Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik. Studienordnung. für den Masterstudiengang. Medizinische Systeme / Medical Systems Engineering

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1 Verwaltungshandbuch - Teil 1 -Rundschreiben tudienordnung 1.5 veröffentlicht am Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik tudienordnung für den Masterstudiengang Medizinische ysteme / Medical ystems Engineering vom 1. November 2006 in der Fassung vom 3. März 2010 ufgrund des Hochschulgesetzes des Landes achsen-nhalt (HG-L) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBl. L. 255), zuletzt geändert durch rtikel 6 des Gesetzes zur Neuordnung des Landesdisziplinarrechts vom (GVBl. L. 102ff) hat die Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg folgende atzung erlassen:

2 Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich Ziel des tudiums kademischer Grad Zulassungsvoraussetzungen tudiendauer, tudienbeginn Umfang des tudiums tudieninhalte tudienaufbau rten der Lehrveranstaltungen tudienfachberatung Übergangsbestimmungen In-Kraft-Treten... 8 nlagen Regelstudienplan... 9 tudienordnung Master Medizinische ysteme / Medical ystems Engineering 2

3 1 Geltungsbereich (1) Die vorliegende tudienordnung regelt auf der Grundlage der Prüfungsordnung das Ziel, den Inhalt und den ufbau des Master-tudienganges Medizinische ysteme / Medical ystems Engineering an der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik (FEIT) der Otto-von-Guericke- Universität in Kooperation mit der Fakultät für Maschinenbau, der Fakultät für Informatik, der Fakultät für Verfahrens- und ystemtechnik, der Fakultät für Mathematik, der Fakultät für Naturwissenschaften, der Medizinischen Fakultät sowie dem Leibniz-Institut für Neurobiologie. (2) Dieser Master-tudiengang ist ein nicht-konsekutiver tudiengang, der dem Profiltyp stärker forschungsorientiert zugeordnet wird. nwendungsbezüge werden im tudiengang in hohem Maße hergestellt. (3) Er wird als Vollzeit- und Präsenzstudium durchgeführt. 2 Ziel des tudiums (1) Ziel des tudiums ist es, gründliche vertiefende Fachkenntnisse zu erwerben, mit den theoretischen und anwendungsbezogenen spekten des jeweiligen tudienfachs bekannt zu machen und zum wissenschaftlichen rbeiten, insbesondere mit dem Ziel einer nachfolgenden Promotion, zu befähigen. Es soll dabei die Fähigkeit erworben werden, sich in die vielfältigen ufgaben anwendungs-, forschungs- oder lehrbezogener Tätigkeitsfelder selbständig einzuarbeiten und die häufig wechselnden ufgaben einer Fach- und Führungskraft bzw. eines Wissenschaftlers zu bewältigen. Neben dem Wissenserwerb und der usprägung von Befähigungen in den verschiedenen Formen der Lehrveranstaltungen ist das elbststudium für den erfolgreichen tudienabschluss unerlässlich. (2) Neben dem allgemeinen Ziel hat der tudiengang weitere spezifische Ziele zum Inhalt: Fachliche Kompetenzen: Die bsolventen haben fundiertes fachliches Wissen auf dem Gebiet der modernen Medizintechnik und Medizininformatik, insbesondere der Technologien für Diagnostik und Therapie haben ein medizinisches Basisverständnis und sind in der Lage, medizinische Fragestellungen in technologische nforderungen zu übersetzen haben Überblick über die nforderungen der Medizin an die Naturwissenschaften und die Technik sind in der Lage, aus den medizinischen nforderungen heraus technische ysteme zu konzipieren und in Zusammenarbeit mit industriellen Partnern umzusetzen haben Verständnis für die Belastungen und Nebenwirkungen der Technologien auf den menschlichen Organismus und haben einen Überblick über die rechtlichen Voraussetzungen kennen Organisations- und Dokumentationsstrukturen des Gesundheitswesens haben fundiertes fachliches Wissen auf dem Gebiet der Modellierung medizinischer physiologischer ysteme und im Bereich der Neurowissenschaften tudienordnung Master Medizinische ysteme / Medical ystems Engineering 3

