Abwicklungsdokument Transportrichtlinie Handels- und Fertigwaren

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1 Seite 1 von 5 Zum Verbleib beim Lieferanten Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung 1. Grundsätzliches Verpackung Kennzeichnung Gebindekennzeichnung Palettenkennzeichnung Warenbegleitpapiere Bestätigung Grundsätzliches Die nachstehenden Transportrichtlinien bilden eine produktspezifische Ergänzung zur Transportrichtlinie Allgemein. Es ist sicherzustellen, dass es zu keiner negativen Beeinflussung der Bio-Qualität der Fertigware kommt (z.b. Vermischung oder Kontamination der ökologischen Rohware durch andere, konventionelle oder aber genmodifizierte Materialien sowie Lagerschutzmittel). Eine absichtliche Manipulation oder Kontamination der Waren muss ausgeschlossen werden. Bei Demeter zertifizierten Produkten ist zudem die Demeterrichtlinie für den Transport zu beachten 2. Verpackung Der Lieferant trägt die Verantwortung für einwandfreies Verpackungsmaterial, das für Lebensmittel gemäß der EU VO 1935/2004 für Lebensmittel geeignet ist. Sollte der Lieferant Zweifel an der Eignung seines Packmaterials haben, muss er vorab eine Freigabe durch die Ulrich Walter GmbH einholen.

2 3. Kennzeichnung Abwicklungsdokument Seite 2 von Gebindekennzeichnung Die Kennzeichnung der einzelnen Verkaufseinheiten (VE-Kartons) erfolgt auf Grundlage der Lohnherstellung Spezifikationen Palettenkennzeichnung Auf jeder Palette müssen folgende Angaben auf einem Palettenetikett (siehe unten stehende Spezifikation) deutlich lesbar ersichtlich sein. a. Absender b. Empfänger (Ulrich Walter GmbH mit Anschrift) c. SSCC / NVE d. Material bzw. Artikelnummer der Ulrich Walter GmbH e. Ggf. GTIN der Ulrich Walter GmbH f. Inhalt pro Palette (Anzahl VE-Kartons) g. Produktionsdatum / Herstelldatum (TT/MM/JJJJ) h. Chargen-Nr. / Produktionsauftragsnummer i. Bruttogewicht Palette j. Strichcode gemäß GS1 Standard Das folgende Palettenetikett orientiert sich an die GS 1 Empfehlung für ein Transportetikett. Grundmaße: 110 mm x 160 mm (für Selbstklebe- wie für Normalpapier-Etiketten) Die Palettenetiketten sind gemäß der GS1 Empfehlung zwischen 40 cm bis 80 cm über dem Boden anzubringen. Der Mindestabstand von der Palettenkante beträgt 15 cm. Die Paletten sind pro Charge fortlaufend zu nummerieren (1,2,3,.)

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4 3.3. Warenbegleitpapiere Seite 4 von 5 Jeder Sendung müssen vollständig ausgefüllte Frachtdokumente beigelegt sein, zu denen insbesondere ein Lieferschein mit folgenden Angaben zählt: KOPFDATEN: Name, Adresse, Telefonnummer, -Adresse des Lieferanten (Versenders) Lieferantennummer (die von der Ulrich Walter GmbH vergeben wurde) Datum Lieferscheinerstellung Eindeutige Lieferscheinnummer Lieferanschrift Ulrich Walter GmbH bzw. BiologX GmbH (Abruf-)Bestellnummer Ulrich Walter GmbH PRO LIEFERPOSITION: Materialnummer der Ulrich Walter GmbH Materialbezeichnung (Produktname & Verkehrsbezeichnung) der Ulrich Walter GmbH Anzahl Paletten und Gebinde Menge pro Palette und Gesamt pro Lieferposition Nettogewicht pro Palette Chargennummer Bio-Kennzeichnung Kontrollstellennummer Lieferant Produktname mit Zusatz: BIO: Bio/Öko oder Organic / organic agriculture Demeter: Bio/Öko + Demeter oder Organic+Demeter / organic agriculture Demeter Bio-Suisse: approved by Bio Suisse Trans Fair: FLO-ID U.Walter (1700) und FLO-ID des Lieferanten ZUSÄTZLICH: Bruttogewicht der Sendung / Gesamtlieferung Je nach Produktgruppe sind weitere Warenbegleitpapiere, wie z.b. das begleitende Verwaltungsdokument Verbrauchssteuerpflichtige Waren (Begleitdokument) beizufügen.

5 4. Bestätigung Abwicklungsdokument Bitte schicken sie diese Bestätigung an folgende Adresse: Seite 5 von 5 Ulrich Walter GmbH Abteilung Einkauf Handelswaren Dr-Jürgen-Ulderup-Str Diepholz Fax: +49 (0) Mail: info@lebensbaum.de Hiermit bestätige ich den Erhalt und die Kenntnisnahme der der Ulrich Walter GmbH. Die davon betroffenen Dienstleister und Bereiche in unserem Unternehmen sind über die Inhalte informiert und achten auf deren Umsetzung. Die Transportrichtlinie ist zum Verbleib beim Lieferanten bestimmt. Ort, Datum Ansprechpartner/in Unterschrift Firmenstempel

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