Diplomlehrgang Case Management. Interdisziplinäres Reflexions- und Basismodul nach Richtlinien der ÖGCC/DGCC

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1 Diplomlehrgang Case Management Interdisziplinäres Reflexions- und Basismodul nach Richtlinien der ÖGCC/DGCC November 2018 September 2019 Linz Infoabend Kompetenzzentrum Case & Care Management, Tel ,

2 CASE MANAGEMENT ein innovativer Handlungsansatz Case Management wird in vielen europäischen Ländern bereits erfolgreich eingesetzt und gewinnt in den letzten Jahren auch in Österreich zunehmend an Bedeutung. Auf Grund der Unübersichtlichkeit der Versorgungsstrukturen sind hilfsbedürftige Menschen zunehmend auf Beratung und Orientierung angewiesen. Zugleich macht die finanziell angespannte Situation ein stärkeres Denken in Bezug auf Effektivität und Effizienz erforderlich. Case Management zielt auf Ausbalancierung von Humanität und Ökonomie und zählt daher zu den innovativsten Reformkonzepten im Gesundheits- und Sozialwesen. Case Manager/innen vermitteln zwischen Klient/inn/en, Patient/inn/en, den Leistungsanbietern, Kostenträgern und anderen Einrichtungen. Sie unterstützen Menschen in komplexen Problemlagen, erkennen und nutzen vorhandene Ressourcen, planen bedarfsgerechte Unterstützungsleistungen und vernetzen die Beteiligten. Die reagiert auf den zunehmenden Bedarf an qualifizierten Case Manager/innen und plant mit November 2018 neuerlich einen Diplomlehrgang CASE MANAGEMENT, der interdisziplinär ausgerichtet ist (Reflexions- und Basismodul nach Richtlinien der ÖGCC/DGCC). Mit der Absolvierung dieses Diplomlehrganges erwerben Sie fundierte theoretische und praktische Kenntnisse zur professionellen Anwendung von Case Management für unterschiedliche Zielgruppen. CASE Management ist ein auf Kooperation und Partnerschaft angelegter Prozess. Die Förderung einer multiprofessionellen Kooperation ist uns ein Anliegen. Wir begrüßen und fördern daher einen inhaltlichen Diskurs, der fachlich und sachlich geführt wird und laden Fachkräfte aus den verschiedenen Handlungsfeldern des Case Managements ein, an diesem Dialog mitzuwirken und im Rahmen dieses Qualifizierungsprogramms voneinander und miteinander zu lernen. Was uns als Kompetenzzentrum für Case und Care Management auszeichnet: Fach-Bibliothek (online): Fachliteratur und ca. 380 Artikel zu Case und Care Management, kategorisiert nach Handlungsfeldern, Zielgruppen, usw. PROGES ReferentInnen - Team: Renommierte international anerkannte Case Management ExpertInnen aus Deutschland, Schweiz und Österreich Know how aus der Umsetzung von 75 Case Management Qualifizierungsprogrammen für Fachkräfte aus ALLEN CM-Handlungsfeldern (Soziale Arbeit, Beschäftigungsförderung, Rehabilitation, Pflege, ) Förderung berufsübergreifender Kooperationsstrukturen im Rahmen unserer interdisziplinären Diplomlehrgänge Unsere Qualifizierungsprogramme unterliegen einem kontinuierlichen Entwicklungsprozess es gibt kein Qualifizierungsprogramm von der Stange Austausch und Zusammenarbeit mit internationalen Plattformen für Case und Care Management v.a. im Rahmen des im Jahr 2008 gegründeten transnationalen Fachgremiums DGCC, ÖGCC, Schweizer Netzwerk Einzige Einrichtung in Österreich, die durch beide Fachgesellschaften, Österreichische und Deutsche Gesellschaft für Care und Case Management (ÖGCC und DGCC),zertifiziert ist. akademie@proges.at, Seite 2 von 15

3 Auf de em Weg zur Zertifizierung nach Ric chtlinien der ÖGCC/DGCC Voraussetzung für den Erwerb der Bezeichnung "zertifizierte/r Case Manager/in (ÖGCC) ist die erfolgreiche Absolvierung eines Reflexions-, Basis-, UND Vertiefungsmoduls, sowie eines dreiteiligen Prüfungsverfahrens. Nähere Informationen zum Vertiefungsmodul auf Anfrage. * Die Absolvierung der Abschlussarbeit und des Abschlusskolloquiums kann sowohl nach dem Ref- lexions-, & Basismodul als auch nach dem Vertiefungsmodul erfolgen. Diplomle ehrgang Case Management Interdisziplinäres Reflexions-, Basismodul- inkl. Prüfung (Kundennummer 430/1602) Das Reflexions- und Basismodul (inkl. Abschlusskolloquium) besteht aus einem Präsenzstudien- und einem Selbststudienteil. Der Präsenzstudienteil umfasst im staltungen: Umfang von insgesamt mind. 138 AE (á 45 min) folgende Veran- 7 Workshops (á 16 AE) = 112 AE Theorie und Praxis des Case Management 18 AE kollegiale Beratung/kollegialer Fachaustausch ein Abschlusskolloquium mit ca AE* (abhängig von der Teilnehmer/innen/anzahl). Der Selbststudienteil beinhaltet 70 AE Literaturstudium (16 AE) eine Fall-, Abschlussarbeit (44 AE)* PROGES Akademie akademie@proges.at, Seite 3 von 15

