei angegeben hat oder angegeben haben soll aufgefordert. Er hat diesen gebeten dies haarklein nachzuerzählen. Das hat Herr Kulac nicht gekonnt. Deshalb hat der Sachverständige ihn vollständig mit einer Suggestibilitätsrate von etwa 70 % durch dieses nacherzählen geführt. Bereits dies macht das Gutachten vollkommen unbrauchbar. 2. Auszug aus der Klagebegründung zu dem Bereich Vernehmungen: Im nächsten Schritt der Vernehmung wird dann der Arbeitsanzug des Klägers eingeführt, den dieser am Tag des Verschwindens der Peggy getragen haben soll. Damit geschieht nun Folgendes im Rahmen der Vernehmung. Jetzt sage ich Ihnen folgendes: Sie haben ja vorhin schon gesagt, der Anzug ist gewaschen. Die Jacke und die Hose, beide Kleidungs-stücke, haben wir natürlich kriminaltechnisch untersuchen lassen. Und zwar untersuchen lassen auf mögliche Blutspuren. Und zu aller Überraschung muss ich sagen, obwohl der Anzug bestimmt mehrmals gewaschen wurde, hat Unser Gutachter festgestellt und jetzt schauen Sie einmal her, überall wo hier diese Nummern stehen, sehen Sie das? Konnte Blut nachgewiesen werden? Wie kommt da Blut hin? Haben Sie da eine Erklärung? Können Sie uns da eine Erklärung geben? Was sagen Sie dazu, wenn der Gutachter in ein Gutachten schreibt, an der Jacke von Herrn Kulac wurden an den Stellen, wo diese Nummern, das wird ja auch fotografiert, wo diese Nummern kleben, war Blut dran, waren Blutanhaftungen dran. KHK Markert: 5

6 Herr Rechtsanwalt, das sind also die Stellen, wo was rausgeschnitten wurde der gesamte Bereich und im gesamten Bereich wurde Blut festgestellt. Was sagen Sie dazu, Herr Kulac? Das kann nicht von der Peggy sein, das Blut. Und warum kann es nicht von der Peggy sein? Wie ich im Wald war, habe ich mich verletzt am Finger, und hab geblutet am Finger. KHK Markert: Herr Kulac, passen Sie auf. Die Peggy ist dort hingefallen. Sie haben sich am Finger verletzt, davon kann nicht der ganze Bereich voll Blut sein. Was ist jetzt genau passiert? Das kann nicht von der Peggy sein, das Blut. KHK Markert: Was ist passiert? KHK Warum kann das Blut nicht von der Peggy sein? Weil ich sie nicht angelangt hab, die Peggy. Also ich hab sie aufgehoben und wie ich sie aufgehoben hab, hat es ja nicht runtergetropft so vom Kopf. KHK Markert: Wie kommt das Blut dahin? Den Anzug hab ich auch im Wald angehabt. Und da hab ich mich am Finger verletzt. Wie kann denn das Blut vom Finger da oben herkommen? 6

7 Da hab ich, wenn ich. Ich war da im Wald. Und da hab ich den Holzknüppel so auf die Schulter hochgehoben und so auf die Schulter drauf. Und dann so getragen. KHK Markert: Herr Kulac, der ganze Bereich, alles ist voll Blut. Rechtsanwalt Schwemmer: Können Sie das ein bisschen für mich jetzt besser verständlich machen. Wie großflächig oder einzelne Flecken, oder ist das nicht weiter untersucht worden? KHK Marken:. An den Stellen, an denen Nummern sind, ist von... Rechtsanwalt Schwemmer: Ist festgestellt worden. KHK Markert; Sind Teile, da sind so Löcher,-die sind da rausgeschnitten worden. Rechtsanwalt Schwemmer: Ja. KHK Markert: Da hat man die auch untersucht, hat Blut festgestellt. Der Bereich geht diesen ganzen Bereich entlang. Rechtsanwalt Schwemmer: Und da vollflächig oder vereinzelt? KHK Marken: Sie können es vielleicht sogar noch mit bloßem Auge sehen. Soweit wir informiert sind, großflächig und vor allen Dingen im Bereich der Schulter, im Bereich der linken Schulter. Und Herr Kulac, nachdem Sie selbst gesagt haben, dass die Peggy geblutet hat, auch am Kopf. Ich sags Ihnen knallhart ins Gesicht und sind Sie mir bitte nicht böse, ich glaube, dass möglicherweise an diesen Stellen, Blut 7

