Einwohnergemeinde Lenk
|
|
|
- Hans Dittmar
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Einwohnergemeinde Lenk Personalreglement PR
2 2 Personalreglement der Einwohnergemeinde Lenk A. RECHTSVERHÄLTNIS... 3 B. LOHNSYSTEM... 3 C. LEISTUNGSBEURTEILUNG... 4 D. BESONDERE BESTIMMUNGEN... 5 E. ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN... 6 ANHANG I... 1 BEHÖRDENMITGLIEDER... 1
3 3 Personalreglement der Einwohnergemeinde Lenk Aus Gründen der besseren Lesbar- und Verständlichkeit wird bei geschlechterspezifischen Bezeichnungen nur die männliche Form benutzt. (Gemeindeversammlungsbeschluss Nr. 10 vom 12. Dezember 2006) Die Gemeindeversammlung von Lenk, auf Antrag des Gemeinderates, beschliesst: A. Rechtsverhältnis 1 Gegenstand Art. 1 Die in diesem Personalreglement aufgestellten Vorschriften gelten mit Ausnahme der privatrechtlich angestellten Personen und Abs. 2 für das gesamte Personal der Gemeinde. 1 2 Vorbehalten bleiben die Bestimmungen der Gesetzgebung über die Anstellung der Lehrkräfte Öffentlich-rechtlich angestelltes Personal Art. 2 1 Das Personal der Einwohnergemeinde Lenk wird öffentlichrechtlich mit Vertrag angestellt. 2 Ergänzend gelten die Bestimmungen des kantonalen Rechts. Geltung von Beschlüssen des Regierungsrats 3 Die Beschlüsse des Regierungsrats zu personalpolitischen Fragen (Teuerung, etc.) gelten auch für das Gemeindepersonal Privatrechtlich angestelltes Personal Art. 3 1 Aushilfspersonal wird privatrechtlich angestellt. 2 Der Gemeinderat bestimmt die privatrechtlich anzustellenden Funktionen. 3 Massgebend sind ausschliesslich die vertraglichen Bestimmungen und ergänzend das Schweizerische Obligationenrecht. Kündigungsfristen Art. 4 1 Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate 2 Die Kündigung durch die Gemeinde erfolgt in Form einer begründeten Verfügung. Das betroffene Personal ist vorher anzuhören. B. Lohnsystem Allgemeines Art. 5 1 Jede Stelle wird einer Gehaltsklasse zugeordnet. 2 Die Gehaltsklassenzuordnung regelt der Gemeinderat in der Personalverordnung. 1 Geändert mit Gemeindeversammlungsbeschluss vom Hinzugefügt mit Gemeindeversammlungsbeschluss vom
4 4 Personalreglement der Einwohnergemeinde Lenk Jede Gehaltsklasse setzt sich aus dem Grundgehalt von 100% und 80 Gehaltsstufen von je 0,75% sowie 12 Anlaufstufen zusammen. 4 Der Aufstieg erfolgt gestützt auf das Resultat der jährlichen Leistungsund Verhaltensbeurteilung. Leistung und Verhalten werden wie folgt beurteilt: a ausgezeichnet b sehr gut c gut d genügend e ungenügend Aufstieg Art. 6 1 Der Aufstieg innerhalb einer Gehaltsklasse erfolgt jährlich durch Anrechnung von Gehaltsstufen. 2 Der Aufstieg ist abhängig von der individuellen Leistung und vom Verhalten. Art. 7 1 Bis und mit Gehaltsstufe 48 können jährlich wie folgt Gehaltsstufen gewährt werden: a) keine, wenn Leistung und Verhalten mit genügend oder ungenügend bewertet werden; b) bis zu zwei, wenn Leistung und verhalten mit gut bewertet werden; c) bis zu vier, wenn Leistung und Verhalten mit sehr gut bewertet werden. d) bis zu sechs, wenn Leistung und Verhalten mit ausgezeichnet bewertet werden. 