Kernsortiment MALERWERKZEUG

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1 Kernsortiment MALERWERKZEUG 17

2 Mensch und Technik, Hand in Hand Thermofusionsanlage für Großwalzen hohe Stückzahlen, gleichbleibende Qualität Manuelle Zuführung und erste Qualitätskontrolle HK-Walzen bei der Endmontage Modernste Produktionsanlagen sichern die Lieferfähigkeit bei steigender Nachfrage Flachpinsel-Vollautomat Ohne Handarbeit geht es auch beim Pinsel nicht Fadenvorband beim Ringpinsel

3 Roller & Walzen Von uns bekommen Sie besten Stoff...! Farbwalzen haben generell die Aufgabe flüssige Anstrichstoffe auf bestimmte Untergründe aufzutragen. Diese Anstrichstoffe weisen in der Regel sehr unterschiedliche Eigenschaften auf,- wie zum Beispiel in der Viskosität oder den Grundstoffen der Materialien. Neben den Anstrichstoffen werden Walzen natürlich auch für andere Materialien verwendet. Tiefgründe, Tapetenkleister, verschiedenste Kleber und Bitumenmassen sind hier sicher die bekanntesten. Die wesentlichen Aufgaben einer Farbwalze sind aber, unabhängig vom zu verarbeitenden Material, immer gleich. Was eine Walze kann, hängt im Wesentlichen von der Beschaffenheit, der Dichte und der Machart des Plüsches ab. maimale Farbaufnahme aus dem Gebinde gesteuerte Farbabgabe während des Rollens hohe Wiederaufnahmefähigkeit beim Rollen herbeiführung einer optimalen Oberflächenoptik Die Basis für eine gute Farbwalze, und somit für ein gutes Arbeitsergebnis mit einer Rolle, ist also immer der Bezug. Die Dorschel GmbH vertreibt fast ausschließlich Bezüge aus den führenden Tetilwebereien Europas. Regelmäßige Qualitätskontrollen gewährleisten hohe Produktionsstandards und somit gute Ergebnisse bei der Verarbeitung. Eben besten Stoff! 4

4 BEZUGSSTOFF Seite SoliDPlus S SoliDPlus S DorschelPlus S DorschelPlus S TripleGold S TripleGold S GreenTe S GreenTe S Nylon S. 18 Nylon S. 11 Nylon S Polyester S Microfaser S Microfaser S SuperFilt S Mohair S Velours S Flock S Schaum S. 16 MATERIAL UNTERGRUND rau mittel rau leicht rau glatt Lasuren dünn Lasuren dick Lacke 2K Lacke AQUA Lacke LM Versiegelungen Primer Rostschutz-/Ölfarben sehr gut geeignet gut geeignet geeignet Latefarben Fassadenfarben Wandfarben höhe in mm Welche Walzen sind wofür 5

5 Roller & Walzen Plus hochwertiger Polyamidbezug für Profiansprüche für nahezu alle Wand- und Fassadenfarben hohe Wirtschaftlichkeit gute Farbaufnahme sehr gleichmäßige Farbabgabe sehr gutes Wiederaufrichtverhalten Fassadenwalze gepolstert auf mittel rauen und sehr rauen Untergründen mm / cm 21 mm 5 mm mm / 27 cm 21 mm 5 mm Mammutwalze auf leicht rauen und mittel rauen Untergründen großer Kern für spritzarmes Arbeiten mm 98 mm mm 98 mm Malerwalze auf glatten Untergründen gute Eignung bei der Verarbeitung Latefarben mm 74 mm mm 74 mm Kleinrollerwalze Kern 30 mm mm / 12 cm 13 mm 56 mm mm / 16 cm 13 mm 56 mm 6 SoliDLine Plus mm / 6 cm 13 mm 43 mm mm / cm 13 mm 43 mm mm / 15 cm 13 mm 43 mm

6 DORSCHEL Plus guter Polyamidbezug für Profiansprüche für nahezu alle Wand- und Fassadenfarben gutes Wiederaufrichtverhalten gute Farbaufnahme gleichmäßige Farbabgabe Fassadenwalze gepolstert auf mittel rauen und sehr rauen Untergründen mm / cm 18 mm 99 mm mm / 27 cm 18 mm 99 mm Mammutwalze gepolstert auf leicht rauen und mittel rauen Untergründen großer Kern für spritzarmes Arbeiten mm 92 mm mm 92 mm Malerwalze Kern 48 mm auf leicht und mittel rauen Untergründen mm 84 mm mm 84 mm Kleinrollerwalze Kern 30 mm auf glatten und leicht rauen Untergründen mm / 12 cm 54 mm auf glatten und leicht rauen Untergründen mm / cm 41 mm SoliDLine DORSCHEL Plus 7