4 1. Ziele Absolvent/inn/en dieses Diplomlehrganges sind in der Lage die Case Management Methode auf der Basis eines reflektierten Verhaltens für unterschiedliche Zielgruppen anzuwenden. Sie verfügen über fundierte theoretische Kenntnisse zu Case Management als Erklärungs- und Handlungsgrundlage Verfahrenskompetenzen in der Einschätzung von Problemen, Ressourcen und dem Bedarf (Assessment), in der Unterstützungsplanung, Vermittlung (Linking) und Steuerung (Monitoring) Dokumentations- und Evaluationskompetenzen Kenntnisse zur ressourcen- und netzwerkorientierten Arbeit Kenntnisse für integratives, sach- und interessensgerechtes Verhandeln Reflexionskompetenz in Bezug auf Funktions-, Rollenbewusstsein, Menschenbild, der eigenen Psychodynamik, Spannungsfelder und Ethik im Case Management 2. Zielgruppe - Zugangsvoraussetzungen Case Management lebt von berufsübergreifenden Kooperationen. Aus diesem Grunde richtet sich dieser Lehrgang an Fachkräfte aus ALLEN Handlungsfeldern des Case Managements (Soziale Arbeit, Beschäftigungsförderung, Pflege, Rehabilitation, ) mit dem Ziel, interdisziplinäre Kooperationsstrukturen zu entwickeln und zu fördern. Als zukünftige/r Case Manager/in sollen die Teilnehmer/innen ein humanistisches Menschenbild gegenüber Personen mit Unterstützungsbedarf sowie Interesse und Freude an sozialen Kontakten aufweisen. Dies ist auch die Basis für ein gedeihliches Miteinander, auf das wir bei PROGES besonders Wert legen. Grundkenntnisse in der Anwendung von PC-Programmen und Internet werden vorausgesetzt. Nachweis der formalen Zugangsqualifikation und der einschlägigen beruflichen Praxis 1a. Abgeschlossenes einschlägiges Universitätshochschulstudium 1 / Fachhochschulstudium / Akademie des gehobenen medizinischen Dienstes / pädagogische Akademie/pädagogische Hochschule / Akademie für Sozialarbeit und einer mindestens einjährigen Berufs- und/oder Praxiserfahrung in einem einschlägigen Arbeitsfeld ODER 1b. Abgeschlossenes nicht einschlägiges Universitätshochschulstudium / Fachhochschulstudium und einer mindestens zweijährigen Berufs- und/oder Praxiserfahrung in einem einschlägigen Arbeitsfeld ODER 1c. vergleichbare abgeschlossene Ausbildung 2, dh. eine mind Einheiten umfassende abgeschlossene Ausbildung im Gesundheits- und Sozialbereich und einer mindestens einjährigen Berufs- und/oder Praxiserfahrung in einem einschlägigen Arbeitsfeld ODER 1d. einschlägige betriebliche Qualifizierung und besondere betriebliche Aufgabe oder Funktion im Gesundheits-/ Sozialbereich oder in der arbeitsmarktpolitischen Versorgung / Beratung und mindestens zweijährige einschlägige Berufs- und/oder Praxiserfahrung. Bei dieser Personengruppe bleibt die Tätigkeit als zertifizierte/r Case Manager/in (laut ÖGCC) bereichsspezifisch (= beschränkte Tätigkeit) gebunden. Das Setting bzw. die Zielgruppe, auf das die Tätigkeit beschränkt ist, ist konkret im Diplom vermerkt. Durch den Nachweis des Erlangens der erforderlichen formalen Zugangsqualifikationen kann die Bezeichnung zertifizierte/r Case Manager/in (ÖGCC) beantragt werden. akademie@proges.at, Seite 4 von 15