2 Ab Gehaltsstufe 49 können jährlich wie folgt Gehaltsstufen gewährt werden: a) bis zu vier, wenn Leistung und Verhalten mit sehr gut bewertet werden; b) bis zu sechs, wenn Leistung und Verhalten mit ausgezeichnet bewertet werden. 3 Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Gehaltsstufen. Rückstufung Art. 8 1 Das Gehalt kann jährlich um bis zu vier Stufen reduziert werden, sofern die Leistungsbeurteilung auch im vorhergehenden Jahr ergeben hat, dass Anforderungen/Zielvorgaben in wichtigen Bereichen nicht erfüllt werden. 2 Das Gehalt kann nicht unter das Grundgehalt (Minimum der Gehaltsklasse) reduziert werden. Berücksichtigung der finanziellen Situation der Gemeinde Art. 9 Der Gemeinderat kann bei schwieriger finanzieller Lage der Gemeinde, unter Berücksichtigung der Konjunkturlage sowie der Entwicklung der Gehälter der öffentlichen Gemeinwesen und der Privatwirtschaft auf die Gewährung von Gehaltsstufen ganz oder teilweise verzichten. C. Leistungsbeurteilung
5 5 Personalreglement der Einwohnergemeinde Lenk Organigramm/ Kaderstellen Art Der Gemeinderat stellt die Unterstellungsverhältnisse des Personals in einem Organigramm dar. 2 Das dem Gemeinderat direkt unterstellte Personal bildet das Kader der Gemeinde. Kader Art Zwei vom Gemeinderat bestimmte Ratsmitglieder sind für die Leistungsbeurteilung des Kaders verantwortlich. 2 Sie gehen dabei wie folgt vor: a) Sie führen mit dem Kader einzeln Beurteilungsgespräche durch; b) sie geben den Betroffenen die Leistungsbeurteilung und die entsprechende Veränderung des Gehalts bekannt und geben ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme; c) sie unterbreiten dem Gemeinderat ihren Antrag zum Beschluss. Übrige Stellen Art Das Kader ist für die Leistungsbeurteilung der ihnen unterstellten Personen verantwortlich. 2 Für das Verfahren gilt Art. 11 Abs. 2 sinngemäss. Eröffnung/Rechtsmittel Art. 13 Der Entscheid des Gemeinderates ist dem Personal bekanntzugeben. 2 Das Personal kann innert zehn Tagen nach Bekanntgabe des Entscheides eine beschwerdefähige Verfügung verlangen. 3 Das Personal kann die Verfügung innert dreissig Tagen nach Eröffnung mit Beschwerde beim Regierungsstatthalter anfechten. D. Besondere Bestimmungen Arbeitsplatzbewertung Funktionendiagramm Stellenausschreibung Unfallversicherung Art. 14 Ändert sich das Arbeitsvolumen wesentlich, kann der Gemeinderat die Stellen in der Verwaltung neu bewerten lassen. Art. 15 Der Gemeinderat umschreibt die Zuständigkeiten der einzelnen Stellen in einem Funktionendiagramm. Art. 16 Die Gemeinde schreibt freie Kaderstellen öffentlich aus. Art. 17 Die Gemeinde versichert das Personal gegen die Folgen von Berufs- und Nichtberufsunfällen gemäss Unfallversicherungsgesetz (UVG). Pensionskasse Art Die Gemeinde versichert das Personal gegen die wirtschaftlichen Folgen der Invalidität, des Alters und des Ablebens im Rahmen des Bundesgesetzes über die berufliche Vorsorge (BVG) und besonderer Gemeindevorschriften. Sitzungsgeld Jahresentschädigungen, Spesen Art. 19 Das Personal hat Anspruch auf Sitzungsgeld, wenn die Sitzung nicht als Arbeitszeit angerechnet wird. Art. 20 Die Entschädigungen der Behörden werden im Anhang I gere-
