ONNWEILER. Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde. Braunshausen. Primstal. Kastel. Nonnweiler. Sitzerath. Schwarzenbach

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1 Bierfeld Braunshausen Kastel Nonnweiler Otzenhausen Primstal Schwarzenbach Sitzerath Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde ONNWEILER Herausgeber: Der Bürgermeister der Gemeinde Nonnweiler Trierer Straße Nonnweiler Telefon (06873) amtsblatt@nonnweiler.de 45. Jahrgang Nummer 27 Donnerstag, 5. Juli 2018

2 Wichtige Telefon- Nummern Gemeindeverwaltung: Telefon.... (06873) Telefax.... (06873) Bauhof: Telefon (06873) Bürgermeister: Dr. Franz Josef Barth Telefon (06873) Beigeordnete: Petra Mörsdorf Telefon (06873) Beigeordneter: Christof Görgen Telefon (06873) Ortsvorsteher: Bierfeld Thomas Lauer Telefon (06873) Braunshausen Heinz Peter Koop Telefon (06873) 1784 Kastel Dr. Magnus Jung Telefon (06873) Nonnweiler Günther Barth Telefon (06873) 394 Otzenhausen Petra Mörsdorf Telefon (06873) Primstal Kurt Rech Telefon (06875) oder (0176) Schwarzenbach Manfred Bock Telefon (06873) oder (0171) Sitzerath Lieselene Scherer Telefon (06873) Polizeiinspektion Nordsaarland (bei Tag und Nacht) Telefon (06871) Polizeiwache Nonnweiler Telefon (06873) Polizei-Notruf Feuerwehr-Notruf Wegweiser Rathaus Telefon (06873) 660- Durchwahl-Nr. Durchwahl-Nr. Erdgeschoss: Abfallberatung Abwasserwerk Ausweise Bäder Einwohnermeldeamt Führerscheine Gemeindekasse Gewerbeamt Hallen/Bürgerhäuser Liegenschaften Ordnungsamt/OPB Renten Reisepässe Schulverwaltung Standesamt Tourismus/Nationalpark 19 Umweltamt Winterdienst Obergeschoss: Amtliches Bekanntmachungsblatt.. 31 Bauamt Bürgermeister Büroleiter Ehe- und Altersjubiläen. 23 Friedhofsamt Kulturamt Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Steuern und Abgaben Wahlamt Wasserwerk Öffnungszeiten Rathaus: vormittags: mo bis fr Uhr nachmittags: mo bis mi Uhr do Uhr freitags geschlossen Öffnungszeiten Standesamt: Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Mehrgenerationenhaus Nonnweiler (MGH): und Nonnweiler Sozialruf (06873) mehrgenerationenhaus@nonnweiler.de Wir gratulieren Es vollenden am Frau Maria Linnig, Braunshausen, Peterbergstr. 3, ihr 94. Lebensjahr Herr Arthur Latz, Primstal, Bergstr. 20, sein 81. Lebensjahr Frau Lieselotte Ewertz, Kastel, In der Meß 32, ihr 82. Lebensjahr Herr Kurt Saar, Schwarzenbach, Braunshausener Str. 10, sein 80. Lebensjahr Herr Otto Einloft, Otzenhausen, Schillerweg 6, sein 85. Lebensjahr Herzlichen Glückwunsch! Dr. Franz Josef Barth, Bürgermeister Aus der Gemeinde Stellenausschreibung Die Gemeinde Nonnweiler sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für ihre Grundschule einen/eine Schulsekretär/in. Die Beschäftigung erfolgt in Teilzeit mit 10 Wochenstunden (während der Schulzeit) und ist zunächst auf zwei Jahre befristet. Der Einsatzort ist Nonnweiler oder Primstal. Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 5 TVöD. Aussagekräftigte Bewerbungen richten Sie per Post bis zum 20. Juli 2018 an die Gemeinde Nonnweiler, Trierer Str. 5, Nonnweiler, oder per Mail an rathaus@nonnweiler.de (Anlagen in einer Datei als PDF). Unter finden Sie nähere Informationen zum Aufgabengebiet und zu unseren Erwartungen. Nonnweiler, Dr. Franz Josef Barth, Bürgermeister»Blut rettet Leben«Am Dienstag, , findet in der Hunnenringhalle Otzenhausen von 17 bis 20 Uhr ein Blutspendetermin statt. Der DRK-Ortsverein Nonnweiler bittet Sie um Ihre Spende für verletzte und schwerkranke Menschen. Bitte bringen Sie zur Blutspende unbedingt ein gültiges Ausweisdokument mit Lichtbild (Personalausweis, Reisepass, Führerschein) mit. Wir bitten um Ihr Verständnis. Nehmen Sie die Gelegenheit wahr, etwas Gutes zu tun und gleichzeitig einen kostenlosen Gesundheits-Check zu erhalten. 2

3 Der Bürgermeister informiert Hilfeleistungen zum Hochwasserereignis am : Am 11. Juni gingen starke Niederschläge über dem Landkreis St. Wendel nieder und führten zu überfluteten Kellern und Überschwemmungen. In unserer Gemeinde war der Ortsteil Kastel besonders betroffen. Er wurde in das aufgelegte Maßnahmenpaket der Landesregierung aufgenommen. Das Hilfspaket der Landesregierung umfasst eine Soforthilfe in Höhe von Euro sowie eine abschließende Finanzhilfe, welche sich anhand verschiedener Faktoren (z. B.: Schadenshöhe, Einkommen, Vermögen, etwaige Versicherungsleistungen) berechnet. Um die Sofort- als auch die Finanzhilfe beantragen zu können, muss eine unverschuldete existenzbedrohende Notlage vorliegen. Dies ist etwa der Fall, wenn eine Wohnung vorübergehend oder dauerhaft unbewohnbar bzw. unbenutzbar ist. Die weiteren Voraussetzungen sind dem vom Ministerium für Finanzen und Europa herausgegebenen Merkblatt zu entnehmen. Dieses wie auch die Antragsformulare und Richtlinien sind im Rathaus erhältlich und zum Download auf der Internet-Seite unserer Gemeinde bereitgestellt. Unser Bauamt informiert über die Zuwendungsvoraussetzungen, nimmt die eingehenden Anträge (Antragsfrist spätestens ) entgegen und führt eine erste Plausibilitätsprüfung durch. Sodann werden die Anträge an den Landkreis St. Wendel weitergeleitet, wo durch eine Schadenskommission die abschließende Prüfung der Anträge erfolgt und die Auszahlung veranlasst wird. Dr. Franz Josef Barth, Bürgermeister Abholung der Reisepässe Die Reisepässe, die bis bei der Gemeindeverwaltung beantragt wurden, sind eingetroffen und können in Zimmer 8 abgeholt werden. Den alten bzw. vorläufigen Pass bitte ich mitzubringen. Nonnweiler, Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde: Dr. Franz Josef Barth Abholung der Führerscheine Die Führerscheine, die bis bei der Gemeindeverwaltung beantragt wurden, sind eingetroffen und können auf Zimmer 8 abgeholt werden. Den alten bzw. vorläufigen Führerschein bitte ich mitzubringen. Nonnweiler, Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde: Dr. Franz Josef Barth Verkehrsrechtliche Anordnung Nach 44 Abs. 1 und 45 der Straßenverkehrsordnung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs wegen der Bauarbeiten im Bereich der Trierer Straße in Nonnweiler folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen: Da die Bauarbeiten bis zur Einmündung der Straße "In der Seiters" abgeschlossen sind, wird der Durchgangsverkehr durch Nonnweiler für Fahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t ab dem Anwesen Trierer Straße 14 über den Mühlenweg, die Ringstraße und Auf der Geig 34 bis 37 und in der Gegenrichtung umgeleitet. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Umleitungsstrecke wird auf 30 km/h beschränkt. In den Bereichen Mühlenweg 2 bis 8 und Auf der Geig 32 bis 37 wird beidseitig absolutes Haltverbot angeordnet. Die vorgenannten Verkehrsregelungen werden entsprechend der Straßenverkehrsordnung und den Verwaltungsvorschriften im Einvernehmen mit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises St. Wendel und der Vollzugspolizei durch die Fa. Max Düpre GmbH, Hermeskeil, beschildert. Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft und mit ihrer Entfernung wieder außer Kraft. