1. Allgemeingültige Vorschriften
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- Horst Kohler
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1 1. Allgemeingültige Vorschriften Seite 1 von Die Verpackung muss artikelrein erfolgen. 1.2 Die Teile werden noch geschweißt und pulverbeschichtet bzw. verzinkt. Die Oberflächen müssen deshalb trocken, farb-, fett- und ölfrei sein. Ferner darf auf den Oberflächen kein anhaftender Schmutz, Bearbeitungsrückstände, Späne oder andere Verunreinigungen vorhanden sein. Die bei der Herstellung verwendeten Öle und Fette müssen wasserlöslich sein. 1.3 Jedes Gebinde muss mit einem Begleitzettel sichtbar gekennzeichnet werden. Dieser Begleitzettel muss mindestens folgende Angaben enthalten: Lieferantennummer, PERI- Artikelnummer, Artikelbezeichnung, Stückzahl, Versanddatum Achtung: Der Name des Lieferanten darf auf dem Begleitzettel nicht vermerkt sein! 1.4 Auf dem Lieferschein sind folgende Angaben zwingend erforderlich: PERI- Artikelnummer, PERI- Artikelbezeichnung, PERI- Bestellnummer 1.5 Sollten in der Bestellung weitergehende oder abweichende Vorgaben zu dieser Liefer- und Ausführungsvorschrift genannt sein, dann sind die Vorgaben der Bestellung vorrangig zu behandeln. Bei Unklarheiten hierzu ist die Abteilung Einkauf der Firma PERI anzusprechen. 1.6 Bei Unklarheiten zur Liefer- und Ausführungsvorschrift, insbesondere bei Bedarf von detaillierten Verpackungs- oder Stapelplänen, ist die Abteilung Einkauf der Firma PERI anzusprechen. 1.7 Bei Nichteinhaltung der Liefer- und Ausführungsvorschrift behalten wir uns eine Rücksendung der gesamten Lieferung bzw. die Weitergabe sämtlicher uns entstehenden Mehrkosten vor. 1.8 Zur Abtötung eventuell vorhandener Schädlinge sowie zur Vermeidung einer Ausbreitung landesfremder Organismen muss sämtliches zur Verpackung verwendete Holz ( = Rohholz ) gemäß IPPC- Standard / ISPM 15 behandelt und gestempelt werden. Achtung: Eine Behandlung des Materials durch Begasung ist bei PERI nicht zulässig! Alle Verpackungen, die aus Holzwerkstoffen ( = verarbeitetes Holz ) wie z.b. Spanplatten, Sperrholz, OSB etc. hergestellt werden, sind von einer Behandlung nach IPPC- Standard / ISPM 15 befreit, da bei der Herstellung dieser Werkstoffe mögliche Organismen durch Verleimen, Verpressen oder Erhitzen bereits abgetötet wurden. Weitere Informationen dazu entnehmen Sie bitte der Richtlinie 96/61/EG des Rates vom über die integrierte Vermeidung und Verhinderung der Umweltverschmutzung (IVU- Richtlinie).
2 2. Spezifikation der Verpackung 2.1 Verpackungsarten Der Lieferant muss anhand folgender Unterteilung selbständig die korrekte Verpackungsart wählen. Bei Unklarheiten hierzu ist die Abteilung Einkauf der Firma PERI anzusprechen. Generell werden 3 Arten der Verpackung unterschieden, die zwingend einzuhalten sind: Standardverpackung für alle Zukaufteile (siehe 2.2) Seite 2 von 7 für LKW- Anlieferung innerhalb Europas für Bauteile aus Stahl, Holz, Kunststoff oder beschichtete Bauteile für alle Zukaufteile, die nicht oder entsprechen Sonderverpackung für Zukaufteile aus Aluminium (siehe 2.3) nur für unbeschichtete Bauteile aus Aluminium Sonderverpackung (korrosionsgeschützt) für Containertransporte bzw. Seefracht (siehe 2.4) nur für Anlieferung im Container und bei Seefracht für alle Teile unabhängig von Material oder Beschichtung
3 2.2 Standardverpackung Seite 3 von 7 für LKW- Anlieferung innerhalb Europas für Bauteile aus Stahl, Holz, Kunststoff oder beschichtete Bauteile für alle Zukaufteile, die nicht oder entsprechen Beim Transport sind gängige Behältnisse wie Gitterboxen, Rungen oder Paletten zu verwenden Die Transportgebinde müssen für allgemeine LKW-Transporte geeignet sein. Die Entladung erfolgt grundsätzlich mit Gabelstapler. Die Transportgebinde müssen darauf abgestimmt sein Max. Gewicht pro Transportgebinde: 1500 kg (Bruttogewicht inkl. Behältnis) Bei Kleinteilen, die in Gitterboxen angeliefert werden, müssen die Innenseiten der Gitterboxen mit Karton ausgekleidet sein. Hiermit wird ein Herausstehen der Teile durch das Maschengitter der Boxen verhindert Bei Teilen, die auf Paletten gestapelt werden, ist auf eine unfallsichere Stapelung und Sicherung zu achten. Verwendete Verpackungsbänder müssen immer korrosionsfrei sein (verzinktes Stahlband oder Kunststoffband). Bei Teilestapelung ist darauf zu achten, dass die Stapelhöhe max mm nicht überschritten wird Generell ist bei stapelbaren Behältnissen (Gitterboxen, Rungen, Paletten etc.) darauf zu achten, dass durch die eingestapelten Teile die Stapelfähigkeit nicht beeinträchtigt wird Die Warenanlieferung hat bei rohen bzw. unbehandelten Teilen regen- und spritzwassergeschützt zu erfolgen, d.h., dass abgedeckte Transportfahrzeuge einzusetzen sind.
