Zwischenbericht. Kollision Z mit Z im Bf Wien Süßenbrunn West am 20. März 2017 GZ.: BMVIT IV/SUB/SCH/2017

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1 Zwischenbericht Kollision Z mit Z im Bf Wien Süßenbrunn West am 20. März 2017 GZ.: BMVIT IV/SUB/SCH/2017 Wien, 2019

2 Inhalt Vorwort... 4 Hinweis... 6 Empfänger... 7 Zusammenfassung... 8 Hergang... 8 Folgen... 8 Ursache... 8 Sicherheitsempfehlungen Allgemeine Angaben Zeitpunkt Örtlichkeit und örtliche Verhältnisse Witterung; Sichtverhältnisse Behördenzuständigkeit Beteiligte Fahrten Zulässige Geschwindigkeiten Auszug aus VzG Auszug aus ÖBB Buchfahrplan Signalisierte Geschwindigkeit Geschwindigkeitseinschränkungen Sachverhaltsdarstellung, Befundaufnahme Ereignisbeschreibung Soll-Situation Ist-Situation Untersuchungsverfahren Chronologie der Ereignisse Folgen Verletzte Personen...17 Zwischenbericht 2 von 28

3 3.2 Schäden an der Infrastruktur Schäden an Fahrzeugen und Ladegut Schäden an Umwelt Betriebsbehinderungen Rettungs- und Notfalldienst Notfallverfahren Eisenbahn Notfallverfahren öffentliche Dienste Externe Ermittlungen Maßnahmen Ursache Sicherheitsempfehlungen Tabellenverzeichnis Abbildungsverzeichnis Abkürzungen Impressum Zwischenbericht 3 von 28

4 Vorwort Die Untersuchung wird gemäß den Bestimmungen des Artikel 19 Abs. 2 der RL 2004/49/EG in Verbindung mit den Bestimmungen des 5 Abs. 2 und 4 UUG 2005 durchgeführt. Gemäß 15 Abs. 3 UUG 2005 ist der endgültige Untersuchungsbericht so rasch wie möglich und nicht später als zwölf Monate nach dem Vorfall zu veröffentlichen. Kann der endgültige Untersuchungsbericht nicht innerhalb von zwölf Monaten veröffentlicht werden, so ist jeweils jährlich ein Zwischenbericht zu erstellen und zu veröffentlichen, der jedenfalls die zum Zeitpunkt der Berichtslegung für den Vorfall maßgeblichen Tatsachen und Schlussfolgerungen sowie einen Überblick über die noch nicht abgeschlossenen Untersuchungsverfahren bzw. schritte zu enthalten hat. Gemäß 4 UUG 2005 haben Untersuchungen als ausschließliches Ziel die Feststellung der Ursache des Vorfalles, um Sicherheitsempfehlungen ausarbeiten zu können, die zur Vermeidung ähnlicher oder gleichartig gelagerter Vorfälle in der Zukunft beitragen können. Die rechtliche Würdigung der Umstände und Ursachen ist ausdrücklich nicht Gegenstand der Untersuchung. Es ist daher auch nicht der Zweck dieses Untersuchungsberichtes, ein Verschulden festzustellen oder Haftungsfragen zu klären. Der Untersuchungsbericht hat dabei die Anonymität aller Beteiligten derart sicherzustellen, dass jedenfalls keine Namen der beteiligten Personen enthalten sind. Die im Untersuchungsbericht zitierten Regelwerke beziehen sich ausschließlich auf die zum Zeitpunkt des Vorfalls gültige Fassung. Der Zwischenbericht kann Sicherheitsempfehlungen beinhalten. Gemäß Artikel 25 Abs. 2 der RL 2004/49/EG werden Sicherheitsempfehlungen an die Sicherheitsbehörde und, sofern es die Art der Empfehlung erfordert, an andere Stellen oder Behörden in dem Mitgliedstaat oder an andere Mitgliedstaaten gerichtet. Die Mitgliedstaaten und ihre Sicherheitsbehörden ergreifen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Sicherheitsempfehlungen der Untersuchungsstellen angemessen berücksichtigt und gegebenenfalls umgesetzt werden. Die Sicherheitsbehörde und andere Behörden oder Stellen sowie gegebenenfalls andere Mitgliedstaaten, an die die Empfehlungen gerichtet sind, unterrichten die Untersuchungsstelle mindestens jährlich über Maßnahmen, die als Reaktion auf die Empfehlung ergriffen wurden oder geplant sind (siehe Artikel 25 Abs. 3 der RL 2004/49/EG). Zwischenbericht 4 von 28