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeiten nach 49 Straßenverkehrsordnung in Verbindung mit 24 Straßenverkehrsgesetz geahndet. Nonnweiler, Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde: Dr. Franz Josef Barth Keltendorfführung mit Hörgenuss am 6. Juli: Führung durch das Keltendorf mit besonderem Hörkomfort am 6. Juli. Start 16 Uhr am Eingang Keltendorf. Dabei kommt eine Kommunikationsanlage mit Kopfhörer bzw. Induktionsschleife zum Einsatz. Die eingesetzte Technik ermöglicht mediale Effekte, wie das Einspielen von Musik. Anmeldung für die Führung unter Führung 5 Euro pro Person, inklusive Eintritt. Offene Führung zum Keltischen Ringwall am 7. Juli: Treffpunkt um 14 Uhr am Keltenpark Otzenhausen. Teilnahmegebühr 6 Euro pro Erwachsener, 4 Euro für Kinder (inklusive Keltendorf Eintritt). Um unverbindliche Anmeldung wird gebeten unter Tel. (06873) Aktionstag im Keltendorf am 7. Juli: Die Mitglieder des Freundeskreis keltischer Ringwall beleben das Dorf jeden ersten Samstag des Monats von 13 bis 18 Uhr. Live im Bad am 21. Juli: Sommer, Sonne und entspanntes Zuhören im Naturfreibad Primstal bei einer musikalischen Zeitreise durch die letzten 40 Jahre von Blue Summer. Attila s BluesDaggers spielen eine Mischung aus Blues-Klassikern der 30er Jahre und Songs der Gegenwart, gepaart mit einer gehörigen Portion Funk und Soul. Badebetrieb bis 21 Uhr möglich. Badegäste, die sich bereits im Bad zum Schwimmen befinden, zahlen nur den regulären Schwimmbadeintritt. Konzertbesucher zahlen 1,50 Euro. Weinprobe am 28. Juli: Bei der Weinverköstigung gibt es Infos zum römischen, experimentellen Weinanbau im Keltendorf. Es werden 10 verschiedene Weine gereicht. Zum Wein gibt es kleine Gerichte. Preis 25 Euro pro Person. Achtung begrenzte Teilnehmerzahl! Platzreservierung: Tel. (06873) Niederschrift zur Sitzung vom , 18 bis Uhr, in der Parkschenke Simon, Nonnweiler. Anwesende Mitglieder: Hr. Peter Holzer, 1. Vorsitzender und Seniorenbeauftragter, Hr. Gottfried Emmerich, Fr. Elfriede Gläser, Hr. Horst Hamm, Fr. Monika Spohn, Hr. Winfried Scherer, Seniorensicherheitsbeauftragter, Fr. Welsch, Behindertenbeauftragte, fehlt wegen Krankheit. Gast: Hr. Martin Schneider, Gemeinderatsmitglied Top 1 Eröffnung und Begrüßung: Hr. Holzer begrüßt alle anwesenden Mitglieder und stellt die Beschlussfähigkeit des Seniorenbeirates fest. Top 2 Beschluss zur Tagesordnung: Die Tagesordnung wird, wie vorgeschlagen, angenommen. Top 3 Besichtigung des Keltendorfes in Otzenhausen: Das Protokoll der letzten Sitzung wurde schon genehmigt und veröffentlicht. Top 4 Veranstaltung zum Thema Demenz was nun : Hr. Holzer hat den Leiter der Landesfachstelle Demenz Saarland, Hr. Sauder, kontaktiert, der Vorträge zum Thema Demenz hält. Wir haben einen Termin festgelegt: am , 18 Uhr, im MGH Nonnweiler. Der Termin ist auch mit dem MGH abgestimmt. Die Referentin wird Fr. Anke Martin sein, eine Kollegin von Hr. Sauder. Die Landesfachstelle wird uns Material zu Verfügung stellen und den Vortrag auch auf ihrer Internetseite veröffentlichen. Top 5 Veranstaltung zum Thema Sicherheit und Verhalten in der dunklen Jahreszeit : Referenten: W. Scherer, Seniorensicherheitsberater, und Polizei des Saarlandes. Termin am Top 6 Aussprache zu weiteren Vorschlägen für unser Jahresprogramm: Vorschlag von A. Junker: ein Vortrag Wie gehe ich als Angehöriger mit meinen Eltern um, die an Demenz erkrankt sind. Der Termin wird noch festgelegt. Top 7 Verschiedenes Unser Gast Hr. M. Schneider erläutert die Gründe seines Besuches der Sitzung. Er will sich informieren über die Aktivitäten, Aufgaben und Probleme der Seniorenbeiräte. Top 8 Festlegung des nächsten Sitzungstermins: Die nächste Sitzung findet am 21. Aug um 18 Uhr in der Parkschenke Simon statt. Tourist Info und i Kulturamt informieren Rinnen und Bürgersteige reinigen, dadurch Kosten für Schäden vermeiden! Danke für Ihre Mithilfe! 3

4 Ortsteile 4 Bierfeld Satzung für die Jagdgenossenschaft Bierfeld 1 Name, Sitz und Aufsichtsbehörden (1) Die Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes der Gemarkung Bierfeld führt den Namen Jagdgenossenschaft Bierfeld und hat ihren Sitz in Nonnweiler. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. (2) Aufsichtsbehörde ist die zuständige Jagdbehörde. 2 Mitgliedschaft (1) Mitglieder der Jagdgenossenschaft Bierfeld sind die Eigentümer der zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Bierfeld gehörenden Grundflächen auf denen die Jagd ausgeübt werden darf. (2) Maßgebend ist das Grundflächenverzeichnis. Jagdgenossen sind verpflichtet Eigentumsveränderungen dem Jagdvorsteher anzuzeigen und zu belegen. 3 Aufgaben Die Jagdgenossenschaft hat die Aufgabe, 1. das ihr zustehende Jagdrecht im Interesse der Jagdgenossenschaft zu verwalten und zu nutzen, 2. für den Ersatz des den Landnutzern entstehenden Wildschadens zu sorgen, 3. die Interessen der Landnutzer, insbesondere gemäß 19 des Saarländischen Jagdgesetzes, zu vertreten. 4 Organe Organe der Jagdgenossenschaft sind: 1. die Genossenschaftsversammlung, 2. der Jagdvorstand. 5 Genossenschaftsversammlung (1) Mindestens einmal im Jahr findet eine nicht öffentliche Versammlung der Jagdgenossen statt. Darüber hinaus kann eine oder mehrere außerordentliche Sitzungen einberufen werden, wenn dies von mindestens 10 Jagdgenossen schriftlich beim Jagdvorsteher beantragt wird. Die Einladung zu den Versammlungen erfolgt unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von zwei Wochen durch öffentliche/ortsübliche Bekanntmachung. (2) Über die Genossenschaftsversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen. Sie muss insbesondere enthalten: 1. die Zahl der anwesenden und vertretenen stimmberechtigten Jagdgenossen, 2. die Angabe der von diesen vertretenen Grundfläche, 3. die von der Genossenschaftsversammlung gefassten Beschlüsse sowie die Abstimmungsergebnisse, 4. die Unterschrift des Jagdvorstehers und des Protokollführers. Die Niederschrift ist im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Nonnweiler zu veröffentlichen. 6 Beschlussfassung und Stimmrecht (1) Die Genossenschaftsversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen oder vertretenen Jagdgenossen beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß eingeladen worden ist. (2) Beschlüsse der Genossenschaftsversammlung bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden oder vertretenen Jagdgenossen als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche. Bei Stimmen- oder Flächengleichheit kommt kein Beschluss zustande. (3) Bei Beschlussfassung der Genossenschaftsversammlung hat jeder Jagdgenosse eine Stimme. Er kann sein Stimmrecht durch einen anderen Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft, durch seinen Ehepartner bzw. eingetragenen Lebenspartner oder durch volljährige Verwandte in gerader Linie, ausüben lassen. Jagdgenossen, die juristische Personen sind werden entweder durch die gesetzlich zur Vertretung

