Wichtige Kennzahlen 2019

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1 BRS Treuhand GmbH Tollentrae 13a 8484 Weilingen Wichtige Kennzahlen 2019 Sozialvericherungen: Beiträge / Leitungen Mehrwertteuerätze Zinätze für Vorchüe an / von Beteiligte(n) Kapitaliierungzinfu für die Bewertung von Wertpapieren ohne Kurwert Hypothekaricher Referenzzinatz bei Mietverhältnien Devien: Jahreend- / Jahremittelkure Privatanteile an den Autokoten Abchreibungen auf dem Anlagevermögen gechäftlicher Betriebe

2 Sozialvericherungen 1. Säule AHV/IV/EO - Beiträge unelbtändig Erwerbender Beitragpflicht: ab 1. Januar nach Vollendung de 17. Alterjahre Beiträge und Leitungen bi ab *) AHV 8.40% 8.40% IV 1.40% 1.40% EO 0.45% 0.45% Total vom AHV-Bruttolohn (ohne Familienzulagen) 10.25% 10.25% je die Hälfte der Prämien zu Laten Arbeitgeber und Arbeitnehmer 1. Säule AHV/IV/EO - Beiträge elbtändig Erwerbende Maximalatz 9.65% 9.65% Maximalbetrag gilt ab einem jährlichen Einkommen von CHF 56'400 CHF 56'900 Unterer jährlicher Grenzbetrag CHF 9'400 CHF 9'500 Für Einkommen zwichen Maximal- und Minimalbetrag kommt die inkende Beitragkala zur Anwendung Für Jahreeinkommen unter dem unteren jährlichen Grenzbetrag wird der Mindetbetrag erhoben CHF 478 CHF Säule AHV/IV/EO - Beiträge für Nicht-Erwerbtätige Vermögen und mit 20 vervielfachte jährliche Renteneinkommen unter CHF 300'000 CHF 478 CHF 482 ab CHF 300'000 CHF CHF bei CHF 1'800'000 CHF 3' CHF 3' bei CHF 8'350'000 CHF 23'780 CHF 23'780 ab CHF 8'400'000 CHF 23'900 CHF 24'100 Mindetbetrag (auch für Peronen ohne Eratzeinkommen) jährlich CHF 478 CHF 482 Beitragpflicht: ab 1. Januar nach Vollendung de 20. Alterjahre 1. Säule AHV/IV/EO - Beitragfreie Einkommen Beitragfreie Einkommen - für 64-Jährige (Frauen) bzw. 65-Jährige (Männer) jährlich CHF 16'800 CHF 16'800 monatlich CHF 1'400 CHF 1'400 - nur auf Verlangen de Vericherten abzurechnen, jährlich pro Arbeitgeber (geringfügige Entgelt) Aunahmen: kein Freibetrag im Privathauhalt (z.b. Reinigungperonal) und im Kulturbereich - nur auf Verlangen de Vericherten abzurechnen, in Privathauhalten bechäftigte Peronen, CHF 2'300 CHF 2'300 Einkommen, welche bi zum de Jahre, in dem ie da 25. Alterjahr vollenden, erzielt wird, jährlich pro Arbeitgeber CHF 750 CHF Säule Arbeitloenvericherung (ALV) Beitragpflicht: alle AHV-vericherten Arbeitnehmer je die Hälfte der Prämien zu Laten Arbeitgeber und Arbeitnehmer ALV-Beitrag % 2.20% bi zu einem jährlich vericherten Lohn 1 von CHF 148'200 CHF 148'200 ALV-Beitrag 2 (über Lohn 1, unbegrenzt) 1.00% 1.00%

