Jahresabschlussprüfung nach. 316 ff. HGB. Praxishandbuch zur Qualitätssicherung

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1 Jahresabschlussprüfung nach 316 ff. HGB Praxishandbuch zur Qualitätssicherung

2 Jahresabschlussprüfung nach 316 ff. HGB Praxishandbuch zur Qualitätssicherung Inhalt Vorbemerkung 1 Auftrags-, Mandatsmanagement 1.1 Auftrags- und Mandatsrisiken, Unabhängigkeitsanforderungen, Kenntnisse und Ressourcen 1.2 Bestellung des Abschlussprüfers, Auftragsannahme 1.3 Prüfungsschwerpunkt, Erweiterung des Prüfungsauftrages 1.4 Prüfungsteam 1.5 Prüfungsvorbereitungen 2 Informationsbeschaffung, vorläufige Risikoeinschätzung 2.1 Gewinnung von Informationen über das Unternehmen 2.2 Unternehmensfortführung 2.3 Risiko, Unrichtigkeiten und Verstöße 2.4 Fehlerrisiken im Zusammenhang mit nahe stehenden Personen 2.5 Vorläufige Prüfung der Rechtsstreitigkeiten des Mandanten 2.6 Beurteilung der Angemessenheit von Zeit- und Schätzwerten 2.7 Auslagerungen wesentlichen Teilen der Rechnungslegung 2.8 Zusammenarbeit mit Sachverständigen und Interner Revision 3 Vorläufige Festlegung der Wesentlichkeit, Beurteilung der Fehlerrisiken 3.1 Festlegung der Wesentlichkeit 3.2 Vorläufige Beurteilung der Fehlerrisiken 3.3 Festlegung der wesentlichen Prüffelder 3.4 Abstimmung der Prüfungshandlungen mit dem Prüfungsteam 4 Festlegung der Prüfungsstrategie und des Prüfungsprogramms 4.1 Erstellung eines Planungsmemorandums 4.2 Maßnahmen zur Steuerung und Bewältigung der Fehlerrisiken 4.3 Festlegung von Prüfungshandlungen um ein Prüfungsurteil mit hinreichender Sicherheit treffen zu können 5 Wesentliche Prozesse der Rechnungslegung, interne Kontrollen Funktionstest der internen Kontrollen 5.1 IKS auf Unternehmensebene, wesentliche Prozesse der Rechnungslegung 5.2 Kontrollen der wesentlichen Prozesse der Rechnungslegung 5.3 Wesentlichen Prozessen der Rechnungslegung und ihre Kontrollen 5.4 Aufbauprüfung der für die Abschlussprüfung relevanten Kontrollen 5.5 Festlegung der zu validierenden Kontrollen und Art und Umfang der Kontrolltests 5.6 Durchfuhren der Kontrolltests und Beurteilung der Wirksamkeit der internen Kotrollen

3 6 Einzelfallprüfungen und Analytische Prüfungen (Aussagebezogene Prüfungshandlungen) 6.1 Prüfung des Bilanzzusammenhangs und der Eröffnungsbilanzwerte 6.2 Durchführung weiterer aussagebezogener Prüfungshandlungen 7 Abschließende Prüfungshandlungen 7.1 Prüfung des Anhangs/Konzernanhangs 7.2 Prüfung des Lageberichts/ Konzern-Lageberichts 7.3 Abschließende Abstimmungsarbeiten und analytische Durchsicht 7.4 Abschließende Beurteilung weiterer Prüfungsgebiete 7.5 Einholung schriftlicher Erklärungen der gesetzlichen Vertreter 7.6 Beurteilung der Auswirkungen von Ereignissen nach dem Abschlussstichtag 7.7 Überprüfen von Jahresabschluss und veröffentlichten Informationen 7.8 Abschließende Beurteilung der Auswirkungen nicht korrigierter Fehler 7.9 Klärung kritischer Sachverhalte und Bestätigung der Durchsicht aller Prüffelder 7.10 Abschließende Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Angabe 7.11 Einholung der Vollständigkeitserklärung sowie des unterschriebenen Jahresabschlusses 8 Berichterstattung und Archivierung 8.1 Erstellung des Prüfungsberichts 8.2 Erteilung des Bestätigungsvermerks 8.3 Besprechung mit Unternehmensleitung, Aufsichtsorgan/Teilnahme an der Bilanzsitzung 8.4 Fertigstellung der Arbeitspapiere

4 Vorbemerkung Wegweiser zu einer risikoorientierten, skalierten Prüfung Grundlage für das vorliegende Praxishandbuch zur Prüfung eines Jahresabschlusses nach 316 ff. HGB ist der IDW Prüfungsnavigator in Verbindung mit dem DATEV - Programm Abschlussprüfung comfort. Das Praxishandbuch führt transparent und nachvollziehbar durch den Prüfungsprozess. Der Meilenstein 4 des IDW Prüfungsnavigators Auswertung der rechnungslegungsrelevanten Prozesse und internen Kontrollen (Aufnahme der Prozesse/Aufbauprüfung) wurde im Praxishandbuch entsprechend dem zeitlichen Prüfungsablauf um eine Position nach hinten verschoben und wird mit Meilenstein 6 Validierung der internen Kontrollen (Funktionsprüfungen) zusammen dargestellt. Durch die Übernahme der Werte aus dem Rechnungswesens der Mandanten in die Programme der DATEV können aussagefähige Analysen von Jahresabschlüsse erstellt und Entscheidungen zu Prüfungsansatz und Prüfungsvorgehen transparent dokumentiert werden. Korrekturen wie Ausweis- oder Buchungsänderungen haben unmittelbar Einfluss auf Werte wie Wesentlichkeit, Kennziffern oder Kapitalflussrechnungen, ebenso wie auf Tabellen und Werte die im Prüfungsbericht auf Werten des Rechnungswesens beruhen. Eine risikoorientierte, skalierte Prüfung ist damit möglich. IDW Prüfungsnavigators

5 1 Auftrags-, Mandatsmanagement 1. Stehen Mandats- und Auftragsrisiken der Auftragsannahme entgegen? 2. Sind für die Abwicklung des Auftrags ausreichend zeitliche und personelle Ressourcen vorhanden? 3. Werden die berufsrechtlichen Unabhängigkeitsanforderungen seitens der Praxis und der Mitglieder des Prüfungsteams (einschließlich Sachverständige) eingehalten? 4. Ist die Bestellung zum Abschlussprüfer (Wahl und Prüfungsauftrag) ordnungsgemäß erfolgt? 5. Sind die Auftragsbedingungen mit dem Mandanten klar vereinbart? Wurde die personelle Zuständigkeit festgelegt? Entscheidung über die Annahme eines Auftrags einer Abschlussprüfung für einen neuen oder einen bestehenden Mandanten. Memo-110-GA10-Auftragsannahme 1.1 Auftrags- und Mandatsrisiken, Unabhängigkeitsanforderungen, Kenntnisse und Ressourcen Für die Annahme des Auftrags sind folgende Teilaspekte zu berücksichtigen: 1. Beschaffen von Informationen über die Geschäftstätigkeit und das Unternehmensumfeld, um eine erste Einschätzung der Auftrags- und Mandatsrisiken vornehmen zu können. Liegen besondere Anforderungen an die Qualitätssicherung vor? 2. Werden die allgemeinen Berufspflichten, einschl. Unabhängigkeit erfüllen? Liegt eine Teilnahmebescheinigung nach 57a WPO bis zur Datierung und Auslieferung des Berichts vorliegen? 3. Prüfen ob vor dem Hintergrund der Gesamtplanung aller Aufträge ausreichend personelle und zeitliche Ressourcen zur Abwicklung des Auftrags vorhanden sind. Feststellung der mit dem Mandat/Auftrag verbundenen Risiken und Ermittlung der benötigten Ressourcen. Sicherstellung der Einhaltung der Unabhängigkeitsanforderungen. - GA-010-Check-Prüfugsvorbereitung 1.2 Bestellung des Abschlussprüfers, Auftragsannahme 1. Wurde der Abschlussprüfer von den zuständigen Gremien ordnungsgemäß gewählt und der Auftrag erteilt? 2. Liegt ein vom Mandanten unterschriebene Auftragsbestätigung vor. 3. Bei Ablehnung eines Auftrags ist dies dem Mandanten unverzüglich anzuzeigen.