5 befugten Personen oder durch eine von dieser schriftlich bevollmächtigten Person vertreten. Durch eine Person dürfen bis zu 2 Jagdgenossen vertreten werden. Die Vertretungsberechtigung ist durch schriftliche Vollmacht zu belegen. (4) Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer eines zum Jagdbezirk gehörenden Grundstücks haben gemeinsam nur eine Stimme. Der Abstimmende gilt als Vertreter aller anwesenden und nicht anwesenden Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer. (5) Ein Jagdgenosse ist nicht stimmberechtigt, kann sich nicht vertreten lassen und kann kein Bevollmächtigter sein, wenn die Beschlussfassung die Vornahme eines Rechtsgeschäftes mit ihm oder die Einleitung oder Erledigung eines Rechtsstreits zwischen ihm und der Jagdgenossenschaft betrifft. (6) Das passive Wahlrecht steht nur den ordentlichen Jagdgenossen zu. 7 Aufgaben der Genossenschaftsversammlung Die Genossenschaftsversammlung beschließt über: 1. die Wahl und Abberufung der Mitglieder des Jagdvorstandes, 2. die Verwendung des Jagdertrages, 3. die Erhebung und Verwendung der Umlagen, 4. die Genehmigung der Jahresrechnung und des Haushaltsplanes, 5. die Entlastung des Jagdvorstandes, 6. die Änderung der Satzung, 7. die Veränderungen des Jagdbezirks durch Abrundung oder Teilung, 8. die Art der Nutzung der Jagd sowie die Art der Vergabe und die Erteilung des Zuschlages, 9. die Festsetzung von Aufwandsentschädigungen, 10. den Erwerb und die Veräußerung von Vermögensgegenständen größer 500 Euro, 11. die Aufnahme von Darlehn, 12. die Übertragung von Aufgaben, 13. die Wahl von 2 Kassenprüfern. 8 Jagdvorstand (1) Der Jagdvorstand setzt sich zusammen aus dem Jagdvorsteher, dem stellvertretenden Jagdvorsteher, dem Kassenführer, dem Schriftführer, höchstens 3 Beisitzern. (2) Der Jagdvorstand wird auf die Dauer von 5 Jahren gewählt. Die Amtszeit beginnt unmittelbar nach der Wahl. Wählbar ist jeder Jagdgenosse, der voll geschäftsfähig ist. (3) Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus einem Amt aus, so ist in der nächsten Genossenschaftsversammlung für den Rest der Amtszeit ein neues Vorstandsmitglied zu wählen. (4) Die Einladung zu den Vorstandssitzungen erfolgt nach Bedarf durch den Jagdvorsteher unter Angabe der Tagesordnung oder auf schriftlichen Antrag von mindestens zwei anderen Vorstandsmitgliedern. Vorstandssitzungen sind nicht öffentlich. (5) Der Jagdvorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden. (6) Über die Sitzungen des Jagdvorstandes sind Niederschriften anzufertigen. (7) Die Mitglieder des Jagdvorstandes sind ehrenamtlich tätig. Sie können für ihre Auslagen, soweit sie unabweisbar notwendig sind, Ersatz verlangen. Es kann ihnen auch eine Aufwandsentschädigung gewährt werden. 9 Aufgaben des Jagdvorstandes Der Jagdvorstand 1. hat die Interessen der Jagdgenossenschaft im Rahmen des 3 dieser Satzung wahrzunehmen; 2. entscheidet über die Führung eines Rechtsstreites und über Erklärungen, nach denen die Jagdgenossenschaft verpflichtet werden oder auf Ansprüche oder Rechte verzichten soll; 3. hält das Grundflächenverzeichnis auf dem Laufenden; 4. führt die Kassengeschäfte und verwaltet das Vermögen; 5. erstellt die Jahresrechnung und den Haushaltsplan; 6. erstellt Verteilungsplan und Beitragslisten; 7. führt den Schriftwechsel, insbesondere fertigt er Niederschriften an und veranlasst die notwendigen öffentlichen Bekanntmachungen; 8. erstellt die Pachtbedingungen zur Vergabe der Jagdpacht; 9. kann über den Erwerb und die Veräußerung von Vermögensgegenständen unter 500 Euro verfügen. 10 Aufgaben des Jagdvorstehers (1) Der Jagdvorsteher erledigt die Geschäfte der laufenden Verwaltung, vertritt die Genossenschaft gerichtlich und außergerichtlich, insbesondere in allen Angelegenheiten, die 6a BJagdG betreffen (Befriedung aus ethischen Gründen) und entscheidet in allen Angelegenheiten, die nicht satzungsgemäß einem anderen Organ vorbehalten sind. (2) Der Jagdvorsteher lädt zu Genossenschaftsversammlungen und Vorstandssitzungen ein, leitet die Sitzung, bereitet die Beschlüsse vor und führt sie aus. (3) In Angelegenheiten, für die die Genossenschaftsversammlung zuständig ist, kann der Jagdvorsteher dringende Maßnahmen, die keinen Aufschub dulden, auch ohne Beschluss der Genossenschaftsversammlung anordnen. In diesen Fällen hat er unverzüglich die Zustimmung der Genossenschaftsversammlung einzuholen. Die Genossenschaftsversammlung kann die Anordnung aufheben, soweit nicht schon Rechte Dritter durch die Anordnung entstanden sind. 11 Aufgaben des stellvertretenden Jagdvorstehers Der stellvertretende Jagdvorsteher übernimmt im Falle der Verhinderung oder nach einem Rücktritt des Jagdvorstehers dessen Aufgaben. 12 Kassenprüfer Die Kassenprüfer 1. werden auf die Dauer von 5 Jahren gewählt, 2. dürfen nicht gleichzeitig Mitglied im Vorstand sein, 3. berichten in der jährlichen Mitgliederversammlung über die Ergebnisse der Kassenprüfung. 4. Scheidet ein Kassenprüfer vorzeitig aus, so wird ein Ersatzvertreter durch den Vorstand bis zur nächsten Genossenschaftsversammlung bestellt. 13 Anteil an Nutzungen und Lasten Einzahlung von Umlagen (1) Die Jagdgenossenschaft kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben von den Jagdgenossen Umlagen erheben. Die zu zahlenden Umlagen werden innerhalb eines Monats nach rechtswirksamer Feststellung der Beitragslisten fällig. Wird die Einzahlung von Umlagen von einem Jagdgenossen verweigert, so werden auf dessen Kosten die Umlagen über ein Zwangsverfahren eingetrieben. (2) Der Jagdvorstand stellt aufgrund der Beschlüsse der Genossenschaftsversammlung ( 7 Nr. 2 und 3 dieser Satzung) soweit erforderlich einen Verteilungsplan und eine Beitragsliste auf. Die Verzeichnisse sind zwei Wochen zur Einsichtnahme der Jagdgenossen auszulegen und dann vom Jagdvorsteher festzustellen. Die Auslegung und Festlegung sind öffentlich/ortsüblich bekannt zu machen. (3) Der Anteil der Jagdgenossen an den Nutzen und Lasten richtet sich nach dem Verhältnis ihrer bejagbaren Grundstücksfläche im Jagdbezirk. 14 Vermögensverwaltung (1) Das Vermögen der Genossenschaft ist pfleglich und wirtschaftlich zu verwalten. (2) Das vorhandene Vermögen ist in einem Vermögensverzeichnis, das vom Jagdvorsteher aufgestellt und geführt wird, auszuweisen. 15 Auszahlung des Reinertrages (1) Entfällt auf einen Jagdgenossen ein geringerer Reinertrag als 15 Euro wird die Auszahlung erst dann fällig, wenn der Betrag durch Zuwachs über mehrere Jahre den Mindestbetrag von 15 Euro erreicht. (2) Sowohl Haushalts- als auch Vermögensrechnung müssen in verständlicher Form offen gelegt werden und nachvollziehbar sein. 16 Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr der Genossenschaft ist das Kalenderjahr. 17 Haushalt Der Jagdvorstand hat für jedes Geschäftsjahr einen Haushaltsplan aufzustellen. Der Haushaltsplan muss alle voraussehbaren Einnahmen 5

6 und Ausgaben des Geschäftsjahres enthalten. Die Ausgaben dürfen das Geldvermögen nicht übersteigen. 18 Jahresrechnung (1) Die Jahresrechnung besteht aus Haushalts- und Vermögensrechnung. (2) Der Jagdvorstand hat über die Einnahmen und Ausgaben des Geschäftsjahres eine Jahresrechnung zu erstellen. 19 Rechtsweg Gegen Verwaltungsakte der Jagdgenossenschaft ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben. 20 Bekanntmachung Die öffentlichen Bekanntmachungen der Jagdgenossenschaft erfolgen im amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Nonnweiler. 