7 Roller & Walzen TripleGold sehr guter Polyamidbezug für feine Oberflächen für nahezu alle Wand- und Fassadenfarben gutes Wiederaufrichtverhalten gute Farbaufnahme gleichmäßige Farbabgabe Mammutwalze Kern 58 mm mm 94 mm mm 94 mm Mammutwalze Kern 58 mm auf glatten und leicht rauen Untergründen mm mm Kleinrollerwalze Kern 30 mm mm / 12 cm 54 mm mm / 16 cm 54 mm mm / 6 cm 41 mm mm / cm 41 mm 19 6 mm / cm 41 mm 500 lose mm / 15 cm 41 mm Goldfaden 8 SoliDLine TripleGold mm / cm 39 mm 0

8 GreenTe 17 mm sehr guter Bezug für feinste Oberflächen für nahezu alle Wandfarben sehr gutes Oberflächenfinish gute Farbaufnahme gleichmäßige Farbabgabe Malerwalze bestes Oberflächenfinish Kern 48 mm auf glatten Untergründen mm 82 mm mm 82 mm Kleinrollerwalze bestes Oberflächenfinish Kern 30 mm auf glatten Untergründen mm / 12 cm 17 mm 64 mm GreenTe 11 mm sehr guter Bezug für feinste Oberflächen für nahezu alle Wandfarben bestes Oberflächenfinish gute Farbaufnahme gleichmäßige Farbabgabe Malerwalze eingeschlagener Bezug Kern 48 mm auf glatten Untergründen mm 70 mm mm 70 mm auf glatten Untergründen mm / 12 cm 11 mm 39 mm SoliDLine GreenTe 9

9 Roller & Walzen Nylon 18 mm sehr robuster Nylonbezug für Arbeiten mit Primern und Farben gleichmäßige Oberflächenstruktur geeignet für 2K-Materialien Malerwalze Kern 48 mm auf leicht und mittel rauen Untergründen mm 84 mm mm 84 mm Nylon 11 mm sehr robuster Nylonbezug für Arbeiten mit Primern, Farben und Lacken gleichmäßige Oberflächenstruktur geeignet für 2K-Materialien gute Eignung für Metalleffekte für die Bodenbeschichtung empfohlen Malerwalze Kern 48 mm auf glatten und leicht rauen Untergründen mm 70 mm mm 70 mm auf glatten und leicht rauen Untergründen Notizen SoliDLine Nylon mm / cm 11 mm 39 mm

10 Nylon 6 mm sehr robuster Nylonbezug für Arbeiten mit Lacken, Primern und Versiegelung gleichmäßige Oberflächenstruktur geeignet für 2K-Materialien für die Bodenversiegelung empfohlen Malerwalze Kern 48 mm auf glatten Untergründen mm 60 mm mm 60 mm Kleinrollerwalze Kern 30 mm auf glatten Untergründen mm / 12 cm 6 mm 42 mm auf glatten Untergründen mm / cm 6 mm 29 mm Notizen SoliDLine Nylon 11

11 Roller & Walzen Profi-Polyester sehr robuster, fast flusenfreier Bezug für Arbeiten mit mit hochviskosen Anstrichstoffen gutes Oberflächen-Finish geeignet für Arbeiten im Korrosionsschutz Malerwalze Kern 48 mm gutes Oberflächenfinish mm mm gutes Oberflächenfinish auf glatten und leicht- bis mittelrauen Untergründen mm / 12 cm 41 mm Notizen Auswahl der richtigen Farbwalze INFO Anstrichmedium, Untergrund, Wirtschaftlichkeit und die gewünschte Oberflächenoptik sind wichtige, immer wiederkehrende, Kriterien bei der Auswahl des richtigen Walzenbezuges. Die Auswahl des richtigen Bezuges und der richtigen Walzentype beeinflusst das Ergebnis enorm und ist deshalb für den Anwender von großer Bedeutung. Eine unverbindliche Empfehlung können Sie unserer Matri auf Seite 5 entnehmen. Folgende Faustregeln gelten aber immer: je größer der Walzendurchmesser, desto gleichmäßiger der Farbauftrag je kürzer der, desto feiner die Oberfläche bei hoher gewünschter m²-leistung einen längeren wählen je dickflüssiger das Material, desto kürzer der bei Zweifeln wählen Sie stets besser den kürzeren unnötige Belastungen beim Rollen vermeiden Sie durch den Einsatz von Teleskopstangen Denken Sie daran: Das richtige Werkzeug an der richtigen Stelle, spart Zeit und Geld! 12 SoliDLine Profi-Polyester