5 Das Diplom mit den Zugangsqualifikationen 1a.1b.1c ist von der Deutschen Gesellschaft für Care und Case Management (DGCC) anerkannt, die erworbene Bezeichnung ist äquivalent zur Bezeichnung " Case Managerin /Case Manager (DGCC). Die geforderte einschlägige Berufs- und/oder Praxiserfahrung kann im Rahmen einer Berufstätigkeit, im Rahmen eines Praktikums oder im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit erworben werden. 3. Lehrplan Inhalte Abschluss Workshop Themenbereich/Inhalte AE ReferentIn Einführung Ankommen und erstes Kennenlernen Organisatorisches Case Management wovon reden wir eigentlich? Reflexionsmodul Werte Haltungen Menschenbilder Funktionen und Rollen im Case Management Berufliches Selbstverständnis und Kompetenzen Spannungsfelder und Ethik im Case Management 1 16 Pötscher Pötscher Basismodul WS 1 WS 2 WS 3 WS 4 Case/Care Management Grundlagen & Klärungsphase 16 Schmidt Geschichte und Entwicklung Handlungs-, Steuerungsebene im Case/Care Management Konzepte und Modelle im Case Management Prinzipien im Case Management Die Kernelemente (Essentials) im Case Management Case Management als Phasenmodell Intake- Klärungsphase - Kriterien für den Einsatz von Case Management, Zugang zum Klientensystem schaffen, Kontraktmanagement Kollegiale Beratung/Kollegialer Fachaustausch 3 Bedarfserhebung 16 Zingerle Orientierungen und Techniken eines lebenswelt- und ressourcenorientierten Assessments Notationssysteme, Methoden der Ressourcen- und Netzwerkanalyse Der Familienrat als Verfahren zur Nutzung informeller Ressourcen Konstruktiv Feedback geben Kollegiale Beratung/Kollegialer Fachaustausch 3 Maßnahmenplanung 16 Zingerle Zielarbeit konstruktiv gestalten Durch Ziele und Teilziele den Case Management-Prozess strukturieren Schriftliche Maßnahmenpläne gestalten KlientInnen im Hilfeprozess motivieren Der Familienrat als Verfahren zur Maßnahmenplanung Kollegiale Beratung/Kollegialer Fachaustausch 3 Steuerung - Umsetzung des Maßnahmenplanes 16 Löcherbach Handlungs-, und Steuerungsebenen Steuern ja - aber wie? Linking- Vermittlung passender Angebote Adressat/inn/enorientierung vs Angebotsorientierung Gestalten von fallbezogenen Helfer/innen/netzwerke Grundlagen Monitoring Kollegiale Beratung/Kollegialer Fachaustausch 3 akademie@proges.at, Seite 5 von 15

6 WS 5 WS 6 Abschlusskolloquium Gesamt Integratives Ver-, und Aushandeln im Case Management 16 Müller - Verhandlungsfelder im Case Management - Vom Nullsummenspiel-Denken zu Win-Win Lösungen - Theoretische Grundlagen zu Konflikt und kooperativer Konfliktbearbeitung - Den Widerstand ernst nehmen und mit ihm arbeiten - Reflexion des eigenen Konfliktstils - Konfrontative Strategien abwehren und integratives Verhalten entwickeln - Vorbereitung und Durchführung einer interessensorientierten Verhandlung - Bearbeitung konkreter Verhandlungssituationen der TeilnehmerInnen Kollegiale Beratung/Kollegialer Fachaustausch 3 Monitoring, Qualitätssicherung und Evaluation 16 Klassen Monitoring (Fortlaufende Prozessbeobachtung, Prozessoptimierung und Steuerung) Qualitätsmanagement im Case Management - Dokumentation: den Case Management Prozess sichtbar machen Evaluierung der Wünschbarkeit, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit im Case Management Internationale Modelle: Outcome Messung im CM IT-basierte Dokumentation des CM-Prozesses Entpflichtung : Arbeitsvereinbarungen aufheben und das Case Management als Prozess auf Fallebene abschließen Kollegiale Beratung/Kollegialer Fachaustausch 3 Abschlusskolloquium (Präsentation & Kompetenzgespräche in der 8- Gruppe) 16 ( ) Klassen/ Pötscher Kollegiale Beratung/Kollegialer Fachaustausch Im Rahmen des ersten Workshops werden Sie zur Bildung von Kleingruppen angeregt. Diese Kleingruppen sollen für die Dauer des Lehrganges konstant bleiben und stellen eine wichtige Ergänzung zum Lernprozess in der Großgruppe dar. Sie dienen dazu, sich nach einer vorgegebenen formalen Struktur wechselseitig bei beruflichen Fragen, Problemen ( Fällen ) zu beraten und gemeinsam Lösungen zu entwickeln. Eine Einführung in die Struktur dieser kollegialen Beratung erfolgt im Rahmen der ersten beiden Workshops. Darüber hinaus dienen sie auch der gegenseitigen Unterstützung bei der Verarbeitung und Umsetzung der Lehrgangsinhalte und erfahrungen. Die in den Kleingruppen reflektierten Erfahrungen können zum Ausgangspunkt neuerlicher Lernprozesse werden (Entwicklungsorientierung). Ebenso bilden diese Kleingruppen eine Plattform, auf der berufliche und persönliche Beziehungen wachsen können. Über jedes Treffen wird zur Information der Lehrgangsleitung ein kurzes Verlaufsprotokoll verfasst. Prüfung und Abschluss Die Prüfung beinhaltet drei Teile, welche alle positiv absolviert werden müssen: Erstellen einer Abschlussarbeit (Fallarbeit/Theoriearbeit) Präsentation der Abschlussarbeit Kompetenzgespräch Voraussetzungen für den erfolgreichen Abschluss des Diplomlehrganges Case Management sind: Teilnahme an mindestens 85 % der Präsenzveranstaltungen bezogen auf das Gesamtvolumen von insgesamt mind. 138 AE. Positive Begutachtung der schriftlichen Abschlussarbeit akademie@proges.at, Seite 6 von 15

