Verwaltungsrat Genf, November 2007 TC ZUR BESCHLUSSFASSUNG
|
|
- Theodor Walter
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 INTERNATIONALES ARBEITSAMT 300. Tagung Verwaltungsrat Genf, November 2007 Ausschuss für technische Zusammenarbeit TC ZUR BESCHLUSSFASSUNG VIERTER PUNKT DER TAGESORDNUNG Folgemaßnahmen zur Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit: Prioritäten und Aktionspläne für die technische Zusammenarbeit zur Beseitigung der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf Einleitung 1. Die Erklärung der IAO aus dem Jahr 1998 über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit wurde vom Amt durch allgemeine Förderungsbemühungen, jährliche Überprüfungen, Gesamtberichte und Schlussfolgerungen des Verwaltungsrats zu den Prioritäten und Aktionsplänen für die technische Zusammenarbeit für die folgende Vierjahresperiode umgesetzt. Auf der gegenwärtigen Tagung ist der Verwaltungsrat gehalten, Prioritäten im Bereich der technischen Zusammenarbeit und einen Aktionsplan zur Beseitigung der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf zu behandeln. Es ist darauf hinzuweisen, dass der Verwaltungsrat auf seiner Tagung im März 2005 empfohlen hat, bei allen Programmen und Projekten der technischen Zusammenarbeit der IAO während des ganzen Projektzyklus systematisch geschlechtsspezifische Aspekte einzubeziehen. Hauptproblembereiche 2. Im zweiten Gesamtbericht über Diskriminierung im Rahmen der Folgemaßnahmen zur Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit mit dem Titel Gleichheit bei der Arbeit: Den Herausforderungen begegnen wurde die Tatsache hervorgehoben, dass trotz ermutigender Entwicklungen bei der Bekämpfung traditioneller Formen der Diskriminierung bei der Arbeit noch nicht alle Probleme gelöst sind. Hinzu kommt, dass andere Formen von Diskriminierung, beispielsweise aufgrund von Faktoren wie Alter, Behinderung, Fremdenfeindlichkeit, HIV/Aids-Status, der sexuellen Orientierung, der genetischen Veranlagung oder ungesunder Lebensweise, sichtbarer geworden sind. Im Hinblick auf eine wirkungsvollere Bekämpfung aller Formen von Diskriminierung bei der Arbeit plädiert der Bericht für einen besseren Vollzug von Rechtsvorschriften, nichtregulatorische Initiativen von Regierungen und Unternehmen und den Kapazitätsaufbau bei den Sozialpartnern. Im Verlauf einer lebhaften Debatte über den Bericht auf der Internationalen Arbeitskonferenz im Juni 2007 zeigte sich, dass die Teilnehmer hauptsäch- GB300-TC Ge.doc 1
2 lich darüber besorgt waren, dass es Regierungen und Sozialpartnern an der Fähigkeit mangelt, alle Formen von Diskriminierung wirksam zu bekämpfen. Sie verwiesen in diesem Zusammenhang insbesondere auf den Vollzug von Rechtsvorschriften, die Lohngleichheit der Geschlechter und Rassismus. Die wichtigsten Fragen 3. Die meisten Delegationen auf der Konferenz berichteten zwar über die Einführung innerstaatlicher Politiken und Programme zur Gewährleistung von Gleichheit bei der Arbeit und Chancengleichheit sowie über die Aufnahme von Antidiskriminierungsmaßnahmen in die staatliche Gesetzgebung, bestätigten aber auch, dass die Beseitigung von Diskriminierung und die Förderung von Gleichheit nach wie vor Herausforderungen darstellen. Gesetzgebung sei zwar unverzichtbar, könne jedoch nur Teil der Lösung sein, und die Einhaltung müsse durch einen wirksamen Vollzug und effiziente institutionelle Mechanismen, z.b. eine gut funktionierende Arbeitsaufsicht und effektive Arbeitsverwaltungssysteme, sichergestellt werden. Zudem sollten nichtregulatorische Maßnahmen zur Ergänzung und Stärkung der Wirkung von nationalen und internationalen Vorschriften getroffen werden. 4. Was die Frage der Lohngleichheit der Geschlechter anbelangt, so berichteten mehrere Länder über Bemühungen zum Abbau des geschlechtsspezifischen Lohngefälles, von der Verbreitung von Informationen bis zur Durchführung von Programmen für Lohngleichheit. Dennoch gibt es nach wie vor in einigen Ländern eine Lohndiskriminierung zwischen Männern und Frauen trotz der Fortschritte, die Frauen bei Bildungsabschlüssen im Vergleich zu Männern erzielt haben. Die Diskussion hat klar gezeigt, dass sich das geschlechtsspezifische Lohngefälle in einigen Ländern zwar verringert hat, Frauen aber im Durchschnitt weiterhin für ein geringeres Entgelt als Männer arbeiten. Die Mitgliedsgruppen stellten fest, dass der Erlass und Vollzug von Rechtsvorschriften zur Lohngleichheit ergänzt werden müssen mit geeigneten geschlechtsneutralen Methoden der Arbeitsplatzevaluierung, Überprüfungen der Lohngleichheit und Kommissionen für Lohngleichheit. 5. Einige Delegationen erklärten, dass die Beschäftigungsquote rassischer oder ethnischer Minderheiten im Lauf der Jahre in vielen Ländern zwar gestiegen sei, es bei Einstellungen und Beförderungen jedoch nach wie vor bedeutende Hindernisse gebe. Trotz der Einführung antirassistischer Politiken und Arbeitsplatzstrategien, die das Bewusstsein für die Gleichstellung in der Beschäftigung und Nichtdiskriminierungsgesetze schärfen sollen, stellen Rassendiskriminierung und Fremdenfeindlichkeit nach wie vor ein Problem dar. Erforderlich sind daher die Anwendung innerstaatlicher Gesetze gegen Rassendiskriminierung und für Gleichbehandlung, der Aufbau nationaler Institutionen, die sowohl eine Beratungs- als auch eine Aufsichtsrolle übernehmen können, und die Entwicklung von Indikatoren zur Messung der Wirkung von Politiken und Programmen. Frühere und laufende Tätigkeiten der IAO 6. Im Einklang mit dem Aktionsplan von 2003 hat das Amt verschiedene Strategien und Tätigkeiten durchgeführt, die in einigen Ländern einen Beitrag zur Erzielung großer Fortschritte geleistet haben. Der Aktionsplan von 2003 konzentrierte sich auf zwei Schwerpunktthemen: Das geschlechtsspezifische Lohngefälle und die rassische/ethnische Gleichstellung sowie die damit verbundenen geschlechtsspezifischen Dimensionen. 7. Was das geschlechtsspezifische Lohngefälle anbelangt, so standen im Mittelpunkt der Tätigkeiten der IAO a) die Sammlung von Wissen über die Vor- und Nachteile der Förderung der Entgeltgerechtigkeit, die Trends beim geschlechtsspezifischen Lohngefälle und seine Ursachen, b) die Vernetzung und die Zusammenarbeit mit globalen Gewerkschafts- 2 GB300-TC Ge.doc
