SEMINARE. Jan. Dez Alternative Antriebe in Kraftfahrzeugen. Sicherheit im Umgang mit Hochvolttechnik.
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- Katarina Fleischer
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1 Jan. Dez Alternative Antriebe in Kraftfahrzeugen. Sicherheit im Umgang mit Hochvolttechnik.
2 INHOUSE-SEMINARE Maßgeschneidert für Ihre Weiterbildung. Weiterbildung und Know-how-Input sind wichtige Faktoren für moderne Unternehmen und wirken besonders eff izient, wenn sie direkt vor Ort, in der eigenen Firma, durchgeführt werden. Unsere Inhouse-Maßnahmen werden von Top-Trainern und -Referenten auf die in di viduellen Bedürf nisse Ihres Unter nehmens zugeschnitten sowohl beim Indivi dual trai ning als auch bei Seminaren und Lehr gängen für Gruppen bis 20 Personen. Auf Wunsch organisieren wir auch ge eig nete Seminar räumlich keiten sowie die notwendige Technik hierzu. Ihre Vorteile bei betriebsinternen Seminaren und Trainings: Einsparungen von reise- und organisations be dingten Kosten Planungssicherheit durch indi viduelle Termin absprachen Fallbeispiele aus Ihrem Unternehmen erleichtern die Umsetzung in den Arbeitsalltag und fördern den Erfahrungsaustausch. Nutzen Sie unsere Kundenberater und persönliche Betreuung. Ihren Ansprechpartner vor Ort 2
3 INHALT Seminare Alternative Antriebe in Kraftfahrzeugen Fachkunde HV-Systeme in Kraftfahrzeugen 4 Hybrid- und Brennstoffzellentechnik Grundlagen, Gefahren 6 Hybridfahrzeuge Arbeiten in nicht elektrischen Bereichen 8 Elektromobilität: Aufbau und Gefahren von Lithium-Akkus 9 Was wir sonst noch bieten Inhouse-Seminare 2 Organisatorisches Bei den Seminar- und Lehrgangsbezeichnungen sind immer weibliche und männliche Personen gemeint. 3
4 Fachkunde HV-Systeme in Kraftfahrzeugen. Sicherheit beim Umgang mit Hochvoltsystemen in der Antriebstechnik bei Kfz. Der Einsatz von Hochvoltsystemen in der Fahrzeugtechnik stellt - ankert, dass Personen für den Umgang mit einer Spannung von mehr sem Seminar erhalten Sie eine ordnungsgemäße Unterweisung für die Arbeit mit HV-Systemen an Kraftfahrzeugen. Grundlage der Schulung ist das Konzept des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes, abgestimmt mit dem Verband der Automobilindustrie e.v. (VDA) und dem Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller e.v. (VDIK). Ihr Nutzen Sie gewinnen Sicherheit im Umgang mit HV-Systemen und anderen alternativen Fahrzeugantrieben. Ihnen bestätigt, dass Sie ordnungsgemäß über die Arbeit mit Hochvoltsystemen in Kraftfahrzeugen unterwiesen wurden. Inhalt Alternative Kraftstoffe und Antriebe Sicherheitstechnische Maßnahmen an alternativen Antrieben Elektrotechnische Grundlagen Wirkung des elektrischen Stromes Unterweisung über die Gefahren des elektrischen Stromes Unfallsicherheit, Gesetze, Vorschriften Vorbeugende Maßnahmen gegen direkte oder indirekte Gefahren des elektrischen Stromes HV-Konzept und Kraftfahrzeugtechnik Anforderungen an Arbeiten unter Spannung gemäß UVV Persönliche Schutzausrüstung Fahrzeug Praktisches Vorgehen bei Arbeiten an HV-Fahrzeugen und -Systemen Erste Hilfe bei Stromunfällen Zielgruppe Kfz-Mechaniker, Kfz-Elektriker und Kfz-Mechatroniker mit Kfz-Meister, Kfz-Techniker, Kfz- Ingenieure sowie Personen, die eine gleichwertige Zusatzausbildung nachweisen können 4