21 Inkrafttreten und Satzungsänderungen (1) Die vorstehende Satzung ist in der Genossenschaftsversammlung vom beschlossen worden und tritt nach der Genehmigung durch die untere Jagdbehörde am Tage nach der Veröffentlichung im Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Nonnweiler in Kraft. (2) Die bisherige Satzung tritt mit gleichem Datum außer Kraft. Vorstehende Satzung wird gemäß 7 Abs. 2 Saarländisches Jagdgesetz vom 27. Mai 1998 in der zurzeit geltenden Fassung genehmigt. Landkreis St. Wendel, Untere Jagdbehörde Braunshausen Mitteilungen des Ortsvorstehers Nach dem schweren Unwetter vor 3 Wochen waren auch Anwohner der Straße Bühlrech betroffen. Zwar kam es zu keinen größeren Schäden aber es kamen mit den Wassermassen viel Geröll, Altreifen, Kunststoff, Wasserleitungen, Stücke von Eternitplatten und Metallplatten mit dem Wasser angeschwemmt und verstopften den kleinen Bachlauf so sehr, dass das Wasser nicht mehr abfließen konnte und sich so in den Gärten unterhalb zu kleinen Seen staute. Auch blieb dort der ganze Müll liegen und die Anwohner mussten unter großem Aufwand ihre Gärten säubern. In dieser Woche fand eine Begehung mit dem Bauamt und meiner Wenigkeit an den betroffenen Stellen statt um festzustellen, wie in einem solchen wiederholten Fall Abhilfe geschaffen werden kann. Festgestellt wurde u. a., dass sich oberhalb und am Anfang des Bächleins sehr viel Unrat und Müll an den Hängen und im Bach gesammelt hat und dort wohl auch widerrechtlich entsorgt wurde. Ich appelliere nochmals dringend an die obigen Grundstückseigentümer, die dort abfallenden Hänge zum Bach zu säubern und den Müll zu entfernen. Dies gilt auch für alle anderen Anrainer, die an Bächen ihre Grundstücke haben. Diese Verunreinigungen führen beim nächsten Wetterereignis wieder zu einer schlimmen Situation für die unteren Anwohner. Zeigen Sie Solidarität mit unseren Menschen im Bühlrech und genügen Sie Ihrer Pflicht nicht einfach Altlasten zu entsorgen oder einfach abzulegen und dem Schicksal zu überlassen. Die Umstände wurden fotomässig festgehalten und die Aufnahmen an die Gemeinde weitergegeben. Ich hoffe auf Ihr Verständnis. Ich bin vom 9. bis nicht im Dienst. Meine Vertretung übernimmt mein Stellvertreter Michael Ewerling. Er ist unter Tel. (06873) 6972 zu erreichen. Sollte er nicht zu erreichen sein, steht Ihnen unser Ortsratsmitglied Doris Barth unter Tel zur Verfügung. H. P. Koop, Ortsvorsteher M. Ewerling, stellv. Ortsvorsteher Kastel Mitteilungen des Ortsvorstehers Von Freitag bis Sonntag feiern wir das vierte Dorffest in Kastel. Unter dem Motto Unser Dorf lebt! lädt die Vereinsgemeinschaft alle Bürgerinnen und Bürger aus Kastel, aus den umliegenden Dörfern sowie alle, die sich mit unserem Dorf verbunden fühlen, ganz herzlich ein. Wir freuen uns sehr auf drei tolle Tage, auf schöne Stunden in der Dorfmitte und ein attraktives Programm. Den ausrichtenden Vereinen sowie den vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern danken wir für den großartigen Einsatz. Der Dank gilt auch den Sponsoren und Unterstützern. Das Fest stärkt die Dorfgemeinschaft und trägt damit sehr zu einer guten Dorfentwicklung bei. Darauf können wir alle stolz sein. Alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Nonnweiler sind herzlich eingeladen, mit uns in Kastel zu feiern. Magnus Jung, Ortsvorsteher Christof Görgen, stellv. Ortsvorsteher Einladung zur Ortsratssitzung am Dienstag, 10. Juli, um 19 Uhr im Castellum. Tagesordnung: Öffentlich 1. Information und Beratung über die Auswirkungen des Starkregenereignisses am 11. Juni und mögliche Konsequenzen (SPD-Antrag) 2. Bau eines Multifunktionsraums am Standort des jetzigen Kindergartens (SPD-Antrag) 3. Schließung der Gehweglücke im Bereich "Im Hahnecken 33" bis zur Einmündung "Auf dem Flürchen" vor Inbetriebnahme der neuen KiTa (CDU-Antrag) 4. Schließung der Gehweglücke im Bereich "Im Hahnecken 33" bis zur Einmündung "Auf dem Flürchen" vor Inbetriebnahme der neuen KiTa (CDU-Antrag) 5. Zuschuss an die Kath. Jugend Kastel (CDU-Antrag) 6. Erneute Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der Container für Papier und Altglas 7. Mitteilungen und Anfragen Vor der Ortsratssitzung treffen wir uns um 18 Uhr zu einer Begehung der Baustelle für den neuen Kindergarten vor Ort. Dr. Magnus Jung, Ortsvorsteher Primstal Mitteilungen des Ortsvorstehers Beachvolleyball-Turnier in Primstal: Am kommenden Wochenende treffen sich die Hobby-Volleyballer/innen zum Dorfturnier auf dem Gelände des Naturbades. Allen Teilnehmern wünschen wir Erfolg und Spaß bei den Wettkämpfen und bitten die Bevölkerung durch den Besuch der Veranstaltungen den Volleyballverein zu unterstützen. Arbeitseinsatz an der Friedhofskapelle: Nachdem wir am vergangenen Samstag mit 7 Helfern die Sanierungsarbeiten am Fundament an der Südostseite der Kapelle begonnen haben, laden wir am kommenden Samstag erneut zum Arbeitseinsatz. Treffpunkt. Samstag, 7. Juli, 8 Uhr, vor der Kapelle. Wenn möglich, bringt bitte eine Schaufel und eine Hacke mit zum Einsatz. Verlegung der Sprechstunde des Ortsvorstehers: In der 28. Kalenderwoche wird die Sprechstunde im Pfarrsaal Primstal ausnahmsweise von Dienstag, , auf Mittwoch, , 18 bis 19 Uhr, verlegt. Kurt Rech, Tel oder (0176) Kurt Rech, Ortsvorsteher Klaus Kuhn, stellv. Ortsvorsteher Sitzerath Mitteilungen der Ortsvorsteherin 40 Jahre Jugendfeuerwehr Sitzerath: Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, am kommenden Wochenende feiert unsere Freiw. Feuerwehr ihr jährliches Sommerfest, diesmal in Verbindung mit dem 40jährigen Bestehen ihrer Jugendfeuerwehr. Bereits ab einem Alter von 10 Jahren werden Jungs und Mädchen spielerisch an die Arbeiten einer Hilfsorganisation herangeführt und sind die wichtigste Säule in der Nachwuchsgewinnung für den aktiven Dienst in der Feuerwehr. Wie wichtig eine schlagkräftige Feuerwehr ist, haben wir mit den erst kurz zurückliegenden Starkregen- und Unwetterereignissen wieder hautnah spüren müssen. Mit einem Besuch des anstehenden Festes unterstützen und honorieren Sie die Arbeit der allesamt ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer. Lieselene Scherer, Ortsvorsteherin Volker Paulus, stellv. Ortsvorsteher Am Montag, 9. Juli 2018, findet um 19 Uhr in der Benkelberghalle in Sitzerath eine öffentliche Sitzung des Ortsrates Sitzerath statt, zu der ich Sie hiermit einlade. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1) Verpflichtung eines neuen Ortsratsmitgliedes 2) Verabschiedung einer Resolution gegen ein 4. Windrad auf dem Benkelberg 3) Mitteilungen und Anfragen Lieselene Scherer, Ortsvorsteherin 6

7 Niederschrift über die Sitzung 2/2018 des Ortsrates Sitzerath am 8. Juni 2018 in der Benkelberghalle, Sitzerath. Anwesend sind unter dem Vorsitz von Ortsvorsteherin Lieselene Scherer die Mitglieder des Ortsrates: Meiers Svenja, Müller Siegfried, Paulus Volker, Polzer Josef Peter, Schmitt Stefan, CDU, Schmitt Stefan, FDP, Wagner Günter. Entschuldigt: Petit Dierk. Beginn: 19 Uhr; Ende : Uhr. Ortsvorsteherin Lieselene Scherer begrüßt die anwesenden Ortsratsmitglieder sowie die zahlreich erschienenen Zuhörerinnen und Zuhörer. Frau Scherer stellt fest, dass form- und fristgerecht zur Ortsratssitzung eingeladen wurde und der Ortsrat somit beschlussfähig ist. Einwände ergeben sich nicht. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Anhörung des Ortsrates zu folgenden Themen: a) Aufstellung des Bebauungsplanes Hintere Anwand b) Teiländerung des Flächennutzungsplanes zur Aufhebung von Wohnbaureserveflächen 2. Mitteilungen und Anfragen Beratung, Beschlussfassung und Abstimmungsergebnisse: Öffentlicher Teil 1. Anhörung des Ortsrates zu folgenden Themen: a) Aufstellung des Bebauungsplanes Hintere Anwand : Ortsvorsteherin Lieselene Scherer macht folgende Ausführungen: Bereits im Juni 2016 haben wir im Ortsrat die Ausweisung eines Neubaugebietes gefordert. Es gab zu dem damaligen Zeitpunkt einige Bau-Interessenten, die keine in Privatbesitz befindlichen Grundstücke erwerben konnten. Im Oktober 2016 wurde die Initiative des Ortsrates im Bauausschuss aufgegriffen und von der Verwaltung zur Eigenentwicklung des Ortes und zur Deckung des Eigenbedarfes in Sitzerath das Neubaugebiet planerisch auf den Weg gebracht. Die Fläche Hintere Anwand, zwischen Sportplatz und Buchenweg, ist im aktuellen Flächennutzungsplan als Sonderbaufläche Sport/Fußball ausgewiesen, eine Überplanung mit einem allgemeinen Wohngebiet ist möglich. Die Fläche