PLANUNG, TECHNIK und UMWELT Umweltmanagement
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- Lisa Kolbe
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1 PLANUNG, TECHNIK und UMWELT Umweltmanagement Planung, Technik und Umwelt Abt. Umweltmanagement Hauptstraße 1-5 Neues Rathaus A-4041 Linz Für Rückfragen: Tel: +43 (0)732/ Fax: +43 (0)732/ ANSUCHEN für Firma, Betrieb, Unternehmen oder Organisation mit öffentlichem Interesse (mit Ausnahme von Gebietskörperschaften) um Förderung für Kauf oder Leasing von E-Autos E-Motorrädern E-Mopeds / E-Rollern Grundlagen: Spezielle Richtlinien zur Förderung von Umweltschutz- und Energiesparmaßnahmen in Linz vom 24. April 2008 Spezielle Bedingungen zur Förderung von E-Autos, dargestellt in den Erläuterungen auf Seite 7 Bitte beachten Sie, dass nur dann eine Bearbeitung gewährleistet werden kann, wenn die mit * gekennzeichneten Pflichtfelder vollständig ausgefüllt sind. FörderungswerberIn: Firma/ Organisation: * Name Kontaktperson: * männlich weiblich Firmenbuch-Nr./ Vereinsregister-Nr. * vorsteuerabzugsberechtigt * ja nein Adresse Straße * PLZ * Ort Telefonnummer Fax Mit der Angabe Ihrer -Adresse/Telefonnummer/Faxnummer ermächtigen Sie den Magistrat, auch auf diesem Weg mit Ihnen Kontakt aufzunehmen. Bankverbindung Bankinstitut * IBAN * lautend auf (falls abweichend vom/von Förderungswerber/in) * Förderung E-Autos, E-Motorräder, E-Mopeds, Stand: Jänner 2019 Seite 1 von 7
2 Förderungserklärung Wir erklären bzw. verpflichten uns, die Allgemeinen Förderungsrichtlinien der Stadt Linz verbindlich anzuerkennen. Insbesondere ist zu beachten, a) dass die sich aus 2 und 3 der Allgemeinen Förderungsrichtlinien der Stadt Linz ergebenden Fördervoraussetzungen akzeptiert und die gemeinschaftsrechtlichen Regelungen der EU (z.b. die Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission vom 15. Dezember 2006 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf De-Minimis-Beihilfen, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union L379 vom , S. 5-10) anerkannt und eingehalten werden; Folgende Förderungen (bzw. Förderansuchen) wurden von mir (uns) in den vergangenen drei Jahren gestellt bzw. bezogen bzw. in den kommenden 12 Monaten noch gestellt werden: Andere Förderstellen (Bund, Land, andere Magistratsdienststelle, AMS etc.) Förderung Höhe der beantragten Förderung in Status des Förderansuchens Ansuchen geplant Ansuchen eingebracht genehmigte Förderhöhe in Datum der genehmigten Förderung b) dass der Datenverwendung bzw. Datenveröffentlichung nach 7 der Allgemeinen Förderungsrichtlinien der Stadt Linz zugestimmt und das Einverständnis gegeben wird, meinen (unseren) Namen und Anschrift sowie die Art, den Zweck und die Höhe der Förderung zu veröffentlichen; c) dass einer nach 8 der Allgemeinen Förderungsrichtlinien der Stadt Linz eintretenden Rückzahlungsverpflichtung nachgekommen wird; d) dass keine überfälligen Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Linz vorliegen; ansonsten stimme(n) ich (wir) ausdrücklich einer Kompensation mit diesen offenen Verbindlichkeiten zu; e) dass kein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht. Wir bestätigen, 1. dass durch die mir/meinem Unternehmen gewährte(n) De-Minimis-Beihilfe(n) die Gesamtsumme aller seitens der öffentlichen Hand gewährten De-Minimis-Beihilfen im laufenden sowie in