5 Trainer Erfahrene Fachdozenten von TÜV Rheinland aus der Praxis für die Praxis. Seminar-Nr Köln Hamburg Chemnitz Nürnberg Berlin-Johannisthal Köln Chemnitz Nürnberg Veranstaltung Uhr 5
6 Hybrid- und Brennstoffzellentechnik Grundlagen, Gefahren. Die Technologie alternativer Kraftfahrzeugantriebe und von diesen ausgehende Gefährdungen. Antriebssysteme wie Hybrid oder Brennstoffzellen werden inzwischen von den Herstellern in Serie produziert. Durch den Einsatz von Hochvolt-Systemen (HV-Systemen) in Fahrzeugen ergeben sich neue Anforderungen an die Ausbildung der Kfz-Monteure. Zu ihrem bisherigen Aufgabenbereich kommt nun die Arbeit an HV-Systemen hinzu. In unserem Lehrgang machen wir Sie mit den Grundlagen der Hybrid- und Brennstoffzellentechnik in Fahrzeugen vertraut. Sie lernen die möglichen Gefahren beim Umgang mit HV-Systemen kennen und einzuschätzen. Unsere Referenten vermitteln Ihnen die sicherheitsrelevanten Aspekte der Arbeiten in diesen Spannungsbereichen. Das Seminar gibt Ihnen einen Überblick, wie hoch der erforderliche Aufwand an Organisation und Ausrüstung im Betrieb und bei der Aspekte zu berücksichtigen. Ihr Nutzen Vermeidung von Personenund Sachschäden Rechtliche Absicherung Einstieg in eine Zukunftstechnologie Inhalt Einführung in die Hybrid- und Brennstoffzellentechnik Grundlagen ihres Einsatzes in der Fahrzeugtechnik Vorschriften und gesetzliche Regelungen Sicherheitstechnische Aspekte HV-System: Aufbau und Wirkungsweise Störungen und kritische Punkte Grundlagen zu Arbeiten an Hybrid- und Brennstoffzellenfahrzeugen Gefährdungen durch elektrischen Strom bei Spannungen Sicherheit und Schutzausrüstung Technische Schutzmaß nahmen im Hybrid- oder Brennstoffzellenfahrzeug Verhalten bei Störfällen und Elektrounfällen Anforderungen an die Organisation und Ausrüstung im der Mitarbeitenden 6
7 Zielgruppe Beschäftigte in Werkstätten und Autohäusern, die Arbeiten an Hybrid- oder Brennstoffzellenfahrzeugen durchführen, bzw. Führungskräfte, die Einweisungen am Arbeitsplatz in der Werkstatt, am Prüfstand und im Labor geben. Trainer Erfahrene Fachdozenten von TÜV Rheinland aus der Praxis für die Praxis. Hinweis Dieses Seminar befähigt nicht zum Arbeiten an Hochvolt- Systemen. Seminar-Nr Berlin-Johannisthal Köln Hamburg Chemnitz Nürnberg Berlin-Johannisthal Köln Chemnitz Nürnberg Veranstaltung Uhr 7
8 Hybridfahrzeuge Arbeiten in nicht elektrischen Bereichen. Halten Sie den technologischen Anschluss, erlangen Sie den Befähigungsnachweis. An Fahrzeugen mit Hybrid- oder rein elektrischen Antrieben kön- nungsführenden Teilen arbeitet (z.b. Ölwechsel oder Bremsenservice durchführt), zu den Gefahren bei der Arbeit an Kraftfahrzeugen mit Hybrid- bzw. Elektroantrieben unterwiesen wurde. Ihr Nutzen Sie gewinnen Sicherheit, an Fahrzeugen mit alternativen Antrieben, wie z.b. Hybridmotoren, alle Arbeiten durchzuführen, die nicht direkt mit der HV-Anlage in Verbindung stehen. Ihnen bestätigt, dass Sie nach nungsführender Teile arbeiten dürfen. Inhalt Einführung in das Thema Grundlagen Elektrotechnik Gefahren des elektrischen Stromes Wirkung von elektrischem Strom auf den Körper Regeln und Vorschriften Schutzmaßnahmen Zielgruppe Kfz-Mechaniker Kfz-Schlosser Kfz-Meister Kfz-Sachverständige Voraussetzungen Ausbildung im Bereich Kfz-Technik. Trainer Erfahrene Fachdozenten von TÜV Rheinland aus der Praxis für die Praxis. Seminar-Nr Berlin-Johannisthal Köln Hamburg Chemnitz Nürnberg Berlin-Johannisthal Köln Chemnitz Nürnberg Veranstaltung Uhr 8