5 Die im Zwischenbericht bereits enthaltenen Sicherheitsempfehlungen sind jedenfalls in den Vorläufigen Untersuchungsbericht bzw. in den endgültigen aufzunehmen, auch wenn zwischenzeitlich durch eine getroffene Maßnahme die ausgesprochene Sicherheitsempfehlung bereits umgesetzt wurde. Die getroffene Maßnahme ist bei der jeweiligen Sicherheitsempfehlung anzuführen. Zwischenbericht 5 von 28

6 Hinweis Auf in diesem Bericht eingebundenen Darstellungen der Gegenstände und Örtlichkeiten (Fotos) sind eventuell unbeteiligte, unfallerhebende oder organisatorisch tätige Personen und Einsatzkräfte zu sehen und gegebenenfalls anonymisiert. Da die Farben der Kleidung dieser Personen (z.b. Leuchtfarben von Warnwesten) möglicherweise von der Aussage der Darstellungen ablenken können, wurden diese bei Bedarf digital retuschiert (z.b. ausgegraut). Zwischenbericht 6 von 28

7 Empfänger Dieser Zwischenbericht geht an Eisenbahninfrastrukturunternehmen ÖBB Infrastruktur AG Eisenbahnverkehrsunternehmen ÖBB Personenverkehr AG Fahrzeughalter Beteiligte Tfzf Z Tfzf Z Fdl Zstw Süßenbrunn Vertretung des Personals Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Zwischenbericht 7 von 28

8 Zusammenfassung Hergang Am 20. März 2017, um 19:41 Uhr kollidierte der Schnellbahnzug Z mit dem Güterzug Z im Bf Süßenbrunn West auf der Weiche 1. Durch die Kollision wurden die ersten fünf Wagen von Z in Fahrtrichtung rechts beschädigt. Bei Z entgleiste der erste Wagen mit dem nachlaufenden Radsatz des ersten Drehgestells. Beim entgleisten Radsatz wurde das in Fahrtrichtung linke Rad ca. 3 cm von der Schiene abgehoben. Folgen Es wurden bei dem Vorfall keine Personen verletzt. Es kam es zu erheblichen Schäden an den beteiligten Fahrzeugen. Der Oberbau wurde geringfügig beschädigt. Ursache Ist noch Gegenstand der Untersuchung. Sicherheitsempfehlungen Im Rahmen der Sicherheitsuntersuchung wurden keine Sicherheitsempfehlungen ausgesprochen. Zwischenbericht 8 von 28

9 1 Allgemeine Angaben 1.1 Zeitpunkt Montag, 20. März 2017, 19:41 Uhr UTC +1 (MEZ) 1.2 Örtlichkeit und örtliche Verhältnisse IB ÖBB Infrastruktur AG Strecke (Wien Praterstern - Staatsgrenze nächst Bernhardstal Fbf) Fahrplanbezugszugspunkt Wien Süßenbrunn West Weiche 1 km 11,027 (Strecke 11401) Die Ereignisstelle liegt auf dem Schnittpunkt der Strecke (Hauptbahn) von Wien Praterstern nach Staatsgrenze nächst Bernhardsthal Fbf (Breclav) mit der eingleisigen Strecke von Leopoldau nach Gerasdorf im Bf Süßenbrunn. Die Strecken werden elektrisch betrieben (15 kv mit 16,7 Hz). Die Strecke ist zweigleisig mit Gleiswechselbetrieb mit der Fahrordnung rechts. Der Vorfallbereich wird vom Zstw Süßenbrunn fernbedient. Die Strecke (116) verläuft im Vorfallbereich in einem Linksbogen, annähernd parallel und fallend, mit bis zu 11, zur Strecke (114).Die Kollision ereignete sich auf der Weiche 1, welche durch das ZS H21 gedeckt ist. Als Zugsicherungssystem ist ca. 400 m vor dem ZS H21 (km 0,453) ein 500 Hz PZB Magnet eingerichtet. Nach dem ZS H21, bei der Weiche 1 mündet die Strecke in die Strecke Die Strecke ist eingleisig und ist die Verbindung der Strecke mit der Strecke (Wien Matzleinsdorf-Laxenburg nach Laa a.d.thaya). Zwischenbericht 9 von 28

10 Abbildung 1: Skizze Eisenbahnlinien Wien Quelle SUB 1.3 Witterung; Sichtverhältnisse + 15 C, klar, keine witterungsbedingten Einschränkungen der Sichtverhältnisse. 1.4 Behördenzuständigkeit Die zuständige Eisenbahnbehörde ist das BMVIT. Zwischenbericht 10 von 28