den zwei vorangegangenen Steuerjahren die jeweils gültigen Schwellenwerte der EU (derzeit max ,--) nicht überschritten werden; 2. dass alle Angaben im Förderansuchen vollständig und richtig ausgefüllt wurden. Wir nehmen zur Kenntnis, dass die Förderstelle zu informieren ist, wenn für geförderte Elektrofahrzeuge die Behaltefrist von 4 Jahren aus welchem Grund auch immer - nicht eingehalten werden kann. In diesem Fall ist ein der fehlenden Restzeit entsprechender Anteil der Förderung zurückzuzahlen., Ort Datum Unterschrift (Firmen- oder satzungsmäßige Fertigung der Förderungswerberin/des Förderungswerbers, Firmenstempel) Förderung E-Autos, E-Motorräder, E-Mopeds, Stand: Jänner 2019 Seite 2 von 7
3 Folgende E-Fahrzeuge wurden angeschafft: Fahrzeug Nr. 1: E-Auto E-Motorrad E-Scooter Fahrzeugdaten: Fabrikat: Kennzeichen: Fahrzeugidentifizierungsnummer: Datum der Erstzulassung: Type: Batteriedaten: Batterieart: Kapazität [kwh]: Händler: Name: Ort: Finanzierung: Fahrzeugkauf incl. Batterien Preis: Fahrzeugkauf ohne Batterien Preis: Batterie-Leasing: Fahrzeug-Leasing incl. Batterien Summe der zum Zeitpunkt der Fördereinreichung bereits geleisteten Zahlungen: Anmerkung zum Einsatzort, Einsatzzweck und zur voraussichtlichen Einsatzdauer: Anmerkungen, Hinweise auf besondere Umstände, etc. Förderung E-Autos, E-Motorräder, E-Mopeds, Stand: Jänner 2019 Seite 3 von 7
4 Fahrzeug Nr. 2: E-Auto E-Motorrad E-Scooter Fahrzeugdaten: Fabrikat: Kennzeichen: Fahrzeugidentifizierungsnummer: Datum der Erstzulassung: Type: Batteriedaten: Batterieart: Kapazität [kwh]: Händler: Name: Ort: Finanzierung: Fahrzeugkauf incl. Batterien Preis: Fahrzeugkauf ohne Batterien Preis: Batterie-Leasing: Fahrzeug-Leasing incl. Batterien Summe der zum Zeitpunkt der Fördereinreichung bereits geleisteten Zahlungen: Anmerkung zum Einsatzort, Einsatzzweck und zur voraussichtlichen Einsatzdauer: Anmerkungen, Hinweise auf besondere Umstände, etc. Förderung E-Autos, E-Motorräder, E-Mopeds, Stand: Jänner 2019 Seite 4 von 7
5 Fahrzeug Nr. 3: E-Auto E-Motorrad E-Scooter Fahrzeugdaten: Fabrikat: Kennzeichen: Fahrzeugidentifizierungsnummer: Datum der Erstzulassung: Type: Batteriedaten: Batterieart: Kapazität [kwh]: Händler: Name: Ort: Finanzierung: Fahrzeugkauf incl. Batterien Preis: Fahrzeugkauf ohne Batterien Preis: Batterie-Leasing: Fahrzeug-Leasing incl. Batterien Summe der zum Zeitpunkt der Fördereinreichung bereits geleisteten Zahlungen: Anmerkung zum Einsatzort, Einsatzzweck und zur voraussichtlichen Einsatzdauer: Anmerkungen, Hinweise auf besondere Umstände, etc. Förderung E-Autos, E-Motorräder, E-Mopeds, Stand: Jänner 2019 Seite 5 von 7
6 Anmerkung: Bei Anschaffung von mehr als 3 E-Fahrzeugen bitte weiteres Förderansuchen verwenden. Dem Ansuchen ist beigefügt: 1. Kopie von Kaufverträgen oder/und Leasing-Verträgen und Rechnungen 2. Bei Leasing-Verträgen Bestätigungen für die im Zeitraum bis zum Förderansuchen getätigten Zahlungen über mindestens Euro pro E-Auto oder Euro pro E-Motorrad. Hinweis: Falls eine Bundesförderung in Anspruch genommen wurde oder wird, müssen die bis zum Zeitpunkt der Einreichung des Förderantrages bei der Stadt Linz geleisteten Zahlungen (Anzahlung oder/und Leasing-Raten) um bzw Euro über den bereits im Rahmen der Bundesförderung geforderten Anzahlungen bzw. Depotzahlungen liegen. 3. Kopie des Zulassungsscheins für jedes Fahrzeug Hinweis: Sollten beim Förderantrag Unterlagen fehlen, werden Sie von uns aufgefordert werden, diese nachzureichen. Die Unterlagen müssen innerhalb von 3 Monaten ab erfolgter Aufforderung in der Förderstelle einlangen. Ansonsten gilt der Förderantrag als zurückgezogen. Förderung E-Autos, E-Motorräder, E-Mopeds, Stand: Jänner 2019 Seite 6 von 7
