Amtsblatt. Nr. 13 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang

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1 Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) Nr. 13 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang Inhalt A. Bekanntmachungen des Landkreises Rotenburg (Wümme) 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Rotenburg (Wümme) (Abfallentsorgungssatzung) vom 17. Juni 2009 B. Bekanntmachungen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden 1. Nachtragshaushaltssatzung der Samtgemeinde Selsingen für das Haushaltsjahr 2009 vom 23. Juni Nachtragshaushaltssatzung der Samtgemeinde Sottrum für das Haushaltsjahr 2009 vom 18. Juni 2009 Satzung zur 5. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Abwasserbeseitigung der Samtgemeinde Tarmstedt (Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung) vom 17. Juni 2009 Haushaltssatzung der Gemeinde Alfstedt für das Haushaltsjahr 2009 vom 28. Mai 2009 Haushaltssatzung der Gemeinde Basdahl für das Haushaltsjahr 2009 vom 13. Mai 2009 Haushaltssatzung der Gemeinde Ebersdorf für das Haushaltsjahr 2009 vom 25. März 2009 Haushaltssatzung der Gemeinde Farven für das Haushaltsjahr 2009 vom 2. Juni Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Gnarrenburg für das Haushaltsjahr 2009 vom 22. Juni Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Lauenbrück für das Haushaltsjahr 2009 vom 29. Juni 2009 Haushaltssatzung der Gemeinde Oerel für das Haushaltsjahr 2009 vom 25. Mai 2009 Inkrafttreten der Satzung über die Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 44 Betreutes Wohnen Mühlenpark der Gemeinde Sittensen vom 2. Juli 2009 Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 46 Erweiterung ALDI, Sittensen" in der Gemeinde Sittensen vom 08. Juli Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Vahlde für das Haushaltsjahr 2009 vom 18. Juni 2009 C. Bekanntmachungen anderer Behörden und Dienststellen --- D. Berichtigungen

2 A. Bekanntmachungen des Landkreises Rotenburg (Wümme) 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Rotenburg (Wümme) (Abfallentsorgungssatzung) Aufgrund der 7 und 9 der Niedersächsischen Landkreisordnung (NLO) in der Fassung vom (Nds. GVBl. Seite 510), des 15 des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz KrW-/AbfG) vom (BGBl. I Seite 2705), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom (BGBl. I Seite 2819) und vom (BGBl. I, Seite 2986) i. V. m. 11 Abs. 1 des Niedersächsischen Abfallgesetzes (NAbfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (Nds. GVBl. Seite 273), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (Nds. GVBl. S. 127) wird nach Beschlussfassung durch den Kreistag des Landkreises Rotenburg (Wümme) am folgende Satzung über die Abfallentsorgung erlassen: Artikel 1 Die Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Rotenburg (Wümme) (Abfallentsorgungssatzung) vom , zuletzt geändert durch Art. 1 und 2 der 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Rotenburg (Wümme) (Abfallentsorgungssatzung) vom wird wie folgt geändert: Anhang zur Abfallentsorgungssatzung Anlage 1 Katalog der Abfallarten, die gemäß 2 Abs. 2 der Abfallentsorgungssatzung angenommen und entsorgt werden können (Positivkatalog). Anlage 2 Katalog der Abfallarten, die gemäß 2 Abs. 4 der Abfallentsorgungssatzung nicht angenommen und entsorgt werden können (Negativkatalog). Artikel 2 Artikel 1 dieser Satzung tritt mit dem Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Rotenburg (Wümme), den Landkreis Rotenburg (Wümme) Luttmann (Landrat) Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt und Klimaschutz hat am , Aktenzeichen /19, die Genehmigung erteilt. - Amtsblatt Landkreis Rotenburg (Wümme) vom Nr

3 Anlage 1 Katalog der Abfallarten, die gemäß 2 Abs. 2 der Abfallentsorgungssatzung angenommen und entsorgt werden können (Positivkatalog) lfd. Nr. Deponiefähig Bemerkungen / Annahmevoraussetzungen / Annahmebedingungen ABFÄLLE, DIE BEIM AUFSUCHEN, AUSBEUTEN UND GEWINNEN SOWIE BEI DER PHYSIKALISCHEN UND CHEMISCHEN BEHANDLUNG VON BODENSCHÄTZEN ENTSTEHEN Abfälle aus der physikalischen und chemischen Weiterverarbeitung von nichtmetallhaltigen Bodenschätzen Sonstige Hinweise Abfälle aus Steinmetz- und -sägearbeiten mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen X ab nur nach Einzelabsprache und in Kleinmengen bis 5 m³ je Arbeitstag 1 02 ABFÄLLE AUS LANDWIRTSCHAFT, GARTENBAU, TEICHWIRTSCHAFT, FORSTWIRTSCHAFT, JAGD UND FISCHEREI SOWIE DER HERSTELLUNG UND VERARBEITUNG VON NAHRUNGSMITTELN Abfälle aus Landwirtschaft, Gartenbau, Teichwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei Abfälle aus pflanzlichem Gewebe BioAbfV Kunststoffabfälle (ohne Verpackungen) Metallabfälle i.d.r. Verwertung Abfälle aus der Zubereitung und Verarbeitung von Obst, Gemüse, Getreide, Speiseölen, Kakao, Kaffee, Tee, aus der Konservenherstellung, der Herstellung von Hefe- u. Hefeextrakt sowie der Zubereitung und Fermentierung von Melasse für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe TierNebG, BioAbfV Abfälle aus der Zuckerherstellung Rübenerde i.d.r. TOC / GV 40 Verwertung Abfälle aus der Milchverarbeitung für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe TierNebG, BioAbfV Abfälle aus der Herstellung von Back- und Süßwaren für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe TierNebG, BioAbfV Abfälle aus der Herstellung von alkoholischen und alkoholfreien Getränken (ohne Kaffee, Tee und Kakao) für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe BioAbfV 03 ABFÄLLE AUS DER HOLZBEARBEITUNG UND DER HERSTELLUNG VON PLATTEN, MÖBELN, ZELLSTOFFEN, PAPIER UND PAPPE Abfälle aus der Holzbearbeitung und der Herstellung von Platten und Möbeln Rinden und Korkabfälle BioAbfV (Kork nicht 9 kompostierbar) Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen BioAbfV, AltholzV Abfälle aus der Herstellung und Verarbeitung von Zellstoff, Papier, Karton und Pappe Rinden- und Holzabfälle BioAbfV mechanisch abgetrennte Abfälle aus der Auflösung von Papier- und Pappabfällen Abfälle aus dem Sortieren von Papier und Pappe für das Recycling Faserabfälle, Faser-, Füller- und Überzugsschlämme aus der mechanischen Abtrennung 04 ABFÄLLE AUS DER LEDER-, PELZ- UND TEXTILINDUSTRIE Abfälle aus der Leder- und Pelzindustrie 189

4 Anlage 1 lfd. Nr. Deponiefähig Bemerkungen / Annahmevoraussetzungen / Annahmebedingungen Sonstige Hinweise Abfälle aus der Zurichtung und dem Finish Abfälle aus der Textilindustrie Abfälle aus Verbundmaterialien (imprägnierte Textilien, Elastomer, Plastomer) organische Stoffe aus Naturstoffen (z. B. Fette, Wachse) Abfälle aus dem Finish mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle aus unbehandelten Textilfasern TierNebG, BioAbfV Abfälle aus verarbeiteten Textilfasern 05 ABFÄLLE AUS DER ERDÖLRAFFINATION, ERDGASREINIGUNG UND KOHLEPYROLYSE Abfälle aus der Erdölraffination Schlämme aus der Kesselspeisewasseraufbereitung X ab nur nach Einzelabsprache und in Kleinmengen bis 5 m³ je Arbeitstag ABFÄLLE AUS ORGANISCH-CHEMISCHEN PROZESSEN Abfälle aus HZVA von Kunststoffen, synthetischem Gummi und Kunstfasern Kunststoffabfälle siliconhaltige Abfälle, andere als die in genannten X SiO2 / TOC / GV Abfälle aus HZVA von Pharmazeutika feste Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen TierNebG, BioAbfV 24 (Pilzmyzel, Trester) 08 ABFÄLLE AUS HZVA VON BESCHICHTUNGEN (FARBEN, LACKE, ), KLEBSTOFFEN, DICHTMASSEN UND DRUCKFARBEN Abfälle aus HZVA und Entfernung von Farben und Lacken Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen ausgehärtet Abfälle aus HZVA von Druckfarben Tonerabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle aus HZVA von Klebstoffen und Dichtmassen (einschließlich wasserabweisender Materialien) Klebstoff- und Dichtmassenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen 09 ABFÄLLE AUS DER FOTOGRAFISCHEN INDUSTRIE Abfälle aus der fotografischen Industrie Filme und fotografische Papiere, die kein Silber und keine Silberverbindungen enthalten Einwegkameras ohne Batterien 10 ABFÄLLE AUS THERMISCHEN PROZESSEN Abfälle aus Kraftwerken und anderen Verbrennungsanlagen (außer 19) Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub mit Ausnahme von Kesselstaub, der unter fällt X ab nur nach Einzelabsprache und in Kleinmengen bis 5 m³ je Arbeitstag Abfälle aus der Herstellung von Glas und Glaserzeugnissen Glasfaserabfall X ab nur nach Einzelabsprache und in Kleinmengen bis 5 m³ je Arbeitstag Teilchen und Staub X ab nur nach Einzelabsprache und in Kleinmengen bis 5 m³ je Arbeitstag Glasabfall mit Ausnahme desjenigen, das unter fällt X ab nur nach Einzelabsprache und in Kleinmengen bis 5 m³ je Arbeitstag 190