4 sind in der Lage wissenschaftliche ufgaben mittels geeigneter Methoden selbständig zu lösen und die Ergebnisse ihrer rbeit sowohl in wissenschaftlicher wie auch in populärwissenschaftlicher Form in unterschiedlichen Medien (Journale, mündliche Präsentation, Internet) zu präsentieren sind auf Grund ihrer Kompetenzen auf einen flexiblen Einsatz in unterschiedlichen Berufsfeldern der Medizin- und Biotechnologie und Medizininformatik vorbereitet haben Überblick über die aktuellen wissenschaftlichen Themen der Medizintechnik und sind auf eine weitere wissenschaftliche Laufbahn (PhD) vorbereitet oziale Kompetenzen: Die bsolventen sind befähigt, über Inhalte und Probleme der Medizin- und Biotechnologie und Medizininformatik mit Fachleuten auch fremdsprachlich zu kommunizieren sind sich in ihrem Handeln der gesellschaftlichen und ethischen Verantwortung bewusst sind befähigt, einzeln und als Mitglied internationaler Gruppen zu arbeiten sind durch ausreichenden Praxisbezug auf das Berufsleben insbesondere in der Industrie, sowie durch ihre wissenschaftliche Kompetenz auf die akademische Forschung vorbereitet können komplexe Planungszusammenhänge strukturiert erfassen und ihre Umsetzung mit Methoden des Projektmanagements unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher spekte professionell realisieren Berufsfelder: Der bschluss dieses Masters qualifiziert insbesondere für die Berufsfelder: Entwicklungsingenieur in der Medizintechnikindustrie Informatiker im Krankenhaus, in der Gesundheitsdienstleitung, in der medizinischen Industrie Entwickler intelligenter Mensch-Maschine-chnittstellen, u.a. multimodale Gerätebedienung, Benutzer-adaptive teuerungen Wissenschaftler in der industriellen, akademischen und klinischen Forschung in der Medizintechnik und Informatik, Biotechnologie und Neurowissenschaften Consultant für eingebettete Medizinische ysteme und nlagen Produktmanagement und Verkauf von Medizinischen ystemen und nlagen elbständigkeit im Bereich Medizintechnik und Medizininformatik 3 kademischer Grad Nach bestandenen Prüfungen verleiht die Otto-von-Guericke-Universität den akademischen Grad Master of cience abgekürzt: M. c. tudienordnung Master Medizinische ysteme / Medical ystems Engineering 4