ist mit 90 % im Eigentum der Gemeinde. Mit dem verbleibenden Privateigentümer werden Grunderwerbsverhandlungen geführt. Im Bauausschuss vom März 2018 wurde das Planungsbüro AGSTA Umwelt GmbH beauftragt, Bebauungsplanungsentwürfe zu erstellen. Der Planungsentwurf liegt jedem Ortsratsmitglied vor. Der Bebauungs- Plan setzt sich aus zwei Teilen zusammen: Teil A: Planzeichnung: Es gab drei verschiedene Bebauungsvorschläge. Der Ortsrat hat Vorschlag Nr. 1 mit insgesamt 14 Baugrundstücken favorisiert. Die Landesplanung hat den Vorschlag nur mitgetragen, wenn das Bebauungsgebiet in zwei Bauabschnitte, den Äußeren und inneren Teil aufgeteilt wird. Dennoch sollte das Planungsbüro für die Zukunft eine Gesamtplanung erstellen. Durch diese Planungen wäre die Bauplatzgeneration für lange Jahre vorgegeben. Die Realisierung erfolgt natürlich nach Bedarf in Bauabschnitten. Teil B: Textliche Festsetzungen: Es sollten Schallschutzmaßnahmen zum Sportplatz hin mit eingeplant werden. Für die Oberflächenentwässerung und die Abwasserbeseitigung fordert der Ortsrat, diese nicht in das Kanalsystem der beiden Straßen im Erker und Muswiese zu führen. Hierzu gibt es bereits einen Schriftverkehr mit der Gemeinde Nonnweiler vom 12. Januar Die Richtlinien in einem allgemeinen Wohngebiet lassen Beherbergungsbetriebe nicht zu. Allerdings sollte die Möglichkeit eine Ferienwohnung einzurichten, erlaubt werden. Der Ortsrat fordert die Anlegung eines Gehweges und eines Zebrastreifens zur Überquerung der Landstraße. b) Teiländerung des Flächennutzungsplanes zur Aufhebung von Wohnbaureserveflächen In der Planungsphase des Baugebietes St. Nikolaus-Straße wurde eine Wohnreservefläche Buchenweg III ausgewiesen. Diese muss nach Vorgabe der Landesplanungsbehörde entfallen und aufgehoben werden, damit das neue Baugebiet erschlossen werden kann. Der Ortsrat stimmt dem vorgelegten Bebauungsplan und der Aufhebung der Wohnbaureservefläche zu. Abstimmung: einstimmig 2. Mitteilungen und Anfragen a) Windpark Benkelberg: Zum Thema Windpark machte Ortsvorsteherin Lieselene Scherer folgende Ausführungen: Fast täglich erreichen mich Beschwerden und Anfragen, die im Zusammenhang mit den Bautätigkeiten der drei genehmigten Windenenergieanlagen stehen. Für den Windpark gibt es eine rechtskräftige Genehmigung des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz, Saarbrücken, vom Darüber hinaus gibt es einen Teilwiderspruchsbescheid vom Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz vom Darin steht u.a.: Zum Schutz der lokalen Population der Wildkatze sind zwischen dem und sämtliche Baumaßnahmen an den Anlagen, insbesondere solche, die Schwerlastverkehr und andere geräusch- und erschütterungsintensive Tätigkeiten umfasst, während des Tages auszuführen. Auf nächtliche Baumaßnahmen einschließlich der Dämmerungsphase ist zu verzichten. Es ist darauf zu achten, dass die gesamte Baustelle sowie ruhende Fahrzeuge während der Nacht und der Dämmerungsphase nicht permanent (z.b. Flutlicht) beleuchtet werden. Dieser Teilwiderspruchsbescheid wird von vielen als Sondergenehmigung angesehen. Beide Bescheide liegen schriftlich vor und darüber wurde mehrfach, ausführlich und intensiv informiert. Die Existenz dieser Schriftstücke wurde und wird aber immer wieder angezweifelt. Darüber hinaus gibt es verkehrsrechtliche Anordnungen über die Sperrung von gemeindeeigenen Feldwegen und Einrichtungen von Halteverboten. Diese Anordnungen werden von der Verwaltung vorgenommen und im Amtl. Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Ausschließlich aus verkehrsrechtlichen Gründen, z.b. weniger Verkehr auf Autobahnen und Bundesstraßen, wurden die Schwertransporte von Kran-, Turmund Flügelteilen auf ab 22 Uhr von der Fa. Geres mit den Genehmigungsbehörden und der Polizei festgelegt. Warum manche Transporte vor 22 Uhr durchgeführt wurden, entzieht sich meiner Kenntnis und ich werde darüber auch nicht informiert. Nach eigenen Feststellungen sowie nach Eingang der Beschwerden, habe ich mich unmittelbar an die Fa. Geres bzw. den Baustellenleiter gewandt und eine Änderung der Transportzeiten gefordert. Erst in der Woche vom wurde ich ebenfalls von der Fa. Geres darüber informiert, dass das Umspannwerk für die Einspeisung des Stroms auf dem Benkelberg errichtet wird und die Einspeisung nicht wie bisher geplant, in Kastel erfolgt. Am habe ich von der Gemeinde Nonnweiler die Baugenehmigung für das Umspannwerk erhalten. Hierzu gibt es auch Auflagen des LUA vom zum Naturschutz und zum Wasser. Außerdem wurde ich in der Woche vom darüber informiert, dass die Fa. Geres ein weiteres, also ein 4. Windrad, beantragen wird. Den Bau eines weiteren Windrades, egal ob im Wasserschutzgebiet oder auf der vorgesehenen Fläche, werde ich nicht unterstützen. Die Sitzerather Bevölkerung hat durch die bereits bestehenden 3 WEAs und die 3 Neuerrichtungen genügend Belästigungen und Einschränkungen erfahren. Ich werde mich auch weiterhin für die Belange der Sitzerather Bürgerinnen und Bürger einsetzen und jede mir zugehende Beschwerde mit der nötigen Sorgfalt bearbeiten und an die zuständigen Stellen leiten. Ich bitte auch zu bedenken, dass alle Entscheidungen an mir oder dem Ortsrat Sitzerath vorbei getroffen werden. b) Anfrage Vensys Anlage: In der Ortsratssitzung vom wurde folgender Beschluss gefasst: Der Ortsrat beantragt, dass unverzüglich an mehreren Stellen, wie Grimburger Weg 11, Römerstr. 40, sowie im Erker 46, zeitgleich der Immissionspegel gemessen wird. Außerdem wird gefordert, die Messungen über einen längeren Zeitraum, ca. 3 6 Monate, und in den windstärksten Monaten, durchzuführen. Leider wurde der Ortsvorsteherin nach Rücksprache mit dem bisherigen zuständigen Sachbearbeiter, Herr Kömen, mitgeteilt, dass die Zuständigkeitsbereiche geändert wurden. Selbstverständlich hat die Ortsvorsteherin umgehend den neuen Sachbearbeiter, Herrn Dr. Weinmann, kontaktiert. Allerdings fehlt die Rückantwort. c) Ankauf Pfarrheim: Der Erwerb des Grundstücks ist beim Ministerium für Inneres zwecks Bezuschussung im Rahmen der ISEK Städtebauförderung angemeldet. Der Entwurf des Notarvertrages wird bereits in den entsprechenden Gremien geprüft. d) Grillhütte: Die Renovierung der Grillhütte ist soweit abgeschlossen. Im Umfeld der Grillhütte wurden Verbundsteine verlegt und ein barrierefreier Zugang zur Grillhütte geschaffen. Um die Grillstelle wurden Trittplatten verlegt, ebenfalls auf dem Zugang zum Gerätehaus. Außerdem wird ein neuer Grillrost angeschafft und der Schornstein-Abzug 7