7 Positiver Absolvierung der Präsentation und des Kompetenzgespräches Die gesamte Prüfung kann für eine spätere Zertifizierung nach Richtlinien der ÖGCC/DGCC angerechnet werden. 4. Methoden Nach Inhalt und Erfordernis werden folgende Methoden kombiniert: Impulsreferate Exemplarische Darstellungen anhand von Fallbeispielen Reflexionsmethoden Gruppenarbeiten, Rollenspiele Moderation von Gruppen-Feedback EDV-Anwendung 5.Termine & Veranstaltungsort INFORMATIONSABEND: ;, Fabrikstr. 32, Linz; 18:00 Uhr Anmeldschluss: 02. Nov Reflexionsmodul Fr Sa Basismodul Workshop 1: Fr Sa Basismodul Workshop 2: Fr Sa Basismodul Workshop 3: Fr Sa Basismodul Workshop 4: Fr Sa Basismodul Workshop 5: Fr Sa Basismodul Workshop 6: Fr Sa Abschlusskolloquium: Fr Sa Geringfügige Änderungen im Lehrgangsprogramm sind nicht beabsichtigt, aber möglich und werden entsprechend bald bekannt gegeben. Workshops Abschluss Fr 13:00 19:45 (= 8 AE) Sa 8:30 12:00 (= 4 AE) und 13:00 16:15 (= 4 AE) Fr 9:00 12:30 und 13:30 18:00 (je nach Gruppengröße) Sa 8:30 12:00 und 13:00 16:30 ( je nach Gruppengröße) Veranstaltungsort: Der gesamte Lehrgang findet in den Räumlichkeiten der PROGES Akademie, Fabrikstr. 32, in Linz statt. 5.Kosten Die Lehrgangsgebühr beträgt insgesamt 2.740,00 (inkl. 10 % MwSt.). Diese umfasst die Kosten für das Reflexionsmodul und das Basismodul sowie auch bereits die Kosten für Abschlussprüfung/Abschlusskolloquium (von EUR 386,- inkl. MwSt.). akademie@proges.at, Seite 7 von 15

8 Individuelle Unterkunfts-, und Verpflegungskosten sind in den LG Kosten nicht enthalten. Die Lehrgangsgebühr ohne Abschlussprüfung/Abschlusskolloquium beträgt insgesamt 2.354,00 (inkl. 10 % MwSt.). Im Fall von Wiederholungen eines Prüfungsteils (Präsentation, Kompetenzgespräch bzw. Abschlussarbeit) werden für den neuerlichen Betreuungsaufwand EUR 130,- in Rechnung gestellt. Die Lehrgangsunterlagen werden in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Förderungen sind gemäß den persönlichen Voraussetzungen möglich. Nähere Details zu unterschiedlichen Fördermöglichkeiten finden Sie auf unserer Homepage. Frühbucherbonus! Bei Anmeldungen, die bis zum 31. August 2018 (drei Monate vor Lehrgangsstart) in der PRO- GES Akademie eingelangt sind, reduziert sich Ihre Teilnahmegebühr um 100,--! Der Frühbucherbonus kann für den gesamten Diplomlehrgang (Reflexions-/Basis- und Vertiefungsmodul) nur ein Mal in Anspruch genommen werden. Förderungen sind gemäß den persönlichen Voraussetzungen möglich. Nähere Details zu unterschiedlichen Fördermöglichkeiten finden Sie auf unserer Homepage 7. Zahlungs- und Stornobedingungen Eine Rechnung über die Lehrgangsgebühr wird termingerecht vor Kursbeginn zugeschickt. Die Lehrgangsgebühr wird in 2 Teilbeträgen zu jeweils der Hälfte in Rechnung gestellt: erste Teilrechnung vor Lehrgangsstart und zweite Teilrechnung mit April/Mai 2019 Stornobedingungen lt. Allgemeine Geschäftsbedingungen der : Eine Stornierung oder Umbuchung der Anmeldung ist nur schriftlich möglich. Bei Stornierung oder Umbuchung bis zum Tag des Anmeldeschlusses berechnen wir einen Unkostenbeitrag für Verwaltungsaufwand in Höhe von 98,- (inkl. 10% Mwst.). Bei Stornierung einen Tag nach Anmeldeschluss bis einen Tag vor Beginn des Lehrgangs sind 50% der Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei Stornierung am Tag des Lehrgangsstarts oder bei Nicht-Erscheinen ist die gesamte Teilnahmegebühr zu zahlen. Wenn der/die TeilnehmerIn das Bildungsangebot von sich aus abbricht oder bei Zahlungsverzug ist der noch offene Betrag zur Gänze sofort fällig. 8. Ihr Nutzen Wenn Sie sich für uns entscheiden, profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung in den verschiedenen Handlungsfeldern des Case und Care Managements (seit 2004); haben Sie einen kostenlosen Zugang zu unserer aktuellen Fachbibliothek; arbeiten Sie mit einem renommierten ExpertInnenteam, das Ihnen aktuelles wissenschaftlich fundiertes Wissen und in den Arbeitsalltag integrierbar Methoden vermittelt; arbeiten Sie an Ihren eigenen Praxisfällen - im Lehrgang unmittelbarer Transfer in die Praxis; akademie@proges.at, Seite 8 von 15