5 Anlage 1 lfd. Nr. Deponiefähig Bemerkungen / Annahmevoraussetzungen / Annahmebedingungen Sonstige Hinweise Abfälle aus der Herstellung von Keramikerzeugnissen und keramischen Baustoffen wie Ziegeln, Fliesen, Steinzeug verworfene Formen X ab nur nach Einzelabsprache und in Kleinmengen bis 5 m³ je Arbeitstag Abfälle aus Keramikerzeugnissen, Ziegeln, Fliesen und Steinzeug (nach dem Brennen) X ab nur nach Einzelabsprache 35 und in Kleinmengen bis 5 m³ je Arbeitstag Abfälle aus der Herstellung von Zement, Branntkalk, Gips und Erzeugnissen aus diesen Abfälle von Rohgemenge vor dem Brennen # Abfälle aus der Kalzinierung und Hydratisierung von Branntkalk # Abfälle aus der Herstellung anderer Verbundstoffe auf Zementbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter und fallen # Betonabfälle und Betonschlämme # 11 ABFÄLLE AUS DER CHEMISCHEN OBERFLÄCHENBEARBEITUNG UND BESCHICHTUNG VON METALLEN UND ANDEREN WERKSTOFFEN; NICHTEISEN-HYDROMETALLURGIE Abfälle aus Prozessen der thermischen Verzinkung Hartzink i.d.r. Verwertung 12 ABFÄLLE AUS PROZESSEN DER MECHANISCHEN FORMGEBUNG SOWIE DER PHYSIKALISCHEN UND MECHANISCHEN OBERFLÄCHENBEARBEITUNG VON METALLEN UND KUNSTSTOFFEN Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung sowie der physikalischen und mechanischen Oberflächenbearbeitung von Metallen und Kunststoffen Kunststoffspäne und -drehspäne i.d.r. Verwertung Schweißabfälle X ab nur nach Einzelabsprache und in Kleinmengen bis 5 m³ je Arbeitstag Inhalte von Öl-/Wasserabscheidern feste Abfälle aus Sandfanganlagen und Öl-/Wasserabscheidern TOC / GV 510 Einzelfallprüfung 15 VERPACKUNGSABFALL, AUFSAUGMASSEN, WISCHTÜCHER, FILTERMATERIALIEN UND SCHUTZKLEIDUNG (a. n. g.) Verpackungen (einschließlich getrennt gesammelter kommunaler Verpackungsabfälle) Verpackungen aus Papier und Pappe i.d.r. Verwertung Verpackungen aus Kunststoff i.d.r. Verwertung, Verpackungen aus Holz i.d.r. Verwertung; AltholzV Verpackungen aus Metall i.d.r. Verwertung Verbundverpackungen i.d.r. Verwertung gemischte Verpackungen i.d.r. Verwertung Verpackungen aus Glas i.d.r. Verwertung Verpackungen aus Textilien i.d.r. Verwertung Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen 16 ABFÄLLE, DIE NICHT ANDERSWO IM VERZEICHNIS AUFGEFÜHRT SIND 191

6 Anlage 1 lfd. Nr. Deponiefähig Bemerkungen / Annahmevoraussetzungen / Annahmebedingungen Sonstige Hinweise Altfahrzeuge verschiedener Verkehrsträger (einschließlich mobiler Maschinen) und Abfälle aus der Demontage von Altfahrzeugen sowie der Fahrzeugwartung (außer 13, 14, und 16 08) Bei Altfahrzeugen: AltfahrzeugV beachten Bremsbeläge mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen X Glas X i.d.r. Verwertung Abfälle aus elektrischen und elektronischen Geräten * gebrauchte Geräte, die freies Asbest enthalten X nur nach Einzelabsprache 17 BAU- UND ABBRUCHABFÄLLE (EINSCHLIESSLICH AUSHUB VON VERUNREINIGTEN STANDORTEN) Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik Beton X ab nur nach Einzelabsprache und in Kleinmengen bis 5 m³ je Arbeitstag i.d.r. Verwertung Ziegel X ab nur nach Einzelabsprache und in Kleinmengen bis 5 m³ je Arbeitstag i.d.r. Verwertung Fliesen, Ziegel und Keramik X ab nur nach Einzelabsprache und in Kleinmengen bis 5 m³ je Arbeitstag i.d.r. Verwertung Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten Einzelfallprüfung Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen X ab nur nach Einzelabsprache und in Kleinmengen bis 5 m³ je Arbeitstag i.d.r. Verwertung Holz, Glas und Kunststoff Holz i.d.r. Verwertung ; AltholzV Glas X i.d.r. Verwertung Kunststoff i.d.r. Verwertung Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind AltholzV / TOC / GV Einzelfallprüfung Bitumengemische, Kohlenteer und teerhaltige Produkte kohlenteerhaltige Bitumengemische lipophile Stoffe, PAK, TOC / GV Einzelfallprüfung Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen X TOC / GV Metalle (einschließlich Legierungen) Kupfer, Bronze, Messing i.d.r. Verwertung Aluminium i.d.r. Verwertung Blei i.d.r. Verwertung Zink i.d.r. Verwertung Eisen und Stahl i.d.r. Verwertung Zinn i.d.r. Verwertung gemischte Metalle i.d.r. Verwertung Kabel mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen i.d.r. Verwertung Boden (einschließlich Aushub von verunreinigten Standorten), Steine und Baggergut Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten Einzelfallprüfung Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen X ab nur nach Einzelabsprache und in Kleinmengen bis 5 m³ je Arbeitstag Baggergut, das gefährliche Stoffe enthält Einzelfallprüfung 192

7 Anlage 1 lfd. Nr. Deponiefähig Bemerkungen / Annahmevoraussetzungen / Annahmebedingungen Sonstige Hinweise Baggergut mit Ausnahme desjenigen, das unter fällt X ab nur nach Einzelabsprache und in Kleinmengen bis 5 m³ je Arbeitstag 68 TOC / GV Gleisschotter, der gefährliche Stoffe enthält Einzelfallprüfung Gleisschotter mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt X ab nur nach Einzelabsprache und in Kleinmengen bis 5 m³ je Arbeitstag Dämmmaterial und asbesthaltige Baustoffe Dämmmaterial, das Asbest enthält LAGA-Merkblatt "Asbest" Einzelfallprüfung anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält Differenzierung organisch- / mineralischbürtiges Material, Einzelfallprüfung AltholzV / PCB/PCT-Verordnung Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter und fällt X ab nur nach Einzelabsprache und in Kleinmengen bis 5 m³ je Arbeitstag TOC / GV * asbesthaltige Baustoffe X ab nur nach Einzelabsprache und in Kleinmengen bis 5 m³ je Arbeitstag LAGA-Mitteilung "Asbest" Baustoffe auf Gipsbasis Baustoffe auf Gipsbasis, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind biologische H 2 S-Bildung, möglichst getrennte Ablagerung, S / SO 4 Einzelfallprüfung Baustoffe auf Gipsbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen X Sonstige Bau- und Abbruchabfälle sonstige Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich gemischte Abfälle), die gefährliche Stoffe enthalten Einzelfallprüfung gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter , und fallen X 18 ABFÄLLE AUS DER HUMANMEDIZINISCHEN ODER TIERÄRZTLICHEN VERSORGUNG UND FORSCHUNG (OHNE KÜCHEN- UND RESTAURANTABFÄLLE, DIE NICHT AUS DER UNMITTELBAREN KRANKENPFLEGE STAMMEN) Abfälle aus der Geburtshilfe, Diagnose, Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten beim Menschen spitze oder scharfe Gegenstände (außer ) LAGA-Mitteilung Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden (z. B. Wund- und Gipsverbände, Wäsche, Einwegkleidung, Windeln) Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen freiwillige Rücknahmesysteme Abfälle aus Forschung, Diagnose, Krankenbehandlung und Vorsorge bei Tieren spitze oder scharfe Gegenstände mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besondere Anforderungen gestellt werden 19 ABFÄLLE AUS ABFALLBEHANDLUNGSANLAGEN, ÖFFENTLICHEN ABWASSERBEHANDLUNGSANLAGEN SOWIE DER AUFBEREITUNG VON WASSER FÜR DEN MENSCHLICHEN GEBRAUCH UND WASSER FÜR INDUSTRIELLE ZWECKE Stabilisierte und verfestigte Abfälle ( 4 ) stabilisierte Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen X 193

8 Anlage 1 lfd. Nr. Deponiefähig Bemerkungen / Annahmevoraussetzungen / Annahmebedingungen Sonstige Hinweise verfestigte Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen X Abfälle aus der aeroben Behandlung von festen Abfällen nicht kompostierte Fraktion von Siedlungs- und ähnlichen Abfällen nicht kompostierte Fraktion von tierischen und pflanzlichen Abfällen ggf. TierNebG nicht spezifikationsgerechter Kompost Abfälle aus Abwasserbehandlungsanlagen a. n. g Sieb- und Rechenrückstände Sandfangrückstände TOC / GV Schlämme aus der Behandlung von kommunalem Abwasser Abfälle aus der Zubereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch oder industriellem Brauchwasser feste Abfälle aus der Erstfiltration und Siebrückstände X gebrauchte Aktivkohle X gesättigte oder gebrauchte Ionenaustauscherharze Abfälle aus dem Shreddern von metallhaltigen Abfällen Eisen und Stahlabfälle i.d.r. Verwertung NE-Metall-Abfälle i.d.r. Verwertung Abfälle aus der mechanischen Behandlung von Abfällen (z. B. Sortieren, Zerkleinern, Verdichten, Pelletieren) a. n. g Papier und Pappe i.d.r. Verwertung Eisenmetalle i.d.r. Verwertung Nichteisenmetalle i.d.r. Verwertung Kunststoff und Gummi i.d.r. Verwertung Glas i.d.r. Verwertung Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter fällt AltholzV Textilien i.d.r. Verwertung brennbare Abfälle (Brennstoffe aus Abfällen) i.d.r. Verwertung sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen 20 SIEDLUNGSABFÄLLE (HAUSHALTSABFÄLLE UND ÄHNLICHE GEWERBLICHE UND INDUSTRIELLE ABFÄLLE SOWIE ABFÄLLE AUS EINRICHTUNGEN), EINSCHLIESSLICH GETRENNT GESAMMELTER FRAKTIONEN Getrennt gesammelte Fraktionen (außer 15 01) Papier und Pappe i.d.r. Verwertung Glas i.d.r. Verwertung biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle i.d.r. Verwertung;TierNebG, BioAbfV Bekleidung i.d.r. Verwertung Textilien i.d.r. Verwertung Lösemittel Sonderabfallkleinmengensammlung Säuren Sonderabfallkleinmengensammlung Laugen Sonderabfallkleinmengensammlung Fotochemikalien Sonderabfallkleinmengensammlung Pestizide Sonderabfallkleinmengensammlung 194

