Bitte lesen Sie den Antrag komplett durch, auch das Kleingedruckte und die Rückseite!!
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- Alfred Ackermann
- vor 8 Jahren
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1 Ausfüllanleitung für Ursprungszeugnisse Ausstellen von Ursprungszeugnissen durch die Vorbemerkung: Ein Ursprungszeugnis wird nur ausgestellt im Warenverkehr zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Drittstaaten, 1 ZK. Das bedeutet, es muss tatsächlich eine Ware aus der Europäischen Union in einen Drittstaat verbracht werden. NICHT: Warenversand von Neuseeland nach Nigeria. Ein Ursprungszeugnis wird nur ausgestellt, wenn die Ware versandbereit ist. Die Ware darf also grundsätzlich weder bereits exportiert sein, noch darf es sich um eine zukünftige, noch ungewisse Warensendung handeln. Bitte lesen Sie den Antrag komplett durch, auch das Kleingedruckte und die Rückseite!! Feld 1: Absender (Name oder Firmenbezeichnung und vollständige Anschrift) 1.1 Dieses Feld ist vollständig auszufüllen. Bitte tragen Sie die Firmierung und Anschrift des Absenders der Ware vollständig und ordnungsgemäß laut Handelsregistereintragung bzw. Gewerbeanmeldung ein. Nicht im Handelsregister eingetragene Unternehmen sind mit dem ausgeschriebenen Vor- und Zunamen einzutragen. Geschäftsbezeichnungen können zusätzlich aufgenommen werden. 1.2 Der Absender der Ware ist auch der Antragsteller des Ursprungszeugnisses Es muss sich hierbei um ein im IHK-Bezirk ansässiges Unternehmen handeln. Absender der Ware ist, wer die Ware tatsächlich in seinem Besitz hat und zum Versand in ein Drittland (außerhalb der EU) bringt. Beispiele: 1 Absender 1 Absender 1 Absender Muster GmbH Max Muster Max Muster Badische Str. 27 Badische Str. 27 Die Kreativwerkstatt Hochstatt Hochstatt Badische Str Hochstatt 1
2 Feld 2: Empfänger (Name oder Firmenbezeichnung und vollständige Anschrift, oder an Order und Bestimmungsland soweit bekannt -) 2.1 Dieses Feld ist auszufüllen. Das Bestimmungsland muss angegeben werden. 2.2 Bitte schreiben Sie das Bestimmungsland aus und verwenden Sie keine Abkürzungen oder Codes. Dies hilft uns, Ihr Dokument schneller zu bearbeiten. 2.3 Falls die Anschrift des Adressaten nicht bekannt ist, ist es zulässig, lediglich an Order und das Bestimmungsland anzugeben. 2.4 Empfänger ist, wer die Ware tatsächlich in Empfang nimmt, nicht der Rechnungsempfänger/Vertragspartner. Beispiele: 2 Empfänger Boomerang Tapes Pty. Ltd. Cnr Main & Whiteside Rds Clayton South 3169 Vic. Australia 2 Empfänger To order Australia Feld 3: Ursprungsland (Europäische Gemeinschaft/Europäische Union oder betreffendes Ursprungsland) 3.1 Dieses Feld ist auszufüllen. Grundsätzlich ist hier einzutragen: Europäische Union oder Europäische Gemeinschaft. Eine Abkürzung (EC, EEC, EG etc.) ist nicht zulässig. 3.2 Sofern dies vom Empfangsland gefordert wird kann zusätzlich der betreffende Mitgliedsstaat der Europäischen Gemeinschaft angegeben werden. Es ist dann die korrekte Bezeichnung des Mitgliedsstaates zu verwenden und der Zusatz (Europäische Union oder Europäische Gemeinschaft) anzubringen. 3.3 Abkürzungen sind nicht zulässig. Nicht korrekt ist außerdem: West-Germany, Western Europe, England, Holland etc., auch dann nicht, wenn dies so im Akkreditiv steht. Bitte achten Sie beim Abschluss eines Akkreditivs hierauf. Einzige Ausnahme: USA. Eine Liste der offiziellen Länderbezeichnungen stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 3.4 Reicht der Platz im Feld 3 nicht aus, so kann auf Feld 6 verwiesen werden und die Angabe über das Ursprungsland im Feld 6 erfolgen. 2