5 4 Zulassungsvoraussetzungen (1) Die Zulassungsvoraussetzung zu diesem Master-tudiengang ist der Nachweis eines der folgenden bschlüsse aus dem Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes: n einer Hochschule erworbener Bachelor, Master oder Diplom in Elektrotechnik, Informationstechnik, Informatik, Maschinenbau, Verfahrenstechnik (oder vergleichbare bschlüsse) mit einem Prädikat von mindestens gut. Der vorige bschluss muss erkennen lassen, dass der Bewerber / die Bewerberin in einer Weise theoretisch fundiert ausgebildet ist und auch einen Querschnitt von Fächern absolviert hat, der ihn / sie mit einem ausreichenden Vorwissen für die usbildung im Master "Medizinische ysteme / Medical ystems Engineering" ausstattet. Die Entscheidung, ob der vorige bschluss diese Kriterien erfüllt, fällt der Prüfungsausschuss im Einzelfall. (2) Über die Zulassung mit vergleichbaren bschlüssen gemäß bs. 1 oder bschlüssen, die nicht im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes erworben wurden oder in anderen usnahmefällen entscheidet der Prüfungsausschuss in Einzelfallprüfung. (3) prachkenntnisse Lehrveranstaltungen werden auch in Englischer prache durchgeführt. Von den tudierenden werden daher auseichende Englischkenntnisse erwartet. usländische Bewerber müssen ausreichende Kenntnisse der englischen prache nachweisen. ls Nachweis wird eines der folgenden Zertifikate akzeptiert: TOEFL (Test of English as a Foreign Language), mindestens 550 Punkte (altes Testverfahren) bzw. 220 Punkte (Computertestverfahren seit 1998) IELT (International English Language Testing ystem), Punktzahl zwischen 5,5 und 6,5 Cambridge Proficiency in English (, B, und C) (4) Die Zeugnisse und Nachweise sind in deutscher bzw. englischer prache bzw. in entsprechender Übersetzung durch beeidigte Übersetzer vorzulegen. (5) Der tudiengang ist zulassungsbeschränkt. Näheres regelt die entsprechende atzung. 5 tudiendauer, tudienbeginn (1) Das tudium ist in der Weise gestaltet, dass es einschließlich der Master-rbeit mit dem Kolloquium in der Regelstudienzeit von vier emestern abgeschlossen werden kann. Das Lehrangebot ist auf einen tudienbeginn im ommersemester ausgerichtet. 6 Umfang des tudiums (1) Der tudienaufwand des oder der tudierenden für diesen Zeitraum entspricht 120. (2) Für den erfolgreichen bschluss des tudiums ist neben dem Bestehen der aus dem Prüfungsplan zur Prüfungsordnung ersichtlichen Prüfungen das nfertigen einer Master- rbeit einschließlich Kolloquium erforderlich. Die Master-rbeit und das Kolloquium entspricht einem ufwand von 24. Die rbeit ist spätestens 20 Wochen nach der usgabe einzureichen. usnahmen regelt die Prüfungsordnung. (3) Der zeitliche Rahmen ist dem anliegenden Regelstudienplan zu entnehmen. tudienordnung Master Medizinische ysteme / Medical ystems Engineering 5

6 7 tudieninhalte (1) Die für einen erfolgreichen bschluss des tudiums geforderten Module einschließlich der Modulprüfungen sind in der Prüfungsordnung vorgeschrieben. Die empfohlene Verteilung der Module auf die emester sind dem anliegenden Regelstudienplan zu entnehmen. (2) Die nachzuweisenden Prüfungsleistungen bestehen aus den Modulprüfungen und der Master-rbeit mit dem Kolloquium. Die nzahl und die rt der Prüfungen sind in der Prüfungsordnung festgelegt. Es wird studienbegleitend geprüft. (3) Die Master-rbeit ist eine selbstständige wissenschaftliche rbeit, die in schriftlicher Form einzureichen und zu verteidigen ist. Dabei soll der oder die tudierende zeigen, dass er oder sie innerhalb einer vorgegebenen Frist eine ufgabenstellung aus dem Fachgebiet selbstständig mit wissenschaftlichen Methoden bearbeiten kann. 8 tudienaufbau (1) Das Lehrangebot umfasst Pflichtmodule, Wahlpflichtmodule und Wahlmodule. Die Lehrenden legen eigenverantwortlich im Rahmen geltender Bestimmungen die fachspezifisch ausgewogenen nteile der verschiedenen Lehrformen ihrer Module fest. Dabei sind folgende Regelungen zu beachten: Die Pflichtmodule sind vollständig zu belegen. Die Wahlpflichtmodule sind zu Vertiefungen zusammengefasst und gruppiert. Die tudierenden müssen 2 Vertiefungen aus dem Gesamtangebot wählen, womit eine pezialisierung erreicht wird. Es werden nicht in jedem emester alle Vertiefungen angeboten. Bei einigen Vertiefungsmodulen ist darüber hinaus die Teilnehmerzahl begrenzt. Die Wahlen der Vertiefungen beschränken sich daher nur auf die tatsächlich im emester verfügbaren ngebote und sind in bhängigkeit von den freien Plätzen möglich. Das jeweils aktuelle ngebot wird semesterweise durch ushang und im Internet bekannt gegeben. Für die ustauschstudierenden aus Edinburgh ist die Regelstudienplanvariante "Edinburgh Track" verpflichtend. Die tudierenden der OvGU können auf ntrag die "Edinburgh Track"-Variante belegen. Über die Zulassung entscheidet der Prüfungsausschuss. (2) ls Pflichtmodule werden alle Module bezeichnet, die nach Prüfungs- und tudienordnung für den erfolgreichen bschluss des tudiums erforderlich sind. (3) ls Wahlpflichtmodule werden alle Module bezeichnet, die die tudierenden nach Maßgabe der Prüfungs- und tudienordnung aus einer bestimmten nzahl von Modulen auszuwählen haben. ie ermöglichen, im Rahmen der gewählten tudienrichtung, individuellen Neigungen und Interessen nachzugehen sowie fachspezifischen Erfordernissen des späteren Tätigkeitsfeldes der tudierenden Rechnung zu tragen. Die Liste der Wahlpflichtmodule wird entsprechend der Kapazität und der Verfügbarkeit von Lehrkräften geändert und dem Lehrangebot der Fakultät angepasst. tudienordnung Master Medizinische ysteme / Medical ystems Engineering 6