9 Elektromobilität: Aufbau und Gefahren von Lithium-Akkus. Möglichkeiten und Grenzen des Einsatzes von Lithium-Ionen-Batterien in Elektrofahrzeugen. Entwicklungsplan Elektromobilität vorgestellt, der Deutschland in den kommenden zehn Jahren zu einem Leitmarkt für Elektromobilität machen soll. Dabei wird die gesamte Wertschöpfungskette von den Materialien, Komponenten, Zellen, Batterien bis hin zum Gesamtsystem und seiner Anwendung berücksichtigt. Vor der breiten Markteinführung von Elektrofahrzeugen sind allerdings noch wesentliche technologische Hürden zu überwinden. In unserem Seminar schlagen wir einen Bogen von ersten Batteriesystemen, die im Automobilbereich eingesetzt wurden, über Systeme, die im Prototypenstadium verbleiben, bis hin zu modernen Energiespeichern, deren weite Verbreitung noch Zukunft ist. Dabei werden Sie anhand von beispielhaften Entwicklungen verschiedener Speichersysteme die Herausforderungen bei der technologischen Umsetzung kennen lernen. Sie erfahren, welche Probleme auftreten und können beurteilen, welche Möglichkeiten der jetzige Stand der Technik eröffnet. Ihr Nutzen Sie werden mit den Funktionsprinzipien und Eigenschaften elektrochemischer Speichersysteme vertraut. Sie lernen die Möglichkeiten und Grenzen verschiedener Batteriesysteme kennen und wissen, wie diese in Elektrofahrzeugen angewendet werden. Das Wissen um die zugrundeliegenden chemischen Mechanismen und deren technische Realisierung wird es Ihnen ermöglichen, aktuelle Entwicklungstrends zu beurteilen und abzuschätzen. Inhalt Lithium-Systeme bzw. Lithium-Ionen-Akkus - Entwicklung - Aufbau - Material - Anwendungen - Vor- und Nachteile Verschiedene Systeme für spezielle Anwendungen Neuartige Lithiumbatterie- Konzepte Zielgruppe Alle, die mit Lithium-Ionen-Batterien zu tun haben, wie z.b. Hersteller und Händler von Elektroautos und Elektrofahrrädern. 9
10 Trainer Prof. Dr.-Ing. Franz Wosnitza, RWTH Aachen. Seminar-Nr Berlin-Johannisthal Köln Hamburg Chemnitz Nürnberg Berlin-Johannisthal Köln Chemnitz Nürnberg Veranstaltung Uhr 10
11 Kfz mit Hochvoltsystemen sicher bergen und abschleppen. Mit Gefahren für Abschleppdienste richtig umgehen. Erfüllen Sie die BGI/GUV-I Neue, insbesondere elektrische Antriebsformen bei Kraftfahrzeugen bergen neue Gefahren. Die in Hybrid- und reinen Elektrofahrzeugen eingesetzten Hochvoltsysteme arbeiten mit Spannungen bis zu 400 Volt weit mehr als bisher in Fahrzeugen üblich. Die daraus resultierenden Gefahren sowie die Forderungen gemäß BGI/GUV-I 8686 bezüglich der Arbeiten an und mit elektrisch angetriebenen Autos müssen nicht nur von Kfz-Herstellern, Reparaturwerkstätten, sondern auch von Abschleppdiensten berücksichtigt werden. In diesem Seminar lernen Abschleppkräfte, Gefährdungen richtig zu erkennen und einzuschätzen sowie diese bei Bergung, Abschleppen und Zwischenlagerung der Fahrzeuge angemessen zu berücksichtigen. Ihr Nutzen Sie lernen, elektrisch angetriebene Fahrzeuge zu erkennen und die damit verbundenen Gefährdungen fachgerecht einzuschätzen. Sie wissen, was Sie bei Bergung, Abschleppen und Zwischenlagerung von Elektround Hybridautos aus Gründen der Sicherheit unbedingt beachten müssen. Mit Besuch dieses Seminars erhalten Sie die nach BGI/ GUV-I 8686 