Aber was ist Happy Slapping genau? Dies und andere Begriffe werden folgend erklärt:
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- Pamela Hertz
- vor 8 Jahren
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2 Gewalt auf Handys: Die Handys sind in der heutigen Kommunikationskultur ein fester Bestandteil. Das Handy hat sich zum Multifunktionsgerät weiter entwickelt, so kann man nicht mehr nur telefonieren oder SMS versenden. Ob Fotografieren, Filmen, Musik hören, Nutzung des Internets oder Datenübertragungen auf andere Handys - alles ist heut möglich. 92 % der Jugendlichen (ab 12 Jahre) besitzen ein eigenes Mobiltelefon. Meist nach Aussagen der Eltern, für Notfälle, um Kontrolle über das Kind zu haben oder aus Gruppenzwang wer kein Handy hat ist uncool und ein Außenseiter. Das Handy ist aber nicht automatisch eine Gefahrquelle. Die Kinder und Jugendlichen müssen nur genug in Kenntnis gesetzt werden, wo ihre Grenzen bei der Nutzung des Handys liegen. Aufnahme von Gewalttaten Handys mit eingebauter Kamera gehören heute zum Standart. Je nach Modell kann man auf Knopfdruck sowohl Fotos wie mehrer Minuten lange Filme erstellen. Allerdings darf man auch nicht alles Filmen. Nach 201a Abs.1 darf man die Intimsphäre den höchstpersönlichen Lebensbereich nicht verletzten und gegen den Willen fotografieren oder filmen. Diese Regelungen treffen allerdings nicht in z. B. Klassenräumen, Geschäftslokalen oder anderen Alltagssituationen zu. Unter den Stichworten Handygewalt oder Happy Slapping sind Vorfälle bekannt geworden, bei denen mit dem Handy brutale Angriffe auf Mitschüler oder unbekannten Personen gefilmt und anschließend weiterverbreitet werden. Aber was ist Happy Slapping genau? Dies und andere Begriffe werden folgend erklärt: Happy Slapping Der neueste Trend Happy Slapping ( fröhliches Schlagen ) britischer Jugendlicher auch vermehrt in Deutschland aufgetreten. Dabei schlagen gewaltbereite Jugendliche meist auf ahnungslose Passanten oder auch auf Mitschüler ein und nehmen die Szenen mit ihren mit Handys auf. Meist werden diese Kurzvideos (oder auch Bilder) dann an Freunde versandt oder ins Internet gestellt. Das fröhliche Schlagen ist meist eine einfache oder gefährliche Körperverletzung, Nötigung oder Freiheitsberaubung und werden strafrechtliche Konsequenzen mit sich ziehen. Aber auch das versenden und weiterleiten gewaltverherrlichende Bilder oder Filme sind strafbar. Snuff-Videos Die Snuff-Videos befinden sich in der Regel im Internet und können herunter geladen werden. Hier ist alles zu sehen: von realen Vergewaltigungen, Misshandlungen, brutalem Morden, Leichenschändungen bis zu Hinrichtungen in Kriegsgebieten und Folterungen. Dabei ist meist unklar, ob es sich um reale oder gestellte Aufnahmen handelt. In der Vergangenheit waren Snuff-Videos
3 oft gestellt, jedoch können unter Umständen auch reale Tötungsdelikte dargestellt werden. Da diese Seiten in der Regel in Deutschland verboten sind und daher nicht beworben werden dürfen, kommen die Jugendlichen dennoch über Mund-zu- Mund- Propaganda an die Adressen ran. Das Weitergeben dieser grausamen und unmenschlichen Gewalttätigkeiten wird aber strafrechtlich nach 131ff StGB verfolgt, wenn die Darstellung in einer der Menschenwürde verletzenden Weise erfolgt. Pornografie Die Weitergabe pornografischer Inhalte wird in den 184 ff StGB geregelt. An Minderjährige dürfen solche Inhalte nicht weitergegeben werden. Wer dies trotzdem macht, muss sich wegen Verbreitung pornografischer Inhalte verantworten. Teilweise kann hier auch der Jugendmedienschutz- Staatsvertrag (JMStV) angewandt werden und den Anbietern kann das Zugänglichmachen pornografischer Inhalte untersagt werden, mit Wirkung allerdings nur für deutsche Anbieter. Volksverhetzung/Rassismus Die 130 ff StGB untersagen die Störung des öffentlichen Friedens, insbesondere in Bezug auf