9 erfahren Sie im Rahmen unseres Diplomlehrganges Case Management ein Lernumfeld, das interdisziplinär ausgerichtet ist und Ihnen einen Einblick in verschiedene berufsspezifischen Kulturen und CM- Arbeitsfeldern ermöglicht Seite 9 von 15

10 9. Leitung & Prüfungskommision Mag. a Maria Pötscher-Eidenberger Leitung Kompetenzzentrum Case und Care Management PROGES (vorm. PGA), Zertifizierte CM Ausbildnerin und zertifizierte Case Managerin (DGCC) Akademische Care Managerin FH-Prof. Dr. DAS, Master Social Work (USA) Michael Klassen- Master of Social Work (USA), Professor für Theorien und Geschichte der Sozialen Arbeit an der Hochschule RheinMain in Wiesbaden, Referent und Prüfer in verschiedenen Case Management Qualifizierungsprogrammen in Österreich, Deutschland und der Schweiz, Stellvertretender Obmann der ÖGCC in Linz ao. Univ.-Prof. Dr. Klaus Scala Universitätsprofessor für Gruppendynamik und Supervision, Organisationsberater und Trainer Seit 2004 wissenschaftlicher Leiter und Prüfungsvorsitzender von Case Management Lehrgängen an der PGA Akademie 10. Referententeam FH-Prof. Dr. DAS, Master Social Work (USA) Michael Klassen- Master of Social Work (USA), Professor für Theorien und Geschichte der Sozialen Arbeit an der Hochschule RheinMain in Wiesbaden, Referent und Prüfer in verschiedenen Case Management Qualifizierungsprogrammen in Österreich, Deutschland und der Schweiz, Stellvertretender Obmann der ÖGCC in Linz. Prof. Dr. Peter Löcherbach (D) - Professor für Sozialarbeitswissenschaft an der Katholischen Fachhochschule Mainz in den Fachbereichen Sozialarbeit und Sozialpädagogik; Dipl. Sozialpädagoge (FH); Dipl. Pädagoge; zertifizierter Case Management Ausbildner (DGCC); Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Care und Case Management (DGCC) Mag. a Maria Pötscher-Eidenberger - Zertifizierte Case Management Ausbildnerin und Case Managerin (DGCC); Akademische Care Managerin, Akademische Kommunikationstrainerin, Leitung Kompetenzzentrum Case und Care Management an der (vorm. PGA); Gründungsund langjähriges Vorstandsmitglied der Österreichischen Gesellschaft für Care und Case Management (ÖGCC) Prof. Dr. Stefan Schmidt - M.Sc. Gesundheits- und Pflegewissenschaftler, Diplom-Pflegewirt (FH), Altenpfleger, Case Manager und Case Management-Ausbilder (DGCC). Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Hochschule Neubrandenburg und Lehrbeauftragter an der Alice Salomon Hochschule Berlin (ASH); fachliche Leitung und Koordination der CCM-Weiterbildung an der ASH. Mag. a Renate Zingerle - Psychologin, Sozialwissenschaftlerin mit den Schwerpunkten Konzeptentwicklung, wissenschaftliche Begleitung und Evaluation insbesondere von Case Management Pilotprojekten; Zertifizierte Case Management Ausbildnerin (DGCC); im Vorstand der Österreichischen Gesellschaft für Care- & Case Management, zertifizierte Koordinatorin für Familienräte 11. Organisation Anmeldung - Beratung Organisatorisch: PROGES Team: 43 (0) oder akademie@proges.at; Inhaltlich-fachlich: Mag. a Maria Pötscher-Eidenberger +43 (0) oder maria.poetscher@proges.at akademie@proges.at, Seite 10 von 15

