Mehr erreichen! wöchentlich in jeden Haushalt inkl. Wormser Sonntagsblatt HERZEN UNSERER REGION

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1 Mehr erreichen! wöchentlich in jeden Haushalt inkl. Wormser Sonntagsblatt IM HERZEN UNSERER REGION Media Daten Preisliste Nr. 43 gültig ab

2 Verbreitungsgebiet Bacharach RHEINGAUER Martenroth Grebenroth Nieder- Egenroth meilingen Ober- Algenroth Zorn Nauroth Hilgenroth Dickschied Geroldstein Rotherhof Laufenselden Michelbach Holzhausen ü. Aar Strinz- Nieder- Margarethä Huppert -libbach Ober- Breithardt Hohenstein Hambach Heidenrod Born Steckenroth Langschied Hohenstein Orlen Mappershain Adolfseck Watzhahn Neuhof Wingsbach Wisper Kemel Lindschied Wehen Heimbach Bad Hahn Springen Watzelhain Schwalbach Bleidenstadt Ramschied Hettenhain Seitzenhahn Langenseifen Nieder- Fischbach Wambach -gladbach Bärstadt Schlangenbad W.-Klarenthal Ober- Hausen Georgenborn v. d. H. TAUNUS- STEIN WIESBADEN Grünstadt Vo ckenhausen W.-Naurod W.-Rambach W.-Auringen W.-Sonnenbg. W.-Heßloch W.-Kloppenhm. W.-Igstadt Pfiffligheim Hohen Sülzen Horchheim Offstein Bockenheim a. d. W. Heppenheim Wiesoppenheim Weinsheim W.-Medenbach KELKHEIM Rosengarten HOFHEIM W.-Dotzheim W.-Bierstadt W.-Breckenheim W. - Breitscheid Lorchhsn. Presberg Rauenthal Frauenstein W.-Nordenstadt Steeg Lorch W.-Erbenhm. Wallau Eberbach Martinsthal W.-Schierstein 66 HATTERSHEIM Oberdiebach Stephanshausen 61 Kiedrich W.-Biebrich W.-Delkenhm. Manubach Niederheimbach Oberwalluf Niederwalluf W.-Mechtildshsn. Oberheimbach Hallgarten Erbach Massenheim Eltville Hattenheim M.-Amöneburg 671 Trechtingshausen Johannis- Flörs- Marienthal Oestrich- Budenheim M.-Mombach Hochheim bg. 643 heim Raunheim Heidenfahrt Uhlerborn M.-Kostheim M.-Kastel GEISEN Mittelheim Assmannshausen Rüdesheim Freiweinheim M.-Finthen Gustavsburg Winkel M.-Gonsenheim HEIM Heidesheim M.- Zahlbach Bischofsheim RÜSSELSHEIM Daxweiler 60 Wackernheim M.-Weisenau M. -Drais Seibersbach Gaulsheim Bingerbrück MAINZ M. -Bretzenheim RÜSSELSHEIMER Haßloch Warmsroth Weiler 60 BINGEN INGELHEIM M.-Marienborn Ginsheim Dörrebach Roth Waldalgesheim Büdesheim M.-Hechtsheim Bauschheim städten König- M.-Lerchenberg M.- Stromberg Dietersheim Gau-Algesheim Laubenheim Münster- Ockenheim Wald- Großwinternheim Klein- Sarmsheim Appenheim Schwabenheim a. d. S. Winternheim laubers- heim Dromersheim Sponsheim Eckenroth Bubenheim Ober-Olm MAINZER Essenheim Bodenheim Niederhilbersheim Ebersheim Hergenfeld Grolsheim -Elsheim Nieder-Olm Nackenheim Windesheim Langenlonshm. Aspisheim Ober- Gau-Bischofsheim Waldhilbersheim Stadecken- Engelstadt Guldental Gensingen GROSS- Jugenheim Harxheim Lörzweiler BINGER Bretzenheim Zotzenheim Wolfsheim Nieder- Partenheim Zornheim Mommenheim GERAU 63 Sörgenloch -Saulheim Udenheim Nierstein 67 St. Johann BAD Sprendlingen Vendersheim Ober- Hahnheim Selzen Schwabsburg Gau-Weinheim Badenheim Köngernheim Sulzheim Schornsheim Oppenheim KREUZNACH Gau- Dexheim Wallertheim Bickelheim Wörrstadt Undenheim Fr iesenheim Dienheim Wöllstein Rommersheim. Gabsheim Dalheim INGELHEIMER Schimsheim Weinolsheim