(ANTRAG NR. 502) Stadtrat. Uster, 8. März 2011 Nr. 502/2010 V Zuteilung: keine

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1 Uster, 8. März 2011 Nr. 502/2010 V Zuteilung: keine Seite 1/6 ANTRAG DES STADTRATES BETREFFEND POSTULAT NR. 502 DES RATSMITGLIEDS IVO KOLLER, JFU, BETREFFEND ÜBERWACHUNG DER BAHNHOFSUMGEBUNG DURCH SICHERHEITSKAMERAS (ANTRAG NR. 502) Der beantragt dem Gemeinderat, gestützt auf Art. 46 der Geschäftsordnung des Gemeinderates vom 17. März 2008, dem Bericht zuzustimmen und das Postulat Nr. 502 betreffend Überwachung der Bahnhofsumgebung durch Sicherheitskameras als erledigt abzuschreiben: 1. Der Gemeinderat stimmt dem Bericht Überwachung der Bahnhofsumgebung durch Sicherheitskameras zu und schreibt das Postulat Nr. 502 als erledigt ab. 2. Mitteilung an den. Referent des es: Abteilungsvorsteher, Hans Streit

2 GESCHÄFTSFELD / LEISTUNGSGRUPPE SICHERHEIT A B B1 B2 B3 B4 B5 C Strategie Leitbild Strategischer Schwerpunkt Strategisches Ziel Massnahme Uster als attraktiver Wohnstandort mit hoher Naherholungsqualität. Die Stadt Uster gewährleistet die persönliche und soziale Sicherheit. Uster erhöht das subjektive Sicherheitsempfinden der Bewohnerinnen und Bewohner durch durchmischte Nutzung, spezifische Gestaltung des öffentlichen Raumes und Unterstützung von Initiativen aus der Bevölkerung. Überwachung öffentlich zugänglicher Orte mit technischen Geräten (Polizeiverordnung vom , Art. 9). NPM: Wirkungs- und Leistungsziel, das mit Antrag verfolgt wird Bestehend Leistung, die mit diesem Antrag erbracht werden soll Neu Z01: Die Sicherstellung von Ruhe, Ordnung und Sicherheit durch die Stadtpolizei ist während 24 Stunden gewährleistet. Um ihrem Ruf als sichere Wohnstadt mit hoher Lebensqualität und um dem Bedürfnis der Bevölkerung nach einem subjektiven Sicherheitsempfinden auch in Zukunft gerecht zu werden, braucht die Stadt Uster an gewissen Brennpunkten eine Überwachung mittels Videokameras. Indikator, der zur Messung der Zielerreichung verwendet werden soll Neu Prozentualer Anteil der Bevölkerung, der sich beim Bahnhof nicht sicher fühlt. Kennzahl/en, die aufgrund dieses Antrages aufgenommen werden Neu Anteil der Bevölkerung, der sich am Bahnhof (vor allem nachts) nicht sicher fühlt, ist < 30% (heute liegt dieser Anteil bei über 60%) Finanzen (inkl. allf. Personalkosten), die aufgrund dieses Antrages benötigt werden Einmalig Investitionsrechnung Fr. 0 Einmalig Laufende Rechnung Folgekosten total - davon Kapitalfolgekosten - davon übrige Mehrkosten Fr. 30' im ersten Jahr für total 10 Kameras Fr. 30' / Jahr (für 10 Kameras, 7x24 h Service) Fr. 0 Fr. 0 im Globalkredit Personal, welches aufgrund dieses Antrages benötigt wird Veränderung Begründung bei Veränderung: keine Bemerkungen zu Konzepten, anderen bestehenden Dokumenten, Grundlagen etc 502/2010 Seite 2/6

