QUIN GmbH Gutenbergstr Rutesheim. -Verpackungshandbuch
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1 QUIN GmbH Gutenbergstr Rutesheim -Verpackungshandbuch Stand: Januar 2013
2 Inhalt 1. Allgemeines Ziel des Handbuches Geltungsbereich des Handbuches Pflichten des Lieferanten Anforderungen an die Verpackung Ansprechpartner Verpackungsplanung und -festlegung Freigabeprozess Ablaufschema der Verpackungsplanung Verpackungsmaterialien Behältermenge Verpackungsarten Mehrwegverpackungen Universalladungsträger Spezialladungsträger Einwegverpackung Gebinde Spezielle Anforderungen bei See- und Luftfracht Seefracht Luftfracht Ladeeinheitenbildung und sicherung Bildung von Ladeeinheiten Stapelfähigkeit Lieferpapiere und Behälterkennzeichnung Behälterkennzeichnung Single-VDA-Label (210 mm x 148 mm) Single-VDA-Label 4902 für KLTs (210 mm x 74mm) Inhalt des VDA-Warenanhängers KLT Etikettierung Lieferschein CMR-Frachtbrief bzw. Speditionsauftrag Anlagen
3 1. Allgemeines Die nachstehenden Richtlinien und Vorschriften zur Anlieferung von Waren an die QUIN GmbH und deren Werke gelten als ergänzende vertragliche Vereinbarung zu den allgemeinen Einkaufsbedingungen. 1.1 Ziel des Handbuches Das vorliegende Handbuch ermöglicht die Entwicklung einer optimalen Verpackung, die einen störungsfreien Materialfluss zwischen den Lieferanten und der QUIN GmbH unter Berücksichtigung sämtlicher qualitativer, ökologischer und wirtschaftlicher Aspekte gewährleistet. 1.2 Geltungsbereich des Handbuches Das vorliegende Verpackungshandbuch ist für Lieferungen an die QUIN-Werke in Wałbrzych (Polen), Brasov (Rumänien), Wuqing (China) und Rutesheim (Deutschland) gültig. Im Verpackungshandbuch werden die Abläufe zur Verpackung von Produktionsteilen, Halbfabrikaten und Handelswaren geregelt. 1.3 Pflichten des Lieferanten Soweit nicht anders vereinbart, ist der Lieferant dazu verpflichtet, ab Serienstart in Serienverpackung anzuliefern. Es muss sichergestellt sein, dass für den Versand eine ausreichende Menge an Verpackungsmaterial zur Verfügung steht. Behälter sind mit einem maximalen Füllgrad anzuliefern. Änderungen des Füllgrades müssen mit der Quin GmbH abgestimmt werden. Die vorgeschriebene Etikettierung ist einzuhalten. Die Ladungsträger sind vor einer erneuten Verwendung zu reinigen, damit die Qualität der Bauteile nicht durch Verunreinigungen wie Staub, Verschmutzung oder Nässe beeinträchtigt wird. Zur Reinigung gehört auch das Entfernen von Etiketten und Etikettenresten. Nicht mehr zu reinigende Mehrwegverpackungen dürfen nicht in Umlauf gebracht werden. Bei der Be- und Entladung muss sichergestellt sein, dass Ladungsträger und Bauteile nicht verunreinigt werden. Die Verschrottung von Quin-eigenen Behältern darf nur in Abstimmung mit der Logistik Quin erfolgen. Der Lieferant haftet für Mehraufwendungen, die aus Nichteinhaltung der Vorgaben entstehen. Die dadurch entstehenden Kosten werden dem Lieferanten in Form von Umpackkosten und zusätzlichen Behälterkosten belastet. Zudem ist Quin zu jeder Zeit berechtigt, die Annahme der Lieferung zu verweigern und die Bestellung zu stornieren. Die Kosten für Schwund werden mit dem Wiederbeschaffungswert verrechnet. Kann der Verursacher nicht ermittelt werden, werden die Kosten zu gleichen Teilen belastet. 2