12 Micro 9 mm hochwertiger Mikrofaserbezug für Arbeiten mit niedrigviskosen Materialien glatte Oberflächen bei Arbeiten mit Wandfarben besonders gut geeignet für Arbeiten mit Lasuren und Ölen eignen sich auch für Arbeiten mit Tiefgründen Malerwalze Kern 48 mm auf glatten Untergründen mm 66 mm mm 66 mm mm / cm 9 mm 35 mm Micro 6 mm hochwertiger Mikrofaserbezug für Arbeiten mit wasserbasierten Lacken für niedrigviskose Materialien Kleinrollerwalze Kern 30 mm mm / 12 cm 6 mm 42 mm mm / cm 6 mm 29 mm SoliDLine Micro 13

13 Roller & Walzen TgIröPßeP r der Superfilt sehr guter Filt-Bezug für Lackierarbeiten für Arbeiten mit allen Lacken nach VOC Je sser, urchme Walzend esser das b o dest chenoberflä is ergebn hohe Schichtdicken beim Auftrag möglich sehr gleichmäßige Oberfächenstruktur Malerwalze Kern 48 mm auf glatten Untergründen mm 58 mm mm 58 mm Kleinrollerwalze Kern 30 mm auf glatten Untergründen mm / 12 cm 5 mm 40 mm auf glatten Untergründen Einarbeiten von Farbwalzen mm / cm 5 mm 27 mm mm / 5 cm 5 mm 27 mm INFO Die richtige Walze hilft Ihnen, das gewünschte Anstrichergebnis in der bestmöglichen Zeit zu erzielen. Damit dies funktioniert, sollten Sie auf die richtige Behandlung Ihres Werkzeugs achten. Wir empfehlen vor der ersten Benutzung jeder Farbwalze zwingend eine Einarbeitung. Das Einarbeiten verhindert, dass während des Anstrichs Flusen aus der Walze kommen und ermöglicht die beste Performance der Walze. Beim Einarbeiten taucht man die Walze zunächst in das Löse-mittel des verwendeten Anstrichmaterials, also Wasser oder ein entsprechendes Lösemittel. Anschließend wird die Walze auf einem saugfähigen Untergrund, wie einem Stück Karton oder Tapete, ausgerollt, bis keine Flüssigkeit mehr austritt. Gegebenenfalls diesen Vorgang wiederholen! 14 SoliDLine Superfilt

14 g Achtunleicht Mohair Bezug aus 0 % Ziegenhaar für Arbeiten mit stark lösemittelhaltigen Lacken besondere Eignung für hochviskose Anstrichstoffe sehr gute Oberfächenstruktur besondere Eignung für mittelviskose Anstrichstoffe gute Oberfächenstruktur ann Walze k l laufen a diagon ist kein dies el! tsmang Qualitä Malerwalze Kern 48 mm etrem lösemittelbeständig mm 56 mm mm / cm 4 mm 25 mm Velours Bezug aus 0 % Schafswolle für Arbeiten mit wässrigen und lösemittelhaltigen Lacken Malerwalze Kern 48 mm sehr lösemittelbeständig mm 58 mm mm 58 mm sehr lösemittelbeständig mm / cm 5 mm 27 mm SoliDLine Mohair / SoliDLine Velours 15