3 föderationen, und c) die Bereitstellung technischer Unterstützung auf Landesebene. Für Afrika, Europa und Lateinamerika wurden landesspezifische Informationsblätter erstellt zu a) nach Sektoren und Berufen aufgeschlüsselten Trends beim geschlechtsspezifischen Lohngefälle, b) diesbezüglichen nationalen institutionellen ordnungspolitischen Rahmen, und c) Kommentaren des Sachverständigenausschusses für die Durchführung der Übereinkommen und Empfehlungen. Eine ähnliche Initiative wird zur Zeit in Ostasien durchgeführt. Ferner wurden eine Studie über die Kostenvorteile der Lohngerechtigkeit und ein Leitfaden über die Durchführung von geschlechtsneutralen Arbeitsplatzevaluierungen erstellt. In Zusammenarbeit mit dem Internationalen Ausbildungszentrum der IAO in Turin wurden Ausbildungslehrgänge über geschlechtsneutrale Arbeitsplatzevaluierungen veranstaltet. Ein Projekt der technischen Zusammenarbeit in Portugal konzentrierte sich auf das Problem der Unterbewertung von Berufen in Gaststätten- und Getränkesektoren durch die Entwicklung geschlechtsneutraler Arbeitsplatzevaluierungsmethoden in Zusammenarbeit mit den sektorspezifischen Verbänden der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer. Das von der Europäischen Kommission finanzierte Projekt zielte ferner darauf ab, die Berufsklassifikationssysteme des Sektors zu modernisieren und auf transparenten, geschlechtsneutralen Kriterien und Verfahren beruhende Vergütungssysteme aufzubauen. 8. Was die Rassengleichheit, die ethnische Gleichheit und deren geschlechtsspezifische Dimensionen anbelangt, so bot die IAO Regierungen fachliche Unterstützung bei der Entwicklung von Beschäftigungs- und Sozialpolitiken zur Förderung von Rassengleichheit und -integration. In 14 Ländern wurde ein Audit der von der Weltbank und dem IWF konzipierten Strategiepapiere zur Verringerung von Armut unter dem Aspekt der ethnischen Gleichstellung durchgeführt, und die Ergebnisse wurden verbreitet und diskutiert. Das Audit führte zur Bereitstellung von Sondermitteln durch die Regierung Schwedens, mit deren Hilfe in Bolivien, Peru und Paraguay Folgetätigkeiten durchgeführt wurden, die sich mit Fragen der Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt, der sich eingeborene Völker gegenübersehen, befassen. Im Rahmen eines weiteren Projekts zur Förderung, zum Schutz und zur Überwachung der Achtung der Rechte eingeborener und in Stämmen lebender Völker führte die IAO gemeinsam mit der Afrikanischen Kommission für Menschenrechte und Rechte der Völker Forschungstätigkeiten über den rechtlichen Schutz indigener Gemeinschaften in Afrika durch, förderte die Rechte indigener und in Stämmen lebender Völker in Südasien und erarbeitete nationale Gesetze für Kambodscha, Kamerun und Kongo. Die IAO führte für Richter und Anwälte Ausbildungslehrgänge über das internationale Arbeitsrecht und Wege zur Behandlung von Diskriminierungsfällen durch. Außerdem führte sie mehrere Projekte der technischen Unterstützung durch, z.b. in Brasilien über die Förderung der Chancengleichheit und die Bekämpfung der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf, und sie gewährte Arbeitsministerien in Bolivien, Ecuador, Kolumbien und Peru Beratung zur Konzeption und Durchführung nationaler Beschäftigungspolitiken. Was die Integration von Migranten betrifft, so hat die IAO eine Datenbank über gute Praktiken, Ausbildungs-Toolkits und eine Website für die Sozialpartner in Europa erstellt. In Frankreich, Italien und Schweden wurden Diskriminierungstests im Bereich der Beschäftigung durchgeführt. Aktionsplan zur Beseitigung von Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf 9. Die bisher in enger Zusammenarbeit mit verschiedenen Dienststellen im Außendienst und der Zentrale durchgeführten Arbeiten, oft finanziert mit regulären Haushaltsmitteln für die technische Zusammenarbeit und begrenzt zur Verfügung stehenden Sondermitteln als Startkapital, werden bei der Erweiterung von Arbeiten im Zusammenhang mit Diskriminierung als Plattform dienen. Der Aktionsplan zur Bekämpfung der Diskriminierung wird sich auf eine Kombination von Mitteln und koordinierten Strategien des ganzen Amtes stützen, auf laufende Tätigkeiten aufbauen und die Erfahrungen der vergangenen vier Jahre GB300-TC Ge.doc 3
4 konsolidieren. Bei Forschungsarbeiten, die bereits im Rahmen des ersten Aktionsplans in Gang gesetzt wurden, gesammelte Lernerfahrungen werden mithelfen, künftige operative Tätigkeiten auf nationaler und betrieblicher Ebene zu gestalten. 10. Um den von einer Mehrheit der Konferenzdelegierten geäußerten Anliegen Rechnung zu tragen, wird das Amt dem besseren Vollzug von Rechtsvorschriften und der gleichen Entlohnung der Geschlechter Vorrang einräumen und dabei Beiträge aller einschlägigen Dienststellen, der Zentrale und des Außendienstes, einschließlich des Turiner Zentrums, berücksichtigen. Initiativen auf Landesebene werden in die Landesprogramme für menschenwürdige Arbeit (DWCPs) integriert. Die Tätigkeiten werden in enger Zusammenarbeit mit den Büros für Tätigkeiten für Arbeitgeber und Tätigkeiten für Arbeitnehmer konzipiert und durchgeführt. 11. In den Programm- und Haushaltsvorschlägen für wird die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter in der Welt der Arbeit als ein übergreifendes Thema mit einem gemeinsamen unmittelbaren Ergebnis bezeichnet. Im Aktionsplan der IAO für die Gleichstellung der Geschlechter (GB.300/5) wird aufgezeigt, wie dieses Ziel realisiert werden kann. Der Aktionsplan für die Gleichstellung der Geschlechter ist mit dem vorgeschlagenen Aktionsplan für die Beseitigung von Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf abgestimmt und dient als Weg, um auf die Beseitigung der geschlechtlichen Diskriminierung in der Welt der Arbeit hinzuarbeiten. Die allgemeine Aussprache auf der Internationalen Arbeitskonferenz im Jahr 2009 über die Gleichstellung der Geschlechter als ein Kernelement der menschenwürdigen Arbeit wird Gelegenheit geben, um über Fortschritte in diesem Bereich zu berichten. 12. Die Folgemaßnahmen zur Beseitigung von Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf müssen auch die Schaffung von Problembewusstsein durch Bildungskampagnen, Informationsverbreitung und weitere Forschungsinitiativen innerhalb der IAO und durch externe Gremien umfassen. Angesichts der vielschichtigen Dimensionen der Diskriminierung und ihrer Komplexität und Persistenz ist ein weiterer wichtiger Bereich der Kapazitätsaufbau bei Regierungen und Sozialpartnern, um sicherzustellen, dass sie in der Lage sind, sich den Herausforderungen der Förderung der Gleichstellung am Arbeitsplatz zu stellen. Derartige Initiativen zum Kapazitätsaufbau in Bezug auf Diskriminierungsfragen sind auch eine Antwort auf frühere Empfehlungen des Verwaltungsrats mit dem Ziel, die Kapazität der Mitgliedsgruppen der IAO zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter in der Welt der Arbeit durch technische Zusammenarbeit zu stärken. Kapazitätsaufbau bei den Sozialpartnern 13. Die Verbände der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sind die Hauptakteure bei der Beseitigung von Diskriminierung und der Förderung der Gleichstellung bei der Arbeit. Die Sozialpartner verfügen über gute Voraussetzungen, um einen Beitrag zu leisten, indem sie diskriminierende Praktiken in ihren Organisationen abbauen sowie durch die Art von Dienstleistungen, die sie für ihre Mitglieder erbringen und ihr Engagement in zwei- und dreigliedrigen Verfahren und Institutionen. Hierzu benötigen sie eine Ausbildung und entsprechende Kenntnisse. Die IAO wird in einigen Ländern Gesamtarbeitsverträge überprüfen und die Ergebnisse den Sozialpartnern mitteilen, damit Gleichstellungsanliegen in Gesamtarbeitsverträgen mehr Beachtung geschenkt wird. Darüber hinaus wird die IAO Informationen über die Erfahrungen, den Umfang, den Inhalt und die Auswirkungen laufender betrieblicher Initiativen zusammenstellen und verbreiten und Muster-Verhaltenskodizes oder Richtlinien zur Förderung der Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle entwickeln. Sofern entsprechende Wünsche geäußert werden, wird auch Kapazitätsaufbau ermöglicht, wo Initiativen dieser Art auf den Weg gebracht worden sind und konsolidiert werden müssen. 4 GB300-TC Ge.doc