Rassenhass, Volksverhetzung und Leugnung der Gräueltaten der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. Im Moment gibt es jedoch keine konkreten Anhaltspunkte, inwieweit diese Inhalte auf den Handys transportiert werden. Dennoch Prügeln allein reicht nicht mehr. Jugendliche filmen Gewalt - immer öfter auch sexuelle Übergriffe - mit ihren Handys. Mädchen werden meist ihre Opfer. Sie werden verprügelt, vergewaltigt oder auf ihnen wird uriniert. Die einfache Erklärung der Jugendlichen dafür, warum Mädchen Schläge bekommen und dabei gefilmt werden: Sie sind Schlampen! Und wer eine "Schlampe" sei, der habe es nicht anders verdient. So einfach ist das für viele, die sich mit Gewaltvideos, auf denen sie Mädchen quälen, in der Rangordnung ihrer Clique nach oben katapultieren wollen. Aus dem Internet Mit der technischen Ausrüstung der heutigen Geräte können auch problemlos Bilder oder Filme aus dem Internet auf ein Handy übertragen werden. Um die Kosten für den relativ teuren Internet-Zugang über das Handy zu sparen, werden die Bilder und Videos in der Regel auf den heimischen PC geladen und von dort auf das Handy gesendet. Im weltweiten Netz sind viele Angebote ohne Probleme zugänglich, die nach den Regelungen des Strafgesetzbuch (StGB) und im Jugendmedienschutz- Staatsvertrag absolut unzulässig sind. Dazu zählen die oben beschriebenen Snuff-Videos. Der bloße Besitz von Videos und Bilder dieser Art sind soweit straflos auch das Herunterladen und speichern auf dem eigenen Handy, ohne die Abbildungen anderen Personen zu zeigen. Dennoch werden Bilder und Filme unter Jugendlichen meist weitergeleitet und ausgetauscht. Dies geschieht von Handy zu Handy per MMS, Bluetooth oder Infrarot-Schnittstellen. Um Kosten für MMS zu sparen, wird auf die drahtlosen
4 Übertragungsformen des Bluetooth und Infrarot-Schnittstellen bedient. Hiermit kann man kostenfrei Bilder und Videos in geringem Umkreis von Handy zu Handy versenden, wenn diese Funktion auf dem Handy aktiviert ist. Medien und Gewalt Gewalt spielt in allen Medien eine Rolle. Es stellt sich allgemein die Frage, ob und wie sich Szenen exzessiver Gewalt negativ auf die Einstellung und das Verhalten von Kindern und Jugendlichen auswirken. Brutale Filme/Sequenzen schädigen Kinder und Jugendliche nicht zwangsweise, auch andere Einflüsse sind zu beachten (soziales Umfeld, Alter, Häufigkeit der Nutzung etc.). Einzelne Grenzüberschreitungen und Verbotsübertretungen sollten demnach nicht dramatisiert werden. Jedoch sind auch gute Gründe maßgebend für ein genaueres Hinsehen und eine maßvolle Grenzsetzung. Denn bei negativer Wirkungen auf Kinder und Jugendliche ist Gewaltkonsum möglich, bzw. bei entsprechenden sozialen Bedingungen sogar wahrscheinlich. Aus diesen Gründen gewinnen medienpädagogische Lernziele im schulischen Unterricht und in der außerschulischen Arbeit zunehmend an Bedeutung. Junge Menschen sollten Medienkompetenz erlangen können. Erst dann werden sie für Gewaltdarstellungen in Medien sensibilisiert und können selbstbewusst und verantwortungsvoll mit verschiedenen Medien und deren Inhalten umgehen. Dennoch sollte die Handynutzung aus Sicht des Kinder- und Jugendschutzes durchaus im Sinne von Nutzungszeiten und Inhalten überwacht werden, vorwiegend von den Eltern. Da die technischen Kenntnisse Erwachsener und somit die Vorstellungskraft der Möglichkeiten der Mediennutzung oft den Eltern unbekannt sind, sollte man hier Aufklärung betreiben und die Eltern sollten Medienkompetenz erwerben können. Was ist die Faszination an den Gewaltdarstellungen? Früher haben sich Jugendliche Musik, Klingeltöne und Handylogos runtergeladen oder sich heimlich Pornozeitschriften gekauft. Woher kommt also die neue Faszination, dass selbst schon Grundschulkinder diese Gewaltdarstellungen auf dem Handy haben?! Warum Gewaltdarstellungen im Internet Kinder und Jugendliche