3 A. Ausgangslage Gemeinderat Ivo Koller reichte am 31. Mai 2010 die Motion Nr. 502 betreffend Überwachung der Bahnhofsumgebung durch Sicherheitskameras mit folgendem Wortlaut ein: Antrag Der wird aufgefordert, die Installation von Sicherheitskameras an neuralgischen Punkten beim Bahnhof sowie den Bushaltestellen beim Bahnhof zur polizeilichen Überwachung der Bahnhofsumgebung vorzunehmen. Begründung In einem Bericht zur subjektiven Sicherheit in der Stadt Uster vom Oktober 2009 wird offengelegt, dass sich viele der befragten Personen in der Bahnhofsumgebung nicht sicher fühlen und vor allem nachts solche Plätze bewusst meiden. An den Wochenenden gibt es vermehrt Schlägereien und Auseinandersetzungen zwischen Jugendlichen. Solche Auseinandersetzungen verunsichern die Passanten, welche den stark frequentierten Bahnhof Uster benützen müssen und keine Ausweichmöglichkeiten haben. Sicherheit und Freiheit gehören jedoch zu den wichtigsten Grundbedürfnissen eines Menschen. Mit der Installation von Sicherheitskameras soll dem mangelnden Sicherheitsgefühl der Einwohner von Uster Rechnung getragen werden. Die Sicherheitskameras sind ein probates Mittel für die Eindämmung und Aufklärung von Gewaltdelikten. Sie stellen ein für die Polizei nützliches Werkzeug für die Auftragserfüllung dar. Für einen nachhaltigen Erfolg sind zudem andere Praktiken wie die erhöhte Polizeipräsenz, bauliche Massnahmen, die Gewährleistung von Sauberkeit und das konsequente Vorgehen gegen Störer beizubehalten. Erst vor Kurzem wurde im hinteren Bereich des Bahnhofes ein Lager mit leeren Trinkflaschen und Kartonschachteln eines Lebensmittelgeschäftes angezündet. Dabei entstand an der Bahnhofinfrastruktur erheblicher Sachschaden. Die Kosten werden nicht den unbekannten Tätern in Rechnung gestellt, sondern müssen durch private Firmen, SBB und Stadt Uster bezahlt werden. Mit Sicherheitskameras, die zur Identifizierung von Tätern installiert werden, können diese und andere Delikte polizeilich verfolgt und womöglich restlos aufgeklärt werden. Mit einer 24-Stunden-Überwachung können nicht nur gewalttätige Übergriffe verhindert und aufgedeckt werden, es kann auch gezielt gegen Vandalismus vorangegangen werden. Sicherheitskameras haben zudem eine präventive Wirkung. Die Freiheit jedes Einzelnen kann mit der Installation von Sicherheitskameras geschützt werden. Nur wer sich sicher fühlt, kann auch seine Freiheit geniessen! Der teilte dem Gemeinderat in der Überweisungsdebatte vom 4. Oktober 2010 mit, dass er die Motion aus materiellen und formellen Überlegungen für nicht motionsfähig erachte (SRB Nr. 331 vom 24. August 2010), worauf der Gemeinderat den Vorstoss in ein Postulat umgewandelt und an den überwiesen hat. B. Der beantwortet das Postulat wie folgt: 1. Die Sicherheitslage in Uster Die Sicherheitslage in Uster ist grundsätzlich gut. Dennoch gibt es klare Signale dafür, dass die heutigen Massnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit, Ruhe und Ordnung weiterentwickelt, punktuell ausgebaut und ständig an die sich ändernden Bedrohungen und 502/2010 Seite 3/6