Ludwigshöhe Gumbsheim Spiesheim RHEINHESSISCHES Ensheim Uelversheim Siefersheim Bechtolsheim Guntersblum Eckelsheim Armsheim 61 Wonsheim Flonheim Bermersheim Biebelnheim Eimsheim Dolgesheim Gau-Odernheim Stein- Uffhofen Bornheim Hillesheim Wintersheim Bockenheim Wendelsheim Lonsheim Albig Gau-Köngernheim Gimbsheim Heimersheim Dorn-Dürkheim ALZEYER Erbes- Schafhausen Eich ALZEY Alsheim Büdesheim Framersheim Mörsfeld Frettenheim Gernsheim Nack Weinheim Dittelsheim- 5 Bechenheim Gau- Niederwiesen Heppenheim -Heßloch Dautenheim Mettenheim Offenheim Kettenheim Hochborn Monzernheim Bechtheim MauchenheimWahlheim Eppelsheim Ibersheim Hamm Kleinrohrheim Hangen- Freimersheim Esselborn Weisheim Westhofen Osthofen Großrohrheim Dintesheim Mühlheim Flomborn Gundersheim Rheindürkheim Wattenheim Biblis Oberflörsheim Bermersheim Abenheim Gundheim Nordheim -Dalsheim Mörstadt 61 Bobstadt Kirchheimbolanden Mölsheim Flörsheim Herrnsheim Pfeddersheim Hochheim Hofheim Riedrode Kriegsheim Harxheim Monsheim LeiselheimWORMS Bürstadt WORMSER UNTERTAUNUS Bobenheim -Roxheim WIESBADENER Lampertheim RIED Mörfelden 5 GRIESHEIM PFUNG- STADT BENSHEIM Neuschloß Lorsch Hüttenfeld 67 Zentraler Verkauf: Erich-Dombrowski-Straße 2, Mainz, Tel. (0 6131) , Fax (06131) Lokaler Verkauf Alzeyer Wochenblatt Antoniterstr. 37, Alzey Tel. ( ) , Fax ( ) Binger Wochenblatt Hasengasse 1, Bingen Tel. ( ) , Fax ( ) Ingelheimer Wochenblatt Lärchenweg 4, Ingelheim Tel. ( ) , Fax ( ) Mainzer Wochenblatt Markt 17, Mainz Tel. ( ) , Fax ( ) Rheingauer Wochenblatt Langgasse 21, Wiesbaden Tel. (06 11) , Fax (06 11) Rheinhessisches Wochenblatt Wormser Straße 4-6, Oppenheim Tel. ( ) 27 08, Fax ( ) Ried Wochenblatt Alte Viernheimer Str. 9, Lampertheim Tel. ( ) , Fax ( ) Rüsselsheimer Wochenblatt Friedensplatz 12, Rüsselsheim Tel. ( ) , Fax ( ) Generalagentur: Bode, Timm & Partner GmbH, Marie-Curie-Straße 7, Mettmann Untertaunus Wochenblatt Langgasse 21, Wiesbaden Tel. (06 11) , Fax (06 11) Wiesbadener Wochenblatt Langgasse 21, Wiesbaden Tel. (06 11) , Fax (06 11) Wormser Wochenblatt/Sonntagsblatt Adenauerring 2, Worms Tel. ( ) , Fax ( )

3 Allgemeine Verlagsangaben Verlag Rhein Main Wochenblattverlagsges. mbh Erich-Dombrowski-Straße 2, Mainz, Postfach 34 45, Mainz Telefon ( ) , Telefax ( ) Bankverbindung Commerzbank Mainz, Kto (BLZ ) Zentrale Anzei- Telefon (06131) / 5535, Telefax (06131) gendisposition Zentrale Bei- Telefon ( ) , Telefax ( ) lagendisposition Fakturierung und Die Fakturierung erfolgt durch den Rhein Main Verlagsservice. Zahlung Zahlung netto sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug, bei Vorauszahlung oder Bankeinzug 2% Skonto. Chiffre-Gebühr 5,- für Zusender / 3,- für Abholer (inkl. MwSt.) Erscheinung Mittwochs: Rheingauer -, Ried -, Rüsselsheimer -, Untertaunus - und Wormser Wochenblatt Donnerstags: Alzeyer -, Binger -, Ingelheimer -, Mainzer -, Rheinhessisches - und Wiesbadener Wochenblatt Sonntags: Wormser Sonntagsblatt Anzeigenschluss Mittwochausgaben montags, Uhr Mainzer u. Wiesbadener Wochenblatt dienstags, Uhr Alle weiteren Donnerstagausgaben dienstags, Uhr Kombi mit