4 1.4 Anforderungen an die Verpackung Die Vorgaben des Verpackungshandbuches sowie nationale und internationale Vorschriften sind einzuhalten. Einwegverpackungen werden nach Vereinbarung und vorwiegend für den Überseetransport, die Ersatzteilversorgung oder die Vorserienverpackung eingesetzt. Die Quin GmbH behält sich vor, Ladungen abzulehnen, sobald diese von der vereinbarten Verpackung abweichen. Unabhängig von der Wahl der Verpackungsart sind folgende Anforderungen an die Verpackung zu erfüllen: Die Verpackung muss derart ausgelegt sein, dass die Bauteile unbeschädigt beim Empfänger eintreffen. Sichtflächen dürfen, auch bei Erschütterungen auf dem Transportweg, nicht mit der Verpackung in Berührung kommen. Wird ein Korrosionsschutz benötigt, trägt der Lieferant die Verantwortung für eine entsprechende Verpackung. Die Anlieferung darf ausschließlich in sauberer Verpackung erfolgen. Diese soll reinigungsfreundlich sein und keine Gefährdung für Personen darstellen. Die Behälter sollen optimal ausgelastet und die Gebinde stapelfähig sein. Eine ausreichende Stabilität muss gewährleistet werden. Das Be- und Entladen muss einfach und auch mithilfe von Flurförderzeugen möglich sein. Für eine ausreichende Transportsicherung ist der Lieferant zuständig. Der Aufbau der Verpackung muss ein einfaches Handling und eine ergonomische Teileentnahme ermöglichen. Eine standardisierte und normierte Kennzeichnung für eine korrekte Identifikation der Bauteile ist einzuhalten. Je Ladeeinheit darf nur eine Sachnummer verpackt werden. Abweichungen müssen mit der Logistikplanung der Quin GmbH abgestimmt werden. 1.5 Ansprechpartner Ansprechpartner in der Planungsphase ist die Logistikplanung. Die Serienverpackung wird von den jeweiligen Fachabteilungen in den Produktionswerken betreut. Alle Ansprechpartner sind in Anlage 1 aufgeführt. 3
5 2. Verpackungsplanung und -festlegung Die Verpackungsfestlegung erfolgt grundsätzlich durch den Lieferanten, basierend auf den Anforderungen des QUIN-Verpackungshandbuchs. 2.1 Freigabeprozess Die schriftliche Fixierung der Verpackung erfolgt im Verpackungsdatenblatt (siehe Anlage 3). Dieses wird dem Lieferanten bei Neufestlegung oder Änderung der Verpackung zugesandt und ist innerhalb von 15 Arbeitstagen ausgefüllt an die Quin GmbH zurückzusenden. Die Verpackung ist bis auf Widerruf änderungsindexübergreifend gültig. Sie ist mit der Unterschrift des Lieferanten und dem Verantwortlichen Logistikplaner der Quin GmbH rechtswirksam. Die Freigabe der Verpackung entbindet den Lieferanten nicht von seiner Verantwortung für eine beschädigungsfreie Teileanlieferung. QUIN behält sich das Recht vor, den Verpackungsdienstleister selbst zu bestimmen. Abweichungen in begründeten Fällen (z.b. Vorserienverpackungen bei Neuanläufen) sind vor Lieferung mit der Quin GmbH abzustimmen. 4
6 2.2 Ablaufschema der Verpackungsplanung QUIN Lieferant 5
7 2.3 Verpackungsmaterialien Der Lieferant hat eine den Vorschriften des jeweiligen Landes entsprechende, umweltfreundliche Verpackung zu entwickeln. Diese muss dem Volumen der Bauteile angepasst sein und aus umweltverträglichen, stofflich verwertbaren Materialien bestehen. Einwegverpackungen werden von der Quin GmbH entsorgt. Bei Mehrwegverpackungen wird die Entsorgung projektbezogen festgelegt. Übersicht der bei QUIN zugelassenen Materialien. Material Zugelassene Materialien Unzulässige Materialien Verbundstoffe Verbundstoffe sind nicht zugelassen Kunststoffe allgemein Einweg PE, PP, PS, PET Kennzeichnung nach DIN 6120 PVC, Styropor Mehrweg PE, PP, PET, ABS Kennzeichnung nach DIN 6120 PVC, Styropor Packmittel aus Kunststoff Folienzuschnitte Beutel und Säcke Schutz- und Isolierkappen Tiefzieheinlagen Schaumstoffe PE PE PE PE, PP, PS, PET, ABS PE (Mehrweg auch PP) Kartonagen und Papier Kennzeichnung und Verwaltung muss gemäß RESY sein Mit wasserunlöslichen Beschichtungen (z.b. Wachs-, Bitumen-, Ölpapiere, Papierselbstklebebänder) Umreifungsbänder PP, PET Stahlbänder, Polyamidbänder, Polyesterbänder Korrosionsschutzpapiere nur VCI-Papiere, die nachweislich gemeinsam mit Papier/Pappe stofflich verwertbar sind Holz nach IPPC Standard, ISPM15 Pressspanplatten/-paletten imprägniertes, lackiertes, beschichtetes Holz Füllmaterialien Wellpappe, Papier Chips aus pflanzlichen Produkten; Chips oder Formteile aus Styropor Tabelle 1: Verpackungsmaterialien 6