6 Entscheidung über die Annahme des Auftrags. 1.3 Prüfungsschwerpunkt, Erweiterung des Prüfungsauftrages 1. Prüfungsschwerpunkte sind (z. B. anhand des Vorjahresabschlusses) zu vereinbaren. Soll der Prüfungsauftrag erweitert oder ergänzt werden? 2. Mit dem Aufsichtsorgan ist Form, Zeitpunkt und Inhalt der künftigen Kommunikation zu vereinbaren. 3. Das Aufsichtsorgan ist über die Zusammenarbeit im Verlauf der Prüfung und die geplanten Prüfungshandlungen zu informieren. Prüfungsschwerpunkte festgelegt, Auftragsbedingungen vereinbaren, Aufsichtsorgan über die Prüfungsplanung informieren. 1.4 Prüfungsteam 1. Ermittlung des Personalbedarf auf Basis der vorgesehenen Prüfungs- und Berichtstermine, der erwarteten Stundenvolumens, des benötigten Fachwissens sowie ggf. der Erfahrungen aus der Prüfung des Vorjahrs. 2. Ist eine auftragsbegleitende Qualitätssicherung erforderlich?. 3. Bestimmung des verantwortlichen Wirtschaftsprüfer, Internen Rotation erforderlich?unterschiedliche Anforderungen gestellt. Mitarbeiter für das Prüfungsteam auswählen. -GA-041-Sach-Person-Zeit-Plan 1.5 Prüfungsvorbereitungen 1. Termine sind mit dem Mandanten abzustimmen. 2. Für die Prüfung erforderlichen Unterlagen frühzeitig beim Mandanten anzufordern. 3. Eine Dauerakte anzulegen bzw. ergänzen. Terminplanung mit Mandant abgestimmt. - GA Erwünschte Unterlagen-Dauerakte - GA Erwünschte Unterlagen-Prüfungsakte

7 2 Informationsbeschaffung, vorläufige Risikoeinschätzung Welche Informationen können aus Gesprächen mit dem Mandanten und dessen internen Unterlagen für die Risikoeinschätzung gewonnen werden? Welche Anhaltspunkte für die Risikoeinschätzung ergeben sich aus der Analyse externer Unterlagen oder eigener Untersuchungen (z. B. Internetauftritt, Handelsregistereintragungen, Creditreform, Pressemitteilungen, Ergebnisse anderer Abschlussprüfer, steuerliche Außenprüfung)? Das zu erlangende Verständnis muss mindestens folgende Aspekte umfassen (IDW PS 261 n.f. Tz ): 1. Unternehmensumfeld (z. B. Besonderheiten der Branche, rechtl. Rahmenbedingungen, Rechnungslegungsgrundsätze) 2. Merkmale des Unternehmens (z. B. Rechtsform, Eigentümerstruktur, Geschäftstätigkeit, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, eingesetztes rechnungslegungsrelevantes IT-System) 3. Ziele und Strategien des Unternehmens (sowie damit verbundene Geschäftsrisiken) 4. Rechnungslegungsbezogenes IKS 5. Erfolgskennzahlen und Erfolgsmessung (z. B. Budgetierung und Berichtswesen) Gewinnung eines Verständnisses des zu prüfenden Unternehmens, seines Umfelds und der für die Rechnungslegung wichtigen internen Kontrollen als Grundlage für die vorläufige Risikobeurteilung, die Identifikation von Problemfeldern und die Prüfungsplanung. - Memo 114 Analytischer Prüfungshandlungen im Rahmen der Risikoanalyse 2.1 Gewinnung von Informationen über das Unternehmen 1. Mit der Unternehmensleitung und sonstigen wichtigen Mitarbeitern sind zu Beginn und während der Prüfung Gespräche zur Informationsgewinnung zu führen. 2. Informationen können aus Sitzungsprotokollen, Versammlungen der Gesellschaftsorgane sowie wesentliche neue Verträge gewonnen werden. 3. Notwendige Schritte bei vorbereitenden analytischen Prüfungshandlungen: Bestimmung von Vergleichswerten Klärung ungewöhnlicher/unerwarteter Abweichungen Ableitung von Schlussfolgerungen für das weitere Prüfungsvorgehen Vertieftes Verständnis von dem Unternehmen gewinnen, um Geschäftsrisiken und daraus resultierende Fehlerrisiken abzuleiten. Feststellung potenzieller Risikobereiche mit auffälliger Schwankungen oder Abweichungen. Analytische Prüfungshandlungen vornehmen.

8 -GA-001 Check Unternehmensanalyse im Rahmen der Risikoanalyse 2.2 Unternehmensfortführung Going Concern 1. Erörtern der Prognose der Unternehmensleitung zur Fähigkeit der Unternehmensfortführung. 2. Kritische Durchsicht der Planungsrechnung des Unternehmens. 3. Befragen der Unternehmensleistung ob Kenntnisse über bestandsgefährdenden Tatsachen vorliegen. Prognosezeitraum mind. 12 Monate nach dem Stichtag. 4. Liegen Anzeichen für bestandsgefährdende Tatsachen vor, Beurteilung der von der Gesellschaft bereits eingeleitete Gegenmaßnahmen. 5. Erörtern der Probleme der Unternehmensfortführung mit dem Aufsichtsorgan. Ist die Einschätzung der Unternehmensleitung hinsichtlich der Fortführung der Unternehmenstätigkeit angemessen in Abschluss und Lagebericht berücksichtigt? - GA-001/1 Check Multiple Diskriminanzanalyse - GA-001/1 Check Kapitalflussrechnung - GA-001/1 Check Kapitalstruktur