5 Landesprogramme für menschenwürdige Arbeit (DWCPs) 14. Die Programmgestaltung der IAO auf Landesebene ist im wachsenden Maß auf die Landesprogramme für menschenwürdige Arbeit ausgerichtet. Um sicherzustellen, dass Fragen der Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit auf nationaler Ebene in effektiver Weise behandelt werden, muss ihnen in DWCPs umfassend Rechnung getragen werden. Es ist wichtig, dass alle Komponenten und verwandten Tätigkeiten der DWCPs die besonderen Rechte, Bedürfnisse und Umstände unterschiedlicher Gruppen aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Rasse oder Ethnizität, ihrer Religion, ihrer nationalen Abstammung und ihrer Fähigkeiten berücksichtigen, damit alle in gleicher Weise von neuen Chancen profitieren können. Der Aktionsplan schlägt besondere Anstrengungen zur Integration von Gleichstellungsanliegen in die DWCPs vor. Besserer Vollzug 15. Es ist unabdingbar, dass Bestimmungen in die Arbeitsgesetzgebung aufgenommen werden, die die Gleichbehandlung garantieren. Allerdings führt der Erlass von Gesetzen allein nicht zur Gleichbehandlung an der Arbeitsstätte. Sind umfassende Antidiskriminierungsbestimmungen bereits vorhanden, muss dem Vollzug durch die Arbeitsverwaltung, Gleichstellungskommissionen und die Justiz mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden. Zu diesem Zweck wird die IAO die Einsetzung von Gleichstellungskommissionen fördern und die erforderliche Ausbildung bereitstellen. Die IAO wird Sensibilisierungskampagnen in die Wege leiten, ein Kompendium über gute Praxis und Prüflisten sowie Richtlinien erstellen und Ausbildung anbieten, um Arbeitsverwaltungen dabei zu helfen, Diskriminierung im Bereich von Beschäftigungspraktiken zu ermitteln und zu verhüten. Nichtregulatorische Rahmen 16. Ein fundierter ordnungspolitischer Rahmen, der sich auf eine kompetente und gut ausgestattete Arbeitsaufsicht stützen kann, ist zwar unverzichtbar zur Beseitigung von Diskriminierung, nichtregulatorische Initiativen können jedoch die Wirkungsweise von innerstaatlichen und internationalen Gesetzten ergänzen und stärken. Nichtregulatorische Maßnahmen können von staatlichen Einkaufspolitiken zu Corporate-Social-Responsibility-Initiativen und Verhaltenskodizes reichen. Die IAO beabsichtigt, vielversprechende Beispiele zu dokumentieren, die im Einklang mit den Grundsätzen der Dreigliedrigkeit der IAO und den internationalen Arbeitsnormen stehen. Lohngleichheit der Geschlechter 17. Die IAO kann bei der Förderung eines besseren Verständnisses, einer größeren Akzeptanz und der Verwirklichung der Lohngleichheit eine entscheidende Rolle spielen. Insbesondere wird die IAO Gewerkschaften fachliche Unterstützung gewähren, um sie in die Lage zu versetzen, sich wirksamer an Verhandlungen über gleiche Entlohnung in ihren Gesamtarbeitsverträgen und an der Entwicklung einschlägiger institutioneller Mechanismen oder Gremien wie Kommissionen für Lohngleichheit zu beteiligen. Im Zusammenhang mit Informationen und bewährten Praktiken im Bereich von Arbeitsbewertungsmethoden wird die IAO ein Fachseminar veranstalten, um eine gemeinsame Diskussion von Fachleuten und ihrer dreigliedrigen Mitgliedschaft zur strategischen Nutzung von Kapazitätsaufbauprogrammen im Bereich der Lohngerechtigkeit zu fördern. Diese Konsultation wäre auch eine geeignete Folgemaßnahme zur Entschließung der Internationalen Arbeitskonferenz GB300-TC Ge.doc 5
6 vom Juni 2004 über die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter, die Lohngerechtigkeit und den Mutterschutz und könnte darüber hinaus ein wichtiger Beitrag zur allgemeinen Aussprache über die Gleichstellung der Geschlechter im Jahr 2009 sein. Rassendiskriminierung 18. Rassische, ethnische und auf Fremdenfeindlichkeit beruhende Diskriminierung führt auf dem Arbeitsmarkt oft zu Marginalisierung und sozialem Ausschluss. Daher ist es wichtig, Arbeitsplatzstrategien zu entwickeln und umzusetzen, die diese Formen der Diskriminierung verhüten. Diese Strategien sollten u.a. eine Sensibilisierung in Bezug auf gleichstellungsorientierte Arbeitsplätze beinhalten und Arbeitgebern und Regierungen Informationen und Ausbildungsmöglichkeiten zu Fragen wie Gleichstellung in der Beschäftigung, Nichtdiskriminierungsgesetze und die Integration aufgrund von Hautfarbe, Rasse, nationaler Abstammung, Glaubensbekenntnis oder einer Kombination dieser Faktoren anbieten. Das künftige Programm der IAO wird die bereits mit Gewerkschaften in die Wege geleiteten Arbeiten zur Ausarbeitung und Verbreitung von Strategien, Werkzeugen und Ausbildungsmaterialien stärken. Dies muss um Tätigkeiten mit Arbeitgebern auf Ebene der Unternehmen ergänzt werden. Das Amt wird Fallstudien durchführen, ein Forum für den Austausch bewährter Praktiken und die Verbreitung von Informationen im Jahr 2008 sowie künftige Fachtagungen organisieren, um Lernerfahrungen auszutauschen. Schlussfolgerung 19. Die erfolgreiche Durchführung der vorgeschlagenen Tätigkeiten, die in die Landesprogramme für menschenwürdige Arbeit zu integrieren sind, erfordert umfangreiche Unterstützung durch Sondermittel als Ergänzung zu den aus dem ordentlichen Haushalt bereits bereitgestellten Mitteln. Das Amt ruft Geber auf, die erforderlichen Investitionen vorzunehmen, um bei der Beseitigung von Diskriminierung bei der Arbeit nachhaltige Fortschritte zu gewährleisten. 20. Der Verwaltungsrat möge diesen zweiten Aktionsplan zum Grundsatz und Recht der Nichtdiskriminierung billigen, und er ersucht darum, ihn über den Ausschuss für technische Zusammenarbeit über die Durchführung der vorgeschlagenen Tätigkeiten auf dem Laufenden zu halten. Genf, 27. September 2007 Zur Beschlussfassung: Absatz GB300-TC Ge.doc
Vorgeschlagene Diskussionspunkte
INTERNATIONALE ARBEITSKONFERENZ 99. Tagung, Genf, Juni 2010 Ausschuss für die wiederkehrende Diskussion über Beschäftigung C.E./D.1 Vorgeschlagene Diskussionspunkte Auf ihrer 97. Tagung (2008) nahm die
Tagesordnung. 1. Genehmigung der Sitzungsniederschriften der 333. Tagung des Verwaltungsrats. 2. Tagesordnung der Internationalen Arbeitskonferenz:
INTERNATIONALES ARBEITSAMT Verwaltungsrat 334. Tagung, Genf, 25. Oktober 8. November 2018 GB.334/Agenda(Rev.) Tagesordnung Institutionelle Sektion INS 1. Genehmigung der Sitzungsniederschriften der 333.
Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit
der IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit Anhang 4 Die Internationale Arbeitskonferenz, in der Erwägung, dass die Gründung der IAO in der Überzeugung erfolgte, dass soziale Gerechtigkeit
ANHANG DER VEREINBARUNG ÜBER EINE FINANZHILFE
ANHANG DER VEREINBARUNG ÜBER EINE FINANZHILFE Modell des Abschlussberichtes über die technische Durchführung für im Rahmen des EU-Programms für Beschäftigung und soziale Innovation geförderte Aktivitäten
Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Massnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (Nr.
1999 - Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Massnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (Nr. 182) Klickbarer Index am Ende des Dokuments PRÄAMBEL Abgeschlossen in Genf
INTERNATIONALE ARBEITSORGANISATION
1 von 6 26.02.2010 09:46 INTERNATIONALE ARBEITSORGANISATION Übereinkommen 182 Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit, 1999 Dieses
Anlage zu Finanzhilfevereinbarungen, Verträgen und Einzelverträgen im Zusammenhang mit Maßnahmen, die eingeleitet wurden mit Finanzmitteln aus dem
Anlage zu Finanzhilfevereinbarungen, Verträgen und Einzelverträgen im Zusammenhang mit Maßnahmen, die eingeleitet wurden mit Finanzmitteln aus dem EU-Programm für Beschäftigung und soziale Innovation (
How To Implement The Small Business Act
Kurzzusammenfassung Der Small Business Act (SBA) wurde von der Europäischen Kommission im Juni 2008 verabschiedet. Er zielt durch die Einrichtung von zehn Prinzipien auf die Bedürfnisse von kleinen und
Gesetzliche Grundlagen im Bereich Gender 1
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Gesetzliche Grundlagen im Bereich Gender 1 I Internationale Abkommen Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau Art.
Tagesordnung. 1. Genehmigung der Sitzungsniederschriften der 331. Tagung des Verwaltungsrats. 2. Tagesordnung der Internationalen Arbeitskonferenz
INTERNATIONALES ARBEITSAMT Verwaltungsrat 332. Tagung, Genf, 8. 22. März 2018 GB.332/Agenda(Rev.1) Tagesordnung Institutionelle Sektion INS 1. Genehmigung der Sitzungsniederschriften der 331. Tagung des
EUROPÄISCHE KOMMISSION GEGEN RASSISMUS UND INTOLERANZ
CRI(2001)1 Version allemande German version EUROPÄISCHE KOMMISSION GEGEN RASSISMUS UND INTOLERANZ ALLGEMEINE POLITISCHE EMPFEHLUNG NR. 6 VON ECRI: BEKÄMPFUNG DER VERBREITUNG VON RASSISTISCHEM, FREMDENFEINDLICHEM
9905/14 gha/aih/hü 1 DG D1B
RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 16. Mai 2014 (OR. en) 9905/14 MIGR 78 SOC 365 I/A-PUNKT-VERMERK Absender: Generalsekretariat des Rates Empfänger: Ausschuss der Ständigen Vertreter (2. Teil)/Rat
Ein Neubeginn für den sozialen Dialog
Ein Neubeginn für den sozialen Dialog Erklärung der Europäischen Sozialpartner, der Europäischen Kommission und des Vorsitzes des Rates der Europäischen Union Die Förderung des sozialen Dialogs ist im
INTERNATIONALE ARBEITSKONFERENZ ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE ARBEITS VERWALTUNG: ROLLE, AUFGABEN, AUFBAU
INTERNATIONALE ARBEITSKONFERENZ Übereinkommen 150 ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE ARBEITS VERWALTUNG: ROLLE, AUFGABEN, AUFBAU Die Allgemeine Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation, die vom Verwaltungsrat
Vorläufiger Verhandlungsbericht
Internationale Arbeitskonferenz Vorläufiger Verhandlungsbericht 100. Tagung, Genf, Juni 2011 2 Entwurf einer Entschließung über die Kohärenz des multilateralen Systems Vorgelegt von Herrn Jean-Jacques
Verwaltungsrat Genf, November 2003
INTERNATIONALES ARBEITSAMT GB.288/TC/4 288. Tagung Verwaltungsrat Genf, November 2003 Ausschuß für technische Zusammenarbeit TC VIERTER PUNKT DER TAGESORDNUNG Folgemaßnahmen zur Erklärung der IAO über
Protokoll von 2014 zum Übereinkommen über Zwangsarbeit, 1930
Übersetzung 1 Protokoll von 2014 zum Übereinkommen über Zwangsarbeit, 1930 Abgeschlossen in... Von der Bundesversammlung genehmigt am 2 In Kraft getreten am Die Allgemeine Konferenz der Internationalen
INTERNATIONALE ARBEITSKONFERENZ
INTERNATIONALE ARBEITSKONFERENZ Protokoll von 2014 zum Übereinkommen über Zwangsarbeit, 1930 Die Allgemeine Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation, die vom Verwaltungsrat des Internationalen
Programm für die 332. Tagung des Verwaltungsrats (einschließlich eines vorläufigen Arbeitsplans)
Programm für die 332. Tagung des Verwaltungsrats (einschließlich eines vorläufigen Arbeitsplans) Dieses Programm unterliegt Änderungen im gesamten Verlauf der Tagung und wird im Internet regelmäßig aktualisiert.
