Jena KlimaPlus. Das Stadtwerke-Förderprogramm. Weitere Informationen zu unseren Fördermaßnahmen erhalten Sie im Internet
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- Mathias Kaufer
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1 Energie-Check Mobilität Wärme-Effizienz Strom-Erzeugung Jena KlimaPlus Das Stadtwerke-Förderprogramm Weitere Informationen zu unseren Fördermaßnahmen erhalten Sie im Internet
2 Jena KlimaPlus Das Förderprogramm der Stadtwerke Energie. Förderrichtlinie Jena KlimaPlus der Stadtwerke Energie Jena-Pößneck GmbH (Stadtwerke Energie) Stand Januar 2018 Förderzeitraum bis Wir freuen uns, dass Sie sich gemeinsam mit uns für Jena, Pößneck und die Region engagieren. Unter Berücksichtigung unserer Förderrichtlinie bieten wir Ihnen die Förderung einer der unter Punkt 2 genannten Maßnahmen an. 1. Förderziel Klima- und Umweltschutz sind Ihnen genauso wichtig wie uns. Wir fördern bis zum Ihr Vorhaben, das zu einer Verringerung der Umweltbelastung und/oder zum Einsparen von Energie führt. 2. Art der geförderten Maßnahmen und Höhe der Förderung Bei den nachfolgend genannten förderfähigen Maßnahmen ( Fördermaßnahmen ) handelt es sich um einen abschließenden Katalog; die Förderbeträge sind Bruttobeträge. 2.1 Energie-Check Fördermaßnahme Förderbetrag Gefördert wird die energetische Analyse von Gebäuden und haustechnischen Anlagen im Haushalts- und Gewerbebereich durch von uns bestellte, zertifizierte Marktpartner. Thermografische Gebäudeanalytik mit einer Wärmebildkamera (Auflösung 320x240 Pixel und thermischer Empfindlichkeit von 0,1 K) Thermo-Check Kompakt Thermo-Check Plus 150 Euro Differenzdruck-Messungen (BlowerDoor) BlowerDoor-Test Kompakt BlowerDoor-Test Plus 150 Euro Energetische Bewertung von Heizungsanlagen Heizungs-Check 2.2 Mobilität Gefördert werden umweltfreundliche Verkehrsmittel Erwerb und erstmalige Zulassung von klimafreundlichen Elektroautos sowie Erwerb bzw. Pacht von Ladeinfrastruktur-Produkten der Stadtwerke Energie Elektroauto Ladeinfrastruktur 2.3 Strom-Erzeugung Gefördert wird die Nutzung erneuerbarer Energien Solardach-Pachtangebot der Stadtwerke Energie Solardach-Pacht Batteriespeicher-Angebot der Stadtwerke Energie Batteriespeicher-Kauf Seite 1/2
3 2.4 Wärme-Effizienz Fördermaßnahme Förderbetrag Gefördert werden die energetische Modernisierung von Heizungsanlagen Anschaffung von Erdgasbrennwertkesseln mit Umstellung von festen oder flüssigen Energieträgern Heizungsumstellung 600 Euro und der Neubau besonders energieeffizienter Heizungsanlagen Contracting-Vertrag für Wärmelieferung mit den Stadtwerken Energie Mini-BHKW-Contracting Contracting-Vertrag für Wärmelieferung mit den Stadtwerken Energie Wärme mieten (WärmeTherme) nur im Angebotszeitraum 3. Fördervoraussetzungen Voraussetzung für die Inanspruchnahme unserer Fördermittel ist das Bestehen eines wirksamen Strom-/ Erdgas- bzw. Wärmeliefervertrages mit den Stadtwerken Energie zum Zeitpunkt der Auszahlung. Eine Förderung Dritter ist ausgeschlossen. Die geförderten Maßnahmen müssen im Netzgebiet der Stadtwerke Energie durchgeführt werden. Zu Fördermöglichkeiten außerhalb des Netzgebietes sind individuelle Anfragen möglich. Eine Förderung kann innerhalb des Förderzeitraumes nur einmal und nur für jeweils eine der unter Ziffer 2 genannten Maßnahmen in Anspruch genommen werden. Ihr Antrag kann nicht berücksichtigt werden, wenn Sie Zahlungsverpflichtungen aus Ihren bestehenden Verträge (Strom, Erdgas, Wärme, Pacht, Contracting etc.) mit den Stadtwerken Energie bzw. der job Jenaer Objekt- und Betriebsgesellschaft zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Bewilligung von Förderbeträgen nicht oder nicht vollständig erfüllt haben, gleich aus welchem Grunde. Für die Förderung ist die Abgabe eines Förderantrages notwendig. Den Förderantrag erhalten Sie unter oder in unseren Servicecentern. Er ist vollständig ausgefüllt, unterschrieben und mit beigelegten Rechnungskopien für die Fördermaßnahme gem. Ziff. 2.1 bis 2.4 zu senden an: Stadtwerke Energie Jena-Pößneck GmbH, Rudolstädter Straße 39, Jena. Für die Fördermaßnahme Elektroauto gem. 2.2 ist dem Antrag zusätzlich eine Kopie der Fahrzeugzulassung beizufügen. Für die Fördermaßnahme gem. 2.3 und 2.4 muss auf der Rechnung bzw. dem Pacht- oder Contracting-Vertrag die Objektadresse vermerkt sein. Antragsberechtigt sind volljährige natürliche Personen, Personengesellschaften und juristische Personen. Der Förderantrag ist bis zum des Jahres, in dem die Fördermaßnahme abgeschlossen wurde, einzureichen. 