9 2.3 Risiko, Unrichtigkeiten und Verstöße 1. Besprechung im Prüfungsteam möglicher falscher Angaben aufgrund von Unrichtigkeiten oder Verstößen im Abschluss und Lagebericht unter Berücksichtigung der festgestellten Risikofaktoren für dolose Handlungen. 2. Befragung der Unternehmensleitung und Mitarbeiter (z. B. IR) zur Einschätzung des Risikos von Fraud. 3. Befragung der Unternehmensleitung und des Aufsichtsorgan zu den internen Kontrollen und bekannten bzw. vermuteten Verstößen. 4. Befragen Sie die Mitglieder des Aufsichtsorgans hinsichtlich der Überwachung der von der Unternehmensleitung eingerichteten Kontrollen. 5. Beurteilung anhand vorbereitender analytischer Prüfungshandlungen mögliche Risiken für wesentliche falsche Angaben aufgrund von Unrichtigkeiten und Verstößen. 6. Gibt es sonstige Hinweise auf von Verstößen mit Fehlerrisiken? 7. Schlussfolgerungen für das weitere Prüfungsvorgehen. 8. Besprechung erkannte oder vermutete Verstöße mit der Unternehmensleitung und/oder dem Aufsichtsorgan. Erkennung des Risikos wesentlicher falscher Angaben aufgrund von Unrichtigkeiten und Verstößen. - GA-003/5-Fraud 2.4 Fehlerrisiken im Zusammenhang mit nahe stehenden Personen 1. Befragen der Unternehmensleitung nach Beziehungen zu nahe stehenden Personen und Geschäftsvorfällen mit diesen. Beurteilung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben (Einholen einer Aufstellung) sowie die Ordnungsmäßigkeit der Abbildung in der Rechnungslegung. 2. Befragen der Unternehmensleitung über die zu diesem Themenkomplex eingerichteten internen Kontrollen und die bilanzielle Behandlung. 3. Achten auf Geschäftsvorfälle außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (bei ersten analytischen Prüfungshandlungen) und befragen der Unternehmensleitung hierzu. 4. Informationsaustausch innerhalb des Prüfungsteam. 5. Wurden bedeutsame Geschäftsvorfälle außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit festgestellt oder zuvor nicht identifizierte Beziehungen zu nahe stehenden Personen? Die aus Beziehungen zu nahestehenden Personen und Geschäftsvorfällen mit diesen resultierenden Fehlerrisiken sollen identifiziert und im Team besprochen werden. GA-005-Check-NahestehendePers

10 2.5 Vorläufige Prüfung der Rechtsstreitigkeiten des Mandanten Ermitteln möglicher Streitigkeiten und Passiv-, Aktivprozesse durch RA - Bestätigungsschreiben, Befragen der Geschäftsleitung, Durchsicht von Protokollen, Aufwands- und Rückstellungskonten. Feststellung ob und wieweit Rechtsstreitigkeiten auf Jahresabschluss und Lagebericht Auswirkungen haben. GA-004-Check FragenAllgem. 2.6 Beurteilung der Angemessenheit von Zeit- und Schätzwerten 1. Wie wurden die geschätzter Werte ermittelt, welche internen Kontrollen wurden hierzu eingerichtet. 2. Beurteilung der Schätzunsicherheit und die Angemessenheit der Angaben im Anhang, sind angewandten Bewertungsverfahren angemessen?. 3. Sind die Annahmen der Schätzung sachgerecht und schlüssig und sind alle wesentlichen Informationen in die Bewertung eingeflossen? 4. Vergleich mit den Schätzwerte des Vorjahres und den tatsächlich eingetretenen Ergebnissen. 5. Beurteilung der Ergebnisse. Schlussfolgerungen für weiteres Prüfungsvorgehen wie Vornahme eigenen Schätzung. Erkennen des Risiko wesentlicher falscher Angaben aufgrund von geschätzten Werten. Festgestellte Verstöße der Unternehmensleitung/Aufsichtsorgan mitteilen. - GA-001/6 Kennziffernanalyse 2.7 Auslagerungen wesentlichen Teilen der Rechnungslegung 1. Wurden Bereiche der Rechnungslegung auf Dienstleistungsunternehmen ausgelagert? 2. Ist das Dienstleistungsunternehmens für die Abschlussprüfung von Bedeutung, so gewinnen Sie ein Verständnis für das internem Kontrollsystem des Dienstleistungsunternehmens. 3. Welche Kontrollen wurden zur Überwachung der Dienstleistungen eingerichtet? 4. Können die Arbeit eines externen Prüfers des Dienstleistungsunternehmens verwerten werden? 5. Sind weitere Prüfungshandlungen beim Dienstleistungsunternehmen erforderlich? Kontrollrisiko in Bezug auf ausgelagerte rechnungslegungsrelevante Dienstleistungen beurteilt.

11 - GA-003_4-IT-Abhängigkeit 2.8 Zusammenarbeit mit Sachverständigen und Interner Revision 1. Sind zur Beurteilung von Sachverhalten Sachverständigen hinzuzuziehen? 2. Bei der Auswahl eines Sachverständigen ist seine Qualifikation und Objektivität zu berücksichtigen. 3. Kann die Arbeit der Internen Revision verwertet werden? Entscheidung, ob Sachverständige hinzugezogen werden müssen. 3 Vorläufige Festlegung der Wesentlichkeit, Beurteilung der Fehlerrisiken 1. Ab welchem Betrag ist das Weglassen oder die fehlerhafte Darstellung von Informationen im Abschluss oder Lagebericht erheblich für die wirtschaftlichen Entscheidungen der Rechnungslegungsadressaten? 2. Gibt es Besonderheiten des Mandanten (Nullergebnis, anhaltende Verluste, starke Ergebnisschwankungen, etc.), die bei der Festlegung der Wesentlichkeit als Grenzwert der quantitativen Wesentlichkeit, zu berücksichtigen sind? 3. Ist für bestimmte Geschäftsvorfälle, Kontensalden oder Abschlussangaben eine spezifische Wesentlichkeit unterhalb der Wesentlichkeit für den Abschluss als Ganzes festzulegen? 4. Wie sind die Fehlerrisiken zu beurteilen und zu klassifizieren und welche Kontensalden, Arten von Geschäftsvorfällen und Angaben sind von den Risiken betroffen? 5. Hat die Diskussion im Prüfungsteam die Entscheidungen zum Prüfungsvorgehen geändert? Die Prüfung ist darauf auszurichten, mit hinreichender Sicherheit wesentliche falsche Angaben aufzudecken. Eine wirksame und effiziente Prüfung wird sich deshalb auf die Risiken konzentrieren, die zu wesentlichen falschen Angaben führen können. Die Höhe der festgelegten Toleranzwesentlichkeit beeinflusst folglich den Prüfungsumfang. (IDW PS 250 n.f., Tz. 11 und Tz. 14) Die Toleranzwesentlichkeit kann in Form eines einheitlichen Betrags festgelegt werden, der für alle Arten von Geschäftsvorfällen, Kontensalden oder Anhang- bzw. Lageberichtsangaben Verwendung findet, oder aber in Form unterschiedlich hoher Beträge für verschiedene Prüffelder. Je nach bestehender Risikosituation kann die Festlegung sachverhaltsspezifischer Toleranzwesentlichkeiten zur Reduzierung der durchzuführenden Prüfungshandlungen beitragen. So kann zum Beispiel bei erhöhten Fehlerrisiken die Toleranzwesentlichkeit ggf. nicht insgesamt, sondern nur für bestimmte ausgewählte Abschlussinformationen gesenkt werden, die von einem bestimmten Risiko betroffen sind. - Memo 120 Analytischer Prüfungshandlungen im Rahmen der Risikoanalyse 3.1 Festlegung der Wesentlichkeit 1. Bestimmung der Wesentlichkeit für den Abschluss als Ganzes. 2. Bestimmung der Toleranzwesentlichkeit für die Risikobeurteilung und die Planung des Umfangs der Prüfungshandlungen sowie