9 Anlage 1 lfd. Nr. Deponiefähig Bemerkungen / Annahmevoraussetzungen / Annahmebedingungen Sonstige Hinweise Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige Abfälle Sonderabfallk leinmengens ammlung / ElektroG * gebrauchte Geräte, die Fluorchlorkohlenwasserstoffe enthalten Nur Geräte, die gem. 12 der Abfallentsorgungssatzung getrennt erfasst werden Speiseöle und -fette i.d.r. Verwertung;Ti ernebg, BioAbfV 1) Öle und Fette mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Sonderabfallkleinmengensammlung Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten Sonderabfallkleinmengensammlung Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen ausgehärtet Reinigungsmittel, die gefährliche Stoffe enthalten Sonderabfallkleinmengensammlung Reinigungsmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Sonderabfallkleinmengensammlung Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen freiwillige 118 Rücknahmesysteme Batterien und Akkumulatoren, die unter , oder fallen, sowie gemischte Batterien und Akkumulatoren, die solche Batterien enthalten Batterieveror dnung, Sonderabfallk leinmengens ammlung Batterien und Akkumulatoren mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen BattV, Sonderabfallk leinmengens * gebrauchte elektrische und elektronische Geräte, die gefährliche Bauteile ( 6 ) enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter und fallen Nur Geräte, die gem. 12 der Abfallentsorgungssatzung getrennt erfasst werden gebrauchte elektrische und elektronische Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter , und Nur Geräte, die gem. 12 der Abfallentsorgungssatzung getrennt erfasst werden Holz, das gefährliche Stoffe enthält i.d.r. Verwertung; 717 AltholzV Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter fällt i.d.r. Verwertung; AltholzV Kunststoffe i.d.r. Verwertung, Metalle i.d.r. Verwertung Abfälle aus der Reinigung von Schornsteinen X TOC / GV sonstige Fraktionen a. n. g Garten- und Parkabfälle (einschließlich Friedhofsabfälle) biologisch abbaubare Abfälle 195

10 Anlage 1 lfd. Nr. Deponiefähig Bemerkungen / Annahmevoraussetzungen / Annahmebedingungen Sonstige Hinweise Boden und Steine X ab nur nach Einzelabsprache und in Kleinmengen bis 5 m³ je Arbeitstag andere nicht biologisch abbaubare Abfälle X TOC / GV Andere Siedlungsabfälle gemischte Siedlungsabfälle Marktabfälle TierNebG, BioAbfV Straßenkehricht (X) i.d.r. nicht deponiefähig TOC / GV Abfälle aus der Kanalreinigung X ab nur nach Einzelabsprache TOC / GV und in Kleinmengen bis 5 m³ je Arbeitstag Sperrmüll AltholzV Siedlungsabfälle a. n. g. nur nach Einzelabsprache 196

11 Anlage 2 Katalog der Abfallarten, die gemäß 2 Abs. 4 der Abfallentsorgungssatzung nicht angenommen und entsorgt werden können (Negativkatalog) Technische Hinweise Bemerkungen sowie spezielle rechtliche und technische Regelwerke ABFÄLLE, DIE BEIM AUFSUCHEN, AUSBEUTEN UND GEWINNEN SOWIE BEI DER PHYSIKALISCHEN UND CHEMISCHEN BEHANDLUNG VON BODENSCHÄTZEN ENTSTEHEN Abfälle aus dem Abbau von Bodenschätzen Abfälle aus dem Abbau von metallhaltigen Bodenschätzen Abfälle aus dem Abbau von nichtmetallhaltigen Bodenschätzen Abfälle aus der physikalischen und chemischen Verarbeitung von metallhaltigen Bodenschätzen Säure bildende Aufbereitungsrückstände aus der Verarbeitung von sulfidischem Erz andere Aufbereitungsrückstände, die gefährliche Stoffe enthalten Aufbereitungsrückstände mit Ausnahme derjenigen, die unter und fallen andere, gefährliche Stoffe enthaltende Abfälle aus der physikalischen und chemischen Verarbeitung von metallhaltigen Bodenschätzen staubende und pulvrige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Rotschlamm aus der Aluminiumoxidherstellung mit Ausnahme von Rotschlamm, der unter fällt Abfälle a. n. g Abfälle aus der physikalischen und chemischen Weiterverarbeitung von nichtmetallhaltigen Bodenschätzen gefährliche Stoffe enthaltende Abfälle aus der physikalischen und chemischen Weiterverarbeitung von nichtmetallhaltigen Bodenschätzen Abfälle von Kies- und Gesteinsbruch mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle von Sand und Ton staubende und pulvrige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle aus der Verarbeitung von Kali- und Steinsalz mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Aufbereitungsrückstände und andere Abfälle aus der Wäsche und Reinigung von Bodenschätzen mit Ausnahme derjenigen, die unter und Abfälle a. n. g Bohrschlämme und andere Bohrabfälle Schlämme und Abfälle aus Süßwasserbohrungen ölhaltige Bohrschlämme und -abfälle Bohrschlämme und andere Bohrabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten barythaltige Bohrschlämme und -abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter und fallen chloridhaltige Bohrschlämme und -abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter und fallen Abfälle a. n. g. 02 ABFÄLLE AUS LANDWIRTSCHAFT, GARTENBAU, TEICHWIRTSCHAFT, FORSTWIRTSCHAFT, JAGD UND FISCHEREI SOWIE DER HERSTELLUNG UND VERARBEITUNG VON NAHRUNGSMITTELN Abfälle aus Landwirtschaft, Gartenbau, Teichwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei Schlämme von Wasch- und Reinigungsvorgängen TOC / GV Abfälle aus tierischem Gewebe TierNebG tierische Ausscheidungen, Gülle/Jauche und Stallmist (einschließlich verdorbenes Stroh), Abwässer, getrennt gesammelt und extern behandelt TierNebG, BioAbfV 1) Abfälle aus der Forstwirtschaft BioAbfV Abfälle von Chemikalien für die Landwirtschaft, die gefährliche Stoffe enthalten Sonderabfallkleinmengensammlung Abfälle von Chemikalien für die Landwirtschaft mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen TOC / GV Abfälle a. n. g. DüMV (Pilzsubstratrückstände), BioAbfV 197 #

12 Anlage 2 Bemerkungen sowie spezielle rechtliche und technische Regelwerke Abfälle aus der Zubereitung und Verarbeitung von Fleisch, Fisch und anderen Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs Schlämme von Wasch- und Reinigungsvorgängen TierNebG Abfälle aus tierischem Gewebe TierNebG, BioAbfV 1) für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe TierNebG, BioAbfV 1) Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung TierNebG, BioAbfV 1) Abfälle a. n. g. TierNebG, BioAbfV 1) Abfälle aus der Zubereitung und Verarbeitung von Obst, Gemüse, Getreide, Speiseölen, Kakao, Kaffee, Tee, aus der Konservenherstellung, der Herstellung von Hefe- u. Hefeextrakt sowie der Zubereitung und Fermentierung von Melasse Schlämme aus Wasch-, Reinigungs-, Schäl-, Zentrifugier- und Abtrennprozessen TierNebG, BioAbfV 1) Abfälle von Konservierungsstoffen Abfälle aus der Extraktion mit Lösemitteln Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung TierNebG, BioAbfV 1) Abfälle a. n. g. TierNebG, BioAbfV 1) Abfälle aus der Zuckerherstellung nicht spezifikationsgerechter Calciumcarbonatschlamm BioAbfV (Zuschlagstoff) Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung TierNebG, BioAbfV 1) Abfälle a. n. g Abfälle aus der Milchverarbeitung Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung TierNebG, BioAbfV 1) Abfälle a. n. g. TierNebG, BioAbfV 1) Abfälle aus der Herstellung von Back- und Süßwaren Abfälle von Konservierungsstoffen Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung TierNebG, BioAbfV 1) Abfälle a. n. g Abfälle aus der Herstellung von alkoholischen und alkoholfreien Getränken (ohne Kaffee, Tee und Kakao) Abfälle aus der Wäsche, Reinigung und mechanischen Zerkleinerung des Rohmaterials BioAbfV Abfälle aus der Alkoholdestillation BioAbfV Abfälle aus der chemischen Behandlung Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung TierNebG, BioAbfV 1) Abfälle a. n. g. BioAbfV 03 ABFÄLLE AUS DER HOLZBEARBEITUNG UND DER HERSTELLUNG VON PLATTEN, MÖBELN, ZELLSTOFFEN, PAPIER UND PAPPE Abfälle aus der Holzbearbeitung und der Herstellung von Platten und Möbeln Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere, die gefährliche Stoffe enthalten AltholzV Abfälle a. n. g Abfälle aus der Holzkonservierung halogenfreie organische Holzschutzmittel chlororganische Holzschutzmittel metallorganische Holzschutzmittel anorganische Holzschutzmittel andere Holzschutzmittel, die gefährliche Stoffe enthalten Holzschutzmittel a. n. g Abfälle aus der Herstellung und Verarbeitung von Zellstoff, Papier, Karton und Pappe Technische Hinweise 198

13 Anlage 2 Bemerkungen sowie spezielle rechtliche und technische Regelwerke Sulfitschlämme (aus der Rückgewinnung von Kochlaugen) De-inking-Schlämme aus dem Papierrecycling Kalkschlammabfälle Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a. n. g. 04 ABFÄLLE AUS DER LEDER-, PELZ- UND TEXTILINDUSTRIE Abfälle aus der Leder- und Pelzindustrie Fleischabschabungen und Häuteabfälle TierNebG geäschertes Leimleder Entfettungsabfälle, lösemittelhaltig, ohne flüssige Phase chromhaltige Gerbereibrühe chromfreie Gerbereibrühe chromhaltige Schlämme, insbesondere aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung chromfreie Schlämme, insbesondere aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung chromhaltige Abfälle aus gegerbtem Leder (Abschnitte, Schleifstaub, Falzspäne) Abfälle a. n. g Abfälle aus der Textilindustrie Abfälle aus dem Finish, die organische Lösungsmittel enthalten Farbstoffe und Pigmente, die gefährliche Stoffe enthalten Farbstoffe und Pigmente mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a. n. g. 05 ABFÄLLE AUS DER ERDÖLRAFFINATION, ERDGASREINIGUNG UND KOHLEPYROLYSE Abfälle aus der Erdölraffination Entsalzungsschlämme Bodenschlämme aus Tanks saure Alkylschlämme verschüttetes Öl ölhaltige Schlämme aus Betriebsvorgängen und Instandhaltung Säureteere andere Teere Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle aus der Brennstoffreinigung mit Basen säurehaltige Öle Abfälle aus Kühlkolonnen # gebrauchte Filtertone schwefelhaltige Abfälle aus der Ölentschwefelung Bitumen i.d.r. Verwertung Abfälle a. n. g Abfälle aus der Kohlepyrolyse Säureteere andere Teere Abfälle aus Kühlkolonnen # 199 Technische Hinweise

