Leitfaden zum Ausfüllen eines Beglaubigungsgesuches für ein Ursprungszeugnis und/oder eine beglaubigte Rechnung
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- Lars Adrian Färber
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1 Leitfaden zum Ausfüllen eines Beglaubigungsgesuches für ein Ursprungszeugnis und/oder eine beglaubigte Rechnung Dies ist ein Leitfaden für das Erstellen eines Beglaubigungsgesuches. Für das korrekte Bestimmen des Ursprungs bei selbst hergestellter Ware verweisen wir an unser Dokument Zusammenfassung der Verordnung des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) über die Beglaubigung des nichtpräferenziellen Ursprungs von Waren (VUB-WBF) IHZ Luzern/Markus Wermelinger/ Sep 2017 Seite 1 von 9 IHZ
2 1 Beglaubigungsgesuch und Ursprungszeugnis Welche Dokumente müssen der Handelskammer beistellt werden? Bei in der Schweiz vom Antragssteller selbst hergestellten Waren Bei in der Schweiz gekaufte Handelswaren Bei im Ausland gekauften Handelswaren Das Ausstellen des Beglaubigungsgesuches Antragssteller einer Ursprungsbescheinigung Empfänger Gewünschte Kopien Ursprungsland Angaben über die Beförderung Bemerkungen Zeichen, Nummern, Anzahl und Art der Packstücke, Warenbezeichnung Schweizer Zolltarifnummer Ursprungskriterium = Feld * Nettogewicht, kg, l, m3 und Bruttogewicht Warenwert und Faktura-Endbetrag in CHF Referenzdaten des Antragstellers Unterschrift und Stempel des Antragstellers Angaben auf der Rückseite des Beglaubigungsgesuches bei Handelswaren (Kriterium G). 6 4 Häufige Fehler beim Ausstellen von BG und UZ... 9 Sep 2017 Seite 2 von 9 IHZ
3 1 Beglaubigungsgesuch und Ursprungszeugnis Die Industrie- und Handelskammer IHZ stellt den Antragsstellern ein beschreibbares pdf. zur Verfügung: Ursprungszeugnis.pdf Durch das Ausfüllen des Beglaubigungsgesuches (BG) werden die notwendigen Daten automatisch in ein Ursprungszeugnis (UZ), 3. Seite, übertragen. Sollte nur die Rechnung beglaubigt werden, wird das Ursprungszeugnis nicht benötigt. In diesem Fall muss der Handelskammer nur das Beglaubigungsgesuch im Original (Seite 1 und 2) sowie die zu beglaubigende Rechnung und ggf. die Vordokumente beigestellt werden. Beglaubigungsgesuch und Ursprungszeugnis können auf neutralen, weissen A-4 Blatt ausgedruckt werden. 2 Welche Dokumente müssen der Handelskammer beistellt werden? 2.1 Bei in der Schweiz vom Antragssteller selbst hergestellten Waren BG und UZ Exportrechnung 2.2 Bei in der Schweiz gekaufte Handelswaren BG und UZ Exportrechnung Kopie der Rechnung des Schweizer Lieferanten Rechtsgültiger Ursprungsnachweis des Lieferanten o Bei Schweizer Ursprungsware ist dies die VUB-WBF Ursprungserklärung auf der Rechnung oder eine VUB-WBF Langzeitlieferantenerklärung o Bei ausländischer Ursprungsware ist dies die Inlandrechnung beglaubigt von einer Schweizer Handelskammer 2.3 Bei im Ausland gekauften Handelswaren BG und UZ Exportrechnung Kopie der Rechnung des ausländischen Lieferanten Rechtsgültiger Ursprungsnachweis o Bei nichtpräferenzieller Einfuhr in die Schweiz oder bei Dreiecksgeschäft (Ware kommt nicht in die Schweiz) ein Ursprungszeugnis des Lieferanten im Ausland o Bei präferenzieller Einfuhr in die Schweiz die Veranlagungsverfügung Import vom Schweizer Zoll Sep 2017 Seite 3 von 9 IHZ
