Außenhandel. März Statistisches Bundesamt. Zusammenfassende Übersichten für den Außenhandel. Fachserie 7 Reihe 1

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1 Statistisches Bundesamt Fachserie 7 Reihe 1 Außenhandel Zusammenfassende Übersichten für den Außenhandel März 2010 Erscheinungsfolge: monatlich Erschienen am Artikelnummer: Weitere Informationen zur Thematik dieser Publikation unter: Telefon: +49 (0) 0611 / ; Fax: +49 (0) 0611 / ; info-aussenhandel@destatis.de Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2010 Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet.

2 Inhaltsübersicht Allgemeine Erläuterungen 1 Gesamtergebnisse 1.1 Jährliche Entwicklung ab Monatliche Entwicklung 1.3 Euro-US-Dollar-Referenzkurse der Europäischen Zentralbank 2 Erdteile, Ländergruppen und Länder 2.1 Werte nach Ländergruppen und ausgewählten Ländern Ausfuhr Einfuhr 2.2 Werte der Ausfuhr und Einfuhr nach Erdteilen und Ländern 2.3 Rangfolge der Handelspartner im Außenhandel 3 Werte nach Kapiteln des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik 3.1 Ausfuhr 3.2 Einfuhr 4 Werte nach den "Main Industrial Groupings" (MIGS) 4 Werte nach den "Main Industrial Groupings" (MIGS) 5 Werte nach Güterabteilungen des Güterverzeichnisses für Produktionsstatistiken (GP 2009) 5.1 Ausfuhr 5.2 Einfuhr 6 Werte nach Warengruppen und -untergruppen der Ernährungswirtschaft und der Gewerblichen Wirtschaft (EGW) 6.1 Werte nach Warengruppen der Ernährungswirtschaft und der Gewerblichen Wirtschaft (EGW) 6.2 Werte nach Warenuntergruppen der Ernährungswirtschaft und der Gewerblichen Wirtschaft (EGW) Ausfuhr Einfuhr 7 Werte nach Abschnitten des internationalen Warenverzeichnisses für den Außenhandel (SITC-Rev.4) 7.1 Ausfuhr 7.2 Einfuhr 8 Bundesländer 8.1 Monatliche Entwicklung nach Bundesländern 8.2 Monatliche Entwicklung nach Bundesländern und Warengruppen der Ernährungswirtschaft und der Gewerblichen Wirtschaft Ausfuhr Einfuhr 8.3 Werte nach Bundesländern und ausgewählten Bestimmungs-/Ursprungsländern Statistisches Bundesamt, Fachserie 7, Reihe 1, 3/2010 2

3 9 Volumen und Indizes (der Ernährungswirtschaft und der Gewerblichen Wirtschaft) 9.1 Monatliche Entwicklung des Volumens nach Warengruppen der Ernährungswirtschaft und der Gewerblichen Wirtschaft Ausfuhr Insgesamt EU - Länder Drittländer Einfuhr Insgesamt EU - Länder Drittländer 9.2 Index der tatsächlichen Werte (Jahr 2005=100) nach Warengruppen der Ernährungswirtschaft und der Gewerblichen Wirtschaft Ausfuhr Insgesamt EU - Länder Drittländer Einfuhr Insgesamt EU - Länder Drittländer 9.3 Index des Volumens (Jahr 2005 = 100) nach Warengruppen der Ernährungswirtschaft und der Gewerblichen Wirtschaft Ausfuhr Insgesamt EU - Länder Drittländer Einfuhr Insgesamt EU - Länder Drittländer 9.4 Index der Durchschnittswerte (Jahr 2005 = 100) nach Warengruppen der Ernährungswirtschaft und der Gewerblichen Wirtschaft Ausfuhr Insgesamt EU - Länder Drittländer Einfuhr Insgesamt EU - Länder Drittländer 10 Volumen und Indizes (nach Teilen des Internationalen Warenverzeichnisses) 10.1 Index der tatsächlichen Werte (Jahr 2005=100) nach Teilen des Internationalen Warenverzeichnisses für den Außenhandel (SITC-Rev.4) Ausfuhr Insgesamt EU - Länder Drittländer Statistisches Bundesamt, Fachserie 7, Reihe 1, 3/2010 3

4 Einfuhr Insgesamt EU - Länder Drittländer 10.2 Index des Volumens (Jahr 2005 = 100) nach Teilen des Internationalen Warenverzeichnisses für den Außenhandel (SITC-Rev.4) Ausfuhr Insgesamt EU - Länder Drittländer Einfuhr Insgesamt EU - Länder Drittländer 10.3 Index der Durchschnittswerte (Jahr 2005 = 100) nach Teilen des Internationalen Warenverzeichnisses für den Außenhandel (SITC-Rev.4) Ausfuhr Insgesamt EU - Länder Drittländer Einfuhr Insgesamt EU - Länder Drittländer 11 Terms of Trade 11.1 Terms of Trade nach Warengruppen der Ernährungswirtschaft und der Gewerblichen Wirtschaft Insgesamt EU - Länder Drittländer 12 Kalender- und saisonbereinigte Werte 12 Kalender- und saisonbereinigte Werte nach X-12 Arima Zeichenerklärung und Abkürzungen r = berichtigte Zahl 0 = weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts - = nichts vorhanden = Angabe fällt später an. = Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten X = Tabellenfach gesperrt, Aussage nicht sinnvoll = grundsätzliche Änderungen innerhalb einer Zeile, die den zeitlichen Vergleich beeinträchtigt MD = Monatsdurchschnitt a.n.g. = anderweitig nicht genannt Statistisches Bundesamt, Fachserie 7, Reihe 1, 3/2010 4

