A T H L E T E N V E R E I N B A R U N G ( ) Swiss Sailing Team AG Athlet 1

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1 A T H L E T E N V E R E I N B A R U N G ( ) Swiss Sailing Team AG Athlet 1 Swiss Sailing Team AG (SST) Industriestrasse Steinhausen und (Athlet) schliessen folgende Vereinbarung ab. Seite 1 von 6

2 1 GEGENSTAND / BASIS 1.1 Diese Vereinbarung regelt die gegenseitig zu erbringenden Leistungen (Rechte und Pflichten) zwischen Athleten 1 die Mitglied eines Kaders (Olympic-Team, Nationalteam, B-Kader, C-Kader oder Youthteam) sind und der SWISS SAILING TEAM AG (SST). 1.2 Die Unterzeichner anerkennen die folgenden Regelwerke in der jeweils aktuellen Version als für sie verbindlich. Diese sind RRS von World Sailing, das Swiss Olympic Doping Statut und den dazu gehörenden Ausführungsbestimmungen, die Swiss Olympic Ethik Charta, den Swiss Olympic Code of Conduct für Athleten und Trainer sowie für die SST Mitarbeitenden und dem Cool & Clean Grundsätzen. 1.3 Diese Vereinbarung wird ergänzt durch weitere SST Reglemente und Programme. Es kommt jeweils die aktuellste Version dieser SST Reglemente zur Anwendung (siehe Anhänge). 2 LEISTUNGEN DURCH SST 2.1 SST verfolgt das primäre Ziel, leistungsorientierte Athleten mit erwiesenem hohen Leistungspotential in den olympischen Bootsklassen nach allen Möglichkeiten zu unterstützen. Dafür setzt SST die verfügbaren finanziellen, personellen und materiellen Ressourcen zur Erreichung dieses Ziels ein. 2.2 SST bildet verschiedene Kaderstufen gemäss dem jeweils aktuelle gültigen Kaderreglement (siehe Anhang I). SST überprüft jährlich die fixen Ergebnisziele für die Selektion in den Nachwuchskader, C- und B-Kader sowie ins Nationalteam und passt diese gegebenenfalls an. 2.3 SST stellt die Förderung der Kader gemäss den im Unterstützungsreglement (siehe Anhang II) explizit ausgewiesenen Serviceleistungen sowie die finanziellen und materiellen Leistungen nach einem der Kaderstufe, dem Erfolgspotential und dem allgemeinen Budgetrahmen sicher. 2.4 SST regelt die teaminternen Richtlinien zum Bereich Sponsoring in dem Sponsoringreglement (Anhang IV). 2.5 SST analysiert und beurteilt die Athleten und deren Projekte (gemäss Erfolgsfaktoren), definiert Massnahmen zur Verbesserung und nimmt seinen Möglichkeiten entsprechend gezielte Projekte/Massnahmen zur Förderung und Unterstützung der Athleten vor. 2.6 SST stellt die Athletenbetreuung im Sinne von Swiss Olympic, der Schweizer Sporthilfe sowie der Schweizer Armee sicher. 2.7 SST stellt sicher, dass zwei Swiss Olympic Athletenvertreter gewählt sind. 2.8 SST stellt sicher, dass der Selektionsausschuss die entsprechenden Selektionsreglemente im Rahmen der von Swiss Olympic vorgegebenen Richtlinien sowie im Sinne einer Leistungs- und Erfolgsorientierung erarbeitet und rechtzeitig publiziert. Weiterhin stellt SST sicher, dass der 1 Der einfachen Lesbarkeit halber wird auf die Verwendung der weiblichen Form verzichtet. Seite 2 von 6