RESOLUTION DER GENERALVERSAMMLUNG
RESOLUTION DER GENERALVERSAMMLUNG verabschiedet am 20. November 1963 1904 (XVIII). Erklärung der Vereinten Nationen über die Beseitigung aller Formen der Rassendiskriminierung Die Generalversammlung, in
KONZEPT FÜR DIE VERGLEICHENDE ANALYSE VON LJUBLJANA UND GRAZ
KONZEPT FÜR DIE VERGLEICHENDE ANALYSE VON LJUBLJANA UND GRAZ ELABORAT KAZALO PROJEKT THEME... 2 METHODISCHE ANSÄTZE... 3 SPEZIFISCHE AUFGABEN DER FORSCHUNG UND DER VERWENDUNG VON FORSCHUNGSERGEBNISSEN...
LIMITE DE RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 18. Oktober 2013 (21.10) (OR. en) 14986/13 SOC 821 ECOFIN 906 EDUC 393 JEUN 93
RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 18. Oktober 2013 (21.10) (OR. en) 14986/13 SOC 821 ECOFIN 906 EDUC 393 JEUN 93 VERMERK des für die Betr.: Generalsekretariats Delegationen Europäische Ausbildungsallianz
Verwaltungsrat Genf, November 2007 PFA. Fortschrittsbericht über die Überprüfung der Außendienststruktur INTERNATIONALES ARBEITSAMT
INTERNATIONALES ARBEITSAMT 300. Tagung Verwaltungsrat Genf, November 2007 Programm-, Finanz- und Verwaltungsausschuss PFA ZWÖLFTER PUNKT DER TAGESORDNUNG Fortschrittsbericht über die Überprüfung der Außendienststruktur
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 235,
Richtlinie 76/207/EWG des Rates vom 9. Februar 1976 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum
Lissabonner Erklärung zur Gesundheit am Arbeitsplatz in kleinen und mittleren Unternehmen KMU (2001)
Lissabonner Erklärung zur Gesundheit am Arbeitsplatz in kleinen und mittleren Unternehmen KMU (2001) Diese Erklärung wurde vom ENBGF auf dem Netzwerktreffen am 16. Juni 2001 verabschiedet und auf der anschließenden
RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 7. Juli 2004 (30.07) (OR. en) 11267/04 CORDROGUE 59
RAT R EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 7. Juli 2004 (30.07) (OR. en) 11267/04 CORDROGUE 59 I/A-PUNKT-VERMERK des Generalsekretariats für den AStV / Rat Betr.: Entwurf einer Entschließung des Rates über
Unterstützung der deklarierten Beschäftigung von Frauen durch häusliche Kinderbetreuung Eine Praxis der Sozialversicherungsanstalt
Gute Praxis in der sozialen Sicherheit Gute Praxis umgesetzt ab: 2015 Unterstützung der deklarierten Beschäftigung von Frauen durch häusliche Kinderbetreuung Eine Praxis der Sozialversicherungsanstalt
Übereinkommen 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf, 1958
Internationale Arbeitsorganisation (ILO) Übereinkommen 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf, 1958 Dieses Übereinkommen ist am 15. Juni 1960 in Kraft getreten. Die Allgemeine Konferenz
SIE VOR DISKRIMINIERUNG SCHÜTZEN
SIE VOR DISKRIMINIERUNG SCHÜTZEN Aktionen der Sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament zielen darauf ab, sicherzustellen, dass sich alle Menschen für das, wer sie sind und was sie sind
III. Entschließung über die Förderung sozialer Gerechtigkeit durch menschenwürdige Arbeit 1
III Entschließung über die Förderung sozialer Gerechtigkeit durch menschenwürdige Arbeit 1 EVALUIERUNG DER WIRKUNG DER ERKLÄRUNG DER IAO ÜBER SOZIALE GERECHTIGKEIT FÜR EINE FAIRE GLOBALISIERUNG UND SCHLUSSFOLGERUNGEN
ENTWURF EINES BERICHTS
Europäisches Parlament 2014-2019 Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter 15.12.2016 2017/0000(INI) ENTWURF EINES BERICHTS mit einem Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen
RICHTLINIE ZU DEN MENSCHENRECHTEN
RICHTLINIE ZU DEN MENSCHENRECHTEN Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.
Verwaltungsrat Genf, März 2006 PFA ZUR BESCHLUSSFASSUNG. Rahmen für künftige Tätigkeiten im Bereich des ergebnisorientierten Managements
INTERNATIONALES ARBEITSAMT GB.295/PFA/4 295. Tagung Verwaltungsrat Genf, März 2006 Programm-, Finanz- und Verwaltungsausschuß PFA ZUR BESCHLUSSFASSUNG VIERTER PUNKT DER TAGESORDNUNG Rahmen für künftige
ETF-Frauenkonferenz Ponta Delgada, 26. Mai 2009
Anhang: Prüfung des ETF-Gleichstellungsaktionsplans 2005-2009 Zielstellung Zielerreichung Ziel 1 Bei der Europäischen Kommission einen Vorstoß für eine umfassende Analyse der Lage von Frauen in der Transportwirtschaft
PUBLIC RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 18. Mai 2004 (19.05) 9405/04 LIMITE JEUN 39 EDUC 113 SOC 247 RAXEN 5
Conseil UE RAT R EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 18. Mai 2004 (19.05) 9405/04 LIMITE PUBLIC JEUN 39 EDUC 113 SOC 247 RAXEN 5 EINLEITENR VERMERK des Generalsekretariats des Rates für den Rat Nr. Vordokument:
MC.DEC/4/13 Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa 6 December 2013 Ministerrat
MC.DEC/4/13 Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa Ministerrat Kiew 2013 GERMAN Original: ENGLISH Zweiter Tag des Zwanzigsten Treffens MC(20) Journal Nr. 2, Punkt 8 der Tagesordnung BESCHLUSS
Wir sind Schüler der Sekundarstufe 2, Studenten an Universitäten, junge Arbeiter,
Wir sind Schüler der Sekundarstufe 2, Studenten an Universitäten, junge Arbeiter, junge Arbeitslose und Jugendliche mit geringeren Entwicklungschancen. Wir hoffen, die europäische Jugend weitestgehend
EINLEITUNG einer KONSULTATION über eine EUROPÄISCHE SÄULE DER SOZIALEN RECHTE
EINLEITUNG einer KONSULTATION über eine EUROPÄISCHE SÄULE DER SOZIALEN RECHTE Manuela Geleng, Referatsleiterin "Strategie für soziales Investment" in der Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration
Dieses Übereinkommen ist am 23. September 1976 in Kraft getreten. Ort: Genf Tagung: 59 Tabelle der Ratifizierungen
INTERNATIONALE ARBEITSORGANISATION Übereinkommen 140 Übereinkommen über den bezahlten Bildungsurlaub, 1974 Dieses Übereinkommen ist am 23. September 1976 in Kraft getreten. Ort: Genf Tagung: 59 Tabelle
14129/15 HAL/hü 1 DG B 3A
Rat der Europäischen Union Brüssel, den 20. November 2015 (OR. en) 14129/15 SOC 668 EMPL 438 ECOFIN 853 POLGEN 166 VERMERK des Generalsekretariats des Rates für den Ausschuss der Ständigen Vertreter (1.