12 von Prüfungsschwerpunkten. 3. Festlegung, sofern erforderlich, für bestimmte Kontensalden, Arten von Geschäftsvorfällen und Angaben einer spezifische Wesentlichkeitsgrenzen. 4. Überprüfung der Wesentlichkeitsgrenzen bei Vorliegen der endgültigen Datenbasis und vor dem Hintergrund der im Verlauf der Prüfung gewonnen Erkenntnisse. Anpassen der Wesentlichkeitsgrenzen. 5. Festlegung einer Nichtaufgriffsgrenze. Prüfungsdifferenzen unterhalb dieses Betrags müssen nicht in der Zusammenstellung nicht korrigierter Prüfungsdifferenzen aufgenommen werden. 6. Berücksichtigung von wesentlichen Eigenschaften, d.h. qualitative Faktoren der Wesentlichkeit. Beispiele für qualitative Faktoren der Wesentlichkeit sind.: Gesetzesverstöße oder sensible Angaben, z. B. zu nahestehenden Personen, Erwartungen der Gesellschafter, Gefahr der Verletzung vertraglich vereinbarter Ziele, aufsichtsrechtliche Aspekte, erhöhte Fraud- Risiken etc. Obwohl keine Pflicht zur Bereinigung der zur Bestimmung der Wesentlichkeit verwendeten Bezugsgrößen besteht, kann es sinnvoll sein, einmalige oder außergewöhnliche Effekte zu eliminieren, z. B. wenn bei einem kleineren Unternehmen ein großer Teil des Gewinns vor Steuern im Rahmen der Vergütung des Gesellschafter- Geschäftsführers abgeschöpft wird. - GA 002 Wesentlichkeitsgrenzen 1. Die Einordnung, ob es sich um ein bedeutsames Risiko handelt, ist zunächst ohne Berücksichtigung der vom Unternehmen eingesetzten Kontrollen vorzunehmen. 2. Risiken aufgrund von Verstößen sind stets als bedeutsame Risiken einzuordnen; grundsätzlich gilt das auch für Umsatzrealisierung sowie Außerkraftsetzung interner Kontrollen durch das Management 3.2 Vorläufige Beurteilung der Fehlerrisiken 3. Folgende Sachverhalte können Hinweise dafür sein, dass die Risiken als bedeutsam einzustufen sind: Hinweise auf Verstöße (z. B. Unterschlagungen oder Bilanzmanipulationen), Komplexität von Geschäftsvorfällen, Transaktionen mit nahe stehenden Personen, Maß an Subjektivität bei der Ausübung von Ermessensentscheidungen (bei geschätzten Werten, Zeitwerten), Ungewöhnliche Geschäftsvorfälle und Geschäftsvorfälle außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs.

13 Risiken klassifiziert und beurteilt - GA 002/1 Prüffelder, Überblick 3.3 Festlegung der wesentlichen Prüffelder Bestimmen Sie wesentliche Prüffelder, d.h. Arten von Geschäftsvorfällen, Kontensalden und Abschlussinformationen, auf Grundlage des gewonnen Unternehmensverständnisses und der ermittelten Fehlerrisiken. Für Prüffelder, die sowohl qualitativ als auch quantitativ unwesentlich sind und keine wesentlichen Risiken enthalten, sind keine weiteren Prüfungshandlungen erforderlich! Festlegung, welche Prüffelder mit welchen Prüfungshandlungen zu Prüfen sind. - GA 002/1 Prüffelder, Überblick Folgende Aspekte sind im Prüfungsteam zu besprechen:: Mögliche Anfälligkeit für wesentliche falsche Angaben in der Rechnungslegung (einschließlich solcher aus Verstößen und aus Beziehungen zu nahestehenden Personen) und Prüfungshandlungen als Reaktion darauf. Mögliche Verstöße und dolose Handlungen und eingerichtete Überwachungsmaßnahmen sowie das Risiko der Außerkraftsetzung derselben. 3.4 Abstimmung der Prüfungshandlungen mit dem Prüfungsteam Notwendigkeit, eine kritische Grundhaltung zu bewahren. Stellen Sie nach einer ersten Besprechung den ständigen Informationsaustausch zwischen den Mitgliedern des Prüfungsteams sicher. Die Mitglieder des Prüfungsteams sind für die Risiken zu sensibilisieren und über einen gemeinsamen Informationsstand verfügen. -GA-041-Sach-Person-Zeit-Plan

14 4 Festlegung der Prüfungsstrategie und des Prüfungsprogramms 1. Sind für alle Prüffelder Art und Umfang der durchzuführenden Prüfungshandlungen und deren Verknüpfung mit den zu erreichenden Prüfzielen festgelegt? 2. Welche allgemeinen Reaktionen auf die festgestellten Fehlerrisiken sind notwendig? 3. Welche Prüfungshandlungen (Art, Umfang, Zeitpunkt) adressieren das Prüfziel am besten? 4. Wurden hinreichende Prüfungshandlungen vorgesehen, um dem Risiko der Außerkraftsetzung von Kontrollen zu begegnen? 5. Wie können die Prüffelder auf die Mitglieder des Prüfungsteams entsprechend ihrer Qualifikation und Verfügbarkeit aufgeteilt werden? 6. Sind die Prüfungshandlungen in den einzelnen Prüffeldern zeitlich geplant? 7. Wurde die Planung vom verantwortlichen Wirtschaftsprüfer genehmigt? Entwicklung von Prüfungsstrategie und Prüfungsprogramm vor dem Hintergrund der Fehlerrisiken. In welchen Bereichen der Prüfung kann das interne Kontrollsystem notwendig oder sinnvoll sein? Welche Prüfungshandlungen sollen durchgeführt werden, um zusätzliche für eine Beurteilung wesentliche Informationen in den einzelnen Prüfungsbereichen zu gewinnen, In welchen Bereichen sind aufgrund einer erhöhten Risikoeinschätzung (bedeutsame Risiken) besondere und umfangreichere Prüfungshandlungen erforderlich und wo kann aufgrund eines geringeren Risikos eine Prüfung in vermindertem Umfang durchgeführt werden. 4.1 Erstellung eines Planungsmemorandums Vervollständigung der Dokumentation der Prüfungsstrategie, bei Bedarf Anpassung der Prüfungsstrategie und des Prüfungsprogramms im Verlauf der weiteren Prüfung. Erstellen eines Terminplans, Abstimmung mit dem Mandanten einschließlich der Festlegung, wann der Bestätigungsvermerk und Prüfungsbericht ausgeliefert werden. Die wesentlichen Planungsaspekte sind in zeitlicher, sachlicher und personeller Hinsicht in einem Planungsmemorandum festzulegen und vom verantwortlichen Wirtschaftsprüfer zu genehmigen. Memo 120 Planung-der-Prueffelder 4.2 Maßnahmen zur Steuerung und Bewältigung der Fehlerrisiken Zusammenfassung der Analyse der Aufbauprüfung der für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollen. Protokollieren der Kontrollen im Planungsmemorandum, insbesondere welche Kontrollen zur Beurteilung bedeutsamer Risiken