6 6 Personalreglement der Einwohnergemeinde Lenk gelt. 2 Die Entschädigungen und Spesen der Angestellten und Funktionäre werden in der Personalverordnung geregelt. E. Übergangs- und Schlussbestimmungen Inkrafttreten Art Dieses Reglement mit dem Anhang I tritt am in Kraft. 2 Es hebt alle ihm widersprechenden Vorschriften, insbesondere das Personalreglement und die Personalverordnung vom Mai 1997, auf. Lenk, 12. Dezember 2006 NAMENS DER EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG Präsident Sekretär Schürch Bucher
7 Anhang I 3 Jahresentschädigungen gültig ab Behördenmitglieder Funktion Jahresentschädigung 1 Gemeinderat 1.1 Präsident GKL Vizepräsident Fr. 15' übrige Mitglieder Fr. 6' Sitzungsgeld und Spesen gemäss Ziff. 3.1 ff Personalverordnung 2 Rechnungsprüfungskommission pro Mitglied Fr Delegierte Sitzungsgeld und Spesen gemäss Ziff. 3.1 ff Personalverordnung 3 Neu durch Gemeindeversammlungsbeschluss vom
Personalreglement. gültig ab 1. Januar Einwohnergemeinde Grindelwald
Personalreglement gültig ab 1. Januar 2006 Einwohnergemeinde Grindelwald Personalreglement der Gemeinde Grindelwald Seite 2 Inhaltsverzeichnis RECHTSVERHÄLTNIS...3 LOHNSYSTEM...3 LEISTUNGSBEURTEILUNG...4
PERSONALREGLEMENT. vom. 24. April 2006
PERSONALREGLEMENT vom 24. April 2006 Teilrevision vom 26. November 2012 Inhaltsverzeichnis 2 I Rechtsverhältnis Artikel Seite 1 Geltungsbereich 3 2 Öffentlich-rechtlich angestelltes Personal 3 3 Privatrechtlich
EINWOHNERGEMEINDE BARGEN BE PERSONALREGLEMENT
EINWOHNERGEMEINDE BARGEN BE PERSONALREGLEMENT Teilrevision vom 0.0.04 I. Rechtsverhältnis. Geltungsbereich Art. Die in diesem Personalreglement aufgestellten Vorschriften gelten für das gesamte Personal
Einwohnergemeinde Moosseedorf. Personalreglement
Einwohnergemeinde Moosseedorf Personalreglement. Dezember 0105. Dezember 017 Inhaltsverzeichnis RECHTSVERHÄLTNIS... LOHNSYSTEM... LEISTUNGSBEURTEILUNG... 5 BESONDERE BESTIMMUNGEN... 6 ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN...
Einwohnergemeinde Reutigen
Einwohnergemeinde Reutigen Personalreglement Auflageexemplar Teilrevision 1. Dezember 017-1 - Inhaltsverzeichnis I. RECHTSVERHÄLTNIS... II. LOHNSYSTEM... III. LEISTUNGSBEURTEILUNG... 5 IV. BESONDERE BESTIMMUNGEN...
E i n w o h n e r g e m e i n d e W i c h t r a c h. Personalreglement
E i n w o h n e r g e m e i n d e W i c h t r a c h Personalreglement vom 30. Mai 2013 INHALTSVERZEICHNIS 2 1. Rechtsverhältnis 3 Geltungsbereich 3 Öffentlich-rechtlich angestelltes Personal Kündigungsfristen
Personalreglement Fassung für die Kirchgemeindeversammlung vom 19. Juni 2018
Personalreglement Fassung für die Kirchgemeindeversammlung vom 19. Juni 018 Inhaltsverzeichnis RECHTSVERHÄLTNIS... LOHNSYSTEM... MITARBEITERGESPRÄCHE... 4 BESONDERE BESTIMMUNGEN... 4 ENTSCHÄDIGUNG KIRCHGEMEINDERAT...