3 Selektionsausschuss alljährlich die individuellen Ergebnisziele in schriftlicher Form erhält, bewertet und bestätigt bzw. gegebenenfalls korrigiert. 2.9 SST führt mindestens einmal jährlich individuelle und umfangreiche Athletengespräche durch. Viermal jährlich wird ein umfangreiches Review im Bereich Target setting in performance developing process anhand des A6 Formulars im Team Data Log durchgeführt SST regelt und organisiert die Beschickung von internationalen Grossanlässen (World Sailing- Worlds, vorolympische und olympische Spiele, World Sailing-Youth Worlds und Youth Olympic Games) SST kommuniziert Leistungen der Kadersegler gemäss dem mit Swiss Sailing abgestimmten Kommunikationskonzept nach aussen. 3 LEISTUNGEN DES ATHLETEN 3.1 Zielstellung: Der Athlet verfolgt das langfristige Ziel an olympischen Spielen, Welt- und Kontinentalmeisterschaften und weiteren hochrangigen internationalen Regatten Top 1 8 Resultate (persönliche Bestleistungen) zu erzielen. Dazu verpflichtet sich der Athlet/das Team zu einer an internationalen Standards ausgerichteten Olympiakampagne inklusive einer langfristigen Leistungsentwicklung in allen bekannten seglerischen Leistungsfaktoren (z.b. Kondition, Technik, Taktik/Strategie, Mental, Know How, etc.) 3.2 Finanzielle Eigenleistung: Der Athlet ist zudem für eine erfolgversprechende materielle und finanzielle Absicherung seiner Kampagne verantwortlich. 3.3 Versicherung: Der Athlet ist selbst für alle Belange hinsichtlich Steuern und Sozialleistungen verantwortlich. Er schliesst den Risiken angemessene Versicherungsverträge ab (insbesondere Bootsversicherungen, Unfall, Krankheit, Haftpflicht und Reiseannullation). Der Athlet verpflichtet sich, eine weltweit gültige Krankenversicherungen für das Ausland abzuschliessen. Ein Haftungsanspruch gegenüber SST oder deren Funktionären besteht nicht. 3.4 Finanzielle Ansprüche und insbesondere von SST bewilligte Auslagen sind innerhalb von 2 Monaten abzurechnen. Finanzielle Ansprüche, welche mehr als 31 Tage nach Ablauf des Rechnungsjahres (31.12.) bei SST eingereicht werden, werden nicht mehr vergütet. 3.5 Jahresplanung: Der Athlet erstellt zusammen mit dem zuständigen Coach eine nach leistungs- und ergebnisorientierten Gesichtspunkten gestaltete, detaillierte Jahresplanung und reicht diese am Ende einer Saison bei SST ein. SST legt nach Rücksprache mit dem zuständigen Coach und dem Athleten die verbindliche Saisonplanung für das Folgejahr fest. Die Jahresplanung wird durch den Seite 3 von 6

4 Athlet oder den Coach in TeamDataLog eingetragen und jederzeit auf aktuellem Stand gehalten. Beide berichten regelmässig gegenüber SST über die Durchführung, Ergebnisse und Schlussfolgerungen ihrer Tätigkeiten. 3.6 Der Athlet nimmt an allen definierten und obligatorischen Wettkämpfen, Trainingsmassnahmen, Kaderzusammenzügen sowie Leistungstests und weiteren Kursen teil. 3.7 Der Athlet führt mindestens viermal jährlich gemeinsam mit seinem Coach ein umfangreiches Review im Bereich Target setting in performance developing process anhand des A6 Formulars im Team Data Log durch. 3.8 Gesundheits- und Leistungstests: Der Athlet unterzieht sich einer jährlichen Gesundheitsuntersuchung in der von SST bestimmten Partnerklinik und dokumentiert das Ergebnis des sportmedizinischen Untersuchungsberichts durch ein Attest, welches seine 100% Belastbarkeit und Leistungsfähigkeit im Spitzensport Segeln garantiert. Eine Teammitgliedschaft ohne dieses Attest ist nicht möglich. Der Athlet unterzieht sich zusätzlich jährlich zweier Leistungstests in der von SST bestimmten Partnerklinik und dokumentiert die Ergebnisse. 3.9 Der Athlet verpflichtet sich durch die Unterzeichnung der Unterstellungserklärung Antidoping zur Einhaltung aller Regeln für die dopingfreie Ausübung des Leistungssports Segeln Sponsoringverträge: Das SST Sponsoringreglement (Anhang IV) regelt die Rechte und Pflichten von Athlet und SST. Der Athlet respektiert die Sponsoring- und Ausrüstungsverträge des SST und von Swiss Sailing und hilft bei deren Erfüllung aktiv mit. Im Falle von Individualsponsoring ist der Athlet im Besitz einer gültigen Werbebewilligung von Swiss Sailing und hat alle seine Sponsoren in der Sponsoringdeklaration (Anhang VIII) aufgelistet Der Athlet steht an mindestens vier Tagen pro Jahr für Eventteilnahmen gemäss dem Sponsoringreglement (Anhang III) zur Verfügung. Die Teilnahme an diesen Anlässen erfolgt in Abstimmung mit seiner Jahresplanung Der Athlet wahrt zu jeder Zeit die Interessen des SST und seinen Partnern (Swiss Olympic, Swiss Sailing) in guten Treuen und Glauben und vertritt diese nach aussen. 4 DAUER DER VEREINBARUNG / VORZEITIGE AUFLÖSUNG 4.1 Die Vereinbarung gilt solange der Athlet Mitglied eines Kaders (Olympiakader, Nationalteam, B-, C- Kader oder Youth Team) ist. Wird die Vereinbarung nicht erneuert und wird die Kadermitgliedschaft weder vom Athleten noch von SST schriftlich aufgelöst, erneuert sie sich stillschweigend um ein Jahr bzw. bis zur Unterzeichnung einer neuen Vereinbarung. 4.2 Kommt es zu einem Ausschluss oder Rücktritt aus einem Kader des SST wird die vorliegende Vereinbarung automatisch aufgehoben. 4.3 Verstösse durch den Athleten gegen Verpflichtungen, die in dieser Vereinbarung sowie in den angehängten Reglementen beschrieben sind, können zur sofortigen Auflösung der Vereinbarung oder zu Leistungskürzungen respektive zu Rückforderungen führen. Überführung wegen Doping- Seite 4 von 6