15 Roller & Walzen g Achtumnwalzen Flock Schaumwalze mit hochwertiger Beflockung für Arbeiten mit leicht lösemittelhaltigen Lacken für Arbeiten mit wasserbasierten Lacken hau Alle Sc ur bedingt sind n ittellösem hohe Schichtdicken durch gute Materialaufnahme beständig! A uftragen und Verschlichten in einem Arbeitsgang Flock orange Ausführung mm / 11 cm 5 mm 37 mm mm / 5 cm 5 mm 37 mm gerade beidseitig abgerundet Schaum RoughTec Schaumwalze mit aufgerauter Oberfläche für Arbeiten mit leicht lösemittelhaltigen Lacken für Arbeiten mit wasserbasierten Lacken Auftragen und Verschlichten in einem Arbeitsgang sehr gute Oberflächen klassische bügelseitige Abrundung guter Farbauftrag durch größere Oberfläche mm / cm 35 mm Schaum superfeine Schaumwalzen für Arbeiten mit leicht lösemittelhaltigen Lacken für Arbeiten mit wasserbasierten Lacken sehr feine Oberflächen für Finish-Arbeiten besonders geeignet 16 Ausführung mm / 5 cm 35 mm gerade 6 mm / 11 cm 35 mm gerade 11 6 mm / 11 cm 35 mm bügelseitig rund 12 6 mm / 11 cm 35 mm beidseitig rund SoliDLine Flock / SoliDLine Schaum RoughTec / SoliDLine Schaum

16 Farbwalzen-Bügel 2K ergonomisch geformte Griffe passend für alle handelsüblichen Telestäbe Farbwalzen-Bügel Großwalze EDELSTAHL 2-Komponenten-Griff sehr rutschsicher, angenehm zu halten 8 mm Draht für Walzen von Breite 18 cm 18 cm Breite 25 cm cm Farbwalzen-Bügel Kleinwalze EDELSTAHL 2-Komponenten-Griff sehr rutschsicher, angenehm zu halten 6 mm Draht für Walzen von Länge 40 cm 16 cm Farbwalzen-Bügel Großwalze 2-Komponenten-Griff sehr rutschsicher, angenehm zu halten 8 mm Draht für Walzen von Breite 18 cm 18 cm Breite 25 cm cm Farbwalzen-Bügel Kleinwalze 2-Komponenten-Griff sehr rutschsicher, angenehm zu halten 6 mm Draht für Walzen von Länge 27 cm 16 cm Länge 40 cm 16 cm Notizen SoliDLine Farbwalzen-Bügel 2K 17

17 Roller & Walzen Farbwalzen-Bügel Farbwalzen-Bügel Großwalze Kunststoff-Griff 8 mm Draht für Walzen von Breite 18 cm 18 cm Breite 25 cm cm Farbwalzen-Bügel Kleinwalze Kunststoffgriff 6 mm Draht für Walzen von Länge 27 cm 18 cm Länge 39 cm cm Länge cm 5 7 cm INFO Reinigen und Aufbewahren von Farbwalzen Waschen Sie Ihre Farbwalzen nach Gebrauch gründlich aus. Gereinigte und noch feuchte Walzen am besten hängend zum Trocknen aufbewahren. Walzen, die zum Trocknen gelegt werden oder in Eimern klemmen, bekommen Druckstellen und sind nur noch bedingt als Profiwerkzeug zu gebrauchen! Zwischen den Reinigungsvorgängen empfehlen wir die schonende Lagerung und den sicheren Transport der Walze in der sogenannten Rollerbo (Katalog Seite 21). Beachten Sie beim Auswaschen unbedingt die Hinweise der Farbenhersteller sowie der öffentlichen Behörden zu den Vorschriften zur Einleitung von Rückständen in die Kanalisation. 18 SoliDLine Farbwalzen-Bügel

18 Teleskopstangen Aluminium-Teleskopstange Profi dickwandiges und profiliertes Aluminium mit Außenfokussierung verwindungsfest durch Profilierung ,60 m , m ,50 m ,00 m Aluminium-Teleskopstange profiliertes Alurohr ,15 2, m ,50 3,00 m Teleskopstange kunststoffummanteltes Metallrohr in Standardausführung m Notizen SoliDLine Teleskopstangen 19

19 Roller & Walzen Abstreifgitter Abstreifgitter Metall verzinkt Ausführung cm mit Haken cm mit Haken Abstreifgitter Kunststoff cm cm cm Farbwannen aus bruchsicherem Kunststoff tiefe Wannenform verhindert Ablüften Farbwanne cm cm cm cm Farbwannen-Einsatz zum Einsatz in Farbwanne schnell zu wechseln SoliDLine Abstreifgitter / SoliDLine Farbwannen cm cm