Nicht-Diskriminierung. Federal Ministry for Foreign Affairs of Austria
Federal Ministry for Foreign Affairs of Austria Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache,
RECHT EU-PROGRAMM RECHTE, GLEICHSTELLUNG UND UNIONSBÜRGERSCHAFT Justiz
RECHT AN IHRER SEITE EU-PROGRAMM RECHTE, GLEICHSTELLUNG UND UNIONSBÜRGERSCHAFT 2014-2020 Justiz EU-FÖRDERPROGRAMM RECHTE, GLEICHSTELLUNG UNIONSBÜR- GERSCHAFT UND Im Laufe der letzten 50 Jahre hat die Europäische
ANLAGE ÜBER DIE REGIONALE DURCHFÜHRUNG IN MITTEL- UND OSTEUROPA Artikel 1 ZWECK. Artikel 2 BESONDERE BEDINGUNGEN DER REGION MITTEL- UND OSTEUROPA
BGBl. III - Ausgegeben am 20. März 2014 - Nr. 60 1 von 5 (Übersetzung) ANLAGE V ANLAGE ÜBER DIE REGIONALE DURCHFÜHRUNG IN MITTEL- UND OSTEUROPA Artikel 1 ZWECK Zweck dieser Anlage ist es, Leitlinien und
Entschließung über eine faire und wirksame Arbeitsmigrationssteuerung 1. Schlussfolgerungen über eine faire und wirksame Arbeitsmigrationssteuerung
I Entschließung über eine faire und wirksame Arbeitsmigrationssteuerung 1 Die Allgemeine Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation, die 2017 in Genf zu ihrer 106. Tagung zusammengetreten ist, nach
83 % der europäischen Unternehmen, die personelle Vielfalt am Arbeitsplatz anstreben, sehen darin wirtschaftliche Vorteile ein Kommissionsbericht
IP/05/1483 Brüssel, den 28. November 2005 83 % der europäischen Unternehmen, die personelle Vielfalt am Arbeitsplatz anstreben, sehen darin wirtschaftliche Vorteile ein Kommissionsbericht Die Förderung
Die Gruppe "Jugendfragen" hat dem beigefügten Wortlaut des oben genannten Entschließungsentwurfs einstimmig zugestimmt.
RAT R EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 28. April 2005 (11.05) (OR. fr) 8522/05 JEUN 20 EDUC 73 SOC 184 EINLEITENR VERMERK des Generalsekretariats des Rates für den Ausschuss der Ständigen Vertreter/den
1. Nimmt die folgenden Schlussfolgerungen an;
Internationale Arbeitskonferenz Vorläufiger Verhandlungsbericht 106. Tagung, Genf, Juni 2017 Ausschuss für Arbeitsmigration 12-1 C.M.M. Datum: Donnerstag, 15. Juni 2017 Vierter Punkt der Tagesordnung:
Verwaltungsrat 316. Tagung, Genf, November 2012 GB.316/LILS/1
INTERNATIONALES ARBEITSAMT Verwaltungsrat 316. Tagung, Genf, 1.-16. November 2012 GB.316/LILS/1 Sektion Rechtsfragen und internationale Arbeitsnormen Segment Rechtsfragen LILS Datum: 3. Oktober 2012 Original:
Siebte Europäische Regionaltagung. Förderung von Dialog für eine gemeinsame Zukunft: Die Rolle der IAO in Europa und Zentralasien
INTERNATIONALE ARBEITSORGANISATION Siebte Europäische Regionaltagung ERM/VII/D.6 Budapest 14.-18. Februar 2005 Schlußfolgerungen 1. Die Teilnehmer der Siebten Europäischen Regionaltagung der IAO begrüßten
Verwaltungsrat Genf, November 2004 LILS. Konsolidierung der Regeln des Verwaltungsrates. I. Inhalt einer möglichen Konsolidierung
INTERNATIONALES ARBEITSAMT GB.291/LILS/3 291. Tagung Verwaltungsrat Genf, November 2004 Ausschuß für Rechtsfragen und internationale Arbeitsnormen LILS DRITTER PUNKT DER TAGESORDNUNG Konsolidierung der
Relevante Artikel des Übereinkommens über die Biologische Vielfalt zu Zugang zu genetischen Ressourcen und Vorteilsausgleich
Relevante Artikel des Übereinkommens über die Biologische Vielfalt zu Zugang zu genetischen Ressourcen und Vorteilsausgleich Artikel 8. In-situ-Erhaltung Jede Vertragspartei wird, soweit möglich und sofern
2862/J XX. GP - Anfrage 1 von /J XX.GP
2862/J XX. GP - Anfrage 1 von 5 2862/J XX.GP der Abgeordneten Kier, Stoisits, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten betreffend Umsetzung der Menschenrechte im Rahmen
ENTWURF EINES BERICHTS
EUROPÄISCHES PARLAMENT 2009-2014 Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres 14.10.2013 2013/2183(INI) ENTWURF EINES BERICHTS über den EU-Fahrplan zur Bekämpfung von Homophobie und Diskriminierung
Erklärung der Vereinten Nationen über Menschenrechtsbildung und -training
Erklärung der Vereinten Nationen über Menschenrechtsbildung und -training Die Generalversammlung, in Bekräftigung der Ziele und Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen zur Förderung und Stärkung der
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf die Artikel 100 und 235,
RICHTLINIE DES RATES vom 11. Dezember 1986 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit - auch in der Landwirtschaft - ausüben,
Verwaltungsrat Genf, März 2008 LILS ZUR BESCHLUSSFASSUNG. Änderungen der Geschäftsordnung der Internationalen Arbeitskonferenz
INTERNATIONALES ARBEITSAMT GB.301/LILS/3 301. Tagung Verwaltungsrat Genf, März 2008 Ausschuss für Rechtsfragen und internationale Arbeitsnormen LILS ZUR BESCHLUSSFASSUNG DRITTER PUNKT DER TAGESORDNUNG
Erklärung von Hermann Gröhe, Gesundheitsminister Mitglied des Deutschen Bundestags
Erklärung von Hermann Gröhe, Gesundheitsminister Mitglied des Deutschen Bundestags anlässlich des Hochrangigen Ministertreffens auf VN-Ebene zu HIV/AIDS vom 8. 10. Juni 2016 in New York - 2 - - 2 - Sehr
Der allgemeine EU-Rechtsrahmen zur Gleichbehandlung und der Bezug zum einzelstaatlichen Recht
Der allgemeine EU-Rechtsrahmen zur Gleichbehandlung und der Bezug zum einzelstaatlichen Recht Charta der Grundrechte EU-Richtlinien Beitritt zur EMRK Völkerrechtliche Verträge Sophie ROBIN-OLIVIER Übersicht
EUROPÄISCHER RAT KOPENHAGEN JUNI 1993 SCHLUSSFOLGERUNGEN DES VORSITZES
EUROPÄISCHER RAT KOPENHAGEN 21.-22. JUNI 1993 SCHLUSSFOLGERUNGEN ES VORSITZES 6. Beziehungen zur Türkei Hinsichtlich der Türkei ersuchte der Europäische Rat den Rat, dafür zu sorgen, daß die vom Europäischen