Mittwochausgaben montags, Uhr Kombi mit Donnerstagausgaben dienstags, Uhr Sonntagsausgabe freitags, Uhr Verbreitung Kostenlos an alle erreichbaren Haushalte. Auflagenkontrolle durch unabhängige Wirtschaftsprüfer nach den Richtlinien von BDZV und BVDA. AUFLAGEN KONTROLLE DER ANZEIGEN- BLÄTTER BVDA / BDZV ANZEIGENBLÄTTER IN RHEINLAND-PFALZ Rabatte Mengenstaffel: Malstaffel: ab mm: 5% ab 6 Anzeigen: 5% ab mm: 10% ab 12 Anzeigen: 10% ab mm: 15% ab 24 Anzeigen: 15% ab mm: 20% ab 48 Anzeigen: 20% Kombinationsrabatte 2-3 Ausgaben: 10% 4-9 Ausgaben: 15% Ausgaben: 30% AE-Provision Werbeagenturen erhalten auf alle vermittelten Anzeigenund Beilagenaufträge 15% Provision. Anzeigenplatzierungen Mindestgröße für Anzeigen: 1-spaltig/10 mm Anzeigenstrecken und Panoramaanzeigen auf Anfrage. Technische Angaben Satzspiegel Spaltenzahl Höhe 480 mm / Breite 325 mm - 1 Seite = mm Ried Wochenblatt und Wormser Sonntagsblatt: Höhe 325 mm / Breite 231 mm - 1 Seite = mm Anzeigen- und Textteil: 7 Spalten bzw. 5 Spalten (tabloid) Spaltenbreite Anzeigenteil 4-spaltig = 185 mm 1-spaltig = 45 mm 5-spaltig = 231 mm 2-spaltig = 92 mm 6-spaltig = 278 mm 3-spaltig = 138 mm 7-spaltig = 325 mm Ried Wochenblatt Wormser Sonntagsblatt: 5-spaltiges Layout (tabloid) Druckverfahren Farben Rollenoffsetdruck Schmuckfarben gemäß HKS-Z-Fächer; Mehrfarbendruck gemäß Euroskala nach zeitungsgerechter Vorlage und rechtzeitiger Absprache möglich. Geringe Farbabweichungen berechtigen nicht zu Ersatzleistungen oder Preisminderungen. PANTONE-Farben werden, wenn keine Absprache stattfand, grundsätzlich in HKS-Farben umgesetzt. Wir behalten uns vor, HKS-Farben aus der Euro-Skala aufzubauen.

4 Grundpreise Anzeigenteil Ausgabe Auflage Seitenpreis 1 Zusatzfarbe 830 Alzeyer 840 Binger 850 Ingelheimer 810 Mainzer Wochenblatt¹ (Do) 660 Rheingauer 880 Rheinhessisches 820 Ried 651 Rüsselsheimer 670 Untertaunus 690 Wiesbadener Wochenblatt¹ (Do) 860 Wormser 865 Wormser Sonntagsblatt (So) Titelseite S/W-Anzeigen Farbanzeigen S/W-Anzeigen Farbanzeigen 2/3 Zusatzfarben 1 Zusatzfarbe 2/3 Zusatzfarben , ,20 1,24 1,38 1,39 1,81 2, , ,60 1,24 1,39 1,39 1,81 2, , ,20 1,10 1,24 1,23 1,60 1, , ,00 3,22 3,63 3,94 5,17 6, , ,80 1,07 1,20 1,31 1,74 2, , ,80 1,07 1,20 1,23 1,60 1, , ,00 1,07 1,20 1,37 1,81 2, , ,20 1,38 1,54 1,36 1,76 2, , ,60 1,17 1,32 1,33 1,74 2, , ,80 3,19 3,58 3,66 4,83 5, , ,00 1,39 1,55 1,78 2,35 2, , ,25 1,51 1,68 1,93 2,56 3,12 Gesamtausgabe , ,45 18,65 20,91 21,92 28,78 34,93 Gesamtausgabe abzüglich 30% Kombinationsrabatt 10, ,32 13,06 14,64 15,34 20,15 24,45 Für Anzeigen von Vereinen gewähren wir einen Nachlass von 30%, sofern der Verein mit den Anzeigen nicht einen wirtschaftlichen Nutzen erzielt. ¹Teilausgaben auf Anfrage. Kombinationsrabatte 2-3 Ausgaben: 10% 4-9 Ausgaben: 15% Ausgaben: 30% Nur für direkt abgewickelte Aufträge aus dem Verbreitungsgebiet. Werbemittler erhalten nur Mittlervergütung, wenn die Aufträge zum Grundpreis abgerechnet werden. Bei Gewährung von Kombinationsrabatten ist der Motivwechsel ausgeschlossen und es wird die Veröffentlichung innerhalb einer Kalenderwoche vorausgesetzt.