5 Vorbemerkung Das Statistische Bundesamt erstellt Außenhandelsstatistiken über den Warenverkehr Deutschlands mit den einzelnen Partnerländern anhand von monatlichen Daten. Diese Daten werden von der Gruppe Außenhandel erhoben, geprüft, aufbereitet und veröffentlicht. Die Außenhandelsstatistik ist in Deutschland als Zentralstatistik konzipiert, deren Organisation und Durchführung vom Statistischen Bundesamt erfolgt. Außenhandelsstatistiken sind ein Schlüsselindikator für die Wirtschaftsentwicklung und somit ein wichtiges Instrument für zahlreiche öffentliche und private Entscheidungsträger. Sie ermöglichen beispielsweise nationalen und internationalen Behörden die Vorbereitung bi- und multinationaler Verhandlungen. Die Außenhandelsstatistiken helfen Unternehmen bei der Durchführung von Marktstudien und der Festlegung ihrer Handelsstrategie. Sie sind außerdem eine unverzichtbare Informationsquelle für Zahlungsbilanzstatistiken, die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung oder Konjunkturanalysen. 1 Rechtsgrundlagen Die Außenhandelsstatistik basiert insbesondere auf folgenden Rechtsvorschriften: Außenhandelsstatistikgesetz (AHStatGes) vom 1. Mai 1957 in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer , veröffentlichten bereinigten Fassung, Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung (AHStatDV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Juli 1994 (BGBl. I S. 1993). Verordnung (EG) Nr. 471/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 über Gemeinschaftsstatistiken des Außenhandels mit Drittländern und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1172/95 des Rates (ABl. EG Nr. L 152 S. 23), Verordnung (EG) Nr. 1917/2000 der Kommission vom 7. September 2000 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1172/95 des Rates im Hinblick auf die Außenhandelsstatistik (ABl. EG Nr. L 229 S. 14), Verordnung (EG) Nr. 638/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Gemeinschaftsstatistiken des Warenverkehrs zwischen Mitgliedstaaten und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3330/91 des Rates (ABl. EG Nr. L 102 S. 1), Verordnung (EG) Nr. 1982/2004 der Kommission vom 18. November 2004 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 638/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gemeinschaftsstatistiken des Warenverkehrs zwischen Mitgliedstaaten und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 1901/2000 und (EWG) Nr. 3590/92 der Kommission (ABl. EG Nr. L 343 S. 3), Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565), 2 Gegenstand Gegenstand der Außenhandelsstatistik ist der grenzüberschreitende Warenverkehr des Erhebungsgebietes mit dem Ausland. Ausland im Sinne der Außenhandelsstatistik ist das Gebiet außerhalb des Erhebungsgebietes. 3 Erhebungsgebiet Das Erhebungsgebiet der Außenhandelsstatistik umfasst die Bundesrepublik Deutschland (ohne den Zollausschluss Büsingen). 4 Berichtszeitraum Berichtszeitraum ist grundsätzlich der Monat der Ein- oder Ausfuhr von Waren (Extrahandel) bzw. der Monat, in dem der innergemeinschaftliche Warenverkehr stattgefunden hat (Intrahandel). Durch Verzögerungen bei der Anmeldung und durch Rückfragen bei den Auskunftspflichtigen können Einund Ausfuhren in einem späteren Berichtsmonat nachgewiesen sein. Andererseits können in den Ergebnissen der Ausfuhren auch Sendungen enthalten sein, die das Erhebungsgebiet noch nicht verlassen haben. Statististisches Bundesamt, Fachserie 7, Reihe 1, 3/2010 5

6 5 Warenklassifikationen Die Gruppierung der Waren erfolgt nach Warengruppen und untergruppen der Ernährungswirtschaft und der Gewerblichen Wirtschaft EGW(2002), Güterabteilungen des Systematischen Güterverzeichnisses für Produktionsstatistiken GP (2009) sowie nach Teilen und Abschnitten des Internationalen Warenverzeichnisses für den Außenhandel SITC, Rev.4. Gegenüberstellungen dieser Warenklassifikationen mit den Warennummern des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik können kostenlos im Internet (unter "Klassifikationen") abgerufen oder angefordert werden bei: Heinrich Peschke, Tel.: / , heinrich.peschke@destatis.de. 6 Partnerländer Die Anmeldung und Erfassung der Länderangaben erfolgt nach dem jeweils gültigen Länderverzeichnis für die Außenhandelsstatistik (abrufbar im Internet unter "Klassifikationen"). Veröffentlicht werden im Rahmen der Außenhandelsstatistik Zahlen nach Ursprungsländern (Einfuhr) und Bestimmungsländern (Ausfuhr). 6.1 Ursprungsland Ursprungsland ist das Land, in dem eine Ware vollständig gewonnen oder hergestellt wurde oder ihre letzte wesentliche und wirtschaftlich gerechtfertigte Be- oder Verarbeitung erhalten hat. Ist das Ursprungsland nicht bekannt, so tritt an diese Stelle das Versendungsland. Versendungsland ist das Land, aus dem die Waren in das Erhebungsgebiet verbracht worden sind. 6.2 Bestimmungsland Bestimmungsland ist das Land, in dem die Waren ge- oder verbraucht, be- oder verarbeitet werden sollen. Ist das Bestimmungsland nicht bekannt, so gilt das letzte bekannte Land, in das die Waren verbracht werden sollten, als Bestimmungsland. 7 Bundeslandangaben Die Außenhandelsstatistik weist auch regionale Ergebnisse nach Bundesländern nach. Für die Ausfuhr wird als Ursprungsregion das Bundesland nachgewiesen, in dem die Ware vollständig gewonnen oder hergestellt worden ist oder ihre letzte wesentliche und wirtschaftlich gerechtfertigte Be- oder Verarbeitung erhalten hat. Bei der Einfuhr wird die Zielregion nachgewiesen, d.h. das Bundesland, in dem die eingehenden Waren voraussichtlich verbleiben sollen. 8 Mengen Die Menge einer Ware wird grundsätzlich in Tonnen (=1 000 kg) Eigenmasse der Ware ohne Umschließungen. nachgewiesen. Hierbei handelt es sich um die 9 Werte Die Werte sind in Euro und in US-$ nachgewiesen. Sie beziehen sich grundsätzlich auf den Statistischen Wert (Grenzübergangswert). Der Statistische Wert ergibt sich in der Regel aus dem in Rechnung gestellten Entgelt für eine Ware, wobei eine Kostenabgrenzung frei deutsche Grenze vorzunehmen ist. Zölle, Steuern oder andere Abgaben sind nicht im Statistischen Wert enthalten. Bei Ein- oder Ausfuhren nach Veredelung gilt als Wert der Ware der Warenwert vor Veredelung zuzüglich der Veredelungskosten und sonstiger Kosten frei Grenze. Handelt es sich um Warenverkehre, die unentgeltlich oder im Rahmen eines meldepflichtigen Miet- oder Leasinggeschäfts getätigt werden, so gilt als Wert der Marktpreis der Ware, der im Falle eines Kaufs/Verkaufs vermutlich erzielt worden wäre. Entsprechendes gilt auch für Warenlieferungen zwischen verbundenen Unternehmen, bei denen interne Verrechnungspreise angesetzt wurden. Die veröffentlichten Werte in US-$ sind für die Ein- und Ausfuhr aus den Eurowerten nachträglich errechnet worden. Hierbei wurden die Euro-Referenzkurse der Europäischen Zentralbank zugrunde gelegt. Statististisches Bundesamt, Fachserie 7, Reihe 1, 3/2010 6