8 2.4 Behältermenge Bei Einsatz von Mehrwegverpackungen ist die benötigte Behältermenge durch den Lieferanten zu ermitteln und mit QUIN abzustimmen. Die Ermittlung erfolgt anhand von Behälterumlauftagen. Der Lieferant ist verpflichtet, seine Umlauftageermittlung nach der folgenden Tabelle zu spezifizieren. Lieferant Spedition QUIN Produktion Transport Lager Vollgut 1UT 2) 3UT Anlieferzyklus XUT 1) Anlieferzyklus XUT 1) Sicherheitsbestand XUT 3) Produktion 1UT Lager Leergut 1UT 1) Bei Anlieferzyklus 1 Mal pro Woche: 2,5 UT 2 Mal pro Woche: 1,5 UT 3 Mal pro Woche: 1 UT 2) Innerhalb Deutschland 1 UT Zwischen Deutschland und Polen 1,5 UT Zwischen Deutschland und Rumänien 3 UT Bei Leergutrückführung mit Faktor x2 anzusetzen. 3) Für EU: 1 UT Für Europa (außerhalb EU): 3 UT Rest der Welt: 5 UT Die Addition der einzelnen Prozessschritte führt zu der Bestimmung der Umlauftage. 7
9 3. Verpackungsarten Zielsetzung ist die durchgängige Gestaltung der logistischen Kette mit einer einheitlichen Verpackung sowie die partnerschaftliche Nutzung der damit verbundenen Potenziale. Abhängig von der jeweiligen Anforderung an Qualität und Handling werden Universal- oder Spezial-ladungsträger eingesetzt. 3.1 Mehrwegverpackungen Universalladungsträger Die eingesetzten KLT (Kleinladungsträger) und GLT (Großladungsträger) sind je nach Projekt unterschiedlich und werden in Abstimmung mit der Logistikplanung eingesetzt. Die Bauteile sind, wie in den Anforderungen an die Verpackung beschrieben, vor Beschädigungen, Nässe, Staub und Schmutz zu schützen. Dies kann durch den Einsatz von Abstandhaltern, Zwischenlagen oder Folien und einer entsprechenden Kunststoffabdeckung erfolgen. KLT (Kleinladungsträger) müssen der VDA Norm entsprechen. Die obere Lage der KLT s ist mit einer Kunststoffabdeckung zu versehen und die Lagen möglichst flächendeckend zu füllen. Folgende KLT können eingesetzt werden: KLT 4314 (400*300*147,5 mm) KLT 6414 (600*400*147,5 mm) KLT 6428 (600*400*280 mm) Spezialladungsträger Ist die Verwendung von Universalladungsträgern nicht möglich, wird ein Spezialladungsträger eingesetzt. Nach erfolgter Abstimmung mit der Fachabteilung der Quin GmbH erfolgt die Planung, Konstruktion und Beschaffung der Spezialladungsträger durch den Lieferanten. Als Spezialladungsträger gelten auch GLT oder KLT mit speziell auf das Bauteil angepassten Inlays. Diese können aus unterschiedlichen Materialien bestehen, die in Abschnitt 2.4 aufgeführt sind. Abbildung 2: EPP-Schaum Abbildung 2: Tiefzieh-Einsatz im KLT 8
10 3.2 Einwegverpackung Die Entwicklung und Beschaffung der Einwegverpackung wird durch den Lieferanten durchgeführt. Einwegverpackungen werden nach Vereinbarung und nur bei hohen Ladungsträgerrückführungskosten, bspw. bei Überseetransport, der Ersatzteilversorgung oder der Vorserienverpackung eingesetzt. Bei der Planung ist Folgendes zu beachten: Die Verpackung muss derart ausgelegt sein, dass die Bauteile unbeschädigt beim Empfänger eintreffen. Sichtflächen dürfen, auch bei Erschütterungen auf dem Transportweg, nicht mit der Verpackung in Berührung kommen oder durch eine entsprechende Folie geschützt sein. Wird ein Korrosionsschutz benötigt, trägt der Lieferant die Verantwortung für eine entsprechende Verpackung. Einwegverpackungen werden generell vom Lieferanten zur Verfügung gestellt und gehen zu dessen Lasten. Die Standardabmessungen der Ladeeinheit und der modulare Aufbau sind gemäß den Empfehlungen seitens VDA 4500 und 4525 anzupassen. Abweichungen sind mit der zentralen QUIN Logistik abzustimmen. Einsatz geeigneter Verschließhilfsmittel entsprechend der Größe und des Gewichtes der Verpackungs-Einheit. Ladeeinheiten sollen mindestens 2-fach stapelbar sein. 3.3 Gebinde Gebinde werden aus mehreren Einzelkomponenten (z.b. Palette, Kleinladungsträger, Abschlussdeckel) gebildet. 