7 (4) ls Wahlmodule werden alle Module bezeichnet, die die tudierenden nach eigener Wahl zusätzlich zu den Pflicht- und Wahlpflichtmodulen, die für den bschluss des tudiums erforderlich sind, aus dem ngebot dieses tudiengangs laut Modulliste belegen. ndere Module können unter Berücksichtigung ihrer jeweils geltenden Zulassungsbeschränkungen belegt werden. Die tudierenden können sich in den Wahlmodulen einer Prüfung unterziehen. Das Ergebnis dieser Prüfung wird bei der Feststellung der Gesamtnote nicht berücksichtigt. uf Wunsch wird es in das Zeugnis aufgenommen. (5) Die Einschreibung für ein gewünschtes Wahlpflichtfach oder Wahlfach hat in bstimmung mit dem zuständigen tudienfachberater in der ersten Lehrveranstaltung nach Beginn des jeweiligen emesters zu erfolgen. Melden sich für ein Modul weniger als fünf tudierende, so kann das Modul und die Vertiefungen, in denen das Modul Bestandteil ist, zurückgezogen werden. Der Modulverantwortliche teilt dies dem Prüfungsausschuss mit. Der Prüfungsausschuss kann für das ausfallende Modul ersatzweise ein anderes Modul benennen, in diesem Fall können die zugehörigen Vertiefungen gewählt werden. Wird kein Ersatz-Modul benannt, so entfallen die Vertiefungen, in denen das Modul Bestandteil ist, und die tudenten müssen andere Vertiefungen gemäß atz (1) wählen. us wichtigem Grund sind bweichungen möglich, über die der Prüfungsausschuss entscheidet. 9 rten der Lehrveranstaltungen (1) Es werden Vorlesungen, eminare, Übungen, Kolloquien, Laborpraktika, Wissenschaftliche Projekte und Exkursionen, auch in Kombinationen, durchgeführt. (2) Vorlesungen vermitteln in zusammenhängender und systematischer Darstellung grundlegende ach-, Theorie- und Methodenkenntnisse. (3) eminare dienen der wissenschaftlichen ufarbeitung theoretischer und praxisbezogener Fragestellungen im Zusammenwirken von Lehrenden und Lernenden. Dies kann in wechselnden rbeitsformen (Informationsdarstellungen, Referaten, Thesenerstellung, Diskussionen) und in Gruppen erfolgen. (4) Übungen dienen der neignung grundlegender Methoden, Fähigkeiten und Fertigkeiten. (5) In Kolloquien erfolgt die vertiefte wissenschaftliche useinandersetzung zwischen Lehrenden und Lernenden zu ausgewählten Fragestellungen. (6) Exkursionen dienen der nschauung und Informationssammlung sowie dem Kontakt zur Praxis vor Ort. (7) Wissenschaftliche Projekte dienen der Entwicklung von Fähigkeiten zur eigenständigen wissenschaftlichen rbeit und der praxisorientierten Lösung ganzheitlicher Probleme. ie werden in Gruppen durchgeführt. (8) Laborpraktika dienen durch eine praxisnahe nwendung der Festigung der tudieninhalte. (9) Individuelle Lehrveranstaltungen mit Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern nach besonderer Vereinbarung. tudienordnung Master Medizinische ysteme / Medical ystems Engineering 7