7 Erläuterungen für die Förderung von E-Autos, E-Motorrädern und E-Mopeds/E-Rollern Was wird gefördert? Die Stadt Linz unterstützt in Kooperation mit der Linz AG bei Linzer Firmen, Betrieben, Unternehmen und bei Organisationen mit öffentlichem Interesse den Kauf bzw. das Leasing von E- Autos, E-Motorrädern und straßentauglichen E- Mopeds (E-Rollern). Hinweis: Eine bereits laufende oder ausbezahlte Förderung für den eingereichten Fördergegenstand durch den Bund hat keinen Einfluss auf die Förderhöhe durch die Stadt Linz. Gebietskörperschaften werden nicht gefördert. Förderungsvoraussetzungen Firmensitz bzw. Sitz der Organisation muss in Linz sein. Es müssen Neufahrzeuge gekauft oder geleast worden sein. Als Neufahrzeuge gelten Fahrzeuge, deren Erstzulassung zum Zeitpunkt des Kaufes bzw. Errichtung des Leasingvertrages nicht länger als 6 Monate zurückliegt. Hinweis: Damit sind neben Neufahrzeugen auch Vorführwagen, Fahrzeuge mit Tageszulassung und neue Gebrauchtwagen förderbar. Die Rechnungen/Kaufverträge/Leasing- Verträge dürfen nicht älter als ein Jahr sein. Im Falle von Leasingverträgen muss das Ansuchen um Förderung vom Leasingnehmer erfolgen. Die Fahrzeuge müssen in Linz behördlich zugelassen sein und im Wesentlichen in Linz betrieben werden. Die Fahrzeuge müssen widmungsgemäß als Firmenfahrzeuge verwendet werden. Die Fahrzeuge müssen mindestens 4 Jahre lang ab Datum des Kauf- bzw. Leasingvertrages behalten werden. Bei kürzerer Behaltedauer aus welchem Grund auch immer - ist die Förderstelle zu informieren. In diesem Fall steht den Förderwerber/innen nur jener Anteil an der Förderung zu, welche der tatsächlichen Behaltedauer von geförderten E-Fahrzeugen entspricht. Der andere Teil der Förderung muss in diesem Fall an die Förderstelle rückerstattet werden. Die Stadt Linz behält sich ausdrücklich vor, dass Überprüfungen der Förderbedingungen einschließlich der widmungsgemäßen Verwendung der geförderten Fahrzeuge stattfinden können. Förderhöhe E-Auto: 1.000,-- E-Motorrad: 500,-- E-Mopeds bzw. E-Rollern: 300,-- Unter besonderen Umständen sind auch abweichende Förderhöhen möglich. Förderhöhen sind mit 30 % des Rechnungsbetrages begrenzt Was ist zu tun? Antrag ausfüllen Dem Antrag bitte für jedes Fahrzeug beilegen: Kopie des Kaufvertrages/ Rechnung/Leasing-Vertrages Zahlungsbestätigung über alle geleisteten Zahlungen bis zum Förderansuchen Kopie der Zulassungsscheine für alle zu fördernden Fahrzeuge Antrag und Beilagen an die oben angeführte Adresse schicken Wichtig! Sollten beim Förderantrag Unterlagen fehlen, werden Sie von uns aufgefordert werden, diese nachzureichen. Die Unterlagen müssen innerhalb von 3 Monaten ab erfolgter Aufforderung in der Förderstelle einlangen. Ansonsten gilt der Förderantrag als zurückgezogen. Förderung E-Autos, E-Motorräder, E-Mopeds, Stand: Jänner 2019 Seite 7 von 7
(z.b. Taxis, Hauskrankenpflege, etc.) mit Ausnahme von Gebietskörperschaften
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