4. Spezielle Anforderungen bei See- und Luftfracht 4.1 Seefracht Die Verpackung ist so auszulegen, dass Einwirkungen durch Kälte, Nässe oder Hitze sowie extreme Beanspruchungen beim Warenumschlag die Qualität der Ware nicht beeinträchtigen. Weiterhin sollte die Verpackung raumsparend und zweckmäßig ausgelegt und zur Verladung mittels Flurfördermitteln geeignet sein. Dabei sind Maße und Gewichte unter Beachtung wirtschaftlicher Aspekte auf alle Transportmittel in der Logistikkette anzupassen. Auflagen der Bestimmungsländer sind zu beachten. 4.2 Luftfracht Für Luftfrachttransporte sollten raumsparende, leichte und stabile Verpackungen verwendet werden, welche jedoch die Güter auch während des Vor- und Nachlaufs vor äußeren klimatischen oder mechanischen Belastungen schützen. 9
11 5. Ladeeinheitenbildung und sicherung Eine Ladeeinheit ist die Ladung, die aus Gegenständen oder Packungen von Hilfsmitteln so zusammengefasst ist, dass sie als Einheit gehandhabt, transportiert, gestapelt und gelagert werden kann. 5.1 Bildung von Ladeeinheiten Das Grundmaß der Ladeeinheiten darf durch Packgut und Ladeeinheiten nicht überschritten werden. Das Handling mittels Flurfördermittel und automatisierter Fördertechnik muss gewährleistet sein. Die Einfahrtshöhe für den Gabelstapler darf bei der Ladeeinheitensicherung nicht beeinträchtigt werden. Ladeeinheiten sind so zu sichern, dass die Transportverpackungen beim Transport nicht verrutschen können. Dies kann durch den Einsatz von: einem Palettenabschlussdeckel oder Kunststoffspannbändern erreicht werden. Das Einschneiden von Umreifungsbändern in Kartonagen ist unzulässig und durch den Einsatz von Kantenschutzwinkeln zu vermeiden. Bei der Entnahme von Teilmengen einer Ladeeinheit muss sichergestellt werden, dass die Stabilität der Restmenge gewährleistet ist. 5.2 Stapelfähigkeit Ist auf Grund der Abrufmengen die Befüllung von kompletten Lagen nicht möglich, so ist die letzte Lage mit Leerbehältern aufzufüllen. Leerbehälter sind dann als Leerbehälter zu kennzeichnen 10
12 6. Lieferpapiere und Behälterkennzeichnung 6.1 Behälterkennzeichnung Die Behälterkennzeichnung dient zur eindeutigen Identifikation der Waren und Lademittel sowohl im innerbetrieblichen Materialfluss als auch auf dem Transportweg zwischen Lieferant, Spediteur und Warenempfänger. Daher ist vom Lieferanten sicherzustellen, dass alle Lademittel mit einem aktuellen, sorgfältig ausgefüllten und barcodierten Warenanhänger gemäß VDA-Empfehlung 4902 (aktuelle Version) versehen sind. Insbesondere muss gewährleistet sein, dass die Daten auf dem Warenanhänger mit dem im Lademittel befindlichen Inhalt übereinstimmen. Um eine eindeutige Identifikation zu erreichen, ist der Lieferant verpflichtet, nicht aktuelle Warenanhänger und Beschriftungen an den Lademitteln vor deren Befüllung restlos zu entfernen. Bei fehlenden, unleserlichen oder unvollständig ausgefüllten Warenanhängern behält sich QUIN vor, den Lieferanten den durch die Störung entstandenen Mehraufwand in Rechnung zu stellen. Ebenso kann der Lieferant für entstandene Mehraufwendungen aufgrund fehlender Entfernung alter Warenanhänger, falscher Befestigungen oder sonstiger Verstöße, der in dieser Logistikrichtlinie beschriebenen Regelungen, belastet werden. In der VDA-Empfehlung 4902 sind die folgenden zwei Formate beschrieben. 6.2 Single-VDA-Label (210 mm x 148 mm) Q1 11