11 1.5 Beteiligte Fahrten Tabelle 1: Z Schnellbahn Z Zugart Zuglauf Personenzug Bf Wolkersdorf Bf Mödling Triebwagen / Wagenanzahl Gesamtgewicht Gesamtlänge Zweiteilig 258 t 138 m Buchfahrplan / Fahrplanmuster Heft 851 / Muster 2095 Fahrplanhöchstgeschwindigkeit 120 km/h Bremshundertstel erforderlich / vorhanden 125 % / 153 % Besetzung 1 Tfzf / 6 Fahrgäste Tabelle 2: Z Güterzug Z Zugart Ganzgüterzug Z Zuglauf Bf Breclav AB Linz Voest Alpine Triebfahrzeug Wagenanzahl 26 Gesamtgewicht Gesamtlänge t 367 m Buchfahrplan Heft 801 Fahrplanhöchstgeschwindigkeit 80 km/h Bremshundertstel erforderlich / vorhanden 50 % / 68 % Besetzung 1 Tfzf Zwischenbericht 11 von 28

12 1.6 Zulässige Geschwindigkeiten Z durfte den Streckenabschnitt mit maximal 60 km/h befahren. Z durfte den Streckenabschnitt mit maximal 80 km/h befahren Auszug aus VzG Tabelle 3: VzG mit Ereignisstelle km 11,027 auf der Strecke 114 Quelle IB / SUB Im Vorfallsbereich ist eine örtlich zulässige Geschwindigkeit von 120 km/h ausgewiesen. Zwischenbericht 12 von 28

13 1.6.2 Auszug aus ÖBB Buchfahrplan Z Abbildung 2: Fahrplanmuster M 2095 für Z Quelle IB / SUB Die Schnellbahn Z verkehrte nach Fahrplanmuster M2095. Im Vorfallsbereich ist für Z eine Fahrplanhöchstgeschwindigkeit von 120 km/h vorgeschrieben. Zwischenbericht 13 von 28

14 Z Abbildung 3: Buchfahrplan Heft 801 für Z Quelle IB / SUB Der Ganzgüterzug Z verkehrte nach Buchfahrplan Heft 801.Im Vorfallsbereich ist für Z eine Fahrplanhöchstgeschwindigkeit von 80 km/h vorgeschrieben. Zwischenbericht 14 von 28

15 1.6.3 Signalisierte Geschwindigkeit Z Das ZS W zeigte für Z das Signalbild Frei mit 60 km/h. Z Das ZS H 301 zeigte für Z das Signalbild Frei Geschwindigkeitseinschränkungen Für die Fahrten Z und Z wurden der SUB keine Geschwindigkeitseinschränkungen bekannt gegeben. Zwischenbericht 15 von 28

16 2 Sachverhaltsdarstellung, Befundaufnahme 2.1 Ereignisbeschreibung Folgend wird die Soll-Situation dargestellt Soll-Situation Z sollte auf der Strecke 116 von Bf Wolkersdorf kommend auf Gleis 521 vor Weiche 1 in km 0,060 (116) vor dem HALT zeigenden AS H21 das Vorfahren von Z (fahrend auf Strecke 114) abwarten Ist-Situation Ist noch Gegenstand der Untersuchung. 2.2 Untersuchungsverfahren Das Untersuchungsteam setzt sich aus drei MitarbeiterInnen zusammen. Der Zwischenbericht stützt sich auf folgende Aktionen und Dokumentationen: Fernmündliche Meldung vom um 20:04 Uhr Schriftliche Meldung vom Lokalaugenschein am Informationsanforderung an ÖBB-Infrastruktur AG vom Zwischenbericht vom Chronologie der Ereignisse Der genaue Ablauf der Ereignisse ist noch Gegenstand der Untersuchung. Zwischenbericht 16 von 28

17 3 Folgen 3.1 Verletzte Personen Es wurden keine Personen verletzt oder getötet. 3.2 Schäden an der Infrastruktur An der Gleisanlage und im Bereich der sicherungstechnischen Einrichtungen entstand ein Sachschaden in Höhe von ca Schäden an Fahrzeugen und Ladegut Am Güterzug Z wurden durch die Flankenfahrt sechs Wagen beschädigt. Der Steuerwagen des Z wurde erheblich beschädigt und ist aufgrund der Kollision mit dem ersten Drehgestell in Fahrtrichtung links entgleist (ca. 3 cm abgehoben). 3.4 Schäden an Umwelt Es sind keine Umweltschäden eingetreten. 3.5 Betriebsbehinderungen Es kam zu umfangreichen Verspätungen im Nahverkehr. Ein Schienenersatzverkehr wurde unmittelbar nach dem Vorfall eingerichtet. Für Züge des hochwertigen Personenverkehrs sowie Güterzüge wurde ein Umleitungsverkehr eingerichtet. Zwischenbericht 17 von 28

