Stand: Nationaler Aufruf Programm Lebenslanges Lernen 2012

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1 Stand: Nationaler Aufruf Programm Lebenslanges Lernen 2012 Seite 1 von 17

2 I. Einzelprogramm LEONARDO DA VINCI 1. Aktion LEONARDO DA VINCI Mobilität: Nationale Prioritäten LEONARDO DA VINCI Mobilität Nationale Priorität 2012 Zielgruppe Ziele der Ausschreibung Ausschlussgründe, Auswahlvoraussetzungen, Auswahlkriterien Zusatzpunkte 1. ECVET Erstausbildung (IVT) Die nationale Priorität soll die Einführung des europäischen Leistungspunktesystems in der beruflichen Bildung (ECVET) unterstützen. Insbesondere folgende Elemente des ECVET sollen dabei gemeinsam mit dem Projektpartner erprobt werden: o Identifikation und Festlegung von Lernergebnis- Einheiten o Beschreibung von Lernergebnissen nach den Deskriptoren des EQF o Evaluierung von Lernergebnissen 2. Duales System Erstausbildung (IVT) Projekte für Auszubildende aus dem Dualen System haben auf der Grundlage der europäischen und nationalen Prioritäten mit Vorrang gefördert, um eine angemessene Repräsentanz in der Aktion sicher zu stellen. 3. Neue Antragsteller Erstausbildung (IVT), Personen auf dem Arbeitsmarkt (PLM) und Berufsbildungspersonal (VETPRO) Ziel der Ausschreibung ist es neue Antragsteller zu gewinnen und ihnen bei der Erstantragstellung eine gute Förderchance einzuräumen. Seite 2 von 17 Voraussetzung für die Erprobung von ECVET-Elementen ist eine gemeinsame Bestandsaufnahme der Projektpartner zu o o den relevanten Rahmenbedingungen der unterschiedlichen Berufsbildungssysteme den Merkmalen unterschiedlicher Bildungsgänge/Qualifikationen. Diese Bestandsaufnahme erfolgt mittels eines Berufsbildungssteckbriefs (s. Homepage der NA-BIBB unter Antragstellung 2012), der zusammen mit der Papierversion als Anlage des Antrags einzureichen ist. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen sich in einer dualen Ausbildung (nach BBiG oder HWO) mit entsprechendem Eintrag des Ausbildungsverhältnisses bei der zuständigen Stelle befinden. Gegenstand der Priorität sind alle Anträge von Projektträgern, die im Rahmen des Programms für Lebenslanges Lernen (seit der Antragsrunde 2007) keine Projektförderung im Rahmen der Aktion LEONARDO DA VINCI Mobilität erhalten haben. 10 Punkte 10 Punkte 10 Punkte

