Inhaltsverzeichnis: 3 Kosten und Finanzierung 4. 4 Antrag 5. Verfasst durch die Zentralschweizer Fachgruppe Integration (ZFI) Luzern, 16.
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1 ZENTRALSCHWEIZER FACHGRUPPE INTEGRATION Bericht und Antrag zur Genehmigung des Leistungsauftrages der Zentralschweizer Fachgruppe Integration mit der Caritas Luzern zur Weiterführung des Dolmetschdienstes Zentralschweiz (2012 bis 2013) Verfasst durch die Zentralschweizer Fachgruppe Integration (ZFI) Luzern, 16. Februar 2011 Inhaltsverzeichnis: 1 Ausgangslage Auftrag Erfahrungen mit dem Dolmetschdienst Zentralschweiz seit Verlauf der Verhandlungen und Vertragsentwurf 3 3 Kosten und Finanzierung 4 4 Antrag 5 Zentralschweizer Fachgruppe Integration, Kollegiumsstrasse 28, Postfach 2161, 6431 Schwyz
2 2 1 Ausgangslage 1.1 Auftrag Die Caritas Luzern führt seit dem 1. Januar 2006 im Auftrag der beteiligten Kantone und des Bundes den Dolmetschdienst Zentralschweiz primär für den Gesundheits-, Sozial- und Bildungsbereich. Die Vermittlung steht auch für weitere kommunale und kantonale Dienststellen zur Verfügung (z.b. Zivilstandsämter, Migrationsämter, Polizei, Strafverfolgung, Gerichte). Dazu steht der Caritas Luzern ein Pool von Dolmetschenden für über 40 Sprachen zur Verfügung. Der Dolmetschdienst Zentralschweiz erfüllt folgende Aufgaben: Die eigentliche Vermittlung von Dolmetschenden: Entgegennahme des Auftrags, Kundenberatung, die Auswahl und das Rekrutieren einer geeigneten dolmetschenden Person, die schriftliche Bestätigung des Einsatzes für Kundinnen, Kunden und Dolmetschende, Rechnungsstellung zu Handen der Kundinnen und Kunden sowie (monatliche) Lohnzahlungen an die Dolmetschenden. 1 Personalwesen: namentlich die Einstellung und Entlassung von Dolmetschenden, die Definition von Aufnahmekriterien für den Dolmetscherpool, Erstellen der Arbeitsverträge, Personalentwicklungsmassnahmen (Mitarbeitendegespräche, Unterstützungsmassnahmen und Aufgaben im Rahmen der Zertifizierung Interpret ) Organisation der Aus- und Weiterbildung der Dolmetschenden Pflege der Kundenkontakte: regelmässige Zusammenarbeit mit den KundenInnen und Organisation von Informations- und Weiterbildungsangeboten Qualitätssicherung: Ausarbeitung von Feedback-Formularen und systematische Erhebung und Auswertung der Kundenzufriedenheit, gegebenenfalls Einleitung unterstützender Massnahmen Öffentlichkeitsarbeit: Umsetzung von Massnahmen zur Sensibilisierung bezüglich Themen der interkulturellen Vermittlung Regionale und nationale Zusammenarbeit: namentlich die Umsetzung von Koordinations- und Entwicklungsmassnahmen Controlling: Führen einer Kostenstellenrechnung, regelmässiges Reporting, sowie statistische Auswertungen Der Bund hat sich im Rahmen der Schwerpunkteprogramme des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) zur Integrationsförderung für die Jahre 2004 bis 2007 und 2008 bis 2011 beteiligt. Das laufende Schwerpunkteprogramm wird um zwei Jahre verlängert, damit ist auch die Bundesbeitrag für den Dolmetschdienst Zentralschweiz für 2012 und 2013 gesichert. Die Beiträge von Bund und Kantonen decken einen Teil der Strukturkosten für die Vermittlung, damit den einsetzenden Institutionen nicht die Vollkosten der Dolmetschstunde verrechnet werden muss. 1 Für die Einsatzadministration wird durchschnittlich mit 15 Minuten pro Auftrag gerechnet.