7 10 Darstellungsform 10.1 Ein- und Ausfuhrarten Die Außenhandelsstatistik weist Daten für die Ein- und Ausfuhren Deutschlands nach. Ein- und Ausfuhren sind in folgende Einfuhr- und Ausfuhrarten gegliedert: Einfuhr: - Einfuhr in den freien Verkehr, - Einfuhr zur aktiven Eigen- und Lohnveredelung, - Einfuhr nach passiver Veredelung, - Einfuhr auf Zolllager und Freizonen; Ausfuhr: - Ausfuhr aus dem freien Verkehr, - Ausfuhr nach aktiver Eigen- und Lohnveredelung - Ausfuhr zur passiven Veredelung - Ausfuhr aus Zolllager und Freizonen Unterscheidung nach Einfuhr- und Ausfuhrarten Die Untergliederung nach Einfuhr- und Ausfuhrarten ermöglicht die Darstellung des Außenhandels nach den Systemen des Generalhandels und des Spezialhandels Generalhandel Der Generalhandel umfasst alle nach Deutschland eingehenden und aus Deutschland ausgehenden Waren Spezialhandel Der Spezialhandel umfasst dagegen im Wesentlichen nur die Waren, die zum Gebrauch, Verbrauch, zur Be- oder Verarbeitung in Deutschland eingehen und die Waren, die aus der Erzeugung und der Be- oder Verarbeitung in Deutschland stammen und ausgehen Unterschied Generalhandel - Spezialhandel Im Spezialhandel sind im Unterschied zum Generalhandel nicht enthalten: - die Einfuhr von Waren auf Lager - die Ausfuhr von Waren aus Lager. Eingeschlossen im Spezialhandel sind jedoch: - die Überführung (Einfuhren) aus Lager in den freien Verkehr oder in die aktive Veredelung. 11 Erhebungskonzepte (Intra- und Extrahandel) In der Außenhandelsstatistik wird erhebungstechnisch seit dem Jahr 1993 zwischen Intra- und Extrahandel unterschieden. Die Intrahandelsstatistik erfasst den grenzüberschreitenden Warenverkehr zwischen Deutschland und den anderen EU-Mitgliedstaaten. Die Extrahandelsstatistik erfasst den grenzüberschreitenden Warenverkehr mit den sog. Drittländern (Nicht-EU-Mitgliedstaaten). Während der Extrahandel klassisch über die Zollverwaltung erhoben wird, handelt es sich bei der Intrahandelsstatistik um eine Direkterhebung bei den beteiligten Unternehmen. 12 Befreiungen Bestimmte Waren sind von der Anmeldung zur Außenhandelsstatistik befreit. Dazu gehören insbesondere gesetzliche Zahlungsmittel, Waren zur Verwendung bei der ersten Hilfe in Katastrophenfällen sowie Waren, die nur vorübergehend ein- bzw. ausgeführt werden (z.b. Messe- und Ausstellungsgut, Warenmuster). Die Befreiungen sind in den jeweiligen Befreiungslisten aufgeführt. Statististisches Bundesamt, Fachserie 7, Reihe 1, 3/2010 7

8 Im Rahmen der Intrahandelsstatistik sind zusätzlich alle Unternehmen von der Anmeldung befreit, deren innergemeinschaftliche Warenverkehre je Verkehrsrichtung (Eingang bzw. Versendung) im Vorjahr bzw. im laufenden Jahr den Wert von Euro nicht übersteigen. Grundsätzlich sind alle Privatpersonen von der Meldung zur Intrahandelsstatistik befreit. Zur Extrahandelsstatistik sind Warensendungen bis zu einem Werte von Euro nicht anzumelden, soweit das Gesamtgewicht der Sendung nicht kg übersteigt. 13 Zuschätzungen für Befreiungen und Meldeausfälle Für die Warenverkehre unterhalb der Schwellengrenze von Euro und die Antwortausfälle im Intrahandel werden monatlich Zuschätzungen vorgenommen. 14 Saisonbereinigte Ergebnisse Bei der Saisonbereinigung werden die regelmäßigen jahreszeitlichen Einflüsse aus einer Statistik herausgerechnet, um das Niveau und die Grundrichtung einer Zeitreihe in Bezug auf langfristige Trends oder Konjunkturzyklen analysieren zu können. Im Statistischen Bundesamt wird das X-12-ARIMA-Verfahren zur Saisonbereinigung verwendet. 15 Volumen, Indizes, Terms of Trade Das Volumen wird durch Multiplikation der Menge des Berichtsmonats (je Warennummer und Ländergruppe) mit dem Durchschnittswert des Basisjahres (je Warennummer und Ländergruppe) ermittelt. Die benötigten Basisdurchschnittswerte werden durch Division der tatsächlichen Werte des Basisjahres (je Warennummer und Ländergruppe) durch die dazugehörigen Mengen berechnet. Das Volumen gibt an, wie groß die Einfuhren bzw. Ausfuhren im Berichtszeitraum gewesen wären, wenn die Durchschnittswerte des Basisjahres konstant geblieben wären. Der Index der tatsächlichen Werte stellt die Entwicklungen der nominalen Werte gegenüber dem Basiszeitraum dar. Der Index des Volumens (nach Laspeyres) gibt die von Durchschnittswertveränderungen bereinigte Außenhandelsentwicklung wieder. Der Index der Durchschnittswerte (nach Paasche) gibt Auskunft über die Bewegung der Einfuhr und Ausfuhrdurchschnittswerte auf der Grundlage der Grenzübergangswerte. Die Terms of Trade geben an, wie sich die Kaufkraft einer Exporteinheit, gemessen in Importeinheiten im Vergleich zum Basisjahr verändert hat. Indexformeln: - Volumen: Vol 0,t = p 0 *q t - Index der tatsächlichen Werte: V V V t pt * qt 0 p0 * q - Index des Volumens (nach Laspeyeres) L 0, t ( Q) p p 0 0 * q 0 * q t 0 - Index der Durchschnittswerte (nach Paasche) P 0, t ( P) pt * qt p 0 * q t Statististisches Bundesamt, Fachserie 7, Reihe 1, 3/2010 8

