Bundesanstalt für Verkehr Seite 59 / 105 Untersuchungsbericht

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1 Bundesanstalt für Verkehr Seite 59 / 105 Untersuchungsbericht Beilage Auszug aus [1] Bericht über die Untersuchung des abgebrochenen Achsstummels aus einem polnischen Kesselwagen und Gutachten über die Ursache des Bruches erstellt von Dipl.-Ing. Wolfgang Allertshammer, Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger

2 Bundesanstalt für Verkehr Seite 60 / 105 Untersuchungsbericht

3 Bundesanstalt für Verkehr Seite 61 / 105 Untersuchungsbericht

4 Bundesanstalt für Verkehr Seite 62 / 105 Untersuchungsbericht

5 Bundesanstalt für Verkehr Seite 63 / 105 Untersuchungsbericht

6 Bundesanstalt für Verkehr Seite 64 / 105 Untersuchungsbericht

7 Bundesanstalt für Verkehr Seite 65 / 105 Untersuchungsbericht

8 Bundesanstalt für Verkehr Seite 66 / 105 Untersuchungsbericht

9 Bundesanstalt für Verkehr Seite 67 / 105 Untersuchungsbericht

10 Bundesanstalt für Verkehr Seite 68 / 105 Untersuchungsbericht

11 Bundesanstalt für Verkehr Seite 69 / 105 Untersuchungsbericht

12 Bundesanstalt für Verkehr Seite 70 / 105 Untersuchungsbericht

13 Bundesanstalt für Verkehr Seite 71 / 105 Untersuchungsbericht

14 Bundesanstalt für Verkehr Seite 72 / 105 Untersuchungsbericht

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18 Bundesanstalt für Verkehr Seite 76 / 105 Untersuchungsbericht

19 Bundesanstalt für Verkehr Seite 77 / 105 Untersuchungsbericht

20 Bundesanstalt für Verkehr Seite 78 / 105 Untersuchungsbericht

21 Bundesanstalt für Verkehr Seite 79 / 105 Untersuchungsbericht

22 Bundesanstalt für Verkehr Seite 80 / 105 Untersuchungsbericht

23 Bundesanstalt für Verkehr Seite 81 / 105 Untersuchungsbericht

24 Bundesanstalt für Verkehr Seite 82 / 105 Untersuchungsbericht

25 Bundesanstalt für Verkehr Seite 83 / 105 Untersuchungsbericht

26 Bundesanstalt für Verkehr Seite 84 / 105 Untersuchungsbericht

27 Bundesanstalt für Verkehr Seite 85 / 105 Untersuchungsbericht Beilage Technische Vorschrift Ultraschallprüfung der Achsen von Radsätzen Quelle VK

28 Bundesanstalt für Verkehr Seite 86 / 105 Untersuchungsbericht

29 Bundesanstalt für Verkehr Seite 87 / 105 Untersuchungsbericht

30 Bundesanstalt für Verkehr Seite 88 / 105 Untersuchungsbericht

31 Bundesanstalt für Verkehr Seite 89 / 105 Untersuchungsbericht

32 Bundesanstalt für Verkehr Seite 90 / 105 Untersuchungsbericht

33 Bundesanstalt für Verkehr Seite 91 / 105 Untersuchungsbericht

34 Bundesanstalt für Verkehr Seite 92 / 105 Untersuchungsbericht

35 Bundesanstalt für Verkehr Seite 93 / 105 Untersuchungsbericht

36 Bundesanstalt für Verkehr Seite 94 / 105 Untersuchungsbericht

37 Bundesanstalt für Verkehr Seite 95 / 105 Untersuchungsbericht

38 Bundesanstalt für Verkehr Seite 96 / 105 Untersuchungsbericht

39 Bundesanstalt für Verkehr Seite 97 / 105 Untersuchungsbericht

40 Bundesanstalt für Verkehr Seite 98 / 105 Untersuchungsbericht

41 Bundesanstalt für Verkehr Seite 99 / 105 Untersuchungsbericht

42 Bundesanstalt für Verkehr Seite 100 / 105 Untersuchungsbericht

43 Bundesanstalt für Verkehr Seite 101 / 105 Untersuchungsbericht

44 Bundesanstalt für Verkehr Seite 102 / 105 Untersuchungsbericht Beilage fristgerecht eingelangte Stellungnahmen Litera Stellungnahme des RU eingelangt am 23. September 2011: a) b) Stellungnahme des VK eingelangt am 7. Oktober 2011: c) d) e)

45 Bundesanstalt für Verkehr Seite 103 / 105 Untersuchungsbericht und deren Berücksichtigung Litera Anmerkung a) Die Form der Umsetzung dieser Sicherheitsempfehlung obliegt den Eisenbahnbehörden. b) - c) berücksichtigt Punkt 7.4 neu und Punkt 9. Ursache ergänzt. d) berücksichtigt siehe Punkt e) Die Untersuchungen haben als ausschließliches Ziel die Feststellung der Ursache des Vorfalles, um Sicherheitsempfehlungen ausarbeiten zu können, die zur Vermeidung gleichartiger Vorfälle in der Zukunft beitragen können. Die Untersuchungen zielen nicht darauf ab, Schuld- oder Haftungsfragen zu klären.

46 Bundesanstalt für Verkehr Seite 104 / 105 Untersuchungsbericht Litera Stellungnahme des BMVIT eingelangt am 10. Oktober 2011: f) g) h) i) j)

47 Bundesanstalt für Verkehr Seite 105 / 105 Untersuchungsbericht Litera Anmerkung f) - g) - h) berücksichtigt P gestrichen i) Im Zuge der Task Force Maintenance of Freight Wagons (ECCM) wurde die manuelle UT als zulässig erkannt (Anwendung anerkannter europäischer Instandhaltungsregelwerke). Für Güterwagen und Reisezugwagen österreichischer VK wurde mit der Behördlichen Verfügung GZ. BMVIT /0001-IV/SCH4/2007 vom 23. Mai 2007 die händische UT allein als nicht mehr ausreichend erkannt. Als Stand der Technik wurde u.a. die mechanische UT verfügt (Bestimmungen des DB 663 (A) bzw. DB (D)). j) -

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