3 Nationale Kriterien der Förderfähigkeit für LEONARDO DA VINCI Mobilität Bestimmung Begrenzung der Teilnehmerzahl Abwertung von Bewertungen Poolprojekte für individuelle Mobilität Kleine Projekte Beschreibung Die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer je Projektantrag kann begrenzt werden bei a) einem deutlichen Überhang der förderfähigen Projekte, b) bei einer deutlichen Nichtausschöpfung der Mittel (>20%) in vorangegangenen abgeschlossenen Projekten des Antragstellers und c) bei neuen Projektträgern, die keine gute Past-Performance nachweisen können (IVT und PLM max. 40 TN, VETPRO max. 20 TN). Die Punktzahl der gemittelten Bewertung kann reduziert werden, wenn ähnliche Projekte des Antragstellers in der gleichen Zielgruppe mit deutlichen Mängeln abgeschlossen worden sind (negative past performance) und diese Mängel für die Fachgutachter auf der Grundlage des Antrags nicht ersichtlich gewesen sein konnten. Im Rahmen von Pool-Projekten werden individuelle Auslandsaufenthalte für einzelne Teilnehmer/-innen gefördert. Auch Einzelpersonen erhalten so Zugang zum Programm. Sie ermöglichen insbesondere KMU indirekt am Programm zu partizipieren, indem sie ihren Auszubildenden individuelle Mobilität über Poolprojekte ermöglichen. Pool-Projekte müssen folgende Kriterien erfüllen: Bundesweite Zugänglichkeit mit einem einheitlichen und dokumentierten Bewerbungs- und Auswahlverfahren für alle Interessierte Ausschreibung aller geförderten Teilnehmerplätze Individuelle Vermittlung o Individuelle Ausreisetermine o Individuelle Praktikumswahl entweder o vermittelt über das Partnernetzwerk oder o durch Teilnehmer/in selbst organisierter Praktikumsplatz o Vorbereitung wahlweise o Individuelle Kursteilnahme oder o Angeboten durch das Partnernetzwerk o Einhaltung der Qualitätsstandards für Pool-Projekte (s. Website der NA-BIBB) Anträge, die sich diesem Projekttyp zuordnen, müssen dies im Antragsformular an entsprechender Stelle kenntlich machen. Die individuelle Mobilität verursacht einen erhöhten Aufwand in der Vorbereitung und Vermittlung der Teilnehmer/-innen. Projekte im Bereich dieser nationalen Priorität erhalten daher unabhängig von der Dauer des Auslandsaufenthalts eine erhöhte Pauschale für die Vorbereitung der Teilnehmenden und die Organisation der Mobilität. Um den Zugang zur Maßnahme LEONARDO DA VINCI Mobilität für neue Antragsteller und insbesondere KMU zu erleichtern, können kleine Projekte mit bis zu 3 Teilnehmenden in den Zielgruppen Erstausbildung (IVT) und Berufsbildungspersonal (VETPRO) in einem vereinfachten Verfahren beantragt und durchgeführt werden. Förderfähig sind Anträge von Projektträgern, die im Rahmen des Programms für Lebenslanges Lernen noch keine Projektförderung in der Aktion LEONARDO DA VINCI Mobilität erhalten haben. Die Anträge für ein kleines Projekt können zwischen dem und eingereicht werden. Es kann ein Antrag auf ein kleines Projekt je Antragsteller gestellt werden. Die Auslandsaufenthalte müssen bis zum Seite 3 von 17

4 abgeschlossen sein. Für kleine Projekte werden in der Zielgruppe Erstausbildung (IVT) und in der Zielgruppe Berufsbildungspersonal reserviert. Nationale administrative Bestimmungen für LEONARDO DA VINCI Mobilität Bestimmung Kennzeichnung nationaler Prioritäten und erforderliche Dokumente Fördersätze Zusatzpunkte für Nationale Prioritäten grundsätzliche Förderfähigkeit von teilnehmenden Personen Beschreibung Ein Projektantrag kann keiner, einer oder mehrerer nationaler Prioritäten zugeordnet werden. Die Zuordnung zu einer nationalen Priorität erfolgt durch die Aktivierung des entsprechenden Auswahlfeldes in der Online-Antrags-Datenbank und ist im Antrag zu begründen. Für die Prioritäten ECVET ist die angegebene zusätzliche Anlagen zusammen mit der Papierversion des Antrags einzureichen. Sämtliche Projekte werden nach den Fördersätzen der angefügten Tabellen gefördert (Anhang I). Es werden maximal 15 zusätzliche Punkte addiert. Der Antrag muss vor Addition der Prioritätspunkte die qualitativen Mindestkriterien erfüllt haben. Grundsätzlich förderfähig im Sinne des Programms für lebenslanges Lernen sind Personen, die entweder - Staatsangehörige der teilnehmenden Staaten sind oder - in reguläre Bildungsgänge oder Kurse in Unternehmen, Schulen oder Bildungsinstitutionen eingeschrieben sind oder - in Deutschland regulär beschäftigt sind oder - über eine Arbeitserlaubnis verfügen. 2. Aktion LEONARDO DA VINCI Mobilitäts-Zertifikat: Im Jahr 2012 kann kein Antrag auf ein LEONARDO DA VINCI Mobilitäts-Zertifikat gestellt werden. Seite 4 von 17