3 3.5 Die IHKs beurkunden den Warenursprung Europäischen Gemeinschaft, 48 Abs.3 ZK- DVO. Waren, die ihren Ursprung außerhalb der Europäischen Gemeinschaft haben, werden in die Urkunde nur aufgenommen, wenn ein Ursprungszeugnis des Herkunftslandes vorgelegt wird. Um Nachteile für ihre Unternehmen abzuwenden, ist die bereit präferentielle Nachweise (z.b. Ursprungszeugnis Form A, Warenverkehrsbescheinigungen) als Nachweis genügen zu lassen, wenn das Unternehmen glaubhaft macht kein handelspolitisches Ursprungszeugnis aus dem entsprechenden Land zu erhalten. Beispiele: 3 Ursprungsland Bundesrepublik Deutschland (Europäische Gemeinschaft) 3 Ursprungsland see field 6 Feld 4: Angaben über die Beförderung Dieses Feld müssen Sie nicht ausfüllen. Achtung: Einige Länder verlangen jedoch, dass dieses Feld ausgefüllt wird. Wir geben Ihnen gerne hierzu Auskunft. Wenn Sie dieses Feld ausfüllen, sind hier nur Angaben zur Beförderungsart zulässig. Beispiel: LKW, Schiff, Luftfracht, Bahn. NICHT: INCOTERMS. INCOTERMS sind vertragliche Vereinbarungen über die Zahlungsbedingungen und Gefahrtragung, keine Angaben zur Beförderung. Feld 5: Bemerkungen Hier können zusätzlich z.b. die Importlizenznummer, die interne Auftragsnummer, die Akkreditiv-Nummer eingetragen werden, nicht aber Herstellererklärungen oder Erklärungen des Exporteurs. In Zweifelsfragen ist Rücksprache mit der zu nehmen. Die gemachten Angaben sind der IHK nachzuweisen (Vorlage des Akkreditivs, der Einfuhrlizenz etc.). Bitte achten Sie beim Abschluss eines Akkreditivs darauf, dass keine anderen Angaben in der Urkunde verlangt sind. Die regelmäßig in Akkreditive vorgeschriebenen Angaben über Warenbezeichnung(Description of Goods), Markierungen etc. können in der Regel auf die Rückseite der Urkunde geschrieben werden. 3
4 Feld 6: Laufende Nummer; Zeichen, Nummern, Anzahl und Art der Packstücke; Warenbezeichnung 6.1 Dieses Feld ist so auszufüllen, wie es im Antrag vorgegeben ist. Andere als die vorgesehenen Angaben sind nicht zulässig. 6.2 Jeder Warenposten, der in dem Antrag und in dem Ursprungszeugnis aufgeführt ist, muss mit einer laufenden Nummer versehen sein. Unmittelbar unter der letzten Eintragung ist ein waagerechter Schlussstrich zu ziehen. Leerfelder sind durch Streichungen unbrauchbar zu machen. Beispiel: 6 laufende Nummer; Zeichen, Nummern, Anzahl und Art der Packstücke, Warenbezeichnung (bei unverpackten Waren die Anzahl oder lose geschüttet einsetzen) PC AC Active Glucose 50 Str PC plastic clamps typ KL 700/ PC i47684 Sechskantmutter NB Die Warenbeschreibung der Produkte muss grundsätzlich der handelsüblichen Warenbezeichnung entsprechen. NICHT: Warentarifnummern. Die IHK beurkundet Warentarifnummern in keiner Form! Überbegriffe wie Ersatzteile, Zubehör, Medizinische Geräte, Hygieneartikel, elektrische Geräte etc. 6.4 Reicht der Platz in Feld 6 nicht aus, so kann entweder ein zweites Formular verwendet oder unter Verwendung eines handelsüblichen Sammelbegriffs auf die beigefügte Packliste oder Rechnung mit Angabe der Dokumentennummer verweisen werden: 6 laufende Nummer; Zeichen, Nummern, Anzahl und Art der Packstücke, Warenbezeichnung (bei unverpackten Waren die Anzahl oder lose geschüttet einsetzen) toys for kids as per attached packing list no