20 Farbeimer Farbeimer Liter Eimer Deckel transparent Kunststoffeimer ,5 Liter Liter Liter Liter Rollerbo Rollerbo zum Aufbewahren von benutzten Farbrollern sicherer Transport bis zum Auswaschen verhindert das Austrocknen Notizen SoliDLine Farbeimer / SoliDLine Rollerbo 21

21 Roller & Walzen Sets & Spezial Heimwerkerset Roller mit Polyesterbezug, fest montiertem 6 mm Bügel und Abstreifgitter aus Kunststoff mm / 18 cm -22 mm 88 mm mm / 25 cm -22 mm 88 mm 35 Rohrroller 3-teilig Polyamid Beschichtungen von Rohren bis 70 mm Ø Rollen Eckenroller Plus Polyamid länge 21 mm schnelles beschichten von Ecken ohne Rahmeneffekt durch andere Rollstruktur Ausstattung 4030 komplett Linomat Beschneideroller Polyamid 15 mm ermöglicht schnelle und saubere Beschneidearbeiten in Ecken und auf Flächen Ausstattung 7000 Beschneidroller 70 Ersatzwalze 7030 Abdeckplatte Winkelstreicher Veloursbezug zum Beschichten schwer zugänglichen Stellen 22 SoliDLine Sets & Spezial Ausstattung 4045 Winkelstreicher 4646 Ersatzbezug

22 Sets & Spezial Strukturwalze fein Kern 48 mm beidseitig abgerundet mm Strukturwalze grob gerade Ausführung Ausführung 45 6 mm / cm 37 mm Malerwalze 74 mm Notizen SoliDLine Sets & Spezial 23