15 durchgeführt wurden und bei welchen Risiken eine aussagebezogene Prüfungshandlungen erforderlich sind Aufbauprüfung abschließen. 4.3 Festlegung von Prüfungshandlungen um ein Prüfungsurteil mit hinreichender Sicherheit treffen zu können 1. Bei den Reaktionen auf die beurteilten Fehlerrisiken kann es sich um allgemeine Reaktionen auf Abschlussebene (z. B. Betonung der kritischen Grundhaltung, Einsatz von Sachverständigen, besondere Überwachungsmaßnahmen, Überraschungselemente) sowie um Prüfungshandlungen handeln, die bestimmte Aussagen in der Rechnungslegung betreffen (Reaktionen auf Aussageebene). 2. Bei den Prüfungshandlungen, die auf das Fehlerrisiko in Bezug auf bestimmte Aussagen in der Rechnungslegung ausgerichtet sind, kann es sich um Funktionsprüfungen des internen Kontrollsystems (Fach 6) und um aussagebezogene Prüfungshandlungen (Fach 7) handeln. Ziel ist es, mit den jeweiligen Prüfungshandlungen auf die beurteilten Risiken zu reagieren und so den roten Faden der Abschlussprüfung zu verdeutlichen. 3. Die wesentlichen Fehlerrisiken sind mit den weiteren Prüfungshandlungen sowie die weiteren Prüfungshandlungen mit den relevanten Aussagen in der Rechnungslegung zu verknüpfen, um ein Prüfungsurteil mit hinreichender Sicherheit abgeben zu können. 4. Für alle wesentlichen Prüffelder (Arten von Geschäftsvorfällen, Kontensalden und Angaben) müssen aussagebezogene Prüfungshandlungen (Einzelfallprüfungen und/oder analytische Prüfungshandlungen) durchgeführt werden. 5. Die festzulegenden Prüfungshandlungen müssen das Risiko der Außerkraftsetzung von internen Kontrollen durch das Management (z. B. Journal Entry Tests, Prüfung von Schätzwerten im Hinblick auf mögliche systematische Fehler und Prüfung des wirtschaftlichen Hintergrunds von bedeutenden außergewöhnlichen Geschäftsvorfällen) sowie das Risiko im Zusammenhang mit der Umsatzrealisierung berücksichtigen. 6. Für Prüffelder, bei denen Prüfungssicherheit nicht sinnvoll aus der Annahme wirksamer Kontrollen gewonnen werden kann, sind aussagebezogene Prüfungshandlungen zu planen. 7. Nach Auswahl einzelner aussagebezogener Prüfungshandlungen ist jeweils zu fragen, ob hierdurch planmäßig bereits hinreichende Prüfungssicherheit erreicht ist. Prüfungsprogramm unter Berücksichtigung des roten Fadens (Verknüpfung mit den zu erreichenden Prüfzielen) erstellen. Art und Umfang der Prüfungshandlungen als Reaktion auf die beurteilten Fehlerrisiken dokumentieren. Allgemeine Reaktionen auf festgestellte Fehlerrisiken planen. Übernahme der ggf. mit externen Dritten (Sachverständigen, anderen

16 Wirtschaftsprüfern) vereinbarten Prüfungshandlungen in das personalisierte Prüfungsprogramm. 5 Wesentlichen Prozesse der Rechnungslegung, interne Kontrollen, Funktionstest der internen Kontrollen Nach ISA haben Einzelfallprüfungen ein höheres Gewicht als Prüfungen des internen Kontrollsystems. Die Aussagekraft von Einzelfallprüfungen im Hinblick auf das Prüfungsergebnis hat Priorität und ist deshalb bei der Entwicklung eines Prüfungsansatzes im Rahmen der Prüfungsplanung Vorrang einzuräumen. Damit ist nicht gesagt, dass Interne Kontrollen in Bezug auf die Rechnungslegung ohne Bedeutung sind. Nur bei der Entwicklung einer Prüfungsstrategie treten sie in ihrer Bedeutung hinter der Einzelfallprüfung zurück. Aufbauprüfung, Aufnahme der Prozesse, wesentliche Aspekte 1. Welche Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen hat das Unternehmen eingerichtet (einschließlich der Organisation der Geschäftsprozesse und Kontrollen)? 2. Ist der Aufbau des IKS in Relation zur Größe, Organisation, Rechtsform, Komplexität der Geschäftsprozesse, etc. angemessen? 3. Sind die geprüften Kontrollen angemessen, um die festgestellten inhärenten Risiken zu verringern? 4. Auf welche Kontrollen des Unternehmens kann man sich (nach Beurteilung ihrer Wirksamkeit) zur Erlangung hinreichender Sicherheit auf Aussageebene stützen? 5. Können die Arbeit Dritter (z. B. der Internen Revision oder anderer Wirtschaftsprüfer / Sachverständiger) verwerten? Kann hierdurch der Umfang der eigenen Prüfungshandlungen reduziert werden? Zum einen dient die Auswertung der rechnungslegungsrelevanten Prozesse und internen Kontrollen der Feststellung von Risiken wesentlicher falscher Angaben aus nicht vorhandenen oder nicht angemessenen internen Kontrollen. Zum anderen können die vorhandenen Kontrollen des Unternehmens genutzt werden, um möglichst effizient auf festgestellte Fehlerrisiken zu reagieren. Beides dient der Gewinnung von Prüfungssicherheit über die zu treffenden Prüfungsaussagen. Auf Funktionsprüfungen kann verzichtet werden, wenn die Aufbauprüfung ergeben hat, dass die Kontrollen entweder nicht geeignet sind, nicht implementiert wurden oder wirtschaftlich nicht sinnvoll sind. In diesem Fall kann Prüfungssicherheit nur durch aussagebezogene Prüfungshandlungen gewonnen werden. 5.1 IKS auf Unternehmensebene, wesentliche Prozesse der Rechnungslegung Aufnahme der rechnungslegungsrelevanten Prozesse (sofern quantitativ oder qualitativ wesentlich). Sofern hilfreich können Mandantenunterlagen verwendet werden. Aufnahme des IKS auf Unternehmensebene einschließlich des IT- Systemumfelds. Hierbei sind folgende Komponenten zu berücksichtigen: Kontrollumfeld,