9 - Terms of Trade (reales Austauschverhältnis) ToT P P ex o, t im o, t p = Durchschnittswert je Warennummer und Ländergruppe q = Menge je Warennummer und Ländergruppe o = Basiszeitraum t = Berichtszeitraum Grundlage für die Berechnung der Ergebnisse des Volumens und der Indizes sind die Basiswerte von Alle bei der Volumen- und Indexberechnung angegebenen Ländergruppen entsprechen dem Stand (z. B. EU - 25). Ländergruppen in anderen Bereichen entsprechen dem Stand Veröffentlichung und Auskunftsdienst Tiefer gegliederte Ergebnisse der Außenhandelsstatistik sind über die Online-Datenbank "GENESIS-Online" abrufbar. Eine Kurzanleitung zu den Außenhandelsergebnissen in Genesis-Online kann im Internet unter dem Punkt Außenhandel abgerufen werden. Darüber hinaus können im Wege des Auskunftsdienstes detaillierte Ergebnisse gegen Kostenerstattung angefordert werden Statistischen Bundesamt, Gruppe VB - Außenhandel, Wiesbaden, Tel.: / , Fax: / , über das Kontaktformular: 17 Hinweise Die Angaben für die Jahre 2009 und 2010 stellen vorläufige Ergebnisse dar. Die Ländergruppe "Drittländer" beinhaltet auch den Schiffs- und Luftfahrzeugbedarf und die nicht ermittelten Länder. Die Tabellen 8.1, 8.2 und 8.3 Einfuhr nach Bundesländern enthalten Ergebnisse des Generalhandels, alle anderen Tabellen Ergebnisse des Spezialhandels. Eine ausführliche Beschreibung der Außenhandelsstatistik findet sich in der Informationsbroschüre über Methoden, Erhebung und Aufbereitung. Die Broschüre kann kostenlos bezogen werden als Download im Internet unter unter dem Punkt Außenhandel/Publikationen. Statististisches Bundesamt, Fachserie 7, Reihe 1, 3/2010 9

10 Qualitätsbericht 1 Allgemeine Angaben zur Statistik 1.1 Bezeichnung der Statistik: Außenhandelsstatistik (Intrahandelsstatistik und Extrahandelsstatistik) 1.2 Berichtszeitraum: jeweiliger Berichtsmonat 1.3 Erhebungstermin: laufend 1.4 Periodizität: monatlich 1.5 Regionaler Erhebungsbereich: Bundesgebiet 1.6 Erhebungsgesamtheit, Zuordnungsprinzip der Erhebungseinheiten: Aus erhebungstechnischen Gründen unterscheidet man in der Außenhandelsstatistik zwischen Intrahandelsstatistik (Erfassung des EU-Warenverkehrs) und der Extrahandelsstatistik (Erfassung des Drittlandswarenverkehrs). Grundsätzlich sind alle in Deutschland umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen im Rahmen der Intrahandelsstatistik auskunftspflichtig, die innergemeinschaftliche Warenverkehre durchführen. Von der Auskunftspflicht befreit sind Unternehmen, deren innergemeinschaftliche Warenverkehre je Verkehrsrichtung (Eingang bzw. Versendung) im Vorjahr bzw. im laufenden Jahr den Wert von Euro (bis 2008: Euro) nicht übersteigen. Bei der Extrahandelsstatistik, die im Rahmen der vorgeschriebenen Zollabfertigung erhoben wird, müssen Warensendungen mit einem Wert über EUR gemeldet werden. Wenn das Gesamtgewicht der Sendung kg übersteigt müssen auch Sendungen mit einem geringeren Wert angemeldet werden. 1.7 Erhebungseinheiten: Einführer / Ausführer 1.8 Rechtsgrundlagen, Verordnungen, Empfehlungen: Rechtsgrundlagen sind u.a. Gesetz über die Statistik des grenzüberschreitenden Warenverkehrs (Außenhandelsstatistikgesetz-AHStatG) vom 1. Mai 1957 (BGBl. III Gliederungs-Nr ) die Verordnung (EG) Nr. 471/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 über Gemeinschaftsstatistiken des Außenhandels mit Drittländern und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1172/95 des Rates (ABl. EG Nr. L 152 S. 23), Verordnung (EG) Nr. 638/04 des Rates vom 31. März 2004 über die Statistiken des Warenverkehrs zwischen Mitgliedstaaten ( ABl. EU 2004 Nr.L 102 S. 1) Statistisches Bundesamt, Fachserie 7, Reihe 1, 3/

11 1.9 Geheimhaltung und Datenschutz: Die gesetzlichen Regelungen der Außenhandelsstatistik auf europäischer Ebene (Art. 10 Verordnung (EG) Nr. 471/2009, Art. 11 Verordnung (EG) Nr. 638/2004) regeln die passive Geheimhaltung. Auf Antrag der betroffenen Ein- oder Ausführer werden die veröffentlichten Außenhandelsergebnisse geheim gehalten. Namen und Adressen von Befragten werden in keinem Fall bekannt gegeben. 2 Zweck und Ziele der Statistik 2.1 Erhebungsinhalte (zusätzlich bitte auch Angabe der erhobenen Merkmale): Die Außenhandelsstatistik erfasst Güter, die zwischen Deutschland und Mitgliedstaaten verbracht werden (Intrahandel), und Güter, die zwischen Deutschland und Drittländern verbracht werden (Extrahandel). Sie ist die offizielle Quelle für Importe, Exporte und Handelsbilanzen und wird in allen Mitgliedstaaten der EU erhoben. Als Merkmale werden u. a. Wert, Gewicht, Ursprungs-/Versendungsland (Einfuhr), Bestimmungsland (Ausfuhr), Warenart und Bundesländer erfasst. 2.2 Zweck der Statistik: Bei der Außenhandelsstatistik handelt es sich um ein Instrument, das für viele Entscheidungsträger im öffentlichen und im privaten Sektor von vorrangiger Bedeutung ist. So ermöglicht die Außenhandelsstatistik beispielsweise den Behörden der Gemeinschaft, multilaterale und bilaterale Verhandlungen im Rahmen einer gemeinsamen Handelspolitik vorzubereiten; den Behörden der Gemeinschaft, die Fortschritte des Binnenmarktes und die wirtschaftliche Integration der EU-Länder zu beurteilen; den EU-Unternehmen bei der Marktforschung und der Definition ihrer Geschäftsstrategie zu helfen. Sie bildet eine grundlegende Informationsquelle für die Zahlungsbilanzstatistiken, die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen und wirtschaftliche Studien. Auch wenn diese Liste nicht vollständig ist, belegt sie die Vielfalt der Nutzer und ihrer Bedürfnisse. 2.3 Hauptnutzer der Statistik: Europäische Kommission, Deutsche Bundesbank, Europäische Zentralbank (EZB), Unternehmen, Wirtschaftsforschungsinstitute, Verbände, Handelskammern, Universitäten, Statistische Landesämter. 2.4 Einbeziehung der Nutzer: Die Festlegung der Erhebungsmerkmale und Rahmenbedingungen erfolgt vorwiegend durch die Europäische Union in Abstimmung mit den beteiligten nationalen Statistikämtern. 3 Erhebungsmethodik 3.1 Art der Datengewinnung: Seit der Vollendung des Europäischen Binnenmarktes zum und dem damit verbundenen Wegfall der zollamtlichen Warenkontrollen an den Binnengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) wird in der Außenhandelsstatistik erhebungstechnisch zwischen Extra- und Intrahandelsstatistik differenziert. Die Erfassung der Daten über die grenzüberschreitenden Warenbewegungen erfolgt im Grundsatz entweder klassisch über die Zollverwaltung (Extrahandel) oder im Wege einer direkten Firmenanmeldung (Intrahandel). 3.2 Stichprobenverfahren: Vollerhebung mit Befreiungsschwellen (s ). 3.3 Stichprobenumfang, Auswahlsatz: - entfällt Statistisches Bundesamt, Fachserie 7, Reihe 1, 3/