13 6.2.1 Single-VDA-Label 4902 für KLTs (210 mm x 74mm) Inhalt des VDA-Warenanhängers Feld Nummer Feldname Beispiel 1 Warenempfänger QUIN GmbH Rutesheim 2 Abladestelle-Lagerort-Verwendungsschlüssel S 3 Lieferschein-Nr Lieferantenanschrift Mustermann GmbH, Musterstadt 5 Gewicht des Packstückes ohne Ladungsträger in [kg] 2,848 6 Gewicht des Packstückes mit Ladungsträger in [kg] 8,248 7 Anzahl Packstücke für diese Lieferung 1 8 Sachnummer QUIN Tatsächliche Füllmenge Bezeichnung, Lieferung, Leistung (Bezeichnung der LST W221 Waren) 11 Behältersachnummer Lieferantennummer (Sachnummer Kunde Datum Änderungsstand Konstruktion Packstücknummer Chargennummer (Nummer die der Hersteller einer Charge bzw. einem Fertigungslos zuweist /1-1 12
14 6.2.3 KLT Etikettierung Die Behälterkennzeichnung muss von außen an der Stirn- oder Längsseite in der VDA Kartentasche gut sichtbar angebracht sein und darf die Außenkontur der Verpackung nicht überschreiten. Die Beschaffenheit des Anhängers gegen Umwelteinflüsse und Transportbeanspruchungen ist so zu wählen, dass der Warenanhänger am Anlieferort maschinell lesbar ist. Zusätzlich kann die Behälterkennzeichnung mit maximal vier rückstandsfrei ablösbaren Klebefilmstreifen/- punkten fixiert werden. 6.3 Lieferschein Zur Vereinnahmung von Materialien im Wareneingang bei QUIN ist ein Lieferschein erforderlich, der die Lieferung eindeutig beschreibt. Die Lieferscheine zu der jeweiligen Sendung sind: a) bei Versand über Paketdienst in doppelter Ausführung in entsprechende Hüllen sicher außen an den zugehörigen Packstücken anzubringen. b) bei Versand über Spedition dem Frachtführer mit den Frachtpapieren auszuhändigen. Auf den Lieferscheinen ist mindestens anzugeben: Lieferscheinnummer Name, Adresse des Absenders Name, Adresse des Empfängers Datum des Lieferschein Name oder evtl. Unterschrift des Packers Bruttogewicht, Nettogewicht Lieferscheinpositionen Name des Bestellers (Kontaktperson) Bestellnummer Bestelldatum Bestellposition QUIN Artikelnummer QUIN Artikelbezeichnung Lieferantenartikelnummer Liefermenge (je Bestellposition) in Mengeneinheiten 13
15 6.4 CMR-Frachtbrief bzw. Speditionsauftrag Der Speditionsauftrag dient der Behältersteuerung als Basis für die regelmäßige Kontenabstimmung und als Kontrollinstrument für die quantitative und qualitative Behälterprüfung beim Wareneingang. Es ist ein Speditionsauftrag nach VDA 4922 zu verwenden. Für diesen Zweck werden vollständige, richtige und eindeutige Informationen benötigt, die wie folgt in den Speditionsauftrag eingetragen werden müssen. Versender Beladestelle Lieferanten-Nr. Sendungs-, Ladungs-, Bezugs- Nr. Art der Verpackung Anzahl der Behälter Den ordnungsgemäßen Zustand und die Vollzähligkeit der Ladung bestätigt der Fahrer bzw. der Spediteur per Unterschrift. Der Lieferant hat für ordnungsgemäße ausgefüllte Lieferpapiere zu sorgen. Er trägt die Kosten zur Beschaffung von Informationen, die auf Lieferpapieren fehlen. 14
16 7. Anlagen Anlage 1: Ansprechpartner der zentralen QUIN-Logistik Rutesheim Anlage 2: Ansprechpartner Werke Anlage 3: Verpackungsdatenblatt 15
17 Anlage 1: Ansprechpartner der zentralen QUIN-Logistik Rutesheim Name/Position Tel. QUIN Rutesheim Frau Drulea Logistikplanung Herr Müller Logistikleitung Herr Fey Operative Logistik Anlage 2: Ansprechpartner Werke Name/Position Tel. QUIN Rumänien Frau Reimesch Logistikleitung Herr Godri Disposition Name/Position Tel. QUIN Polen Frau Pisla Logistikleitung Frau Novosielska Disposition Frau Orlon Disposition Name/Position Tel. QUIN China Herr Thurner Geschäftsleitung
18 Anlage 3: Verpackungsdatenblatt 17
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