18 4 Rettungs- und Notfalldienst 4.1 Notfallverfahren Eisenbahn Tfzf des Z verständigt um 19:41:37 Uhr den Fdl Süßenbrunn. Tfzf des Z verständigt um 19:44:09 Uhr den Fdl Süßenbrunn. VLZ verständigt fernmündlich SUB um 20:04 Uhr. Gemeinsamer Lokalaugenschein ab 22:00 Uhr. 4.2 Notfallverfahren öffentliche Dienste Rotes Kreuz Deutsch Wagram Rettung Mistelbach Notarzteinsatzfahrzeug Klosterneuburg Freiwillige Feuerwehr Gerasdorf und Seyring Polizei Gerasdorf 1 Hubschrauber Zwischenbericht 18 von 28

19 5 Externe Ermittlungen Nachstehende Dokumente zu externen Ermittlungen liegen der SUB vor: Untersuchungsakt und Untersuchungsbericht des IB Zwischenbericht 19 von 28

20 6 Maßnahmen Dem/Der Tfzf Z wurde die weitere Dienstausübung untersagt. Am 11. April 2017 wurde eine Sichtbarkeitsprüfung der Signale ES W und AS HS21 unter Teilnahme der SUB durchgeführt und gemäß Signalvorschrift S60 für in Ordnung befunden. Zwischenbericht 20 von 28

21 7 Ursache Ist noch Gegenstand der Untersuchung. Zwischenbericht 21 von 28

22 8 Sicherheitsempfehlungen Es wurden keine Sicherheitsempfehlungen ausgesprochen. Zwischenbericht 22 von 28

23 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Z Schnellbahn 11 Tabelle 2: Z Güterzug 11 Tabelle 3: VzG mit Ereignisstelle km 11,027 auf der Strecke Zwischenbericht 23 von 28

24 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Skizze Eisenbahnlinien Wien 10 Abbildung 2: Fahrplanmuster M 2095 für Z Abbildung 3: Buchfahrplan Heft 801 für Z Zwischenbericht 24 von 28

25 Abkürzungen Abs. Bf BMVIT Fbf Fdl Fplbp IB MEZ ÖBB Richtungen EVU SUB Tfz Tfzf UTC VzG W xxx ZS Zstw Z xxx Absatz Bahnhof Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Frachtenbahnhof FahrdienstleiterIn Fahrplanbezugspunkt Infrastrukturbetreiber Mitteleuropäische Zeit Österreichische Bundesbahnen wenn nicht anders angegeben, beziehen sich Richtungsangaben (rechts, links, vor, nach, ) immer auf die Fahrtrichtung der gegenständlichen Fahrt Eisenbahnverkehrsunternehmen Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes Triebfahrzeug TriebfahrzeugführerIn Koordinierte Weltzeit (Universal Time, Coordinated) Verzeichnis örtlich zulässiger Geschwindigkeiten Weiche (xxx Nummer der Weiche) Zwischensignal Zentralstellwerk Zug (xxx Nummer des Zuges) Zwischenbericht 25 von 28

26 Impressum Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes Trauzlgasse 1, 1210 Wien Wien, 2019 Copyright und Haftung: Auszugsweiser Abdruck ist nur mit Quellenangabe gestattet, alle sonstigen Rechte sind ohne schriftliche Zustimmung des Medieninhabers unzulässig. Das einzige Ziel der Sicherheitsuntersuchung ist die Verhütung künftiger Unfälle und Störungen, ohne eine Schuld oder Haftung festzustellen. Dieser Untersuchungsbericht basiert auf den zur Verfügung gestellten Informationen. Im Falle der Erweiterung der Informationsgrundlage behält sich die Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes das Recht zur Ergänzung des ggst Untersuchungsberichtes vor. Alle datenschutzrechtlichen Informationen finden Sie unter folgendem Link: Zwischenbericht 26 von 28

27 Zwischenbericht 27 von 28

28 Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes Trauzlgasse 1, 1210 Wien uus@bmvit.gv.at bmvit.gv.at/sub

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