17 Risikobeurteilungsprozess, Kontrollaktivitäten, Information und Kommunikation, Überwachung des IKS. Verständnis über den IKS-Aufbau entwickeln und rechnungslegungsrelevante Prozesse identifizieren. IT - Systemumfeld aufnehmen. - GA-003_01Check-Aufbau-Ablauforga 1. Beurteilung des rechnungslegungsrelevante IT-System (Buchführungssystem und Vorsysteme) im Hinblick auf die Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie auf Risiken aus dem IT-Betrieb. 2. Beachtung bei der Festlegung des Prüfungsumfangs die Komplexität der eingesetzten IT und den Abhängigkeitsgrad des Unternehmens von einer funktionsfähigen IT. 5.2 Aufnahme und Beurteilung des IT-gestützten Rechnungslegungssystems 3. Sind IT-Fachleute hinzuzuziehen, wurden Teile des Rechnungswesens ausgelagert? Die Ordnungsmäßigkeit und Sicherheit des IT-gestützten Buchführungssystems ist zu beurteilen und Schlussfolgerungen hinsichtlich Auswirkungen auf die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und des Jahresabschlusses sind zu ziehen. - GA Check ReWe und Organisation - DA IKS-Rückstellungen Erlangung eines Überblicks über die eingerichteten Kontrollmaßnahmen und Festlegung, welche der Kontrollaktivitäten für die Abschlussprüfung wesentlich sind. 5.3 Kontrollen der wesentlichen Prozesse der Rechnungslegung Die Aufbauprüfung bezieht sich auf die Beurteilung der Angemessenheit der Kontrollen und schließt die Beurteilung von deren Konzeption, Implementierung sowie Aufrechterhaltung mit ein. Kontrollen in den rechnungslegungsrelevanten Prozessen identifizieren. DA IKS-FibuSystem 5.4 Aufbauprüfung der für die Abschlussprüfung relevanten Kontrollen Prüfungsnachweise zum Aufbau der für die Abschlussprüfung relevanten Kontrollen sind zu gewinnen. Die Kontrollen sind dahin gehend zu beurteilen, ob die Maßnahmen und Verfahren geeignet sind, wesentliche Fehler in der Rechnungslegung zu verhindern bzw. aufzudecken und zu korrigieren.

18 Halten Sie zu den aufgenommenen Kontrollen folgende Informationen fest: Art der Kontrolle (manuell/automatisch) Verantwortlichkeiten Frequenz der Durchführung (quartalsweise/monatlich/wöchentlich/täglich/mehrmals täglich) Angemessenheit der für die Abschlussprüfung relevanten Kontrollen beurteilen und Schlussfolgerungen für das weitere Prüfungsvorgehen im Hinblick auf die Funktionsprüfungen ziehen. DA IKS-Liquide Mittel 5.5 Festlegung der zu validierenden Kontrollen und Art und Umfang der Kontrolltests 1. Festlegung, welche der identifizierten Kontrollen im Rahmen von Funktionsprüfungen validiert werden sollen. Es kann sinnvoll sein Kontrollen zu testen, die mehrere Risiken erfassen oder mehrere Aussagen abdecken. 2. Für Risiken, bei denen aussagebezogene Prüfungshandlungen allein keine ausreichenden angemessen Prüfungsnachweise liefern, sind stets Funktionsprüfungen durchzuführen. 3. Art und Umfang der durchzuführenden Funktionsprüfungen sind in Abhängigkeit von der Art der Kontrolle und der Häufigkeit ihrer Durchführung festzulegen. Bestimmung von Art und Umfang der Funktionstests. DA IKS-Rückstellungen O-001Check-RS-Merkblatt 5.6 Durchführen der Kontrolltests und Beurteilung der Wirksamkeit der internen Kotrollen 1. Die Kontrolltests sind anhand des festgelegten Stichprobenumfangs durchzuführen. Auf Basis der Ergebnisse ist die Wirksamkeit der internen Kontrollen zu beurteilen. 2. Der Nachweise über die Wirksamkeit der Kontrollen ist für den gesamten Prüfungszeitraum zu erbringen. 3. Schlussfolgerungen für das weitere Vorgehen bei der Abschlussprüfung (Ergebnis der Funktionsprüfungen beeinflusst Art und Umfang der aussagebezogenen Prüfungshandlungen) sind zu ziehen. Wirksamkeit der Kontrollen beurteilt und Schlussfolgerungen für das weitere Prüfungsvorgehen ziehen. DA IKS-Verkauf

19 6 Einzelfallprüfungen und Analytische Prüfungen (Aussagebezogene Prüfungshandlungen) Wird im Rahmen der ISA Prüfungsplanung unter Beachtung der Wesentlichkeit festgestellt, dass die verschiedenen Prüfungsrisiken durch Einzelfallprüfungen abgedeckt werden können, ist das interne Kontrollsystem für das Prüfungsurteil irrelevant. 1. Wurden die Eröffnungsbilanzwerte ordnungsgemäß übernommen? 2. Welche aussagebezogenen Prüfungshandlungen sind unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Funktionsprüfung auszuwählen? 3. In welchem Umfang sind aussagebezogene Prüfungshandlungen erforderlich, um den gewünschten Grad an Prüfungssicherheit zu erlangen? 4. Welche Einzelfallprüfungen sind verpflichtend, unabhängig vom Ergebnis der Funktionsprüfung, durchzuführen? 5. Wurden bei allen wesentlichen Prüffeldern aussagebezogene Prüfungshandlungen durchgeführt? Ziel/Nutzen Nach IDW sind zur Ergänzung der durch Kontrollmaßnahmen erhaltenen Prüfungsnachweise Einzelfallprüfungen und analytische Nachweisprüfungshandlungen (aussagebezogene Prüfungshandlungen) durchzuführen. Aussagebezogene Prüfungshandlungen erfolgen mit dem Ziel, wesentliche falsche Angaben auf Aussageebene aufzudecken. Sie werden in Abhängigkeit der Ergebnisse der Funktionsprüfungen und der noch erforderlichen Prüfungssicherheit, geplant. 6.1 Prüfung des Bilanzzusammenhang und der Eröffnungsbilanzwerte Abstimmung der endgültigen Saldenliste des Vorjahres (Vorjahresarbeitspapiere) mit den Vorjahreszahlen einer aktuellen Saldenliste. Klären Sie Abweichungen. Bilanzzusammenhang ist gewährleistet bzw. Abweichungen müssen im Anhang erläutert werden. 6.2 Durchführung weiterer aussagebezogener Prüfungshandlungen 1. Durchführung von aussagebezogene Prüfungshandlungen, um in Abhängigkeit von der Beurteilung der Fehlerrisiken und der Wesentlichkeit (und der bereits aus der Funktionsprüfung erlangten Prüfungssicherheit, hinreichende Prüfungssicherheit in Bezug auf die jeweiligen Prüfziele zu erlangen. 2. Zum Erreichen der Prüfziele (Aussagen) den Umfang der Einzelfallprüfungen festlegen. Hierbei sind die Ergebnisse aus der Funktionsprüfung und der analytischen aussagebezogenen Prüfungshandlungen zu berücksichtigen. 3. Die Einzelfallprüfungen erfolgen auf Basis von Stichproben in Form einer bewussten Auswahl oder einer Zufallsauswahl. 4. Bereits bei der Prüfungsplanung ist zu entscheiden, ob Bestätigungen Dritter erforderlich sind, um hinreichende Prüfungssicherheit zu erlangen. Bankbestätigungen sind i.d.r. einzuholen.