12 3.4 Schichtung der Stichprobe: - entfällt Hochrechnung: - entfällt Erhebungsinstrumente und Berichtsweg: Die Auskunftspflichtigen melden in der Intrahandelsstatistik über Intrastat-Meldevordrucke/magnetische Datenträger/Online-Anmeldung (IDEV, estatistik.core) direkt an das Statistische Bundesamt. In der Extrahandelsstatistik werden die Daten durch die Zollverwaltung erhoben (Vordrucke oder elektronisch) und an das Statistische Bundesamt weitergeleitet. 3.7 Belastung der Auskunftspflichtigen: Durch die Anwendung von Befreiungsschwellen sowohl in der Intra- als auch in der Extrahandelsstatistik ist ein großer Teil insbesondere der im Intrahandel tätigen Unternehmen von der Auskunftspflicht befreit. Privatpersonen sind in der Intrahandelsstatistik grundsätzlich von der Meldepflicht ausgenommen. Bestimmte Warenbewegungen sind gemäß entsprechenden Befreiungslisten nicht anmeldepflichtig. Die Auskunftspflichtigen können Ihre Meldepflicht auf Dienstleister ( Drittanmelder ) übertragen. 3.8 Dokumentation des Fragebogens: Hinweise zum Ausfüllen der Fragebögen bzw. zu den Anmeldemöglichkeiten können u. a. im Internet eingesehen werden, werden aber auch in Papierform angeboten. 4 Genauigkeit 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit: Die Extrahandelsstatistik ermöglicht eine nahezu 100 prozentige Erfassungsquote; die Intrahandelsstatistik deckt wertmäßig mindestens 97% der Ausfuhren und 95% aller Einfuhren ab. 4.2 Nicht erfasste Warenverkehre Bestimmte Warenverkehre sind von den offiziellen Außenhandelsstatistiken ausgeschlossen, z.b. Transaktionen ohne Handelscharakter. Die Verordnungen (EG) Nr. 1917/2000 und Nr. 1982/2004 der Kommission enthalten Listen der befreiten Warenverkehre. 4.3 Schwellenwerte Intrastat Die Meldeschwellen werden von den Mitgliedstaaten jeweils so festgelegt, dass die in den Intrastat-Verordnungen geforderten Erfassungsquoten (95% bzw. 97%) erreicht werden. Alle Mitgliedstaaten legen diese Schwellen für Eingänge und Versendungen im Oktober vor Beginn des Berichtsjahres fest. Die Schwellen dienen dazu, die Belastung kleiner und mittlerer Unternehmen zu reduzieren. Unternehmen deren Intrahandel unterhalb der Schwellen liegt, müssen keine Meldungen abgeben. In Deutschland ist die Anmeldeschwelle auf derzeit Euro festgelegt. Das bedeutet in der Praxis, dass Unternehmen, deren innergemeinschaftliche Warenverkehre je Verkehrsrichtung (Eingang bzw. Versendung) im Vorjahr bzw. im laufenden Jahr den Wert von Euro (seit 2009) nicht übersteigen, von der Anmeldung generell befreit sind. Wird die vorgenannte Wertgrenze erst im laufenden Kalenderjahr überschritten, sind ab dem Monat, in dem die Schwelle überschritten wurde, statistische Meldungen abzugeben. Vor 2009 hatten die Schwellen bei Euro gelegen. Statistisches Bundesamt, Fachserie 7, Reihe 1, 3/