Einwohnergemeinde Eriswil PERSONALREGLEMENT. 1. Juni 2016
Einwohnergemeinde Eriswil PERSONALREGLEMENT 1. Juni 016 Inkraftsetzung per 1. Januar 017 Inhaltsverzeichnis Seite I. Rechtsverhältnis Art. 1 Geltungsbereich Art. Öffentlich-rechtlich angestelltes Personal
EINWOHNERGEMEINDE WYNAU
EINWOHNERGEMEINDE WYNAU Überarbeitung 2018 Fassung: 22. April 2013/06.05.2013/27.05.2013 Inhaltsverzeichnis RECHTSVERHÄLTNIS... 3 LOHNSYSTEM... 4 LEISTUNGSBEURTEILUNG... 5 BESONDERE BESTIMMUNGEN... 6 ÜBERGANGS-
EINWOHNERGEMEINDE GAMPELEN PERSONALREGLEMENT. G:\Reglemente\Personalreglement\Personalreglement_2008.doc
EINWOHNERGEMEINDE GAMPELEN PERSONALREGLEMENT G:\Reglemente\Personalreglement\Personalreglement_2008.doc Inhaltsverzeichnis Seite I Rechtsverhältnis 2 II Lohnsystem 2 III Leistungsbeurteilung 3 IV Entschädigungen
Personalreglement. der. Kirchgemeinde Rohrbach
Personalreglement der Kirchgemeinde Rohrbach Vom 1. Dezember 013 Inhaltsverzeichnis Seite Rechtsverhältnis 3 Lohnsystem 3 Probezeit/Kündigungsfristen 4 Arbeitszeit/Ferien/Urlaub 5 Versicherungen 5 Besondere
Personalreglement der. Einwohnergemeinde Unterlangenegg
Personalreglement der Einwohnergemeinde Unterlangenegg I. Rechtsverhältnis 1. Geltungsbereich Art. 1 Die in diesem Personalreglement aufgestellten Vorschriften gelten für das Personal der Gemeinde Unterlangenegg.
Einwohnergemeinde Habkern
Einwohnergemeinde Habkern Personalreglement 2016 vom 5. Oktober 2015 gültig ab 1. Januar 2016 Personalreglement 2016 2 Inhaltsverzeichnis 1. RECHTSVERHÄLTNIS... 3 Artikel 1 Geltungsbereich... 3 Artikel
Einwohnergemeinde Hasle bei Burgdorf. Personalverordnung
Einwohnergemeinde Hasle bei Burgdorf Personalverordnung 2006/2009 Inhaltsverzeichnis A. RECHTSVERHÄLTNIS... 3 B. LOHNSYSTEM... 3 C. LEISTUNGSBEURTEILUNG... 4 D. BESONDERE BESTIMMUNGEN... 5 E. ÜBERGANGS-
Personalreglement. der Einwohnergemeinde Schwarzenburg
Personalreglement der Einwohnergemeinde Schwarzenburg Inkrafttreten: 1. Januar 2009 Änderung vom 8. November 2010 Änderung vom 10. Dezember 2012 Personalreglement der Einwohnergemeinde Schwarzenburg I.
Personalreglement. der Einwohnergemeinde Schwarzenburg
Personalreglement der Einwohnergemeinde Schwarzenburg Inkrafttreten:. Januar 009 mit Änderung vom 8. November 00 Änderung vom 0. Dezember 0 Änderung vom 4. November 06 Personalreglement der Einwohnergemeinde
Personalreglement. 29. November 2013 1.7
Personalreglement 9. November 013 1.7 Inhaltsverzeichnis Seite Rechtsverhältnis 3 Lohnsystem 4 Leistungsbeurteilung 5 Besondere Bestimmungen 5 Anhang I (Gehaltsklassen) 8 Anhang II Behördenmitglieder 9
Einwohnergemeinde Münsingen. Personalreglement
Einwohnergemeinde Münsingen Personalreglement 017 Inhaltsverzeichnis 1. Rechtsverhältnis... Geltungsbereich... Ergänzendes Recht... Anstellungen... Probezeit... Organisation... Verordnungen.... Lohnsystem...
1.0012.05. Personalreglement. der. Einwohnergemeinde Adelboden
1.0012.05 Personalreglement der Einwohnergemeinde Adelboden vom 1. Januar 2013 Inhaltsverzeichnis RECHTSVERHÄLTNIS...3 LOHNSYSTEM...3 LEISTUNGSBEURTEILUNG...4 BESONDERE BESTIMMUNGEN...5 ÜBERGANGS- UND
Personalreglement 8. Juni 2017
EINWOHNERGEMEINDE FREIMETTIGEN Personalreglement 8. Juni 017 Personalreglement_017.doc Inhaltsverzeichnis RECHTSVERHÄLTNIS... 3 LOHNSYSTEM... 3 LEISTUNGSBEURTEILUNG... 4 BESONDERE BESTIMMUNGEN... 5 ÜBERGANGS-
Einwohnergemeinde Trub
Personalreglement Beschluss : 09. Dezember 2005 Inkrafttreten : 01. Januar 2006 T:\winword\Reglemente\Personalreglement_2006_ Personalreglement Seite 2 Inhaltsverzeichnis RECHTSVERHÄLTNIS... 3 LOHNSYSTEM...