5 Missbrauchs und/oder unsportliches Verhalten gelten als besonders schwerwiegend und vertragswidrig. Der Athlet wird in jedem Fall von SST angehört. 4.4 Alle Veränderungen des Kaderstatus werden mündlich und schriftlich kommuniziert. 5 STREITIGKEITEN / SCHIEDSGERICHTSKLAUSEL Im Falle von Meinungsverschiedenheiten bei der Interpretation dieser Vereinbarung oder weiterer SST- Reglemente kann jede Partei: 1) diese der juristischen Kommission von Swiss Sailing unterbreiten, welche die Bereinigung der Meinungsverschiedenheit anstrebt. 2) Führt 1) zu keinem Ergebnis, so kann jede Partei den Zentralvorstand von Swiss Sailing anrufen, welcher eine Schlichtungssitzung durchführt. 3) Führt auch Punkt 2) zu keinem Ergebnis, so kann jede Partei das "TRIBUNAL ARBITRAL DU SPORT" in Lausanne anrufen, welches endgültig und unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte entscheidet. 6 ZUSTIMMUNGSERKLÄRUNG Mit der Unterschrift bestätigen die Parteien die Kenntnis und das Einverständnis der oben erwähnten Rechte und Pflichten. ATHLET(IN):... ORT/DATUM:... SWISS SAILING TEAM AG:... ORT/DATUM:... DIESE VEREINBARUNG IST IM DOPPEL ZU UNTERZEICHNEN UND AN SST ZURÜCKZUSENDEN! Dieses Reglement wurde am durch den SST Verwaltungsrat in Kraft gesetzt. Seite 5 von 6

6 ANHÄNGE ZUR ATHLETENVEREINBARUNG ANHANG I KADERREGLEMENT (gültig ab 1. November 2017) ANHANG II UNTERSTÜTZUNGSREGLEMENT (gültig ab 1. November 2017) ANHANG III SPONSORINGREGLEMENT (gültig ab 1. November 2017) ANHANG IV UNTERSTELLUNGSERKLÄRUNG ANTIDOPING (gültig ab 1. November 2017) ANHANG V SST-PETER FRISCH/MUSTO OUTFIT REGULATIONS (gültig ab ) ANHANG VI SWISS OLYMPIC CODE OF CONDUCT FÜR ATHLETEN (gültig ab 1. November 2017) ANHANG VII SWISS OLYMPIC ETHIC CHARTA ANHANG VIII SPONSORENDEKLARATION (gültig ab 1. November 2017) Seite 6 von 6

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