DER RAT UND DIE IM RAT VEREINIGTEN VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN -
Avis juridique important 41995X1123 Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 23. Oktober 1995 über die Antwort des Bildungswesens auf die Probleme
EUROPÄISCHE STÄDTEKOALITION GEGEN RASSISMUS
EUROPÄISCHE STÄDTEKOALITION GEGEN RASSISMUS Allgemeine Informationen Die Städte-Koalition gegen Rassismus ist eine Initiative der UNESCO, die 2004 ins Leben gerufen wurde. Das Ziel ist, ein internationales
UNESCO Inklusive Bildung. Katja Römer Deutsche UNESCO-Kommission
UNESCO Inklusive Bildung Katja Römer Deutsche UNESCO-Kommission 25. November 2010 Struktur 1. UNESCO / Deutsche UNESCO-Kommission 2. Kontext inklusiver Bildung 3. Inklusion im Bildungswesen 4. Inklusion
EUROPÄISCHES INSTITUT FÜR GLEICHSTELLUNGSFRAGEN UND AGENTUR DER EUROPÄISCHEN UNION FÜR GRUNDRECHTE. Kooperationsvereinbarung
EUROPÄISCHES INSTITUT FÜR GLEICHSTELLUNGSFRAGEN UND AGENTUR DER EUROPÄISCHEN UNION FÜR GRUNDRECHTE Kooperationsvereinbarung Präambel Die Europäische Agentur für Grundrechte (FRA) und das Europäische Institut
Neuigkeiten aus dem EBG seit 2013
Neuigkeiten aus dem EBG seit 2013 Andrea Binder, EBG 8. Nationale Tagung der Schlichtungsstellen nach Gleichstellungsgesetz 20. November 2014, Aarau Legislaturplanung 2011-2015 BBl 2012 7155, 7165 Leitlinie
2. Gender Studies Tagung des DIW Berlin in Kooperation mit der Friedrich-Ebert-Stiftung. Was unternimmt die EU, um Genderungleichheiten zu reduzieren?
2. Gender Studies Tagung des DIW Berlin in Kooperation mit der Friedrich-Ebert-Stiftung Was unternimmt die EU, um Genderungleichheiten zu reduzieren? Gesa Böckermann Europäische Kommission GD Referat Gleichstellung
15349/16 gha/jc 1 DG D 2A
Rat der Europäischen Union Brüssel, den 8. Dezember 2016 (OR. en) 15349/16 JUSTCIV 318 EJUSTICE 213 BERATUNGSERGEBNISSE Absender: Generalsekretariat des Rates vom 8. Dezember 2016 Empfänger: Delegationen
Europäischer Pakt für die Gleichstellung der Geschlechter ( ) Schlussfolgerungen des Rates
Europäischer Pakt für die Gleichstellung der Geschlechter (2011-2020) Schlussfolgerungen des Rates UNTER HINWEIS AUF FOLGENDES: 1. Die Gleichstellung von Frauen und Männern zählt zu den in den Verträgen
Ein soziales Europa EIN SOZIALES EUROPA. 1 #SocialRights. #SocialRights
EIN SOZIALES EUROPA 1 #SocialRights #SocialRights Ich möchte ein Europa mit einem sozialen Triple-A. Ein soziales Triple-A ist genauso wichtig wie ein wirtschaftliches und finanzielles Triple-A. Jean-Claude
(Entschließungen, Empfehlungen und Stellungnahmen) ENTSCHLIESSUNGEN RAT
19.12.2007 C 308/1 I (Entschließungen, Empfehlungen und Stellungnahmen) ENTSCHLIESSUNGEN RAT ENTSCHLIESSUNG S RATES vom 5. Dezember 2007 zu den Folgemaßnahmen zum Europäischen Jahr der Chancengleichheit
EUROPÄISCHES PARLAMENT
EUROPÄISCHES PARLAMENT 2004 ««««««««««««Ausschuss für Kultur und Bildung 2009 20.6.2005 PE 360.043v01-00 ÄNRUNGSANTRÄGE 1-23 Entwurf eines Berichts Doris Pack Neue Herausforderungen für den Zirkus als
Regionalkomitee für Europa Siebenundfünfzigste Tagung
Regionalkomitee für Europa Siebenundfünfzigste Tagung Belgrad, Serbien, 17. 20. September 2007 Punkt 10 der vorläufigen Tagesordnung EUR/RC57/11 16. Juli 2007 73369 ORIGINAL: ENGLISCH Vorschlag zur Errichtung
Verwaltungsrat Genf, November 2003 PFA. Verwendung des Überschusses von INTERNATIONALES ARBEITSAMT ACHTER PUNKT DER TAGESORDNUNG
INTERNATIONALES ARBEITSAMT GB.288/PFA/8(& Corr.) 288. Tagung Verwaltungsrat Genf, November 2003 Programm-, Finanz- und Verwaltungsausschuß PFA ACHTER PUNKT DER TAGESORDNUNG Verwendung des Überschusses
BESCHLUSS Nr. 429 ORT, DATUM UND GENERALTHEMA DES ZEHNTEN TREFFENS DES WIRTSCHAFTSFORUMS
Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa Ständiger Rat Original: ENGLISCH 348. Plenarsitzung PC-Journal Nr. 348, Punkt 7 der Tagesordnung BESCHLUSS Nr. 429 ORT, DATUM UND GENERALTHEMA DES
II. Resolutionen auf Grund der Berichte des Ausschusses für besondere politische Fragen und Entkolonialisierung (Vierter Ausschuss)
II. Resolutionen auf Grund der Berichte des Ausschusses für besondere politische Fragen und Entkolonialisierung (Vierter Ausschuss) Übersicht Nummer Titel Seite 61/267 Umfassende Überprüfung einer Strategie
Das Diskriminierungs- Quiz
Das Diskriminierungs- Quiz 1 von 6 Europäern musste in den letzten 12 Monaten Diskriminierung erleiden* Wie viele kennen Sie? * Eurobarometer-Umfrage 296 zu Diskriminierung in der Europäischen Union -
Gleichheit bei der Arbeit: Die andauernde Herausforderung
BERICHT DES GENERALDIREKTORS Gleichheit bei der Arbeit: Die andauernde Herausforderung Gesamtbericht im Rahmen der Folgemaßnahmen zur Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit
Rat der Europäischen Union Brüssel, den 2. Juni 2017 (OR. en)
Rat der Europäischen Union Brüssel, den 2. Juni 2017 (OR. en) 9498/17 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Empfänger: Betr.: SOC 416 EMPL 324 EDUC 249 SAN 208 ECOFIN 441 Beschäftigungsausschuss und Ausschuss
RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 14. November 2006 (21.11) 15140/06 SOC 527 ECOFIN 392
RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 14. November 2006 (21.11) 15140/06 SOC 527 ECOFIN 392 ÜBERMITTLUNGSVERMERK für den Ausschuss der Ständigen Vertreter (1. Teil)/Rat (EPSCO) Betr.: Stellungnahme des
Beschäftigungspolitik in Europa Wintersemester 2007/08
EG-Verträge, Abschnitt Beschäftigung, Art. 125 ff. - Übersicht 2.1.1(1) Ziele Art. 126, (2) Mitgliedstaaten der EU Förderung der Beschäftigung eine Angelegenheit von gemeinsamem Interesse Art. 127, (2)