erforderliche spezielle Unterweisung, die Sie für das Abschleppen von Autos mit Elektroantrieb benötigen. Inhalt Einführung Elektroantriebe Forderung der BGI/GUV-I 8686 Gefahren des elektrischen Stroms Wirkung des elektrischen Stroms auf den menschlichen Körper Gefahren durch und richtiger Umgang mit Lithium-Ionen- Batterien Persönliche Schutzausrüstung Autos mit Elektro- bzw. Hybridantrieb erkennen Spannungsfreiheit feststellen Verhalten bei der Bergung z.b. von untergegangenen Fahrzeugen Abschleppen von Fahr zeugen mit Elektro- bzw. Hybridantrieb Zwischenlagerung von Elektrobzw. Hybridautos vor der Entsorgung Abschlussprüfung Zielgruppe Mitarbeitende von Abschleppunternehmen. 11
12 Abschluss Sie erhalten nach bestandener Unterweisung nach BGI/GUV-I 8686 zu Arbeiten an und mit elektrisch angetriebenen Fahrzeugen. Trainer Erfahrene Fachdozenten von TÜV Rheinland aus der Praxis für die Praxis. Seminar-Nr Berlin-Johannisthal Köln Hamburg Chemnitz Nürnberg Berlin-Johannisthal Köln Chemnitz Nürnberg Veranstaltung Uhr 12
13 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB). FÜR SEMINARE, LEHRGÄNGE UND STUDIENGÄNGE. 1. Geltungsbereich die Durchführung von Bildungsmaßnahmen wie offenen, überbetrieblichen und berufsbegleitenden Seminaren, Lehrgängen und Trainings sowie Studiengängen im genannt. (2) Etwaige Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Vertragspartners werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn ihnen der Veranstalter nicht nochmals ausdrücklich widerspricht. 2. Anmeldung stalter schriftlich bestätigt wird. (2) Ein Recht auf Teilnahme an Bildungsmaßnahmen mit begrenzter Teilnehmerzahl besteht nicht. 3. Zulassungsvoraussetzungen jedem Interessenten offen, der über die von den zustän- Leistungsbeschreibung der Bildungsmaßnahme gefordert werden. (2) Soweit Zulassungsvoraussetzungen bestehen, ist der Ver- ob der Teilnehmer die notwendigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Hierzu hat der Teilnehmer auf Verlangen die erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Macht der Veranstalter von seinem Recht auf Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen keinen Gebrauch, so ist der Teilnehmer auch bei Nichtvorliegen der Zulassungsvoraussetzungen zur 4. Durchführung öffentlichten Programminhalt, den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und den anerkannten Regeln der Technik durchgeführt. (2) Der Veranstalter behält sich den Wechsel von Referenten und/oder eine Verlegung bzw. Änderung im Programmablauf vor, sofern diese das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändern. Ein Anspruch auf Veranstaltungsdurchführung durch einen bestimmten Referenten bzw. an einem bestimmten Veranstaltungsort besteht nicht. verändert wird, sind zulässig, wenn sie mit Zustimmung oder auf Verlangen der Stellen erfolgen, die für die Anerkennung der angestrebten Abschlüsse zuständig sind. geltende Hausordnung zu beachten, Anweisungen der Lehr- bzw. Ausbildungskräfte sowie der Beauftragten des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten, regelmäßig an den Präsenzveranstaltungen der vertragsgegenständlichen Bildungsmaßnahme teilzunehmen sowie alles zu unterlassen, was der ordnungsgemäßen Durchführung der Bildungsmaßnahme entgegenstehen könnte. 