5 Ortspreise Anzeigenteil Ausgabe Auflage Seitenpreis 1 Zusatzfarbe 830 Alzeyer 840 Binger 850 Ingelheimer 810 Mainzer Wochenblatt¹ (Do) 660 Rheingauer 880 Rheinhessisches 820 Ried 651 Rüsselsheimer 670 Untertaunus 690 Wiesbadener Wochenblatt¹ (Do) 860 Wormser 865 Wormser Sonntagsblatt (So) Titelseite S/W-Anzeigen Farbanzeigen S/W-Anzeigen Farbanzeigen 2/3 Zusatzfarben 1 Zusatzfarbe 2/3 Zusatzfarben , ,20 1,06 1,18 1,19 1,54 1, , ,60 1,06 1,18 1,18 1,54 1, , ,80 0,93 1,06 1,04 1,36 1, , ,00 2,74 3,08 3,37 4,40 5, , ,00 0,91 1,01 1,11 1,47 1, , ,00 0,91 1,01 1,05 1,36 1, , ,75 0,91 1,01 1,17 1,54 1, , ,00 1,18 1,32 1,16 1,50 1, , ,60 0,99 1,13 1,13 1,47 1, , ,40 2,72 3,05 3,13 4,10 4, , ,80 1,19 1,33 1,52 2,00 2, , ,50 1,29 1,44 1,65 2,18 2,65 Gesamtausgabe , ,65 15,89 17,80 18,70 24,46 29,71 Gesamtausgabe abzüglich 30% Kombinationsrabatt 9, ,36 11,12 12,46 13,09 17,12 20,80 Für Anzeigen von Vereinen gewähren wir einen Nachlass von 30%, sofern der Verein mit den Anzeigen nicht einen wirtschaftlichen Nutzen erzielt. ¹Teilausgaben auf Anfrage. Kombinationsrabatte 2-3 Ausgaben: 10% 4-9 Ausgaben: 15% Ausgaben: 30% Nur für direkt abgewickelte Aufträge aus dem Verbreitungsgebiet. Werbemittler erhalten nur Mittlervergütung, wenn die Aufträge zum Grundpreis abgerechnet werden. Bei Gewährung von Kombinationsrabatten ist der Motivwechsel ausgeschlossen und es wird die Veröffentlichung innerhalb einer Kalenderwoche vorausgesetzt.

6 Elektronischer Anzeigenempfang Anzeigen auf Datenträgern Programme / Dateiformate Mac-Programme QuarkXPress 8.0 Free-Hand 10 Page Maker 6.5 Photoshop CS3 Illustrator CS3 InDesign CS3 oder aktuellere Versionen DOS-Programme CorelDRAW 11 Nur platzierbare EPS-Files aus CorelDRAW können akzeptiert werden (Schrift in Zeichenwege umgewandelt). Platzierbare EPS-Files lassen sich durch das Exportieren unter dem Ablage-Fenster erstellen. Datenträger Disketten HD/DD MB, CD, ZIP Alle zur Gestaltung notwendigen Bestandteile wie z.b. Logos, Bilder und Schriften sind immer mitzuliefern. Datenformat PDF/X3 (ISO 15930) (Empfehlung) Postscript-EPS Bitte keine Postscript-Jobs sondern EPS-Files zur Verfügung stellen. In diesen Files müssen alle Logos und Bilder eine Mindestauflösung von 200 dpi (1:1 Abbildung) haben. Schriften müssen für den jeweiligen Auftrag lizenzfrei enthalten sein. Schriften in Pfaden oder Zeichenweg erleichtern uns die Arbeit. Bitte alle Dateien in eine Ordnerstruktur einbinden. Lichtpunkt: 5%, Tiefe 90% bei Bildern Rasterflächen: mind. 10 % Tonwert (eingegebener Rechnerwert) Rasterverläufe: von % Tonwert zulässig Anzeigen in den angegebenen Dateiformaten können per (max. 20 MB) em pfangen und bearbeitet werden. für Datenübermittlung: isdn@vrm.de für Aufträge: wochenblatt.anzeigen@vrm.de FTP datenimport.vrm.de user: import Passwort: vrm Sonstiges Bitte vermerken Sie Stichwort, Erscheinungstag sowie Ausgabe und Anzeigengröße, genaue Farbangaben sowie einen Ansprech partner mit Telefonnummer für evtl. Rückfragen. Zu jeder Anzeige muss dem Verlag ein Ausdruck der Anzeige mit dem Vermerk über Betitelung des Versandordners zur Verfügung gestellt werden. Kontakt-Telefon: ( ) / Daten-ISDN-Nr. ( ) /-002 Beide Nummern sind für Leonardo und Eurofile geeignet. Bitte unbedingt beachten: ASCII-Daten sowie Dateien der Programme WORKS und MS-OFFICE (.doc,.xls oder.ppt-dokumente) können nicht verarbeitet werden. Die Auftragserteilung für Anzeigen muss grundsätzlich separat auf schriftlichem Weg an die Anzeigenabteilung erfolgen.