11 Verbindliche Anmeldung Interdisziplinärer DIPLOMLEHRGANG CASE MANAGEMENT Reflexions- und Basismodul (15a) Kursnummer 430/1602 FOTO TeilnehmerIn (Vorname, Name, Titel) Geburtsdatum derzeitige berufliche Tätigkeit PLZ / Ort Straße / Hausnummer Telefon Mobil Falls Rechnungsempfänger sich von o.a. Adresse unterscheidet: Rechnungsempfänger PLZ / Ort Straße / Hausnummer Ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Rücktrittserklärung-Belehrung der PROGES zur Kenntnis genommen und akzeptiere sie ausdrücklich als Bestandteil dieses Vertrages. Ich bin ausdrücklich damit einverstanden, dass ich von PROGES Zusendungen an meine Adresse und/oder E- Mailadresse erhalte. Ich bin ausdrücklich damit verstanden über meine Mobilfunknummer bzw. Mobilfunkgerät Informationen zu erhalten (z.b. Änderungen im Rahmen des Kursgeschehens). Mir ist bekannt, dass ich diese Zustimmungserklärung jederzeit widerrufen kann, worauf eine Fortsetzung der Datenverwendung unzulässig ist und meine Daten zu löschen sind. Wir weisen unsere KundInnen auf die Möglichkeit einer Seminarversicherung für Storno oder Abbruch (z.b. wegen Krankheit oder Unfall) von Seminaren/Kursen und Lehrgängen hin. Im Anlassfall können damit zusätzliche Kosten und Unannehmlichkeiten vermieden werden. Näherer Infos unter Datum Unterschrift Bitte füllen Sie nachfolgenden Fragebogen aus, wenn Sie sich zum Diplomlehrgang angemeldet haben. akademie@proges.at, Seite 11 von 15

12 Wir ersuchen Sie, die Nachweise der im Fragebogen angegebenen Ausbildungen /Qualifikationen sowie die Bestätigungen über die Zugangsvoraussetzungen der Anmeldung in Kopie beizulegen. Fragebogen Name: Formale Grundqualifikation siehe dazu Pkt 2 (1a, 1b, 1c, 1d) (Bitte anführen und Kopie von Ausbildungszeugnis/Diplom beilegen!) Einschlägige berufliche Erfahrung siehe dazu Pkt 2 (Bitte anführen und Bestätigung von Dienstgeber od.dienstzeugnisse in Kopie beilegen; ebenso gültig ist ein unterzeichneter Lebenslauf aus dem die erforderliche Praxis hervorgeht) Motivation zur Teilnahme: Wie wurden Sie auf unser Angebot aufmerksam? akademie@proges.at, Seite 12 von 15