23 AGBs Lieferungs- und Zahlungsbedingungen 1) Angebote und Vertragsschluss Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Angebotsschreiben des Verkäufers sind lediglich Aufforderungen an den Käufer, seinerseits dem Verkäufer ein inhaltlich entsprechendes Angebot zu unterbreiten. 2) Geltungsbereich der Lieferungs- und Zahlungsbedingungen Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit der Bestellung, spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung, gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird widersprochen. 3) Preis Als Verkaufspreis gelten im kaufmännischen Geschäftsverkehr die am Tage der Lieferung gültigen Preise des Verkäufers. Die gilt auch bei Lieferung an Nichtkaufleute, wenn die vom Verkäufer geschuldete Leistung später als vier Monate nach Vertragsschluss erbracht werden soll. 4) Lieferung a. Der Verkäufer schuldet Übergabe seiner Lieferungen nur an seinem Sitz. b. Wird die verkaufte Ware an einen anderen Ort als den Sitz des Verkäufers versendet, trägt der Käufer die Kosten des zur Versendung erforderlichen Verpackungsmaterials. Bei einem Verkaufswert bis 75,00 EURO berechnet der Verkäufer dem Käufer darüber hinaus eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 EURO für die Abwicklung der Versendung. c. Innerhalb Deutschland übernimmt bei einem Verkaufswert ab 250,00 EURO der Verkäufer die Versendungskosten und stellt das Verpackungsmaterial unentgeltlich. 5) Bestellmengen und Transportmaterial a. Stimmen die vom Käufer bestellten Mengen nicht mit den Packungs- und Bestelleinheiten des Verkäufers überein, werden die bestellten Mengen vom Verkäufer auf die jeweils gültige Packungs- und Bestelleinheit auf- oder abgerundet, sofern im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart ist. b. Zum Transport verwendete Pool-Paletten und Gitterboen werden dem Käufer nur leihweise überlassen. Die Rückgabe an den Verkäufer erfolgt spätestens bei der nächsten Anlieferung durch Übergabe an den Frachtführer. c. Eine Verpflichtung des Verkäufers zur Rücknahme von Transport- und/oder Verpackungsmaterialien wird ausgeschlossen. 6) Zahlung a. Der Rechnungsbetrag ist mit Zugang der Rechnung beim Käufer fällig. b. Bei Erteilung einer Bankeinzugsermächtigung nimmt der Verkäufer den Bankeinzug am Tag der Lieferung abzüglich 4 % Skonto vor. c. Bei Vorauszahlung vor Auslieferung der Ware ist der Käufer zum Abzug von 4 % Skonto vom Rechnungsnettobetrag berechtigt. d. Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der Rechnung kann der Käufer 2 % Skonto abziehen. Der Käufer, der sich auf eine Skontoabzugsberechtigung beruft, ist für das Vorliegen von deren Voraussetzungen beweispflichtig. e. Gegenüber Forderungen des Verkäufers kann der Käufer nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen oder aus diesen ein Zurückbehaltungsrecht ableiten, die rechtskräftig festgestellt oder nicht bestritten sind. 7) Versand a. Bei Versand der verkauften Ware geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sendung der zur Ausführung der Versendung bestimmten Person ausgeliefert hat. Verzögert sich die Auslieferung an die zur Versendung bestimmte Person aus Gründen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, geht die Gefahr mit Zugang der Mitteilung der Versandbereitschaft beim Käufer auf diesen über. Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden schuldet der Verkäufer nur gegen ausdrückliche Übernahmeerklärung der Kosten durch den Käufer. b. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern ihre Entgegennahme für den Käufer nicht mit unverhältnismäßigen Anwendungen verbunden ist. 8) Lieferfristen Der Käufer ist bei Nichteinhaltung der Lieferfristen zum Rücktritt vom Vertrag erst dann berechtigt, wenn er dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist von mindestens 3 Wochen gesetzt hat. Eine vereinbarte Lieferfrist verlängert sich um den Zeitraum, währenddessen für den Verkäufer ein von ihm nicht zu vertretendes, vorübergehendes Leistungshindernis besteht, insbesondere Ausbleiben von Materiallieferungen, Brennmaterialmangel, Arbeitskampf, Betriebsstörungen und alle sonstigen Verzögerungen, die ohne Verschulden des Verkäufers eintreten. 9) Gewährleistung a. Sämtliche Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer verjähren mit Ablauf von 24 Monaten ab Ablieferung der verkauften Ware. b. Der Käufer ist verpflichtet, die verkaufte Ware unverzüglich nach der Ablieferung auf erkennbare Mängel zu untersuchen und dem Verkäufer unverzüglich Anzeige zu machen, wenn sich ein Mangel zeigt. Unterlässt der Käufer die Anzeige, gilt die Leistung als mit dem Mängel genehmigt. c. Nacherfüllung leistet der Verkäufer durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache nach seiner Wahl. d. Schlägt die vom Verkäufer durch Nacherfüllung zu leistende Gewähr trotz wiederholter Versuche des Verkäufers fehl, kann der Käufer von dem Vertrag zurücktreten. e. Zeigt der Käufer einen Mangel an und leistet der Verkäufer in Ansehung des Mangels Nacherfüllung, ist die Verjährung des Gewährleistungsanspruchs in Ansehung des Mangels in der Zeit zwischen Zugang der Anzeige beim Verkäufer und Vornahme der Nacherfüllung gehemmt. In diesem Falle tritt die Verjährung des Gewährleistungsanspruchs in Ansehung des angezeigten Mangels frühestens drei Monate nach der Vornahme der Nacherfüllung ein. Eine Unterbrechung der Verjährung durch Vornahme der Nacherfüllung mit der Folge des Neubeginns der Verjährung wird ausgeschlossen. f. Weitergehende kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflichten des Käufers bleiben unberührt. g. Für Leistungen, die der Verkäufer aufgrund unberechtigter Mängelrügen des Käufers erbringt, schuldet dieser ihm eine Vergütung, deren Höhe der üblichen Vergütung entspricht, die angefallen wäre, wenn ein ausdrücklicher Auftrag zur Erbringung der Leistung erteilt worden wäre. ) Haftungseinschränkung Jedwede Haftung des Verkäufers für fahrlässige verursachte Schäden wird ausgeschlossen, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder ein Schaden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegt. 60 Lieferungs- und Zahlungsbedinungen