7 Beilagen Format Mind. DIN A6 (105 mm x 148 mm), max. 350 mm Höhe x 240 mm Breite. Palettierung Zu jeder Palette gehört analog zum Lieferschein eine deutlich sichtbare Palettenkarte. Muster Teilbelegungen/ Auflagen Mindestauflage Auflagenermittlung Mehrfachbelegungen Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Beilagenmusters und dessen Prüfung bindend. Siehe Verteilplan der Belegungseinheiten auf den folgenden Seiten. Beilagen können schon ab einer kompletten Belegungseinheit (BG) gebucht werden. Bei kleineren Mengen wird um vorherige Rücksprache gebeten. Beim Einsteckvorgang entstehen technisch bedingt Verluste. Die mit den im Verteilplan angegebenen Auflagen berechnete Auftragsmenge wird daher um 2 % erhöht. Ineinander-Belegungen können nicht ausgeschlossen werden. Mindestgewicht Bei ungefalzten Prospekten einzelnes Blatt (Din A 4) muss die Papierqualität mindestens 120 g/qm betragen. Bei geringerem Papiergewicht müssen die Prospekte gefalzt angeliefert werden. Anlieferungszustand Anlieferung Anlieferanschrift Die Beilagen müssen lose auf Paletten angeliefert werden, sodass keine zusätzliche manuelle Aufbereitung notwendig wird. Die Beilagen dürfen also nicht lagenweise umreift sein. Durch zu frische Druckfarbe zusammengeklebte, stark elektrostatisch aufge la dene oder feucht gewordene Beilagen können nicht verarbeitet werden. Beilagen mit umgeknickten Ecken bzw. Kanten, Quetschfalten oder solche mit verlagertem (rundem) Rücken sind ebenfalls nicht verarbeitbar. Montag - Freitag von Uhr. Für die Mittwochs- und Donnerstagsausgaben bis freitags, 12 Uhr; für die Sonntagsausgabe bis donnerstags, 12 Uhr. Die Zuordnung der Beilagen muss sowohl auf dem Lieferschein wie auch auf dem Palettenschein erkennbar sein (Menge, Beilagentitel und Ausgabe). Die Beilagen sind kostenfrei anzuliefern. Verlagsgruppe Rhein Main GmbH & Co. KG, Industriegebiet, Sauerwiese 1, Mainz-Mombach Letzter Rücktrittstermin Konkurrenzausschluss Haftung Überprüfung Für die Mittwochs- und Donnerstagsausgaben bis freitags, Uhr; für die Sonntagsausgabe bis donnerstags, Uhr. Bei späterer Stornierung wird eine Ausfallentschädigung in Höhe von 25 % des Auftragswertes berechnet. Ein Konkurrenzausschluss kann leider nicht gewährt werden. Einsteckfehler im technischen Bereich sind bis zu einer Toleranzgrenze von 3 % möglich; der Verlag übernimmt keine Haftung. Die Menge der angelieferten Beilagen wird durch den Verlag nicht überprüft. Preis je Exemplare (zzgl. MwSt.) Der Ortspreis gilt für direkt abgewickelte Aufträge von Kunden aus dem Verbreitungsgebiet. Werbemittler erhalten die Mittlervergütung nur auf den Grundpreis. Gewicht je Exemplar bis 20 g je weitere angefangene 5 g Grundpreis 65,00 6,00 Ortspreis 55,00 5,00

8 Beilagenverteilplan BG: Belegungsgebiet Alzeyer Wochenblatt Komplettbelegung BG BG 2 Stadt Alzey Alzey Dautenheim Heimersheim Schafhausen Weinheim 721 BG Albig Bechenheim Bechtolsheim Bermersheim Biebelnheim Bornheim Dintesheim Eppelsheim Erbes-Büdesheim Esselborn Flomborn Flonheim Framersheim Freimersheim Gau-Heppenheim Gau-Köngernheim Gau-Odernheim Kettenheim Lonsheim Mauchenheim Nack Nieder-Wiesen Ober-Flörsheim Offenheim Uffhofen Wahlheim 235 VG Alzey Land Hangen-Weisheim Hochborn 195 VG Westhofen - Teil 373 BG Eckelsheim Gau-Bickelheim Gumbsheim Siefersheim Stein-Bockenheim Wendelsheim Wöllstein Wonsheim 499 VG Wöllstein Mörsfeld 211 VG Kirchheimbolanden 211 BG 5 VG Wörrstadt - Teil Nieder-Saulheim Ober-Saulheim Rommersheim Wörrstadt BG 6 VG Wörrstadt - Teil Armsheim Ensheim Gabsheim Gau-Weinheim Partenheim Schimsheim Schornsheim Spiesheim Sulzheim Udenheim Vendersheim Wallertheim 825 Binger Wochenblatt Komplettbelegung BG BG 2 Stadt Bingen - Teil Bingen Bingerbrück BG Büdesheim Dietersheim Dromersheim Gaulsheim Kempten Sponsheim 692 Stadt Bingen - Teil Ockenheim VG Gau-Algesheim - Teil BG Bretzenheim Dorsheim Guldental Heddesheim Langenlonsheim Laubenheim Rümmelsheim Windesheim 711 VG Langenlonsheim Daxweiler Dörrebach Eckenroth Roth Schöneberg Schweppenhausen Seibersbach Stromberg Waldlaubersheim Warmsroth 183 VG Stromberg BG 5 VG Rhein-Nahe Bacharach Breitscheid Genheim Henschhausen Manubach Medenscheid Münster-Sarmsheim Neurath Niederheimbach Oberdiebach Oberheimbach Rheindiebach Steeg Trechtingshausen 519 Fortsetzung auf der nächsten Seite