4 3 Das Ausstellen des Beglaubigungsgesuches 3.1 Antragssteller einer Ursprungsbescheinigung Die Adresse des Antragstellers (Exporteur, bei zu beglaubigenden Inlandrechnungen der Absender) auf dem Beglaubigungsgesuch muss identisch sein mit jener Adresse auf der Rechnung an den Empfänger. 3.2 Empfänger Die aufgeführte Adresse muss identisch sein mit jener Adresse auf der Rechnung des Antragsstellers. Falls der Empfänger der Ware nicht identisch ist mit dem Rechnungsempfänger, müssen beide Adressen auf Beglaubigungsgesuch, Ursprungszeugnis und Rechnung aufgeführt werden. Bei Unklarheiten verlange Sie dazu unser separates Merkblatt. 3.3 Gewünschte Kopien Auf dem Beglaubigungsgesuch muss ersichtlich sein wie viele Kopien von der Beglaubigungsstelle zusätzlich zu Original-Ursprungszeugnis und -Rechnung zu beglaubigen sind. Bitte legen Sie genügend Kopien bei. Beispiel: Sie erhalten 1 UZ "Original" und 1 Rechnung "Original" Sie erhalten 1 UZ "Original" und 1 Rechnung "Original" sowie 1 UZ "Copy" und Rechnung "Copy" 3.4 Ursprungsland In diesem Feld müssen alle Ursprungsländer gemäss den Angaben auf der Rechnung aufgeführt sein. Am besten verwenden Sie den 2-Stelligen ISO-Ländercode. Im Fall einer Tatsachenbestätigung ist dieses Feld durchzustreichen oder der Vermerk see below anzubringen. 3.5 Angaben über die Beförderung Diese Angaben sind freiwillig. 3.6 Bemerkungen Diese Angaben sind freiwillig. Das Feld wir meistens benutzt für die Angabe von Rechnungsnummer und -datum, da diese zwingend vermerkt sein müssen, weil sich ein Ursprungszeugnis immer auf eine konkrete Lieferung bzw. Exportrechnung bezieht. 3.7 Zeichen, Nummern, Anzahl und Art der Packstücke, Warenbezeichnung Unter Zeichen und Nummern versteht man die Markierung einer Sendung. Falls eine Lieferung ohne Markierung versandt wird, kann auf diese Angaben verzichtet werden. Sep 2017 Seite 4 von 9 IHZ
5 Die Art und Anzahl der Packstücke ist jedoch aufzuführen. Der Zoll im Bestimmungsland muss wissen, wie viele Packstücke ein Ursprungszeugnis umfasst und um welche Art von Verpackung es sich handelt. Falls die Ware unverpackt versandt wird, ist dies zu vermerken. Die Warenbezeichnung muss unbedingt mit den Angaben auf der Rechnung des Antragsstellers übereinstimmen. Die Warenbezeichnung muss verständlich sein und eine reine Typenbezeichnung (z.b. TS4050) ist nicht erlaubt. Beinhaltet eine Lieferung Waren aus verschieden Ländern sind die einzelnen Positionen auf dem Beglaubigungsgesuch und Ursprungszeugnis mit den entsprechenden Länder-Codes oder einer anderen Kennzeichnung zu markieren. Bei umfangreichen Lieferungen kann auch eine Zusammenfassung der gesamten Lieferung auf dem Beglaubigungsgesuch und dem Ursprungszeugnis gemacht werden. Beispiel: 1 Stanzautomat, Typ 80505, inklusive Ersatzteile und Zubehör Wichtig in einem solchen Falle jedoch der Hinweis Details gemäss Rechnung xxxx vom xx.xx.xxxx, Lieferschein Nr. xxxx vom xx.xx.xxxx oder Packliste xxxx vom xx.xx.xxxx. 3.8 Schweizer Zolltarifnummer Auf dem Beglaubigungsgesuch muss der Antragssteller nur die Zolltarifnummer des Hauptgerätes oder der Hauptgeräte aufführen und nicht die jedes einzelnen Teils. Sinnvoll ist jedoch die Angabe der Zolltarifnummer pro Warenposition auf der Rechnung. Immer mehr Länder verlangen heute die Angabe der Zolltarifnummer pro Warenposition. Für selber hergestellte Produkte, welche mit dem Ursprungskriterium C deklariert werden, müssen auf dem Beglaubigungsgesuch unbedingt die entsprechenden Zolltarifnummern angegeben werden. 3.9 Ursprungskriterium = Feld * Der Antragsteller muss hier das für eine Sendung bzw. Position zur Anwendung kommende Ursprungskriterium A bis I angeben. Zur Bestimmung, welches Kriterium zur Anwendung kommt, verweisen wir auf unser Dokument gemäss der Verordnung des Eidg. Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) über die Beglaubigung des nichtpräferenziellen Ursprungs von Waren Falschangaben zum Ursprung werden nach dieser Verordnung und nach dem Bundesgesetz vom 22. März 1974 über das Verwaltungsstrafrecht verfolgt und beurteilt Nettogewicht, kg, l, m3 und Bruttogewicht Die Angabe des Total-Nettogewichtes (kg-, l- oder m3-menge) einer Sendung auf dem Beglaubigungsgesuch bzw. Ursprungszeugnis ist ausreichend. Es ist nicht erforderlich, dass pro Ursprungskriterium bzw. Zolltarifnummer das Netto-Gewicht auf dem Beglaubigungsgesuch und Ursprungszeugnis aufgeführt wird. Das Bruttogewicht der einzelnen Kartons etc. ist auch nicht erforderlich. Das Bruttogewicht der kompletten Sendung muss in der Rubrik Bruttogewicht aufgeführt werden Warenwert und Faktura-Endbetrag in CHF Pro Position ist der Warenwert anzugeben. Als Faktura-Endbetrag ist nicht der Brutto-Ab-Werk- Preis, sondern der tatsächliche Faktura-Endbetrag inklusive Transportkosten anzugeben. Dieser Betrag ist für die Berechnung der Beglaubigungsgebühren massgebend. Sep 2017 Seite 5 von 9 IHZ
6 3.12 Referenzdaten des Antragstellers Die Angabe der internen Referenz sowie der Name Telefonnummer der zuständigen Antragstellers sind für die Beglaubigungsstelle bei Rückfragen und Unklarheiten wichtig Unterschrift und Stempel des Antragstellers Das Beglaubigungsgesuch muss unterschrieben sein und mit dem Firmenstempel (wenn vorhanden) versehen im Original einzureichen. Der Unterzeichner des Beglaubigungsgesuches sollte sich der Haftung bei Falschdeklarationen auf dem Gesuch bewusst sein. Er trägt die Haftung dafür, dass die angegebenen Ursprungskriterien auch tatsächlich erfüllt sind Angaben auf der Rückseite des Beglaubigungsgesuches bei Handelswaren (Kriterium G) Bei Handelswaren müssen auf der Rückseite des Beglaubigungsgesuches die Lieferanten, das Datum des gültigen Ursprungsnachweises und die Art des Ursprungsnachweises angegeben werden. Beispiele: Sep 2017 Seite 6 von 9 IHZ
7 Sep 2017 Seite 7 von 9 IHZ
8 3.14 Sep 2017 Seite 8 von 9 IHZ
9 4 Häufige Fehler beim Ausstellen von BG und UZ Nicht korrekt ausgefüllte Gesuche führen zu Rückfragen und Verzögerungen: Das Beglaubigungsgesuch ist nicht unterschrieben Das Ursprungskriterium fehlt oder ist falsch Rechtsgültige Ursprungsnachweise für Handelswaren fehlen Die Warenbeschreibung ist unvollständig oder zu wenig detailliert Eine Kopie der Rechnung für die Akten der Handelskammer fehlt. Wenn auch die Rechnung beglaubigt werden muss, ist den Unterlagen trotzdem eine zusätzliche Rechnungskopie für die Akten der Beglaubigungsstelle beizulegen Das Gewicht fehlt. Das Total Netto- und Bruttogewicht muss angegeben werden Die Referenzangaben fehlen. Auf dem Beglaubigungsgesuch sollen auch der Name und die interne Telefonnummer jener Person aufgeführt werden, die für die deklarierten Angaben verantwortlich ist Warenabschreibungen auf den Ursprungsnachweisen sind nicht vorgenommen worden Der Identitätsvergleich zwischen Lieferantenrechnung und Exportrechnung ist nicht nachvollziehbar Der Identitätsvergleich zwischen ausländischem Ursprungszeugnis und Exportrechnung ist nicht nachvollziehbar Packlisten, Delivery Notes oder ähnliche Dokumente werden beigelegt obwohl diese nicht beglaubigt gewünscht werden Sep 2017 Seite 9 von 9 IHZ
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