Baumhaftung aus Sicht des Magistrates der Stadt Linz wie hoch kann man es noch schrauben?
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- Christina Ackermann
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1 Baumhaftung aus Sicht des Magistrates der Stadt Linz wie hoch kann man es noch schrauben? FACHTAGUNG BAUMHAFTUNG 5. OKTOBER 2017 SEITENSTETTEN, NIEDERÖSTERREICH
2 Linz zählt mit 51 Parks zu den grünsten Städten Österreichs. Für die Öffentlichkeit stehen rund 400 Hektar Park- und Grünanlagen kombiniert mit 103 Kinder- und Jugendspielplätzen sowie 700 Hektar Wald zur Verfügung
3 Dies umfasst neben der Errichtung der Grünanlagen die Betreuung aller öffentlichen Grün- und Verkehrsflächen (betriebliche Erhaltung, Reinigung, Winterdienst, Verkehrszeichen und Bodenmarkierungen). Auch die städtischen Wälder werden bewirtschaftet und gepflegt. Zum Aufgabenbereich gehören weiters der Botanische Garten, die Naturkundliche Station, Gärtnerei mit Baumschule sowie das Fuhrparkmanagement für den Magistrat, ausgenommen die Feuerwehr.
4 Die Abteilung SGS Nord ist verantwortlich für die Reinigung und Pflege aller öffentlichen Grün- und Verkehrsflächen nördlich der Donau. Dazu gehören neben den Parkanlagen auch die Freiflächen der Kindergärten, Horte, Schulen und Seniorenzentren sowie das Verkehrsgrün. Auch der Winterdienst ist Teil des Aufgabengebietes.
5 Eine weitere Aufgabe ist der Baumkataster und Baumsachverständigendienst. Die Linzer Gärtner pflegen über Bäume, wobei in dieser Zahl die städtischen Wälder sowie die waldähnlichen Parkanlagen (Pöstlingberg, Freinberg, Hummelhofwald, etc.) nicht enthalten sind. Von diesen Bäumen befinden sich über auf Verkehrsgrün, d.h. im direkten Gefahrenbereich von Straßen und Gehwegen.
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9 Am Kraftfahrzeug des Klägers wurde aufgrund des gegenständlichen Vorfalles der linke Scheinwerfer samt Blinker, der linke Kotflügel sowie die Motorhaube beschädigt. Gefährdungshaftung analoge 1319 ABGB Der PKW stand im Halteverbot für die Arbeiten zur Massariakontrolle
10 Auswertung der Kontrollberichte ein Lageplan mit den Bäumen eine Zusammenfassung der gesetzten Maßnahmen in diesem Bereich.
11 Die beklagte Partei weiß vom Massaria-Befall und den möglichen Gefahren, führt jedoch nur zweimal pro Jahr Sichtkontrollen in den Bäumen durch. Dies ist im Hinblick auf die besondere bzw. erhöhte Gefährlichkeit der mit Massaria befallenen Platanen nicht ausreichend. Die beklagte Partei hat daher im Hinblick auf die besondere bzw. erhöhte Gefährlichkeit der Platanen nicht jede erdenkliche und zumutbare Sorgfalt eingehalten
12 Ohne jeden Zusammenhang mit massiven Sturmböen oder Niederschlag kam es zum Bruch eines Astes einer Buche auf dem Grundstück der Stadt Linz. An der Attika einer Gartenmauer entstand ein Schaden in Höhe von 4.769,--.
13 Der Gutachter der Versicherung stellt fest: Die Bäume wurden regelmäßig überprüft Im inneren des Baumes war ein Pilzbefall vorhanden, der trotz regelmäßiger Inspektionen nicht erkannt worden war. An der Außenrinde war kein Hinweis auf den bevorstehenden Bruch zu erkennen
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16 Im Gegensatz dazu ein Fall aus meiner Tätigkeit als gerichtlich beeideter Sachverständiger: ¼ der Krone einer Weide fällt auf einen PKW Totalschaden. Bei der Befundaufnahme zeigen sich Faulstellen, armstarke Höhlungen und zahlreiche abgebrochene Äste
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19 trotzdem wird im Urteil festgestellt, dass das für einen Laien nicht vorhersehbar war.
20 Zuletzt ein Fall aus dem letzten Jahr: ein Radfahrer, stürzt angeblich wegen Brombeerranke.
21 Baumhaftung aus Sicht des Magistrates der Stadt Linz wie hoch kann man es noch schrauben?
22 Obwohl eine Firma mit dem Schnitt beauftragt war wird die Stadt in erster Instanz zu 50% verurteilt. In zweiter Instanz gibt es einen Freispruch, dann klagt der Radfahrer die ausführende Firma. Nichts ist zu blöd, dass man nicht klagen kann.
23 Keine Sorge nach Anpassung der Rechtslage, werden sich die kommunalen Dienste noch besser um die Baumbestände kümmern.
24 Die Zeit, die jetzt in die überzogene Sicherheit gesteckt wird kann dann zur Erziehung der Jungbäume verwendet werden, damit unsere Kinder und Enkel auch noch gesunde Bäume in der Stadt haben.
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