9 Beilagenverteilplan BG: Belegungsgebiet Preisliste Nr / gültig ab Fortsetzung Binger Wochenblatt Waldalgesheim Weiler Winzberg 39 BG 6 VG Sprendlingen Aspisheim Badenheim Gensingen Grolsheim Horrweiler Sprendlingen St. Johann Welgesheim Wolfsheim Zotzenheim 282 Ingelheimer Wochenblatt Komplettbelegung BG BG Ingelheim-Nord BG Ingelheim-Süd BG Appenheim Bubenheim Engelstadt Gau-Algesheim Nieder-Hilbersheim Ober-Hilbersheim Schwabenheim VG Gau-Algesheim- Teil Elsheim Jugenheim Stadecken VG Nieder-Olm - Teil BG 5 VG Heidesheim - gesamt Heidenfahrt Heidesheim Uhlerborn Wackernheim Mainzer Wochenblatt Komplettbelegung BG BG 2 Teilausgabe 811 Hessen BG Bischofsheim Ginsheim Gustavsburg BG /55252 Mainz-Amöneburg Mainz-Kastel Mainz-Kostheim Hochheim BG 3 Teilausgabe 812 West BG Bretzenheim Drais Lerchenberg Marienborn BG Finthen /55124 Gonsenheim BG Budenheim /55122 Mombach BG /55118 Neustadt BG 5 Teilausgabe 814 Süd BG Altstadt BG Oberstadt BG Hartenberg/Münchfeld BG 8 VG Nieder-Olm - Teil Essenheim Klein-Winternheim Nieder-Olm Ober-Olm Sörgenloch Zornheim Fortsetzung Mainzer Wochenblatt BG Laubenheim Weisenau BG Ebersheim Hechtsheim Rheingauer Wochenblatt Komplettbelegung BG BG Niederwalluf Oberwalluf 640 Walluf - gesamt Kiedrich BG 3 Geisenheim - gesamt Geisenheim Johannisberg Marienthal Stephanshausen 430 BG 4 Rüdesheim/ Lorch - gesamt Lorch Lorchhausen Espenschied Ransel Wollmerschied Rüdesheim Assmannshausen Aulhausen Presberg Windeck 310 BG 5 Oestrich-Winkel - gesamt Hallgarten Siedlung am Rebhang Mittelheim Oestrich Winkel BG 6 Eltville gesamt Eltville Erbach Hattenheim 1.111

10 Beilagenverteilplan BG: Belegungsgebiet Fortsetzung Rheingauer Wochenblatt Martinsthal Rauenthal 740 Rheinhess. Wochenblatt Komplettbelegung BG BG 2 VG Nierst.-Oppenheim - Teil Hahnheim Köngernheim Mommenheim Nierstein Schwabsburg Selzen 672 BG 3 VG Nierst.-Oppenheim - Teil Dalheim Dexheim Dienheim Friesenheim Oppenheim Undenheim BG 4 VG Bodenheim - gesamt Bodenheim Gau-Bischofsheim Harxheim Lörzweiler Nackenheim BG 5 VG Guntersblum Dolgesheim Dorn-Dürkheim Eimsheim Guntersblum Hillesheim Ludwigshöhe Uelversheim Weinolsheim Wintersheim 135 Ried Wochenblatt Komplettbelegung BG BG 2 Lampertheim Lampertheim Hofheim Hüttenfeld 900 Fortsetzung Ried Wochenblatt Neuschloß Rosengarten 300 BG 3 Bürstadt Bürstadt Riedrode Bobstadt Boxheimer Hof 65 BG Biblis Nordheim Wattenheim 410 Biblis Groß-Rohrheim Klein-Rohrheim Gernsheim (teilw.) 600 Rüsselsheimer Wochenblatt Komplettbelegung BG BG Rüsselsheim- Nordost BG Rüsselsheim- Nordwest BG Rüsselsheim-Südost BG Rüsselsheim-Südwest BG Raunheim BG Bauschheim Königstädten BG Flörsheim Untertaunus Wochenblatt Komplettbelegung BG BG Bleidenstadt Hahn Hambach 180 Fortsetzung Untertaunus Wochenblatt Neuhof Niederlibbach Orlen Seitzenhahn Watzhahn Wehen Wingsbach 325 Taunusstein Born Breithardt Burg Hohenstein Hennethal Holzhausen Steckenroth Strinz Margarethä 470 Hohenstein BG 3 Bad Schwalbach - gesamt Bad Schwalbach Adolfseck Fischbach Heimbach Hettenhain Langenseifen Lindschied Ramschied 267 BG 4 Heidenrod Algenroth Dickschied Egenroth Geroldstein Grebenroth Hilgenroth Huppert Kemel Langschied Laufenselden Mappershain Martenroth Nauroth Niedermeilingen Obermeilingen Springen Watzelhain Wisper Zorn 185 Fortsetzung auf der nächsten Seite

11 Beilagenverteilplan BG: Belegungsgebiet Fortsetzung Untertaunus Wochenblatt BG 5 Schlangenbad - gesamt Bärstadt Georgenborn Hausen v.d.h Niedergladbach Obergladbach Schlangenbad Wambach 333 Wiesbadener Wochenblatt Komplettbelegung BG BG 2 Teilausgabe City BG Wiesbaden-Innenstadt-Mitte-Westend BG Wiesbaden-Innenstadt-Mitte BG Wiesbaden-Innenstadt-Süd BG Wiesbaden-Oststadt BG Wiesbaden-Innenstadt-Nordost Wiesbaden-Sonnenberg-West BG Wiesbaden-Innenstadt-Westend-Nordwest BG Wiesbaden-Europaviertel Wiesbaden-Rheingauviertel (ohne Klarenthal) BG 3 Teilausgabe Ost BG Bierstadt Sonnenberg-Ost BG Oststadt Erbenheim Nordenstadt BG Delkenheim Hochheim-Massenheim Hofheim-Wallau BG Auringen Breckenheim Heßloch Igstadt Kloppenheim Medenbach Naurod Rambach BG 4 Teilausgabe Südwest BG / Biebrich BG Klarenthal / Dotzheim (ohne -Freudenberg) BG Dotzheim-Freudenberg Frauenstein Schierstein Wormser Wochenblatt/ Sonntagsblatt Komplettbelegung BG BG Innenstadt Worms Nord BG Innenstadt Worms Süd BG /67549 Innenstadt Worms West BG Heppenheim Horchheim Leiselheim Pfeddersheim Pfiffligheim Weinsheim Wiesoppenheim 674 Worms - Teil Bobenheim-Roxheim Gebiet Pfalz BG 6 Worms - Teil Hochheim Herrnsheim Neuhausen BG Abenheim Ibersheim Rheindürkheim Worms - Teil Alsheim Eich Hamm Mettenheim Gimbsheim VG Eich Stadt Osthofen BG Bechtheim-West Bermersheim Dittelsheim-Heßloch Frettenheim Gundheim Gundersheim Monzernheim Westhofen VG Westhofen - Teil Flörsheim-Dalsheim Hohen Sülzen Monsheim Mölsheim Mörstadt Offstein Wachenheim 280 VG Monsheim 4.230