4 2.3 Sonderverpackung für Zukaufteile aus Aluminium Seite 4 von 7 Gitterbox muss ringsum mit Wellpappe ausgekleidet sein! Die Oberseite muss auch mit Wellpappe abgedeckt sein! Bei einer teilweisen Entnahme der Bauteile muss eine vollständige Wiederverschließbarkeit der restlichen Teile gewährleistet sein! nur für unbeschichtete Bauteile aus Aluminium Dieser Teil der Verpackungsvorschrift dient der Vermeidung von Schweißproblemen an Aluminiumbauteilen aufgrund äußerer Verunreinigungen sowie einer zu dicken Oxidschicht Die Teile werden noch geschweißt und pulverbeschichtet. Die Oberflächen müssen deshalb bei Aluminiumbauteilen absolut trocken, farb-, fett- und ölfrei sein. Es darf auf den Oberflächen kein anhaftender Schmutz, Graphit, Bearbeitungsrückstände, Kühlschmiermittelreste oder andere Verunreinigungen vorhanden sein Die Teile müssen im Trockenen gelagert werden. Eine Lagerung im Freien ist nicht zulässig Angelieferte Gitterboxen mit nasser / durchtränkter oder stark beschädigter Wellpappe können von PERI abgewiesen werden und rechtfertigen eine entsprechende Lieferantenreklamation Die Aluminiumteile sind wie folgt gezeigt zu verpacken:
5 Seite 5 von Sonderverpackung (korrosionsgeschützt) für Containertransporte bzw. Seefracht nur für Anlieferung im Container und bei Seefracht für alle Teile unabhängig von Material oder Beschichtung Die Anlieferung erfolgt in Holzkisten Verpackungsaufbau (siehe Prinzipskizze und Fotos) - Die Holzkiste ist mit einem Big Bag ausgelegt, der das Herausheben der Zukaufteile aus der Kiste ermöglicht. Dieser Big Bag besitzt min. 2 Schlaufen zum Herausheben der Teile (Schlaufen müssen frei zugänglich sein). - Im Big Bag muss sich ein korrosions- hemmender VCI- Foliensack (Vapour Corrosion Inhibitor) befinden, der das gesamte Material umschließt. Dieser VCI- Sack ist mit Klebeband luftdicht zu verschließen, um den Korrosionsschutz sicher zu stellen. - Alternativ können Gitterboxen verwendet werden. In diesem Fall kann auf den Big Bag verzichtet werden. Die VCI- Folie muss aber immer verwendet werden. Prinzipskizze und Fotos (1): VCI- Sack (luftdicht abkleben) Big Bag (min. 2 Laschen, frei zugänglich) Zukaufteile Holzkiste
6 Prinzipskizze und Fotos (2): Seite 6 von 7 Holzkiste mit min. 2 Verpackungsbändern, besser 4 Bänder (staplerentladefähig) Schlaufen am Big Bag (frei zugänglich) VCI- Foliensack ( =gelbliche Folie) Mit Klebeband luftdicht verschließen Big Bag mit min. 2 Schlaufen Holzkiste / Gitterbox
7 2.4.3 Anforderungen an Holzkiste Seite 7 von 7 - Außenabmaße: max mm (Länge) x 800 mm (Breite) x 950 mm (Höhe) - Material: gemäß IPPC (siehe 1. Allgemeingültige Vorschriften) - Maximalgewicht: 1000 kg (Bruttogewicht inkl. Behältnis) - Die Ladung muss im Container gegen Umfallen gesichert sein. - Es dürfen keine zusätzlichen Verpackungsmaterialien (z.b. Tüten, Netze, Kartonagen) in die Holzkisten gepackt werden. - Holzkiste muss stapelbar ausgeführt sein (mind. 3fach) - Anforderungen des Transports müssen schadlos überstanden werden. - Holzkiste muss nach oben zu öffnen sein und der Deckel darf nicht vernagelt werden. - Umreifung des Deckels mit mind. 2 Verpackungsbändern, besser aber mit 4 Verpackungsbändern Anforderungen an Big Bag - Material: PP Flachgewebe, unbeschichtet - mind. 2 Schlaufen an der Sacköffnung zum Herausheben des Sacks aus der Holzkiste - Tragfähigkeit entsprechend dem Inhalt, aber mind kg Anforderungen an VCI-Foliensack - Material: Polyethylen- Folie (PE) mit korrosions- hemmenden VCI- Bestandteilen (Vapour Corrosion Inhibitor) - Größe: Entsprechend den Abmaßen der Holzkiste / Gitterbox variabel Aber das Material muss immer vollständig eingeschlossen werden können. - Materialstärke: mind. 50 µm - Nicht toxisch - Gesundheitlich unbedenklich - Recyclebar - Flammhemmend - Transparent, Einfärbung erlaubt
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