Die Luxemburger Deklaration zur betrieblichen Gesundheitsförderung in der Europäischen Union (1997)
Die Luxemburger Deklaration zur betrieblichen Gesundheitsförderung in der Europäischen Union (1997) Diese Deklaration wurde von allen Mitgliedern des Europäischen Netzwerkes für betriebliche Gesundheitsförderung
EMPFEHLUNG DER KOMMISSION. vom zur Stärkung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Frauen und Männer durch Transparenz
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 7.3.2014 C(2014) 1405 final EMPFEHLUNG DER KOMMISSION vom 7.3.2014 zur Stärkung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Frauen und Männer durch Transparenz (Text von
PUBLIC RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 18. Mai 2004 (19.05) (OR. en) 9600/04 LIMITE EDUC 118 SOC 253
Conseil UE RAT R EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 18. Mai 2004 (19.05) (OR. en) 9600/04 LIMITE PUBLIC EDUC 118 SOC 253 EINLEITENR VERMERK des Generalsekretariats des Rates für den Rat Nr. Vordokument: 9175/04
Die Auswirkungen der Richtlinie zur Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse in der Praxis
Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) MEMO / 7. Mai 2010 Die Auswirkungen der Richtlinie zur Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse Ansichten von Gewerkschaften und Arbeitgebern in
Verhaltenskodex der OKE Gruppe
Verhaltenskodex der OKE Gruppe Inhaltsverzeichnis: 1. Verhaltensregeln 2 2. Einhaltung der Gesetze und Normen 3 3. Geschäftspraktiken und Bekämpfung der Korruption 3 3.1. Verbotene Absprachen und Geschäftsbeziehungen
Verwaltungsrat Genf, März 2007 TC ZUR BESCHLUSSFASSUNG. Öffentlich-private Partnerschaften für technische Zusammenarbeit. Vorwort
INTERNATIONALES ARBEITSAMT GB.298/TC/3 298. Tagung Verwaltungsrat Genf, März 2007 Ausschuss für technische Zusammenarbeit TC ZUR BESCHLUSSFASSUNG DRITTER PUNKT DER TAGESORDNUNG Öffentlich-private Partnerschaften
Für Menschenrechte und Säkularisierung stehen
EU WAHLEN 2014 Für Menschenrechte und Säkularisierung stehen EHF Memorandum November 2013 ie europäischen Wahlen im Mai 2014 werden für Humanisten in D Europa entscheidend sein. Der Aufstieg von radikalen
15414/14 cho/gha/hü 1 DG D 2A
Rat der Europäischen Union Brüssel, den 20. November 2014 (OR. en) Interinstitutionelles Dossier: 2012/0360 (COD) 15414/14 JUSTCIV 285 EJUSTICE 109 COC 2225 VERMERK Absender: Empfänger: Vorsitz Ausschuss
Verwaltungsrat 309. Tagung, Genf, November 2010 GB.309/TC/1 TC ZUR BESCHLUSSFASSUNG
INTERNATIONALES ARBEITSAMT Verwaltungsrat 309. Tagung, Genf, November 2010 GB.309/TC/1 Ausschuss für technische Zusammenarbeit TC ZUR BESCHLUSSFASSUNG ERSTER PUNKT DER TAGESORDNUNG Kapazitätsentwicklung
10254/16 gha/bl 1 DGC 2B
Rat der Europäischen Union Brüssel, den 20. Juni 2016 (OR. en) 10254/16 BERATUNGSERGEBNISSE Absender: vom 20. Juni 2016 Empfänger: Generalsekretariat des Rates Delegationen COHOM 78 CONUN 115 DEVGEN 132
Soziale Innovation In Europa. Sehr geehrter Herr Staatssekretär Hintersberger, Sehr geehrter Herr Hauptgeschäftsführer Dr. Semper,
Soziale Innovation In Europa Sehr geehrter Herr Staatssekretär Hintersberger, Sehr geehrter Herr Präsident Schlagbauer, Sehr geehrter Herr Hauptgeschäftsführer Dr. Semper, sehr geehrter Herr Moser, meine
EU-Antidiskriminierungsrichtlinien. Volker Kaufmann
EU-Antidiskriminierungsrichtlinien Volker Kaufmann Antidiskriminierungskampagne der Europäischen Union Charta der Grundrechte (2000) Aktionsprogramm zur Bekämpfung von Diskriminierung (2001 2006) Chancengleichheit
Gemeinsamer Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES
EUROPÄISCHE KOMMISSION HOHE VERTRETERIN DER UNION FÜR AUSSEN- UND SICHERHEITSPOLITIK Brüssel, den 21.4.2017 JOIN(2017) 14 final 2017/0084 (NLE) Gemeinsamer Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über
Rassismus im Betrieb und Ausbildung
Vortrag Rassismus im Betrieb und Ausbildung Kai Venohr, Berlin, 3. November 2016 www.dgb-bildungswerk.de www.forum-politische-bildung.de Überblick 1. Grundlagen im Kampf gegen Rassismus 2. AGG 3. Handlungsmöglichkeiten
Grundsätze sozialer Verantwortung.
Grundsätze sozialer Verantwortung. Grundsätze sozialer Verantwortung. Unternehmerisches Handeln steht für uns immer im Einklang mit den Interessen der Gesellschaft. Mit nachfolgender Erklärung bekennt
Verwaltungsrat 319. Tagung, Genf, Oktober 2013 GB.319/INS/3/2
INTERNATIONALES ARBEITSAMT Verwaltungsrat 319. Tagung, Genf, 16.-31. Oktober 2013 GB.319/INS/3/2 Institutionelle Sektion INS Datum: 12. September 2013 Original: Englisch DRITTER PUNKT DER TAGESORDNUNG
Protokoll von 2014 zum Übereinkommen über Zwangsarbeit, 1930
Übersetzung Protokoll von 2014 zum Übereinkommen über Zwangsarbeit, 1930 Abgeschlossen in Genf am 11. Juni 2014 Von der Bundesversammlung genehmigt am 17. März 2017 1 Schweizerische Ratifikationsurkunde
Reglement über die Aufgaben und Kompetenzen des kantonalen Amts für Gleichstellung und Familie und des Rats für Gleichstellung und Familie
Reglement über die Aufgaben und Kompetenzen des kantonalen Amts für Gleichstellung und Familie und des Rats für Gleichstellung und Familie vom 6.04.07 (Stand 0.05.07) Der Staatsrat des Kantons Wallis eingesehen
Entschließung zur Schaffung eines Frühwarnmechanismus für den Kontaktausschuss KA-E
Der Kontaktausschuss Entschließung zur Schaffung eines Frühwarnmechanismus für den Kontaktausschuss KA-E-2014-02 erinnert daran, dass in der Kontaktausschusssitzung 2012 eine Taskforce eingesetzt wurde