4 Gefahren angepasst werden müssen, um bestehende und künftige Sicherheitsprobleme wirksam bekämpfen und dadurch die hohe Standortqualität von Uster als Wohn- und Arbeitsstadt erhalten zu können. Die Forderung nach zusätzlichen Sicherheitsmassnahmen leitet sich einerseits aus der jährlichen Kriminalitätsstatistik ab, die für die letzten Jahre eine signifikante Zunahme der sogenannten Strassenkriminalität ausweist. Sie korrespondiert anderseits aber auch mit einer deutlich gewachsenen Erwartungshaltung der Bürgerinnen und Bürger im Bereich der öffentlichen Sicherheit und der allgemeinen Gefahrenabwehr: Gemäss einer im Jahr 2009 durchgeführten Bevölkerungsbefragung zur subjektiven Sicherheit fühlt sich die Mehrheit der Bevölkerung von Uster zwar grundsätzlich sicher. Nachts oder alleine unterwegs, fühlen sich jedoch viele Personen unsicher; rund 40% der Befragten meiden deshalb bestimmte Örtlichkeiten, wie beispielsweise den Bahnhof oder den Stadtpark. Als hauptsächliche Sicherheitsprobleme bezeichnen die befragten Personen indessen weniger die eigentliche Kriminalität, als vielmehr die für das Sicherheitsempfinden gefährlichen Verwahrlosungstendenzen, namentlich die mangelnde Sauberkeit und Ordnung in den öffentlichen Räumen. Dieser unmittelbare Zusammenhang zwischen Sauberkeit und Sicherheit, subjektiv zwischen dem Bedürfnis nach Sauberkeit und Sicherheitsempfinden, ist ein nach der sogenannten Broken Windows Theorie allgemeingültiges Phänomen. Das bedeutet, dass schon den Anfängen von Zerstörung und Unsauberkeit begegnet werden muss, da Schmutz, Schmierereien und Vandalismus herausragende Indikatoren beginnender Verwahrlosung darstellen, die das Sicherheitsempfinden negativ beeinflussen. Oder anders ausgedrückt: Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung bringt Sicherheit. 2. Eingeleitete Massnahmen und Instrumente für die Aufrechterhaltung bzw. Verbesserung der öffentlichen Sicherheit Aufgrund der Ergebnisse der Bevölkerungsbefragung einerseits und der Auswertung der Kriminalstatistik anderseits wurde zur Verbesserung der objektiven und subjektiven Sicherheit ein Massnahmenplan mit folgenden Schwerpunkten ausgearbeitet: Massnahme Massnahmeziel und -inhalt Projektstand Allgemeine und organisatorische Massnahmen Verbesserung des Verhaltens der Jugendlichen im öffentlichen Raum Verbesserung der Sicherheit am Bahnhof - Schaffung einer gesetzlichen Grundlage in der Polizeiverordnung: - gegen das Littering (und Aufnahme des Litteringtatbestandes in die Ordnungsbussenliste) - gegen den Alkoholkonsum von Jugendlichen im öffentlichen Raum - Erlass einer Verordnung über die Videoüberwachung des öffentlichen Grundes - Erhöhung der polizeilichen Präsenz an bestimmten Brennpunkten (namentlich am Bahnhof, im Stadtpark, am See und in den Unterführungen) - im Rahmen der personellen Möglichkeiten der Stadtpolizei sowie in Zusammenarbeit mit dem regionalen Polizeiverbund - Wiederaufnahme des Quartierpolizeidienstes und Einführung einer Bike-Police - Ausarbeitung eines Konzepts mit Massnahmen, Verhaltensregeln und Angeboten für Jugendliche im öffentlichen Raum - Schaffung eines Jugenddienstes bei der Stadtpolizei - Projekt Bahnhofpatenschaft im Bahnhof Uster: Präventionsmassnahme, mit welcher durch die sichtbare Präsenz von Bahnhof-Patinnen und Paten die subjektive Sicherheit am Bahnhof Uster gesteigert und Umgesetzt / laufend (Abt. Umgesetzt / laufend (Abt. In Bearbeitung (Abt. Präsidiales) Sicherheit / SBB AG) 502/2010 Seite 4/6

5 Erhöhung der Sauberkeit im öff. Raum Planungsbericht für einen 24h-Dienst bei der Stadtpolizei die soziale Verantwortung bzw. die Zivilcourage gefördert werden sollen - Ausarbeitung eines Littering-Konzepts für die Stadt Uster Gesundheit - Erstellen eines Planungsberichts über die Notwendigkeit, den Nutzen und die personellen, materiellen und finanziellen Konsequenzen eines 24h- Dienstes bei der Stadtpolizei 3. Das Instrument der Videoüberwachung des öffentlichen Raums Die Möglichkeit und der Nutzen der Videoüberwachung wird in der Öffentlichkeit gegensätzlich diskutiert, obschon verschiedene Studien belegen, dass das Instrument der Videoüberwachung an geeigneten Orten ein wirksames polizeiliches Einsatzmittel darstellt, das Kriminalität mindestens hinsichtlich ausgewählter Delikte unterdrückt, ohne dass es zu (gravierenden) Verdrängungseffekten kommt. In Bezug auf die subjektive Sicherheit lassen die nämlichen Studien indessen keine schlüssigen Aussagen zu, ob sich durch eine Videoüberwachung das Sicherheitsgefühl systematischen verbessern lässt. Für den stellt das Instrument der Videoüberwachung ein geeignetes Mittel der Kriminalprävention dar, das jedoch nur als ein Element neben anderen in einem Massnahmenmix eingesetzt werden soll. Sie ist kein Ersatz für fehlende sichtbare Präsenz der Polizei, sondern allenfalls eine Ergänzung. Sodann ist sich der bewusst, dass mit dem Instrument der Videoüberwachung in das Recht der informationellen Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger eingegriffen wird. Damit ein solcher Eingriff in ein Grundrecht rechtmässig ist, muss die Massnahme rechtmässig und verhältnismässig sein. Der hat in seiner Verordnung über die Videoüberwachung des öffentlichen Grundes festgehalten, dass Videoüberwachung nur zum Schutz vor Straftaten und an Kriminalitätsschwerpunkten eingesetzt werden darf, nicht aber flächendeckend oder zur Überwachung von Randgruppen. Per Anfang 2011 ist in Uster die erste Videoüberwachungsanlage gestützt auf die neuen gesetzlichen Grundlagen beim Schulhaus Talacker in Betrieb genommen worden. 4. Videoüberwachung am Bahnhof Uster Das vorliegende Postulat verlangt vom die Installation von Videokameras an neuralgischen Punkten beim Bahnhof und bei den Bushaltestellen beim Bahnhof. Weil es sich beim Bahnhofsareal nicht um städtischen Grund handelt, sondern um Eigentum der SBB AG, hat der keine direkte Möglichkeit, aus eigenem Handeln heraus dieser Forderung nachzukommen. Vielmehr liegt es an der SBB AG zu entscheiden, ob und in welchem Umfang der Bahnhof Uster videoüberwacht werden soll. Die SBB AG hat als spezialgesetzliche Aktiengesellschaft in Bezug auf die Videoüberwachung ihrer Bahnhöfe und weiteren Bahnarealen besondere gesetzliche Vorschriften zu beachten, namentlich aus dem Eisenbahngesetz, dem Personenbeförderungsgesetz sowie der Verordnung über die Videoüberwachung im öffentlichen Verkehr. Danach sowie aufgrund einer Bedarfs- und Risikoanalyse hat sich die SBB AG entschieden, von sich aus die neun RailCity-Standorte Basel, Bern, Genf, Lausanne, Luzern, St. Gallen, Winterthur, Zug und Zürich mit Video zu überwachen. Die übrigen Bahnhöfe werden von der SBB AG nur auf Antrag und unter Kostenbeteiligung der jeweiligen Standortgemeinde videoüberwacht. Der Bahnhof Kaiseraugst ist auf diesem Weg bereits mit Videokameras ausgerüstet worden und für den Bahnhof Wallisellen ist eine Videoüberwachung in Bearbeitung. 502/2010 Seite 5/6