faszinieren und welche psychischen Auswirkungen der Konsum solcher Videos hat, ist noch weitgehend unerforscht. Hinweise belegen allerdings, dass Gewaltdarstellungen von Kindern ab etwa zwölf Jahren im Rahmen von Mutproben oder als Statussymbol genutzt werden und unter Jugendlichen nach dem Fernsehen für viel Gesprächsstoff sorgen. Betroffen sind Kinder und Jugendliche aller Bildungsgrade. Da fast drei von fünf Jugendlichen heute über ein Handy mit multimedialen Fähigkeiten, wie integrierte Kamera, etc. verfügen, können Darstellungen so genannter Snuff - und Happy- Slapping -Videos rasch zum Massenphänomen werden. Bei Mobiltelefonen mit aktivierter Bluetooth -Schnittstelle kann der Empfang solcher Video- und Bilddarstellungen dabei im geringen Umkreis auch ganz unbeabsichtigt erfolgen, wodurch Kinder und Jugendliche unvorbereitet mit Gewaltdarstellungen konfrontiert werden. Hinzu kommt, dass bei jugendlichen Nutzern häufig kein
5 Unrechtsbewusstsein besteht. So können sich Jugendliche ab 14 Jahren schnell strafbar machen, wenn sie Videos und Bilder mit pornografischen oder gewaltverherrlichenden Inhalten Personen unter 18 Jahren zugänglich machen. Präventionsarbeit Die Darstellungen von Gewalt und Pornographie in den Medien sind nicht neu und keine Erscheinung unserer Zeit. Jedoch verfügen Kinder und Jugendliche heute über technisch hoch entwickelte Medien (Handy und Internet), die ihnen die Nutzung einer Anzahl Dienste und Funktionen ermöglichen. Zudem sind die Inhalte und ihre Verbreitung über eben diese Medien heute kaum zu überschauen und nicht zu kontrollieren. Neu ist wohl auch, dass Kinder und Jugendliche Gewalt provozieren, um sie zu filmen und über diese Medien zu verbreiten. Es ist nicht das Ziel, Kinder und Jugendliche zu kriminalisieren; sondern es gilt, bei Kindern und Jugendlichen durch konsequente und kontinuierliche Präventionsarbeit Bewusstsein für die Schwierigkeit des Konsums und der Verbreitung solcher Darstellungen zu schaffen. Es gilt weiterhin, ihnen gewaltfreie Konfliktlösungen anzubieten und ihnen einen kritisch- distanzierten und kreativen Umgang mit Medien zu vermitteln. Kinder und Jugendliche müssen erfahren, dass Gewalt und Gewaltdarstellungen (beispielsweise Filme von Enthauptungen oder Vergewaltigungen, Bilder von zerrissenen Bombenopfern oder Folterszenen) kein Spaß sind und sie sich und anderen damit schweren Schaden zufügen. Was Eltern tun können Natürlich kann es keine Patentrezepte gegen die Gefährdungen durch neue Medien geben. Handyverbote sollten das letzte Glied in einer Kette aufeinander abgestimmter Maßnahmen darstellen. Vielmehr gilt es, alle Möglichkeiten der Vorbeugung auszuschöpfen, um es erst gar nicht zu derartigen Straftaten kommen zu lassen und junge Menschen vor Sanktionen der staatlichen Strafverfolgung zu bewahren. Die intensive Aufklärung über den verantwortungsvollen und sicheren Umgang mit Mobiltelefonen, zu Strafbarkeiten sowie über eine eigenverantwortliche Nutzung der besagten Medien ist generellen Verboten vorzuziehen. So ist es die Aufgabe von Eltern, Lehrern und anderen Erziehungsverantwortlichen, auf junge Menschen durch ihr eigenes Vorbild und ihr Wissen im Umgang mit den neuen Medien positiv einzuwirken. Eltern dürfen das Handy ihrer Kinder kontrollieren. Einerseits sollen sie immer hinschauen, wie ihre Kinder die verschiedenen Medien nutzen. Jedes Kind, das Gewaltverherrlichung medial konsumiere, laufe Gefahr, in echten Situationen nachahmerisch zu reagieren, den Bezug zur Realität zu verlieren, verängstigt, verstört und seelisch verletzt zu werden und die Bilder in "Flash-backs" immer wieder zu sehen, gab der Experte zu bedenken. Andererseits kann eine nicht erlaubte Kontrolle des Handys das Vertrauen zwischen den Generationen nachhaltig belasten. Der ungefragte Blick in das Handy ist vergleichbar mit fremdes Tagebuch lesen.
