S a t z u n g. Handels- und Gewerbeverein Ostrach e.v.
|
|
- Edith Schmitz
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Handels- und Gewerbeverein Ostrach e.v. S a t z u n g 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Handels- und Gewerbeverein Ostrach e.v. Der Vereinssitz ist Ostrach. Der Verein ist in das Vereinsregister einzutragen. 2 Zweck und Aufgaben: Der Verein erstrebt den Zusammenschluß aller Selbständigen (Industrie, Großhandel, Handwerk und sonstige Gewerbe) mit Geschäftssitz in Ostrach, sowie der freiberuflich Tätigen zur Wahrnehmung und Durchsetzung der Interessen des selbständigen Mittelstandes auf örtlicher Ebene. Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell neutral. Der Verein hat vor allem die Aufgaben: c.) d.) e.) mit der Gemeindeverwaltung Ostrach Kontakt zu halten, um die Interessen der Selbständigen zu kommunalen Fragen rechtzeitig vortragen und vertreten zu können. die Mitglieder über Fragen der Gemeindeverwaltung Ostrach aufzuklären. durch Werbeaktionen auf das örtliche Dienstleistungs- und Warenangebot, insbesondere der Vereinsmitglieder hinzuweisen. durch Vortragsveranstaltungen den Mitgliedern eine berufliche Weiterbildung zu ermöglichen. durch geselliges Beisammensein den Gemeinschaftsgeist zu pflegen. 3 Geschäftsjahr Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr
2 - 2-4 Mitgliedschaft 1.) Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Sie kann innerhalb der ersten zwei Jahre nach Aufnahme in den Verein nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere: Betriebsaufgabe Wohnsitzänderung c.) grobe Pflichtverletzung von Vereinsorganen 2.) Mitglied kann jeder Gewerbetreibende werden, der seinen Geschäftssitz in der Gemeinde Ostrach (einschließlich aller Teilgemeinden) hat oder dort eine Betriebsstätte unterhält. Über die Aufnahme entscheidet die Vorstandschaft. Die Entscheidung ist durch die Mitglieder nicht anfechtbar. 5 Beendigung der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft erlischt: c.) Durch Kündigung des Mitglieds. Die Kündigung ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten jeweils zum Ende des laufenden Geschäftsjahres zulässig. Kündigungen nach dem eines jeden Jahres sind erst für das folgende Geschäftsjahr wirksam. Durch Geschäftsaufgabe oder Verlegung des Betriebes aus der Gemeinde Ostrach. Die Mitgliedschaft endet zum Schluß des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Veränderung schriftlich dem Vorsitzenden angezeigt wird. Durch Ausschluss. Der Ausschluss kann erfolgen, wenn ein Mitglied in grober Weise gegen die Satzung oder der sich daraus ergebenden Pflichten verstößt, oder durch sein Verhalten die Interessen oder das Ansehen der Gemeinschaft oder des Vereins oder einzelner Mitglieder erheblich oder nachhaltig schädigt. Der Ausschluss erfolgt durch schriftlichen Bescheid des Vorsitzenden. Dem betroffenen Mitglied steht das Recht zu, gegen den Bescheid binnen einer Frist von einem Monat beim Vorsitzenden Einspruch einzulegen. Der Einspruch bedarf keiner Begründung. Über den Einspruch entscheidet der Revisionsausschuß innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang des Einspruchs. Vor der Entscheidung ist das betroffene Mitglied zu hören. Äußert sich das betroffene Mitglied trotz schriftlicher Aufforderung nicht bis zur Entscheidung über den Einspruch, kann der Einspruch als unbegründet zurückgewiesen werden. Die Entscheidung des Revisionsausschusses ist unanfechtbar. d.) Durch Auflösung des Vereins
3 - 3-6 Mitgliedsbeiträge Die Beitragshöhe wird nach Absprache mit der Mitgliederversammlung von der Vorstandschaft festgesetzt. Der Vorsitzende hat der Mitgliederversammlung jährlich eine Anpassung aller Beiträge an die gestiegenen Kosten zur Entscheidung vorzulegen. Die näheren Einzelheiten werden in der Beitragssatzung geregelt, die Bestandteil der Hauptsatzung ist. Die Beiträge sind im voraus zu entrichten. Die Regelung der Zahlungsweise bleibt der Beitragssatzung vorbehalten. 7 Organe des Vereins 1. Vorstandschaft Sie besteht aus: a. dem Vorsitzenden b. einem Stellvertreter aus dem Handel c. einem Stellvertreter aus dem Handwerk d. dem Schriftführer e. dem Kassierer Die Vorstandschaft hat folgende Aufgaben: Führung der laufenden Vereinsgeschäfte Durchführung von Aufgaben, die ihm durch Beschluss der Mitgliederversammlung oder durch Beschluss eines Ausschusses übertragen worden sind. c.) Einberufung und Leitung von - Mitgliederversammlungen - Vorstandssitzungen - Ausschusssitzungen d.) Erledigung des Schriftwechsels und Führung der Sitzungsprotokolle durch den Schriftführer. Die Sitzungsprotokolle sind vom Vorsitzenden oder einem seiner Stellvertreter gegenzuzeichnen. e.) Einziehung der Beiträge und Führen der Kassengeschäfte, sowie Vorlage von Jahresschlussrechnungen an die Mitgliederversammlung durch den Kassierer. Die Vorstandschaft wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre, abweichend davon beträgt die Amtszeit der stellvertretenden Vorsitzenden Handel und Handwerk ein Jahr, bei weiteren Amtszeiten / turnusmäßigen Folgewahlen sodann zwei Jahre