5 Das Geschäftspapier, auf das verwiesen wird, wird von der an das Dokument angesiegelt und ist Bestandteil der Urkunde. Auch hier dürfen nachträglich keine Veränderungen vorgenommen werden und auch dieses Dokument darf keine zusätzlichen Angaben enthalten, wie z.b. die Warentarifnummer. 6.5 Zusätzliche Angaben sind nur begrenzt und im Einzelfall nach Absprache mit der IHK Rhein-Neckar zulässig. Dies können gemäß IHK-Statut ausschließlich sein: - Angaben über Wert der Waren - Angaben aufgrund zwischenstaatlicher Vereinbarungen. Feld 7: Menge Die Menge ist anzugeben. Sie kann in jeder für die Warenart sinnvollen Art erfolgen (Kilogramm, Liter, Meter, etc.). Nicht anzugeben ist die Stückzahl, diese kommt in Feld 6. Feld 8: Antragstellung (Antrag Rosa Exemplar) 8.1 Bitte lesen Sie diesen Text sorgfältig durch! 8.2 Geben Sie bitte an, ob die Ware im eigenen Betrieb in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen Betrieb hergestellt wurde. Eigener Betrieb in der Bundesrepublik Deutschland bedeutet: Hauptsitz, Niederlassung oder Betriebsstätte nicht: Schwester, Mutter oder Tochterunternehmen im Konzern. Der eigene Betrieb muss in der Bundesrepublik Deutschland sein nicht: Frankreich, Schweiz, weltweit Die Ware ist gem. 23 ff ZK dort hergestellt, wo die letzte wesentliche und wirtschaftlich gerechtfertigte Be- oder Verarbeitung stattgefunden hat. Bitte klären Sie dies vorab mit der IHK. 8.3 Nachweise Ist Ihre Ware im eigenen Betrieb in der Bundesrepublik Deutschland hergestellt, so hat Ihre Ware den Warenursprung Bundesrepublik Deutschland (Europäische Gemeinschaft). Die IHK kann diese Angabe zum Beispiel durch einen Betriebsbesuch überprüfen. Ist Ihre Ware in einem anderen Betrieb hergestellt, so ist der Warenursprung durch die Vorlage geeigneter Dokumente nachzuweisen. Für Waren, die Ihren Ursprung in der Europäischen Gemeinschaft haben, kann eine Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft nach EG VO 1207/2001 oder eine Erklärung IHK für den Handelspolitischen Ursprung ausreichend sein. Im Einzelfall entscheidet dies die IHK. Bitte klären Sie dies vorab mit der ab. Für Waren, die Ihren Ursprung außerhalb der Europäischen Gemeinschaft haben (s.o. unter Feld 3.5). 5
6 Bitte beachten Sie, dass die IHK ein Ursprungszeugnis erst ausstellen kann, wenn alle erforderlichen Dokumente eingereicht sind. Feld 9: nur Antrag Rosa Exemplar Dieses Feld wird in der Regel nicht gebraucht, da Antragsteller und Absender identisch sein sollen. Sprechen Sie mögliche Ausnahmen bitte vorab mit der IHK ab. Rückseite: Spezielle Erklärungen, die entweder vom Empfangsland, dem Kunden oder dem LC gefordert sind können auf der Rückseite abgegeben werden. Diese Angaben werden dann von der IHK bescheinigt, wenn sie vom Antragsteller unterschrieben sind und die Dokumente (LC) vorgelegt werden. Ansprechpartner: Die möchte Ihnen die für Ihren Export erforderlichen Dokumente so schnell wie möglich ausstellen. Wir stehen Ihnen deshalb gerne vorab für alle Fragen und Auskünfte rund um die Dokumentenerstellung zur Verfügung. 6
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