5 3. Aktion LEONARDO DA VINCI Innovationstransfer Nationale Prioritäten LEONARDO DA VINCI Innovationstransfer Keine. Nationale Kriterien der Förderfähigkeit für LEONARDO DA VINCI Innovationstransfer Keine. Nationale administrative Bestimmungen für LEONARDO DA VINCI Innovationstransfer Zur Kalkulation der Personalkosten für Innovationstransferprojekte dürfen die in Anlage II genannten Höchstsätze nicht überschritten werden. Zur Kalkulation der Aufenthaltskosten für Innovationstransferprojekte dürfen die in Anlage III genannten Höchstsätze nicht überschritten werden. 4. Aktion LEONARDO DA VINCI Partnerschaften Nationale Prioritäten LEONARDO DA VINCI Partnerschaften Keine. Nationale Kriterien der Förderfähigkeit für LEONARDO DA VINCI Partnerschaften Pro Partnerschaft dürfen maximal zwei Institutionen aus Deutschland beteiligt sein. Institutionen aus Deutschland dürfen maximal zwei Anträge auf Förderung einer Partnerschaft einreichen. Textidentische bzw. weitgehend gleichlautende Anträge sind von der Förderung ausgeschlossen Seite 5 von 17

6 Nationale administrative Bestimmungen für LEONARDO DA VINCI Partnerschaften Für die Antragsrunde 2012 werden von der Nationalen Agentur Bildung für Europa die folgenden Fördersätze als Pauschalen festgelegt: Mindestens 4 Mobilitäten (Auslandsaufenthalte) Mindestens 8 Mobilitäten (Auslandsaufenthalte) Mindestens 12 Mobilitäten (Auslandsaufenthalte) Mindestens 24 Mobilitäten (Auslandsaufenthalte) Bitte beachten Sie, dass die Antragstellung über E-Forms obligatorisch ist. Über das zu verwendende Antragstool erhalten Sie Informationen auf der Homepage der Nationalen Agentur beim BIBB ( 5. Aktion LEONARDO DA VINCI Vorbereitende Maßnahmen siehe GRUNDTVIG Vorbereitende Maßnahmen Seite 6 von 17

7 II. Einzelprogramm GRUNDTVIG Für die einzelnen Aktionen gelten die im Folgenden genannten Regelungen in Ergänzung zu den im europäischen Aufruf 2012 sowie im Leitfaden 2012 (Teil I und II) genannten Ausführungen. Wenn nicht anders erwähnt, gelten die in Anlage IV genannten Fördersätze. Wenn für einzelne dezentrale GRUNDTVIG-Aktionen und für Vorbereitende Maßnahmen eine Datenbank zur online-antragstellung zur Verfügung gestellt wird, ist die Verwendung dieser Datenbank obligatorisch. Die zu verwendenden Antragstools ( E-Forms ) sind über die Homepage der Nationalen Agentur (unter: zugänglich. Weitere aktionsspezifische Hinweise und Empfehlungen finden sich in den Antragsformularen bzw. in den Hinweisen zur online-antragstellung. 6. Aktion GRUNDTVIG Lernpartnerschaften Nationale Prioritäten GRUNDTVIG Lernpartnerschaften Anträge zu den Themenbereichen Alphabetisierung/Grundbildung sowie Professionalisierung des Bildungspersonals erhalten jeweils bis zu 10, zusammen maximal 15 Zusatzpunkte bei der inhaltlichen Bewertung. Nationale Kriterien der Förderfähigkeit für GRUNDTVIG Lernpartnerschaften Pro GRUNDTVIG Lernpartnerschaft dürfen maximal zwei Erwachsenenbildungseinrichtungen aus Deutschland beteiligt sein. Erwachsenenbildungseinrichtungen aus Deutschland dürfen maximal zwei Anträge auf Förderung einer GRUNDTVIG Lernpartnerschaft einreichen. Textidentische bzw. weitgehend gleichlautende Anträge sind von der Förderung ausgeschlossen. Nationale administrative Bestimmungen für GRUNDTVIG Lernpartnerschaften Für die Antragsrunde 2012 werden von der Nationalen Agentur Bildung für Europa die folgenden Fördersätze als Pauschalen festgelegt: Mindestens 4 Mobilitäten (Auslandsaufenthalte) Mindestens 8 Mobilitäten (Auslandsaufenthalte) Mindestens 12 Mobilitäten (Auslandsaufenthalte) Mindestens 24 Mobilitäten (Auslandsaufenthalte) Seite 7 von 17