6. Urheberrechte Die dem Teilnehmer ausgehändigten Unterlagen, Software und andere für Lehrgangszwecke überlassenen Medien sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der ausgehändigten Materialien auch auszugsweise ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Veranstalters gestattet. 7. Rücktritt/Kündigung/Stornokosten trag automatisch mit dem Ende der Bildungsmaßnahme. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist nicht möglich. (2) Bildungsmaßnahmen mit einer Laufzeit von mehr als und können ohne Angabe von Gründen mit einer Frist jedoch frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit. Die Mindestlaufzeit beginnt mit dem tatsächlichen Anfang der Bildungsmaßnahme, unabhängig von dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses. naten gilt, dass bei Abmeldungen, die später als 2 Wochen der Teilnahmegebühr als Stornokosten fällig werden. Bei beginn beim Veranstalter eingehen, bei Fernbleiben von der Veranstaltung oder bei Abbruch der Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich, soweit die Bildungsmaßnahme noch nicht begonnen wurde und der Teilnehmer die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Eventuelle Widerrufsrechte des Teilnehmers haben Vorrang. (4) Für Bildungsmaßnahmen mit einer Dauer von über 6 Monaten gilt, dass bei Abmeldungen, die später als 2 Wochen der Teilnahmegebühr als Stornokosten fällig werden. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich, soweit die Bildungsmaßnahme noch nicht begonnen wurde und der Teilnehmer die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Eventuelle Widerrufsrechte des Teilnehmers haben Vorrang. Semester und können ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 2 Wochen zum Semesterende gekündigt werden. Wird das Kündigungsrecht nicht fristgemäß in Anspruch genommen, verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um ein weiteres Semester. Bei Kündigungen, die später als zwei Wochen vor Semesterbeginn beim Veranstalter eingehen, digungen, die nach Semesterbeginn eingehen, ist die volle Semesterstudiengebühr zu entrichten. (6) Dem Teilnehmer steht der Nachweis offen, dass dem Veranstalter aus der Abmeldung kein oder nur ein geringer Schaden entstanden ist. aus wichtigem Grund bleibt unberührt. (8) Als wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung durch den Veranstalter gelten insbesondere aber nicht ausschließlich die anhaltende oder schwerwiegende Störung der Bildungsmaßnahme durch den Teilnehmer, sein wiederholtes unentschuldigtes Fernbleiben von der Bildungsmaßnahme, Zahlungsverzug mit mehr als 2 Raten oder wiederholter Zahlungsverzug trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung sowie Entzug oder Widerruf abgetretener Leistungen durch andere Kostenträger. (9) Jede Kündigung hat schriftlich, im Falle der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund unter Angabe des Kündigungsgrundes, zu erfolgen. Das Fernbleiben vom Unterricht gilt in keinem Falle als Kündigung. Organisationsbereich des Veranstalters zu erfolgen, der die Anmeldung des Teilnehmers bestätigt hat. Bedienstete des Veranstalters, insbesondere Lehrkräfte, sind zur Entgegennahme von Kündigungen nicht befugt. mer zur anteiligen Zahlung der Lehrgangsgebühren, die bis zum Ende der jeweiligen Kündigungsfrist berechnet 8. Zahlungsbedingungen/Vergütung ohne jeden Abzug fällig. Die Zahlung erfolgt unter Angabe der Rechnungsnummer