Einwohnergemeinde 3264 Diessbach bei Büren PERSONAL - REGLEMENT
Einwohnergemeinde 64 Diessbach bei Büren PERSONAL - REGLEMENT. Januar 007 Alle in diesem Reglement genannten männlichen Personen und Formulierungen gelten sinngemäss auch für Frauen. I. Rechtsverhältnis
Burgerverwaltung Steinackerweg 3 Postfach 3 4913 Bannwil Fax 062 963 06 07 Personalreglement. der Burgergemeinde Bannwil
Burgergemeinde Bannwil 4913 Bannwil Burgerverwaltung Steinackerweg 3 Postfach 3 4913 Bannwil Fax 062 963 06 07 www.bgbannwil.ch Personalreglement der Burgergemeinde Bannwil Alle in diesem Reglement genannten
Personalverordnung
.0. Personalverordnung vom 8. Februar 008 Der Gemeinderat Vechigen erlässt gestützt auf Art. Abs. Organisationsreglement folgende Personalverordnung: I. Geltungsbereich Geltungsbereich Art. Die in dieser
Personalreglement. evangelisch-reformierte Kirchgemeinde. Bätterkinden. für die
Personalreglement für die evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Bätterkinden 010 Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird durchgehend die weibliche Form verwendet. Angesprochen sind sowohl Frauen als auch
Personalreglement Gemeinde Ferenbalm 2006
Personalreglement Gemeinde Ferenbalm 2006 Inkl. 1. Teilrevision vom 10.03.2008 Inkl. 2. Teilrevision vom 31.5.2010 Inkl. 3. Teilrevision vom 29.11.2010 Inkl. 4. Teilrevision vom 03.12.2012 Personalreglement
Einwohnergemeinde Port. Personalreglement. 10.Juni 2008
Einwohnergemeinde Port ^ Personalreglement 10.Juni 2008 Personalreglement Port 10. Juni 2008 Seite 1 Inhaltsverzeichnis l. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Gegenstand und Geltungsbereich Art. 2 Arbeitsverhältnis
Personalreglement der reformierten Kirchgemeinde Konolfingen
Personalreglement Geltungsbereich Art. 1 1 Die in diesem Personalreglement aufgestellten Vorschriften gelten vorbehältlich Absätze und für das gesamte Personal der Kirchgemeinde. Auf die Pfarrpersonen
GEMISCHTE GEMEINDE RÜSCHEGG
GEMISCHTE GEMEINDE RÜSCHEGG DIENST- UND BESOLDUNGSREGLEMENT VOM 17. JUNI 2011 MIT ÄNDERUNGEN VOM 13.06.2014 D-BR vom 17.06.2011 mit Änd. vom 13.06.2014 Inhaltsverzeichnis Dienst- und Besoldungsreglement
Personal- und Besoldungsreglement der Gemeinde Udligenswil vom 8. Juni 2009 P1.C
Personal- und Besoldungsreglement der Gemeinde Udligenswil vom 8. Juni 009 P.C - - Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen Art. Geltungsbereich 3 II. Personalrecht des Kantons Art. Anwendung kantonalen
Personalreglement der Christkatholischen Kirchgemeinde Bern
Personalreglement der Christkatholischen Kirchgemeinde Bern 5. September 014 Personalreglement der Christkatholischen Kirchgemeinde Bern 014 Männliche/weibliche Schreibweise Der besseren Lesbarkeit wegen
Personalreglement der Einwohnergemeinde Zollikofen
Gemeinde Personalreglement der Einwohnergemeinde Zollikofen 53.0 5. Juni 997 Personalreglement Der Grosse Gemeinderat der Einwohnergemeinde Zollikofen, gestützt auf Art. 55 lit. a der Gemeindeverfassung
Personalverordnung EINWOHNERGEMEINDE PIETERLEN. Genehmigt an der Gemeinderatssitzung vom 15. August 2012 und 10. Dezember 2012. www.pieterlen.