8 von der Peggy war. Und teilweise auch noch in Bruchstücken da drin ist. Was sagen Sie dazu? Ich sags Ihnen mal knallhart ins Gesicht, was sagen Sie dazu? 'Ich bin der Meinung, da ist Blut von der Peggy gewesen. Wie kommt es dahin? Was sagen Sie dazu? Das kann nicht sein, dass das von der Peggy ist, das Blut. KHK Marken: Herr Kulac, was ist denn da passiert? Was ist da passiert? Wir sind an der Stelle in der Hermannsruh" unten. Ich hab die Peggy aufgehoben und die hat leicht geblutet am Kopf, wie ich sie aufgehoben hab. Kann beim Aufheben nicht das passieren, dass das Blut daran kommt? Wenn Sie die Peggy aufheben. Ich hab sie ja vom Rücken aufgehoben. Ich war ja hinter ihr und hab sie aufgehoben. Da kann das nicht passieren. Herr Kulac, ich glaube nicht, ich persönlich, das ist meine persönliche Meinung, ich glaube nicht, dass die Peggy nachdem sie hingefallen ist und nachdem Sie sie aufgehoben haben, über die Treppe raufgelaufen ist. Das glaube ich nicht. Was haben Sie mit der Peggy da gemacht? Ich bin der Meinung, hier ist etwas passiert, das Sie uns bis jetzt noch nicht gesagt haben. Und ich bitte Sie, die Situation ändert sich für Sie nicht. Egal, was Sie jetzt sagen, wir sind der Meinung, also ich bin der Meinung, dass, wenn hier etwas passiert ist mit der Peggy, dass das nur ein Unfall sein kann oder nur etwas passiert ist, was Sie gar nicht wollten und ich bitte Sie nochmal, sagen Sie uns, was ist hier passiert? An der Stelle, wo Sie die Peggy zuletzt aufgehoben haben. Sagen Sie uns das bitte. Für Sie ändert sich nichts und ich bin überzeugt, der 8

9 Überzeugung bin ich, auch Ihr Anwalt, der möchte wissen, was ist hier passiert? Ich hab sie nur aufgehoben, die Peggy. Ich bin der Meinung, die Peggy ist an der Stelle, wo Sie gesagt haben sie ist hingefallen und Sie haben sie aufgehoben, dass sie da möglicherweise tot war. Ums Leben gekommen ist. Hier ist was passiert und das können nur Sie uns sagen. Nur wenn Sie uns das sagen, hilft uns das weiter. Nur Sie können uns helfen und nur Sie können auch sich helfen. Ich bin überzeugt, Sie können so nicht weiterleben. Wenn Sie mit der Peggy da was gemacht haben, wenn da was passiert ist, das ist auch für Sie wichtig, dass Sie hier die Wahrheit sagen. Sie können so nicht weiterleben. Es verfolgt Sie bis ans Lebensende, da bin ich überzeugt. Und wir, Sie und ich, der Anwalt, der Kollege, wir alle, sind das auch der Peggy schuldig. Wir wollenwissen, was ist hier passiert? Wollen Sie uns darüber die Wahrheit sagen? Ich hab nur die Peggy aufgehoben. Weiter war nichts. Wir können Sie nur fragen. Wissen können es nur Sie alleine. Sie haben also in der letzten Vernehmung gesagt, wenn ihr was passiert wäre, würden Sie es uns nicht sagen. Jetzt frage ich Sie heute wieder. Würden Sie es uns heute sagen, wenn was passiert wäre? Herr Rechtsanwalt: Schauen Sie mich nicht an, Herr Kulac. Sie müssen die Antworten so geben, wie Sie es tatsächlich, nicht was ich meine, ist wichtig. Was Sie meinen. Wenn Sie sagen so und so, dann muss das richtig sein. Sagen Sie es uns, Herr Kulac. Der Weg zu dem Sagen ist nicht weit Und wir wollen nur die Wahrheit wissen. Es reisst Ihnen keiner den Kopf ab. Sagen Sie uns, was ist da passiert?. 9