14 Anlage 2 Bemerkungen sowie spezielle rechtliche und technische Regelwerke Abfälle a. n. g Abfälle aus Erdgasreinigung und -transport quecksilberhaltige Abfälle schwefelhaltige Abfälle Abfälle a. n. g. 06 ABFÄLLE AUS ANORGANISCH-CHEMISCHEN PROZESSEN Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Säuren Schwefelsäure und schweflige Säure Sonderabfallkleinmengensammlung Salzsäure Sonderabfallkleinmengensammlung Flusssäure Phosphorsäure und phosphorige Säure Salpetersäure und salpetrige Säure andere Säuren Sonderabfallkleinmengensammlung Abfälle a. n. g Abfälle aus HZVA von Basen Calciumhydroxid Ammoniumhydroxid Natrium- und Kaliumhydroxid andere Basen Sonderabfallkleinmengensammlung Abfälle a. n. g Abfälle aus HZVA von Salzen, Salzlösungen und Metalloxiden feste Salze und Lösungen, die Cyanid enthalten feste Salze und Lösungen, die Schwermetalle enthalten feste Salze und Lösungen mit Ausnahme derjenigen, die unter und fallen Metalloxide, die Schwermetalle enthalten Metalloxide mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen # Abfälle a. n. g Metallhaltige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen arsenhaltige Abfälle quecksilberhaltige Abfälle Sonderabfallkleinmengensammlung Abfälle, die andere Schwermetalle enthalten Abfälle a. n. g Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle aus HZVA von schwefelhaltigen Chemikalien, aus Schwefelchemie und Entschwefelungsprozessen Abfälle, die gefährliche Sulfide enthalten sulfidhaltige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a. n. g Abfälle aus HZVA von Halogenen und aus der Halogenchemie asbesthaltige Abfälle aus der Elektrolyse Aktivkohle aus der Chlorherstellung quecksilberhaltige Bariumsulfatschlämme Lösungen und Säuren, z. B. Kontaktsäure Abfälle a. n. g. 200 Technische Hinweise

15 Anlage 2 Technische Hinweise Bemerkungen sowie spezielle rechtliche und technische Regelwerke Abfälle aus HZVA von Silizium und Siliziumverbindungen gefährliche Chlorsilane enthaltende Abfälle Abfälle a. n. g Abfälle aus HZVA von phosphorhaltigen Chemikalien aus der Phosphorchemie phosphorhaltige Schlacke Reaktionsabfälle auf Kalziumbasis, die gefährliche Stoffe enthalten Reaktionsabfälle auf Kalziumbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a. n. g Abfälle aus HZVA von stickstoffhaltigen Chemikalien aus der Stickstoffchemie und der Herstellung von Düngemitteln Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten Abfälle a. n. g Abfälle aus der Herstellung von anorganischen Pigmenten und Farbgebern Reaktionsabfälle auf Kalziumbasis aus der Titandioxidherstellung Abfälle a. n. g Abfälle aus anorganischen chemischen Prozessen a. n. g anorganische Pflanzenschutzmittel, Holzschutzmittel und andere Biozide Sonderabfallkleinmengensammlung gebrauchte Aktivkohle (außer ) Industrieruß Schwarzpigmente, Füllstoffe PAK Abfälle aus der Asbestverarbeitung Ofen- und Kaminruß Abfälle a. n. g. 07 ABFÄLLE AUS ORGANISCH-CHEMISCHEN PROZESSEN Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) organischer Grundchemikalien wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände andere Reaktions- und Destillationsrückstände halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a. n. g Abfälle aus HZVA von Kunststoffen, synthetischem Gummi und Kunstfasern wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände andere Reaktions- und Destillationsrückstände halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle von Zusatzstoffen, die gefährliche Stoffe enthalten Abfälle von Zusatzstoffen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen TOC / GV 201

16 Anlage 2 Bemerkungen sowie spezielle rechtliche und technische Regelwerke gefährliche Silicone enthaltende Abfälle Abfälle a. n. g Abfälle aus HZVA von organischen Farbstoffen und Pigmenten (außer 06 11) wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände andere Reaktions- und Destillationsrückstände halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a. n. g Abfälle aus HZVA von organischen Pflanzenschutzmitteln (außer und ), Holzschutzmitteln (außer 03 02) und anderen Bioziden wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände andere Reaktions- und Destillationsrückstände Halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen feste Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten Abfälle a. n. g Abfälle aus HZVA von Pharmazeutika wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen Halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände andere Reaktions- und Destillationsrückstände halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen feste Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten Abfälle a. n. g Abfälle aus HZVA von Fetten, Schmierstoffen, Seifen, Waschmitteln, Desinfektionsmitteln und Körperpflegemitteln wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände andere Reaktions- und Destillationsrückstände halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien Technische Hinweise 202

17 Anlage 2 Technische Hinweise Bemerkungen sowie spezielle rechtliche und technische Regelwerke andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a. n. g Abfälle aus HZVA von Feinchemikalien und Chemikalien a. n. g wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände andere Reaktions- und Destillationsrückstände halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a. n. g. 08 ABFÄLLE AUS HZVA VON BESCHICHTUNGEN (FARBEN, LACKE, ), KLEBSTOFFEN, DICHTMASSEN UND DRUCKFARBEN Abfälle aus HZVA und Entfernung von Farben und Lacken Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten Sonderabfallkleinmengensammlung Farb- oder Lackschlämme, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten Farb- oder Lackschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen wässrige Schlämme, die Farben oder Lacke mit organischen Lösemitteln oder anderen gefährlichen Stoffen enthalten wässrige Schlämme, die Farben oder Lacke enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Konsistenz Abfälle aus der Farb- oder Lackentfernung, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten Abfälle aus der Farb- oder Lackentfernung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen wässrige Suspensionen, die Farben oder Lacke mit organischen Lösemitteln oder anderen gefährlichen Stoffen enthalten wässrige Suspensionen, die Farben oder Lacke enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Farb- oder Lackentfernerabfälle Abfälle a. n. g Abfälle aus HZVA anderer Beschichtungen (einschließlich keramischer Werkstoffe) Abfälle von Beschichtungspulver wässrige Schlämme, die keramische Werkstoffe enthalten Konsistenz wässrige Suspensionen, die keramische Werkstoffe enthalten Abfälle a. n. g Abfälle aus HZVA von Druckfarben wässrige Schlämme, die Druckfarben enthalten wässrige flüssige Abfälle, die Druckfarben enthalten Druckfarbenabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten Sonderabfallkleinmengensammlung Druckfarbenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Druckfarbenschlämme, die gefährliche Stoffe enthalten Druckfarbenschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle von Ätzlösungen Tonerabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten Dispersionsöl Abfälle a. n. g Abfälle aus HZVA von Klebstoffen und Dichtmassen (einschließlich wasserabweisender Materialien) 203

18 Anlage 2 Bemerkungen sowie spezielle rechtliche und technische Regelwerke Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten Sonderabfallkleinmengensammlung klebstoff- und dichtmassenhaltige Schlämme, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten klebstoff- und dichtmassenhaltige Schlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen wässrige Schlämme, die Klebstoffe oder Dichtmassen mit organischen Lösemitteln oder anderen gefährlichen Stoffen enthalten Technische Hinweise wässrige Schlämme, die Klebstoffe oder Dichtmassen enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Konsistenz wässrige flüssige Abfälle, die Klebstoffe oder Dichtmassen mit organischen Lösemitteln oder anderen gefährlichen Stoffen enthalten wässrige flüssige Abfälle, die Klebstoffe oder Dichtmassen enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Harzöle Abfälle a. n. g Nicht unter 08 aufgeführte Abfälle Isocyanatabfälle 09 ABFÄLLE AUS DER FOTOGRAFISCHEN INDUSTRIE Abfälle aus der fotografischen Industrie Entwickler und Aktivatorenlösungen auf Wasserbasis Sonderabfallkleinmengensammlung Offsetdruckplatten-Entwicklerlösungen auf Wasserbasis Entwicklerlösungen auf Lösemittelbasis Fixierbäder Sonderabfallkleinmengensammlung Bleichlösungen und Bleich-Fixier-Bäder silberhaltige Abfälle aus der betriebseigenen Behandlung fotografischer Abfälle Filme und fotografische Papiere, die Silber oder Silberverbindungen enthalten Einwegkameras mit Batterien, die unter , oder fallen Einwegkameras mit Batterien mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen wässrige flüssige Abfälle aus der betriebseigenen Silberrückgewinnung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a. n. g. 10 ABFÄLLE AUS THERMISCHEN PROZESSEN Abfälle aus Kraftwerken und anderen Verbrennungsanlagen (außer 19) Filterstäube aus Kohlefeuerung biologische H 2 S- Bildung S / SO 4 Monodeponie / Verwertung Filterstäube aus Torffeuerung und Feuerung mit (unbehandeltem) Holz biologische H 2 S- Bildung S / SO 4 Monodeponie / Verwertung Filterstäube und Kesselstaub aus Ölfeuerung Reaktionsabfälle auf Calciumbasis aus der Rauchgasentschwefelung in fester Form i.d.r. Verwertung Reaktionsabfälle auf Calciumbasis aus der Rauchgasentschwefelung in Form von Schlämmen i.d.r. Verwertung Schwefelsäure Filterstäube aus emulgierten, als Brennstoffe verwendeten Kohlenwasserstoffen Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub aus der Abfallmitverbrennung, die gefährliche Stoffe enthalten Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub aus der Abfallmitverbrennung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen # S / SO Filterstäube aus der Abfallmitverbrennung, die gefährliche Stoffe enthalten Filterstäube aus der Abfallmitverbrennung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen biologische H 2 S- Bildung S / SO 4 Monodeponie / Verwertung Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter , und fallen biologische H 2 S- Bildung Monodeponie / Verwertung S / SO 4 204

19 Anlage 2 Bemerkungen sowie spezielle rechtliche und technische Regelwerke Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen wässrige Schlämme aus der Kesselreinigung, die gefährliche Stoffe enthalten wässrige Schlämme aus der Kesselreinigung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Sande aus der Wirbelschichtfeuerung biologische H 2 S- Bildung Monodeponie / Verwertung Technische Hinweise # S / SO Abfälle aus der Lagerung und Vorbereitung von Brennstoffen für Kohlekraftwerke Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung # Abfälle a. n. g Abfälle aus der Eisen- und Stahlindustrie Abfälle aus der Verarbeitung von Schlacke unbearbeitete Schlacke # feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Walzzunder ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen andere Schlämme und Filterkuchen Abfälle a. n. g Abfälle aus der thermischen Aluminium-Metallurgie Anodenschrott Schlacken aus der Erstschmelze Aluminiumoxidabfälle Salzschlacken aus der Zweitschmelze schwarze Krätzen aus der Zweitschmelze Abschaum, der entzündlich ist oder in Kontakt mit Wasser entzündliche Gase in gefährlicher Menge abgibt Abschaum mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt teerhaltige Abfälle aus der Anodenherstellung Abfälle aus der Anodenherstellung, die Kohlenstoffe enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält Filterstaub mit Ausnahme von Filterstaub, der unter fällt andere Teilchen und Staub (einschließlich Kugelmühlenstaub), die gefährliche Stoffe enthalten Teilchen und Staub (einschließlich Kugelmühlenstaub) mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen entzündlich feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen gefährliche Stoffe enthaltende Abfälle aus der Behandlung von Salzschlacken und schwarzen Krätzen Abfälle aus der Behandlung von Salzschlacken und schwarzen Krätzen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a. n. g. 205