8 8 in der Grillstelle wird erhöht. Dadurch soll die Rauchentwicklung vermieden werden. Die Materialkosten konnten durch Spenden der Saarland-Spielbank, der Sparkassenstiftung zur Förderung des Landkreises St.Wendel, der Fördermittel der Staatskanzlei Saarland zum Selbermachen und der Unterstützung der Gemeinde Nonnweiler finanziert werden. Es wurden insgesamt 500 ehrenamtliche Stunden erbracht und über 6000 Euro investiert. Für diese beispielhafte Initiative, für das freiwillige und unentgeltliche Engagement aller Mitmacher, möchte ich mich auf diesem Weg nochmals herzlich bedanken. f) Anfrage Unterstützung Public Viewing Jugendclubs der Gemeinde: Auch der Jugendclub Sitzerath beteiligt sich am Public Viewing zur Fußball-WM 2018 in Otzenhausen. Übertragen werden alle Deutschlandspiele auf einer LED Videowall. Um die Kosten besser kalkulieren zu können, werden Sponsoren gesucht. Deshalb wurde auch der Ortsrat gebeten, die Veranstaltungen finanziell zu unterstützen. Der Ortsrat wird die Veranstaltungsreihe mit 200 Euro unterstützen. g) Straßeninstandsetzungsprogramm 2018: Die Ortsvorsteherin informierte den Ortsrat über die Straßeninstand-Setzungsmaßnahmen für Lieselene Scherer Ortsvorsteherin Andere Behörden Bekanntmachung gemäß 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Das Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung, Von der Heydt 22, Saarbrücken, hat beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz den Antrag auf Erteilung einer Planfeststellung/Plangenehmigung gemäß 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Durchführung verschiedener Gewässerausbaumaßnahmen im Rahmen der Flurbereinigung Primstal 2 in der Gemeinde Nonnweiler, Ortsteil Primstal, gestellt. Diese lauten im Einzelnen: Offenlegung des Wiesbaches sowie Gewässeraufweitung mit Ufersicherung und Erneuerung Sandfang, auf Gemarkung Mühlfeld Flur 1, Flurstücke 195/7 und 1781/135 bzw. Flstk und 1288 Umverlegung und naturnahe Umgestaltung des Haaggrabens sowie Wiederherstellung der Durchgängigkeit auf Gemarkung Mühlfeld, Flur 1, Flurstücke 335/1, 334/1, 333, 332 und 426/1 bzw. 489/10, 489/1, 487 bei 490/1 und 453/1, 454, 106 sowie 471/1 Naturnahe Umgestaltung und Wiederherstellung der Durchgängigkeit am Eiweiler Bach, Gemarkung Mettnich, Flur 7, Flurstücke 267/9, 269 und 262/4 Umverlegung und naturnahe Umgestaltung des Wattenbruchsgrabens auf Gemarkung Mühlfeld, Flur 4, Flurstücke 55/1, 54, 1405/53, 1404/53 und 52 Gemäß Nr der Anlage 1 des UVPG ist für das Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nach 7 Abs. 2 UVPG erforderlich, um zu klären, ob eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Ergibt die Prüfung der in Anlage 3 Nr. 2.3 UVPG aufgeführten Schutzkriterien, dass besondere örtliche Gegebenheiten vorliegen, ist unter Berücksichtigung der in Anlage 3 UVPG aufgeführten Kriterien zu prüfen, ob das Neuvorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann. Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz hat die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß 7 des UVPG durchgeführt und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Die Einschätzung des LUA ergibt sich aus nachfolgenden Ausführungen: Durch die Vorhaben sind verschiedene Schutzkriterien (Natura 2000, Naturpark Saar-Hunsrück, geschützte Biotope nach 30 BNatSchG, Wasserschutzgebiet C 29 Primstal) betroffen. Durch geeignete, geplante Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen sind erhebliche Beeinträchtigungen nicht zu erwarten. Beanspruchte Flächen werden wiederhergestellt bzw. die Eingriffe können durch die beabsichtigte Verbesserungen und naturnahe Gestaltung ausgeglichen werden. Die Belange des Umwelt- und Naturschutzes werden im nachfolgenden wasserrechtlichen Plangenehmigungsverfahren nach 68 WHG geprüft und bei der Entscheidung über die Erteilung einer Genehmigung berücksichtigt. Eventuelle Rückfragen können Sie an das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Don-Bosco-Straße 1, Saarbrücken (Tel , lua@lua.saarland.de), richten. Saarbrücken, Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz: i. A.: Dr. Michael Penth Ende des amtlichen Teiles Nichtamtliche Mitteilungen Feuerwehren Freiw. Feuerwehr, Lbz. Bierfeld Praktische Übung und Festbesuch des Lbz. Sitzerath am Sonntag, 8. 7., um 9 Uhr. Daniel Maurer, Löschbezirksführer Freiw. Feuerwehr, Lbz. Braunshausen Samstag, 7. 7., Besuch Feuerwehrfest Sitzerath. Treffen um 19 Uhr am Gerätehaus. Sonntag, 8. 7., Besuch Fest in Kastel. Treffen um 10 Uhr. U. Haubert, Löschbezirksführer Freiw. Feuerwehr, Lbz. Nonnweiler Samstag, 7. 7., 20 Uhr, Festbesuche Sitzerath und Kastel (Polo-Shirt/ Weste). Sascha Röper, Löschbezirksführer Freiw. Feuerwehr, Lbz. Otzenhausen Übung am Sonntag, 8. 7., 9 Uhr, am Feuerwehrgerätehaus. Vorstandssitzung am Donnerstag, 5. 7., Uhr, im Feuerwehrgerätehaus. Martin Schneider, Löschbezirksführer Freiw. Feuerwehr, Lbz. Primstal Generalprobe für den großen Zapfenstreich, Treffen am Mittwoch um Uhr am Gerätehaus. Großer Zapfenstreich am Freitag, 6. 7., Treffen um 20 Uhr am Gerätehaus. Sonntag, 8. 7., Treffen um 10 Uhr zum Festbesuch. Ebenso findet vom das Beachvolleyball-Dorfturnier statt. Ich bitte an allen Events um rege Teilnahme bzw. Unterstützung der Mannschaft. Thomas Gläser, Löschbezirksführer Freiw. Feuerwehr, Lbz. Schwarzenbach Am Samstag, 7. 7., treffen wir uns in T-Shirt um Uhr am Feuerwehrhaus, um zum Fest nach Sitzerath zu fahren. Jürgen Fries, Löschbezirksführer Kirchen Pfarreiengemeinschaft Nonnweiler Bierfeld Braunshausen Kastel Nonnweiler Otzenhausen Primstal Sitzerath Schwarzenbach Gottesdienstordnung vom 7. bis 15. Juli 14. Sonntag im Jahreskreis: L1: Ez 1,28b-2,5; APs: Ps 123(122), ; L2: 2 Kor 12,7-10; Ev: Mk 6,1b-6 Samstag, 7. 7.: Uhr Sitzerath: Messfeier f. + Alfred Seimetz 6 Wochenamt, f. + August Paulus, 2. Jahrged. u. Maria Stroh, f. + Theodor Wagner 2. Jahrged., f. die Verst. der Fam. Simon-Schmidt, f. + Ehel. Lydia u. Leo Schmitt, f. + Hans u. Anni Wagner, f. + Ehel. Alfons u. Margarethe Nickels geb. Müller u. Cilli Müller, f. + Ehel. Katharina u. Alfred Paulus u. Sohn Rudi, f. + Johann u. Helene Simon u. verst. Kinder u. Schwiegerkinder, f. + Jakob u. Maria Nickels u. verst. Kinder, f. + Mathias u. Anna Haus u. Richard Simon, f. + Mathias u. Maria Hennen, f. + Johann u. Barbara Spohn, f. + Benjamin Nickels, f. + Norbert Schmitt, in einem besonderen Anliegen, zum kostbaren Blut; Lektor: Hiltrud Spohn

9 19 Uhr Primstal: Messfeier f. + Irene Scheid 6 Wochenamt, f. + Ehel. Nikolaus u. Maria Bastuck u. Schwiegersöhne, f. + Maria Kiefer geb. Berwanger, f. + Alice u. Walter Kurz; Lektor: Corina Wagner; Kommunionspender: Corina Wagner, Yvonne Wiesen, Theresia Berwanger-Jochum Sonntag, 8. 7.: 9 Uhr Bierfeld: Messfeier; Lektor und Kommunionspender: Jutta Adam 10 Uhr Kastel: Messfeier anl. Dorffest, mitgest. vom Kirchenchor; f. + Agnes Hahn, f. + Peter Loth, f. + Ehel. Klara u. Alois Gillenberg u. Sohn Helmut; Lektor: Armin Junker; Kantor: Karl-Heinz Gillenberg; Kommunionspender: Guido Maring Uhr Otzenhausen: Messfeier f. + Edgar Jakobs 1. Jahrged. u. Leb. u. Verst. der Fam. Lorscheter-Schneider, f. + Dries Leo, f. + Dries Paul; Lektor und Kommunionspender: Annemarie Meier 19 Uhr Braunshausen: Messfeier; Lektor: Anne Ewerling; Kommunionspender: Maria Linnig Dienstag, : 18 Uhr Primstal: Rosenkranz 18 Uhr Sitzerath: Friedensgebet Donnerstag, : 18 Uhr Sitzerath: Euch. Anbetung Uhr Kastel: Anbetung Samstag, : 19 Uhr Primstal: Messfeier f. + Ehel. Eugen u. Rosmarie Treib, f. + der Fam. Rausch-Gläser; Lektor: Marvin Schank; Kommunionspender: Georg Reiter, Steffi Koch, Monika Schank Sonntag, : 9 Uhr Schwarzenbach: Messfeier f. + Maria Meng, f. + der Fam. Kattler-Schön, f. + Helga, Reinhold u. Ingolf Straub, f. + Anni Klein, f. + Bernhard Zaums, f. + Peter u. Erna Zaums, f. + Bernhard Weiler u. verst. Angeh.; Lektor: Anna Melchior; Kommunionspender: Monika Petto Uhr Nonnweiler: Messfeier f. + der Fam. Lauer-Barth u. verst. Angeh.; Lektor und Kommunionspender: Jutta Adam 19 Uhr Braunshausen: Messfeier f. + Hedi Mörsdorf, f. + Jakob u. Cäcilia Colling, f. + Reinhold u. Barbara Serwe u. Sohn Hans Werner; Lektor: Jutta Weiler; Kommunionspender: Guido Maring Das hl. Sakrament der Ehe wollen sich spenden: Michael Koster u. Vanessa Schug, Kastel Altardienste: Primstal: So Sa : Dienen nach Ferienplan. Otzenhausen: Sa und Woche: Gruppe 2. Sitzerath: Sa und Woche: Gruppe 2. Gebetsanliegen