und der Kundennummer auf das in der Rechnung genannte Konto des Veranstalters. (2) Im Falle des Verzugs sind rückständige Rechnungs- BGB zu verzinsen. oder vom Veranstalter unbestrittenen Ansprüchen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Teilnehmer nur insoweit befugt, als sein Anspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. (4) Im Falle des Verzugs des Vertragspartners kann der Veranstalter für jede Mahnung eine Bearbeitungsgebühr der Bearbeitungsgebühr der Nachweis unbenommen, ein Schaden sei nicht entstanden oder wesentlich niedriger, als der pauschalierte Schadensersatzanspruch des Veranstalters. 9. Ratenzahlung Für Bildungsmaßnahmen mit einer Dauer von mehr als 6 Monaten kann durch gesonderte Vereinbarung Ratenzahlung vereinbart werden. 10. Terminabsage durch den Veranstalter Der Veranstalter behält sich vor, wegen mangelnder Teilnehmerzahlen oder der Erkrankung von Lehrkräften sowie sonstiger Störungen im Geschäftsbetrieb, die von ihm nicht zu vertreten sind, angekündigte oder begonnene Bildungsmaßnahmen abzusagen. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Falle erstattet. 11. Erfüllungsort/Gerichtsstand Erfüllungsort ist der dem Teilnehmer schriftlich mitgeteilte Veranstaltungsort. Der Gerichtsstand für alle aus der Buchung entstehenden Rechtsstreitigkeiten gegenüber Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts bzw. öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist Köln. 12. Datenschutz schutzgesetzes weisen wir Sie darauf hin, dass die Speicherung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten zur Vertragserfüllung erfolgt. (2) Ihre geschäftlichen Kontaktdaten werden vom Veranstalter für Marketingzwecke in der Weise genutzt, Ihnen Prospekte, Programme und Seminarinformationen des Veranstalters per Post zu übersenden. lung Ihrer Daten zu Marketingzwecken jederzeit durch Mitteilung an den Bereich Datenschutz des Veranstalters widersprechen bzw. Ihre Einwilligung widerrufen. Nach Erhalt Ihres Widerspruchs bzw. Widerrufs wird der Veranstalter die hiervon betroffenen Daten nicht mehr zu Marketingzwecken nutzen und verarbeiten bzw. die weitere Zusendung von Werbemitteln unverzüglich einstellen. WIDERRUFSBELEHRUNG. Widerrufsrecht Brief, Fax, ) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Widerrufsfolgen. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Besondere Hinweise. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Ende der Widerrufsbelehrung. 13 TÜV Rheinland Akademie GmbH, Alboinstr. 56, Berlin Stand: / Fernabsatz
14 ANMELDUNG. PER FAX an Hiermit melde ich mich zu folgendem(n) Seminar(en) an: Seminar Seminar-Nr. Termin, Ort Seminar Seminar-Nr. Termin, Ort Erfrischungsgetränke, Mittagessen, Teil nehmer unterlagen inkl. Teilnehmeranschrift Firma USt-IdNr. Titel / akad. Grad Name, Vorname Geb.-Datum, Ort Abteilung / Funktion Straße PLZ, Ort Telefon/Fax * Rechnungsanschrift wie Teilnehmeranschrift Firma USt-IdNr. evtl. Abteilung Straße PLZ, Ort Anmeldung als Verbraucher Unternehmer (Privatkunde) (Geschäftskunde) Für Verbraucher gilt die Widerrufsbelehrung, die Sie unter den Die AGB des Veranstalters erkenne ich mit meiner Unterschrift an. * Mit Angabe der -Adresse stimme ich zu, regelmäßig Informationen von TÜV Rheinland zu erhalten. 14 Datum, Unterschrift
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