13 Extrastat Die Statistik des EU-Extrahandels erfasst alle Waren, die zwischen Deutschland und Drittländern verbracht werden. Nach der Verordnung (EG) Nr. 1917/2000 der Kommission sollen die statistischen Ämter der Mitgliedstaaten Transaktionen erfassen, die die statistische Schwelle von Euro oder kg pro Sendung überschreiten. Im Rahmen der Erhebung über die Zollstellen müssen Warensendungen bis zu diesen Werten nicht für die Statistik gemeldet werden. 4.4 Zuschätzungen für den Handel unterhalb der Schwellen Im Statistischen Bundesamt wird der Umfang des innergemeinschaftlichen Handels deutscher Unternehmen unterhalb der Anmeldeschwelle anhand der von der Steuerverwaltung übermittelten Daten der Unternehmen über deren innergemeinschaftliche Erwerbe und Lieferungen geschätzt. Die Zuschätzungen werden bezogen auf Länder, Bundesländer und Kapitelebene des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik vorgenommen. Im Jahr 2009 belief sich der Intrahandel unterhalb der Schwelle auf 1,8 % der Gesamtversendungen in die EU und auf 3,0 % der Eingänge aus anderen Mitgliedstaaten. 4.5 Zuschätzungen für Antwortausfälle Ungeachtet der Rechtsvorschriften reichen einige Auskunftspflichtige ihre Meldungen zu spät oder gar nicht ein. Daher ist es nötig, ihr Handelsvolumen zu schätzen. 4.6 Schätzung des statistischen Wertes Als Außenhandelsergebnisse werden "Statistische Werte veröffentlicht. Dabei handelt es sich um den Wert, den ein Gut an der Grenze des Landes hat, in dem der Warenverkehr gemeldet wird. Er kann sich infolge der für die Transaktion geltenden Lieferbedingungen von dem Betrag unterscheiden, der im Kaufvertrag vereinbart wurde (Rechnungswert). Einige Mitgliedstaaten erfassen den statistischen Wert beim Auskunftspflichtigen, andere erfassen den Rechnungswert und schätzen den statistischen Wert. Die Berechnung der Auskunftspflichtigen und die unterschiedlichen Methoden der Mitgliedstaaten können zu Abweichungen in den veröffentlichten Ergebnissen führen. Im Rahmen der Intrahandelsstatistik werden die Statistischen Werte (bei Kaufgeschäften) oberhalb einer Schwelle (30 Millionen Euro bei den Eingängen, 42 Millionen Euro bei der Versendung) direkt beim Auskunftspflichtigen erhoben. Für Meldungen, die von dieser Auskunftspflicht befreit sind, werden die Statistischen Werte anhand von Umrechnungsfaktoren, die je nach Ware variieren, aus den Rechnungswerten errechnet. 4.7 Revisionen Die Außenhandelsergebnisse können nach der ersten Veröffentlichung mehrmals revidiert werden. Im Statistischen Bundesamt werden die Außenhandelsergebnisse auf aggregierter Ebene (Intrahandel, Eurozone, Extrahandel) erstmals mit der Ermittlung der vorläufigen detaillierten Ergebnisse revidiert. Dieselben Ergebnisse werden nochmals mit der Veröffentlichung der ersten Dezemberergebnisse eines Jahres für die ersten 11 Monate revidiert. In wenigen Fällen wurden bereits zu einem früheren Zeitpunkt Zwischenrevisionen durchgeführt, wenn sich größere Abweichungen zwischen Umsatzsteuer- und Statistikmeldungen ergaben. Eine abschließende Revision erfolgt mit der Ermittlung der endgültigen detaillierten Ergebnisse. Auf detaillierter Ebene stellt dies die einzige Revision dar. Sie wird jeweils im Herbst eines Jahres für alle Monate des vorangegangenen Jahres durchgeführt. 5 Aktualität Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 471/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates haben die Mitgliedstaaten die monatlichen Ergebnisse ihres Warenverkehrs mit Drittländern der Kommission (Eurostat) spätestens 40 Tage nach Ablauf des Berichtszeitraums zu übermitteln. Statistisches Bundesamt, Fachserie 7, Reihe 1, 3/

14 Für den Intrahandel wird in der Verordnung (EG) Nr. 638/2004 der Kommission geregelt, dass die Mitgliedstaaten die aggregierten Ergebnisse (Gesamtwert, Aufteilung nach Eurozone und Nicht-Eurozone und Aufteilung der Nicht-Eurozone anhand der Abschnitte des Internationalen Warenverzeichnisses für den Außenhandel, Revision 4) des Intrahandels der Kommission (Eurostat) spätestens nach 40 Tagen und die Detailergebnisse spätestens nach 70 Tagen zu übermitteln haben. Das Statistische Bundesamt veröffentlicht jeden Monat die ersten deutschen Außenhandelsergebnisse unterteilt nach dem Handel mit der EU, der Eurozone und Drittländern in Form einer Pressemitteilung. Die Termine für diese Pressemitteilungen können bereits für ein ganzes Jahr im voraus dem Veröffentlichungskalender im Internet entnommen werden. 6 Räumliche und zeitliche Vergleichbarkeit 6.1 Räumliche Vergleichbarkeit Wie bereits erwähnt werden die Außenhandelsergebnisse vom Statistischen Bundesamt aus Sicht Deutschlands (nationales Konzept) dargestellt. Daher können sie zumindest bei Aufgliederung nach Ländern nicht mit den aus Sicht der Europäischen Union erstellten Ergebnissen (EU-Konzept), wie sie z.b. von Eurostat veröffentlicht werden, verglichen werden. Aus Sicht der EU handelt es sich bei Warentransaktionen zwischen den Mitgliedstaaten um Binnenhandel. Bei diesem als Intrahandel bezeichneten Warenverkehr werden die Einfuhren nach dem Versendungslandkonzept dargestellt. Beim EU Außenhandel (Extrahandel) werden für die Einfuhren hingegen die Ursprungsländer ausgewiesen. Das Statistische Bundesamt veröffentlicht den Deutschen Außenhandel (Einfuhr) in der Regel nach Ursprungsländern. Allerdings gibt es auch innerhalb der auf EU-Ebene konzeptionell harmonisierten Daten Differenzen beim bilateralen Vergleich zwischen den in einem Land gemeldeten Ausfuhren und den korrespondierenden Einfuhren eines anderen Landes. Wie Untersuchungen zeigen, liegen die Hauptursachen für derartige Differenzen zum einen in der unterschiedlichen Behandlung der Antwortausfälle die Zuschätzungen für derartige Warenverkehre sind nicht einheitlich geregelt zum anderen können in einigen Fällen unterschiedliche Eintarifierungen und die Behandlung besonderer Warenbewegungen zu Abweichungen auf Warenebene führen. Darüber hinaus gibt es aber auch definitionsbedingte Abweichungen, da die Ausfuhren mit dem Wert an der Außengrenze des ausführenden Landes bewertet werden, die Einfuhren jedoch mit dem Wert an der Grenze des einführenden Landes. Daher müssen beide Werte um die Transport- und Versicherungskosten für den dazwischen liegenden Weg differieren. Auch der Vergleich mit Außenhandelsergebnissen von Drittländern ist aufgrund unterschiedlicher Konzepte nur eingeschränkt möglich. Weitere Informationen zu Ursachen von Asymmetrien in den Außenhandelsstatistiken können dem Infoblatt Außenhandel - Ursachen für Asymetrien in den Außenhandelsstatistiken entnommen werden. Dieses Infoblatt steht im Internet ( unter den Publikationen für den Außenhandel als Download zur Verfügung. 6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit Die Vergleichbarkeit über die Zeit hinweg ist ein weiterer wichtiger Qualitätsaspekt. Unter anderem haben Änderungen von Definitionen, dem Erfassungsgrad oder von Methoden Auswirkungen auf die Vergleichbarkeit der Ergebnisse verschiedener Zeitpunkte. Durch die Umstellung der Erhebungspraxis mit Einführung der Intrahandelsstatistik im Jahr 1993 kam es insbesondere in der Anfangszeit zu einer Unterfassung des Außenhandels. Für die nach Ländern aufgegliederten Ergebnisse gibt es seit 1994 Zuschätzungen für diese Antwortausfälle, seit 1995 gibt es zusätzlich Zuschätzungen für den Handel unterhalb der Anmeldeschwelle. Da die Zuschätzungen nicht auf Waren verteilt werden, ist die Vergleichbarkeit über die Zeit vor allem zwischen dem Jahr 1992 und 1993 auf dieser Ebene durch die Einführung von Intrastat 1993 und die danach erzielte geringere Erfassungsquote eingeschränkt. Aber auch die Anhebung der Anmeldeschwelle im Jahr 1999 (von DM auf Euro), im Jahr 2005 (von Euro auf Euro) und im Jahr 2009 (von Euro auf Euro) führte zu einer geringfügigen Verringerung der Erfassungsquote. 7 Bezüge zu anderen Erhebungen (Kohärenz) Die Kohärenz mit anderen Erhebungen ist dadurch definiert, inwieweit sich verschiedene Statistiken gemeinsam nutzen lassen. Statistisches Bundesamt, Fachserie 7, Reihe 1, 3/