20 Anlage 2 Bemerkungen sowie spezielle rechtliche und technische Regelwerke Abfälle aus der thermischen Bleimetallurgie Schlacken (Erst- und Zweitschmelze) Krätzen und Abschaum (Erst- und Zweitschmelze) Calciumarsenat Filterstaub andere Teilchen und Staub feste Abfälle aus der Abgasbehandlung Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a. n. g Abfälle aus der thermischen Zinkmetallurgie Schlacken (Erst- und Zweitschmelze) Filterstaub andere Teilchen und Staub feste Abfälle aus der Abgasbehandlung Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Krätzen und Abschaum, die entzündlich sind oder in Kontakt mit Wasser entzündliche Gase in gefährlicher Menge abgeben Krätzen und Abschaum mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a. n. g Abfälle aus der thermischen Kupfermetallurgie Schlacken (Erst- und Zweitschmelze) Krätzen und Abschaum (Erst- und Zweitschmelze) Filterstaub andere Teilchen und Staub feste Abfälle aus der Abgasbehandlung Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a. n. g Abfälle aus der thermischen Silber-, Gold- und Platinmetallurgie Schlacken (Erst- und Zweitschmelze) Krätzen und Abschaum (Erst- und Zweitschmelze) feste Abfälle aus der Abgasbehandlung andere Teilchen und Staub Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a. n. g Abfälle aus sonstiger thermischer Nichteisenmetallurgie Teilchen und Staub Salzschlacken (Erst- und Zweitschmelze) andere Schlacken 206 Technische Hinweise

21 Anlage 2 Bemerkungen sowie spezielle rechtliche und technische Regelwerke Krätzen und Abschaum, die entzündlich sind oder in Kontakt mit Wasser entzündliche Gase in gefährlicher Menge abgeben Krätzen und Abschaum mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen teerhaltige Abfälle aus der Anodenherstellung kohlenstoffhaltige Abfälle aus der Anodenherstellung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Anodenschrott Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a. n. g Abfälle vom Gießen von Eisen und Stahl Ofenschlacke gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande vor dem Gießen Gießformen und -sande vor dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande nach dem Gießen Gießformen und -sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt andere Teilchen, die gefährliche Stoffe enthalten Teilchen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle von Bindemitteln, die gefährliche Stoffe enthalten Abfälle von Bindemitteln mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen, die gefährliche Stoffe enthalten Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a. n. g Abfälle vom Gießen von Nichteisenmetallen Ofenschlacke gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande vor dem Gießen Gießformen und -sande vor dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande nach dem Gießen Gießformen und -sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt andere Teilchen, die gefährliche Stoffe enthalten Teilchen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle von Bindemitteln, die gefährliche Stoffe enthalten Abfälle von Bindemitteln mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen, die gefährliche Stoffe enthalten Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a. n. g Abfälle aus der Herstellung von Glas und Glaserzeugnissen Gemengeabfall mit gefährlichen Stoffen vor dem Schmelzen Gemengeabfall vor dem Schmelzen mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt 207 Technische Hinweise

22 Anlage 2 Bemerkungen sowie spezielle rechtliche und technische Regelwerke Glasabfall in kleinen Teilchen und Glasstaub, die Schwermetalle enthalten (z. B. aus Elektronenstrahlröhren) Glaspolier- und Glasschleifschlämme, die gefährliche Stoffe enthalten Glaspolier- und Glasschleifschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen feste Abfälle aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten feste Abfälle aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a. n. g Abfälle aus der Herstellung von Keramikerzeugnissen und keramischen Baustoffen wie Ziegeln, Fliesen, Steinzeug Rohmischungen vor dem Brennen Teilchen und Staub Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Glasurabfälle, die Schwermetalle enthalten Glasurabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung Abfälle a. n. g Abfälle aus der Herstellung von Zement, Branntkalk, Gips und Erzeugnissen aus diesen Teilchen und Staub (außer und ) Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung asbesthaltige Abfälle aus der Herstellung von Asbestzement Abfälle aus der Herstellung von Asbestzement mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a. n. g Abfälle aus Krematorien quecksilberhaltige Abfälle aus der Gasreinigung 11 ABFÄLLE AUS DER CHEMISCHEN OBERFLÄCHENBEARBEITUNG UND BESCHICHTUNG VON METALLEN UND ANDEREN WERKSTOFFEN; NICHTEISEN-HYDROMETALLURGIE Abfälle aus der chemischen Oberflächenbearbeitung und Beschichtung von Metallen und anderen Werkstoffen (z. B. Galvanik, Verzinkung, Beizen, Ätzen, Phosphatieren, alkalisches Entfetten und Anodisierung) saure Beizlösungen Säuren a. n. g alkalische Beizlösungen Phosphatierschlämme Schlämme und Filterkuchen, die gefährliche Stoffe enthalten Schlämme und Filterkuchen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen wässrige Spülflüssigkeiten, die gefährliche Stoffe enthalten wässrige Spülflüssigkeiten mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen flüssig Abfälle aus der Entfettung, die gefährliche Stoffe enthalten Abfälle aus der Entfettung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Eluate und Schlämme aus Membransystemen oder Ionenaustauschsystemen, die gefährliche Stoffe enthalten 208 Technische Hinweise

23 Anlage 2 Technische Hinweise Bemerkungen sowie spezielle rechtliche und technische Regelwerke gesättigte oder verbrauchte Ionenaustauscherharze andere Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten Abfälle a. n. g Abfälle aus Prozessen der Nichteisen-Hydrometallurgie Schlämme aus der Zink-Hydrometallurgie (einschließlich Jarosit, Goethit) Abfälle aus der Herstellung von Anoden für wässrige elektrolytische Prozesse Abfälle aus Prozessen der Kupfer-Hydrometallurgie, die gefährliche Stoffe enthalten Abfälle aus Prozessen der Kupfer-Hydrometallurgie mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen andere Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten Abfälle a. n. g Schlämme und Feststoffe aus Härteprozessen cyanidhaltige Abfälle andere Abfälle Abfälle aus Prozessen der thermischen Verzinkung Zinkasche feste Abfälle aus der Abgasbehandlung gebrauchte Flussmittel Abfälle a. n. g. 12 ABFÄLLE AUS PROZESSEN DER MECHANISCHEN FORMGEBUNG SOWIE DER PHYSIKALISCHEN UND MECHANISCHEN OBERFLÄCHENBEARBEITUNG VON METALLEN UND KUNSTSTOFFEN Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung sowie der physikalischen und mechanischen Oberflächenbearbeitung von Metallen und Kunststoffen Eisenfeil- und -drehspäne i.d.r. Verwertung / Verockerung Öl Eisenstaub und -teile i.d.r. Verwertung / Verockerung Öl NE-Metallfeil- und -drehspäne i.d.r. Verwertung Öl NE-Metallstaub und -teilchen i.d.r. Verwertung Öl halogenhaltige Bearbeitungsöle auf Mineralölbasis (außer Emulsionen und Lösungen) halogenfreie Bearbeitungsöle auf Mineralölbasis (außer Emulsionen und Lösungen) halogenhaltige Bearbeitungsemulsionen und -lösungen halogenfreie Bearbeitungsemulsionen und -lösungen synthetische Bearbeitungsöle gebrauchte Wachse und Fette Bearbeitungsschlämme, die gefährliche Stoffe enthalten Bearbeitungsschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Strahlmittelabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten Strahlmittelabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen TOC / GV ölhaltige Metallschlämme (Schleif-, Hon- und Läppschlämme) biologisch leicht abbaubare Bearbeitungsöle gebrauchte Hon- und Schleifmittel, die gefährliche Stoffe enthalten gebrauchte Hon- und Schleifmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen TOC / GV Abfälle a. n. g Abfälle aus der Wasser- und Dampfentfettung (außer 11) wässrige Waschflüssigkeiten Abfälle aus der Dampfentfettung 13 ÖLABFÄLLE UND ABFÄLLE AUS FLÜSSIGEN BRENNSTOFFEN (AUSSER SPEISEÖLE UND ÖLABFÄLLE, DIE UNTER DIE KAPITEL 05, 12 UND 19 FALLEN) 209

24 Anlage 2 Technische Hinweise Bemerkungen sowie spezielle rechtliche und technische Regelwerke Abfälle von Hydraulikölen Hydrauliköle, die PCB (1) enthalten Sonderabfallkleinmengensammlung chlorierte Emulsionen nichtchlorierte Emulsionen Sonderabfallkleinmengensammlung chlorierte Hydrauliköle auf Mineralölbasis Sonderabfallkleinmengensammlung nichtchlorierte Hydrauliköle auf Mineralölbasis Sonderabfallkleinmengensammlung synthetische Hydrauliköle biologisch leicht abbaubare Hydrauliköle andere Hydrauliköle Sonderabfallkleinmengensammlung Abfälle von Maschinen-, Getriebe- und Schmierölen chlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis Sonderabfallkleinmengensammlung nichtchlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis Sonderabfallkleinmengensammlung synthetische Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle biologisch leicht abbaubare Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle andere Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle Sonderabfallkleinmengensammlung Abfälle von Isolier- und Wärmeübertragungsölen Isolier- und Wärmeübertragungsöle, die PCB enthalten Sonderabfallkleinmengensammlung chlorierte Isolier- und Wärmeübertragungsöle auf Mineralölbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen nichtchlorierte Isolier- und Wärmeübertragungsöle auf Mineralölbasis synthetische Isolier- und Wärmeübertragungsöle biologisch leicht abbaubare Isolier- und Wärmeübertragungsöle Sonderabfallkleinmengensammlung andere Isolier- und Wärmeübertragungsöle Sonderabfallkleinmengensammlung Bilgenöle Bilgenöle aus der Binnenschifffahrt Bilgenöle aus Molenablaufkanälen Bilgenöle aus der übrigen Schifffahrt Inhalte von Öl-/Wasserabscheidern feste Abfälle aus Sandfanganlagen und Öl-/Wasserabscheidern TOC / GV Schlämme aus Öl-/Wasserabscheidern Schlämme aus Einlaufschächten Öle aus Öl-/Wasserabscheidern öliges Wasser aus Öl-/Wasserabscheidern Sonderabfallkleinmengensammlung Abfallgemische aus Sandfanganlagen und Öl-/Wasserabscheidern Abfälle aus flüssigen Brennstoffen Heizöl und Diesel Sonderabfallkleinmengensammlung Benzin Sonderabfallkleinmengensammlung andere Brennstoffe (einschließlich Gemische) Sonderabfallkleinmengensammlung Ölabfälle a. n. g Schlämme oder Emulsionen aus Entsalzern andere Emulsionen Abfälle a. n. g. 14 ABFÄLLE AUS ORGANISCHEN LÖSEMITTELN, KÜHLMITTELN UND TREIBGASEN (AUSSER 07 und 08) Abfälle aus organischen Lösemitteln, Kühlmitteln sowie Schaum- und Aerosoltreibgasen Fluorchlorkohlenwasserstoffe, H-FCKW, H-FKW 210