10 So; wie ich es schon gesagt habe. Dass ich sie aufgehoben hab und sie hat dann nur leicht geblutet am Kopf. Warum ist die Peggy nicht mehr gesehen worden, nachdem Sie mit ihr dort an der Hermannsruh" zusammengetroffen sind? Können Sie mir da eine Erklärung geben? Nein. KHK Marken: Und können Sie eine Erklärung geben, außer Ihrem Finger, für dieses Blut Das Blut ist nicht von der Peggy. Herr Kulac, uns wäre auch weiter geholfen, wenn Sie uns heute sagen könnten, wo der Schulkoffer ist von der Peggy. Herr Külac: Das weiß ich nicht jetzt. Können Sie es uns nicht sagen, weil Sie es nicht wissen oder wollen Sie es uns nicht sagen? Wo könnte er sein, Ihrer Meinung nach? Das weiß ich nicht, wo der sein könnt. KHK Rößler Haben Sie sich da noch keine Gedanken gemacht? Nein. KHK Marken: Herr Kulac, Sie haben uns vom sehr sehr viel erzählt und sehr 10

11 vieles stimmt nicht. Das haben wir ja einmal an der Tafel gesehen. Und genau so glauben ich oder glauben wir, dass das, was Sie uns erzählen, was da unten passiert ist, dass das auch nicht stimmt. Wir glauben Ihnen bis zu dem Punkt, wo Sie gesagt haben, die Peggy_ist dann weggerannt, und über die Treppen rauf. Ab dem Zeitpunkt glaube ich Ihnen nicht mehr. Das geht in meinen Kopf nicht rein. Aber das ist mein Problem. Und ich habe heute gehofft, dass Sie mir da weiterhelfen. Weil wir haben von Anfang an gesagt, Sie sagen uns die Wahrheit. Stimmt das? Haben wir so gesprochen am Anfang? Und ich frage Sie jetzt noch einmal und ich bitte Sie jetzt noch einmal, sagen Sie uns, Was ist hier passiert? Was ist nach dem Hinfallen, nach dem Aufheben, mit der Peggy passiert? Nach dem Hinfallen ist sie weggerannt, die Peggy. Und wohin? Hoch zum Schloßberg. Herr Kulac, Sie sind ja jetzt im Bezirkskrankenhaus Bayreuth. Und für Sie persönlich ändert sich überhaupt nichts, auch wenn Sie heute die Wahrheit sagen. Es ändert sich nichts für Sie. Sie werden da eine Zeitlang drinnen sein, wie lange weiß ich nicht, und für Sie persönlich ändert sich nichts und für uns sind Sie kein Mörder, so wie Sie selber einmal gesagt haben. Ich denke eher, dass da etwas passiert ist, was Ihnen sogar leid tut, danach leid getan hat. Vielleicht jetzt noch leid tut. Da bin ich eher davon überzeugt. Was sagen Sie denn dazu? Mir tuts leid, dass die verschwunden ist. Und warum ist sie verschwunden? 11

12 Beweis: Blatt 1652 ff (Viertakte) Band II b Sodann wird die Vernehmung weiterhin mit hochfrequenten Vorhalten und gebündelten -gezielt gesetzten Vermutungsäußerungen stringent nach der Planung fortgesetzt. 12

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