Romwallfahrt 2018 der Messdiener: Am 29. Juli werden wir mit 54 Teilnehmern nach Rom starten. Damit wir uns mit unserer Pfarreiengemeinschaft in Gedanken und im Gebet verbunden fühlen, haben Sie die Möglichkeit Gebetsanliegen, Wünsche oder Bitten mit nach Rom zu schicken. Hierzu steht am Infostand in der Pfarrkirche Primstal eine Box mit entsprechenden Zetteln bereit. Diese können Sie mit nach Hause nehmen, ausfüllen und bis zum 24. Juli mit einer kleinen Spende wieder in die Box einwerfen. Wir sagen vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Mitwirken. Öffnungszeiten Pfarrämter: Primstal: Di. Do. Fr Uhr, Mi Uhr. Nonnweiler: Mo. Mi. Fr Uhr, Di Uhr. Termine Primstal: Kath. öffentliche Bücherei: mittwochs Uhr und nach jedem Wochenendgottesdienst. Krabbelgruppe: dienstags von Uhr im Kindergarten. Termine Kastel: Krabbelgruppe: dienstags von Uhr im Castellum. Neuapostolische Kirche Wadern Gottesdienstzeiten: sonntags 9.30 Uhr, mittwochs Uhr, Gäste sind herzlich willkommen Amtsblattleser wissen mehr! Amtsblattleser wissen mehr! Evang. Kirchengemeinden Sötern, Bosen und Nohfelden Sonntag, 8. und : keine Gottesdienste Öffnungszeiten Pfarrbüro: Dienstag und Mittwoch von 8 12 Uhr und Donnerstag von 8 11 Uhr, Tel. (06852) Pfarrer Keip, hat vom 5. bis Urlaub. Vertretung: Pfarrer Jörg Grates, Wolfersweiler, Tel. (06852) Schwarzenbach: Frauenkreis (14tägig): Mi 20 Uhr; Jugendtreff: Mi u. Fr 20 Uhr. Evang. Kirchengemeinde Hermeskeil-Züsch Sonntag, 8. 7.: 18 Uhr Abendmahlsgottesdienst in Hermeskeil Montag, 9. 7.: 16 Uhr Integrationscafé im Dietrich-Bonhoeffer-Haus Wochenspruch: So spricht der Herr, der dich geschaffen hat: Fürchte dich nicht, denn ich habe dich erlöst; ich habe dich bei deinem Namen gerufen; du bist mein. Jes. 43,1 Jugendforum Public Viewing der Jugendclubs Obwohl die deutsche Mannschaft bereits in der Vorrunde ausgeschieden ist, ist bei uns noch nicht Ende! Wir übertragen beide Halbfinale am 10. und und natürlich das Finale am auf dem Schulhof in Otzenhausen. (Bei schlechtem Wetter übertragen wir in der Halle.) Bei den Halbfinale ist jeweils um 20 Uhr Anpfiff, beim Finale um 17 Uhr. Wir öffnen unsere Tore 1 Stunde vor Anpfiff. Vorausichtlich findet vor dem Finale ein Fifa-Turnier auf der LED-Leinwand mit der PS3 statt. Nähere Infos auf Facebook. Kommt vorbei und schaut mit uns die WM 2018, auch ohne deutsche Elf! Eure Jugendclubs Vereine Asphalt Racer Hochwald Am Sonntag, 8. 7., ist eine Ausfahrt mit dem Rennrad von ca. 50 km geplant. Interessierte Rennradfahrer können sich uns gerne anschließen. Treffpunkt um 9 Uhr an der Bushaltestelle vor der Parkschenke Simon in Nonnweiler. Bei unseren Ausfahrten gilt Helmpflicht. Braunshausen Musikverein Braunshausen Diese Woche keine Proben. Seniorenverein Braunshausen Unsere monatliche Runde findet am Dienstag, , bei Erich und Kordula Linnig, Schwarzenbacher Str., statt. Wir treffen uns um Uhr am Bürgerhaus. Nichtmitglieder sind herzlich willkommen. Anmeldung bis Samstag, 7. 7., bei Petra Maring, Tel Vereinsnachrichten bitte kurzfassen und nur maschinengeschrieben zum Abdruck vorlegen. Handgeschriebene Manuskripte werden nicht abgedruckt. Kürzungen bleiben vorbehalten. Es wird gebeten, es beim einmaligen Abdruck gleichlautender Artikel zu belassen. Die Vereine werden um Verständnis gebeten. VERWALTUNG UND VERLAG 9

10 Kastel Pfarrkapelle Kastel Samstag, 7. 7., 19 Uhr, Eröffnung Dorffest. Treffen Uhr, freie Kleiderwahl. Sing-Family Kastel Probe am Mittwoch um Uhr im Castellum. Nonnweiler Ehemaliger Turnverein Nonnweiler Unser diesjähriges Treffen findet am Mittwoch, , statt. Wir treffen uns um Uhr am Hallenbad in Nonnweiler. Von dort werden wir einen kleinen Spaziergang machen und anschließend im China Restaurant einkehren. DRK-Ortsverein Nonnweiler Blutspendetermin am Dienstag, , von 17 bis 20 Uhr in der Hunnenringhalle Otzenhausen. Wir weisen darauf hin, dass der für geplante Blutspendetermin aus organisatorischen Gründen entfallen muss. Kolping-Kapelle Nonnweiler/Bierfeld Wir bedanken uns bei allen Besuchern, Helfern, den Feuerwehren Bierfeld und Nonnweiler sowie den Musikvereinen Neuhütten und Kostenbach für die Unterstützung unseres musikalischen Sommernachmittags. Am Freitag keine Probe. Primstal Verein für Deutsche Schäferhunde SV Übungsstunden: dienstags und freitags ab 17 Uhr. Wanderfreunde Krummstiefel Am Sonntag, 8. 7., treffen wir uns um 9.30 Uhr bei der Apotheke zur Fahrt mit Pkw nach Otzenhausen zum Waldparkplatz. Von dort führt uns Reimund Düpre am Keltenpark, Mannfelsen und Hunnenring bis zur Köhlerhütte in Neuhütten. Nach Zwischenrast wandern wir um die Primstalsperre zurück zum Kloppbruchweiher. Die ca. 9 km lange Tour ist einfach bis mittelschwer. Nach der Wanderung Schlussrast in der Gomm s Mühle. Vorankündigung: Am fahren wir mit dem Bus zum Fest der Blasmusik in die Pfalz. Bitte anmelden bei R. Düpre, Tel. (06875) 845, oder G. Zarth, Tel. (06875) Kath. Frauengemeinschaft Primstal Auf unserem Kaffeekränzchen zum Thema»Flower Power«wurde fleißig für einen guten Zweck im Saarland gesammelt und zwar für den Kinder-Hospizdienst Saar in Merchweiler. Am besuchte uns Frau Heinemann und berichtete über die Aspekte und Arbeitseinsätze des Kinder-Hospizdienst Saar. Nach dem interessanten Gespräch überreichten wir einen Spendenscheck in Höhe von Euro. Frau Heinemann bedankte sich für das Engagement des Vereins. Wir freuen uns, dieses Projekt mit der Spende unterstützen zu können. Volleyballverein Primstal Das Beachvolleyball-Dorfturnier findet vom im Naturfreibad Primstal statt. Aufbau am um Uhr, Abbau am ab 10 Uhr. Über freiwillige Helfer würden wir uns freuen. Redaktionsschluss: montags Uhr Vereinsnachrichten bitte kurzfassen und nur maschinengeschrieben bei der Gemeindeverwaltung (Zimmer 21) vorlegen! Imkerverein Primstal Imkertreff am Mittwoch, , 18 Uhr, bei Stefan Kuhn. Turn- und Gymnastikverein Primstal e.v. Wanderung am Dienstag, , 19 Uhr, Treffpunkt in Mettnich auf dem Kirmesplatz. Nach Bildung von Fahrgemeinschaften fahren wir zur Johann-Adams-Mühle zum Wandern. Es wird eine kürzere und eine längere Wanderstrecke angeboten. Anschließend Gelegenheit zum gemütlichen Beisammensein. Info und Anmeldung bis Sonntag, 8. 7., bei Karin, Tel RSC Adler Gruppe Primstal Auf den Spuren von Jim Knopf: Motto unserer 3. Familientour am Sonntag, Treffpunkt um 10 Uhr an der Kapelle in Krettnich. Fahrräder, die noch keinen Platz auf und im Auto haben, können auf unserem Hänger verstaut werden. Dann nach Theley (Wareswaldparkplatz), dort startet unsere Tour nach St. Wendel, Mittagspause in der Felsenmühle, Rückkehr ca Uhr. Weitere Infos unter Unser Kindertraining findet auch in den Ferienmonaten mittwochs statt. Von 17 bis Uhr trainieren wir auf unserem Technikplatz. Donnerstags findet unsere sportliche Mountainbiketour statt. Gestartet wird um 18 Uhr an der Kapelle in Krettnich. Auch Nichtmitglieder heißen wir herzlich willkommen. Jahrgang 1958/59 Zur letzten Vorbesprechung unseres Jahrgangstreffens am treffen wir uns am Mittwoch, , 19 Uhr, im Löwenhof. Schwarzenbach Minitreff Schwarzenbach Herzliche Einladung an alle Kinder von 0 5 Jahren und ihre Begleiter zum Minitreff am um Uhr ins Kolpinghaus Schwarzenbach. Infos: Jessica Kaufmann, Tel. (0175) Jugendtreff Schwarzenbach e.v. Kindergruppe: Mitwirkung am Kinderprogramm auf der Kirmes in Schwarzenbach am , Uhr. Infos: Angelika Heß, Tel , Tanja Hamm, Tel. (06852) Sitzerath Theaterverein Siezert Wir erinnern an die Rollenvergabe für unser nächstes Theaterstück. Wir treffen uns am Freitag, 6. 7., 19 Uhr, in der Benkelberghalle. Anfänger sind herzlich willkommen. Wir wünschen uns eine rege Teilnahme. Kirchenchor Sitzerath Am Sonntag, 8. 7., werden wir den Festkommers beim Feuerwehrfest mit einigen Liedvorträgen musikalisch umrahmen. Wir treffen uns um Uhr am Feuerwehrgerätehaus. MGV»Liederkranz«Sitzerath Probe nach der Sommerpause am Donnerstag, , 19 Uhr, in der Benkelberghalle. Der geplante Familientag am Samstag, , fällt aus. Veranstaltungen Central-Filmtheater Nonnweiler»Jurassic World Das gefallene Königreich«in 3D: Donnerstag, 5. 7., bis Montag, 9. 7., täglich Uhr. Sonntag, 8. 7., und Uhr. Dienstag, , Uhr. Mittwoch, , Uhr.»Fünf Freunde und das Tal der Dinosaurier«: Samstag, 7. 7., Uhr.»Liliane Susewind Ein tierisches Abenteuer«: Sonntag, 8. 7., und Dienstag, , Uhr (Eintritt 6,50 Euro).»Arthur & Claire«: Dienstag, , Uhr. Demnächst:»Papst Franziskus Ein Mann seines Wortes«. 10