4 Vertretung Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden und die beiden stellvertretenden Vorsitzenden mit Einzelvertretungsrecht. 3. Ausschüsse Werbeausschuss Dem Werbeausschuss obliegt die Planung und Durchführung von Werbemaßnahmen aller Art. Der Werbeausschuss besteht aus: - dem Vorsitzenden - einem Stellvertreter - drei weiteren Mitgliedern. Der Vorsitzende muss, sein Vertreter kann, Mitglied des Vereinsvorstandes sein. Ist der Vertreter nicht Mitglied des Vereinsvorstandes, soll er beratend an den Vorstandssitzungen teilnehmen. Der Werbeausschuss wird von der Mitgliederversammlung auf zwei Jahre gewählt. Revisionsausschuss Der Ausschuss besteht aus drei Mitgliedern, die nicht dem Vereinsvorstand angehören. Er entscheidet über Einsprüche gegen Ausschlussbescheide auf Antrag eines betroffenen Mitglieds. Vor jeder Entscheidung ist dem Betroffenen und dem Vorstand Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die Entscheidung über den Einspruch ist in jedem Fall schriftlich zu begründen. Hinsichtlich weitergehender Rechtsstreitigkeiten über das Bestehen oder Nichtbestehen der Mitgliedschaft erfolgt die weitere Entscheidung im schiedsrichterlichen Verfahren gemäß 1025 ff. der Zivilprozessordnung (ZPO). Diese Schiedsgerichts-vereinbarung wird von der Mitgliederversammlung und von jedem einzelnen Mitglied ausdrücklich anerkannt. Der Revisionsausschuss hat in diesem Fall alle Unterlagen an die Vorstandschaft herauszugeben. Der Revisionsausschuß hat die in 5 Buchstabe c genannten Verfahrensrichtlinien zu beachten. Der Revisionsausschuss wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Seine Amtszeit beträgt zwei Jahre
5 - 5-5.) Mitgliederversammlung Die Mitgliederversammlung (MV) ordnet durch Beschluss alle Angelegenheiten des Vereins, die nicht zum Zuständigkeitsbereich der Vorstandschaft oder der Ausschüsse zählen. Zu den Obliegenheiten der MV gehören insbesondere: a. ) Wahlen - des Vorsitzenden - der Vorstandsmitglieder - des Werbeausschusses - des Revisionsausschusses - des Rechnungsprüfers Beschlussfassung über die Satzung und Satzungsänderungen. c.) Beschlussfassung über Vereinsauflösung und Liquidation des Vereins. d.) Beratung der von der Vorstandschaft jährlich darzulegenden Aktivitäten des Vereins und Abstimmung der Aufgaben für das folgende Geschäftsjahr. e.) Beratung über die Jahresabschlußberichte des - Vorstandsvorsitzenden - Schriftführers - Kassierers - Rechnungsprüfers f.) Entlastung der Vorstandschaft 6.) Die MV wird mindestens einmal im Geschäftsjahr einberufen. Sie muss einberufen werden, wenn wenigstens ein Viertel aller Mitglieder dies verlangt. In diesem Fall findet die Versammlung jedoch nur statt, wenn wenigstens drei Tagesordnungspunkte zu erörtern sind. Die Einberufung erfolgt schriftlich durch den Vorsitzenden und mindestens acht Tage vorher unter Angabe der Tagesordnung. Anträge müssen mindestens drei Tage vor der Versammlung beim Vorsitzenden schriftlich eingereicht werden. Die Beschlussfähigkeit der MV richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften ( 32 BGB). Die Abstimmung erfolgt nur über Tagesordnungspunkte. Die MV kann die Tagesordnung durch Mehrheitsbeschluss ändern
6 - 6-8 Auflösung des Vereins Die Auflösung des Vereins kann nur in einer MV mit der in 7 Abs. 6 festgelegten Stimmenmehrheit beschlossen werden. Sofern die MV nichts anderes beschließt, sind der Vorsitzende und seine beiden Stellvertreter einzelvertretungsberechtigte Liquidatoren. Die vorstehenden Vorschriften gelten entsprechend, wenn der Verein aus einem anderen Grund aufgelöst wird oder wenn er seine Rechtsfähigkeit verliert. Etwa vorhandenes Vereinsvermögen darf nur zu dem Zweck verwendet werden, dem das zuständige Finanzamt schriftlich zugestimmt hat. 9 Sonstiges Sollten im Zuge des Eintragungsverfahrens, durch Gericht oder Finanzamt verlangt, redaktionelle Satzungsänderungen notwendig werden, so ist dazu die Vorstandschaft berechtigt. Der Vorsitzende hat der nächsten MV dann darüber zu berichten. Ostrach, den Im Auftrag der Mitgliederversammlung Die Vorstandschaft
Satzung. des Gewerbe- und Verkehrsvereins Sendenhorst-Albersloh e.v.