6 Die SBB AG bietet der Stadt Uster die Videoüberwachung des Bahnhofs zu folgenden Konditionen an: Die SBB AG evaluiert zusammen mit der Stadt die geeigneten und erforderlichen Kamerastandorte am Bahnhof Uster. Beschaffung, Betrieb und Unterhalt der Kameras sowie das Erkennbarmachen der Videoüberwachung ist Sache der SBB AG. Das Bildmaterial wird zentral für alle videoüberwachten Bahnhöfe bei der SBB AG aufgezeichnet, aufbewahrt, im Ereignisfall durch ausgebildetes Personal der SBB AG ausgewertet und gegebenenfalls den berechtigten Strafuntersuchungsbehörden ausgehändigt. Die Zentrale der SBB AG ist rund um die Uhr mit Fachpersonal besetzt. Für diese Leistungen verlangt die SBB AG von der Stadt Uster eine Kostenbeteiligung in der Höhe von jährlich Fr. 3' pro Videokamera bei einer Vertragslaufzeit von zehn Jahren. Für eine genügende Videoüberwachung des Bahnhofareals einschliesslich Bushaltestellen braucht es mindestens zehn Kameras, welche während einer zehnjährigen Vertragsdauer jährlich wiederkehrende Kosten in der Höhe von Fr. 30' verursachen. Der ist sich der hohen Kosten für eine Videoüberwachung des Bahnhofs bewusst. Mit einer Videoüberwachung werden sich allerdings die am Bahnhof Uster häufig vorkommenden Delikte wie Velodiebstahl, Schmierereien, Pöbeleien und Littering reduzieren lassen. Und wenn die öffentliche Sicherheit ebenso wie die öffentliche Ordnung und Sauberkeit wesentliche Faktoren der Bürgerzufriedenheit und der Standortqualität von Uster bleiben sollen, so sind die hiefür notwendigen Investitionen zu tätigen. Der (Abteilung ist bereit, die entsprechenden Verhandlungen mit den SBB zu führen und die nötigen finanziellen Mittel zu sprechen. Parallel dazu sollen die bereits eingeleiteten und bewährten Massnahmen zur Verbesserung der objektiven und subjektiven Sicherheit am Bahnhof beibehalten werden. Hiezu gehören namentlich das als Ordnungs- und Sicherheitspartnerschaft zwischen der Stadt Uster und der SBB AG ins Leben gerufene Projekt der Bahnhofpatenschaft sowie die verstärkte polizeiliche Präsenz vor allem während der Nacht. C. Antrag Der beantragt dem Gemeinderat, gestützt auf Art. 46 der Geschäftsordnung des Gemeinderates vom 17. März 2008, dem Bericht zuzustimmen und das Postulat Nr. 502 betreffend Überwachung der Bahnhofsumgebung durch Sicherheitskameras als erledigt abzuschreiben STADTRAT USTER Martin Bornhauser Stadtpräsident Hansjörg Baumberger Stadtschreiber Beilagen keine 502/2010 Seite 6/6

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