8 10 tudienfachberatung (1) Es wird eine tudienfachberatung angeboten. Insbesondere bei Fragen zum tudienverlauf, zum ustausch von Modulen und bei Problemen, die zur wesentlichen Überschreitung der Regelstudienzeit führen können, wird eine Beratung dringend empfohlen. (2) Zur Festlegung der tudienschwerpunkte ist die Beratung obligatorisch. (3) Jedem tudierenden wird ein Mentor als nsprechpartner für Fragen zum tudium und Lehre zur Verfügung gestellt. 11 Übergangsbestimmungen Diese atzung gilt für alle tudierenden, die ab ommersemester 2010 das tudium beginnen. 12 In-Kraft-Treten Diese tudienordnung tritt am Tage nach der hochschulöffentlichen Bekanntmachung im Verwaltungshandbuch der Otto-von-Guericke-Universität in Kraft. usgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Fakultätsrates der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik vom und des enates der Otto-von-Guericke- Universität vom Magdeburg, den Prof. Dr. K. E. Pollmann Rektor der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg tudienordnung Master Medizinische ysteme / Medical ystems Engineering 8

9 Regelstudienplan für den Masterstudiengang Medizinische ysteme / Medical ystems Engineering Legende zum Regelstudienplan: = emesterwochenstunden (W) = rt der Lehrveranstaltung V = Vorlesung = eminar Ü = Übung K = Kolloquium LP = Laborpraktikum PRO = Wissenschaftliches Projekt E = Exkursion * = bhängig von der Modulwahl oder nicht zutreffend = Credit Points = Leistungspunkte Regelstudienplan Master Medizinische ysteme / Medical ystems Engineering 9

10 Übersicht Übersicht zum tudienablauf. Die Verteilung der Leistungspunkte innerhalb eines emesters kann sich abhängig von der Wahl der Module ändern. Die Gesamtbelastung bleibt erhalten. Regelstudienplan 2. emester 3. emester 4. emester umme Fachliche Pflichtmodule Methodisch-soziale Pflichtmodule Wahlpflichtmodule - Vertiefung Wahlpflichtmodule - Vertiefung Methodisches Kolloquium und Masterabschlussarbeit Edinburgh Track 2. emester 3. emester 4. emester umme Fachliche Pflichtmodule Methodisch-soziale Pflichtmodule Edinburgh Track Methodisches Kolloquium und Masterabschlussarbeit Details zu den Modulen entnehmen ie bitte den nachfolgenden Tabellen. Regelstudienplan Master Medizinische ysteme / Medical ystems Engineering 10

11 Fachliche Pflichtmodule Belegung: lle Module. 2. emester 3. emester 4. emester umme Neuroanatomie für Ingenieure 4 3 V/Ü 4 3 V/Ü Biological tatistics Medizinische Physik und Diagnostik 5 5 Teilmodul: Einführung in die Medizinische Bildgebung 3 V/Ü 3 V/Ü Teilmodul: Radiologische Diagnostik 1 V 1 V Medizinische Meßtechnik Teilmodul: Chemische/biologische ensoren 2 V 2 V Teilmodul: Ultraschallsensoren für die Bildgebung 2 V 2 V Medizinische Informatik 4 3 V/Ü 4 3 V/Ü Mikrosystemtechnik und Nano-Technologien in der Medizintechnik Human Factors Engineering Mathematical foundations 6 4 V/Ü 6 4 V/Ü usgewählte Themen aus der Medizinischen Forschung 5 2 V/ 5 2 V/ Digital Information Processing Medizinische Visualisierung 5 4 V/Ü 5 4 V/Ü Regelstudienplan Master Medizinische ysteme / Medical ystems Engineering 11