Satzung des Gewerbe- und Verkehrsvereins Sendenhorst-Albersloh e.v. in der Beschlussfassung vom 25.05.1988 1 Name und Sitz des Vereins (1) Der Verein führt den Namen Gewerbe- und Verkehrsverein Sendenhorst-Albersloh
Das Vereinsvermögen dient ausschließlich den hier festgelegten Zwecken.
Satzung 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen: Handels- und Gewerbevereinigung Kenzingen e.v. Der Sitz des Vereins ist Kenzingen. 2 Zweck des Vereins Die Handels- und Gewerbevereinigung Kenzingen
Gewerbeverein Ochsenhausen e.v. - Satzung
Gewerbeverein Ochsenhausen e.v. - Satzung 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Gewerbeverein Ochsenhausen e.v. und hat den Sitz in Ochsenhausen. Er ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Biberach/Riß
Satzung Gewerbeverein Riegelsberg e.v.
Satzung Gewerbeverein Riegelsberg e.v. Errichtet am 23. Mai 2007 im Sitzungssaal des Rathauses Riegelsberg (1. geändert am 27.02.08 anlässlich der Jahreshauptversammlung) 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
Handels- und Gewerbeverein Stuttgart/Stadt e.v. und hat seinen Sitz in Stuttgart.
Satzung des Handels- und Gewerbevereins Stuttgart/Stadt e.v. und hat seinen Sitz in Stuttgart 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Handels- und Gewerbeverein Stuttgart/Stadt e.v. und hat seinen Sitz
Satzung des Handels und Gewerbevereins Glatten e.v. Stand Februar Name und Sitz
Satzung des Handels und Gewerbevereins Glatten e.v. Stand Februar 2008 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Handels und Gewerbeverein Glatten e.v. und hat seinen Sitz in. Der Verein wird eingetragen
Der Verein führt den Namen: "Verbund der Selbständigen Blaustein e.v." und hat seinen Sitz in: "Marktplatz 8, Blaustein".
SATZUNG "VERBUND DER SELBSTÄNDIGEN BLAUSTEIN e.v." VOM 23.06.1993 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen: "Verbund der Selbständigen Blaustein e.v." und hat seinen Sitz in: "Marktplatz 8, 89134 Blaustein".
Satzung. des Bundes der Selbständigen, Gewerbe- und Handelsverein Bonlanden e. V.
Satzung des Bundes der Selbständigen, Gewerbe- und Handelsverein Bonlanden e. V. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen: Bund der Selbständigen, Gewerbe- und Handelsverein Bonlanden e. V. und hat seinen
Satzung der Werbegemeinschaft Einkaufen in Overath e.v.
Satzung der Werbegemeinschaft Einkaufen in Overath e.v. 1 Name und Sitz Der in der Mitgliederversammlung am 30.10.1982 gegründete Verein führt den Namen Werbegemeinschaft Einkaufen in Overath e.v. Er hat
Wirtschaftsstandort Hemmingen e.v. WiSO-Hemmingen
Wirtschaftsstandort Hemmingen e.v. WiSO-Hemmingen Satzung des Vereins Wirtschaftsstandort Hemmingen e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen: Wirtschaftsstandort Hemmingen e.v. und hat seinen Sitz
2.) Wirtschaftliche, konfessionelle und politische Betätigung bleibt ausgeschlossen.
Satzung Verbund Vaihinger Fachgeschäfte e. V. 1 Name und Sitz der Gemeinschaft 1.) Die Gemeinschaft führt den Namen Verbund Vaihinger Fachgeschäfte mit dem Zusatz e. V. nach Eintragung im Vereinsregister.
Verein der Freunde der Louis-Leitz-Schule Feuerbach e. V. Satzung
1 Name und Sitz 2 Zweck Verein der Freunde der Louis-Leitz-Schule Feuerbach e. V. Satzung 1. Der Verein führt den Namen Verein der Freunde der Louis-Leitz-Schule Feuerbach e. V. 2. Der Verein hat seinen
1 Name und Sitz. 2 Zweck und Aufgabe. 3 Mitgliedschaft
1 Name und Sitz 1) Der Verein führt den Namen: Tennisclub Schloss Berg Nennig e.v. Er ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Merzig eingetragen. 2) Der Verein hat seinen Sitz in Perl, Ortsteil Nennig.
Bund der Selbständigen Illingen
BDS-Ortsverein Gewerbeverein Illingen e.v Seite 1 Bund der Selbständigen Illingen Satzung des Gewerbevereins Illingen e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen: und hat seinen Sitz in: 75428 Illingen
1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins
1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins (1) Der Verein führt den Namen "Frankenthaler City- und Stadtmarketing e. V". (2) Der Verein hat seinen Sitz in Frankenthal (Pfalz). (3) Geschäftsjahr des Vereins
- Das Formular bitte ausfüllen, unterschreiben und an die Aktiven Unternehmer Freiberg e.v. schicken. -
- Das Formular bitte ausfüllen, unterschreiben und an die Aktiven Unternehmer Freiberg e.v. schicken. - Aktive Unternehmer Freiberg e.v. Dominic Schlosshauer Johannesstr.19 71691 Freiberg am Neckar Datum
Satzung für den Gewerbeverein Ginsheim-Gustavsburg e.v.