20 5. Bei wesentlichen Vorräten sollte die Teilnahme an der Inventur erfolgen. Ist eine Teilnahme nicht möglich, sind alternative Prüfungshandlungen durchzuführen. Art, Umfang und Zeitpunkt aussagebezogener Prüfungshandlungen inklusive der betreffenden Aussagen festgelegt und durchgeführt, Schlussfolgerungen für die erreichte Prüfungssicherheit je Prüffeld dokumentiert. - Memo 120, Beispiel: 3 Prüffelder 7 Abschließende Prüfungshandlungen 1. Sind alle noch offenen Punkte zum Abschluss der Prüfung geklärt? 2. Sind die Angaben in Anhang und Lagebericht vollständig und richtig? 3. Wurden die Auswirkungen nicht korrigierter Fehler auf die Prüfung und das Prüfungsurteil abschließend beurteilt? 4. Sind wesentliche Ereignisse nach dem Abschlussstichtag eingetreten? Wenn ja, wurden diese sachgerecht dargestellt? 5. Liegen eine unterschriebene Vollständigkeitserklärung und ein von den gesetzlichen Vertretern unterzeichneter Abschluss vor? 6. Sind der Abschluss insgesamt sowie die einzelnen Posten ordnungsgemäß? 7. Wurden ausreichende und angemessene Prüfungsnachweise zur Stützung der Aussagen in der Rechnungslegung und der Beurteilung der Fähigkeit der Unternehmensfortführung erlangt? Bevor der Bestätigungsvermerk erteilt und der Prüfungsbericht ausgeliefert wird, sind in der Schlussphase der Prüfung alle noch offenen Punkte zu klären sowie die Schlussfolgerungen hinsichtlich der Ordnungsmäßigkeit der einzelnen Posten und des Jahresabschlusses insgesamt vorzunehmen und zu dokumentieren. 7.1 Prüfung des Anhangs / Konzernanhangs 1. Abstimmung der Zahlenangaben im Anhang mit den Posten der Bilanz und der GuV sowie den Arbeitspapieren. 2. Beurteilung ob die Darstellungen und Erläuterungen vollständig und richtig. 3. Mögliche Auswirkungen auf den Bestätigungsvermerk und den Prüfungsbericht berücksichtigen. Vollständigkeit des Anhang geprüft. Auswirkungen auf Bestätigungsvermerk, Prüfungsbericht und weiteres Prüfungsvorgehen beurteilt. B-000-Check-Anhang

21 7.2 Prüfung des Lageberichts/ Konzern-Lageberichts 1. Abstimmung der Zahlenangaben im Lagebericht zum Jahresabschluss sowie den Arbeitspapieren. 2. Beurteilung, ob die Angaben vollständig, richtig und übersichtlich sind. 3. Beurteilung ob mögliche Auswirkungen auf den Bestätigungsvermerk und den Prüfungsbericht zu berücksichtigen sind. Prüfen, ob Lagebericht vollständig und richtig ist und Auswirkungen auf Bestätigungsvermerk, Prüfungsbericht und weiteres Prüfungsvorgehen beurteilen. - B-010Check-Lage 7.3 Abschließende Abstimmungsarbeiten und analytische Durchsicht Abstimmung der Posten des Jahresabschlusses mit den Arbeitspapieren und der endgültigen Saldenliste. Abschließende analytische Durchsicht unter Berücksichtigung der Angaben in Anhang und Lagebericht. Festzustellen, ob Jahresabschluss und Lagebericht insgesamt mit dem gewonnenen Unternehmensverständnis im Einklang stehen. Insbesondere ist einzuschätzen, ob zuvor nicht erkannte Risiken bestehen, die auf mögliche falsche Angaben aufgrund von Verstößen hindeuten. Führen Sie ggf. weitere Prüfungshandlungen durch [laufender Prozess]. Abschließende analytische Prüfungshandlungen, Übereinstimmung des Jahresabschlusses mit den gewonnenen Erkenntnissen würdigen. 7.4 Abschließende Beurteilung weiterer Prüfungsgebiete Abschließende Beurteilung der Unternehmensfortführung vor dem Hintergrund der im Verlauf der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse; Einblick nehmen in Protokolle von zwischenzeitlich anberaumten Versammlungen, auch um Ereignisse nach dem Abschlussstichtag festzustellen. Abschließende Prüfung der Rechtsstreitigkeiten des Mandanten Annahme der Unternehmensfortführung und Risiken aus Rechtstreitigkeiten abschließend beurteilen. Sind zu Sachverhalten in der Rechnungslegung schriftliche Erklärungen als Prüfungsnachweise einzuholen? 7.5 Einholung schriftlicher Erklärungen der gesetzlichen Vertreter Schriftliche Erklärungen eingeholt, Einklang mit den übrigen Prüfungsnachweisen beurteillen. - GA-004-Check-FragenAllgem.docx

22 Zeitnah zum Zeitpunkt der Erteilung des Bestätigungsvermerks Informationen zu Ereignissen nach dem Abschlussstichtag einholen durch: Befragung der gesetzlichen Vertreter bzw. ggf. des Aufsichtsorgans zu solchen Ereignissen, 7.6 Beurteilung der Auswirkungen von Ereignissen nach dem Abschlussstichtag Erzielung eines Verständnisses von den Maßnahmen, die die Unternehmensleitung zur vollständigen Erfassung getroffen hat, kritische Durchsicht von Organprotokollen, Berücksichtigung auf anderem Weg erlangter Informationen (z. B. aus Zwischenabschlüssen oder internen Reports). Auswirkungen von Ereignissen auf Jahresabschluss, Lagebericht, Bestätigungsvermerk und Prüfungsbericht beurteilt.. - C-000Check-Ereignis 7.7 Überprüfen von Jahresabschluss und veröffentlichten Informationen Wurden im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss Informationen veröffentlicht? Beurteilen Sie die erlangten Informationen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf den Abschluss, den Lagebericht, Ihr Prüfungsurteil und den Prüfungsbericht. Welche Auswirkungen haben veröffentlichte Informationen auf Jahresabschluss, Lagebericht, Bestätigungsvermerk und Prüfungsbericht? 7.8 Abschließende Beurteilung der Auswirkungen nicht korrigierter Fehler 1. Ist vor dem Hintergrund der nicht korrigierten Fehler die bislang verwendete Wesentlichkeit weiterhin angemessen? 2. Zusammenstellung aller im Verlauf der Prüfung festgestellten falschen Angaben, die nicht zweifelsfrei unbeachtlich sind (unterhalb der Nichtaufgriffsgrenze). Beurteilung ob die Prüfungsstrategie und das Prüfungsprogramm angepasst werden muss. 3. Aufforderung des gesetzlichen Vertreters zur Korrektur der festgestellten Angaben. 4. Aufnahme der nicht korrigierten falschen Angaben in die Aufstellung der nicht korrigierten Prüfungsdifferenzen. 5. Beurteilung - unter Beachtung der Wesentlichkeit (quantitativ und qualitativ) - der Auswirkungen dieser Differenzen auf das Prüfungsurteil. Einbeziehung der Gründe der gesetzlichen Vertreter für die Nichtvornahme der Korrektur. 6. Berichtspflicht gegenüber dem Aufsichtsorgan Beurteilung der festgestellten Fehler und Auswirkungen der nicht korrigierten Fehler, Aufsichtsorgan hierüber unterrichten.