25 Anlage 2 Bemerkungen sowie spezielle rechtliche und technische Regelwerke andere halogenierte Lösemittel und Lösemittelgemische Sonderabfallkleinmengensammlung andere Lösemittel und Lösemittelgemische Sonderabfallkleinmengensammlung Schlämme oder feste Abfälle, die halogenierte Lösemittel enthalten Schlämme oder feste Abfälle, die andere Lösemittel enthalten 15 VERPACKUNGSABFALL, AUFSAUGMASSEN, WISCHTÜCHER, FILTERMATERIALIEN UND SCHUTZKLEIDUNG (a. n. g.) Verpackungen (einschließlich getrennt gesammelter kommunaler Verpackungsabfälle) Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind AltholzV (Munitionskisten), Sonderabfallkleinmengensammlung Verpackungen aus Metall, die eine gefährliche feste poröse Matrix (z. B. Asbest) enthalten, einschließlich geleerter Druckbehältnisse Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung Aufsaug- und Filtermaterialien (einschließlich Ölfilter a. n. g.), Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind Sonderabfallkleinmengensammlung 16 ABFÄLLE, DIE NICHT ANDERSWO IM VERZEICHNIS AUFGEFÜHRT SIND Altfahrzeuge verschiedener Verkehrsträger (einschließlich mobiler Maschinen) und Abfälle aus der Demontage von Altfahrzeugen sowie der Fahrzeugwartung (außer 13, 14, und 16 08) Bei Altfahrzeugen: AltfahrzeugV beachten Altreifen 7 Abs.1 DepV Altfahrzeuge 15 Abs. 4 KrW-/AbfG, Altfahrzeuge, die weder Flüssigkeiten noch andere gefährliche Bestandteile enthalten 15 Abs. 4 KrW-/AbfG, Ölfilter Sonderabfallkleinmengensammlung quecksilberhaltige Bestandteile Bestandteile, die PCB enthalten explosive Bauteile (z. B. aus Airbags) asbesthaltige Bremsbeläge Bremsflüssigkeiten Sonderabfallkleinmengensammlung Frostschutzmittel, die gefährliche Stoffe enthalten Sonderabfallkleinmengensammlung Frostschutzmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Sonderabfallkleinmengensammlung Flüssiggasbehälter Eisenmetalle i.d.r. Verwertung Nichteisenmetalle i.d.r. Verwertung Kunststoffe i.d.r. Verwertung gefährliche Bauteile mit Ausnahme derjenigen, die unter bis , und fallen Bauteile a. n. g Abfälle a. n. g Abfälle aus elektrischen und elektronischen Geräten Transformatoren und Kondensatoren, die PCB enthalten Sonderabfallkleinmengensammlung gebrauchte Geräte, die PCB enthalten oder damit verunreinigt sind, mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Sonderabfallkleinmengensammlung gebrauchte Geräte, die teil- und vollhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe enthalten gefährliche Bestandteile )² enthaltende gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter bis fallen gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter bis fallen i.d.r. Verwertung aus gebrauchten Geräten entfernte gefährliche Bestandteile aus gebrauchten Geräten entfernte Bestandteile mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Fehlchargen und ungebrauchte Erzeugnisse anorganische Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten anorganische Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen organische Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten organische Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen 211 Technische Hinweise

26 Anlage 2 Bemerkungen sowie spezielle rechtliche und technische Regelwerke Explosivabfälle Munition Feuerwerkskörperabfälle andere Explosivabfälle Gase in Druckbehältern und gebrauchte Chemikalien gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern (einschließlich Halonen) Sonderabfallkleinmengensammlung Gase in Druckbehältern mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Sonderabfallkleinmengensammlung Laborchemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten, einschließlich Gemische von Laborchemikalien Sonderabfallkleinmengensammlung gebrauchte anorganische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten Sonderabfallkleinmengensammlung gebrauchte organische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten Sonderabfallkleinmengensammlung gebrauchte Chemikalien mit Ausnahme derjenigen, die unter , oder fallen Sonderabfallkleinmengensammlung Batterien und Akkumulatoren Bleibatterien BattV, Sonderabfallkleinmengens Ni-Cd-Batterien BattV, Sonderabfallkleinmengens Quecksilber enthaltende Batterien BattV, Sonderabfallkleinmengens Alkalibatterien (außer ) BattV, Sonderabfallkleinmengens andere Batterien und Akkumulatoren BattV, Sonderabfallkleinmengens getrennt gesammelte Elektrolyte aus Batterien und Akkumulatoren Abfälle aus der Reinigung von Transport- und Lagertanks und Fässern (außer 05 und 13) ölhaltige Abfälle Abfälle, die sonstige gefährliche Stoffe enthalten Abfälle a. n. g Gebrauchte Katalysatoren gebrauchte Katalysatoren, die Gold, Silber, Rhenium, Rhodium, Palladium, Iridium oder Platin enthalten (außer ) gebrauchte Katalysatoren, die gefährliche Übergangsmetalle ( 3 ) oder deren Verbindungen enthalten gebrauchte Katalysatoren, die Übergangsmetalle oder deren Verbindungen enthalten, a. n. g gebrauchte Katalysatoren von Crackprozessen (außer ) gebrauchte Katalysatoren, die Phosphorsäure enthalten gebrauchte Flüssigkeiten, die als Katalysatoren verwendet wurden gebrauchte Katalysatoren, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind Oxidierende Stoffe Permanganate, z. B. Kaliumpermanganat Chromate, z. B. Kaliumchromat, Kalium- oder Natriumdichromat Peroxide, z. B. Wasserstoffperoxid oxidierende Stoffe a. n. g Wässrige flüssige Abfälle zur externen Behandlung wässrige flüssige Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten wässrige flüssige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen flüssig wässrige Konzentrate, die gefährliche Stoffe enthalten wässrige Konzentrate mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen flüssig Gebrauchte Auskleidungen und feuerfeste Materialien Auskleidungen und feuerfeste Materialien auf Kohlenstoffbasis aus metallurgischen Prozessen, die gefährliche Stoffe enthalten Auskleidungen und feuerfeste Materialien auf Kohlenstoffbasis aus metallurgischen Prozessen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen andere Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus metallurgischen Prozessen, die gefährliche Stoffe enthalten Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus metallurgischen Prozessen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen 212 Technische Hinweise

27 Anlage 2 Technische Hinweise Bemerkungen sowie spezielle rechtliche und technische Regelwerke Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus nichtmetallurgischen Prozessen, die gefährliche Stoffe enthalten Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus nichtmetallurgischen Prozessen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen 17 BAU- UND ABBRUCHABFÄLLE (EINSCHLIESSLICH AUSHUB VON VERUNREINIGTEN STANDORTEN) Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten Holz, Glas und Kunststoff Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind AltholzV TOC / GV Bitumengemische, Kohlenteer und teerhaltige Produkte kohlenteerhaltige Bitumengemische lipophile Stoffe, PAK, TOC / GV Kohlenteer und teerhaltige Produkte Metalle (einschließlich Legierungen) Metallabfälle, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind i.d.r. Verwertung Kabel, die Öl, Kohlenteer oder andere gefährliche Stoffe enthalten Boden (einschließlich Aushub von verunreinigten Standorten), Steine und Baggergut Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten Baggergut, das gefährliche Stoffe enthält Gleisschotter, der gefährliche Stoffe enthält Dämmmaterial und asbesthaltige Baustoffe Dämmmaterial, das Asbest enthält LAGA-Merkblatt "Asbest" anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält Differenzierung organisch- / mineralischbürtiges Material, AltholzV / PCB/PCT-Verordnung Baustoffe auf Gipsbasis S / SO Baustoffe auf Gipsbasis, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind biologische H 2 S- Bildung, möglichst getrennte Ablagerung Sonstige Bau- und Abbruchabfälle Bau- und Abbruchabfälle, die Quecksilber enthalten Bau- und Abbruchabfälle, die PCB enthalten (z. B. PCB-haltige Dichtungsmassen, PCB-haltige Bodenbeläge auf Harzbasis, PCB-haltige Isolierverglasungen, PCB-haltige Kondensatoren) sonstige Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich gemischte Abfälle), die gefährliche Stoffe enthalten 18 ABFÄLLE AUS DER HUMANMEDIZINISCHEN ODER TIERÄRZTLICHEN VERSORGUNG UND FORSCHUNG (OHNE KÜCHEN- UND RESTAURANTABFÄLLE, DIE NICHT AUS DER UNMITTELBAREN KRANKENPFLEGE STAMMEN) Abfälle aus der Geburtshilfe, Diagnose, Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten beim Menschen Körperteile und Organe, einschließlich Blutbeutel und Blutkonserven (außer ) LAGA-Mitteilung Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht besondere Anforderungen gestellt werden LAGA-Mitteilung Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten Chemikalien mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen zytotoxische und zytostatische Arzneimittel Amalgamabfälle aus der Zahnmedizin Abfälle aus Forschung, Diagnose, Krankenbehandlung und Vorsorge bei Tieren Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht besondere Anforderungen gestellt werden Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten Chemikalien mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen 213