11 Verschiedenes Herzsport-Verein Hermeskeil Die Übungsstunden finden im Freien statt. Montag, 9. 7., 18 Uhr gemischte Gruppe. Dienstag, , Uhr Trainingsgruppe. Freitag, , 18 Uhr gemischte Gruppe. Vom bis Sommerferien. Sternwarte Peterberg Die Mitglieder des Vereins der Amateurastronomen des Saarlandes e.v. laden am 7. 7., 20 Uhr, zum Fachvortrag»Schwarze Löcher kosmische Monster«in die Sternwarte Peterberg ein. Nach dem Vortrag findet eine Besichtigung der Nordkuppel und eine Demonstration des Peterberger Halbmeter-Teleskops statt. Eine astronomische Beobachtung ist nur bei wolkenfreiem Himmel möglich. Eintrittskarten ab 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn an der Abendkasse erhältlich. Für diese Veranstaltung ist keine Voranmeldung/Reservierung möglich. Eintritt 8 Euro bzw. ermäßigt 4 Euro. Der Naturpark Saar-Hunsrück e.v. sucht für den Zeitraum vom bis (12 Monate) eine/n Bundesfreiwillige/n (m(w) für den Einsatz in Vollzeit im Naturpark-Informationszentrum Weiskirchen und im Naturpark-Informationszentrum Hermeskeil. Junge Menschen zwischen 18 und 26 Jahren können sich beim Naturpark für den ökologischen Bundesfreiwilligendienst zur Unterstützung der Geschäftsstelle melden. Interessenten können sich ab sofort in der Geschäftsstelle des Naturparks Saar-Hunsrück e.v., Trierer Str. 51, Hermeskeil, Tel. (06503) , Fax (06503) , info@naturpark.org. informieren und bewerben. Weitere Infos unter Lauftreff-Freunde Selbach Am Samstag, 7. 7., nehmen wir am Freundschaftslauf der LTF Marpingen teil. Um 15 Uhr Treffpunkt am Bergmannskreuz in Marpingen. Um rege Teilnahme wird gebeten. Angesprochen sind Laufgruppen als auch interessierte Wanderer, Walking bzw. Nordic-Walking. Staatstheater Spielzeit 2018/19 Dienstag-Miete: Die Saarländische Theatergemeinde Gruppe Wadern fährt zu nachstehenden Terminen in das Staatstheater Saarbrücken: : La Traviata; : Die tote Stadt; : Die Csárdasfürstin; : Médée/Medea Senecae; : Der Rosenkavalier; : Shakespeare in love; : Minna von Barhelm. Entscheiden Sie sich für ein Abonnement, können Sie sich sofort einen guten Platz sichern. Der Bus fährt ab Wadern-Busbahnhof um Uhr (nur am um Uhr) über Lockweiler und Primstal zu den jeweiligen Vorstellungen. Weitere Informationen: Christa Lindenmayer, Tel. (06871) OGV Löstertal e.v. An alle Mitglieder, die noch nicht die Einwilligung zum Datenschutz zurückgesandt haben: Nur wer im umrahmten Feld Daten angibt oder mit ja bestätigt, ist bereit sich im Internet zu veröffentlichen. Ansonsten nur mit Unterschrift die Kenntnisnahme bestätigen. Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Nonnweiler Das Amtliche Bekanntmachungsblatt erscheint jeden Donnerstag und wird durch die Gemeinde Nonnweiler allen Haushalten unentgeltlich zugestellt. Einzelbezug durch den Verlag gegen Berechnung der Selbstkosten. Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil: Der Bürgermeister der Gemeinde Nonnweiler, Nonnweiler, Telefon (06873) 660-0, Telefax (06873) Verantwortlich für den nichtamtlichen und Anzeigenteil: Hans Burr. Satz + Druck: Verlag Hans Burr, In der Allwies 4, Nonnweiler, Telefon (06873) , Telefax (06873)

12 Notrufe Po li zein ot ru f Feu er wehr not ruf Rettungsdienst/Notarzt Gemeinde-Wehr füh rer Telefon (0171) Stell ver tre ter Te le fon (0151) bzw. (0175) Lösch be zirks füh rer und Stell ver tre ter der Frei wil li gen Feu er wehr Nonn wei ler: Bier feld (0170) (0151) Brauns hau sen... (0170) (06873) Kas tel (0170) und Nonn wei ler (06873) (0151) Ot zen hau sen.... (0151) (0176) Prims tal (0171) (0176) Schwar zen bach. (06873) Sit zer ath (06873) Kran ken häu ser: Kran ken haus St. Wen del (06851) Kran ken haus Her mes keil (06503) 81-0 Kran ken haus Bir ken feld/na he. (06782) 180 Kran ken trans por te: Roth GmbH (06873) 7575 Wag ner (06873) 6288 Giftzentrale (06841) Pfarr äm ter: Kath. Pfarr amt Brauns hau sen Kas tel Prims tal (06875) 229 Kath. Pfarr amt Nonn wei ler Bierfeld Ot zen hau sen Schwarzenbach Sit zer ath.... (06873) 284 Evang. Pfarr amt Sö tern Filialort Schwarzenbach (06852) Pfar rer (06852) Evang. Pfarr amt Bierfeld, Braunshausen, Kastel, Mariahütte, Nonnweiler, Otzenhausen, Primstal, Sitzerath (06503) Krebsinformationsdienst:.... (0800) Be ra tungs stel le für Er zie hungs-, Eheund Le bens fra gen des Bis tums Trier (06851) 4927 Deutscher Kinderschutzbund KV St. Wendel e.v (0171) und (0175) Kri sen te le fon Kreisjugendamt St. Wendel für Kinder, Jugendliche und Eltern: (Tag und Nacht) (0172) Sozialer- u. Behindertenfahrdienst (06851) Familienberatungsstelle idee.on (06873) und (0160) Pflegestützpunkt Nonnweiler im MGH (06873) Ar bei ter wohl fahrt Kreis St. Wen del, Am bu lan ter Pfle ge dienst:.... (06851) Ca ri tas-pfle ge dienst Tholey... (06853) Christ li che Hos piz hil fe St. Wen del (06851) und Amb. Pflegedienst und Tagespflege Ar min Jun ker, Kas tel (06873) 6156 Betreuungs- und Entlastungsangebot in der Häuslichkeit Christiane Trattnig (06873) 7237 ener gis-netzgesellschaft mbh Stö rungs dienst Strom (24 h).... (0681) Stö rungs dienst Erd gas (24 h)... (0681) Forst re vier Nonnweiler/Eisen: (0160) Revier Naturpark/Privatwaldberatung (0160) Ortsteile: Sitzerath, Bierfeld, Kastel Sprechstunde: Donnerstags Uhr im Infozentrum Zum Wildpark 1 in Weiskirchen t.hans@sfl.saarland.de Tier schutzverein Nonnweiler.. (06873) 6957 Tier schutzhotline (0681) Bereitschaftsdienst Bauhof und Wasserwerk Wäh rend der Dienst zeit (Mon tag Frei tag): Bau hof Nonn wei ler (06873) Was ser werk (06873) nach Dienst schluss: Telefon (0171) Öffnungszeiten der Erdmassendeponie und Kompostierungsanlage Kastel: Mon tag Frei tag Uhr; Sams tag Uhr; Telefon (06873) Entsorgungsverband Saar Telefon (0681) Ärztlicher Nothilfedienst Samstag, 7. Juli, und Sonntag, 8. Juli 2018: Arzt: Samstag, 7. 7., 8 Uhr, bis Montag, 9. 7., 8 Uhr Bereitschaftsdienstpraxis Losheim, Marienhausklinik, Krankenhausstr. 21 Telefon (01805) Zahn arzt: Au gen arzt: Rupp, Primstal Telefon (06875) 7911 Bakal, St. Wendel Telefon (06851) oder (0176) HNO: Dr. Schmid, St. Wendel Telefon (06851) 4174 Kin der arzt: Samstag, 7. 7., 8 Uhr, bis Montag, 9. 7., 8 Uhr Marienhausklinik St. Josef Kohlhof, Neunkirchen Telefon (06821) Tier arzt: Michel, Nunkirchen Telefon (06874) Ärztlicher Bereitschaftsdienst Telefon Apotheken- Bereitschaftsdienst Notdiensthotline: (0800) und Samstag, 7. Juli 2018 Glocken-Apotheke, Namborn Telefon (06854) 8996 Sonntag, 8. Juli 2018 Neue Apotheke, Weiskirchen Telefon (06876) 227

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