8 7. Aktion GRUNDTVIG Weiterbildung für Personal in der Erwachsenenbildung (IST In-Service-Training) Nationale Prioritäten GRUNDTVIG Weiterbildung für Personal in der Erwachsenenbildung Keine. Nationale Kriterien der Förderfähigkeit für GRUNDTVIG Weiterbildung für Personal in der Erwachsenenbildung Von einer Förderung sind Antragsteller/-innen ausgeschlossen, die im Jahr 2011 bereits eine Bewilligung erhalten und diese auch in Anspruch genommen haben. Pro Antragsfrist kann nur 1 Antrag pro Antragsteller/-in eingereicht werden. Textidentische bzw. weitgehend gleichlautende Anträge sind von der Förderung ausgeschlossen. Pro Einrichtung können maximal 2 Personen für dieselbe Maßnahme eine Förderung erhalten, insgesamt können bis zu 5 Personen aus Deutschland für dieselbe Maßnahme gefördert werden. Nationale administrative Bestimmungen für GRUNDTVIG Weiterbildung für Personal in der Erwachsenenbildung Sprachliche / kulturelle Vorbereitung: Für die sprachliche und/oder kulturelle Vorbereitung wird eine Pauschale in Höhe von 100 anerkannt. Fahrtkosten: Fahrtkosten werden bis zu einer Höhe von maximal 400 anerkannt. Kursgebühren: Kursgebühren können bis zu einer Höhe von maximal 750 anerkannt werden. Datenbank: Eine Veröffentlichung von Angeboten in der COMENIUS-GRUNDTVIG-Datenbank für IST-Kurse ist nur bis vier Wochen vor der jeweiligen Antragsfrist möglich. Seite 8 von 17

9 8. Aktion GRUNDTVIG Besuche und Austausche für Personal in der Erwachsenenbildung Nationale Prioritäten GRUNDTVIG Besuche und Austausche für Personal in der Erwachsenenbildung Keine. Nationale Kriterien der Förderfähigkeit für GRUNDTVIG Besuche und Austausche für Personal in der Erwachsenenbildung Pro Einrichtung können maximal 2 Personen für dieselbe Maßnahme eine Förderung erhalten, insgesamt können bis zu 5 Personen aus Deutschland für dieselbe Maßnahme gefördert werden. Textidentische bzw. weitgehend gleichlautende Anträge sind von der Förderung ausgeschlossen. Nationale administrative Bestimmungen für GRUNDTVIG Besuche und Austausche für Personal in der Erwachsenenbildung Antragsfristen: Der Antrag muss spätestens acht Wochen vor geplanter Ausreise in der Nationalen Agentur vorliegen. Sprachliche / kulturelle Vorbereitung: Für die sprachliche und/oder kulturelle Vorbereitung wird eine Pauschale in Höhe von 100 anerkannt. Fahrtkosten: Fahrtkosten werden bis zu einer Höhe von maximal 400 anerkannt. Gebühren: Gebühren (etwa Teilnahmegebühren einer Konferenz) können bis zu einer Höhe von maximal 750 (bzw. maximal 150 pro Tag) anerkannt werden. Datenbank: Eine Veröffentlichung von Angeboten in der COMENIUS-GRUNDTVIG-Datenbank für Konferenzen im Rahmen der Besuche und Austausche ist nur bis vier Wochen vor der jeweiligen Antragsfrist möglich. Seite 9 von 17

