Inhaltsverzeichnis. Amateurfunkgesetz-Leitfaden

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1 Inhaltsverzeichnis Amateurfunkgesetz-Leitfaden 1 Geltungsbereich Thema Europäisches AFuG Begriffsbestimmungen Ziff. 1 CEPT-Empfehlungen, HAREC VO-Funk, Radio Regulations Bedeutung für die Funkamateure, Übersetzung und Klagemöglichkeit Definitionen Funkamateur nicht aus gewerblich-wirtschaftlichem Interesse Ziff. 2 Amateurfunkdienst Experimentelle, technisch-wissenschaftliche Studien zur eigenen Weiterbildung Völkerverständigung Unterstützung von Hilfsaktion in Not- und Katastrophenfällen Amateurfunkdienst über Satelliten Amateurfunkbetrieb und bemannte Raumfahrt Ziff. 3 Amateurfunkstelle Allgemeines Recht auf Antenne Antennenanlagen und Baurecht Generelle Antennenverbote in gemeindlichen Gestaltungssatzungen Antennenanlage und Mietrecht Antennenanlage und Wohnungseigentumsrecht Verjährung: kein Anspruch auf Entfernung der Antennenanlage mehr nach drei Jahren Thema Zusatzeinrichtungen, Mailboxen, Landgerichtsurteil Nürnberg Voraussetzungen zur Teilnahme am Amateurfunkdienst, Rufzeichen, Frequenzzuteilung Zuständige Benörde

2 Zuständiges Bundesministerium Abgrenzung Amateurfunkbetrieb und Besitz von Amateurfunkgeräten Abgrenzung altes FAG Abgrenzung CB-Funk Abgrenzung ISM-Anwendungen und LPD/SRD Abs. 4 Widerrufsmöglichkeiten, fortgesetzter Gesetzesverstoß Abs. 5 Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung, Frequenznutzungsplan, Frequenzzuteilung per Gesetz, Rechtsauffassung 150 Abs. 7 TKG Fachliche Prüfung, Anerkennung von Amateurfunkzeugnissen fremder Verwaltungen Thema selbstständige und verantwortliche Teilnahme am Amateurfunkdienst, der Ham Spirit oder die Selbstregulierung der Funkamateure im Amateurfunkdienst, Verhaltensregeln der IARU und Übernahme in das Vereinsrecht Fehlende Altersbegrenzung Neue Amtsblattverfügungen zum Thema HAREC und Kurzzeitgenehmigungen Rechte und Pflichten des Funkamateurs Benutzung des zugeteilten Rufzeichens Konformitätsbewertungsverfahren FTEG, Selbstbau, Umbau, Bausätze Senden auf Frequenzen des Frequenznutzungsplanes Abs. 4 Geschäftsmäßiges Erbringen von Telekommunikationsdiensten, nicht zu gewerblich-wirtschaftlichen Zwecken Abs. 5 Funkverkehr nur mit anderen Amateurfunkstellen

3 Übermittlungsverbot von Nachrichten, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen, an Dritte Drittenverkehr, Grußworte, Kids day Verbot gilt nicht in Not- und Katastrophenfällen Technische und betriebliche Rahmenbedingungen Verordnungsermächtigung für Frequenzzuteilung gemäß 13 AFuV bei fernbedienten und automatisch arbeitenden Stationen Rufzeichenliste Voraussetzungen des Betriebs von Amateurfunkstellen auf Wasser- und in Luftfahrzeugen Ermächtigungsgrundlage für Störfallregelung Berücksichtigung anderer den Amateurfunkdienst betreffender internationaler Empfehlungen, IARU-Empfehlungen und Bandpläne Schutzanforderungen... und 2 EMVG und Schutzanforderungen EMVU mit BEMFV, Anzeigeverfahren und DIN-Normen, Standortbescheinigungsverfahren Informationszugang über das UIG: BEMFV-Anzeige der Funkamateure Umweltgesetzbuch (UGB) Problematik Standortbescheinigung in Baugenehmigungsverfahren Gebühren und Auslagen Kosten, Frequenzschutzbeitragsverordnung, EMV- und Frequenznutzungsbeiträge Thematik GEZ-Gebühren, insbesondere auf internetfähige PCs Bußgeldvorschriften Ordnungswidrigkeiten-Katalog Zuständigkeiten Missbrauch oder Wie weit reicht die Überwachungsaufgabe der BNetzA Übergangsregelung Abs.3 Anhörung

4 11 Betriebseinschränkungen und Verbote Kann-Regelung, Ermessensentscheidung, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Sonderthematik Abhörverbot Sofortige Vollziehbarkeit und 80 VwGO Übergangsregelung Inkrafttreten, Außerkrafttreten Anhang Historie Die Anfänge der Nachrichtenübermittlung, die ersten internationalen Nachrichtenverträge und staatlichen Regelwerke sowie die Anfänge des nationalen und internationalen Amateurfunkdienstes bis zum Jahre das Fernmeldeanlagengesetz von 1928 als Grundlage des Amateurfunkdienstes bis zum Amateurfunkgesetz vom 14. März Die technische und gesellschaftliche Entwicklung sowie die stetig wachsende Zahl an Funkamateuren führte zu einer ständigen Erhöhung des Anpassungsbedarfes der rechtlichen Grundlagen und schließlich zur Ablösung des AFuG von 1949 durch das AFuG Eine kontinuierliche technische Entwicklung und zunehmende Zahl der Funkamateure prägen die Jahre nach dem Krieg Die Entwicklung der Computertechnik leitet die Digitalisierung im Amateurfunk ein und die Kommunikation der Funkamateure untereinander gewinnt neben dem technischen Experiment an Einfluss auf das Selbstverständnis des Amateurfunkdienstes Die wachsende Zahl der Funkamateure besonders in den Ballungsgebieten und die große Dichte der elektronischen Geräte in den Haushalten, insbesondere im Bereich der Unterhaltung, stellt Funkamateure und Behörden vor neue Herausforderungen Der Amateurfunk muss sich Anfang der neunziger Jahre den Herausforderungen durch die maßgeblichen politischen, technischen und rechtlichen Änderungen neu stellen und sich behaupten

5 8. Der DARC e.v. erreicht nach der Wende eine Mitgliederzahl von fast und feiert um die Jahrtausendwende sein 50-jähriges Jubiläum Der Runde Tisch Amateurfunk (RTA) übernimmt die bisherige Rolle des DARC e.v. als Ansprechpartner für die Politik und des Bundespostministeriums für die Belange der Funkamateure Das Amateurfunkgesetz vom 23. Juni 1997 mit der letzten Änderung vom 7. Juli EMVU und EMVG setzen dem Amateurfunkdienst neue Rahmenbedingungen Der Beitrag des DARC e.v. mit zutreffenden Grenzwerten für HSM, die Träger der HSM besser zu schützen und den Funkamateuren einen sozialverträglichen Raum zur Ausübung des Amateurfunkdienstes zu ermöglichen Konsolidierung des neuen Rechts, neue technische Entwicklungen und Möglichkeiten im Amateurfunk sowie die Rolle des PC im Amateurfunk bestimmen die Zeit nach der Jahrtausendwende; der DARC e.v. sichert die Struktur des Verbandes und stellt neue Weichen für die Zukunft Historische Zeittabelle Gesetz über den Amateurfunkdienst Index

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