Diese Satzung ist vorläufig und wird demnächst in überarbeiteter Form veröffentlicht. Satzung für den Gewerbeverein Ginsheim-Gustavsburg e.v. 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Gewerbeverein
3 Vereine und Orchester
Deutscher Harmonika-Verband Muster-Satzungen 3 A ALLGEMEINES 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins {1) Der Verein trägt den Namen... und hat seinen Sitz in... (2) Der Verein ist in das Vereinsregister
Satzung. des. Gewerbevereins Schwanau. - Handel Handwerk Gewerbe Dienstleistungen - 1 Name, Sitz
Perspektive Schwanau Satzung des Gewerbevereins Schwanau - Handel Handwerk Gewerbe Dienstleistungen - 1 Name, Sitz (1) Der Verein führt den Namen Perspektive Schwanau. (2) Er hat seinen Sitz in Schwanau
Verein der Freunde und Förderer Des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums e.v. Wilhelmstraße 77, Oberhausen
Verein der Freunde und Förderer Des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums e.v. Wilhelmstraße 77, 46145 Oberhausen 1 Name und Sitz Der Verein führt des Namen Verein der Freunde und Förderer des Freiherr-vom- Stein-Gymnasiums
Satzung Förderverein der Grund- und Hauptschule Hebertshausen. Satzung. 1 Name und Sitz. Förderverein der Grund- und Hauptschule Hebertshausen
Satzung 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Förderverein der Grund- und Hauptschule Hebertshausen Er hat seinen Sitz in Hebertshausen. 2 Vereinszweck Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar
Satzung des (Vereinsname)
(Diese Mustersatzung kann jederzeit durch die Vereine, sowohl in Form als auch im Inhalt, an die jeweilige Vereinsstruktur angepasst werden) I. Präambel Satzung des (Vereinsname) - in der Fassung nach
Satzung. der. Handwerker- und Kaufmannschaft 1861 e.v. Ribnitz-Damgarten
Satzung der Handwerker- und Kaufmannschaft 1861 e.v. Ribnitz-Damgarten In dieser Fassung beschlossen von der Mitgliederversammlung am 22.10.2012 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 2 Zweck Der Verein führt den
( 1 ) Der Verein führt den Namen Versorgungswerk für Innungen im Bezirk der Handwerkskammer Region Stuttgart e.v. ( neu vom 10.5.
S A T Z U N G des Vereins VERSORGUNGSWERK FÜR INNUNGEN im Bezirk der Handwerkskammer Stuttgart e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr ( 1 ) Der Verein führt den Namen Versorgungswerk für Innungen im Bezirk
Bund der Selbständigen Gewerbeverband Döbeln e. V.
Bund der Selbständigen Gewerbeverband Döbeln e. V. Satzungsänderung Stand 02/2013 Bundes der Selbständigen Gewerbeverband Döbeln e.v. Punkt 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen: Bund der Selbständigen
Haus- und Grundeigentümerverein Schwäbisch Hall e.v.
Haus- und Grundeigentümerverein Schwäbisch Hall e.v. 1 Name und Sitz des Vereins Satzung Der Haus- und Grundeigentümerverein Schwäbisch Hall, eingetragener Verein, im folgenden Verein genannt, hat seinen
SATZUNG. des Vereins. Verein für beatmete und intensivpflichtige Kinder und Jugendliche. Name und Sitz des Vereins. IntensivLeben
SATZUNG des Vereins 1. Der Verein trägt den Namen: IntensivLeben Verein für beatmete und intensivpflichtige Kinder und Jugendliche 1 Name und Sitz des Vereins IntensivLeben Verein für beatmete und intensivpflichtige
Satzung des Bernhausen aktiv e. V.
Satzung des Bernhausen aktiv e. V. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Bernhausen aktiv und hat seinen Sitz in Filderstadt. Er ist beim Vereinsregister des Amtsgerichts Nürtingen
SATZUNG. Reinbeker Gewerbebund e.v. Internet:
SATZUNG Satzung des Reinbeker Gewerbebundes e.v. in der Fassung vom 31. März 2003 eingetragen im Vereinsregister unter Nr.: 0264 des Amtsgerichtes in Reinbek. - 1 - Satzung Satzung des Reinbeker Gewerbebundes
Satzung. Förderverein. Evangelischer Kindergarten Becke e.v.
Satzung Förderverein Evangelischer Kindergarten Becke e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Evangelischer Kindergarten Becke e.v. 2. Sitz des Vereins ist Hemer 3.
Satzung des Fördervereins der Grundschule am Wilhelmsplatz
Satzung des Fördervereins der Grundschule am Wilhelmsplatz 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Förderverein der Schule am Wilhelmsplatz Herten. Nach seiner Eintragung in das Vereinsregister erhält
Satzung des Vereins Wendelinus Hirschfeld e.v.