10 9. Aktion GRUNDTVIG Workshops Nationale Prioritäten GRUNDTVIG Workshops Einrichtungen, die noch keine Förderung in der Aktion Grundtvig-Workshops erhalten haben, erhalten bei der inhaltlichen Bewertung 5 Zusatzpunkte. Nationale Kriterien der Förderfähigkeit für GRUNDTVIG Workshops Antragstellende Einrichtungen können maximal zwei Anträge stellen. Werden mehr als zwei Anträge eingereicht, sind alle Anträge ungültig. Textidentische bzw. weitgehend gleichlautende Anträge sind von der Förderung ausgeschlossen. Nationale administrative Bestimmungen für GRUNDTVIG Workshops Organisationskosten: Der Pauschalbetrag für die Organisation eines GRUNDTVIG Workshops beträgt in Deutschland Kosten für Teilnehmende: Für die Workshop-Teilnehmenden aus dem Ausland werden die folgenden Pauschalbeträge zur Verfügung gestellt. Diese Beträge enthalten sämtliche Kosten für Aufenthalt, Verpflegung, Reise und evtl. Visum. Dauer des Workshops Pauschalbetrag (einschl. Reise) 5 Tage Tage Tage Tage Tage Tage Tage Tage Sprachliche / kulturelle Vorbereitung: Für die sprachliche und/oder kulturelle Vorbereitung wird eine Pauschale in Höhe von 100 pro Teilnehmer/-in gewährt. Die Vorbereitung findet im Heimatland der Teilnehmenden statt. Seite 10 von 17

11 10. Aktion GRUNDTVIG Assistentenstellen Nationale Prioritäten GRUNDTVIG Besuche und Austausche für Personal in der Erwachsenenbildung Keine. Nationale Kriterien der Förderfähigkeit für GRUNDTVIG Assistentenstellen Textidentische bzw. weitgehend gleichlautende Anträge sind von der Förderung ausgeschlossen. Nationale administrative Bestimmungen für GRUNDTVIG Assistentenstellen Aufenthaltspauschalen: Die Aufenthaltspauschalen (Anlage IV, Aufenthalte ab einer Mindestdauer von 13 Wochen) beinhalten anfallende Reise- und Visumskosten. Sprachliche / kulturelle Vorbereitung: Für die sprachliche und/oder kulturelle Vorbereitung wird eine Pauschale in Höhe von 350 anerkannt. 11. Aktion GRUNDTVIG Freiwilligenprojekte 50+ (SVP) Nationale Prioritäten GRUNDTVIG Freiwilligenprojekte 50+ Einrichtungen, die noch keine Förderung in der Aktion Grundtvig-SVP erhalten haben, erhalten bei der inhaltlichen Bewertung 5 Zusatzpunkte. Nationale Kriterien der Förderfähigkeit für GRUNDTVIG Freiwilligenprojekte 50+ Textidentische bzw. weitgehend gleichlautende Anträge sind von der Förderung ausgeschlossen. Nationale administrative Bestimmungen für GRUNDTVIG Freiwilligenprojekte 50+ Organisationskosten: Die maximalen Sätze für die Organisation von Auslandsaufenthalten ( Mobilitäten ) für Freiwillige betragen: - Pro Freiwilligem für die entsendende Einrichtung: Pro Freiwilligem für die aufnehmende Einrichtung: 390 Fahrtkosten: Fahrtkosten können bis zu einer Höhe von maximal 400 (pro Freiwilligem) anerkannt werden. Seite 11 von 17

12 12. Aktion Vorbereitende Besuche / Kontaktseminare (LEONARDO DA VINCI und GRUNDTVIG) Nationale Prioritäten LEONARDO DA VINCI / GRUNDTVIG Vorbereitende Besuche/Kontaktseminare Bei der Auswahl der deutschen Teilnehmer/-innen für Kontaktseminare werden neue Einrichtungen bevorzugt ausgewählt (10 Zusatzpunkte). Nationale Kriterien der Förderfähigkeit für LEONARDO DA VINCI / GRUNDTVIG Vorbereitende Besuche/Kontaktseminare Vorbereitende Besuche werden ausschließlich zu Einrichtungen gewährt, mit denen die antragstellende Einrichtung kein aktuell gefördertes Projekt durchführt. Nationale administrative Bestimmungen für LEONARDO DA VINCI / GRUNDTVIG Vorbereitende Besuche/Kontaktseminare Fahrtkosten: Fahrtkosten können bis zu einer Höhe von maximal 400 pro Person anerkannt werden. Weitere administrative Regelungen: Weitere administrative Regelungen sind auf der Homepage der Nationalen Agentur zu finden. Seite 12 von 17