3 Sozialvericherungen Beiträge und Leitungen bi ab *) 1. Säule - AHV-Alterrenten minimale monatliche AHV-Rente CHF 1'175 CHF 1'185 maximale monatliche AHV-Rente CHF 2'350 CHF 2'370 maximale monatliche Ehepaar-Rente (plafoniert) CHF 3'525 CHF 3'555 Die Rente kann max. 2 Jahre vorbezogen werden. Ordentliche Rentenalter: Männer 65 / Frauen 64 Jahre Vorbezug: 1 Jahr 6.8% Kürzung 2 Jahre 13.6% Kürzung 2. Säule - Berufliche Vororge (BVG) Beitragpflicht: ab 1. Januar nach Vollendung de 17. Alterjahre für Tod und Invalidität ab 1. Januar nach Vollendung de 24. Alterjahre zuätzlich auch Alterparen Jährlicher Eintrittlohn CHF 21'150 CHF 21'330 oberer jährlicher Grenzbetrag von BVG CHF 84'600 CHF 85'320 jährlicher Koordinationabzug CHF 24'675 CHF 24'885 minimal vericherter jährlicher Lohn nach BVG CHF 3'525 CHF 3'555 maximal vericherter jährlicher Lohn nach BVG CHF 59'925 CHF 60'435 geetzlicher Mindetzinatz 1.00% 1.00% 2. Säule - BVG Rentenhöhe / jährliche Altergutchrift Alterrente 6.8% de vorauichtlichen Alterguthaben mit Zin jährliche Altergutchriften Männer/Frauen Alter % Alter % Alter % Alter 55-64/65 18% Unfallvericherung (UVG) Beitragpflicht Berufunfall Beitragpflicht Nichtberufunfall alle Arbeitnehmer inkl. Lehrlinge etc. alle Arbeitnehmer, welche wöchentlich mehr al 8 Stunden arbeiten Prämien Berufunfall zwingend zu Laten Arbeitgeber Prämien Nichtberufunfall zu Laten Arbeitnehmer maximal vericherter jährlicher UVG-Lohn CHF 148'200 CHF 148' Säule - gebundene Vororge (freiwillig) maximal teuerbefreite Beiträge Erwerbtätige mit 2. Säule 8% de oberen Grenzbetrage CHF 6'768 CHF 6'826 Erwerbtätige ohne 2. Säule 40% de oberen Grenzbetrage CHF 33'840 CHF 34'128 max. 20% vom Erwerbeinkommen

4 Mehrwertteuer ab Mehrwertteuerätze Normalatz 7.60% 8.00% 7.70% reduzierter Satz 2.40% 2.50% 2.50% Sonderatz Beherbergung 3.60% 3.80% 3.70% Verzug- und Vergütungzin 4.50% 4.00% 4.00% Zinätze Steuerlich anerkannte Zinätze für Vorchüe an Beteiligte oder nahe tehende Dritte (in CHF) mindeten mindeten mindeten - au Eigenkapital finanziert und wenn kein Fremdkapital verzint werden mu 0.25% 0.25% 0.25% - au Fremdkapital finanziert Selbtkoten ** % - 0.5% 0.25% - 0.5% 0.25% - 0.5% mindeten 0.25% 0.25% 0.25% für Vorchüe von Beteiligten oder nahe tehenden Dritten (in CHF) höchten höchten höchten Wohnbau Indutrie Wohnbau Indutrie Wohnbau Indutrie und Land- und und Land- und und Land- und wirtchaft Gewerbe wirtchaft Gewerbe wirtchaft Gewerbe - Liegenchaftkredite - bi zu einem Kredit in der Höhe der 1. Hypothek, 1.00% 1.50% 1.00% 1.50% 1.00% 1.50% d.h. 2/3 de Verkehrwerte der Liegenchaft - Ret *** 1.75% 2.25% 1.75% 2.25% 1.75% 2.25% wobei folgende Höchtätze für die Finanzierung gelten: - Bauland, Villen, Eigentumwohnungen, Ferienhäuer und Fabrikliegenchaften bi 70% vom Verkehrwert - Uebrige Liegenchaften bi 80% vom Verkehrwert - Betriebkredite *** a) bi CHF 1 Mio. - bei Handel- und Fabrikationunternehmen 3.00% 3.00% 3.00% - bei Holding- und Vermögenverwaltunggeellchaften 2.50% 2.50% 2.50% b) ab CHF 1 Mio. - bei Handel- und Fabrikationunternehmen 1.00% 1.00% 1.00% - bei Holding- und Vermögenverwaltunggeellchaften 0.75% 0.75% 0.75% ** bi und mit CHF 10 Mio. 0.50% / über CHF 10 Mio. 0.25% *** Bei der Berechnung der teuerlich höchtzuläigen Zinen it auch ein allfällig betehende Eigenkapital zu beachten. E wird hierzu auf da Kreichreiben Nr. 6 der Direkten Bundeteuer vom 6. Juni 1997 betreffend verdeckte Eigenkapital (Art. 65 und 75 DBG) bei Kapitalgeellchaften und Genoenchaften verwieen, welche auch für die Belange der Verrechnungteuer und Stempelabgaben magebend it. Für die Berechnung der Limiten ind die Kredite ämtlicher Beteiligten und nahe tehender Peronen zuammen zu zählen Kapitaliierungzinfu für die Bewertung von Wertpapieren ohne Kurwert für die Vermögenteuer *) per 31. Dezember Kapitaliierungatz 10.50% 9.00% 8.50% 8.50% 7.50% 8.00% 7.50% 7.00% 7.00% 7.00% 7.50% *) SSK, Kreichreiben Nr Hypothekaricher Referenzzinatz bei Mietverhältnien (gültig ab) % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % %

5 Devienkure Jahreendkure per per Europäiche Währungunion Euro 1 EUR USA Amerikaniche Dollar 1 USD Grobritannien Britiche Pfund 1 GBP Japan Yen 100 JPY Canada Canadiche Dollar 1 CAD Durchchnittkure Europäiche Währungunion Euro 1 EUR USA Amerikaniche Dollar 1 USD Grobritannien Britiche Pfund 1 GBP Japan Yen 100 JPY Canada Canadiche Dollar 1 CAD Naturalbezüge von elbtändig Erwerbenden Privatanteile an den Autokoten Der Privatanteil an den Autokoten kann entweder effektiv oder pauchal ermittelt werden a) Effektive Ermittlung b) Pauchale Ermittlung Können die geamten Betriebkoten de zum Teil privat genutzten Fahrzeug und die gechäftlich owie privat zurück gelegten Kilometer anhand eine Bordbuche nachgewieen werden, ind die effektiven Koten proportional auf die gechäftlich und privat zurück gelegten Kilometer aufzuteilen. Quelle: EStV, MWSt.-Info 08 Privatanteile Können die geamten Betriebkoten de zum Teil privat genutzten Fahrzeug und die gechäftlich owie privat zurück gelegten Kilometer anhand eine Bordbuch nicht nachgewieen werden, it der entprechende Wert pauchal zu ermitteln. Der diebezügliche Anatz beträgt pro Monat 0.8% de Kaufpreie exkl. Mehrwertteuer, mindeten jedoch CHF 150. Der o errechnete Anatz verteht ich inkl. Mehrwertteuer. Abchreibungen auf dem Anlagevermögen gechäftlicher Betriebe 1) Normalätze in Prozenten de Buchwerte 2) - auf Gebäuden allein 3) - auf Gebäuden und Land zuammen 4) Wohnhäuer von Immobiliengeellchaften und Peronalwohnhäuer Gechäfthäuer, Büro- und Bankgebäude, Warenhäuer, Kinogebäude 2.00% 4.00% 1.50% 3.00% Gechäftmobiliar, Werktatt- und Lagereinrichtungen mit Mobiliarcharakter 25% Apparate und Machinen zu Produktionzwecken 30% Motorfahrzeuge aller Art 40% Büromachinen 40% Datenverarbeitunganlagen (Hard- und Software) 40% 1) Für Land- und Fortwirtchaftbetriebe, Elektrizitätwerke, Lufteilbahnen und Schifffahrtunternehmen betehen beondere Merkblätter 2) Für Abchreibungen auf dem Anchaffungwert ind die genannten Sätze um die Hälfte zu reduzieren. 3) Der höhere Abchreibungatz für Gebäude allein kann nur angewendet werden, wenn der retliche Buchwert bzw. die Getehungkoten der Gebäude eparat aktiviert ind. Auf dem Wert de Lande werden grundätzlich keine Abchreibungen gewährt. 4) Dieer Satz it anzuwenden, wenn Gebäude und Land zuammen in einer einzigen Bilanzpoition ercheinen. In dieem Fall it die Abchreibung auf dem Land zuläig. Die BRS Treuhand GmbH übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit und Volltändigkeit der auf dieen Seiten bereit getellten Informationen.

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