4. Bewilligung von Förderbeträgen Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Förderbeträgen. Dies gilt auch dann, wenn die Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Die Bewilligung von Förderbeträgen ist nur im Rahmen des von den Stadtwerken Energie hierfür bereitgestellten Budgets möglich. Die Förderanträge werden auf Vollständigkeit und die Fördermaßnahmen auf Förderfähigkeit in Bezug auf diese Förderrichtlinie geprüft. Liegen sämtliche Fördervoraussetzungen vor, entscheiden die Stadtwerke Energie, ob dem Förderantrag entsprochen wird. Ist dies der Fall, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung. Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 4 Wochen nach Bestätigung innerhalb des Euro-Raums auf das von Ihnen im Antrag angegebene Konto. Die Bewilligung von Förderbeträgen ersetzt nicht etwaige notwendige öffentlich- oder privatrechtliche Genehmigungen. 5. Rückzahlung von Förderbeträgen Endet der Strom-/ Erdgas- bzw. Wärmeliefervertrag zwischen Ihnen und den Stadtwerken Energie vor Ablauf von zwei Jahren nach Auszahlung der Förderbeträge, sind die Stadtwerke Energie berechtigt, die Förderbeträge ganz oder teilweise zurückzufordern. Die Förderbeträge sind ebenfalls zurückzuzahlen, wenn das geförderte Neufahrzeug innerhalb von sechs Monaten nach Erwerb an den Lieferanten zurückgegeben und der Kaufpreis erstattet wird oder innerhalb dieser Frist weiterverkauft wird. Die Stadtwerke Energie behalten sich das Recht vor, die Angaben durch Ortsbesichtigungen oder Stichproben zu überprüfen. Stadtwerke Energie Jena-Pößneck GmbH Rudolstädter Straße 39, Jena, Telefon: , Fax: , energieberatung@stadtwerke-jena.de Seite 2/2
4 Stadtwerke Energie Jena-Pößneck GmbH, Rudolstädter Straße 39, Jena Telefon: , Fax: , Antrag auf Bewilligung von Förderbeträgen gemäß der Förderrichtlinie Jena KlimaPlus (Stand Januar 2018)» Persönliche Daten des Antragstellers Name, Vorname Telefon Kunden-Nr. Stadtwerke Energie- Kunde seit. T T M M J J J J» Bankverbindung Name Kreditinstitut IBAN Ich möchte folgende Förderung in Anspruch nehmen (bitte nur eine Möglichkeit auswählen):» Energie-Check Thermo-Check BlowerDoor-Test Heizungs-Check C Thermo-Check Kompakt Thermo-Check Plus BlowerDoor Kompakt BlowerDoor Plus» Mobilität Elektro-Mobilität Elektroauto Ladetechnik» Fahrzeugdaten Fabrikat Fahrzeugtyp Kennzeichen Kaufdatum Fahrzeug- Ident-Nr. J J Seite 1/2
5 » Strom-Erzeugung Solardach-Pacht Batteriespeicher-Kauf» Wärme-Effizienz Heizungsumstellung Wärme mieten * Mini-BHKW-Contracting * nur im Angebotszeitraum» Gerätedaten Geräteart Fabrikat Kaufdatum J J» Antragstellung Ich habe die Förderrichtlinie Jena KlimaPlus zur Kenntnis genommen und bin mit den Förderbedingungen einverstanden. Die notwendigen Belege habe ich beigefügt. Die Stadtwerke Energie sind berechtigt, die diesem Antrag zu entnehmenden Daten zum Zwecke der Bearbeitung dieses Antrages und im Rahmen der Förderbedingungen zu erheben, zu speichern, zu verarbeiten und zu übermitteln. Ort Unterschrift Kunde Datum J J» Wird von den Stadtwerken Energie Jena-Pößneck ausgefüllt Förderantrag geprüft und erfasst Rechnungen und Belege geprüft Förder-Nr. Entscheidung Freigabe Ablehnung Begründung Auftrags-Nr. Sachkonto Bearbeitet von Ort Datum Name, Vorname Jena, J J Kürzel und Unterschrift Bearbeiter Seite 2/2
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