12 Geschäftsbedingungen Mit der Erteilung des Anzeigenauftrages erkennt der Auftraggeber die Preisliste sowie die Allgemeinen und Zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages an. Die Zusätzlichen Geschäftsbedingungen gehen im Zweifelsfalle den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Falls der Auftrag oder die ihm vom Auftraggeber zugrunde gelegten Bedingungen von den Allgemeinen oder Zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages abweichen, gelten die Bedingungen des Verlages, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von sechs Tagen nach Auftragsbestätigung durch den Verlag schriftlich widerspricht. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften 1. "Anzeigenauftrag" im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbetreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. 2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 3. Bei Abschlüssen kann der Auftraggeber innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abrufen. 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höhere Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. 5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigenmillimeter umgerechnet. 6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlich werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, falls der Auftrag auf diese Weise nicht ausgeführt werden kann. Rubrizierte Anzeigen werden in der zugehörigen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies einer ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 7. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort "Anzeige" deutlich kenntlich gemacht. 8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druck- unterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. 10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt davon unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen sind - außer bei nicht offensichtlichen Mängeln - innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend zu machen. 11. Probeabzüge werden auf Wunsch geliefert. Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge verantwortlich. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzugs gesetzten Frist mitgeteilt werden. 12. Falls keine besonderen Größenvorschriften vorgegeben wurden, wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. 13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart wurde. Etwaige Nachlässe aufgrund vorzeitiger Zahlung werden auf Basis der Preisliste gewährt. 14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen und Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckstöcke und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.

13 17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage dews vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu Exempl. 20% bei einer Auflage bis zu Exempl. 15% bei einer Auflage bis zu Exempl. 10% bei einer Auflage über Exempl. 5% beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. 18. Bei Chiffreanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Chiffreanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Chiffreanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichtet. 19. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. 20. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Als Gerichtsstand gilt Mainz vereinbart, sofern das Gesetz nichts anderes vorschreibt. Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages a) Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. b) Für Fehler, die durch undeutliche Schrift des Auftraggebers entstanden sind, haftet der Verlag nicht. Abbestellungen sind schriftlich zu übermitteln. Bei Abbestellung einer gesetzten Anzeige werden die Satzkosten berechnet. c) Der Auftraggeber haftet dafür, dass der Inhalt seiner Anzeige nicht gegen gesetzliche Bestimmungen oder sonstige Verordnungen verstößt. Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er vom Auftraggeber irregeführt oder getäuscht wird. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrags, auch wenn er über Dritte erteilt worden sein sollte, gegen den Verlag erwachsen. Erscheinen von Dritten beauftragte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keinerlei Ansprüche gegen den Verlag zu. d) Sind etwaige Mängel bei den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden dieselben erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Werbungtreibende bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. Das gleiche gilt bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen, wenn der Werbungtreibende nicht vor Drucklegung der nächstfolgenden Anzeige auf den Fehler hinweist. Der Vergütungsanspruch des Verlages bleibt davon unberührt. e) Der Verlag lehnt eine Rechnungsminderung ab, wenn Platzierungsvorschriften des Auftraggebers