Satzung des Vereins Wendelinus Hirschfeld e.v. 1 (Name und Sitz des Vereins) 1. Der Verein trägt den Namen Wendelinus Hirschfeld e.v. 2. Der Sitz des Vereins ist in Hirschfeld 3. Der Verein soll in das
Satzung des Gewerbevereins Carolinensiel e.v.
1 1 Satzung des Gewerbevereins Carolinensiel e.v. Name, Rechtsfähigkeit, Sitz und Wirkungsstätte des Vereins a) Der Verein führt den Namen Gewerbeverein Carolinensiel e.v.. Die Eintragung in das Vereinsregister
Entwurf ( ) Satzung. Förderverein der Feuerwehr Kreisstadt Unna e.v. Name, Sitz, Geschäftsjahr
Entwurf (18.01.2011) Satzung Förderverein der Feuerwehr Kreisstadt Unna e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Förderverein der Feuerwehr Kreisstadt Unna. Er hat seinen Sitz in
Satzung des Heimatverein Eissel e. V.
Satzung des Heimatverein Eissel e. V. Satzungsänderung vom 09.11.2007 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Heimatverein Eissel mit dem Zusatz e.v. nach Eintragung in das Vereinsregister. 2. Sitz
Satzung des Vereins LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania (gemeinnütziger Verein)
Satzung des Vereins LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania (gemeinnütziger Verein) 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania. 2. Er soll in das Vereinsregister eingetragen
S A T Z U N G (Stand: )
1 S A T Z U N G (Stand: 11.05.1984) 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr I. Der Verein führt den Namen Seehaus-Verein für Rechtsanwälte und soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung führt
SATZUNG vom 20. März 1997 in der Fassung vom März Name und Sitz. "Gewerbe- und Handelsverein Althengstett e. V.
SATZUNG vom 20. März 1997 in der Fassung vom 07.02.2014 01. März 2002 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen "Gewerbe- und Handelsverein Althengstett e. V. Er hat seinen Sitz in der Gemeinde Althengstett.
Satzung. 3 Mitgliedschaft. 1) Der Verein führt als Mitglieder a) Mitglieder b) Ehrenmitglieder
Satzung 1 Namen, Sitz und Geschäftsjahr 1) Der Verein führt den Namen Schützenverein Langwedel von 1878 e. V. und hat seinen Sitz in Langwedel. 2) Er ist im Vereinsregister eingetragen. 3) Das Geschäftsjahr
Satzung des Aktionskreises Marktoberdorf e.v. Stand 21. März 1974
Satzung des Aktionskreises Marktoberdorf e.v. Stand 21. März 1974 Name und Sitz des Vereins 1 1. Der Verein führt den Namen Aktionskreis Marktoberdorf e.v. 2. Er hat seinen Sitz in Marktoberdorf und erstreckt
Satzung des Fördervereins Kindergarten Burgmäuse in Krunkel/Epgert
Satzung des Fördervereins Kindergarten Burgmäuse in Krunkel/Epgert 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein des Kindergartens Burgmäuse Krunkel/Epgert. Er soll in das Vereinsregister
Satzung. des Vereins Freundeskreis Kreuzweg Breitbrunn e.v. Name und Sitz
Satzung des Vereins Freundeskreis Kreuzweg Breitbrunn e.v. 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Freundeskreis Kreuzweg Breitbrunn e.v. mit Sitz in Breitbrunn. 2. Das Geschäftsjahr entspricht dem
Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Frohnhofen e. V.
Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Frohnhofen e. V. Satzung des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Frohnhofen e.v. 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen "Förderverein der Freiwilligen
1. Gezielte politische und gesellschaftliche Maßnahmen zur Erhaltung von Streuobstwiesen.
Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Apfelweinstiftung Hessen". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt danach den Zusatz e.v. Sitz des Vereins ist Maintal.
Satzung des Fördervereins Großweiler Kinder Tausendfüssler
Satzung des Fördervereins Großweiler Kinder Tausendfüssler 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Großweiler Kinder Tausendfüssler Er soll in das Vereinsregister eingetragen
Förderverein Spielplatz Gernlinden. Vereinssatzung
Förderverein Spielplatz Gernlinden Vereinssatzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Förderverein Spielplatz Gernlinden. Er hat seinen Sitz in Maisach, OT Gernlinden, soll in das Vereinsregister
b.) Wirksame Unterstützung der einzelnen Gruppen im Handwerk und Handel, um die Arbeiten sowie die Veränderungen der Zeit wirksam aufzufangen.
Satzung des HGK Handwerk und Gewerbe in Königstein im Taunus e.v. Fassung vom 21. April 2005 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen: Handwerk und Gewerbe in Königstein im Taunus e.v., kurz:
Vereinssatzung. 1 Name, Sitz und Zweck des Vereins. 2 Mitgliedschaft. 3 Anmeldungen und Aufnahme zur Mitgliedschaft
Grundbesitzer-Verein der Gartenstadt Berlin-Frohnau e.v. Geschäftsstelle: Zeltinger Str. 6, 13465 Berlin Telefon 030/280 82 10 Fax 030/97 00 56 50 Vereinssatzung 1 Name, Sitz und Zweck des Vereins (1)
Satzung. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr. 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Fußballabteilung SV Kasing (e. V.)
Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Fußballabteilung SV Kasing (e. V.) 2. Er hat seinen Sitz in Kasing und wird im Vereinsregister des Amtsgerichts Ingolstadt
1 Name und Sitz des Vereins. 2 Aufgabe des Vereins
1 Name und Sitz des Vereins 2) Die Aufnahme von Mitgliedern erfolgt aufgrund eines Antrages. Über die Aufnahme entscheidet der Vereinsvorstand. 1) Ordentliche Mitglieder des Vereins können natürliche und
Satzung des Fördervereins der Ortsfeuerwehr Blumberg
Satzung des Fördervereins der Ortsfeuerwehr Blumberg 1 Name, Sitz und Rechtsform des Vereins 1. Der Verein trägt den Namen: Förderverein der Ortsfeuerwehr Blumberg St. Florian e.v. 2. Er hat die Rechtsform
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.
Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen: Elterninitiative krebskranker Kinder OWL-e.V. Der Verein wird als rechtsfähiger Verein im sinn des BGB in das Vereinsregister des Amtsgerichts
S a t z u n g. Name, Sitz, Geschäftsjahr. 1. Der Verein führt den Namen Bürger- und Gewerbekreis Ramersdorf e.v: und hat seinen Sitz in München.
S a t z u n g 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Bürger- und Gewerbekreis Ramersdorf e.v: und hat seinen Sitz in München. 2. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 2 Zweck, Aufgaben,
Förderverein des Musikvereins Stadtkapelle Ingelfingen e.v.
Förderverein des Musikvereins Stadtkapelle Ingelfingen e.v. 1 Name und Sitz Satzung (1) Der Verein führt den Namen: Förderverein des Musikvereins Stadtkapelle Ingelfingen und hat seinen Sitz in Ingelfingen.
SATZUNG des Vereins. Altstadtverein Fürth e. V.
Stand: 102017 SATZUNG des Vereins Altstadtverein Fürth e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Altstadtviertel St. Michael, Bürgervereinigung Fürth e. V.. Die Kurzbezeichnung lautet
Gesellschaft für zeitgenössische Kunst Osnabrück e.v., Telgenkamp 23, Osnabrück
Satzung der Gesellschaft für zeitgenössische Kunst Osnabrück e.v 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen "Gesellschaft für zeitgenössische Kunst Osnabrück". Er soll in das Vereinsregister
Förderverein FC Königsfeld e.v. Satzung (neue Fassung Entwurf vom )
1 Name und Sitz Förderverein FC Königsfeld e.v. Satzung (neue Fassung Entwurf vom 24.04.19) a) der Verein führt den Namen: Förderverein des Fußballclubs Königsfeld e.v. b) Er hat seinen Sitz in Königsfeld.
HEIMTATVEREIN GREVEN 1982 e. V.
Satzung des HEIMTATVEREIN GREVEN 1982 e. V. I Name und Sitz 1 Der Verein führt den Namen Heimatverein Greven e. V.. Sitz des Vereins ist 48268 Greven, Kreis Steinfurt. Der Verein ist in das Vereinsregister
Name, Sitz, Geschäftsjahr. Gemeinnützigkeit
S a t z u n g 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Schulwald Tetenhusen e.v. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Der Verein hat seinen Sitz in Tetenhusen. Das Geschäftsjahr
Fassung Satzung. Haus & Grund Remscheid und Umgebung e.v.
Fassung 25.06.2016 Satzung Haus & Grund Remscheid und Umgebung e.v. 1- Name und Sitz 1. Als örtliche Gliederung der Gesamtorganisation des Haus- und Grundbesitzes ist Haus & Grund Remscheid und Umgebung
Förderverein Christian-Heinrich-Zeller-Schule e.v.
Förderverein Christian-Heinrich-Zeller-Schule e.v. Der Verein trägt den Namen 1 Name und Sitz Förderverein der Christian-Heinrich-Zeller-Schule Karsau e.v.. Der Sitz des Vereins ist Rheinfelden (Karsau).
SATZUNG des Vereins Interessengemeinschaft Streuobstwiesen Kernen
SATZUNG des Vereins Interessengemeinschaft Streuobstwiesen Kernen 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Interessengemeinschaft Streuobstwiesen Kernen und hat seinen Sitz in Kernen im Remstal. Er soll
Satzung. des. Handels- und Gewerbevereins Barmstedt e.v. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.
Satzung des Handels- und Gewerbevereins Barmstedt e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Handels- und Gewerbeverein Barmstedt e.v. und soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
English Speaking Music Ensembles (ESME) Satzung. Musik Gruppen zusammenstellen und weiterführen, um den Mitgliedern die Möglichkeit der
English Speaking Music Ensembles (ESME) Satzung 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen English Speaking Music Ensembles und mit der Abk. "ESME" 2. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden
Satzung des Vereins Kronsbären
Satzung des Vereins Kronsbären 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Kronsbären. Der Verein soll als gemeinnütziger Verein in das Vereinsregister eingetragen werden.
Bamberg Hafen Hallstadt e.v.
1 Name und Sitz 1.1 Der Verein trägt den Namen 1.2 Der Verein hat seinen Sitz in Bamberg/Hallstadt. 2. Eintragung Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Er erhält dann den Zusatz e.v.