13 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN STAND 1. FEBRUAR 2018 Anmeldung Die Anmeldung zu den von der veranstalteten Lehrgängen und Seminaren erfolgt schriftlich, per oder online über die Homepage oder per Fax (Fax: +43(0) ). Bei Vorträgen ist auch eine telefonische Anmeldung (05/ ) möglich. Anmeldungen sind in jedem Fall verbindlich. Zu- und Absagen PROGES versendet nach der rechtsverbindlichen Anmeldung eine Kursplatzvormerkung. Die TeilnehmerInnenzahlen in unseren Seminaren und Lehrgängen sind beschränkt, daher ist die Reihenfolge der Anmeldung für eine Teilnahme ausschlaggebend. Ist die maximale TeilnehmerInnenzahl in einem Seminar oder Lehrgang bereits erreicht, werden Sie auf der Warteliste gereiht und bei Freiwerden eines Kursplatzes umgehend verständigt. Aufnahmevoraussetzungen für Lehrgänge: Die genauen Voraussetzungen für die Aufnahme in einen Lehrgang sind den entsprechenden Lehrgangsbroschüren zu entnehmen. Eine definitive Aufnahme ist erst nach allfälliger Prüfung der vorliegenden Unterlagen möglich. Die Lehrgangsleitung behält sich das Recht vor, InteressentInnen abzulehnen, auch wenn eine verbindliche schriftliche Anmeldung bereits erfolgt ist. Nach Anmeldeschluss erhalten Sie von PROGES bei Lehrgangsstart eine Rechnung inkl. Zahlschein zugesandt. Sollte der Lehrgang abgesagt werden, erhalten Sie eine schriftliche Verständigung. Zahlungsbedingungen Die angegebenen Teilnahmegebühren sind mindestens vier Werktage vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung zu entrichten. Die Bezahlung hat nach Rechnungslegung mittels zugesandtem Zahlschein zu erfolgen oder mittels eines PROGES-Gutscheins. Bei Vorträgen ist die Eintrittsgebühr am Vortragsabend vor Beginn der Veranstaltung zu begleichen. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine und -modalitäten ist eine wesentliche Bedingung für eine Teilnahme an der Veranstaltung. Bei Zahlungsverzug wird eine Mahngebühr von 35,-- und gegebenenfalls Verzugszinsen verrechnet. Im Falle der erforderlichen Einschaltung eines Inkassobüros sind die in Verordnungsform festgelegten Inkassogebühren zu bezahlen. Teilzahlungsvereinbarungen können getroffen werden, müssen aber schriftlich beantragt und vereinbart werden. Die letzte Rate muss vor Ende der Veranstaltung entrichtet werden. Tritt bei vereinbarter Teil- oder Ratenzahlung ein Verzug mit auch nur einer Teilzahlung oder Rate ein, wird der gesamte aushaftende Betrag sofort zur Zahlung fällig. PROGES behält sich das Recht vor, in Zahlungsverzug befindliche TeilnehmerInnen solange vom Besuch der Veranstaltung auszuschließen oder das Abschlusszertifikat/Diplomzeugnis einzubehalten, bis die rückständigen Entgelte, Teilzahlungen oder Raten bei PROGES eingegangen sind. Ev. Aufenthalts- oder Verpflegungskosten sind in den Teilnahmegebühren nicht enthalten. TeilnehmerInnen sind für die Abwicklung von eventuellen öffentlichen Förderungen selbst verantwortlich. Ermäßigungen können unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden, die entsprechenden Hinweise finden sich im jeweils gültigen Bildungsprogramm bzw. auf der Homepage Anmeldeschluss Bei Seminaren ist der Anmeldeschluss, wenn nicht anders angegeben, jeweils 14 Tage vor Kursbeginn. Eine Seminar-Anmeldung kann bis zum Anmeldeschluss kostenlos storniert werden. Bei Lehrgängen ist der Anmeldeschluss 3 Wochen vor Lehrgangsbeginn, Ausnahmen sind in der Lehrgangsinformation angegeben. akademie@proges.at, Seite 13 von 15

14 Rücktrittsrecht Die TeilnehmerInnen haben als Konsumenten im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen von einem Vertrag zurückzutreten. Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Zur Wahrung der Rücktrittsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Rücktrittsrechts vor Ablauf der Rücktrittsfrist abgesendet wird. Haben die TeilnehmerInnen verlangt, dass die Dienstleistungen von PROGES während der Rücktrittsfrist beginnen sollen, so haben sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sie uns von der Ausübung des Rücktrittsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. TeilnehmerInnen haben jedoch kein Rücktrittsrecht bei Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über Dienstleistungen, wenn PROGES - mit ihrer ausdrücklichen Zustimmung verbunden mit ihrer gleichzeitigen Kenntnisnahme vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hat und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde. Stornobedingungen Ohne Vorliegen eines nach den gesetzlichen Vorschriften zulässigen Rücktrittsgrundes können die TeilnehmerInnen vom Vertrag gegen Bezahlung einer Stornogebühr zurücktreten. Die Stornierung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen. Bei Stornierungen berechnen wir im Regelfall eine Verwaltungsgebühr von 98,-- (inkl. MwSt.), Ausnahmen sind in der jeweiligen Lehrgangsinformation angegeben. Ab dem Anmeldeschluss bis zum Kursbeginn/Lehrgangsbeginn sind 50% der Seminargebühr/Lehrgangsgebühr als Stornogebühr zu entrichten. Bei Storno am Tag des Kursbeginns/Lehrgangsbeginns oder Nicht-Erscheinen ist die gesamte Seminargebühr fällig. ErsatzteilnehmerInnen können genannt werden. Ein/e namhaft gemachte/r ErsatzteilnehmerIn, der/die nach Prüfung der Zugangsvoraussetzungen vonseiten der Akademie zugelassen wird, und die Seminar- bzw. Lehrgangsgebühr zur Gänze bezahlt, hat eine Befreiung des Stornierenden von der Seminar- bzw. Lehrgangsgebühr zur Folge. Anwesenheitspflicht Bei regelmäßigem Veranstaltungsbesuch erhalten die TeilnehmerInnen eine Teilnahmebestätigung. Voraussetzung ist eine, wenn nicht anders angegeben, mindestens 75%ige Anwesenheit. Für Lehrgänge gelten bei Abweichungen die Bestimmungen der jeweiligen Lehrgangsbroschüre. Veranstaltungsorganisation PROGES behält sich das Recht vor, Seminar- und Lehrgangstermine aus wichtigen Gründen abzuändern, zu verschieben bzw. abzusagen, sofern PROGES oder ihre MitarbeiterInnen kein grobes Verschulden trifft. Eine entsprechende Verständigung erfolgt ehest möglich schriftlich oder telefonisch. Durch Kursabsagen, Terminverschiebungen oder Änderungen des Seminarortes entstandene Aufwendungen werden von PROGES nicht ersetzt. PROGES behält sich zudem das Recht vor, Lehrgänge aufgrund zu geringer TeilnehmerInnenzahlen abzusagen oder in einen anderen Lehrgang mit im Wesentlichen gleichen Inhalten zu integrieren. PROGES behält sich im Rahmen der Zumutbarkeit vor, aus sachlichen Gründen einen Wechsel der ReferentInnen und Verschiebungen im Ablaufplan vorzunehmen. Dies begründet kein Recht auf Rücktritt und kein Recht auf Minderung der Veranstaltungsgebühr. Datenschutz Mit der Anmeldung stimmt der/die TeilnehmerIn einer Be- und Verarbeitung der persönlichen Daten seitens PROGES im Zuge der Seminarorganisation zu. Die von Ihnen übermittelten Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Haftung Lehrgänge von PROGES berechtigen AbsolventInnen im Rahmen des Gesetzes zur gewerblichen, freiberuflichen bzw. unselbständigen Tätigkeit, nicht aber zur Ausübung eines Heilberufes oder An- akademie@proges.at, Seite 14 von 15