12 Methodisch-soziale Pflichtmodule Belegung: lle Module. 2. emester 3. emester 4. emester umme chlüsselkompetenzen Teilmodul: Opportunity nalysis in Medical Engineering 1 1 Teilmodul: cientific Ethics 1 1 Teilmodul: Journal Club Wahlpflichtmodule Belegung: Wahl von 2 Vertiefungen. Je Vertiefung Wahl von Modulen mit insgesamt 15. Vertiefung "Bildgebung und Interventionen" 2. emester 3. emester 4. emester umme Computertomographie Methoden der Magnetresonanztomographie Intraoperative Imaging Teilmodul: Medical Imaging in Interventional Endovascular Therapy 1 V 1 V Teilmodul: Praktikum ngiographie 2 LP 2 LP elected Topics in Image Understanding Regelstudienplan Master Medizinische ysteme / Medical ystems Engineering 12

13 Vertiefung "Biomedizinische ignale" 2. emester 3. emester 4. emester umme Digital Information Processing Lab EMV medizinischer ysteme Tomographische Bildgebung in der Medizin Funktionale icherheit für medizinische und technische ysteme Vertiefung "Medizinische Mikrosysteme" 2. emester 3. emester 4. emester umme Entwicklung von Bio-MEM für die Medizintechnik 10 6 V/Ü/LP 10 6 V/Ü/LP MEM-Packaging für die Medizintechnik Vertiefung "Biomechanik und Hämodynamik" 2. emester 3. emester 4. emester umme imulation und Numerische Methoden der Biomechanik und Medizintechnik Teilmodul: Numerische Methoden der Biomechanik 4 V/Ü 4 V/Ü Teilmodul: imulation in der Medizin/Medizintechnik 1 1 Rheologie und Rheometrie 5 3 V/PRO 5 3 V/PRO Computational Fluid Dynamics 5 3 V/PRO 5 3 V/PRO Vertiefung "Medizinische Informatik" 2. emester 3. emester 4. emester umme Klinische Entscheidungsunterstützende ysteme 4 2 LP 4 2 LP Bayessche Netze (BN) 6 4 V/Ü 6 4 V/Ü Maschinelles Lernen für Medizinische ysteme 5 4 V/ 5 4 V/ dvanced ecurity Issues in Medical ystems Regelstudienplan Master Medizinische ysteme / Medical ystems Engineering 13

14 Vertiefung "Neuro-Biologie" 2. emester 3. emester 4. emester umme Theoretical Neuroscience I 5 3 V 5 3 V Theoretical Neuroscience II 5 3 V 5 3 V Forschung unter Weltraumbedingungen nalyse und Modellierung Physiologischer ysteme Teilmodul: Mathematische Modellierung physiologischer ysteme 2 V 2 V Teilmodul: nalysing Neuronal Network Data from Microelectrode rrays 1 LP 1 LP Edinburgh Track Belegung: uswahl von zwei Mikrojekten und eines Miniprojektes aus den aktuellen ngeboten. 2. emester 3. emester 4. emester umme Praktikum (micro-project) 6 6 Projekt (mini-project) Masterabschlussarbeit 2. emester 3. emester 4. emester umme Methodisches Kolloquium zu rbeitsweise und Zwischenergebnis Masterabschlussarbeit Regelstudienplan Master Medizinische ysteme / Medical ystems Engineering 14

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