Satzung. 1. Der Verein führt den Namen "südsee Kinder- und Jugendhilfe"
Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen "südsee Kinder- und Jugendhilfe" 2. Der Verein hat seinen Sitz in Seeshaupt und soll in das Vereinsregister eingetragen werden. 3. Das
Satzung für den Beirat der Freunde und Förderer der Heidekreis-Klinikum GmbH
Satzung für den Beirat der Freunde und Förderer der Heidekreis-Klinikum GmbH 1 1 Name, Sitz (1) Der Verein führt den Namen Beirat der Freunde und Förderer der Heidekreis-Klinikum GmbH. Er wird im Vereinsregister
Satzung VdU. Verein der Unternehmer und freien Berufe in Furtwangen und Gütenbach e.v. Überarbeitete Fassung vom 11. April 2013
Satzung VdU Verein der Unternehmer und freien Berufe in Furtwangen und Gütenbach e.v Überarbeitete Fassung vom 11. April 2013 1 - Name und Sitz Der Verein führt den Namen: Verein der Unternehmer und freien
ÖRTZE-RING Hermannsburg e.v. Tourismus & Gewerbe
ÖRTZE-RING Hermannsburg e.v. Tourismus & Gewerbe www.oertze-ring.de ( 1 ) Satzung des Örtze-Ring Hermannsburg e.v. Tourismus und Gewerbe (eingetragen beim Amtsgericht Celle 9VR1238) 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
NEUFASSUNG DER SATZUNG - Stand
NEUFASSUNG DER SATZUNG - Stand 16.1. 2017 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Fachgeschäftekreis Hemau und hat seinen Sitz in Hemau. (2) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. (3)
Satzung Dorfladen Appenheim w.v.
Satzung Dorfladen Appenheim w.v. 1 Name, Sitz, Rechtsform Der Verein führt den Namen Dorfladen Appenheim w.v. Er hat seinen Sitz in Appenheim Er ist ein wirtschaftlicher Verein ( 22 BGB). 2 Zweck des Vereins
Satzung des Vereins sächsischer Bürgermeister e.v. Satzung Verein sächsischer Bürgermeister e.v.
Satzung Verein sächsischer Bürgermeister e.v. in der Fassung der Zweiten Änderungssatzung vom 21.11.2014 1 Name, Sitz 1) Der Verein führt den Namen Verein sächsischer Bürgermeister e.v. 2) Der Verein hat
Satzung. Der Verein setzt sich zusammen aus aktiven, passiven (jeweils ab 18 Jahren) und jugendlichen (bis 18 Jahre) Mitgliedern.
Satzung 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Tennisclub Saar-Pfalz Einöd e. V. Der Verein hat seinen Sitz in Homburg. Der Verein ist ins Vereinsregister eingetragen. Der Verein gehört dem Saarländischen
Satzung. des Fördervereins imland Klinik e. V. 1 Name, Sitz. (1) Der Verein führt den Namen Förderverein imland Klinik e. V.
Satzung des Fördervereins imland Klinik e. V. 1 Name, Sitz (1) Der Verein führt den Namen Förderverein imland Klinik e. V. (2) Der Verein hat seinen Sitz in Rendsburg. (3) Der Verein wird in das Vereinsregister
Satzung für den. Förderverein. Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e. V.
Satzung für den Förderverein Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e. V. 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen "Förderverein Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e.v.", der in das Vereinsregister des Amtsgerichts
Vereinssatzung Förderkreis Burg Merenberg
Vereinssatzung Förderkreis Burg Merenberg 1 Name, Sitz, Rechtsform und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Förderkreis Burg Merenberg. Der Förderkreis hat seinen Sitz in Merenberg. Der Verein
Satzung der Werbegemeinschaft Wunstorf e.v.
Satzung der Werbegemeinschaft Wunstorf e.v. 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Werbegemeinschaft Wunstorf e. V.. Der Verein hat seinen Sitz in Wunstorf und ist im Vereinsregister beim
Satzung ARENA 13 - Kulturverein Region Kirchberg e.v.
Satzung ARENA 13 - Kulturverein Region Kirchberg e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen,,ARENA 13 - Kulturverein Region Kirchberg" mit dem Zusatz e.v. nach Eintragung in das Vereinsregister und
Satzung. für den. Verein für militärhistorische Forschung e. V. Stuttgart
Satzung für den Verein für militärhistorische Forschung e. V. Stuttgart 1 Name, Sitz Der Verein führt den Namen Verein für militärhistorische Forschung. Nach Eintragung in das Vereinsregister führt er
Satzung des Demenz-Verein Saarlouis e.v.