eine einwandfreie Druckwiedergabe der Anzeige nicht gewährleisten. f) Bei Rubrikenanzeigen behält sich der Verlag die Wahl der Schrift, der Satzanordnung, der Umrandung und der Platzierung vor. Bei Wort- und Fließsatzanzeigen behält sich der Verlag die Anwendung von allgemeinverständlichen Abkürzungen vor. Wortanzeigen: Belegausschnitte nur auf Anforderung. Der Verlag behält sich vor, die Veröffentlichung von Sammelanzeigen auch als Beilagen abzulehnen. g) Bei Chiffreanzeigen wahrt der Verlag grundsätzlich das Chiffregeheimnis, es sei denn, dass dazu befugte Behörden Auskunft verlangen. Schadenersatzansprüche wegen Verlustes oder verzögerter Übersendung von Zuschriften auf Chiffreanzeigen sind ausgeschlossen. h) Der Ausschluss von Mitbewerbern ist grundsätzlich nicht möglich. i) Anzeigenabschlüsse sind in der bestätigten Ausgabe zu erfüllen. Für Anzeigen in anderen Ausgaben besteht kein Anspruch auf den vereinbarten Nachlass. j) Eine Provision wird nur an die vom Verlag anerkannten Werbungsmittler vergütet. Voraussetzung ist, dass der Auftrag unmittelbar vom Werbungsmittler erteilt wird und Texte bzw. Druckunterlagen auch von ihm geliefert werden. Für Eigenanzeigen und für Anzeigen, die zum ermäßigten Grundpreis berechnet werden, sowie für Anzeigen zum ermäßigten Grundpreis ohne Nachlass (Ausnahme gewerbliche Wortanzeigen) erhalten Werbungsmittler keine Provision. Werbungsmittler erhalten Provision für diese Anzeigen, wenn sie zum Grundpreis berechnet werden. k) Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistungen von Schadenersatz, insbesondere wird auch kein Schadenersatz für nicht veröffentlichte oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen und Beilagen geleistet. l) Ab 50 Seiten bzw mm in einer Ausgabe ist Einzelkalkulation möglich. m) Anzeigenpreisänderungen werden mit Bekanntgabe auch für bereits laufende Aufträge wirksam. n) Die Formulierung des Beilagenhinweises bleibt in das Ermessen des Verlages gestellt. Sollte ein Beilagenhinweis irrtümlich unterbleiben, so entsteht kein Anspruch auf Rechnungsminderung. Mehrere ineinandergelegte Beilagen werden einzeln berechnet. Ein Anspruch auf Minderung oder Schadenersatz entfällt, wenn bei der Zustellung Beilagen aus der Zeitung herausfallen. Sofern für Beilagen ein zusätzliches Falzen erforderlich wird, wird dieses gesondert berechnet. Der Verlag ist nicht verpflichtet, die Anzahl der gelieferten Prospekte zu überprüfen. Haftung für Einsteckfehler im technischen Bereich kann bis zu einer Toleranzgrenze von 3% nicht übernommen werden. Letzter Rücktrittstermin: 2 Tage vor dem Tag der Beilegung. Bei späterer Stornierung werden 25% des Auftragswertes berechnet. o) Die Vertragsdaten werden in einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert; aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auch über den Zeitpunkt der Vertragserfüllung hinaus. Der Verlag wird alle Informationen, Geschäftsvorgänge und Unterlagen, die im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung bekannt werden oder als vertraulich bezeichnet werden, vertraulich behandeln, es sei denn, sie sind bereits auf andere Weise allgemein bekannt geworden. Die Weitergabe an zur Vertraulichkeit verpflichtete Unterauftragnehmer ist gestattet. Soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden, erbringt der Verlag diese Leistungen durch auf das Datengeheimnis gem. 5 BDSG und sonstige datenschutzrechtliche Vorschriften verpflichtete Mitarbeiter und ggfs. Unterauftragnehmer. Der Verlag wird die erlangten Daten ausschließlich für die Zwecke der Leistungserbringung verarbeiten. p) Der Verlag behält sich das Recht vor, für Anzeigen in Sonderbeilagen oder Kollektiven Sonderpreise festzusetzen. Anzeigenformate über 450 mm werden mit der vollen Satzspiegelhöhe berechnet. q) Der Verlag garantiert auf das Gesamtgebiet einer Ausgabe bezogen eine Haushaltsbelieferung von 90 % der durch Boten zumutbar erreichbaren Haushalte. Preisnachlässe oder Schadensersatzforderungen wegen geringfügiger Verteilungsmängel oder größerer Verteilungsmängel infolge höherer Gewalt (Streik, Hochwasser, Unfall usw.) sind ausgeschlossen. Haushalte mit Zustellverbot für Anzeigenblätter fallen nicht unter die zuvor genannte Garantiezustellung. r) Der Verlag ist berechtigt, in der Zeitung erscheinende Anzeigen in die Online-Dienste des Verlages und ggf. seiner Online-Kooperationspartner einzustellen. Die Dauer der Online-Veröffentlichung kann vom Verlag festgelegt werden. Diese Mediadaten wurden in Zusammenarbeit mit der Ausbildungsabteilung Mediengestaltung der Verlagsgruppe Rhein Main erstellt.

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