28 Anlage 2 Bemerkungen sowie spezielle rechtliche und technische Regelwerke zytotoxische und zytostatische Arzneimittel Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen freiwillige Rücknahmesysteme 19 ABFÄLLE AUS ABFALLBEHANDLUNGSANLAGEN, ÖFFENTLICHEN ABWASSERBEHANDLUNGSANLAGEN SOWIE DER AUFBEREITUNG VON WASSER FÜR DEN MENSCHLICHEN GEBRAUCH UND WASSER FÜR INDUSTRIELLE ZWECKE Abfälle aus der Verbrennung oder Pyrolyse von Abfällen Eisenteile, aus der Rost- und Kesselasche entfernt i.d.r. Verwertung # Filterkuchen aus der Abgasbehandlung wässrige flüssige Abfälle aus der Abgasbehandlung und andere wässrige flüssige Abfälle feste Abfälle aus der Abgasbehandlung gebrauchte Aktivkohle aus der Abgasbehandlung Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken, die gefährliche Stoffe enthalten Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen i.d.r. Verwertung; biologische H 2 S- Bildung, getrennte Ablagerung von MBA-Abfällen Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, die unter fällt i.d.r. Verwertung; biologische H 2 S- Bildung, getrennte Ablagerung von MBA-Abfällen Kesselstaub, der gefährliche Stoffe enthält Kesselstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt Pyrolyseabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten Pyrolyseabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Sande aus der Wirbelschichtfeuerung i.d.r. Verwertung; biologische H 2 S- Bildung, getrennte Ablagerung von MBA-Abfällen WL Abfälle a. n. g Abfälle aus der physikalisch-chemischen Behandlung von Abfällen (einschließlich Dechromatisierung, Cyanidentfernung, Neutralisation) vorgemischte Abfälle, die ausschließlich aus nichtgefährlichen Abfällen bestehen vorgemischte Abfälle, die wenigstens einen gefährlichen Abfall enthalten Schlämme aus der physikalisch-chemischen Behandlung, die gefährliche Stoffe enthalten Schlämme aus der physikalisch-chemischen Behandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Öl und Konzentrate aus Abtrennprozessen flüssige brennbare Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten feste brennbare Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten brennbare Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter und fallen sonstige Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten Abfälle a. n. g Stabilisierte und verfestigte Abfälle ( 4 ) als gefährlich eingestufte teilweise stabilisierte ( 5 ) Abfälle als gefährlich eingestufte verfestigte Abfälle Verglaste Abfälle und Abfälle aus der Verglasung verglaste Abfälle # Filterstaub und andere Abfälle aus der Abgasbehandlung nicht verglaste Festphase Technische Hinweise # S / SO 4 2- WL # S / SO 4 2- WL # S / SO

29 Anlage 2 Bemerkungen sowie spezielle rechtliche und technische Regelwerke wässrige flüssige Abfälle aus dem Tempern Abfälle aus der aeroben Behandlung von festen Abfällen Abfälle a. n. g. mechan.-biolog. behandelter Abfall # Abfälle aus der anaeroben Behandlung von Abfällen Technische Hinweise Flüssigkeiten aus der anaeroben Behandlung von Siedlungsabfällen Abwasserbeseitigung Gärrückstand/-schlamm aus der anaeroben Behandlung von Siedlungsabfällen mechan.-biolog. behandelter Abfall, TOC / GV Konsistenz Flüssigkeiten aus der anaeroben Behandlung von tierischen und pflanzlichen Abfällen Abwasserbeseitigung Gärrückstand/-schlamm aus der anaeroben Behandlung von tierischen und pflanzlichen Abfällen Abfälle a. n. g Deponiesickerwasser Deponiesickerwasser, das gefährliche Stoffe enthält Abwasserbehandlung nach Anhang 51 - AbwV Deponiesickerwasser mit Ausnahme desjenigen, das unter fällt Abwasserbehandlung nach Anhang 51 - AbwV Abfälle aus Abwasserbehandlungsanlagen a. n. g gesättigte oder verbrauchte Ionenaustauscherharze Lösungen und Schlämme aus der Regeneration von Ionenaustauschern schwermetallhaltige Abfälle aus Membransystemen Fett- und Ölmischungen aus Ölabscheidern, die ausschließlich Speiseöle und -fette enthalten Fett- und Ölmischungen aus Ölabscheidern mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Schlämme aus der biologischen Behandlung von industriellem Abwasser, die gefährliche Stoffe enthalten Schlämme aus der biologischen Behandlung von industriellem Abwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Schlämme, die gefährliche Stoffe aus einer anderen Behandlung von industriellem Abwasser enthalten Schlämme aus einer anderen Behandlung von industriellem Abwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a. n. g Abfälle aus der Zubereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch oder industriellem Brauchwasser Schlämme aus der Wasserklärung # Schlämme aus der Dekarbonatisierung BioAbfV (Zuschlagstoff) # Lösungen und Schlämme aus der Regeneration von Ionenaustauschern Abfälle a. n. g Abfälle aus dem Shreddern von metallhaltigen Abfällen Schredderleichtfraktionen und Staub, die gefährliche Stoffe enthalten Schredderleichtfraktionen und Staub mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen andere Fraktionen, die gefährliche Stoffe enthalten andere Fraktionen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle aus der Altölaufbereitung gebrauchte Filtertone Säureteere wässrige flüssige Abfälle Abfälle aus der Brennstoffreinigung mit Basen Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle aus der Abgasreinigung Abfälle a. n. g. 215

30 Anlage 2 Technische Hinweise Bemerkungen sowie spezielle rechtliche und technische Regelwerke Abfälle aus der mechanischen Behandlung von Abfällen (z. B. Sortieren, Zerkleinern, Verdichten, Pelletieren) a. n. g Holz, das gefährliche Stoffe enthält AltholzV Mineralien (z. B. Sand, Steine) i.d.r. Verwertung # sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen, die gefährliche Stoffe enthalten Abfälle aus der Sanierung von Böden und Grundwasser feste Abfälle aus der Sanierung von Böden, die gefährliche Stoffe enthalten feste Abfälle aus der Sanierung von Böden mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Schlämme aus der Sanierung von Böden, die gefährliche Stoffe enthalten Schlämme aus der Sanierung von Böden mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Schlämme aus der Sanierung von Grundwasser, die gefährliche Stoffe enthalten Schlämme aus der Sanierung von Grundwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen TOC / GV wässrige flüssige Abfälle und wässrige Konzentrate aus der Sanierung von Grundwasser, die gefährliche Stoffe enthalten wässrige flüssige Abfälle und wässrige Konzentrate aus der Sanierung von Grundwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen 20 SIEDLUNGSABFÄLLE (HAUSHALTSABFÄLLE UND ÄHNLICHE GEWERBLICHE UND INDUSTRIELLE ABFÄLLE SOWIE ABFÄLLE AUS EINRICHTUNGEN), EINSCHLIESSLICH GETRENNT GESAMMELTER FRAKTIONEN Getrennt gesammelte Fraktionen (außer 15 01) zytotoxische und zytostatische Arzneimittel Andere Siedlungsabfälle Fäkalschlamm Abwasserbeseitigung 216

31 B. Bekanntmachungen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden 1. Nachtragshaushaltssatzung der Samtgemeinde Selsingen für das Haushaltsjahr 2009 Auf Grund des 87 der Niedersächsischen Gemeindeordnung hat der Rat der Samtgemeinde Selsingen in der Sitzung am folgende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 beschlossen: Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden erhöht um 1 vermindert um und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl. der Nachträge gegenüber bisher nunmehr festgesetzt auf a) im Verwaltungshaushalt die Einnahmen , ,00 die Ausgaben , ,00 b) im Vermögenshaushalt die Einnahmen , , ,00 die Ausgaben , , ,00 2 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 0,00 um ,00 erhöht und damit auf ,00 neu festgesetzt. 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 0,00 um ,00 erhöht und damit auf ,00 neu festgesetzt. 4 Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite aufgenommen werden dürfen, wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag nicht verändert. Der Hebesatz der Samtgemeindeumlage wird nicht geändert. 5 Selsingen, Borchers Samtgemeindebürgermeister Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach 15 Abs. 6 NFAG, 76 Abs. 2, 91 Abs. 4 und 92 Abs. 2 NGO erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Rotenburg (Wümme) am unter dem Aktenzeichen 20/3:2-1/090 erteilt worden. Der Nachtragshaushaltsplan liegt nach 86 Abs. 2 Satz 3 NGO im Anschluss an die öffentliche Bekanntmachung an sieben Tagen zur Einsichtnahme im Rathaus der Samtgemeinde Selsingen während der Dienststunden öffentlich aus. Selsingen, den 15. Juli 2009 Samtgemeinde Selsingen Der Samtgemeindebürgermeister - Amtsblatt Landkreis Rotenburg (Wümme) vom Nr

32 1. Nachtragshaushaltssatzung der Samtgemeinde Sottrum für das Haushaltsjahr 2009 Aufgrund des 87 der Niedersächsischen Gemeindeordnung hat der Rat der Samtgemeinde Sottrum in der Sitzung am folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 beschlossen: Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan werden 1 erhöht um vermindert um und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge nunmehr festgegenüber bisher gesetzt auf a) im Verwaltungshaushalt die Einnahmen die Ausgaben b) im Vermögenshaushalt die Einnahmen die Ausgaben Der Gesamtbetrag der Kredite wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von Euro um Euro erhöht und damit auf Euro neu festgesetzt. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 3 4 Der Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite aufgenommen werden dürfen, wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag nicht verändert. Die Samtgemeindeumlage wird nicht verändert. 5 Sottrum, den 18. Juni 2009 Luckhaus Samtgemeindebürgermeister (L. S.) Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach 15 Abs. 6 NFAG, 76 Abs. 2 und 92 Abs. 2 NGO erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Rotenburg (Wümme) am unter dem Aktenzeichen 20/3:2-1/110 erteilt worden. Der Nachtragshaushaltsplan liegt nach 86 Abs. 2 Satz 3 NGO im Anschluss an die öffentliche Bekanntmachung an sieben Tagen zur Einsichtnahme im Rathaus der Samtgemeinde Sottrum während der Dienststunden öffentlich aus. Sottrum, den 15. Juli 2009 Samtgemeinde Sottrum Der Samtgemeindebürgermeister - Amtsblatt Landkreis Rotenburg (Wümme) vom Nr

33 Satzung zur 5. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Abwasserbeseitigung der Samtgemeinde Tarmstedt (Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung) Aufgrund der 6 und 83 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) und des 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) hat der Rat der Samtgemeinde Tarmstedt in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: 1 Die Satzung der Samtgemeinde Tarmstedt über die Erhebung von Abgaben für die Abwasserbeseitigung wird wie folgt geändert: 15 Abs. 1 erhält folgende Fassung: Die Zusatzgebühr beträgt je m³ a) im Einzugsbereich der Abwasserreinigungsanlage Tarmstedt 1,54 b) im Einzugsbereich der übrigen Abwasserreinigungsanlagen 1,69. Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2009 in Kraft. Tarmstedt, den Samtgemeinde Tarmstedt Der Samtgemeindebürgermeister Holle (L. S.) - Amtsblatt Landkreis Rotenburg (Wümme) vom Nr. 13 Haushaltssatzung der Gemeinde Alfstedt für das Haushaltsjahr 2009 Aufgrund der 40 und 84 ff. der Niedersächsischen Gemeindeordnung in der z. Zt. geltenden Fassung hat der Rat der Gemeinde Alfstedt in der Sitzung am folgende Haushaltssatzung beschlossen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 wird festgesetzt im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf in der Ausgabe auf im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf in der Ausgabe auf Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf Euro festgesetzt. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 3 Kassenkredite werden nicht beansprucht