15 Informationen zum Außenhandel findet man nicht nur in den Außenhandelsstatistiken, sondern auch in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR), Wirtschaftsstatistiken und Zahlungsbilanzen, die aufeinander Bezug nehmen müssen. Allerdings folgt die Erhebung der Daten und die Erstellung der oben erwähnten Statistiken Empfehlungen (Quellen und Methoden) unterschiedlicher internationaler Organisationen wie z. B. Eurostat, Internationaler Währungsfonds (IWF), Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), Vereinte Nationen (UNO), Welthandelsorganisation (WTO). Ausgangsmaterial der Außenhandelsdaten der Zahlungsbilanzstatistik ist der in der Außenhandelstatistik erfasste Spezialhandel. Dieser umschließt alle physischen grenzüberschreitenden Warentransaktionen mit Handelscharakter. Er wird mit dem sogenannten Statistischen Wert, also dem Wert der Ware frei Grenze des Erhebungsgebiets, der die bis zur Grenze anfallenden Transport-, Versicherungs- und Nebenkosten mit einschließt, erfasst. Das bedeutet, dass Ausfuhren mit ihrem fob-wert und Einfuhren mit ihrem cif-wert erfasst werden. Im Gegensatz dazu bildet nach den Regeln des Internationalen Währungsfonds im Warenkonto der Zahlungsbilanz der Eigentumswechsel das grundlegende Erfassungskriterium; dabei sind die Warenströme mit ihrem Wert an der Grenze des Ausfuhr- (Ursprungs-)landes anzusetzen, mit der Folge, dass sowohl die Einfuhren als auch die Ausfuhren mit ihrem fob-wert berücksichtigt werden. Darüber hinaus werden die Warenbewegungen zum Veredelungsverkehr aus der Warenbilanz herausgenommen und deren Saldo in die Dienstleistungsbilanz umgebucht. Es bedarf deshalb einer Reihe von Korrekturen des Spezialhandels ( Ergänzungen zum Warenverkehr ) die aus Zusetzungen und Absetzungen bestehen. Die Berechnung der Außenhandelsdaten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung geht von den in der Außenhandelstatistik erfassten Zahlen des Generalhandels aus. Im Unterschied zum Spezialhandel sind hier auch die Einfuhren auf Lager und die Ausfuhren aus Lager mit erfasst. Für die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung werden die von Ausländern auf deutsche Zolllager genommenen und wiederausgeführten Waren abgesetzt. Darüber hinaus werden die Einfuhren wie für die Zahlungsbilanz in fob-werte umgerechnet. 8 Weitere Informationsquellen Die Bekanntgabe der Ergebnisse der Außenhandelsstatistik erfolgt in Form von Pressenotizen, regelmäßig erscheinenden Publikationen, Auskünften schriftlicher und mündlicher Art und über GENESIS-Online. Pressemitteilungen: Monatliche globale Ergebnisse, quartalsweise nach Ländern Fachserien: monatlich und jährlich. Alle Fachserien sind im Publikationsservice erhältlich. Sonderveröffentlichungen: unregelmäßig, z. B. Export, Import, Globalisierung - Deutscher Außenhandel und Welthandel Statistisches Jahrbuch Fachaufsätze in Wirtschaft und Statistik : In der monatlich vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Publikation Wirtschaft und Statistik erscheinen mehrmals im Jahr Aufsätze mit Hintergrundinformationen und Entwicklungen zu Ergebnissen und Methoden der Außenhandelsstatistik. Das Länderverzeichnis und das Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik können aus dem Internet herunter geladen werden. Die Informationsbroschüre zur Außenhandelsstatistik liefert detailliertere Informationen über Methoden, Erhebung, Aufbereitung und Veröffentlichung in deutscher oder englischer Sprache und kann auch online bezogen werden. Darüber hinaus können über den Auskunftsdienst des Außenhandels (über das Kontaktformular: detaillierte Ergebnisse gegen Kostenerstattung angefordert werden sowie Informationen zu Methoden und Hintergründen erfragt werden. Statistisches Bundesamt, Fachserie 7, Reihe 1, 3/

16 Saldo Ausfuhr Einfuhr Jährliche Gesamtzahlen 2009 In Milliarden Euro ,6 59,1 156,1 158,2 159,0 195,3 178,3 134, Statistisches Bundesamt, Fachserie 7, Reihe 1, 3/

17 1.1 Jährliche Entwicklung ab 1950 Zu- / Abnahme gegenüber Vorjahr Ausfuhr- (+) bzw. Einfuhrüberschuß (-) Ausfuhr Einfuhr Jahr 1) Ausfuhr Einfuhr Millionen Euro % ,3 + 29, ,0 + 10, ,6-1, ,9 + 20, ,7 + 26, ,0 + 14, ,5 + 13, ,9-1, ,3 + 15, ,4 + 19, ,3 + 3, ,9 + 11, ,1 + 5, ,3 + 12, ,4 + 19, ,5 + 3, ,0-3, ,4 + 15, ,1 + 20, ,3 + 11, ,6 + 9, ,6 + 7, ,7 + 13, ,3 + 23, ,9 + 2, ,8 + 20, ,6 + 5, ,1 + 3, ,4 + 19, ,4 + 16, ,3 + 8, ,8 + 2, ,1 + 3, ,9 + 11, ,0 + 6, ,0-10, ,2-1, ,6 + 7, ,9 + 15, ,2 + 13, ,2 + 12, ,8-1, ,4-11, ,9 + 8, ,5 + 7, ,3 + 3, ,6 + 11, ,5 + 7, ,4 + 5, ,1 + 21, ,8 + 0, ,0-4, ,0 + 3, ,1 + 7, ,5 + 9, ,6 + 16, ,1 + 4, ,0 + 4, ,9-16,4 1) 1959 bis 1989: Gebietsstand bis zum 3. Oktober 1990 Ab 1990 : Gebietsstand ab dem 3. Oktober 1990 Statistisches Bundesamt, Fachserie 7, Reihe 1, 3/