3 3 1.2 Erfahrungen mit dem Dolmetschdienst Zentralschweiz seit 2006 Die Dienstleistungen des Dolmetschdienstes Zentralschweiz haben sich bewährt. Die Vermittlung wird als speditiv, unkompliziert und kundenfreundlich wahrgenommen. In den allermeisten Fällen ist die Kundschaft mit der Qualität der Übersetzungsleistung zufrieden. Die 80 zertifizierten Dolmetschenden haben im Jahre 2010 knapp 70 % der Einsätze geleistet. Die Nachfrage hat sich über Erwarten entwickelt. Im ersten Jahr hat der Dolmetschdienst knapp Stunden in den Kantonen vermittelt. Im Jahre 2010 waren es rund Stunden. Der Anstieg lässt sich nicht auf eine spezifische Herkunftsgruppe oder einen Einsatzbereich zurückführen. Im Vergleich mit dem Jahr 2006 weisen alle Kantone eine höhere Nachfrage auf: Der Dolmetschdienst wurde erfreulicherweise durch neue Kunden weiter bekannt gemacht. Er ermöglicht unsern Fachinstitutionen, ihre Aufgabe auch mit Klientinnen und Klienten professionell zu erfüllen, deren Deutschkenntnisse in komplexen und belasteten Situation nicht genügen. An den Sprachen, für die Dolmetscheinsätze vermittelt werden, wird deutlich, dass die sprachliche Vielfalt der Zugewanderten immer grösser wird. Für verschiedene Sprachen wie Portugiesisch oder Tigriniya (Eritrea) ist die Nachfrage stark gestiegen. In den Sprachen Albanisch, Serbokroatisch/Bosnisch und Türkisch sind die Einsatzzahlen leicht rückläufig. Aus diesen Ländern reist auch eine relativ geringe Anzahl Personen neu ein. Die Deutschkenntnisse dieser Gruppen beginnen mehr und mehr zu greifen. Im gesamtschweizerischen Vergleich kann gesagt werden, dass der Dolmetschdienst Zentralschweiz zu den leistungsfähigsten Vermittlungsstellen der Schweiz gehört. Seine Strukturkosten sind die niedrigsten in der deutsprachigen Schweiz. 2 Verlauf der Verhandlungen und Vertragsentwurf Der laufende Vertrag vom 6. Februar 2008 gilt bis zum 31. Dezember Da das Eidgenössische Justizund Polizeidepartement das Schwerpunkteprogramm für die Jahre 2012 und 2013 verlängert und damit auch die Vermittlungsstellen für das Dolmetschen weiter unterstützt, hat die Zentralschweizer Fachgruppe Integration (ZFI) Vertragsverhandlungen mit Caritas Luzern aufgenommen mit dem Ziel, einen möglichst unveränderten neuen Vertrag abzuschliessen. Der Auftrag wird unverändert weitergeführt. Aufgrund des erhöhten Volumens und einer anderen Berechnung des Bundesbeitrags gibt es eine Anpassung bei der Finanzierung (siehe Punkt 3). Der neue Leistungsauftrag für die Caritas Luzern liegt bereit zur Entscheidung vor. Dazu gehört auch das bereinige Einsatzkonzept des Dolmetschdienstes und die weiterhin gültige Definition der Leistungsbereiche der Vermittlungsstelle, welche das Bundesamt für Migration im November 2010 bestätigt hat.