34 Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2009 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 375 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 375 v. H. 2. Gewerbesteuer 325 v. H. Alfstedt, Gemeinde Alfstedt 5 Buck Bürgermeister (L. S.) Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach 92 Abs. 2 NGO erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Rotenburg (Wümme) am unter dem Aktenzeichen 20/3: 2-1/081 erteilt worden. Der Haushaltsplan liegt nach 86 Abs. 2 Satz 3 NGO im Anschluss an die öffentliche Bekanntmachung an sieben Tagen zur Einsichtnahme im Gemeindebüro in Alfstedt während der Dienststunden öffentlich aus. Alfstedt, den 15. Juli 2009 Gemeinde Alfstedt Der Bürgermeister - Amtsblatt Landkreis Rotenburg (Wümme) vom Nr. 13 Haushaltssatzung der Gemeinde Basdahl für das Haushaltsjahr 2009 Aufgrund der 40 und 84 ff. der Niedersächsischen Gemeindeordnung in der z. Zt. geltenden Fassung hat der Rat der Gemeinde Basdahl in der Sitzung am folgende Haushaltssatzung beschlossen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 wird festgesetzt im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf in der Ausgabe auf im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf in der Ausgabe auf Kredite werden nicht veranschlagt. 2 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 3 Kassenkredite werden nicht beansprucht

35 Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2009 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 425 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 375 v. H. 2. Gewerbesteuer 330 v. H. Basdahl, Gemeinde Basdahl Elend ( L. S. ) Bürgermeister Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde ist nicht erforderlich. Der Haushaltsplan liegt nach 86 Abs. 2 Satz 3 NGO im Anschluss an die öffentliche Bekanntmachung an sieben Tagen zur Einsichtnahme im Gemeindebüro in Basdahl während der Dienststunden öffentlich aus. Basdahl, den 15. Juli 2009 Gemeinde Basdahl Der Bürgermeister - Amtsblatt Landkreis Rotenburg (Wümme) vom Nr. 13 Haushaltssatzung der Gemeinde Ebersdorf für das Haushaltsjahr 2009 Aufgrund der 40 und 84 ff. der Niedersächsischen Gemeindeordnung hat der Rat der Gemeinde Ebersdorf in der Sitzung am folgende Haushaltssatzung beschlossen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 wird festgesetzt im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf ,-- in der Ausgabe auf ,-- im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf ,-- in der Ausgabe auf ,-- Kredite werden nicht veranschlagt. 2 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 3 Kassenkredite werden nicht beansprucht

36 Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2009 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 375 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 325 v. H. 2. Gewerbesteuer 325 v. H. Ebersdorf, den Wagenlöhner Bürgermeister (L. S.) Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan liegt nach 86 Abs. 2 Satz 3 NGO im Anschluss an die öffentliche Bekanntmachung an sieben Tagen zur Einsichtnahme im Gemeindebüro in Ebersdorf während der Dienststunden öffentlich aus. Ebersdorf, den 15. Juli 2009 Gemeinde Ebersdorf Der Bürgermeister - Amtsblatt Landkreis Rotenburg (Wümme) vom Nr. 13 Haushaltssatzung der Gemeinde Farven für das Haushaltsjahr 2009 Auf Grund des 84 der Niedersächsischen Gemeindeordnung hat der Rat der Gemeinde Farven in der Sitzung am folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 beschlossen: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 wird im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf ,00 in der Ausgabe auf ,00 im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf ,00 in der Ausgabe auf ,00 festgesetzt. 1 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. 2 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 3 Kassenkredite werden nicht beansprucht

37 Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2009 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 380 v. H. 2. Gewerbesteuer 380 v. H. Farven, Mehrkens Bürgermeister 5 Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde ist nicht erforderlich. Der Haushaltsplan liegt nach 86 Abs. 2 Satz 3 NGO im Anschluss an die öffentliche Bekanntmachung an sieben Tagen zur Einsichtnahme im Gemeindebüro in Farven während der Dienststunden öffentlich aus. Farven, den 15. Juli 2009 Gemeinde Farven Der Bürgermeister - Amtsblatt Landkreis Rotenburg (Wümme) vom Nr Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Gnarrenburg für das Haushaltsjahr 2009 Aufgrund des 87 der Niedersächsischen Gemeindeordnung hat der Rat der Gemeinde Gnarrenburg in der Sitzung am folgende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 beschlossen: Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden 1 a) im Verwaltungshaushalt die Einnahmen die Ausgaben erhöht um vermindert um und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge nunmehr festgegenüber bisher gesetzt auf b) im Vermögenshaushalt die Einnahmen die Ausgaben Die Höhe der bisher vorgesehenen Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird nicht geändert. Der bisherige Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert. 3 4 Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite aufgenommen werden dürfen, wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag nicht verändert. 223

38 5 Die Steuersätze (Hebesätze) werden nicht geändert. Gnarrenburg, den Gemeinde Gnarrenburg Renken Bürgermeister (L. S.) Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach 92 Abs. 2 NGO erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Rotenburg (Wümme) am unter dem Aktenzeichen 20/3:2-1/020 erteilt worden. Der Nachtragshaushaltsplan liegt nach 86 Abs. 2 Satz 3 NGO im Anschluss an die öffentliche Bekanntmachung an sieben Tagen zur Einsichtnahme im Rathaus in Gnarrenburg während der Dienststunden öffentlich aus. Gnarrenburg, den 15. Juli 2009 Gemeinde Gnarrenburg Der Bürgermeister - Amtsblatt Landkreis Rotenburg (Wümme) vom Nr Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Lauenbrück für das Haushaltsjahr 2009 Aufgrund des 87 der Niedersächsischen Gemeindeordnung hat der Rat der Gemeinde Lauenbrück in der Sitzung am folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen: Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden 1 erhöht um vermindert um und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge nunmehr festgegenüber bisher gesetzt auf a) im Verwaltungshaushalt die Einnahmen die Ausgaben b) im Vermögenshaushalt die Einnahmen die Ausgaben Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 0,00 Euro um ,00 Euro erhöht und damit auf ,00 Euro neu festgesetzt. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 3 4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag von ,00 Euro um ,00 Euro erhöht und damit auf ,00 Euro neu festgesetzt. 224

39 5 Die Steuersätze (Hebesätze) werden nicht geändert. Lauenbrück, den Intelmann Bürgermeister (L. S.) Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach 92 Abs. 2 und 94 Abs. 2 NGO erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Rotenburg (Wümme) am unter dem Aktenzeichen 20/3:2-1/073 erteilt worden. Der Nachtragshaushaltsplan liegt nach 86 Abs. 2 Satz 3 NGO im Anschluss an die öffentliche Bekanntmachung an sieben Tagen zur Einsichtnahme im Rathaus in Lauenbrück während der Dienststunden öffentlich aus. Lauenbrück, den 15. Juli 2009 Gemeinde Lauenbrück Der Bürgermeister - Amtsblatt Landkreis Rotenburg (Wümme) vom Nr. 13 Haushaltssatzung der Gemeinde Oerel für das Haushaltsjahr 2009 Aufgrund der 40 und 84 ff. der Niedersächsischen Gemeindeordnung in der z. Zt. geltenden Fassung hat der Rat der Gemeinde Oerel in der Sitzung am folgende Haushaltssatzung beschlossen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 wird festgesetzt im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf in der Ausgabe auf im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf in der Ausgabe auf Kredite werden nicht veranschlagt. 2 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt. 3 Kassenkredite werden nicht beansprucht

40 Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2009 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 425 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 350 v. H. 2. Gewerbesteuer 350 v. H. Oerel, Gemeinde Oerel 5 Ringe Bürgermeister (L. S.) Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde ist nicht erforderlich. Der Haushaltsplan liegt nach 86 Abs. 2 Satz 3 NGO im Anschluss an die öffentliche Bekanntmachung an sieben Tagen zur Einsichtnahme im Gemeindebüro in Oerel während der Dienststunden öffentlich aus. Oerel, den 15. Juli 2009 Gemeinde Oerel Der Bürgermeister - Amtsblatt Landkreis Rotenburg (Wümme) vom Nr. 13 Inkrafttreten der Satzung über die Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 44 Betreutes Wohnen Mühlenpark Der Rat der Gemeinde Sittensen hat in seiner Sitzung am in öffentlicher Sitzung die Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 44 Betreutes Wohnen Mühlenpark nach 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich umfasst das Flurstück Gemarkung Sittensen, Flur 12, Flurstück 118/16. Der Geltungsbereich ist aus der Planskizze ersichtlich. 226

41 Die Satzung über die Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 44 Betreutes Wohnen Mühlenpark tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Die Satzung über die Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 44 Betreutes Wohnen Mühlenpark kann einschließlich der Begründung im Rathaus der Samtgemeinde Sittensen, Bauamt, Am Markt 11, Sittensen, während der Dienststunden eingesehen werden. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des in 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen. Eine Verletzung der in 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind gemäß 215 Abs. 1 Nr. 1-3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Sittensen geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, dazulegen. Die Grundstücke im ehemaligen räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans sind dem unbeplanten Innenbereich zuzuordnen. Die planungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben richtet sich deshalb künftig nach 34 BauGB. Sittensen, den gez. Evers Bürgermeister - Amtsblatt Landkreis Rotenburg (Wümme) vom Nr

42 Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 46 Erweiterung ALDI, Sittensen" in der Gemeinde Sittensen Der Rat der Gemeinde Sittensen hat in seiner Sitzung am den Bebauungsplan Nr. 46,.Erweiterung ALDI, Sittensen" bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen sowie der dazugehörigen Begründung gemäß l Abs. 3 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit 40 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus dem nachstehenden Übersichtsplan ersichtlich. Die genauen Grenzen des Plangebietes gehen verbindlich aus den Eintragungen im Bebauungsplan hervor. Mit dieser Bekanntmachung gemäß 10 Absatz 3 BauGB tritt der Bebauungsplan in Kraft. Der Bebauungsplan mit Begründung sowie liegen vom Tage der Veröffentlichung an im Rathaus der Samtgemeinde Sittensen, Am Markt 11, Sittensen, zu jedermanns Einsicht aus. Es wird gemäß 215 Abs. 2 BauGB darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in 214 Abs. l Satz l Nr. l bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie nach 214 Abs. 3 BauGB Mängel des Abwägungsvorganges dann unbeachtlich sind, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen. 228

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