6 Schützen könnten Eltern ihre Kinder vor psychischen und physischen Schäden nur durch Verhaltensprävention. Eltern sollten daher das Gespräch mit ihren Kindern suchen. Fragen am Anfang wie Kennst du auch solche Filme auf dem Handy? sollten gestellt werden, denn dann kann das Kind erzählen, ohne selber sich schuldig zu fühlen. Im Laufe des vertrauensvollen Dialogs können dann auch Fragen wie Hast du auch solche Filme auf dem Handy? Kannst du mir mal solche Filme zeigen? stellen. Dem Kind sollten die Standpunkte der Eltern und mögliche Konsequenzen klar sein. Vorteile würden sich ergeben wenn die Eltern sich über die Möglichkeiten der neuen Medien informieren und somit als kompetente Ansprechperson für ethische, rechtliche und Bedienungsfragen zur Verfügung stehen würden. Wichtig ist bei alledem aber auch, über die Sorge vor illegalen Medieninhalten den Kindern und Jugendlichen nicht den Spaß an Technik und am Thema Handy zu nehmen. Überzogene Reaktionen wie pauschale Handyverbote sind deshalb nicht sinnvoll. Im Gespräch mit den Kids sollte man daher auch betonen, dass das Interesse an Handys, Computern und Telekommunikation eine gute und unterstützenswerte Sache ist. Schließlich steigert sie nicht zuletzt die beruflichen Chancen des Nachwuchses. Kontrolle der Schule Alle Bundesländer haben eigene Schulgesetze, überall haben die SchülerInnen die Pflicht, nicht gegen die Schulordnung und natürlich auch nicht gegen Strafgesetze zu verstoßen. Ebenso sollten sie den Schulbetrieb nicht stören, dies kann durch die Handynutzung geschehen. Die zeitweise Wegnahme von Handys ist dann möglich, wenn durch die Nutzung der Unterricht gestört oder andere MitschülerInnen belästigt werden. Wenn ein Lehrer bemerkt, dass gewaltverherrlichende Videos sich auf dem Handy eines Schülers befinden, verschickt oder anderen gezeigt werden, darf der Lehrer das Handy als Beweismittel sicherstellen und muss die Polizei und Eltern verständigen. Die Lehrer dürfen das Handy aufgrund des Datenschutzes nicht selbst kontrollieren. Ein Handyverbot während der Schulzeit spricht dafür, dass während der Schulzeit der Handymissbrauch wesentlich eingeschränkt wird. Aber es ist davon auszugehen, dass die Kinder und Jugendlichen ihre missbräuchlichen Handynutzungen von der Schul- in die Freizeit verlagern und somit ist das grundsätzliche Problem nicht gelöst. Die Schulen könnten lieber versuchen durch Angebote und Kurse den Kindern Medienkompetenzen beizubringen. Gemeinsam Aktionen gegen Gewalt planen. So hab ich ein Beispiel einer Schule gefunden, die Plakate gegen Handygewalt gemalt haben. Und somit dadurch sich selbständig und kreativ mit dem Thema auseinandersetzen mussten.
7 Gesetze Folgende Gesetze können in Betracht kommen, falls ihr solche Filme auf dem Handy habt: - Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen: 86a StGB - Volksverhetzung: 130 StGB - Anleitung zu Straftaten: 130a StGB - Gewaltdarstellung: 131 StGB - Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Schriften: 184a StGB - Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften: 184b StGB - Beleidigung: 185 StGB - Verleumdung: 187 StGB - Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen: 201a StGB - Verstoß gegen das Recht auf das eigene Bild 22, 33 Kunsturheberrecht (KUG) falls ihr selber aktiv jemanden schlagt ( Happy Slapping ), könnt ihr wegen dieser Gesetze belangt werden: - Köperverletzungsdelikte: 223 StGB - Bedrohung: 241 StGB - Beleidigung: 185 StGB - Nötigung: 240 StGB - Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 176 StGB - Hausfriedensbruch 123 StGB falls ihr Happy Slapping als Film mit dem Handy aufnehmt, könnt ihr wegen dieser Gesetze belangt werden: - Verstoß gegen das Recht auf das eigene Bild 22, 33 KUG - Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen: 201a StGB - unterlassene Hilfeleistung 323c StGB - Anstiftung und Mittäterschaft zu o.g. Delikten falls ihr Happy Slapping beobachtet: Mitschüler, Lehrer, Sozialpädagogen, Eltern, Passanten, die Fälle von Happy Slapping beobachten, sind aufgefordert, dies zur Anzeige zu bringen. Falls sie es nicht tun, erfüllen sie ggf. den Straftatbestand der unterlassenen Hilfestellung ( 323 c StGB) und Strafvereitelung ( 258 StGB). falls ihr mit dem Handy Fotos und /oder Tonaufnahmen macht: Verstoß gegen das Recht auf das eigene Bild 22, 33 Kunsturheberrecht (KUG) Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen: 201a StGB. Eine unbefugte Bildaufnahme liegt vor, wenn sie ohne Einverständnis des Abgebildeten erfolgt und in höchstpersönlichem Lebensbereich stattfindet.
8 Quellenangaben: apping++juni06.pdf&dateiverzeichnis=11767&dateiname=db017a898a68ac0ec471f4585b75f b93
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