18 90 Monatliche Gesamtzahlen 2009/2010 In Milliarden Euro ,3 9,4 9,5 12,1 14,1 7,8 10,4 13,4 17,2 Saldo Ausfuhr Einfuhr 13,4 8,0 12,7 16, Mrz 09 Apr 09 Mai 09 Jun 09 Jul 09 Aug 09 Sep 09 Okt 09 Nov 09 Dez 09 Jan 10 Feb 10 Mrz 10 Statistisches Bundesamt, Fachserie 7, Reihe 1, 3/

19 1.2 Monatliche Entwicklung Jahr Monat Ausfuhr Einfuhr Ausfuhr- (+) bzw. Einfuhrüberschuss (-) Zu - (+) bzw. Abnahme (-) gegenüber Vorjahr Ausfuhr Einfuhr EUR % 2005 Januar ,1 + 9,9 Februar ,7 + 4,3 März ,6 + 1,5 April ,8 + 10,4 Mai ,1 + 11,3 Juni ,6 + 9,5 Juli ,7 + 4,8 August ,1 + 13,3 September ,7 + 9,8 Oktober ,1 + 9,9 November ,6 + 7,1 Dezember ,5 + 18, Januar ,7 + 18,3 Februar ,1 + 23,8 März ,5 + 27,2 April ,8 + 12,8 Mai ,7 + 16,6 Juni ,4 + 16,6 Juli ,7 + 18,1 August ,2 + 13,9 September ,1 + 17,3 Oktober ,0 + 17,4 November ,9 + 14,3 Dezember ,2 + 8, Januar ,9 + 8,9 Februar ,5 + 10,9 März ,9 + 5,0 April ,8 + 8,2 Mai ,7 + 2,4 Juni ,4 + 6,4 Juli ,5 + 5,2 August ,0 + 8,7 September ,9-1,0 Oktober ,8 + 4,4 November ,7 + 1,5 Dezember ,6-0, Januar ,1 + 8,8 Februar ,0 + 4,8 März ,9 + 0,9 April ,1 + 9,6 Mai ,5 + 6,0 Juni ,2 + 4,0 Juli ,1 + 13,6 August ,3 + 1,3 September ,9 + 12,2 Oktober ,2 + 3,5 November ,9-2,7 Dezember ,6-5, Januar ,6-13,0 Februar ,8-15,9 März ,4-11,0 April ,2-22,1 Mai ,9-21,7 Juni ,3-17,5 Juli ,1-21,5 August ,1-18,9 September ,0-16,3 Oktober ,4-15,8 November ,6-15,1 Dezember ,8-6, Januar ,0-3,2 Februar ,6 + 2,8 März ,2 + 17,0 Statistisches Bundesamt, Fachserie 7, Reihe 1, 3/

20 1.3 Euro-US-Dollar-Referenzkurse der Europäischen Zentralbank 0,8 0,78 0,76 0,74 Euro für 1 US - $ 0,72 0,7 0,68 0,66 0,64 0,62 0,6 Mrz 07 Mai 07 Jul 07 Sep 07 Nov 07 Jan 08 Mrz 08 Mai 08 Jul 08 Sep 08 Nov 08 Jan 09 Mrz 09 Mai 09 Jul 09 Sep 09 Nov 09 Jan 10 Mrz Euro für 1 US-$ 2007 Euro für 1 US-$ 2008 Euro für 1 US-$ 2009 Euro für 1 US-$ Januar 0,77 Januar 0,68 Januar 0,76 Januar 0,70 Februar 0,76 Februar 0,68 Februar 0,78 Februar 0,73 März 0,76 März 0,64 März 0,77 März 0,74 April 0,74 April 0,63 April 0,76 April Mai 0,74 Mai 0,64 Mai 0,73 Mai Juni 0,75 Juni 0,64 Juni 0,71 Juni Juli 0,73 Juli 0,63 Juli 0,71 Juli August 0,73 August 0,67 August 0,70 August September 0,72 September 0,70 September 0,69 September Oktober 0,70 Oktober 0,75 Oktober 0,67 Oktober November 0,68 November 0,79 November 0,67 November Dezember 0,69 Dezember 0,74 Dezember 0,68 Dezember Statistisches Bundesamt, Fachserie 7, Reihe 1, 3/

21 Ein- und Ausfuhr im Januar / März 2010 nach Ländergruppen Ausfuhr Asien 15,0% Australien/Ozean. 0,9% Amerika 10,0% Afrika 2,1% EU-Länder 61,7% Europa ohne EU 10,3% Einfuhr Asien 19,4% Australien/Ozean. 0,3% Amerika 8,7% Afrika 2,0% EU-Länder 57,3% Europa ohne EU 12,3% Statistisches Bundesamt, Fachserie 7, Reihe 1, 3/

22 2.1 Werte nach Ländergruppen und ausgewählten Ländern Ausfuhr Ländergruppe, Bestimmungsland März Zu- (+) bzw. Abnahme (-) Zu- (+) bzw. Abnahme (-) EUR Januar/März gegenüber März 2009 gegenüber Januar/März EUR % EUR % Europa , ,4 dar.: EU - Länder , ,2 dar.: Eurozone , ,0 dar.: Belgien , ,7 Finnland , ,4 Frankreich , ,1 Griechenland , ,0 Irland , ,0 Italien , ,7 Luxemburg , ,7 Malta , ,0 Niederlande , ,6 Österreich , ,8 Portugal , ,8 Slowakei , ,8 Slowenien , ,1 Spanien , ,0 Zypern , ,4 dar.: Nicht - Eurozone , ,0 dar.: Bulgarien , ,8 Dänemark , ,4 Estland , ,8 Lettland , ,6 Litauen , ,7 Polen , ,7 Rumänien , ,9 Schweden , ,5 Tschech. Republik , ,3 Ungarn , ,5 Vereinigtes Königreich , ,9 dar.: Europa ohne EU , ,8 dar.: Norwegen , ,6 Russische Föderation , ,1 Schweiz , ,3 Afrika , ,2 Amerika , ,7 dar.: NAFTA - Länder , ,4 dar.: Verein. Staaten , ,2 Asien , ,5 dar.: ASEAN - Länder , ,8 China , ,0 Japan , ,7 Australien und Ozeanien , ,7 dar.: Australien , ,7 Insgesamt , ,3 Statistisches Bundesamt, Fachserie 7, Reihe 1, 3/

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