23 7.9 Klärung kritischer Sachverhalte und Bestätigung der Durchsicht aller Prüffelder 1. Die Prüfungsdokumentation wird vom verantwortlichen Wirtschaftsprüfer bzw. anderen erfahren Mitgliedern des Prüfungsteams durchgesehen. 2. Prüfen, ob alle kritischen Sachverhalte geklärt wurden. 3. Der verantwortliche Wirtschaftsprüfer bestätigt und dokumentiert, dass er den Jahresabschluss gelesen hat und davon überzeugt ist, dass die Darstellungen angemessen sind, er den Prüfungsbericht gelesen und sich von seiner Richtigkeit überzeugt hat, alle geplanten Prüfungshandlungen zufriedenstellend abgeschlossen, vollständig dokumentiert und durchgesehen sind sowie alle offenen Punkte geklärt wurden. Alle kritischen Sachverhalte klären, Bestätigung durch den verantwortlichen Wirtschaftsprüfer. Für nachfolgende Prüfung relevante Sachverhalte vermerken. Dauerakte aktualisieren Abschließende Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Angaben und der Gesamtdarstellung des Abschlusses 1. Abschließende Würdigung, ob die zuvor getroffenen Einschätzungen zu den Fehlerrisiken und die festgelegten Reaktionen darauf angemessen sind. Bei Zweifel weitere Prüfungsnachweise einholen. 2. Liegen für alle Prüffelder ausreichende und angemessene Prüfungsnachweise vor? 3. Beurteilung, ob Buchführung, Abschluss und Lagebericht insgesamt ordnungsgemäß (dargestellt) sind bzw. ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln. 4. Beurteilung, ob die Ergebnisse von Konsultationen und ggf. der auftragsbegleitenden Qualitätssicherung bei der Prüfungsdurchführung und der Berichterstattung angemessen berücksichtigt wurden. Fehlerrisiken und Erlangung hinreichender Sicherheit für jedes Prüffeld abschließend beurteilen. Überprüfen, ob für alle Prüffelder ausreichende und angemessene Prüfungsnachweise eingeholt wurden. Gesamtbild des Abschlusses und Lageberichts abschließend würdigen Einholung der Vollständigkeitserklärung sowie des unterschriebenen Jahres- bzw. Konzernabschlusses Lassen Sie sich von den gesetzlichen Vertretern zusammen mit dem unterzeichneten Jahresabschluss und einer Erklärung zu den Auswirkungen nicht korrigierter Prüfungsdifferenzen eine Vollständigkeitserklärung geben. Prüfen Sie, ob die Vollständigkeitserklärung

24 zutreffend datiert ist (zeitnah vor Datierung des Bestätigungsvermerks), durch Mitglieder der Geschäftsleitung in vertretungsberechtigter Zahl unterzeichnet wurde und alle erforderlichen Angaben und Erklärungen enthält. Vorliegen von unterschriebenem Abschluss und Vollständigkeitserklärung. 8 Berichterstattung und Archivierung 1. Enthalten Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk alle notwendigen Angaben? 2. Ist eine ergänzende Berichterstattung vorzunehmen (z. B. Management Letter)? 3. Welche bedeutenden Sachverhalte und Prüfungsergebnisse sind mit dem Aufsichtsorgan zu kommunizieren? 4. Wie können Erfahrungen und Erkenntnisse für Folgeprüfungen genutzt werden? 5. Sind die Arbeitspapiere fertiggestellt und sachgerecht archiviert? Das abschließende Prüfungsurteil wird in einem entsprechenden Bestätigungsvermerk / Versagungsvermerk erteilt. Darüber hinaus sind Geschäftsleitungs- und Aufsichtsorgan des geprüften Unternehmens der Planung und der Durchführung über Gegenstand, Art und Umfang sowie Feststellungen und Ergebnisse der Prüfung zu informieren. Die Arbeitspapiere sind fertig zu stellen und zu archivieren. 8.1 Erstellung des Prüfungsberichts 1. Erstellen des Berichtsentwurfs (einschließlich Entwurf des Bestätigungsvermerks). 2. Durchführung der Berichtskritik durch neutralen Dritten. 3. Abstimmung des Entwurfs mit dem Mandanten (Schlussbesprechung). Nach Einarbeitung etwaiger Änderungen Erstellung des endgültigen Prüfungsberichts. 4. Ist der Aufsichtsrat der Auftraggeber, ist diesem der Prüfungsbericht vorzulegen, vorher ist dem Vorstand Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Prüfungsbericht abstimmen und fertigstellen. GA-018-Check-Pruefungsbeendigung 8.2 Erteilung des Bestätigungsvermerks 1. Bei Ausübung der Redepflicht nach 321 Abs. 1 Satz 3 HGB ist vorher die Praxisleitung zu informieren. 2. Form, Inhalt und Wortlaut des Bestätigungsvermerks müssen mit

25 IDW PS 400 übereinstimmen. 3. Beachten der richtigen Datierung des Vermerks (zeitgleich zu der des Prüfungsberichts; zu diesem Zeitpunkt ist die Prüfung abgeschlossen und die Vollständigkeitserklärung liegt vor). 4. Im Falle der Ergänzung, Einschränkung oder Versagung des Bestätigungsvermerks ist die Praxisleitung einzubeziehen und der Mandant vorab zu unterrichten. Bestätigungsvermerk wird erteilt und mit Prüfungsbericht an Mandanten versandt. 8.3 Besprechung mit Unternehmensleitung und Aufsichtsorgan, Teilnahme an der Bilanzsitzung des Aufsichtsorgans 1. Bericht an Unternehmensleitung und Aufsichtsorgan über festgestellte Schwächen im IKS. 2. Bei aufgedeckten oder vermuteten Verstößen Information der entsprechenden Stellen im Unternehmen. 3. Beurteilung, ob die wechselseitige Kommunikation mit dem Aufsichtsorgan angemessen war. 4. Bericht über folgende während der Prüfung aufgetretenen Sachverhalte an das Aufsichtsorgan: aufgetretene bedeutsame Probleme bei der Durchführung der Prüfung, bedeutsame aus der Prüfung resultierende Sachverhalte, angeforderte schriftliche Erklärungen der Unternehmensleitung, sonstige aus der Prüfung resultierende Sachverhalte, die als bedeutsam für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses anzusehen sind. Teilnahme an der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats, Mitteilung wesentlicher Feststellungen während der Prüfung. 8.4 Fertigstellung der Arbeitspapiere 1. Aktualisieren der Dauerakte mit den für mehrere Jahre relevanten Unterlagen. 2. Dokumentation der Arbeitspapiere abschließen, (i.d.r. innerhalb von 60 Tagen nach dem Datum des Bestätigungsvermerks). 3. Archivieren der Arbeitspapiere für die Dauer der Aufbewahrungsfrist, einschließlich der von Sachverständigen angefertigten Arbeitspapiere. Abschließende Dokumentation der während der Prüfung erstellten und erhaltenen Prüfungsnachweise.

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