Personalverordnung EINWOHNERGEMEINDE PIETERLEN Genehmigt an der Gemeinderatssitzung vom 15. August 2012 und 10. Dezember 2012 In Kraft ab 15. August 2012 www.pieterlen.ch 14. August 2012 Personalverordnung
Personal- und Besoldungsreglement
Personal- und Besoldungsreglement vom 8. August 000 Inhaltsverzeichnis I. Geltungsbereich Art. Geltungsbereich II. Personalrecht des Kantons Art. Anwendung kantonalen Rechts III. Zuständigkeit Art. Zuständige
PERSONAL- UND BESOLDUNGSORDNUNG
PERSONAL- UND BESOLDUNGSORDNUNG der Einwohnergemeinde Hildisrieden vom. August 000 Personal- und Besoldungsordnung INHALT Seite I. Geltungsbereich Art. Geltungsbereich II. Personalrecht des Kantons Art.
Entschädigungsverordnung (EVO) vom 5. Dezember 2016
(EVO) vom 5. Dezember 2016 In Kraft seit: 1. Januar 2017 (nachgeführt bis 1. Januar 2017) Inhaltsverzeichnis I. Einleitung... 1 II. Allgemeine Bestimmungen... 1 Art. 1 Geltungsbereich, Zweck... 1 Art.
Personalverordnung der Gemeinde Rümlang I.02 vom 13. Juni 2000 (Stand 2013 inkl. Revision vom 26. September 2012)
Personalverordnung der Gemeinde Rümlang I.0 vom 3. Juni 000 (Stand 03 inkl. Revision vom 6. September 0) A ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN GELTUNGSBEREICH Art. Der Verordnung untersteht das Personal der politischen
Reglement über die berufliche Vorsorge und die Versicherung der Mitglieder des Stadtrates
Stadt Aarau.8-5 Reglement über die berufliche Vorsorge und die Versicherung der Mitglieder des Stadtrates Vom 0. Juni 005 (Stand 5. April 06) Der Einwohnerrat erlässt gestützt auf 0 Abs. lit. e des Gesetzes
Personalreglement. der. Einwohnergemeinde Frutigen
Personalreglement der Einwohnergemeinde Frutigen vom 19.04.2012 Inhaltsverzeichnis Thema Seite RECHTSVERHÄLTNIS... 3 LOHNSYSTEM... 3 LEISTUNGS- UND VERHALTENSBEURTEILUNG... 5 BESONDERE BESTIMMUNGEN...
Personalverordnung. Einwohnergemeinde Roggwil
Einwohnergemeinde Roggwil Personalverordnung 16. November 2005 Rechtsetzung 1. Januar 2006 inkl. Änderung vom 19. September 2007 (Sitzungsgelder) und vom 9. Dezember 2009 (Art. 36) und vom 1. Dezember
Kindergarten- und Primarschulreglement
Kindergarten- und Primarschulreglement 00 der Einwohnergemeinde Täuffelen-Gerolfingen Einwohnergemeinde Gerolfingen Täuffelen Gemeindeschreiberei Hauptstrasse 86 Postfach 76 575 Täuffelen 0/96 06 6 Fax
Einwohnergemeinde Matten b. Interlaken PERSONAL-VERORDNUNG
Einwohnergemeinde Matten b. Interlaken PERSONAL-VERORDNUNG 13. Oktober 2009 Inhaltsverzeichnis LOHNSYSTEM... 3 LEISTUNGSBEURTEILUNG... 3 VERGÜTUNGEN, SPESEN... 5 NEBENAMTLICH BESCHÄFTIGES PERSONAL UND
CUMÜN DA SCUOL. Personalgesetz
CUMÜN DA SCUOL Personalgesetz INHALT I. Geltungsbereich Artikel Gegenstand 1 Subsidiäres Recht 2 Definitionen 3 II. Anstellungsverhältnis Grundlage 4 Berufliche Vorsorge 5 III. Zuständigkeiten Wahlen 6