4 4 3 Kosten und Finanzierung Dem bisherigen Vertrag lag ein erwartetes Volumen von 9'500 bis 10'000 vermittelten Einsatzstunden zugrunde. Die Strukturkosten pro Einsatzstunde betrugen damals Fr Daraus ergaben sich berechnete Strukturkosten von ungefähr Fr. 350' Durch die höheren Einsatzzahlen stiegen die Strukturkosten bis ins Jahr 2010 auf Fr Die Strukturkosten pro Einsatzstunde konnten auf leicht unter Fr gesenkt werden. Die Beiträge von Bund und Kantonen werden für die Strukturkosten eingesetzt. In der Periode 2006/07 betrugen die Beiträge des Bundes und der Kantone je Fr Von 2008 bis 2011 hatte der Bund einen anderen Schlüssel für die Beiträge, der die Einsatzstunden, die Anzahl neuer Kunden und die Einsätze mit zertifizierten Dolmetschenden speziell gewichtete. Aufgrund des Erfolgs und der Qualität des Dolmetschdienstes Zentralschweiz stieg der Bundesbeitrag bis ins Jahr 2010 bis auf Fr an. Der Beitrag der Zentralschweizer Kantone blieb seit 2008 mit Fr konstant. Für die Jahre 2012 und 2013 gilt für den Bundesbeitrag wieder ein neuer Schlüssel. Der Beitrag wird sich auf ungefähr Fr beschränken. Ab 2014 wird der Bund nicht mehr einzelne Verträge mit den Vermittlungsstellen abschliessen, sondern die ganze spezifische Integrationsförderung über Programmvereinbarungen mit den Kantonen unterstützen. Die Vermittlungsstellen für das Dolmetschen können in diese Programme aufgenommen werden und so indirekt weiter von Bundesgeldern profitieren. Zur Überbrückung bis zum neuen Programm beantragt die Zentralschweizer Fachgruppe Integration für die Jahre 2012 und 2013 je einen Beitrag von Fr So kann der Dolmetschdienst Zentralschweiz in etwa mit dem gleichen Totalbetrag von Bund und Kantonen rechnen wie im Jahre Der Betrag von Fr soll - wie bisher - aufgrund der Erfahrungszahlen 2 und des Entwicklungspotenzials wie folgt unter die Kantone verteilt werden: Luzern 86,7% 164'730.- Uri 1,1% 2'090.- Schwyz 3,7% 7'030.- Obwalden 2,1% 3'990.- Nidwalden 1,9% 3'610.- Zug 4,5% 8'550.- Total 100% Mit den Beiträgen von Bund und Kantonen (total Fr ) bleiben jährlich Fr an Strukturkosten ungedeckt. Diese sollen durch einen angepassten Tarif für die einsetzenden Institutionen abgegolten werden. Auf den 1. Januar 2012 wird der Tarif für eine Einsatzstunde erhöht werden müssen (bisher seit 2008 Fr. 60.-/plus Spesen). Die genaue Höhe wird in Verhandlungen mit der Caritas festgelegt. Darin 2 Es wurden die Zahlen der Jahre 2009 und 2010 beigezogen.
5 5 ist auch eine berechtigte kleine Lohnanpassung für zertifizierte Dolmetschende enthalten. Auch mit einem beispielsweise um 20% höheren Tarif liegt der Dolmetschdienst Zentralschweiz immer noch bei den günstigeren Vermittlungsstellen in der Deutschschweiz. Eine allfällige weitere Tarifanpassung wird nicht vor 2014 erfolgen. Die einfache Spesenregelung hat sich bewährt. Sie wird nur für Vermittlungen innerhalb des Kantons Luzern von Fr auf Fr pro Einsatz angehoben. In den übrigen Kantonen bleibt der Spesentarif bei Fr. 30.-/Einsatz. 4 Antrag Die Zentralschweizer Fachgruppe Integration beantragt den Kantonsregierungen: 1. Die Kantonsregierungen nehmen den Bericht und Antrag zur Genehmigung des Leistungsauftrages der Zentralschweizer Fachgruppe Integration mit der Caritas Luzern zur Weiterführung des Dolmetschdienstes Zentralschweiz für die Jahre 2012 und 2013 zur Kenntnis. 2. Die Kantonsregierungen stimmen dem ausgehandelten Vertrag zu und ermächtigen den Präsidenten der Zentralschweizer Fachgruppe Integration, ihn zu unterzeichnen. 3. Sie beauftragen die Zentralschweizer Fachgruppe Integration, die Umsetzung gemäss den Vertragsbestimmungen zu kontrollieren und dem Ausschuss jährlich darüber Bericht zu erstatten.
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