Satzung des Demenz-Verein Saarlouis e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1. Der Verein trägt den Namen "Hilfen für Menschen mit dementiellen Erkrankungen und ihre Angehörigen im Landkreis Saarlouis
Landshuter Innovations- und Kreativzentrum e.v. Satzung. 1 (Name und Sitz)
Landshuter Innovations- und Kreativzentrum e.v. Satzung 1 (Name und Sitz) Der Verein führt den Namen LINK e.v. Dies ist die Abkürzung für Landshuter Innovations- und Kreativzentrum. Er soll in das Vereinsregister
S a t z u n g der Landestarifgemeinschaft des Deutschen Roten Kreuzes in den Landesverbänden Baden-Württemberg und Badisches Rotes Kreuz
S a t z u n g der Landestarifgemeinschaft des Deutschen Roten Kreuzes in den Landesverbänden Baden-Württemberg und Badisches Rotes Kreuz Vorbemerkung Soweit im nachstehenden Satzungstext die männliche
Gegründet 19. Mai Vereinssatzung. in der Fassung vom 19. Mai 2007
Eisenbahn-Freunde Allensbach e.v. Gegründet 19. Mai 2005 Vereinssatzung in der Fassung vom 19. Mai 2007 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen Eisenbahn-Freunde Allensbach e.v. (EFA)
Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Neuleiningen e.v.
Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Neuleiningen e.v. Satzung Förderverein Freiwillige Feuerwehr Neuleiningen l Name, Sitz, Rechtsform... 2 2 Zweck des Vereins... 2 3 Mitglieder des Vereines... 2 4
Förderverein Kindergarten. Lindennest. In der Breiten 31 ~ Limmersdorf ~ Tel.: S A T Z U N G. Lindennest Limmersdorf
Förderverein Kindergarten Lindennest In der Breiten 31 ~ 95349 Limmersdorf ~ Tel.: 09228 97080 S A T Z U N G Förderverein Kindergarten Lindennest Limmersdorf 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr
Satzung. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr. 1. Der Verein führt den Namen Kunst und Kultur in Neuried.
Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Kunst und Kultur in Neuried. 2. Er hat seinen Sitz in Neuried. 3. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach Eintragung
Satzung des Kultur- und Förderkreises Frankfurt-Sossenheim e. V.
Satzung des Kultur- und Förderkreises Frankfurt-Sossenheim e. V. 1 Name und Sitz 1.1 Der Verein führt den Namen: Kultur- und Förderkreis Frankfurt- Sossenheim e. V.. 1.2 Der Verein hat seinen Sitz in Frankfurt-Sossenheim.
Satzung. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Schützenverein Nordleda e.v. von 1953. Er hat seinen Sitz in 21765 Nordleda, Otterndorfer Str. 1 a Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Satzung. Bike lt Starnberg e.v
Satzung Bike lt Starnberg e.v. 28.11.2017 1 Name, Sitz Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Bike lt Starnberg e.v. (2) Der Verein hat seinen Sitz in Starnberg und ist im Vereinsregister eingetragen.
Leonberger Modellbau-Club e. V.
Leonberger Modellbau-Club e. V. LMC Postfach 1538, 71229 Leonberg Telefon 07152/43688 Satzung des LMC I. NAME SITZ UND ZWECK DES VEREINS 1: Name : Der am 20.Januar 1979 gegründete Verein trägt den Namen
Satzung des Vereins Ja zu Seppenrade e. V.
Satzung des Vereins Ja zu Seppenrade e. V. Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1. Der Verein führt den Namen Ja zu Seppenrade e. V. 2. Er hat seinen Sitz im Ortsteil Seppenrade der Stadt Lüdinghausen.
Satzung. des FC Schalke 04 Fanclubs. Total Blau Stadtlohn 1991 e.v.
Satzung des FC Schalke 04 Fanclubs Total Blau Stadtlohn 1991 e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Fanclub führt den Namen Total Blau Stadtlohn 1991 und hat seinen Sitz in Stadtlohn. Er soll in das
SATZUNG. des Haus- und Grundbesitzervereins. Bochum-Linden-Dahlhausen e. V.
SATZUNG des Haus- und Grundbesitzervereins Bochum-Linden-Dahlhausen e. V. Name und Sitz 1 Der Haus- und Grundbesitzerverein Bochum-Linden-Dahlhausen e.v. im folgenden kurz "Verein" genannt, ist die Vertretung
Deckblatt. Abschrift. Satzung des Haus und Grund Oelde e.v.
Deckblatt Abschrift Satzung des Haus und Grund Oelde e.v. Wallstraße 1, 59302 Oelde 1 Satzung des Haus und Grund Oelde e.v. 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Haus und Grund Oelde e.v. (2)
Satzung. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
Emden- Kenia ShambaVision Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der gemeinnützige Verein führt den Namen "Emden - Kenia ShambaVision" 2. Der Verein hat seinen Sitz in26721 Emden Menso-Alting-Str.9 3..
Tennisclub Sinzheim e.v.
Tennisclub Sinzheim e.v. Satzung vom 14. März 1975 in der Fassung vom 22. November 2002 - I - I N H A L T S V E R Z E I C H N I S =========================== Seite 1 Name und Sitz 1 2 Zweck 1 3 Geschäftsjahr
S a t z u n g. 1 Name und Sitz
S a t z u n g 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen " ". 2. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Er führt nach Eintragung in das Vereinsregister den Namenszusatz "eingetragener
Vereinssatzung des Sportvereins Steina 1885 e. V.
Vereinssatzung des Sportvereins Steina 1885 e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Sportverein Steina 1885 e. V.. Der Verein hat seinen Sitz in Steina. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.