13 Anlage I LEONARDO DA VINCI Mobilität Tabelle 1 : Höchstsätze für Stipendien (Aufenthalt, Fahrtkosten und Versicherung der TN) in den Zielgruppen Erstausbildung (IVT) und Personen am Arbeitsmarkt (PLM), Angaben in Euro 1.1. IVT (2 bis 39 Wochen) und PLM (2 bis 26 Wochen 1.2. IVT (2 bis 39 Wochen) und PLM für (2 bis 26 Wochen) Teilnehmende mit behinderungsbedingtem Mehraufwand Zielland 2 Wochen 2 Wochen für jede weitere Dauer max. jede weitere Woche max. Dauer max. Woche max. Belgien BE Bulgarien BG Dänemark DK Estland EE Finnland FI Frankreich FR Griechenland EL Irland IE Island IS Italien IT Kroatien HR Lettland LV Liechtenstein LI Litauen LT Luxemburg LU Malta MT Niederlande NL Norwegen NO Österreich AT Polen PL Portugal PT Rumänien RO Schweden SE Schweiz CH Slowakei SK Slowenien SI Spanien ES Tschechien CZ Türkei TR Ungarn HU Vereinigtes Königreich GB Zypern CY Dauer des Auslandsaufenthaltes Sprachliche und interkulturelle Organisation der Mobilität Organisation der Mobilität (IVT und PLM)) Vorbereitung pro TN max. (incl. Begleitung der TN) pro TN max. 2 6 Wochen Projekte mit weniger als 3 TN können eine 7 26/39 Wochen und Pool- Bis 100. TN: 315 /TN; ab 101. TN:225 /TN 315 Mindestpauschale von 500 pro Projekt Projekte Ab 401. TN: 180 /TN beantragen. Seite 13 von 17

14 Anlage I LEONARDO DA VINCI Mobilität Tabelle 2 : Höchstsätze für Stipendien (Aufenthalt, Fahrtkosten und Versicherung der TN) in der Zielgruppe Berufsbildungspersonal (VETPRO), Angaben in Euro 2.1. Fachleute der beruflichen Aus- und Weiterbildung (VETPRO, 1 bis 6 Wochen) 2.2. Fachleute der beruflichen Aus- und Weiterbildung mit behinderungsbedingtem Mehraufwand (VETPRO, 1 bis 6 Wochen) Zielland für 1 Woche Dauer max. für 2 Wochen max. je weitere Woche max. für 1 Woche Dauer max. für 2 Wochen max. je weitere Woche max. Belgien BE Bulgarien BG Dänemark DK Estland EE Finnland FI Frankreich FR Griechenland EL Irland IE Island IS Italien IT Kroatien HR Lettland LV Liechtenstein LI Litauen LT Luxemburg LU Malta MT Niederlande NL Norwegen NO Österreich AT Polen PL Portugal PT Rumänien RO Schweden SE Schweiz CH Slowakei SK Slowenien SI Spanien ES Tschechien CZ Türkei TR Ungarn HU Vereinigtes Königreich GB Zypern CY Dauer des Auslandsaufenthaltes (VETPRO) Sprachliche und interkulturelle Vorbereitung pro TN max. Organisation der Mobilität pro TN max. 1 6 Wochen Pool-Projekte 315 Bis 100. TN: 315 /TN; ab 101. TN:225 /TN Ab 401. TN: 180 /TN Seite 14 von 17