24 11) Erfüllungsort Erfüllungsort für sämtliche beiderseitigen Verpflichtungen im Geltungsbereich der Lieferungs- und Zahlungsbedingungen des Verkäufers ist der Sitz des Verkäufers. 12) Gerichtsstand a. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit dem Verkäufer einschließlich Streitigkeiten aus Wechsel- und Scheckhingabe ist Köln, soweit es sich bei dem Käufer um einen Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. b. Soweit es sich beim Käufer um einen Nichtkaufmann handelt, gilt die Gerichtstandvereinbarung nach a. gleichfalls für den Fall, dass der Käufer nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder b. sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. 13) Eigentumsvorbehalt a. Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Ansprüche einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die dem Verkäufer gegenüber dem Käufer zustehen, verbleiben die gelieferte Ware im Eigentum des Verkäufers. Der Verkäufer wird aber nach dieser Bestimmung in seinem Eigentum verbleibende Ware auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben, soweit ihr Wert den Nominalbetrag der offenen Forderungen nachhaltig um mehr als % übersteigt. Verarbeitung oder Umbildung der vom Verkäufer gelieferten Ware erfolgt stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das Eigentum und/oder das Miteigentum des Verkäufers durch Verbindung, wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum und/oder Miteigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig, d.h. entsprechend dem Nettobetrag der für die Lieferung der Ware gestellten Rechnung im Verhältnis zum Gesamtwert der durch Verbindung entstandenen Sache auf den Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das Eigentum und/oder Miteigentum des Verkäufers unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer Eigentum und/oder Miteigentum zusteht, wird nachstehend als Vorbehaltsware bezeichnet. b. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht gegenüber dem Verkäufer mit Zahlungsverpflichtungen in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen von Vorbehaltsware sind ihm nicht erlaubt. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubt Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab, der die Abtretung annimmt. Der Verkäufer ermächtigt den Käufer widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. In diesem Falle ist er auf Verlangen des Verkäufers verpflichtet, ihm unter Vorlage von Belegen Auskunft darüber zu erteilen, an wen er welche Vorbehaltsware zu welchem Preis weiterveräußert hat und/oder welche Forderung er gegenüber welchen Dritten aus Weiterveräußerung von Vorbehaltsware erworben hat. d. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Hieraus, resultierende Kosten und an der Vorbehaltsware durch die Zugriffe Dritter entstehenden Schäden trägt im Verhältnis zum Verkäufer der Käufer. e. Im Falle des Verzuges des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und/oder die Abtretung eventueller Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. f. In der Zurücknahme gem. Abs. e) sowie in der Pfändung von Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt kein Rücktritt vom Vertrag, soweit diese Folge nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist. 14) Teilnichtigkeit Die Teilnichtigkeit eines dem Geltungsbereich dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unterfallenden Geschäfts lässt dessen Wirksamkeit im Übrigen unberührt. 15) Anwendbares Recht Auf sämtliche vertraglichen Vereinbarungen, die mit dem Verkäufer geschlossen werden, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-Übereinkommens zu Verträgen über den internationalen Warenkauf wird ausgeschlossen. 15) Zahlungsbedingungen Die vorstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen treten mit Wirkung ab anstelle der bisher geltenden Geschäftsbedingungen, die ersatzlos entfallen. Dorschel GmbH Lieferungs- und Zahlungsbedinungen 61

25 IMPRESSUM Herausgeber Dorschel GmbH Malerwerkzeug für Profis Dr.-Gottfried-Cremer-Allee Frechen Geschäftsführer Christian Kost, Thorsten Wittkowski Handelsregister: HRB1193, Amtsgericht Köln Ust.-ID.-Nr.: DE Liefer- und Zahlungsbedingungen Alle angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle vorherigen Preislisten und Sonderpreise verlieren hiermit Ihre Gültigkeit. Unsere AGB s, Liefer- und Zahlungsbedingungen, sind auch unter einsehbar. Allgemeine Hinweise Abbildungen, Maße und Darstellung in diesem Katalog entsprechen dem Stand bei Drucklegung, sind möglichst genau, aber nicht verbindlich. Spätere Änderungen und/oder Verbesserungen behalten wir uns ausdrücklich vor. Nutzungsrechte Bilder Dorschel, Mesko, Fotolia, Werkzeuge Dietrich Ausgabe Impressum

26 Bestellformular Kunden-Nr. Bitte senden Sie Ihre Bestellung per oder per Fa: +49 (0) Firma Straße, Nr. PLZ / Ort Ansprechpartner Herr Frau Telefon Telefa Artikelbezeichnung Datum Artikel-Nr. Bestellmenge Einzelpreis Unterschrift Bestellformular 63

27 Dorschel GmbH Malerwerkzeug für Profis Dr.-Gottfried-Cremer-Allee 34 Verkaufsbüro NORD Verkaufsbüro OST Verkaufsbüro SÜD Frechen Ahlerstedt Altenburg 961 Bischberg Tel.: +49 (0) Tel.: +49 (0) Tel.: +49 (0) Tel.: +49 (0) Fa: +49 (0) Fa: +49 (0) Fa: +49 (0)

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