15 wendung der Heilkunde im Sinne eines Helberufes, nicht zur psychologischen Behandlung, Psychologischen Diagnostik, Psychotherapie und nicht zur Ausübung sonstiger medizinischer Tätigkeiten. Die aus dem Lehrgang angewendeten Kenntnisse begründen keinen Haftungsanspruch gegenüber PROGES, sofern PROGES oder ihre MitarbeiterInnen kein grobes Verschulden trifft. Wir weisen unsere TeilnehmerInnen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Aus- und Weiterbildungen anbieten, die dem Ausbildungsvorbehaltsgesetz unterliegen. Unsere nicht gesetzlich geregelten Aus- und Weiterbildungen dienen ausschließlich der persönlichen Wissenserweiterung und Gesundheitsvorsorge sowie der Stärkung des allgemeinen Wohlbefindens. Eigenverantwortung Die Teilnahme an allen Veranstaltungen findet auf eigene Gefahr und eigenes Risiko statt. Jede/r LehrgangsteilnehmerIn handelt eigenverantwortlich. Jede/r TeilnehmerIn bestätigt, dass er/sie die nötigen körperlichen Voraussetzungen mitbringt, welche für eine Teilnahme an einem Seminar oder eines Lehrgangs notwendig sind. Er/sie ist für alle Praxiseinheiten selbst verantwortlich. PROGES schließt einen Ausschluss eines/einer TeilnehmerIn aufgrund schwerer disziplinärer Vergehen oder groben Fehlverhaltens nicht aus. Im Falle eines gerechtfertigten Ausschlusses hat der/die TeilnehmerIn keinen Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr. Haftungsbegrenzung Jede/r TeilnehmerIn übernimmt volle Verantwortung für sich und seine/ihre Handlungen, konsultiert bei allfälligen physischen oder psychischen Problemen einen Arzt und entbindet PROGES und ihre TrainerInnen von jeglicher Haftung auch für den Fall der leichten Fahrlässigkeit. Hinweise Bei Veranstaltungen (Aus- und Fortbildungen, Kursen und Vorträgen) ist die Mitnahme von Hunden (oder anderen Haustieren) nicht gestattet. Unsere Themen, insbesondere zu alternativen und umstrittenen Heilmethoden, werden im Hinblick auf Inhalt und ReferentInnen so ausgewählt, dass eine möglichst kritische, breitgefächerte Auseinandersetzung mit dem Thema an sich bzw. übergeordneten Themenkreisen möglich wird. Dies führt dazu, dass dargelegte Inhalte nicht gleichermaßen die Meinung von PROGES und seiner Mitglieder widerspiegeln müssen. Alternative bzw. umstrittene Heilmethoden über die PROGES in seinen Kursen informiert, werden von den Krankenversicherungsträgern nicht bezahlt, weil die soziale Krankenversicherung grundsätzlich nur im Rahmen der Krankenbehandlung leistungszuständig ist. Gerichtsstand Vertragsgegenstand ist die jeweilige Lehrgangsinformation! Falls nicht anders vereinbart gelten die Bestimmungen österreichischen materiellen Rechts ohne diejenigen Bestimmungen, die auf ausländische oder internationale Rechtsvorschriften verweisen, die in Österreich nicht kundgemacht wurden. Für sämtliche Streitigkeiten wird die ausschließliche Zuständigkeit des jeweils sachlich in Betracht kommenden Gerichtes in Linz vereinbart. Druck- und Satzfehler vorbehalten Seite 15 von 15

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