15 Anlage II: Personalkosten (maximale Tagessätze) LEONARDO DA VINCI Innovationstransfer Land Management Forschung Lehre Technik Verwaltung Schulung Belgique/Belgie BE Belgien Balgarija BG Bulgarien Tschechische Česká Republika CZ Republik Danemark DK Dänemark Deutschland DE Deutschland Eesti EE Estland Ellas EL Griechenland España ES Spanien France FR Frankreich Eire IE Irland Italia IT Italien Kypros CY Zypern Latvija LV Lettland Lietuva LT Litauen Luxembourg LU Luxemburg Magyarország HU Ungarn Malta MT Malta Nederland NL Niederlande Österreich AT Österreich Polska PL Polen Portugal PT Portugal Romania RO Rumänien Slovenia SI Slowenien Slovenská Republika SK Slovakische Republik Suomi /Finland FI Finnland Sverige SE Schweden Vereinigtes Königreich United Kingdom GB Island IS Island Liechtenstein LI Liechtenstein Norge NO Norwegen Hrvatska HR Kroatien Schweiz / Suisse / Svizzera / Svizra CH Schweiz Türkiye TR Türkei Seite 15 von 17

16 Anlage III: Aufenthaltskosten (maximale Tagessätze) LEONARDO DA VINCI Innovationstransfer Land Tagessätze ( ) Belgique/Belgie BE Belgien 232 Balgarija BG Bulgarien 145 Tschechische Republik 195 Česká republika CZ Danemark DK Dänemark 311 Deutschland DE Deutschland 220 Eesti EE Estland 175 Ellas EL Griechenland 220 España ES Spanien 227 France FR Frankreich 269 Eire IE Irland 253 Italia IT Italien 247 Kypros CY Zypern 194 Latvija LV Lettland 172 Lietuva LT Litauen 168 Luxembourg LU Luxemburg 232 Magyarország HU Ungarn 184 Malta MT Malta 191 Nederland NL Niederlande 242 Österreich AT Österreich 246 Polska PL Polen 179 Portugal PT Portugal 197 Romania RO Rumänien 161 Slovenia SI Slowenien 208 Slovenská republika SK Slovakische Republik 186 Suomi/Finland FI Finnland 277 Sverige SE Schweden 275 Vereinigtes Königreich 312 United Kingdom GB Island IS Island 235 Liechtenstein LI Liechtenstein 340 Norge NO Norwegen 340 Schweiz / Suisse / Svizzera / Svizra CH Schweiz 340 Hrvatska HR Kroatien 214 Türkiye TR Türkei 190 Seite 16 von 17

17 Anlage IV - Fördersätze für GRUNDTVIG-dezentrale Aktionen (außer Lernpartnerschaften und Workshops) und Vorbereitende Maßnahmen (LEONARDO DA VINCI, GRUNDTVIG) Exklusive Reise- und Visakosten Gesamtbetrag für die erste Woche Gesamtsumme Gesamtbetrag pro Woche Eine Woche Tag Tage Tage Tage Tage Tage (7 Tage) Zwei Wochen Seite 17 von 17 Inklusive Reise- und Visakosten Gesamtsumme für Zusätzlicher 13 volle Wochen Betrag pro ** Woche (Wo 3-12)* (Wo 14-45)* BE BG CZ DK DE EL EE ES FR IE IT CY LV LT LU HU MT NL AT PL PT RO SI SK FI SE UK IS LI NO CH HR TR * Für Wochen 3-12 sowie werden die zusätzlichen vollen Wochen auf der Basis des Betrags in der Spalte Zusätzlicher Betrag für die Wochen 3-12 und berechnet. **Dieser Betrag beinhaltet einen spezifischen Betrag für Reise- und Visumkosten, da diese ab einem Aufenthalt von 13 Wochen inkludiert sind. Die Berechnungsweise für eine nicht volle Woche ergibt sich aus der Anzahl der zusätzlichen Tage multipliziert mit 1/7 des Betrags, der in der Spalte Zusätzlicher Betrag pro Woche für die Wochen 3-12 und angegeben ist. Eine Ausnahme besteht, wenn die zweite Woche nicht vollständig ist, hier wird die Anzahl der zusätzlichen Tage mit 1/7 der Differenz der Beträge von erster und zweiter Woche multipliziert.

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